Hakan Tas

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident! – Gerade finden die Freiwilligentage 2020 in Berlin statt. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Welche Rolle spielen die Stadtteilzentren für bürgerschaftliches Engagement im Kiez?
Danke, Herr Präsident! – Wie hat sich die Arbeit der Stadtteilzentren unter Coronabedingungen verändert? Welche Herausforderungen sind hier zu bewältigen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wahrlich, zu der Frage der religiösen Neutralität des Staates gibt es viel zu diskutieren. Der große Unterschied zwischen unseren Diskussionen und dem Antrag der AfD-Fraktion ist allerdings, dass wir an der Sache orientiert, diskriminierungsfrei diskutieren, während die AfD-Fraktion mal wieder versucht, ein Thema zu instrumentalisieren, um gegen Muslima und den Islam zu hetzen.
Gerade wenige Tage nach Hanau ist es aus meiner Sicht pietätlos.
Jedoch ist es wohl eher mein Verschulden, wenn ich von Mitgliedern der Höcke-Partei Anstand erwarte.
Ihr Antrag strotzt nur von Vorurteilen und Hetze. Plötzlich geht es hier um salafistische Gruppierungen, Frauenunterdrückung und den politischen Islam. Dabei werden Urteile zur Zulässigkeit von Kopftuchverboten zum Anlass genommen, um die Verbotsforderungen hinsichtlich der Vollverschleierung zu bekräftigen. Haben Sie Ihren Antrag überhaupt gegengelesen, oder hatten Sie Frau Beatrix von Storch zu Gast in der Fraktion, die mit der Maus ausgerutscht ist? – Wie auch immer dieser Antrag zustande gekommen ist: Er verwirrt, pauschalisiert und hat nur einen Zweck: das Leben von Muslima in Deutschland zu erschweren.
Wenn wir sagen, die AfD mit Leuten wie Höcke ist eine faschistische Partei, dann sind Sie diejenigen, die immer eine Differenzierung einfordern. Dabei können Sie selbst nicht einmal zwischen einem Kopftuch und einem Nikab differenzieren. Das ist peinlich und zeigt mal wieder, dass wir Demokraten und Demokratinnen alles dafür tun müssen, damit diese AfD-Fraktion nicht noch weitere fünf Jahre ihren hochbezahlten Nonsens in diesem Parlament veranstaltet.
Nun zur Sache: Unser höchstes Gericht hat zum Tragen des Kopftuches durch öffentliche Bedienstete bekanntermaßen zwei unterschiedliche Entscheidungen gefällt. Das Kopftuchverbot für eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen wurde für verfassungswidrig erklärt, während das Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin in Hessen für verfassungskonform erklärt wurde. Der Knackpunkt ist dabei, dass im Bereich des Schulwesens die religiöspluralistische Gesellschaft abgebildet werden soll, während im Bereich der Justiz Vertreter staatlicher Organe klassisch-hoheitlich aufzutreten haben. Allerdings noch ein kleiner Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass das Kopftuchverbot für Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig ist,
während in Hessen entschieden wurde, dass Rechtsreferendarinnen das Kopftuch in den Gerichtssälen bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben verboten werden darf, jedoch nicht muss. Ich finde es durchaus angebracht, zwischen dem Tragen eines Kopftuches und einer Vollverschleierung zu unterscheiden. Zwar sind sowohl das Kopftuch als auch die Vollverschleierung religiös begründet, aber ihre Auswirkungen können unterschiedlich sein. Insofern ist es legitim, darüber zu diskutieren, ob das an der einen oder anderen Stelle handhabbar ist. Diese Diskussionen sind auch in Ordnung, wenn sie diskriminierungsfrei und sachlich ablaufen. Dass die sogenannte AfD sich aber zum Schutzpatron von Frauen stilisiert, ist angesichts der Fakten mehr als lächerlich und zeigt wieder einmal die Doppelzüngigkeit dieser Partei.
Die Diskussion, wie weit das Tragen eines Kopftuches oder die Vollverschleierung freiwillig oder unter Zwang geschieht, ist müßig. Sicherlich gibt es Einzelfälle, in denen Frauen unter Druck gesetzt werden, Kopftücher zu tragen. Das wird von allen demokratischen Parteien im Parlament gleichermaßen abgelehnt und selbstverständlich auch verurteilt. In der Regel ist das Tragen des Kopftuches jedoch eine Frage der Erziehung und der religiösen Selbstverwirklichung junger Frauen. Hier muss das Recht der Eltern auf eine religiöse Erziehung und das Recht der Frauen auf die Ausübung ihrer religiösen Freiheiten aus meiner Sicht selbstverständlich akzeptiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Wir überweisen diesen Antrag an die Ausschüsse und diskutieren dort in aller Ruhe und ohne Diskriminierungen, welche Lösung einerseits verfassungskonform ist und andererseits unterschiedlichen Rechtsgrundsätzen und Interessen einer pluralistischen Gesellschaft Rechnung trägt. Wir werden uns von der AfD-Fraktion nicht treiben lassen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam Lösungen diskutieren werden, die verfassungskonform und gesellschaftlich auch akzeptiert sein werden. – Herzlichen Dank!
Lieber Kollege Fresdorf! Sind Ihnen persönlich Fälle bekannt, in denen Schülerinnen an Berliner Schulen bis jetzt Nikab getragen haben? Gibt es Beschwerden darüber, die Sie erreicht haben? Gibt es überhaupt Fälle an Berliner Schulen, die Ihnen bekannt sind? Worüber diskutieren wir eigentlich hier?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen sind ein echtes Erfolgsmodell. Sie leisten
(Benedikt Lux)
einen unermesslich großen Beitrag zum interkulturellen Zusammenhalt der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in unserer Stadt. Sie begleiten Menschen bei Amtsterminen, erklären Rechtswege und -strukturen, vermitteln an helfende Stellen, dienen als Kultur- und Sprachmittler. Es ist unbestritten, dass ihrem tagtäglichen Einsatz ein großer Stellenwert für das gesellschaftliche Zusammenleben in unserer Stadt zu bemessen ist.
Leider mussten sich jene Brückenbauer jedoch immer wieder von Projektphase zu Projektphase hangeln, ohne lange Zeit eine echte berufliche Perspektive zu besitzen. Ich freue mich sehr, dass die Koalitionsfraktionen in dieser wichtigen Frage einen großen Schritt einleiten und damit einerseits ihre Wertschätzung für die Arbeit der Lotsinnen und Lotsen zum Ausdruck bringen und andererseits vielen Menschen durch die Entwicklung einer echten Berufsperspektive Planungs- und Erwartungssicherheit einräumen.
