Stephan Lenz
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Na, das ist ja gerade noch einmal so gut gegangen. Eine Zeitlang sah es ganz danach aus, dass das Myfest in diesem Jahr nicht mehr stattfinden kann. Die Beteiligten hatten sich in Ängste und Bedenken verstrickt und in Teilen auch zurückgezogen. Frau Herrmann war nicht mehr bereit, den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg als Anmelder des Festes fungieren zu lassen. Es bestand die Befürchtung, am Ende nicht für die Sicherheit sorgen zu können,
auch nicht die Kosten, insbesondere die für die Müllbeseitigung abdecken zu können. Frau Herrmann hatte sich direkt aus den Planungen zurückgezogen.
Führung sieht anders aus, jedenfalls nach meinem Verständnis. Frau Herrmann, so ist zumindest mein Kenntnisstand,
ist in einer politischen Führungsposition. Sie ist die Bürgermeisterin dieses Bezirks.
Aber gut, so konnte es nicht bleiben. Irgendetwas musste geschehen, denn uns allen war klar, dass wir alles versuchen müssen, das Myfest zu retten, denn unumstritten war und ist über die Fraktionsgrenzen hinweg, dass das Fest in der Vergangenheit einen ganz wesentlichen Bei
trag zur Befriedung des 1. Mai geleistet hat. Mit dem Fest hatten sich die Berliner, die Kreuzberger, ihren Kiez zurückerobert. Die Zahl der Krawalle ging zurück, hatten jeglichen Rückhalt in der Bevölkerung verloren. Das hatte nicht nur, aber doch ganz wesentlich mit dem Myfest zu tun.
Was war zu tun ohne Frau Herrmann, um das Fest zu retten?
Eine Lösungsmöglichkeit bestand immer in der Anerkennung des Festes als politische Versammlung.
Eine Anerkennung des Festes so wie im vergangenen Jahr als politische Versammlung war aber nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Wir alle haben zur Kenntnis genommen, dass sich das Fest von seinem Charakter her verändert hatte. Es war immer kommerzieller geworden, es war immer größer geworden. Vor diesem Hintergrund war ohne eine Änderung dieser Weg nicht ohne Weiteres gangbar und juristisch problematisch.
Eine Alternative wäre gewesen, das Fest als Privatveranstaltung auszurichten. Rein kostenmäßig wäre das für die öffentliche Hand sicher eine gute Lösung gewesen. Es fand sich aber kein Veranstalter, der so kurzfristig und unter diesen Rahmenbedingungen bereit war, das Fest durchzuführen.
Es ist natürlich verwunderlich, dass gerade ich als Christdemokrat Ihnen das sagen muss: Es ist auch fraglich, ob das eine gute Lösung gewesen wäre. Denn auch als Christdemokrat muss ich anerkennen, dass der 1. Mai natürlich ein ganz besonderer Tag ist, gerade in Berlin. Auch ich kenne die Ideale, Traditionen und Befindlichkeiten an diesem Tag in der deutschen Hauptstadt – das muss man anerkennen.
Es musste eine andere Lösung gefunden werden, das Fest musste so verändert werden, dass eine Genehmigung als Versammlung wieder möglich ist. Das ist nun gelungen dank des konstruktiven Verhaltens der Landesverwaltung und auch der Veranstalter. Die Veranstalter und die Innenverwaltung konnten sich nun auf einen Ablauf der Veranstaltung einigen, der den politischen Charakter des Myfestes wieder in den Mittelpunkt stellt.
(Präsident Ralf Wieland)
Mittlerweile sind verschiedene Versammlungen so angemeldet, dass sie genehmigungsfähig sind – mit allen rechtlichen Folgen. Auch erste Einzelheiten, die man aus den laufenden Kooperationsgesprächen zum Inhalt der Rahmenbedingungen hört, klingen meines Erachtens vernünftig und vielversprechend. Es soll insgesamt ruhiger werden, das ist zu begrüßen. Denn mit ca. 40 000 Besuchern im letzten Jahr war das Ganze doch etwas aus dem Ruder gelaufen. Statt 18 Bühnen wie im letzten Jahr soll es zwölf geben, auch das finde ich gut. Die Anzahl der Essens- und Getränkestände soll geringer sein. Wer das im letzten Jahr erlebt hat, wird auch diesen Schritt vernünftig finden. Es soll mehr Toilettenwagen geben als im letzten Jahr, auch das ist gut und eine Entlastung der Anwohner. Und schließlich hat man ins Auge gefasst, das Fest um 22 Uhr zu beenden, auch das ist ein guter Plan.
