Hans-Christian Hausmann

Appearances

17/15 17/21 17/25 17/40 17/55 17/58 17/67 17/73

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Doppelhaushalt 2016/2017 ist ein Erfolg, Frau Schillhaneck! Sie müssen nicht Gutes schlechtreden. Das glaubt Ihnen hier keiner!
Der Haushalt bildet die Anforderungen der wachsenden Stadt mit einer steigenden Studentenzahl in finanzieller Hinsicht ganz deutlich ab. Der Gesamtetat des Einzelplans 10 liegt erstmals in seiner Geschichte über 5 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist ein Bekenntnis zur Bildung und ein ganz klares Bekenntnis zur Wissenschaft. Der Haushalt im Bereich Wissenschaft ist nicht geprägt durch die Hochschulverträge; sie sind aufgrund der Laufzeit
von 2014 bis 2017 mit ihren konsumtiven und investiven Zuschüssen nicht Bestandteil des Doppelhaushalts. Das gibt uns die Gelegenheit, ungeachtet der Hochschulverträge Notwendigkeiten im Wissenschaftsbereich in den Fokus zu rücken.
Der Schwerpunkt in diesem Haushalt liegt ganz eindeutig in der Sicherung der bestehenden Infrastruktur. Wir alle wissen, dass die Hochschulen und die Charité seit vielen Jahren einen Sanierungsstau vor sich hertragen. Hierzu und genau deshalb haben wir jetzt auch ein Sanierungsprogramm für die Berliner Hochschulen aufgelegt. Die Hochschulen und die Charité-Universitätsmedizin erhalten ab dem Jahr 2017 bis einschließlich 2026 jährlich 60 Millionen Euro, und dazu kommen 32 Millionen Euro aus den frei werdenden BAföG-Mitteln. Dann kommen noch die anteiligen SIWA-Mittel zu den bereits erwähnten investiven Zuschüssen aus den Hochschulverträgen hinzu. Wir nehmen hier also eine Menge Geld in die Hand, und ich glaube, das allein ist schon ein richtig guter Schritt in die richtige Richtung.
Damit erhalten die Hochschulen sowie die Charité eine sehr gute Perspektive und eine sehr hohe Planungssicherheit, um den bestehenden Sanierungsstau sukzessive zu verringern. Sie erhalten insgesamt über die Laufzeit von 2017 bis 2026 Sanierungsmittel von weit über 1 Milliarde Euro. Das ist ein extremer Fortschritt für die Wissenschaft in Berlin!
Weiter geht es mit der Spitzenforschung: Wir unterstützen die Universitäten in der dritten Runde der Exzellenzinitiative mit 2,5 Millionen Euro per anno. Des Weiteren erhält die Einstein-Stiftung eine Förderung in Höhe von 9,35 Millionen Euro per anno. Im Jahr 2015 waren es noch 7,85 Millionen Euro – also auch hier gibt es eine Steigerung. Berlin bekennt sich auch ganz klar zur Spitzenforschung. Im Übrigen werden über den Umweg Einstein-Stiftung auch 30 IT-Professuren finanziert. Ich bin stark davon überzeugt, dass wir hier Berlin in der Wissenschaft extrem voranbringen, was sich auch im Doppelhaushalt abzeichnet. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Er hat als Staatsziel Eingang in unsere Verfassung und in unsere Gesetze gefunden. Meiner Meinung nach besteht Einigkeit darin, Tiere zu schützen, Tierversuche auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Uns allen ist klar, Tierversuche müssen die Ausnahme sein.
Bei dem Ansinnen, Tierversuche weitestgehend zu vermeiden, ist es richtig, alternative Forschungsmethoden weiterzuentwickeln. Es ist aber auch notwendig, mit Vernunft und mit Augenmaß die Tierschutzstandards im
(Claudia Hämmerling)
Land Berlin fortwährend zu überprüfen. So schränkt das Tierschutzgesetz in rechtlicher Hinsicht die Zulässigkeit von Tierversuchen deutlich ein. In der Praxis prüft mitunter das LAGeSo, ob der Tierschutz in Berlin gewährleistet wird.
Der hier gegenständliche Antrag zielt teilweise darauf ab, sich im Rahmen der Hochschulverträge gegen Tierversuche einzusetzen. Nach meinem Dafürhalten allerdings ist das Instrument eines Hochschulvertrags der falsche Weg, um Hochschulen zu entsprechenden Alternativmethoden zu verpflichten. Die Hochschulverträge sind zum einen befristet, konkret ist das hier bis 2017 der Fall, danach müsste man die Hochschulverträge, die dann ab 2018 in einer neuen Form gelten, wieder zusammen mit diesem Thema neu aufrollen. Das kann nicht der richtige Weg sein.