Der vorliegende Antrag sieht vor, den Integrationslotsinnen und -lotsen aus dem Landesrahmenprogramm eine berufliche Perspektive durch eine berufsbegleitende Qualifizierung an der Berliner Verwaltungsakademie zu ermöglichen. Hierzu soll die Verwaltungsakademie ein entsprechendes Programm zur Einstiegsqualifizierung für den öffentlichen Dienst entwickeln, das offen ist für Integrationslotsinnen und -lotsen. Es ist wichtig, dass sie mit einem richtigen Berufsbild ausgestattet in festen Positionen in den Stellenplänen von Ämtern und Einrichtungen verankert werden. Integrationslotsinnen und –lotsen werden dringend gebraucht, denn sie sind es, die die Berliner Willkommenspolitik durch die konkrete Unterstützung von Menschen untermauern. Viele Lotsinnen und Lotsen verfügen über einen akademischen Titel oder eine berufliche Ausbildung. Es muss uns unbedingt gelingen, diese Brückenbauer weiterhin für die Lotsentätigkeit zu begeistern. Dies kann uns aber nur gelingen, wenn wir neben einer Berufsperspektive auch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen, Weiterbildungen anbieten.
Um den Integrationslotsinnen und -lotsen eine berufliche Perspektive in der Verwaltung zu ermöglichen, soll die Verwaltungsakademie eine Einstiegsqualifizierung entwickeln, die wiederum anschlussfähig für den Verwaltungslehrgang ist. Im daran anschließenden Verwaltungslehrgang wird tariflich Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ohne Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte nach dem Berufsbildungsgesetz ein umfassendes Verwaltungsgrundwissen vermittelt. Dieser Abschluss
schafft übrigens für die Integrationslotsinnen und -lotsen eine reale Berufsperspektive in der Verwaltung, wirkt dem Personalmangel in den Berliner Ämtern entgegen und unterstützt die interkulturelle Öffnung.
Wichtig ist, dass auch außerhalb der Landesförderprogramme Integrationslotsinnen und -lotsen im Stellenplan selbstverständlich mitgedacht werden. Dazu gehören
Bundesbehörden genauso wie private oder soziale Einrichtungen. Hierzu wird der Senat mit den entsprechenden Akteuren in den Dialog treten, um die Lotsinnen und Lotsen tatsächlich umfassend an den Stellen zu verankern, an denen ihre Mithilfe notwendig ist. Ferner soll die Möglichkeit der Zertifizierung der Qualifizierungsangebote geprüft werden, sodass diese in Ausschreibungsverfahren als einstellungsbegünstigende Qualifikation gewertet werden können.
Alles in allem wird dieser Antrag den Lotsinnen und Lotsen das einbringen, was ihnen gebührt: Respekt, Anerkennung, berufliche Perspektiven und Fortbildungsmöglichkeiten. Das wird unsere Lotsinnen und Lotsen voranbringen. Und wir sagen an der Stelle: Was unsere Lotsinnen und Lotsen voranbringt, das bringt auch unsere Stadt Berlin voran. In diesem Sinne bitte ich alle demokratischen Fraktionen um ihre Zustimmung! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir im Bereich Migration und Integration gemeinsam deutliche Verbesserungen und den Ausbau wichtiger bestehender Strukturen erreichen konnten. Berlin ist nicht nur die Hauptstadt der Bundesrepublik, unsere Stadt ist auch MultikultiHauptstadt und eine weltoffene Metropole für Menschen aller Kulturen, Nationen und Religionen. Damit das so bleibt, wird die Personalsituation im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit deutlich aufgestockt. Dadurch werden wir den integrationspolitischen Herausforderungen unserer Millionenmetropole besser Rechnung tragen.
Darüber hinaus werden die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsnetzwerke für Geflüchtete gestärkt und ausgebaut. Insbesondere im Bereich der Wohnungsvermittlung für Neuberlinerinnen und Neuberliner haben wir weite Sprünge erzielen können.
Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist insbesondere im Rahmen des Partizipations- und Integrationsgesetzes festgelegt und wird von uns mit dem kommenden Doppelhaushalt weiterhin gestärkt und ausgebaut. In diesem Zuge werden wir die Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisationen in Berlin deutlich stärken und sie mit der Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für den Landesbeirat und das Islamforum unterstützen.
Bei zugewanderten EU-Bürgerinnen und -Bürgern werden die Hilfssysteme zur Beratung insbesondere im Fall von Arbeitsausbeutung abgesichert und an die real existierenden Verhältnisse in unserer Stadt angepasst.
Wir investieren 1 Million Euro zusätzlich in das Landesrahmenprogramm für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen, die, wie Sie wissen, eine hervorragende Arbeit für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer gesellschaftlichen Hilfssysteme leisten. Ich denke, dass unsere Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit mit diesen zusätzlichen Maßnahmen zum Ausdruck kommt.
In 2020 werden 180 000 Euro und in 2021 185 000 Euro in die Verstetigung des Projekts „Neu in Berlin“, aufsuchende Informations- und Beratungsarbeit für Neuzugewanderte in den sozialen Medien eingestellt. Bisher war dieser Posten nicht über den Landeshaushalt finanziert.
Für bezirkliches Empowerment und Communitybildung im Rahmen des Aktionsplans Roma haben wir 50 000 Euro zusätzlich eingestellt; weitere 50 000 Euro sind etatisiert für den Aufbau und die Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Unterstützung des zukünftigen Sinti- und Roma-Beirates. Eine bessere Sichtbarkeit und die Unterstützung der Roma- und Sinti-Community ist ein wichtiger Bestandteil des Ansatzes der Koalition, damit diese Gruppen in ihrem Kampf gegen Antiziganismus und zugunsten einer besseren Anerkennung gestärkt werden.
Wir wollen Berlin als Hauptstadt von Multikulti stärken und die Integration und Partizipation mit großen Schritten voranbringen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die demokratischen Parteien in diesem Hause sind sich einig:
Zwang, Druck und Gewalt vor oder innerhalb der Ehe werden von uns abgelehnt und verabscheut.
Die Ehe ist eine besonders schützenswerte Institution, doch der Weg in die Ehe muss immer auf freiwilliger Basis der Beteiligten geschehen, sonst sprechen wir ja auch nicht von einer rechtmäßig geschlossenen und geführten Ehe.
Was mich aber schon erstaunt, ist, dass die AfD immer dann, wenn der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen – 25. November – näher rückt, plötzlich so tut, als würde Ihnen etwas an Frauenrechten liegen. Es geht der AfD doch nicht um den Schutz der Frauen und ihrer Rechte – darum ging es ihr noch nie.
Ich bin lauter als Sie! – Doch immer dann, wenn man gerade damit Stimmung gegen Muslime machen kann, entdeckt die AfD plötzlich ihr Herz für Frauen, genauso wie für Schwule, für Juden oder sonstige Gruppen im Land.
Dieser Antrag ist wieder mal ein Versuch, auf Kosten der Frauen gegen Muslime zu hetzen
und nazistische Narrative zu bedienen.
Die rot-rot-grüne Koalition unternimmt größte Anstrengungen, um die gesellschaftliche Rolle der Frau zu stärken. Dazu gehört selbstverständlich auch der Kampf gegen Zwangsehen, da Frauen in diesem Zusammenhang meistens zum Kreis der Betroffenen gehören. Neben den ohnehin vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen gegen Zwangsehen werden zahlreiche Projekte unterstützt und selbstverständlich auch ausgebaut, um Menschen jederzeit die Möglichkeit zu bieten, Zwangsehen zu umgehen oder diese auch zu verlassen. Zusätzlich zu den präventiven Maßnahmen unterstützt der Senat intervenierende Projekte, sensibilisiert die Öffentlichkeit für diese Thematik und stärkt niedrigschwellige Angebote. Die Angebote sind vielfältig, und die Koalition ist bestrebt, diese auszubauen, damit die Zwangsehen in unserer Stadt tatsächlich und selbstverständlich der Geschichte angehören.