Wie in den Vorjahren auch wird die Polizei wieder präsent sein und, wenn nötig, auch in angemessener Form eingreifen. Das hat sich in den vergangenen Jahren perfekt eingespielt, und wir können weiterhin stolz darauf sein, dass das Einsatzkonzept der Berliner Polizei mittlerweile so gut funktioniert. Es wird mittlerweile auch von einer ganz breiten Mehrheit im Kiez und auch politisch getragen. Niemand will zu den chaotischen Zuständen zurück. Und niemand vermisst die Krawalle von Chaoten und große eingriffsintensive Polizeieinsätze. Insgesamt also ein guter Erfolg für die Stadt!
Also Entwarnung, alles gut? – Na ja! Ein Durchbruch ist erst einmal geschafft. Die Beteiligten sitzen wieder am Tisch, das Fest findet statt. Ein detailliertes Konzept liegt aber noch nicht vor. Es liegt also noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.
Frau Herrmann! Es ist höchste Zeit, nun doch wieder an den Schreibtisch zurückzukehren und mitzuwirken, und zwar nicht durch Pressearbeit von außen, sondern durch konkrete Tätigkeit, und zwar durch konstruktive Tätigkeit.
Denn uns ist auch klar, dass ohne eine Mitwirkung der Bezirksbürgermeisterin der Erfolg des Festes insgesamt nur schwierig herzustellen sein wird.
Ich stelle an diesem Punkt erst einmal fest: Es bahnt sich ein Happy End an. Das ist gut.
Soweit können wir erst einmal zufrieden sein. Aber jetzt gestatten Sie mir an diesem Punkt ein paar Zwischenbemerkungen, die ich mir heute einfach nicht verkneifen kann! Es ist nämlich etwas verkehrte Welt, was wir hier erleben mussten – auch nicht zum ersten Mal erleben mussten –, denn es ist schon einigermaßen skurril, liebe
Kreuzberger Kollegen, dass ausgerechnet der Berliner Innensenator dafür sorgen muss, dass in Kreuzberg linke Demonstrationen zum 1. Mai im Zusammenhang mit dem Myfest in unserer Stadt überhaupt stattfinden können. Dass er das tut, ist ihm hoch anzurechnen,
denn wie bereits betont ist der Anteil des Myfestes am friedlichen Verlauf des 1. Mai unbestritten.
Nicht tolerabel ist andererseits das, was vonseiten der Bezirksbürgermeisterin stattfand, die doch immer große Verbundenheit mit den Zielen des 1. Mais verkündet.
Und dass sie sich dann komplett aus der Verantwortung gezogen hat, kann man einer politischen Führungskraft nicht durchgehen lassen. Jedenfalls entspricht das überhaupt nicht meinem Verständnis von politischer Führung.
Gestatten Sie mir auch das: Das ist jetzt nicht die erste Begegnung mit der Kollegin Herrmann. Das alles erinnert schon wieder sehr an das Vorgehen an der GerhartHauptmann-Schule. Erst rühren die Kreuzberger Grünen ein großes Schlamassel an, um dann in der Folge den Innensenator zur Hilfe zu rufen und ihn dann wiederum dafür zu beschimpfen, dass er Ordnung in die Sache bringt. Das ist nicht tolerabel, und das können Sie so nicht machen.
Jetzt ist Frau Herrmann nicht hier, aber ihre Kollegen aus Kreuzberg sind es.
[Zuruf von den PIRATEN: Warum reden Sie dann über sie? – Heidi Kosche (GRÜNE): Es gehört sich nicht, über jemanden zu reden, der nicht da ist!]
Daher mein Appell: Reden Sie mit ihr, machen Sie ihr das klar! Vielleicht hilft es, und wir erleben in Zukunft Besserung.
Ich fasse zusammen! Erstens: Wir haben allen Grund, erst einmal zufrieden zu sein.
Das Fest findet statt, und zwar dank des konstruktiven Engagements des Innensenators und auch der MyfestCrew. Dafür vielen Dank!
Zweitens: Der vorliegende Antrag der Oppositionsfraktionen ist in diesem Sinne überwiegend zustimmungsfähig.
Ja, ich habe ihn gelesen. Er wird ja überwiesen, aber im Grunde hat er sich auch erledigt.
Aber wir können gerne noch mal darüber reden. Machen wir gerne!