Zum anderen wird es verfassungsrechtlich bedenklich sein, in die Wissenschaftsfreiheit einerseits und in die Hochschulfreiheit andererseits in diesem Maße zumindest mit Hochschulverträgen einzugreifen. Tierschutz als eine vertragliche Pflicht, so wie es hier in dem Antrag formuliert ist, passt nicht wirklich. Wenn man den Tierschutz in den Hochschulen auf den Prüfstand bringt, sollten wir nicht der Versuchung unterliegen, den Hochschulen zu unterstellen, dass sie den Tierschutz ablehnen würden. Nein, mitnichten, das ist nicht zutreffend. Genau das Gegenteil ist der Fall!
In der Sache selbst gibt es bereits erhebliche Maßnahmen zur Förderung und Stärkung alternativer Ersatzmethoden zu Tierversuchen wie z. B. die Auslobung eines Berliner Tierschutzforschungspreises. Es gab auch die Berufung des Landestierschutzbeauftragten. Zudem wurde an der Charité eine W3-Professur für experimentelle Toxikologie und Alternativen zum Tierversuch eingerichtet. Im Klartext: Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzstandards werden in Berlin bereits zunehmend umgesetzt.
Ich bedanke mich, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Gesundheit ist das wichtigste Gut, sagt man. Entsprechend bedeutsam ist die Gesundheitsforschung. Es geht um eine wirksame Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie sowie um die Verknüpfung von Grundlagenforschung und krankheits- oder patientenorientierter Forschung. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung – BIG – ist ein lang ersehntes Großprojekt in der Wissenschaft und Spitzenforschung. Wir haben den Anspruch, auch und gerade
nach internationalen Maßstäben ganz vorn dabei zu sein und Berlin als wichtigsten Forschungsstandort für die Gesundheit zu etablieren. Berlin soll eine Forschungs- und Gesundheitsstadt werden. Das BIG ist für die Umsetzung dieser Ziele ein Meilenstein, und ich freue mich, dass wir diesen Leuchtturm endlich zum Leuchten bringen.
Im BIG kooperieren die Charité und das MDC auf höchstem Niveau. Es arbeiten Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zusammen und bündeln Forschungskapazitäten und Ressourcen. Grundlagenforschung und transnationale Forschung profitieren von dieser institutionellen Kooperation enorm, und nun gießen wir diese Kooperation in ein Gesetz. Ich freue mich sehr, dass dieses Vorhaben selbst von der Opposition positiv begleitet wird – so habe ich zumindest Ihre Äußerungen vernommen.
Ca. 310 Millionen Euro werden für die Errichtung des BIG bis zum Jahr 2018 aufgewendet. 90 Prozent davon zahlt der Bund, 10 Prozent davon das Land Berlin. Auch private Unterstützer wie zum Beispiel Frau Johanna Quandt steuern über eine Stiftung erhebliche Geldmittel bei. Wenn pro Jahr hohe zweistellige Millionenbeträge vom Bund nach Berlin fließen, sollten wir das auch zu schätzen wissen. Das BIG ist ein großer Erfolg für Berlin. Ich freue mich, dass die CDU zusammen mit der SPD sowohl auf Bundesebene als auch im Land Berlin diesen Leuchtturm der Spitzenforschung auf den Weg bringt.
Aber wie eben dargestellt: Auch die Vielzahl von Akteuren und die große Geldmenge sind eine Ursache dafür, dass hier lieber ein fein ausgearbeitetes Gesetz als ein Schnellschuss auf den Weg gebracht werden soll.
Das BIG arbeitet bisher auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Gesetz sieht nun beim BIG und dem MDC die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vor. Wenn wir schon den Anspruch haben, in Berlin Spitzenforschung zu etablieren, wenn wir als Politiker schon ausreichend Mittel zur Verfügung stellen wollen, um Spitzenforschung im Gesundheitsbereich zu generieren, dann ist es denklogisch konsequent, dass wir das BIG in einen rechtlich angemessenen, guten Rahmen einsetzen. Genau dies tun wir mit dem Gesetz. Das BIG ist als voll rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger von Rechten und Pflichten. Es kann als Hoheitsträger auftreten; es kann auch klagen und verklagt werden. Somit ist es insgesamt im Rechtsverkehr besser sichtbar einzuordnen.
Dieser Körperschaft werden Charité und MDC ebenfalls als voll rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören. Beide Institutionen erhalten daher einen eigenständigen Aufgabenbereich und haben – vorbehaltlich von Fachaufsicht und Rechtsaufsicht natürlich
(Anja Schillhaneck)
in eigenen Angelegenheiten eine freiere Entscheidungsbefugnis. Vorgesehen ist, dass das MDC weiterhin die programmorientierte Großforschung übernimmt, wie sie auch von den übrigen Mitgliedseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft wahrgenommen wird. Die Charité wird wie bisher für die akademische Forschung und Lehre und die Krankenversorgung verantwortlich sein. Es geht hier primär um die Gesundheitsforschung, aber auch darum, die globale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit unserer Wissenschaftslandschaft in Berlin auszubauen, weiterhin die internationalen Innovationsrankings mit anzuführen und auch die Grundlagen unseres Wohlstands zu sichern. Wir schaffen mit diesem Gesetz die Voraussetzung dafür. – Vielen Dank!