Klar wären repräsentative Zahlen in diesem Zusammenhang wünschenswert, doch das ist insbesondere aufgrund der sensiblen Sphäre, mit der wir es zu tun haben, nicht zu realisieren. Nicht jeder Betroffene möchte über diese intimen Erfahrungen sprechen. Deshalb sind wir meines Erachtens auf einem guten Weg, wenn wir uns auf das Expertenwissen insbesondere der Frauenhäuser und der Projekte gegen Zwangsehen verlassen.
(Katrin Vogel)
Die Datengrundlage ist insofern zwar nicht repräsentativ, aber sie ist vorhanden. Deshalb geht es einerseits darum, die Maßnahmen gegen Zwangsehen weiterhin auszubauen, und andererseits darum, die gesellschaftliche Rolle der Frau insgesamt in Berlin und in Deutschland zu stärken.
Da wären wir auch wieder bei der Ernsthaftigkeit des Antragstellers. Wer will denn Frauen zurück an die Herdplatte holen? Wer lehnt die Frauenquote in Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung und in Parlamenten ab? Wer vertritt ein Frauenbild des vorletzten Jahrhunderts? – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antwort ist ganz klar: Das ist die AfD!
Sie sind Teil des Problems; deshalb werden Sie nie Teil der Lösung sein können.
Und noch ein letzter Punkt, bevor ich zum Schluss komme:
Auch Angehörige der LSBTI-Community werden oft zwangsverheiratet, weil sich die Täter so erhoffen, die sexuelle Orientierung dieser Menschen zu unterdrücken. Auch viele Freunde von mir wurden durch eine Zwangsehe geschleust, weil sie schwul sind. Und wenn ich mich recht entsinne, gibt es nur eine Partei in diesem Hause, die meint, Homosexualität wäre heilbar,
die die Ehe für alle im Bundestag – dann hören Sie Ihren Kollegen im Bundestag mal genau zu, wenn sie dort Reden halten – als Vorboten einer degenerativen Geisteskrankheit bezeichnet hat und Homosexuelle in Thüringen am liebsten auszählen lassen würde.
Das sind Ihre Kollegen im Bundestag und im Land Thüringen gewesen.
Insofern sind Sie im Geiste Brüder derer, die meine Freunde in eine Zwangsehe geschickt haben, und nun stellen ausgerechnet Sie einen Antrag gegen Zwangsehen. Das ist eine Zumutung!
Das ist nicht Mist, das ist Tatsache!
Deshalb konzentrieren wir uns lieber auf die gute Arbeit zur Stärkung der Fraueneinrichtungen und werden diesen Schaufensterantrag hier selbstverständlich ablehnen. – Herzlichen Dank!
Ja! Wie von Ihren Fraktionen in unterschiedlichen Landtagen oder von Abgeordneten, die dem Deutschen Bundestag angehören, und das ist die Realität, und das müssen Sie endlich mal wahrnehmen!
Liebe Kollegen von der AfD! Man sagt ja: Schlimmer als blind sein ist es, nicht sehen zu wollen.
Machen Sie sich mal lieber darüber Gedanken, auch Sie, Herr Parlamentarischer Geschäftsführer! Vielleicht können Sie mal genau hinschauen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in anderen Landtagen, aber auch hier in Berlin, im Berliner Abgeordnetenhaus, bis jetzt von sich gegeben haben. Wenn Sie Schwule anscheinend als heilbar krank bezeichnen.
Das haben Ihre Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag gesagt!
Der niedersächsische Bundestagsabgeordnete hat es gesagt,
und ich kann Ihnen auch gerne den Namen gleich dazu nennen.
Nein! Ich kann gleich den Namen geben. Kein Problem! Ich kann Ihnen, wie gesagt, den Namen nennen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Silvester ist durchaus etwas Schönes. Die meisten Menschen denken an ihre Leistungen, Errungenschaften und an die schönsten Momente des Jahres zurück. Im Kreise der Familie oder mit Freunden wird dann auf ein frohes und glückliches neues Jahr angestoßen – so weit, so gut. Doch der Jahreswechsel ist leider nicht für alle Menschen ein Grund zum Feiern. Immer wieder verlieren Kinder ihre Hände, ihr Augenlicht, oder holen sich schlimmste Verbrennungen, weil sie in den Besitz von Feuerwerkskörpern gelangen. Immer wieder werden unsere Rettungskräfte zur Zielscheibe von Chaoten, die sie und ihre Einsatzfahrzeuge attackieren. Immer wieder muss die Natur schwerste Rückschläge hinnehmen, weil Menschen ihre Lust an der Silvesterknallerei befriedigen wollen. Immer wieder brennen Wohnungen und ganze Gebäude nieder, weil eine Rakete auf dem Balkon oder durch ein offenes Fenster einschlägt. Und immer wieder leiden Alte, Schwache, Traumatisierte, Kranke und allen voran Säuglinge unter den immensen Lärm- und Luftbelastungen. Wussten Sie, dass die Luftbelastung durch Feuerwerk zu Silvester etwa 15 Prozent dessen ausmacht, was jährlich im Straßenverkehr ausgestoßen wird?
Auch für die Tierwelt ist die Silvesternacht nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig: Tausende tote Vögel und aufgeschreckte Haus- und Zootiere sind die Folge. All diese Argumente zeigen doch, dass etwas getan werden muss – und die Berliner Koalitionsfraktionen haben gehandelt.
Ich freue mich sehr, dass die Koalition mit diesem Antrag einen wichtigen ersten Schritt mit Signalwirkung in die gesamte Bundesrepublik geht. Mit der Verabschiedung dieses Antrags werden Zonen zur Gefahrenabwehr eingerichtet, in denen die Verwendung der gefährlichen Pyrotechnik untersagt ist.
Damit haben wir zum anstehenden Jahreswechsel zumindest die Sicherheit, dass es an bisherigen wortwörtlichen Brennpunkten sicherer und ruhiger wird.
(Burkard Dregger)
Darüber hinaus werden die Berlinerinnen und Berliner durch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne, Herr Dregger, auf mögliche Gefahren durch Böller sensibilisiert. Diese vorbeugende Maßnahme wird gewiss ebenfalls dazu beitragen, dass die negativen Ausmaße der Silvesterknallerei verringert werden können.
Darüber hinaus wird der Senat im Dialog mit Handelsvertretern darauf hinwirken, dass insbesondere die besonders lauten, schädlichen und gefährlichen Böller aus dem Sortiment genommen werden können.