Drittens: In gut sieben Wochen finden die Feierlichkeiten zum 1. Mai statt, und auch dieses Jahr können wir nun doch wieder guter Dinge sein und auf einen friedlichen Verlauf hoffen. Das ist gut für die Stadt, ich freue mich persönlich sehr über diese positive Entwicklung. Es zeigt sich einmal wieder, dass konstruktive Verhandlungen Probleme lösen können. Das sollte uns noch viel öfter gelingen, daran sollten wir anknüpfen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Das ist ja eine etwas merkwürdige erste Lesung, wo wir die Ergebnisse der Beratung vorwegnehmen. Ich hatte mich eigentlich darauf eingestellt, dass wir da etwas offener herangehen und mal gucken. Na ja, aber nichtsdestotrotz möchte ich vorab feststellen: Die Geschichte der Videoüberwachung ist eine Erfolgsgeschichte in Berlin.
Es wird immer dieses Missverständnis gepflegt, was falsch ist. Es ist kein Ersatz für den Einsatz von Sicherheitskräften, es ist eine Ergänzung. Man darf es nicht überschätzen, man darf es nicht unterschätzen. Jedenfalls
(Benedikt Lux)
haben wir schon viele Erfolge erzielt. So weit ist das sicher.
Vorab: Ich finde dennoch den Antrag der Piraten interessant. Ich finde, der ist einer eingehenden Beratung im Ausschuss würdig. Es geht hier um die Videoüberwachung, deren Effekte und Auswirkungen in der Vergangenheit. Nach heutigem Verständnis stellt die Videoüberwachung – das ist im Antrag richtig dargelegt – häufig einen Grundrechtseingriff dar. Das ist ja ein bisschen unterwegs, was die Rechtslage angeht. Zu Beginn der Wahlperiode hatten wir in Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung die Aufgabe, eine Rechtsgrundlage für die sogenannten Übersichtsaufnahmen zu schaffen. Auch auf anderen Feldern brauchen wir natürlich saubere Rechtsgrundlagen. Das steht außer Frage, denn es handelt sich um einen Grundrechtseingriff, und hier müssen wir sicher sorgfältig vorgehen. Wir dürfen auch nicht inflationär von solchen Eingriffen Gebrauch machen, denn jeder Eingriff belastet unsere Freiheit und schränkt sie ein. Das ist klar. Deswegen sind wir hier sehr sensibel. Deswegen muss man sich immer einer Beobachtung stellen. Man muss sich das ansehen und gucken, ob in der Vergangenheit erzielte Effekte ausreichende Rechtfertigung für die Grundrechtseingriffe sind. Das alles ist richtig.
Da setzt der Antrag der Piraten an, okay, etwas großspurig. Moratorium war schon Thema. Ich glaube, wir brauchen kein Moratorium, auch nicht für eine Ausweitung. Das brauchen wir alles nicht, aber wir stellen uns gerne der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ich glaube, das kann man auch sehr optimistisch tun. Man muss es dennoch ergebnisoffen tun, sonst wäre es keine redliche Auseinandersetzung. Der Katalog allerdings müsste vielleicht noch etwas überarbeitet werden. Man sollte das nicht überlasten. Man sollte auch nicht unnötig Kosten erzeugen. Aber ich habe es so verstanden, das ist sozusagen ein Aufschlag der Piraten. Darüber können wir gerne reden, wenn es Ihnen wirklich nicht um eine generelle Diskreditierung der Videoüberwachung geht, sondern um eine nüchterne, sachliche Betrachtung des Instruments. Wenn dann am Ende eine Evaluation steht, mit der man arbeiten kann, ich bin da offen. Da sind viele gute Fragen drin.
Anders als im Antrag der Piraten angedeutet – in der Begründung wird es am Ende immer politischer –, sind wir, ich habe es eingangs gesagt, vom Erfolg und von der Notwendigkeit des Instruments überzeugt. Es ist auch nicht so – das wird durch Wiederholung nicht besser –, dass die Videoüberwachung keine Effekte erzielt, gerade bei der Strafverfolgung, das geht alle naselang durch die Presse, und auch von den Ermittlungsbehörden wird uns das berichtet, gerade im repressiven Bereich ist es ein ganz wichtiges Instrument. Hier werden auch immer wieder Verbesserungen eingefordert, was die Qualität, die Ausrichtung der Kameras und all das angeht. Dazu
sind wir bereit, aber auch das steht einer Evaluation nicht im Weg.
Noch einmal: Freiheitseinschränkungen sind immer ein hoher Preis für mehr Sicherheit, und wir brauchen hierfür eine Rechtfertigung. Das gilt auch dann, wenn die Betroffenen scheinbar mit der Überwachung einverstanden sind. Auch dann muss man sensibel sein. Da bin ich völlig dabei. Und der in diesem Zusammenhang gern gebrauchte Satz, wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befürchten, der ist grundlegend falsch, auch da bin ich dabei.