Danke, Herr Präsident! – Herr Präsident! Meine verehrten Herren und Frauen Kollegen! Wissenschaft wird betrieben und vorangetrieben, exzellente Wissenschaft aber findet an vielen Orten statt, gerade und erst recht in Berlin. Sie findet, um nur einige Beispiele zu nennen, an Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und auch in Unternehmen statt. Berlin hat eine große Magnetwirkung auf angehende Studenten, aber auch auf aus- und inländische Spitzenwissenschaftler. Exzellente Wissenschaft setzt viele Bausteine an Exzellenz voraus. Dies betrifft die Wissenschaftler selbst, exzellente Infrastruktur, aber auch exzellente Forschungs- und Zukunftskonzepte. Alle Bausteine werden selten auf einmal zusammenkommen, aber wir können die Wahrscheinlichkeit erhöhen, damit dies passiert. Wir sind in Deutschland als einem rohstoffarmen Land auf dem Weg – und gerade in Berlin auf einem guten Weg –, diese exzellenten Bausteine zu einem guten Gebäude zusammenzufügen. Nur muss auch eines klar sein: Ohne Anschubfinanzierung passiert sehr wenig im Wissenschaftsbereich. Jüngst haben sich deshalb der Bund und die Länder in der GWK zusammengerauft und für die drei Pakte zur Wissenschaft ein finanzielles Fundament gelegt. Davon hat Berlin in erheblichem Maße profitiert.
Die Exzellenzinitiative, die zunächst bis 2017 angelegt war, wird auch danach fortgeführt. Für die betroffenen Universitäten bedeutet dies nicht allein Geld, sondern auch Planungssicherheit. Dies ist gerade in der Wissenschaft wichtig, denn Strukturen werden im Wissenschaftsbereich nicht von heute auf morgen aufgebaut. Es gibt Universitäten, die in der ersten Exzellenzinitiative ab 2005 gefördert worden sind, es gibt Universitäten, die danach gefördert worden sind, wie beispielsweise die Humboldt-Universität. Gerade für Letztere ist die Fortführung der Exzellenzinitiative sinnvoll. Insgesamt ist die Humboldt-Universität mit der Humboldt Graduate School an acht Graduiertenschulen beteiligt. Es gibt sehr gut funktionierende Exzellenz-Cluster – TOPOI, NeuroCure und UniCat –, teils in Kooperation mit der Freien Universität oder auch der Technischen Universität. Auch das Zukunftskonzept der Humboldt-Universität „Bildung durch Wissenschaft. Persönlichkeit – Offenheit – Orientierung“ hat in der Exzellenzinitiative gepunktet. In beiden Laufzeiten der Exzellenzinitiative wurde auch die Technische Universität mit zwei Exzellenz-Clustern gefördert. Das tut auch der TU gut.
Es gibt aber auch Universitäten, die in beiden Exzellenzinitiativen in allen drei Programmlinien Punkte errungen haben, wie zum Beispiel die Freie Universität. Deren Zukunftskonzept „Die internationale NetzwerkUniversität“ wurde bisher sehr gut gefördert. Die Freie Universität konnte im Rahmen der Forschungsplattform die zufließenden Gelder durch die Einwerbung von Drittmitteln auf ein Erhebliches vervielfachen – ein glücklicher Umstand. Mit ursächlich dafür sind natürlich
(Anja Schillhaneck)
auch die verbesserte Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie dem Max-Planck-, der Helmholtz- und der Leibniz-Gesellschaft.
Mit den Fördermitteln gehen aber auch Erwartungen an die Exzellenzuniversitäten einher. Diese bestehen nicht allein in der Zielsetzung, schnellstmöglich gewinnbringende Patente aus dem Hut zu zaubern. Der erste Schritt muss es sein, für diese Zielerreichung geeignete Wissenschaftler oder auch Nachwuchswissenschaftler in der Berliner Wissenschaftslandschaft anzusiedeln. Die Nachwuchsprogramme in den Graduiertenschulen und Exzellenzclustern sind effektiv. Wir beschäftigen dort Nachwuchswissenschaftler, die zuvor an Hochschulen der Ivy League oder in „Oxbridge“ tätig waren.