Weiterhin wird es eine Bundesratsinitiative, was mir ganz wichtig ist, des Landes Berlin geben. Hierin wird in enger Abstimmung mit anderen Bundesländern der Versuch unternommen, im Wege einer Öffnungsklausel den Kommunen die Entscheidungsgewalt darüber zu geben, ob sie Pyrotechnik in ihrer Ortschaft haben wollen oder nicht. Das heißt, jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie an dem Böllerwahnsinn teilnehmen will oder aber Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützt. In diesem Sinne ist dieser Antrag auf jeden Fall ein wichtiger Meilenstein im Kampf für den Schutz der Lebeweisen, der Natur und der Infrastruktur. Deshalb bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal geht Berlin voran. Als erstes Bundesland wird Berlin ein Landesamt für Einwanderung einrichten. Die Linksfraktion begrüßt, dass ihre langjährige Forderung nun von der Koalition umgesetzt wird und eine moderne und bürgernahe Verwaltung entstehen soll. Die Berliner Ausländerbehörde ist schon jetzt mit ca. 400 000 vorsprechenden Menschen pro Jahr die mit Abstand größte Ausländerbehörde der Bundesrepublik.
Rund 12 Prozent aller bundesweit erteilten Aufenthaltstitel werden hier verantwortet.
Durch die Einrichtung von Sprechstunden durch zivilgesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel den Wohlfahrtsverbänden oder dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg haben die Antragsteller und Antragstellerinnen vor Ort die Möglichkeit, sich beraten und unterstützen zu lassen. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zustände in der Berliner Ausländerbehörde nach wie vor verbesserungswürdig sind. Insbesondere muss der ewige und spürbare Abschiebedruck endlich verschwinden. Wir verkennen nicht, dass die jetzige Ausländerbehörde bzw. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor einer schwierigen Aufgabe stehen, haben sie doch ein Gesetz umzusetzen, das wie auch Bundesinnenminister Horst Seehofer in das vergangene Jahrhundert gehört. Schon in § 1 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes heißt es, ich darf zitieren mit Ihrer Erlaubnis:
Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
Jede Fachkraft, die wir händeringend suchen, wird es sich zweimal überlegen, ob sie sich die Behördenlogik der Bundesrepublik unter den gegebenen Umständen wirklich antun möchte – abgesehen von der AfD.
Deshalb ist eine wahre Willkommensbehörde auch mehr als notwendig. Einerseits muss damit ein Modell geschaffen werden, welches den wilden Abschiebewahn des Bundesinnenministers dämpft,
und andererseits muss eine Behörde entstehen, die eine wahre Willkommenskultur selbstverständlich auch vorlebt.
Keine Zwischenfragen, auch von Herrn Wansner nicht. – Dabei darf der Fokus auch nicht alleine bei den Fachkräften für den Arbeitsmarkt liegen. Wir erwarten, dass das neue Landesamt für Einwanderung eine Willkommensbehörde für alle sein wird. Alle Menschen, die hier für eine Aufenthaltsgenehmigung, deren Verlängerung oder Verfestigung vorsprechen, haben das Recht, respektvoll und zuvorkommend behandelt zu werden. – Herzlichen Dank!
(Hanno Bachmann)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich möchte ich der CDU-Fraktion fast schon danken für diesen Antrag,
der Jubel ist zu früh! –, dass sie mir die Gelegenheit gibt, all das aufzuzählen, was diese Koalition innerhalb von zwei Jahren bereits umgesetzt hat,
während die CDU die letzte Legislaturperiode komplett verschlafen hat. Aber mit Blick auf die Zeit möchte ich diese Steilvorlage nicht annehmen und werde mich auf
das Wesentliche beschränken, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU.
Der Antrag sieht vor, dass innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung ein Konzept über die Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Berliner Feuerwehr mit zahlreichen Definitionen und Zielvorstellungen vorzulegen ist.
Einiges, was Sie fordern, ist völlig richtig und wichtig. Allerdings frage ich mich schon, warum Ihnen diese Forderungen erst zwei Jahre nach Ihrer Regierungszeit einfallen.
Mal abgesehen davon, dass der Antrag ein umfassendes Zukunftskonzept auf eine Erarbeitungszeit von drei Monaten beschränken will und auch zahlreiche weitere technische Hindernisse beinhaltet, sind viele Forderungen bereits von der aktuellen Koalition angepackt oder auch schon umgesetzt.
Da hätten Sie, anstatt hier heute laut zu schreien, in den vergangenen zwei Jahren einfach besser aufpassen müssen. Aber ich habe Ihnen einige Punkte zusammengefasst, um Ihr Erinnerungsvermögen wachzurütteln, wenn Sie zuhören.
Der Senat – bitte, Herr Wansner, sehr gerne! – hat die Auszahlung der Überstunden sichergestellt, die Wochenarbeitszeit der Feuerwehrbediensteten reduziert und ein neues Zwölf-Stunden-Schichtmodell umgesetzt.
Der Fuhrpark der Feuerwahr wird nach und nach erneuert und auch Gebäude und Sanitäranlagen, lieber Herr Dregger, der Feuerwehr werden stetig verbessert. Auch die Erhöhung der Feuerwehrzulage wird, wie versprochen, kommen. Darüber hinaus hat der Senat 354 zusätzliche Stellen und die Beschaffung von 98 neuen Fahrzeugen im Doppelhaushalt 2018/19 eingeplant.
Sie müssen eigentlich in der vorletzten Innenausschusssitzung dabeigewesen sein, und hätten Sie dort zugehört, hätten Sie alle diese Informationen heute hier gehabt. – Diese Punkte sind nur einige, die wir bisher angestoßen haben, und selbstverständlich werden noch viele weitere Maßnahmen folgen.
Klar ist doch, dass sich die Situation nicht von heute auf morgen schlagartig verbessern kann.
Darauf ist mein Kollege Schreiber bereits eingegangen. Der grundlegende Zustand der Feuerwehr muss sich weiterhin deutlich verbessern, Herr Penn.
Die Sicherheit unserer Stadt und damit die aller Berlinerinnen und Berliner hat für uns höchste Priorität. Deshalb haben wir als Koalition einen Prozess angestoßen. Die ersten Schritte sind getan. Wir sind uns dessen bewusst, dass weitere Schritte folgen müssen, damit unsere Feuerwehr gut gewappnet in die nächsten Jahrzehnte blicken kann.
Keine Zwischenfragen! – Wir unterstützen den bisher eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Schritte für eine starke und effiziente Feuerwehr der Zukunft. – Herzlichen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin!
Mensch, Herr Wansner! Hätten wir Sie nicht hier, müssten wir einen Traum bestellen. Gut, dass Sie hier sind.
Lieber Herr Freymark! Die Fahrzeuge funktionierten auch vor drei Jahren nicht, in der Zeit, in der ein Innensenator namens Henkel für den Bereich mit verantwortlich war.
Herr Pazderski! Sie sollten einfach mal nicht dazwischenquatschen, sondern einfach zuhören. Auch Sie können heute noch etwas dazulernen.
Ihnen hört hier keiner zu und ich erst recht nicht. – Sie haben vorhin bereits über Haushaltsüberschüsse gesprochen, aber nicht über die Investitionen.