So viel Sachlichkeit soll sein. Natürlich beeinträchtigt die Überwachung das Verhalten jedes einzelnen Menschen und schränkt dessen Privat- und Intimsphäre ein, und dafür muss man eine Rechtfertigung haben. Dem soll die Evaluation dienen. Ich bin da offen, wir sollten da rangehen, Moratorium nein, aber eine Überprüfung des Status quo sehr gerne, aber dann bitte auch mit der notwendigen Ergebnisoffenheit von Ihrer Seite. Sollten wir gute Effekte nachweisen, dann ist das ja das beste Argument für einen weiteren Ausbau. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen hat der Senat in diesem Jahr zur Prävention im Bereich Islamismus/Salafismus eingeleitet?
Ja, gerne. – Das sind ja gute Nachrichten. Welche nächsten Schritte im Bereich Prävention werden denn geplant? Gibt es da Pläne, ein Landesprogramm zu errichten? Gibt es da etwas Konkreteres?
Die ist jetzt gar nicht mehr rechtzeitig zugelassen worden, denn Sie kommen jetzt zu dem Punkt, der mich interessiert: Hatten Sie mittlerweile Gelegenheit, intern zu klären, wie Sie in der V-Mann-Frage stehen?
Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Bayram, aber ich habe eine Verständnisfrage, und ich will sicher sein, dass ich das, was ich bisher gehört habe, richtig verstanden habe: Wem wollen Sie denn in Zukunft überhaupt noch die Einreise in die Bundesrepublik verwehren und wenn ja, aus welchen Gründen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! V-Leute brauchen in der Tat eine Rechtfertigung. Aber wir brauchen keine V-Leute, um zu belegen, dass die NPD eine verfassungswidrige Partei ist. Die NPD ist keine demokratische Partei und hat daher im politischen Spektrum nichts zu suchen. Sie ist extremistisch und demokratiefeindlich und spielt dort, wo sie tätig ist, immer eine unrühmliche Rolle, sei es mit der Hetze gegen Ausländer und Minderheiten, oder sei es mit der Bekämpfung und der permanenten Missachtung unserer Rechtsordnung. Die NPD hat kein Interesse am demokratischen
Diskurs, sondern will ihn unterbinden. Niemand hier im Raum ist daher bereit, mit Vertretern der NPD in Kontakt zu treten. Niemand hier im Raum ist daher bereit, mit den rechtsextremen Verfassungsfeinden zu sprechen. Das ist richtig, und das wird hoffentlich auch in Zukunft immer so bleiben.
Aber darum geht es bei dem Antrag der Linken ja nicht. Es geht darum, ob und wenn ja, wie die NPD verboten werden kann. Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits anhängig. Es geht nun darum, sicherzustellen, dass Berlin seinen Beitrag zu einem erfolgreichen Verfahren leistet. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch, und sie sind es zu Recht – das wurde schon gesagt. Einfach so kann man eben keine Partei verbieten. Radikale Ansichten allein sind nicht ausreichend. Eine zu verbietende Partei muss extremistisch sein, und darüber hinaus muss sie diese Position aktiv vertreten.
Es gibt zum Verbot einer Partei auch ein klares Verfahren: Nicht Parlament oder Regierung, nur das Bundesverfassungsgericht kann ein solches Verbot aussprechen. Betreibt man ein Verbotsverfahren, dann sollte man damit auch Erfolg haben. Frau Kollegin Herrmann hat zu Recht darauf hingewiesen, welch hohes Risiko wir fahren. Man könnte mit guten Gründen auch sagen: Vielleicht sollten wir es lassen, ein Verbotsverfahren durchzuführen. – Aber jetzt sind wir diesen Weg gegangen und müssen unbedingt Erfolg haben. Sonst erreichen wir nämlich das genaue Gegenteil und werden die NPD nicht schwächen, sondern weiter stärken. Das alles haben wir ja schon hinter uns.
Erfolg wird man nur haben, wenn man sehr, sehr sorgfältig vorgeht. Wenn man diese Sorgfalt nicht walten lässt, dann droht das Scheitern des ganzen Verfahrens, und das darf unter keinen Umständen passieren. Konkret geht es hier um die Beachtung des Grundsatzes der Staatsferne, der hohe Berechtigung hat – auch das ist hier schon gesagt worden. Fehlt es an der Staatsferne, so kann dies den Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzen. Im Jahr 2003 war genau das der Grund für das Scheitern des Verfahrens. An der erforderlichen Staatsferne kann es dann fehlen – und jetzt muss man genau sein –, wenn die Arbeit von V-Leuten – also von Personen, die im Auftrag des Staats handeln – in einem zu hohen Maße die Arbeit der betroffenen Partei beeinflusst. Vereinfacht gesagt: Der Staat darf die Gefährdung, die er zum Anlass nimmt, um ein Verbot auszusprechen, nicht selbst fördern oder gar schaffen.