Der Hochschulpakt veranlasst den Bund und die Länder seit 2007, zielgerichtet neue Studienplätze aufzubauen. Der Hochschulpakt wird 2016 auslaufen, aber die Verlängerung ist bis zum Jahr 2023 beschlossen. Bis dahin wird der Bund über 20 Milliarden Euro und werden die Länder über 18 Milliarden Euro für die Schaffung neuer Studienplätze investiert haben. Diese Zielsetzung fruchtet. Die Zahl der Studienplätze in Berlin steigt stetig – und damit steigen auch die Absolventenzahlen – und die Grundlage für Wissenschaft, für exzellente Wissenschaft. Die Länder, also auch das Land Berlin, erhalten für jeden Studienanfänger aus dem Hochschulpakt 26 000 Euro. Bildung steht für Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und ist nicht zuletzt auch wirtschaftspolitisch für eine Gesellschaft sinnvoll. Denn, nur um ein Beispiel zu nennen, Gelder über höhere Steueraufkommen von Hochschulabsolventen fließen dann in die Gesellschaft zurück. Vor diesem Hintergrund ist die Zielsetzung des Hochschulpakts richtig, 10 Prozent der Fördergelder für zielgerichtete Maßnahmen zu verwenden, um die Anzahl der Studienabbrecher zu verringern. Wenn ich lese, dass gerade in den naturwissenschaftlichen MINT-Fächern fast ein Drittel der Studenten das Studium vorzeitig abbricht, ist diese Maßnahme bildungspolitisch, wirtschaftspolitisch und auch gesellschaftspolitisch ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Der Pakt für Forschung als dritter Pakt zur Wissenschaft sieht vor, dass außeruniversitäre Einrichtungen und die DFG nach 2015 jährlich dreiprozentige Aufwüchse erhalten sollen. Die Fortsetzung dieses Pakts sieht eine Steigerung um 5 Prozent jährlich vor. Dies ist ein richtiger und guter Weg, den wir gehen.
Exzellenz wollen wir aber auch am BIG sehen. Wir haben das BIG als Säule für die Spitzenforschung fest im Fokus und werden die Entstehung des BIG unterstützen. Immerhin stellt der Bund dafür 300 Millionen Euro, und weitere Millionen Euro werden durch private Stifter zur Verfügung gestellt. Die Sinnhaftigkeit des BIG ist außerfrage gestellt. Wir wollen und wir brauchen das BIG.
Jetzt wurde vonseiten der Opposition auch das Thema BAföG-Millionen angerissen. Ich kann Ihnen versichern, Frau Schillhaneck, auch wir als CDU-Fraktion werden uns dafür einsetzen, dass diese Mittel zum größten Teil in die Wissenschaft fließen und nicht in die Kitas.
Auch die Charité, um sie nicht zu vernachlässigen, ist im Bereich Wissenschaft auf absolutem Spitzenniveau. Und nicht nur in München oder Heidelberg, sondern international wird die Charité dafür anerkannt. Hier findet Spitzenforschung, z. B. durch Exzellenzcluster, auf einem sehr hohen Niveau statt. Wir können auch auf die Charité stolz sein.
Die Aufzählung von Beispielen exzellenter Wissenschaft in Berlin könnte uferlos an dieser Stelle weitergeführt werden. Ich bin überzeugt davon, dass Berlin die Voraussetzungen hat, um im internationalen Wissenschaftsbereich eine große Nummer spielen zu können, denn in vielen Bereichen ist dies bereits der Fall. Die Koalition sieht diese Entwicklung daher als Chance und sichert dabei die Kofinanzierung der Wissenschaftspakte. Exzellente Wissenschaft findet in Berlin vielerorts statt, und ich glaube, wir können und müssen diesen Weg in Berlin noch weiter ausbauen und nutzen. Wir sind auf einem sehr guten Weg. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wissenschaft ist in Berlin auf einem sehr guten Weg – in den Hochschulen und auch außerhalb der Hochschulen. Die Einstein-Stiftung ist gut ausgestattet, wird es auch in den nächsten Jahren sein. 2014 ist sie mit 4,5 Millionen Euro und 2015 mit 7,5 Millionen Euro etatisiert worden. Das sind 7 Millionen Euro mehr, als ursprünglich von der Senatsverwaltung vorgesehen worden sind. Wir schaffen somit die Voraussetzungen, dass die Stiftung weiterhin ihre Aufgabe erfüllen kann, die Wissenschaft in Berlin auf ein internationales Spitzenniveau zu bringen und zu fördern. Dies ist auch wichtig, wenn nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative 2017 hierdurch finanzierte Projekte 2018 weiterfinanziert werden sollen.
Auch bei der Charité bietet der Haushaltsplan die Grundlage dafür, dass sie ihre Aufgaben an allen Standorten gut erfüllen kann. Beispielsweise hat der Haushaltsplan für die entstehenden Mehrkosten beim Bauprojekt Bettenhochhaus Vorsorge getroffen. Gleichermaßen ist auch für die Sanierung am Campus Benjamin Franklin Vorsorge getroffen worden.