Ich habe Ihnen gerade noch einmal aufgezählt, was die Koalition bereits schon alles gemacht hat. Ich habe Ihnen über die zusätzlichen Stellen erzählt, die wir eingeplant haben.
Über zusätzliche Fahrzeuge: Wir haben verstanden, wir werden von heute auf morgen nicht alle Probleme bei der Berliner Feuerwehr lösen. Wir haben einige wichtige Schritte bereits gemacht, weitere Schritte werden definitiv folgen. Da hat auch der Innensenator – Sie sind nicht im Innenausschuss und können es nicht wissen – bereits in der vorletzten Innenausschusssitzung alle Fragen – da war Herr Dregger mit dabei, vielleicht können Sie ihn einmal fragen – beantwortet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU ist, das muss ich leider in aller Deutlichkeit sagen, dieser Stadt und dieser Stadtbevölkerung nicht würdig.
Meine Rede gegen den Antrag der CDU-Fraktion möchte ich – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – mit einem Zitat von Benjamin Franklin beginnen. Dieser soll bereits im 18. Jahrhundert festgestellt haben: Wer Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.
Dieser Satz ist deshalb so richtig, weil er aufzeigt, dass Sicherheit und Freiheit eben keine Werte sind, die sich gegenseitig ausschließen. Genau dieses Gefühl soll mit
diesem Antrag allerdings zementiert werden. Als ich den Antrag gelesen habe, staunte ich nicht schlecht.
Ich hatte das Gefühl, dass sich die Berliner CDU mit Bayern, Sachsen und NRW in einen Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz begeben hat.
Der vorgelegte Antrag ist ein Sammelsurium aller in den letzten Jahren in Deutschland vorgelegten Polizeirechtsverschärfungen. Die Berliner CDU-Fraktion hat sich die Mühe gemacht und die Versionen mit den weitesten Eingriffsbefugnissen,
mit den größten Grundrechtsbeschneidungen und den geringsten Verfahrensgarantien zusammenzustellen.
Besonders traurig ist, dass der Antrag der CDU in Teilen sogar stärker in die Grundrechte eingreifen will, als es die AfD in mehreren Anträgen gefordert hat. Mit Ihrem Antrag wollen Sie die Freiheiten der Berlinerinnen und Berliner aufs Spiel setzen und versprechen im Gegenzug ein Mehr an Sicherheit.
Erstens werden die vorgeschlagenen Maßnahmen die Sicherheit in der Stadt nicht einmal um einen Deut steigern. Zweitens gehen Ihre vorgeschlagenen Maßnahmen an den Lebensrealitäten der Berlinerinnen und Berliner meilenweit vorbei. Die subjektive individuelle Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner wird sogar gefährdet. Ein Eingriff in informationstechnische Systeme funktioniert nur über Sicherheitslücken, die nicht geflickt werden. Die Wahrscheinlichkeit, durch ungerechtfertigte polizeiliche Maßnahmen in der eigenen Freiheit eingeschränkt zu werden, steigt – spätestens durch die Ausweitung der nicht so genannten Schleierfahndung auch auf Delikte nach dem Aufenthaltsrecht. Diese Regelung ist eine Einladung an die Polizei, Racial Profiling zu institutionalisieren. Erfahrungsgemäß nimmt die Berliner Polizei solche Einladungen selten an, aber die CDU will sie dazu verpflichten.
Darüber hinaus ist bemerkenswert, wie geschichtsvergessen die Berliner CDU-Fraktion tatsächlich agiert.
Noch vor zwei Jahren hat hier ein Innensenator namens Frank Henkel mitregiert – er ist heute nicht anwesend.
Fünf Jahre lang hat die CDU nichts getan, um die Sicherheit in der Stadt nachhaltig zu verbessern. Nichts haben Sie in fünf Jahren hinbekommen.
(Karsten Woldeit)
Wenn ich mir Ihren Antrag ansehe, bin ich sehr froh, dass Sie einen Koalitionspartner hatten, der Sie gebremst hat.
Sonst hätte Berlin wohl einen noch nie dagewesenen Polizeistaat aufgedrückt bekommen. Das ist weder seriös noch glaubwürdig.
Auch geschichtsvergessen: Das Berliner UzVG ist noch durch den Kalten Krieg geprägt und trägt Züge eines Gesetzes gegen Aufstandsbekämpfung. Diese will die CDU nicht beseitigen, sondern verschärfen, indem sie die Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch gegen Menschenmassen erleichtert.
Berlin und die Bundesrepublik sind sicherer denn je, allerdings wird immer wieder versucht, mit Hetze, Hass und Vorurteilen das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger zu zerstören. Noch nie wurde ein Anschlag vereitelt, weil Bürgerrechte abgeschafft wurden.
Wenn ich mir den bisherigen Verlauf der Untersuchungen im Fall Amri ansehe, bestätigt mich das umso mehr in meiner Meinung, dass die CDU einfach nur Aufmerksamkeit braucht und diese durch autoritäre Schnapsideen erhalten möchte. Der Fall Amri war der verheerendste terroristische Anschlag der Neuzeit in Berlin. Die Behandlung der Thematik hat aufgezeigt, dass es nie an Befugnissen der Polizei gefehlt hat. Die Befugnisse waren da, aber die strategischen Entscheidungen sind falsch gefällt worden. Insofern ist es mehr als nur fadenscheinig, hier solch eine Debatte anzustoßen. Die Befugnisse wurden im Fall Amri auch formal ausgenutzt, aber führten zu keinen praktischen Maßnahmen.
Wir werden nicht zulassen, dass die Freiheits- und Bürgerrechte der Berlinerinnen und Berliner dem chronischen Aufmerksamkeitsbetrieb der CDU geopfert werden.
Wenn das ein Einblick in die künftige Arbeit der CDUFraktion unter dem Hardliner Dregger sein wird, muss man kein Prophet sein, um düstere Zeiten für die Berliner CDU vorherzusehen.
[Lachen von Frank-Christian Hansel (AfD) – Danny Freymark (CDU): Das hatten Sie schon aufgeschrieben! – Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE) – Weitere Zurufe von der CDU – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Auch das geht vorüber!]
Das interessiert Sie vielleicht, Herr Dregger: Eine aktuelle Umfrage in Bayern macht deutlich – das können Sie übrigens heute nachlesen –, dass Sie mit noch mehr Einschränkungen der Grundrechte bei Wählerinnen und Wählern nicht punkten können.
Deshalb möchte ich noch einmal unsere Gründe für eine Ablehnung des Antrags zusammenfassen:
Erstens – hören Sie genau zu, da können Sie noch etwas dazulernen, Herr Melzer – geht der Antrag komplett an der bunten, vielfältigen und liberalen Stadtgesellschaft in Berlin vorbei. Zweitens würde der Antrag in Summe das recht liberale ASOG wahrscheinlich in das schärfste deutsche Polizeigesetz verwandeln. Drittens, Herr Melzer, schießt der Antrag angesichts aktueller Kriminalitätsstatistiken massiv über das Ziel hinaus.