Mit der Klärung der aufgeworfenen Frage ist nun das Bundesverfassungsgericht befasst. Es hat im besagten Beschluss vom 19. März Nachbesserungen in Bezug auf den Einsatz von V-Leuten eingefordert – man müsse
(Clara Herrmann)
sicher sein können, dass V-Leute und ihre Erkenntnisse bei der Begründung des Verbots keine Rolle spielen. Aufgabe des Senats ist es jetzt, den Beschluss umzusetzen und die Fragen des Bundesverfassungsgerichts vollständig zu beantworten, soweit sie das Land Berlin betreffen – das ist ja eine Aufforderung, die an alle Bundesländer und die Bundesebene ergangen ist.
Aus meiner Sicht bestehen überhaupt keine Zweifel daran, dass die Innenverwaltung diese Aufgabe gut erfüllen wird. Dennoch ist es natürlich unsere Aufgabe als Parlament, darüber zu wachen, dass das Land Berlin seine Pflichten erfüllt. Das ist überhaupt keine Frage, und ich glaube, insoweit sind wir uns alle einig. Wir werden uns als Parlament natürlich auch zum gegebenen Zeitpunkt im zuständigen Ausschuss – voraussichtlich dem für Verfassungsschutz – hierzu berichten lassen.
Gerne!
Ich habe überhaupt keine Sorge, dass der Innensenator das nicht tun wird. Er ist ja auch dem Verfassungsgericht gegenüber verpflichtet, das zu tun. Das Verfassungsgericht hat eine auskömmliche Frist gesetzt, die ausgeschöpft werden kann, aber nicht muss. Ich habe überhaupt keine Zweifel. Insofern verstehe ich auch den Alarmismus überhaupt nicht, der hier zu verbreiten versucht wird. In der Sache enthält der Antrag der Linken im Antragstext – nicht in der Begründung – nur Selbstverständliches. Das ist ja auch aus dem Auflagenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts abgeschrieben, den ich mir vorhin angesehen habe.
Es gibt also überhaupt keinen Grund für Alarmismus und überhaupt keinen Grund für Skepsis in Bezug auf die Aufgabenerfüllung durch den Senat. Es gibt auch überhaupt keinen Anlass, dass Die Linke hier ihr Lieblingsthema V-Leute im Allgemeinen bespielen will und mit den üblichen Mustern ihre Ausführungen macht. Aber Alarmismus und Polemik brauchen wir nicht, denn es besteht ja im Fall des NPD-Verbotsverfahrens in allen Fragen die Einigkeit aller hier im Haus vertretenen Fraktionen. Das ist ja nicht immer so, und deshalb sollten wir
darauf achten, dass das so bleibt und wir in dieser Frage gemeinsam Erfolg haben werden.
Zur Vermeidung einer Verletzung des Gebots der Staatsferne sind in den Parteistrukturen der NPD keine V-Leute mehr im Einsatz – das hat der Innensenator uns gegenüber mehrfach versichert, und das ist auch so. Noch einmal: Es geht hier nicht um V-Leute im Allgemeinen. – Gestatten Sie mir da eine kurze Anmerkung, weil ich das wieder ganz spannend fand: Die Grünen – Herr Behrendt, Sie haben sich dazu geäußert – lehnen ja den Einsatz von V-Leuten ab. Noch am Montag im Innenausschuss hat uns Ihr Kollege Lux – vielleicht klären Sie das einmal intern – erneut versichert, er lehne den Einsatz von V-Leuten im Allgemeinen nicht ab, das betreffe nur die V-Leute im Bereich des Verfassungsschutzes. V-Leute im Bereich des Landeskriminalamtes könne er sich sehr wohl vorstellen. Das als Schlussfolgerung aus den NSUZusammenhängen zu ziehen, ist einigermaßen grotesk. Fast alle Verfehlungen, die wir hatten, betrafen die Landeskriminalämter, wenn ich das einmal festhalten darf. Bevor Sie uns hier immer wieder Diskussionen aufzwingen, sorgen Sie doch bitte intern für eine stringentere Position, damit wir uns damit auseinandersetzen können! Das wollen wir dann gerne tun.