Über die Hochschulverträge geben wir den Hochschulen Planungssicherheit, und mit den Hochschulverträgen erhöhten wir die Zuschüsse. Die Zuschüsse steigen von
1 Milliarde Euro im Jahr 2013 bis auf 1,18 Milliarden im Jahr 2017. Dies ist eine zehnprozentige Steigerung. Angesichts der steigenden Studentenzahlen einerseits und der Sparvorgaben andererseits ist dies als großer Erfolg zu werten.
Der Investitionsstau im deutschen Hochschulbau ist seit Jahren bekannt, auch in den anderen Bundesländern. Wir nehmen im Hochschulbereich zahlreiche Bauprojekte in die Investitionsplanungen auf. Um nur eines von vielen zu nennen: die Grundsanierung des Instituts der Chemie an der Freien Universität. Das Chemiegebäude kann nun doch geplant werden, weil wir die Planungskosten für den zweiten Bauabschnitt etatisiert haben. Gleichermaßen freuen wir uns natürlich, dass an der Fabeckstraße ein Gründer- und Technologiezentrum entstehen soll, um Firmengründungen von Wissenschaftlern und Studierenden auf den Weg zu bringen. Davon profitiert die ganze Stadt.
Mit dem Haushaltsplan schaffen wir in Berlin für die Wissenschaftspolitik eine seriöse und solide Grundlage. – Danke sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzesauftrag lautete, die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu begleiten und voranzutreiben und dabei die Verträge im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der BWB zu prüfen und eine öffentliche Aussprache herbeizuführen. – Ich darf Ihnen versichern, der Gesetzesauftrag ist erfüllt worden.
In 16 öffentlichen Sitzungen sind bei uns elf Sachverständige angehört worden, darunter drei Rechtsprofessoren, zwei Juristen des Bundeskartellamts, zwei Rechtsanwälte vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen und drei Vertrauenspersonen von der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch sowie der Finanzvorstand der BWB.
An dieser Stelle möchte ich mich beim Vorsitzenden, dem Abgeordneten Claudio Jupe, für seine neutrale und konstruktive Ausschussleitung bedanken.
Die Schwerpunkte des Sonderausschusses lagen in der Prüfung von verfassungsrechtlichen Fragen, Fragen zur Nichtigkeit des Konsortialvertrages, des Verstoßes gegen das Demokratieprinzip, europarechtlichen Fragen und
auch Erwägungen zur wirtschaftlichen Entwicklung seit der Teilprivatisierung einschließlich kartellrechtlicher Fragen. Sie sehen, eine relativ umfangreiche, aus meiner Sicht voll umfängliche Prüfung.
Wir haben insgesamt zwei Gutachten beim Wissenschaftlichen Parlamentsdienst in Auftrag gegeben. Der erste von uns in Auftrag gegebene Gutachtenbericht des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes meinte, eine Nichtigkeit des Konsortialvertrags sei nicht gegeben. Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat somit den letzten Zweifel in dieser Frage ausgeräumt.
Zur Prüfung: Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst hat den Vertrag mit Artikel 87 Abs. 1 VvB für konform erachtet. Der Wortlaut von Artikel 87 VvB setzt voraus, dass es sich bei dem Konsortialvertrag und den zugesicherten Gewinngarantien um eine Sicherheitsleistung handeln muss. Dies war nicht der Fall, sodass Artikel 87 VvB nicht einschlägig war und damit keine Verletzung dieser Verfassungsnorm gegeben war. Obgleich kein Verfassungsverstoß vorliegt, möchte ich an dieser Stelle den im Ausschuss angehörten Rechtsprofessor, Herrn Dr. Musil von der Universität Potsdam, zitieren:
Die herrschende Meinung sagt: Egal, ob so ein Vertrag verfassungswidrig ist oder nicht, das wirkt sich auf die Gültigkeit des zivilrechtlichen Vertrages nicht aus.
Also auf die Gültigkeit des Konsortialvertrages hat es keine Auswirkung.
Des Weiteren wurde untersucht, ob die hohen Gewinne der Anteilseigner im rechtlichen Sinne als sittenwidrig zu qualifizieren sind. Auch dies hat der Wissenschaftliche Parlamentsdienst in seinem Gutachten verneint. Zudem wurde geprüft, ob ein Verstoß gegen das in Artikel 22 GG normierte Demokratieprinzip vorliege. Das wurde hier schon von der Opposition dargestellt. Dies war vor dem Hintergrund zu prüfen, dass unter dem Dach der Holding sowohl die Anstalt des öffentlichen Rechts als auch die privatwirtschaftlichen Anteilseigner, welche dann in einer AG firmierten, verankert waren. Während die Anstalt des öffentlichen Rechts demokratische Legitimationsstandards verlangte, sind diese beim Anteilseigner befreit. Zu diesem vermeintlichen Widerspruch konnte auch der hierzu angehörte Rechtsprofessor Musil keinen Verfassungsverstoß erkennen. Zu dem gleichen Ergebnis kam im Übrigen auch der Wissenschaftliche Parlamentsdienst.