Und viertens wird keine der genannten Freiheitseinschränkungen, Herr Melzer, die Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung voranbringen. Hören Sie endlich auf, den Menschen zu erklären, weniger Freiheit bedeute mehr Sicherheit! Das ist falsch. Nur wer es schafft, Sicherheit und Freiheit in Einklang zu bringen, der hat Berlin verstanden. Insofern wird der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion von uns vollumfänglich abgelehnt. – Herzlichen Dank!
Herr Senator! Teilen Sie unsere Auffassung, dass man nicht alle Nigerianer, die in Berlin leben, unter Generalverdacht stellen darf?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die demokratischen Parteien in diesem Hause – ich unterstreiche an der Stelle noch mal die demokratischen Parteien – sind sich einig, dass jeder Art des Antisemitismus entgegenzutreten ist. Antisemitismus ist mit allen gebotenen demokratischen Mitteln selbstverständlich zu bekämpfen. Insofern distanzieren wir uns völlig selbstverständlich von den antisemitischen al-QudsDemonstrationen und verurteilen diese auf das Schärfste.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die sogenannte AfD die allerletzte Partei, die solch einen Antrag stellen sollte. Es existiert ein Onlineportal namens Freie Welt, das von der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Beatrix von Storch, und ihrem Ehemann betrieben wird. – Mit Ihrer Erlaubnis würde ich daraus einiges zitieren. – Dessen Autoren berichten dort über judenfeindliche Angriffe in Deutschland, aber nur über solche, die von Muslimen begangen werden. Sie verschweigen dabei, dass über mehr als 95 Prozent der antisemitischen Straf- und Gewalttaten laut Bundespolizei seit Jahren von Rechtsextremen verübt werden.
Uns Demokraten unterscheidet, wenn Sie so laut sind, in diesem Zusammenhang von der AfD – –
Sie können vielleicht einfach mal ruhig bleiben, zuhören, was dazulernen, und dann können Sie Ihren eigenen Antrag noch dazu studieren. –
Nein, keine Zwischenfragen, bitte! – Uns Demokraten unterscheidet in diesem Zusammenhang von der AfD, dass wir eben nicht mit Finger in eine Richtung zeigen, um Hetze zu betreiben. Wir verurteilen alle antisemitischen Denk- und Wertmuster in dieser Gesellschaft, ganz egal, ob die von Nazis oder Islamofaschisten begangen werden. Die AfD versucht immer wieder den Mythos zu verbreiten, dass Antisemitismus erst mit der erhöhten Anzahl der Geflüchteten nach Deutschland zurückgekehrt sei.
Dabei ist der Antisemitismus in Deutschland auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der deutschen Gesellschaft nie verschwunden, und die AfD ist mit ihren nationalistischen und chauvinistischen Hetztiraden
mit ein Grund dafür, dass antisemitische, antimuslimische und ausgrenzende Werturteile im Allgemeinen derartig stark in die gesellschaftlichen Diskurse wieder eingekehrt sind.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, sagt im Jahr 2017: Die Deutschen dürften stolz sein auf die Leistungen deutscher Soldaten im Ersten und Zweiten Weltkrieg. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte so stundenlang fortfahren. Wer also Nazi-Kader in den Fraktionen beschäftigt,
diese in den eigenen Reihen duldet und den Sprachgebrauch der Nazis in die öffentlichen Diskurse trägt, der sollte bei der Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland ganz kleine Brötchen backen.
Bei manchen Verstößen der AfD-Fraktion habe ich das Gefühl, die Fraktionsmitglieder leiden entweder unter chronischer Isotonie, oder aber sie leiden unter enormer Geschichtsvergessenheit. In diesem Zusammenhang fällt mir immer wieder ein Zitat von Nietzsche ein. Dieser sagte, und jetzt hören Sie gut zu, liebe Kolleginnen und Kollegen, die ganz laut sind: Wenn Sie einmal im
(Burkard Dregger)
falschen Zug sitzen, nützt es Ihnen nichts, im Korridor rückwärts zu laufen. – Sie sitzen am Steuer des antisemitischen Zuges, und es bringt nichts, mit dem Zeigefinger auf andere Antisemiten zu zeigen. Räumen Sie erst mal im eigenen Laden auf und fassen Sie sich zuerst an die eigene Nase! Wir werden nichtsdestotrotz auch über diesen Antrag in dem dafür zuständigen Ausschuss auch mit Ihnen gemeinsam beraten. Aber vielleicht sollten Sie selbst erst einmal Ihren eigenen Antrag studieren. – Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt auch AfDPolitiker, die nicht nur hier im Berliner Abgeordnetenhaus in Ihren eigenen Reihen sitzen, sondern in anderen Landtagen, auch im Deutschen Bundestag.
Ich werde jetzt nicht alle Zitate wiedergeben, das würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Brandenburger Jan-Ulrich Weiß hat 2014 eine von Kritikern als antisemitisch beurteilte Karikatur über den jüdischen Bankier Rothschild verbreitet. Peter Ziemann aus Hessen schwadronierte 2013 über „satanische Elemente der Finanz-Oligopole“. Am 31. Oktober 2015 nahm der VizeFraktionschef der AfD im Brandenburger Landtag Andreas Kalbitz an der Spitze eines von Rechtsextremisten dominierten Aufmarsches in Lübbenau teil. Ich könnte das stundenlang fortsetzen. Dazu gibt es genug Material.
Wir, die Koalition, werden Antisemitismus, Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung, egal wo und durch wen verbreitet, weiterhin entschlossen entgegentreten,
auch wenn Vertreter – auch hier in Berlin,
im Berliner Abgeordnetenhaus – unter uns sitzen sollten.
[Beifall bei der LINKEN –
Beifall von Benedikt Lux (GRÜNE) –
Abg. Dr. Hugh Bronson geht zum Rednerpult. –
Die Kollegen scheinen tatsächlich weder ihre Anträge noch ihr Wahlprogramm zu kennen. Dem AfDWahlprogramm zufolge soll in Deutschland – zumindest dann, wenn Sie an die Macht kommen sollten, was ich nicht hoffe; es wird hoffentlich niemals in Deutschland soweit sein, nie wieder! – Schächten verboten werden, es soll nicht gestattet werden.
Damit machen Sie deutlich, wofür Sie stehen.
Sie sind die Letzten, mit denen wir gegen Antisemitismus auf die Straße gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert den Senat dazu auf, die Aktivitäten des Islamischen Jugendzentrums Berlin auf deren Verfassungskonformität zu überprüfen.
Als ich den Antrag gelesen habe – zu früh! –, habe ich wirklich nicht schlecht gestaunt. Der Antrag ist nicht nur handwerklich schlecht,
Sie müssen mal zuhören, ich rede, nicht Sie –, er fordert den Senat dazu auf, die Verfassungskonformität der Aktivitäten einer Initiative zu überprüfen,
gleichzeitig aber sind die Erkenntnisse über den Verein aus dem aktuellen Verfassungsschutzbericht abgeschrieben.
Nun muss ich den Rechten anscheinend die Rechte erklären. Aber nun gut, ich werde es tun. – So, jetzt können Sie applaudieren.
Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD-Fraktion! Den Senat aufzufordern, Aktivitäten von Gruppen auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, macht wenig Sinn. Der Senat macht das ohnehin. Für eine mitgedachte Missbilligung der Einrichtung durch das Abgeordnetenhaus gibt es keinerlei Grundlage. Auch wenn meine Fraktion den Verfassungsschutz institutionell ablehnt, macht der Verfassungsschutz nun einmal genau das, was Sie hier fordern und veröffentlicht die Ergebnisse in einem jährlichen Bericht.
Da Sie Ihre Erkenntnisse genau aus diesem Bericht abgeschrieben haben, frage ich, was Sie mit diesem Antrag tatsächlich bezwecken wollen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Aktivitäten der Initiative Islamisches Jugendzentrum Berlin möchte ich keineswegs in Schutz nehmen. Allerdings frage ich mich, warum sich gerade die AfD-Fraktion Sorgen um unsere Verfassung macht.
Herr Pazderski! Ich wünschte, dass Sie die Verfassung mit derselben Entschlossenheit auch in Ihrer eigenen Fraktion und Ihrer Partei schützten.
Sie sind schließlich stellvertretender Parteivorsitzender, auch wenn die Wahl nicht ganz einfach war für Sie.
Warum der Senat nun zusätzlich zu den ohnehin stattfindenden Prüfungen der Sicherheitsbehörden die Verfassungskonformität von Initiativen überprüfen und bewerten soll, erschließt sich mir nicht. Letztlich überprüfen wir Ihre Verfassungskonformität ja auch nicht, auch wenn ich diese sie an vielen Stellen durchaus für nicht gegeben halte.
Insofern möchte ich noch einmal ein altes Sprichwort zitieren – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
Wer im Glashaus sitzt, sollte sein Klo im Keller haben!
Wenn die AfD-Fraktion in Ihren eigenen Reihen NaziSprüche und Nazi-Kader duldet, und darüber hinaus auch Nazi-Kader als Mitarbeiter beschäftigt, dann sollte sie lieber ganz kleine Brötchen im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Schutz der Verfassung backen!
Dieses Papier, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, ist reine Makulatur. Der Antrag macht keinen Sinn, sowohl handwerklich als auch inhaltlich. Deshalb ist er abzulehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dregger! Richtig zitieren können Sie ja.
(Karsten Woldeit)
Die Koalition hält Abschiebungshaft und Abschiebungsgewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.
Aber unvollständig, Herr Dregger, denn wir haben auch Folgendes miteinander vereinbart:
Bezogen auf die Beendigung des Aufenthalts will die Koalition einen Paradigmenwechsel. An die Stelle einer reinen Abschiebungspolitik soll die Förderung einer unterstützten Rückkehr treten. Dafür wird die Koalition bestehende Programme mehr als bisher nutzen und bei Bedarf durch ein Landesprogramm verstärken.
Das steht in der Koalitionsvereinbarung. Das ist und bleibt unsere Position.
Die Koalition hält Abschiebungen noch immer nicht für ein adäquates Mittel, insbesondere als Mittel der Kriminalprävention.
Nein! – Selbstverständlich, Herr Dregger, ist Berlin nach dem Bundesrecht verpflichtet, Menschen ohne aufenthaltsrechtliche Lösung abzuschieben, und Berlin kommt dieser Verpflichtung auch nach. Das belegen übrigens die Zahlen des letzten Jahres. Mitte November hatten wir das im Rechtsausschuss auf der Tagesordnung. Die Senatsinnenverwaltung wird die Jugendarrestanstalt Lichtenrade in Zukunft übernehmen, sanieren und als Gewahrsam für Abschiebungshäftlinge nutzen. Welche Kapazität das Gebäude nach der Ertüchtigung haben wird, ist mir noch nicht bekannt. Im Augenblick sind dort 60 Plätze für den Jugendarrest vorhanden.
Dieser Antrag ist nichts anderes als der Versuch der Union, sich bei den Wählerinnen und Wählern der sogenannten AfD einzuschleimen.
Sie zitieren § 62 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes, wonach eine vollziehbar ausreisepflichtige Person bis zu 18 Monate in Abschiebungshaft genommen werden kann. Sogar bei Straftaten soll eine Untersuchungshaft, solange kein Urteil ergangen ist, das auf eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßnahme lautet, in der Regel sechs Monate nicht überschreiten. Herr Dregger! Zwar kann gemäß § 121 StPO diese Dauer verlängert werden, der Europäische Ge
richtshof für Menschenrechte hat aber überlange Untersuchungshaft in der Bundesrepublik mehrfach als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Personen, die in Abschiebehaft kommen, sind entweder Personen, die ihre Strafe bereits abgebüßt haben oder denen kein Aufenthalt gewährt wird und deren Ausweisung noch dauert. Hier überhaupt und dann noch bis zu 18 Monate Haft zu verhängen, ist meiner Meinung nach nicht mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren.
Abschiebungen sind kein Mittel der Kriminalitätsbekämpfung, denn nur ein kleiner Teil der Kriminellen hat eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Kriminellen und Terroristen deutscher Staatsangehörigkeit – und darunter sind viele gebürtige Deutsche, beispielsweise die NSU-Bande oder diejenigen, die Flüchtlingsheime anzünden oder Flüchtlinge auf der Straße verprügeln – können wir auch nicht ohne Weiteres abschieben. Doch bei manchen Politikerinnen und Politikern frage ich mich schon mal: Wäre es nicht besser, sie abzuschieben? –, aber man wird kaum ein Land finden, das sie aufnimmt.
Wir nehmen die Kriminalitätsprävention, das Aufspüren der Täter und ihre adäquate Bestrafung sehr ernst. Wir überprüfen und entwickeln auch entsprechende Maßnahmen. Denn auch wenn es banal klingen mag: Jede Straftat ist eine Straftat zu viel.
Allerdings lehnen wir es ab, Straftaten zum Anlass zu nehmen, um gegen bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft zu hetzen oder Maßnahmen durchzuführen und für inadäquat zu halten. – Herzlichen Dank!
Auf die Aussagen von einigen Hetzern muss man hier, denke ich, nicht noch einmal zusätzlich eingehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zimmermann hat zu Recht gesagt: Wir werden dem öffentlichen Dienst erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. – Und er hat auch deutlich unterstrichen, dass wir mehr, besser und attraktiver werden wollen. Dazu gehört sicherlich auch die Ausländerbehörde. Wir haben in der Koalition vereinbart, dass die bestehenden landesrechtlichen Möglichkeiten der Aufenthaltsregelungen nach humanistischen Gesichtspunkten ausgestattet werden. So werden wir auch die Familienzusammenführungen jenseits der Kernfamilien im Rahmen der rechtlichen Regelungen unterstützen.