Ich komme zum Schluss.
Betreiben wir keinen falschen Alarmismus, begleiten wir alle gemeinsam das Verbotsverfahren konstruktiv, so wie es der Senat auch tut! Gefährden wir das gemeinsame Ziel nicht durch unnötige Unterstellungen, Berlin wirke an dem Verfahren nicht in der gebotenen Form mit! Das ist nicht der Fall. Das schadet unserem gemeinsamen Anliegen eines gemeinsamen Verbotsverfahrens. Lassen Sie das bitte, damit Sie am Ende nicht Schaden anrichten! Für eine Kritik gibt es hier überhaupt keinen Anlass. – Vielen Dank!
Ich wollte ja eigentlich nichts sagen.
Aber jetzt hat es mich dann doch gejuckt. Ich wollte der Opposition raten: Sparen Sie sich Ihre Dramatisierungen für die Stellen, an denen es geeignet ist!
Einfach zur Klarstellung: Wir sind hier wirklich am absolut unteren Ende der Eingriffsintensität. Vor fünf Jahren wäre kein Mensch auf die Idee gekommen, zu sagen, hier sei ein Eingriff in Artikel 8 gegeben. Niemand wäre darauf gekommen. Jetzt haben die Gerichte das so entschieden – durchaus aus nachvollziehbaren Gründen –,
und deswegen brauchen wir eine Rechtsgrundlage. Mehr ist das nicht. Aber es ist überhaupt nicht geeignet, hier diese Dramatik hineinzubringen.
Ich habe mir das vor Ort angeguckt und habe gesehen, was die Polizei mit diesen Aufnahmen machen kann und warum sie die braucht. Ich habe mir das erklären lassen, und das muss man sich erklären lassen, wenn man nicht tagtäglich mit dem Einsatz von Polizeikräften befasst ist.
(Benedikt Lux)
Eine vernünftige Kräftesteuerung ist an solchen Einsatzlagen wie dem 1. Mai ohne diese Aufnahmen nicht möglich.
Eine vernünftige Kräftesteuerung ist doch auch im Sinne der Demonstranten. Das müssen Sie auch mal sehen. Es ist im Sinne der Demonstranten, dass sie geschützt werden und ordnungsgemäß und sicher demonstrieren können. Das ist auch eine Facette der Versammlungsfreiheit. Das müssen Sie alles in den Blick nehmen. Und noch mal: Schimpfen Sie an anderer Stelle, aber hier nicht! Das ist einfach sachfremd. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Verfassungstreue von Milli Görüs in Berlin?
2. Erhält Milli Görüs Zuwendungen seitens des Senats oder aus anderen öffentlichen „Kassen“?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zur Sofortabstimmung vorgelegten Anträge der Grünen und der Linken fordern uns auf, die Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz zur Streichung der Demokratieerklärung und zur Flexibilisierung des Testierungsverfahrens im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ zu unterstützen. Es wird Sie nicht überraschen, dass die Fraktion der CDU dem nicht zustimmen kann.
Dabei enthält die Initiative ja durchaus Aspekte, über die man nachdenken kann und muss, über die man auch re
den kann. Insbesondere nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden muss man über die Bestimmtheit der Sätze 2 und 3 der Erklärung nachdenken und debattieren. Auch dafür brauchen wir eine ordentliche Beratung in den Fachausschüssen. Reden kann man auch über eine geeignete Qualitätstestierung für geförderte Beratungsorganisationen. Das bewährte Instrument „Kundenorientierte Qualitätstestierung für Beratungsorganisationen – KQB“ sollte auch nach unserer Auffassung eine bedeutende Rolle spielen.
Nicht verhandelbar ist allerdings aus Sicht der Fraktion der CDU der Bestand der Demokratieerklärung an sich.
Damit komme ich zum eigentlichen Kern des Streitstandes. Zunächst ein paar Worte zum Hintergrund – das ist notwendig, da ich den Eindruck habe, dass die Debatte hier nicht wirklich sachlich geführt wird –: Wir müssen klären, worüber wir eigentlich reden.
Im Kampf gegen den Rechtsextremismus kommt dem zivilgesellschaftlichen Engagement – das ist mehrfach gesagt worden – eine ganz entscheidende Bedeutung zu.