Ich fand es im Ausschuss eine ausgesprochene Frechheit, das muss ich ehrlich sagen, dass von Teilen der Opposition die Unabhängigkeit des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes infrage gestellt worden ist.
Das ist ein unanständiger Affront gegen den WPD. Nur weil einigen die Ergebnisse des WPD oder die der Professoren nicht passen, muss man deshalb nicht die Unabhängigkeit des WPD infrage stellen. Das gehört sich nicht.
Zu der Frage, ob in dieser vertraglichen Gewinngarantie möglicherweise eine staatliche Beihilfe vorliegt, haben die beiden angehörten Professoren zwar unterschiedliche Ansichten. Es sei an dieser Stelle aber angemerkt, dass auch die Europäische Kommission die Prüfung, ob ein unzulässiges Beihilfeverfahren vorliegt, noch nicht wirklich weiterverfolgt hat. Hieraus kann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.
Auch ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht wurde nicht gesehen. Rechtsprofessor Dr. Mayer von der Universität Bielefeld verwies auf die stattgefundene EUweite Ausschreibung im Wege eines sogenannten nicht offenen Verfahrens, bei dem es rechtlich vorgesehen ist, einen begrenzten Teilnehmerkreis einzuladen. Wie rechtlich gefordert, so auch geschehen. Also aus vergaberechtlicher Hinsicht sei hier nichts zu beanstanden gewesen.
Selbst der von der Opposition vorgeschlagene Professor Keßler ist der Ansicht, dass eine klageweise Rückabwicklung des Vertrages wenig aussichtsreich ist. So viel zu Ihren Vorschlägen.
Zu einer objektiven Ausschussarbeit gehören aber auch Feststellungen, die in den Bereich des Vermeidbaren gehören und die nicht unerwähnt bleiben sollen. Die Art und Weise, wie die Teilprivatisierung damals vertraglich ausgestaltet war, das muss man fairerweise sagen, kann in wichtigen Punkten aus heutiger Sicht kritisiert werden. Aber dies ist nicht verwunderlich, denn die Erfahrung zeigt auch: Im Nachhinein weiß man es immer besser.
Unglücklich am damaligen Konsortialvertrag war die Zins- und damit die wassertariftreibende Koppelung des Mindestzinssatzes
an den Durchschnitt der Bundesanleihen aus einem Zeitraum der jeweils letzten 20 Jahre sowie der hierauf zu addierende – – Nein, Herr Präsident! Danke! – Hätte man damals gewusst, wie sich die Zinsen entwickeln, wäre es ganz sicher nicht zu dieser Berechnungsgrundlage gekommen. Aber es war eben nicht vorherzusehen, dass wir, auf die letzten 20 Jahre betrachtet, hohe Zinsniveaus hatten
und nun aktuell ein historisch niedriges Zinsniveau haben. Im Ergebnis bestand im Ausschuss deshalb weitestgehend Einigkeit darüber, dass die Entwicklung der Wassertarife seit der Teilprivatisierung korrekturbedürftig sei.
Genau diese Korrektur bei den Wassertarifen gehen wir jetzt an.
Wir senken die Wasserpreise um 60 Millionen Euro.
Bei der Tarifbemessung ist klar zu sagen,
dass die Vertragsfassung sowohl aus dem Jahr 1999 als auch aus dem Jahr 2003 – bei Letzterem natürlich unter Beteiligung der Linken – zu den hohen Wasserpreisen geführt hat. Eine Wasserpreissenkung in Höhe von 15 Prozent jährlich, wie wir sie jetzt gerade auf den Weg bringen, ist deshalb der richtige Weg, die rückwirkende finanzielle Entlastung der Wasserkunden in Höhe von 60 Millionen Euro für das Jahr 2012 der richtige Schritt nach vorn. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Voraussetzung für einen vorzeigbaren Wissenschaftsstandort Berlin ist nicht nur, vorzeigbare Hochschulen präsentieren zu können, sondern auch, Studierwilligen ein Studium an genau diesen vorzeigbaren Hochschulen zu ermöglichen. Unser Ziel muss eine verantwortliche und gerechte Studentenfinanzierung sein. Studierwillige müssen die Chance auf eine akademische Ausbildung erhalten, unabhängig von der sozialen Herkunft oder der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kurzum: Die Möglichkeit zu studieren, sollte von den individuellen Fähigkeiten und nicht vom Geldbeutel abhängen.
Die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz sind ein wichtiges Instrument zur Zielerreichung. Es ist richtig, eine zügige Bearbeitung der BAföG-Anträge sicherzustellen. Und es ist sehr ärgerlich, dass viele Betroffene derzeit aufgrund der langen Wartezeiten finanzielle Probleme haben. Ja, ich glaube, wir sind uns einig. Wir sollten lange Wartezeiten – erst recht zu lange Wartezeiten – vermeiden. Dies trifft vor allem, wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, das Bezirksamt
Charlottenburg, welches in der BAföG-Bearbeitung für sieben Bezirke zuständig ist und es im Jahr 2012 mit ca. 5 000 Neuanträgen zu tun hatte. Der Rückstau für die Bearbeitung der Anträge beruht auch auf einer Erhöhung der Studentenzahl, welche wiederum mit dem doppelten Abiturjahrgang sowie mit der Aussetzung der Wehrpflicht zusammenhängt.
Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass momentan auch andere Bundesländer das gleiche Problem mit hohen Bearbeitungszahlen haben wie Berlin. Bei zu langen Wartezeiten haben Studenten zwar die Möglichkeit einer Zwischenfinanzierung nach § 51 Abs. 2 Berufsausbildungsförderungsgesetz. Danach werden BAföG-Leistungen für vier Monate gewährt, wenn bereits bei Antragstellung vorauszusehen ist, dass diese Zahlungen an den Antragsteller nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden können. Wenn allerdings Wartezeiten länger als zehn Kalenderwochen dauern, dann sollten wir die Studierwilligen nicht auf den Rechtsweg verweisen.
Es ist richtig, dass wir an dieser Stelle helfen. Wegen der genannten Ursachen, des doppelten Abiturjahrgangs, wird man aber nur von einem vorläufigen Zustand bei diesem Bearbeitungsstau ausgehen können. Die Regierungskoalition, konkret Frau Senatorin Scheeres war bereits gegenüber den Bezirksämtern dahin gehend aktiv, darauf zu drängen, den Rückstau schnellstmöglich abzuarbeiten. Dies hat jedenfalls Frau Senatorin Scheeres in der Plenarsitzung vom 13. Dezember 2012 dem Plenum mitgeteilt. Dabei hat die Senatorin ausdrücklich versichert, dass auch das Studentenwerk Berlin zur Behebung des Bearbeitungs- bzw. des Beratungsstaus selbst verschiedene Maßnahmen ergriffen hat bzw. noch ergreifen wird.
In diesem Sinne ist es auch vernünftig, dass die Bildungsverwaltung gerade prüft, dem Bezirk Mittel zur Verfügung zu stellen. Davon sollen auch personalwirtschaftliche Maßnahmen umfasst sein, wie die zusätzliche Einstellung von Mitarbeitern. Allerdings, Neueinstellungen machen an dieser Stelle wenig Sinn, da diese Menschen bei der Spezialmaterie einige Monate zur Einarbeitung benötigen und wieder andere Sachbearbeiter binden würden. Dies wäre demnach vollkommen kontraproduktiv. Ich bin jedenfalls sehr zuversichtlich, dass die Bezirke ihr übriges tun werden, um diesen Stau abzuarbeiten.
Wenn Sie allerdings sagen, Frau Kittler, im Jahr 2010 habe es keine Zuweisung gegeben, müssen Sie sich fragen lassen, ob Ihre Fraktion im Jahr 2010 an der Regierung beteiligt gewesen ist.
In dem Antrag der Linken steht als letzter Satz: Nicht gezahltes BAföG verhindert Chancengleichheit. – Es ist aber ein gravierender Unterschied, ob BAföG-Leistungen nicht oder zu spät gezahlt werden. Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Studierwilligen empfehle ich
deshalb die Überweisung des Antrags in den Fachausschuss und in den Hauptausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Nein, jetzt nicht mehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt, da er nicht wirklich zielführend ist. In diesem Antrag werden leider keinerlei Lösungsansätze genannt, an denen der Senat oder wir uns orientieren sollten oder könnten. Es entsteht leider der Eindruck, dass die Grünen mal wieder erwarten, dass die anderen die Ideen vortragen.
Dass das bestehende System von Kapazitätsverordnung und Hochschulzulassungsverordnung kompliziert ist, bestreitet gar keiner. Jedoch ist die Findung eines neuen Systems bekanntermaßen auch in den anderen Bundesländern nicht erfolgreich gewesen. Diese haben ebenso Probleme damit – genauso wie wir Berliner. Das zeigt uns, dass dieses Problem eben nicht auf Berliner Landesebene zu klären ist. Hamburgs Alleingang, in dieser Frage eine Alternative zu etablieren, war bereits nicht erfolgreich.
Ich begrüße es einerseits, dass sich der Senat nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs der Herausforderung gestellt hat, hier ein rechtssicheres Verfahren zu schaffen. Andererseits müssen die Bundesländer – und das ist unsere Zielrichtung im Gegensatz zu dem Antrag – gemeinsam agieren. Es sind Überlegungen der KMK abzuwarten, um gemeinsam eine dauerhafte Lösung zu finden.