Herr Dregger! In Bezug auf Abschiebungen haben wir unterschiedliche Auffassungen, auch in der Koalition, nicht nur mit Ihnen. Wir haben uns in diesem Bereich darauf verständigt, insbesondere auf Rückkehrberatungen zu setzen. Abschiebungen müssen zur Ultima Ratio werden. Hierzu ist es allerdings notwendig, den Behördengeist der Ausländerbehörde zu ändern. Wir setzen in erster Linie auf Partizipation und Integration, nicht auf Abschottung. Um dies umzusetzen, werden wir zeitnah
(Burkard Dregger)
die angekündigte Expertenkommission zur Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde einsetzen. Hier setzen wir viel Herzblut hinein, da uns ein neuer, offener und bunter Behördengeist wichtig ist.
Ein weiteres wichtiges Ziel der Koalition ist darüber hinaus die Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und die Steigerung der Zahl der Auszubildenden und Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst. Hierzu soll ein Leitbild interkulturelle Öffnung der Verwaltung unter Beteiligung aller Senatsverwaltungen und der Bezirke entwickelt werden. Hierzu werden auch die Angebote in der Polizeiakademie weiter fortgesetzt.
Auch im Bereich der inneren Sicherheit hat die aktuelle Koalition viele wichtige Projekte vorangebracht, die unter dem CDU-Senator Henkel zum Stillstand gekommen waren. Während er unsere Polizeibeamtinnen und -beamten mit ausgemusterten Ein-Euro-Pistolen aus anderen Bundesländern versorgte, investiert die rot-rotgrüne Koalition ordentlich in die Ausstattung der Berliner Polizei.
Deshalb haben wir neben der besseren Ausrüstung auch die Sanierung der Standorte in Angriff genommen und werden die Polizei mit 795 neuen Stellen so ausbauen, dass sie ihre facettenreichen Aufgaben in der Hauptstadt bewältigen kann. Auch die Angleichung der Besoldung haben wir angeschoben und zusätzlich zu den Beschaffungen aus dem Antiterrorpaket die Ausrüstung der Polizei verbessert. Darüber hinaus war es uns ein zentrales Anliegen, einen unabhängigen Polizeibeauftragten zu installieren. Mit der Anschubfinanzierung haben wir hierzu die Grundlage schaffen können, worüber ich persönlich auch sehr froh bin.
Auch die aktuellen Debatten um die Polizeischule möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Es ist unerträglich, dass hier in vielen anonymen und unklaren Beschuldigungen junge Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als dumm-kriminell und unfähig verunglimpft werden. Diskriminierungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie dürfen in unserer Stadt nicht stattfinden. Wir werden uns ethnischen Diskriminierungen unserer Polizeischüler genauso in den Weg stellen wie der Praxis des Racial Profiling. Hier wollen wir eine gesetzliche Klarstellung zum Verbot des Racial Profiling erreichen. Zudem setzen wir hier mit Schulungen zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen des Polizeipersonals an. Das ist und bleibt ein wichtiges Ziel dieser Koalition.
Den Verfassungsschutz betreffend ist es kein Geheimnis, dass wir in der Koalition unterschiedliche Auffassung zu
der Thematik haben. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir die sinnlose Aufblähung des Verfassungsschutzes aus den vergangenen Jahren stoppen und die wichtigen Stellen zu Polizei und Feuerwehr verlagern konnten.
Das ist ein großer Gewinn für die Sicherheit in unserer Stadt und ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Aber eines ist weitaus wichtiger als die finanzielle Ausstattung, die wir mit diesem Haushalt beschließen, nämlich die Reform des Verfassungsschutzes, die wir uns auch vorgenommen haben. Die bessere Kontrolle, die Beschränkung der Aufgaben auf den Kernbereich, die klare Abgrenzung zu den Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, das sind Punkte, die wir im kommenden Jahr angehen sollten.
Vor etwa einem Jahr sind wir in die Koalition eingetreten, um unsere Stadt zu einem sozialeren, gerechteren und sichereren Ort umzuformen. Es ist nicht einfach, 5 Jahre Regierungsbeteiligung der CDU innerhalb eines Jahres wieder wettzumachen.
Der vorgestellte Haushaltsplan zeigt jedoch, dass wir auf einem guten Weg sind, und wir werden selbstverständlich daran arbeiten, diesen Weg mit aller Entschiedenheit weiterzugehen. – Herzlichen Dank!
Danke, Herr Luthe! Sie sind auch Mitglied im Untersuchungsausschuss. Teilen Sie die Auffassung von Herrn Mazanke, dass Berlin aufenthaltsrechtlich für Herrn Amri in Berlin nicht zuständig war?
Noch eine weitere Frage, wenn Sie erlauben: Herr Innensenator Geisel hat die Zahlen neulich im Innenausschuss genannt. Bis Ende Oktober sind 1 500 Personen von Berlin aus direkt abgeschoben worden. Können Sie mir eventuell Zahlen nennen? Gab es unter diesen 1 500 Personen irgendeinen Gefährder oder eine Person, die als Gefährder eingestuft worden ist?
(Katina Schubert)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit den Achtzigerjahren bin ich als Gewerkschafter, Betriebsrat, Journalist und seit über sechs Jahren als Mitglied dieses Hauses aktiv. Ich habe einiges in meinem Leben erlebt, aber so eine Unverschämtheit habe ich wirklich noch nicht erlebt: Die AfD will ihre Solidarität mit einer Moschee und einer Muslima bekunden. Dies ist eine Beleidigung aller Moscheen und Menschen muslimischen Glaubens, und es ist ein Missbrauch des Wortes „Solidarität“.
Alle demokratischen Politikerinnen und Politiker in diesem Haus kennen die nationalistischen, rassistischen und diskriminierenden Ausfälle dieser Partei.
Zu Ihnen komme ich noch.
(Burkard Dregger)
Dabei sind die Ausfälle keineswegs rassistische Anfälle einzelner Abgeordneter, sondern vielmehr Teil einer perfiden Strategie. Die antragstellende Fraktion ist, das unterstreiche ich, moralisch zu diesem Antrag nicht legitimiert.
Ja, ich sage das.
Nein! – Selbstverständlich verurteilen wir in aller Schärfe und Klarheit die verbalen Angriffe und Bedrohungen gegen Seyran Ateş und die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee. In unserem demokratischen Rechtsstaat darf jeder und jede seine oder ihre Religion nach eigener Fasson auch im Kollektiv frei praktizieren,
und darüber darf auch diskutiert und Kritik geübt werden – aber nur in gegenseitigem Respekt. Niemand hat den Islam, das Christentum, das Judentum oder welche Religion auch immer für sich gepachtet. In einem freien Land hat jeder Mensch die Gelegenheit, die Religion für sich selbst zu interpretieren und zu praktizieren.
Solange geltendes Recht eingehalten wird, ist es staatliche Pflicht, selbstverständlich die Ausübung der Religionsfreiheit aller religiösen Gruppierungen zu garantieren. Diesem Auftrag kommen wir als Koalition in Berlin gerne nach. Wenn allerdings eine rassistische, nationalistische und islamfeindliche Partei – wir haben vorhin gerade gehört, ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht – Solidarität mit einer Moschee verkündet, dann sollte jeder den Braten riechen. Allein deshalb ist der AfD-Antrag heute abzulehnen.