Während die Sicherheitsbehörden bestehende Aktivitäten rechtsstaatlich aufklären und bekämpfen, hat die Zivilgesellschaft vor allem eine Bedeutung im präventiven Bereich. Dieses Engagement braucht und verdient auch eine finanzielle Förderung. Insbesondere auf Bundesebene werden daher völlig zu Recht erhebliche Mittel bereitgestellt. Im Haushalt des Bundesfamilienministeriums gibt es 29 Millionen Euro für den Bereich der Extremismusbekämpfung, 24 Millionen Euro allein für den Bereich Rechtsextremismus. Das ist gut, der Schwerpunkt ist hier richtig gesetzt. Das muss alles auch so bleiben. Dieses zur Verfügung stehende Geld können Sie allerdings nicht freihändig vergeben, dieses Geld müssen Sie nach festen Kriterien vergeben, und Sie müssen die Erfüllung von Grundvoraussetzungen sicherstellen. Es muss bei der Mittelgewährung einen einigermaßen geordneten Prozess geben. Nur dann, wenn dieser Prozess durchlaufen wird, können Sie das sicherstellen.
Nein! – Hier kommen wir zur Demokratieerklärung. Die Demokratieerklärung enthält eine Verfassungstreueerklärung, die von Empfängern von Fördergeldern abgegeben werden muss. Mit dem Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung soll sichergestellt werden, dass das im Rahmen der Förderung zur Verfügung gestellte Geld nicht in falsche Hände gerät und missbraucht wird.
Die Demokratieerklärung stellt also sicher, dass wir bei der Bekämpfung extremistischer Tendenzen nicht aufs Glatteis geraten und Organisationen fördern, die selbst nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Ehrlich gesagt, ich halte all das für eine Selbstverständlichkeit und wundere mich sehr über die hier geführte Debatte.
Aber nein, es ist nicht selbstverständlich. Wie schon bei der personellen Verstärkung der Verfassungsschutzbehörden wird hier aus nicht nachvollziehbaren Gründen blockiert und gebockt. Auch hier, liebe Kollegen von den Grünen und den Linken, haben Sie sich wieder verrannt.
Denn niemand wird verstehen, wenn Sie mit Steuergeldern Institutionen fördern wollen, deren Vertreter nicht einmal bereit sind, sich zu unserer Gesellschaftsordnung zu bekennen. Nicht um mehr, aber auch nicht um weniger geht es hier.
Ich lese – ich habe das bei der Vorbereitung auch noch mal getan – diese Demokratieerklärung noch einmal vor, damit jeder weiß, worum es hier geht.
Hören Sie gut zu!
Hören Sie gut zu! Hierum geht es:
Bestätigung: Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten
Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.
Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
Es ist schon sehr überraschend, wenn man nicht bereit ist, eine solche Erklärung zu unterschreiben.
Eine Verweigerung eines schlichten Bekenntnisses zu unserer Gesellschaftsordnung wirft schon ein sehr zweifelhaftes Licht auf einen Antragsteller.
Ich komme zum Ende. – Vertrauen schafft das jedenfalls nicht.
Insofern sind dann auch erhebliche Zweifel an der Förderungswürdigkeit der betroffenen Personen angebracht. Und wenn solche Zweifel bestehen, dann müssen wir auch hart und konsequent bleiben und die Förderung verweigern,
denn letztlich geht es um die Verwendung von Steuermitteln im Kampf gegen den Rechtsextremismus, und niemand wird verstehen, wenn wir Verfassungsfeinde mit Menschen bekämpfen wollen, die selber Probleme mit unserer Verfassungsordnung haben. Niemand wird das verstehen!
Es ist auch nicht zu verstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den Linken! Ganz ehrlich, wer zu einer solchen Erklärung nicht bereit ist, der ist auch kein geeigneter Verbündeter im Kampf gegen den Extremismus. – Vielen Dank!
Um hier mit einem Missverständnis aufzuräumen: Ein Urteil müssen wir natürlich akzeptieren.
Aber erstens, dieses Urteil liegt noch nicht mit den Gründen vor, und zweitens, es ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil greift auch lediglich die Bestimmtheit der Sätze 2 und 3 an. So viel Sachlichkeit sollte sein, und darüber kann man selbstverständlich reden und verhandeln. Vielleicht muss man die Formulierung ändern.
Nicht verhandelbar ist allerdings das Einfordern eines Bekenntnisses zu unserer Rechtsordnung, zu unserer Gesellschaftsordnung.
Wenn Sie es für unzumutbar halten, dass Menschen, die Steuergelder, auch im Rahmen von legitimen Zwecken, erhalten möchten, sich zu unserer Gesellschaftsordnung bekennen,
dann kommen wir auf ein ganz schwieriges Terrain. Ich denke, da endet aus meiner Sicht die Gemeinsamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der von uns beantragten Aktuellen Stunde greift einen einigermaßen bemerkenswerten Vorgang aus der Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz von letzter Woche auf, der es aus meiner Sicht verdient, noch einmal öffentlich debattiert zu werden.