Nein! – Wir haben bereits die Zusage von Herrn Staatssekretär Nevermann, dass er auf der Ebene der KMK die Errichtung einer Expertengruppe bzw. die Beauftragung eines Gutachtens anregen wird, um alternative Möglichkeiten unvoreingenommen ausloten zu lassen. Dies zeigt uns, dass dem Senat durchaus bewusst ist, dass hier Handlungsbedarf besteht, und diesem auch aktiv Rechnung getragen wird.
Der Antrag der Grünen setzt leider auf einen Berliner Alleingang. Deshalb können wir ihm nicht Folge leisten. Ich möchte betonen, dass die Hochschulen die Novellierung der Kapazitätsverordnung, wenn auch mit kritischen Anmerkungen, ausdrücklich begrüßt haben. Das derzeitige System deckt die Notwendigkeiten insbesondere aufgrund der Bologna-Reform rechtssicher ab, obgleich das System kompliziert ist, sodass die Findung einer Alternative nicht von heute auf morgen, sondern der Sache entsprechend etwas langwieriger sein darf und auch etwas dauern sollte, um nicht vom Regen in die Traufe zu kommen.
Die vom Antragsteller thematisierte Doppelsteuerung durch die Kapazitätsverordnung und die Hochschulverträge ist derzeit nicht wirklich vermeidbar. Schließlich ist die Kapazitätsverordnung der Rechtsrahmen, und die Hochschulverträge sind der Finanzrahmen. Keines der beiden kann abgeschafft werden, ohne dass dadurch die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt würde.
In der Anhörung im Wissenschaftsausschuss zu diesem Thema hat auch Prof. Reissert von der HWR die Notwendigkeit der Festlegung von studiengangspezifischen Curricularnormwerten für plausibel erachtet. Auch der Vizepräsident der Humboldt-Universität, Herr Kämpervan den Boogaart, war zufrieden, dass die Curricularnormwerte studienspezifisch und damit auch universitätsspezifisch ausgeführt worden sind. Mitunter ist das natürlich verbesserungswürdig. Dies zeigt aber, dass mit dem derzeitigen System, das zwar verbesserungswürdig ist, die Zielkonflikte zumindest angemessen gelöst werden, nämlich einerseits Rechtssicherheit zu gewährleisten und andererseits die Quantität beim Hochschulzugang sowie die Qualität im Studium zu sichern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wissenschaft ist ein wichtiger Standortfaktor in einer ideenreichen, aber rohstoffarmen Stadt, wie Berlin es ist. Deshalb ist und bleibt eines unserer stärksten Anliegen, Wissenschaft zu gewährleisten und weiter auszubauen. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein wichtiger Teil der Forschungsförderung. Deutlich wird dies auch an dem angewachsenen Etat. Unser Leitsatz „Mit Wissenschaft in die Zukunft“ wird mit einer Etaterhöhung von ca. 9 Prozent in 2012 umgesetzt, denn die Wissenschaft verhilft uns zur Stärkung der Wirtschaft und damit zur finanziellen Stärkung Berlins.
Das ist auch der Grund für unsere Ressortverteilung bei der Forschungspolitik. Durch die breitere Aufstellung im Wissenschafts- und Wirtschaftsbereich fördern wir unter anderem den Technologietransfer. Wissen und Knowhow gehen in die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um Nachwuchs für die Wirtschaft langfristig zu gewährleisten, wird Berlin auch weiterhin keine Studiengebühren einführen, damit jeder mit Hochschulzulassung die Möglichkeit hat, entsprechend seiner Fähigkeiten und nicht seines Geldbeutels studieren zu können.
Berlin steht genau wie andere Bundesländer derzeit aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs und zweitens aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht vor der großen
Herausforderung, eine auskömmliche Anzahl von Studienplätzen zu gewährleisten. Es werden ca. 6 000 Berliner Abiturienten im Sommer die Hochschulzulassung erhalten, und aufgrund der großen Beliebtheit Berlins ist es zu erwarten, dass sie zu einem großen Teil auch in Berlin studieren wollen. Auch wegen des enormen Zuzugs von Studenten aus anderen Bundesländern müssen wir dafür Sorge tragen, dass ein gutes Angebot im Rahmen der Finanzierbarkeit vorhanden ist.
Wir haben zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre für 2012 und 2013 jeweils 400 000 Euro veranschlagt. Auch beruflich Qualifizierte nach § 11 Berliner Hochschulgesetz werden unterstützt – ebenso 400 000 Euro jeweils für 2012 und 2013. Eine Eingliederungshilfe für behinderte Studierende ist veranschlagt – insgesamt 600 000 Euro, jeweils 2012 und 2013.
Es ist auch wichtig, dass Berlin die Sicherung der Exzellenzinitiative der Universitäten unterstützt. Denn leistungsfähige Universitäten auf höchstem nationalen und internationalen Niveau sind Garanten für Berlins Zukunft.
Die Wissenschaft ist im Berliner Haushalt gestärkt. Wir schaffen die Voraussetzungen, um Berlin als Wissenschaftsstandort zu stärken. – Danke sehr!