Der Vorgang war aus meiner Sicht einigermaßen kurios, und solche Dinge haben einen Anspruch auf Öffentlichkeit. Wir können diese gerne auch an anderer Stelle herstellen, das wird sich ergeben, wenn ich vorgetragen habe.
Es ist noch nicht lange her, dass wir mit Erschrecken von den Erkenntnissen über den NSU erfahren mussten. Wir alle waren überrascht, denn keiner von uns ahnte, dass es ein solches terroristisches Netzwerk gab. Über Jahre konnten Morde unentdeckt verübt und Verbrechen begangen werden.
Das war eine schockierende Neuigkeit. In der Folge fragten wir uns alle gemeinsam, welche Schlussfolgerungen aus diesen Erkenntnissen zu ziehen seien. Auch die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden wurde in der Folge einer Überprüfung unterzogen, denn es ist Aufgabe dieser Behörden, solche Bestrebungen aufzuspüren und uns darüber zu informieren.
Es wurde festgestellt, dass dies im Fall des NSU nicht funktionierte, und zu Recht wurde dieser Umstand von allen beklagt. Man war sich schnell parteiübergreifend darüber einig, dass wir etwas tun müssen, unabhängig davon, ob die einzelnen Behörden selbst betroffen waren. Es ging darum, bundesweit ein Zeichen zu setzen und die Schlussfolgerungen aus diesen unfassbaren Erkenntnissen zu ziehen.
Wir in Berlin haben u. a. entschieden, unseren Verfassungsschutz zu stärken. Nur ein Verfassungsschutz der auskömmlich ausgestattet ist, kann seinem Auftrag auch nachkommen. Das kostet natürlich Geld. Trotz knapper Ressourcen muss sich unsere Gesellschaft in Berlin diese Verstärkung leisten, denn letztlich geht es um den Bestand unserer freien Gesellschaftsordnung. Das ist uns allen nach diesen Erkenntnissen schmerzlich bewusst geworden.
Konkret hat die Koalition in den Haushaltsberatungen eine weitere Verstärkung des Berliner Verfassungsschutzes um fünf Stellen vorgenommen. Diese sollen ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus haben; konkret sollen sie dort beobachten und bestehende Lücken schließen. So weit, so gut. Hier dürfte es eigentlich einen politischen Konsens geben – dachten wir. Aber nein, weit gefehlt! Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wandten sich in den Haushaltsberatungen vehement gegen die angestrebte Verstärkung. Den vorläufigen Höhepunkt erlebten wir vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für Verfassungsschutz mit einem Änderungsantrag, der den Verzicht auf die Stellen forderte. Man müsse das Geld anderweitig einsetzen, private Vereine und Organisationen seien zu stärken, nicht die Sicherheitsbehörden.
Vor dem von mir beschriebenen Hintergrund kann man sich da nur die Augen reiben!
Sicher, auch das Engagement der Zivilgesellschaft von Vereinen im Kampf gegen den Rechtsextremismus ist wichtig, das ist auch zu stärken und spielt eine ganz wichtige Rolle.
Aber hier geht es nicht um die Stärkung der Zivilgesellschaft, hier geht es ganz konkret um den Kampf gegen
den rechtsextremen Terror. Das ist eine Angelegenheit für Profis, nicht für zivilgesellschaftliche Vereinigungen!
Das geht in folgender Rollenverteilung vonstatten: die Beobachtung durch die Verfassungsschützer, später dann die Bekämpfung durch die zuständigen Polizeibehörden.
Liebe Kollegen von der Linken und den Grünen! Sie müssen sich aus meiner Sicht entscheiden:
Wollen wir den Rechtsextremismus effektiv bekämpfen,
wollen wir den rechtsextremen Terror mit allen Mitteln bekämpfen, die wir haben?
Oder wollen wir das nicht? Sie können sich nicht an einem Tag darüber aufregen, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht haben, und am anderen Tag beklagen, dass wir die Behörden so aufstellen, dass sie ihre Arbeit tun können.
Das geht nicht!
Das ist auch nicht in Ihrem Interesse. Ich darf auch darauf hinweisen, dass das niemand verstehen wird. Niemand wird verstehen, wenn Sie sich an dieser Stelle dem Kampf gegen den Rechtsextremismus verweigern. Das ist auch nicht zu verstehen, denn das ist in hohem Maße verantwortungslos. – Vielen Dank!