Peter Trapp
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Last Statements
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Justizsenatorin: Gibt es derzeit Pläne, die Teilnehmer des Justizverwaltungslehrganges nach der Ausbildung nicht zu übernehmen, oder werden alle Teilnehmer nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss übernommen?
Ich habe noch eine Verständnisfrage an die Frau Senatorin. Es geht um den Justizverwaltungslehrgang und nicht um den Vollzugslehrgang.
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Wie viele Einsätze im öffentlichen Nahverkehr wurden von der landesweiten Einsatzreserve seit dem 12. Mai durchgeführt, an welchen Tagen, zu welchen Uhrzeiten und an welchen Orten/U-Bahnlinien, und
wie viele Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden durch diese Einsatzkräfte festgestellt?
2. Gab es während der Einsätze der landesweiten Einsatzreserve im öffentlichen Personennahverkehr Großlagen, die es erforderlich machten, dass die für die BVG bestimmten Beamten der landesweiten Einsatzreserve zu anderen Einsatzorten abgezogen wurden, und was waren das für Einsätze, und wie viele Beamte wurden gebraucht?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Wird die in der U-Bahn eingesetzte Landeseinsatzreserve geschlossen auf einer U-Bahnlinie bzw. an einem Brennpunkt eingesetzt, oder werden verschiedene U-Bahnhöfe bzw. verschiedene Brennpunkte angesteuert?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Inneres, keine Angst, nicht zum Polizeipräsidenten, sondern: Treffen Presseberichte zu, nach denen zusätzlich einzustellende Polizeianwärter in der Landespolizeischule Brandenburg ausgebildet werden sollen?
Wie hoch wird denn die Anzahl der Auszubildenden sein, die sich dann in Brandenburg ausbilden lassen?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie berufen sich auf den Benchmark-Bericht für Berlin und Hamburg, aber dort gibt es außerdem noch einen Vergleich
zwischen Berlin und Hamburg in Bezug auf den Verwaltungsbereich. Dort ist Hamburg wesentlich besser ausgestattet als Berlin. Wieso stellen Sie dann im Verwaltungsbereich der Berliner Polizei nicht zusätzlich ein, sondern sparen dort auch noch einmal 20 Prozent Verwaltungsmitarbeiter?
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. In welchem Umfang sollen Haushaltsmittel von der Polizei zur Feuerwehr verlagert werden, um dort finanzielle Lücken zu schließen?
2. Aus welchem Grund werden die Haushaltsmittel des Polizeipräsidenten nicht zur besseren Ausstattung der Polizei genutzt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Schönen Dank für die Ausführung, Herr Senator! Für die ständig steigende Anzahl von Untersuchungsanträgen im Bereich der Kriminaltechnik bei den DNA-Spuren wird jedoch Personal benötigt. Sollten deshalb nicht die Haushaltsmittel zum Abbau von DNA-Untersuchungsanträgen Verwendung finden, um Verjährungen zu verhindern?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Ist eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle des Polizeipräsidenten in Berlin gefallen? Sind die zu beteiligenden Gremien zum jetzigen Zeitpunkt an dem Ernennungsvorgang beteiligt worden?
Ist Ihre Entscheidung zur Besetzung der Stelle des Polizeipräsidenten aufgrund eines Auswahlgesprächs erfolgt oder nur anhand der Aktenlage?
Herr Senator! Sie haben die Anschläge auf mehrere Polizeiabschnitte dargestellt. Deshalb meine Frage: Gibt es im Landeskriminalamt eine Gefährdungsanalyse für Berliner Polizeidienststellen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Lux! Sie haben gerade die BVG angesprochen. Halten Sie es für notwendig, dass man das E-Kommando BVG, das im Jahr 2003 abgeschafft worden ist, wieder einführt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Innensenator: Wie bewerten Sie den am 16. März 2011 im Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag mit der
Drucksachennummer 17/5055 von der Fraktion Die Linke, mit dem eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei gefordert wird, und ist eine solche Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray auch in Berlin vorgesehen?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Sie haben gerade die Verhältnismäßigkeit angesprochen: Welche Auswirkungen hätte denn nach Ihrer Ansicht ein Verzicht auf Pfefferspray im Einsatz zu dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben das neue Schichtmodell gelobt. Finden Sie es denn sehr familienfreundlich, wenn junge Familien nur alle acht Wochen ein langes Wochenende von Freitag bis Sonntag haben?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator, nachdem er das neue Arbeitszeitmodell bei der Polizei so gut vorgestellt hat: Wie viele Vollzugsbeamte waren seit Einführung des neuen Arbeitszeitmodells bis heute im Bereich der Einsatzleitzentrale, in den Direktionen 1 bis 6, bei VB 1 und in den Lagediensten krankheitsbedingt abwesend?
Herr Senator! Ist ein Arbeitsmediziner eingeschaltet worden, um die Ursachen der aufgetretenen Gesundheitsprobleme bei den von Ihnen geschilderten Kollegen zu untersuchen?
Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Herr Regierender Bürgermeister! Werden Sie den Beschluss des SPDParteitages vom 26. Oktober 2010 „Fairness auf dem Arbeitsmarkt“, der sich gerade gegen befristete Anstellungsverhältnisse wendet und den Sie als stellvertretender Bundesvorsitzender mitbeschlossen haben, in Berlin umsetzen und die befristeten Arbeitsverhältnisse bei den Ordnungsämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten entfristen?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Regierender Bürgermeister! Deshalb noch die Nachfrage: Können Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen bei den Ordnungsämtern und im LABO, deren Entfristung vielleicht noch im Februar stattfinden könnte und deren Verträge im Februar bzw. im März auslaufen, damit rechnen, dass sie jetzt entfristet werden und nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass es in Berlin bislang kein einheitliches Gesetz zur Verwendung personenbezogener Daten im Justizvollzugsdienst gab, hat eine Vielzahl von Gründen, die zu vermeidbaren Konflikten geführt haben. Das Datenschutzgesetz gilt meines Erachtens auch für Inhaftierte, sodass es in der Gesetzesbegründung immer wieder darauf hinausläuft, dass sich auch verurteilte Straftäter auf das Datenschutzgesetz berufen können. Obwohl ich die Analyse teile, dass es immer wieder zu datenschutzrechtlichen Konflikten kommt, wage ich die Frage zu stellen, ob dies wirklich durch ein neues Gesetz behoben werden kann, das für einen Regelungsinhalt mit 80 Paragrafen doch „sehr dick“ ist, wie Friedrich der Große sagen würde. Allerdings gilt auch für verurteilte Straftäter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Datenschutz ist in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz umfassend geregelt und wird auch durch das Berliner Datenschutzgesetz in sinnvoller Weise konkretisiert und präzisiert. Es basiert auf den Grundsätzen Datenvermeidung, Datensparsamkeit und vor allen Dingen keine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten ohne Einwilligung oder wenn, dann nur aufgrund einer klaren Rechtsgrundlage, was jetzt hier vorgelegt wurde. Man sollte meinen, dass es bei der Beachtung dieser Grundsätze möglich wäre, Konflikte mit den Belangen des Datenschutzes zu vermeiden, ohne dass es eines weiteren Gesetzes bedurfte. Sicherlich ist es auch richtig, dass ein einheitliches Gesetz über die Verwendung personenbezogner Daten im Justizvollzug für alle Beteiligten Klarheit bringt. Insofern begrüßen wir den Ansatz, mit dem dieser Gesetzentwurf Rechtssicherheit für die Dienststellen und für die Inhaftierten herstellen soll.
Die CDU-Fraktion nimmt auch positiv zur Kenntnis, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes eingebunden wurde. Wir halten es für wichtig, dass auch bei einer weiteren Behandlung dieses Gesetzes eine enge Zusammenarbeit mit ihm stattfindet und die Hinweise, die er bei der Beratung des Gesetzes geben wird, sich auch in diesem Gesetz wiederfinden.
Es wird zu prüfen sein, ob das dann Gesetz den Ansprüchen in der Praxis gerecht wird. Dazu gehört, dass es in Zukunft einwandfreie und verständliche rechtliche Ermächtigungen zur Datenverarbeitung gibt.
Das Gesetz muss auch aus dem Informationsfreiheitsgesetz folgende Ansprüche beachten. Da der Strafvollzug und die damit verbundenen Maßnahmen der Resozialisierung dienen sollen, darf es bei diesem Gesetz den Austausch zwischen der Justiz und den beteiligten Behörden nicht erschweren. Der Datenschutz ist in einem angemessenen Rahmen anzuwenden und darf nicht zum Hemmschuh einer nachhaltigen Resozialisierung führen. Er darf auch nicht dazu führen, dass der Opferschutz hinter dem Täterschutz zurücksteht.
Hierüber werden die Fachausschüsse, insbesondere der Rechtsausschuss als der für den Justizvollzug zuständige Ausschuss zu beraten haben. Allerdings wird sich auch der Unterausschuss Datenschutz mit einigen Details auseinandersetzen müssen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass eventuell viele Konflikte mit dem Datenschutz auf fehlende infrastrukturelle und personelle Ausstattung im öffentlichen Dienst zurückzuführen sind. Hinter den Datenschutzverletzungen steckt nicht immer Böswilligkeit oder fehlende Kenntnis über datenschutzrechtliche Bestimmungen, sondern häufig auch der Versuch, mit den gegebenen Mitteln das vorgegebene Ziel zu erreichen. Deshalb ist es richtig und wichtig, in diesem Bereich Rechtssicherheit herzustellen. Wo Schulungen fehlen und wo Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf private Rechner zurückgreifen, können Datenschutzverstöße nicht ausbleiben. Nicht selten wird auch über den kurzen Dienstweg unter Umgehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen das eine oder andere genutzt, weil personelle und damit auch zeitliche Kapazitäten fehlen. Hieran wird auch ein neues Gesetz nichts ändern, sondern wir sollten gleichzeitig um eine bessere Ausstattung mitkämpfen. – Schönen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Schluss mit den unsinnigen Zeitverträgen bei den Ordnungsämtern! Parkraumüberwachung ist eine auf Dauer angelegte Aufgabe, was ja auch der Senator nicht bestreitet. Deshalb müssen die Arbeitsverträge in diesem Bereich auf Dauer geschlossen werden. Es ist unsinnig, geschulte und hoch motivierte Außendienstkräfte der Ordnungsämter, die die dauerhafte Aufgabe der Parkraumüberwachung erfüllen, nach zwei Jahren zu entlassen und durch neue Mitarbeiter zu ersetzen. Doch dazu zwingt der Senat die Bezirke. Die Parkscheinautomaten werden aber auch nicht nach zwei Jahren abgebaut.
Die Personalrätekonferenz am 5. November hat sich eindeutig für die Entfristung der Arbeitsverträge in der Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen. Der anwesende Kollege Wieland von der SPD hat diese Forderung der Personalräte deutlich zu hören bekommen. Für diese
gefahrgeneigte Tätigkeit der Kontrolle von Falschparkern benötigen die bezirklichen Ordnungsämter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Engagement und Durchsetzungsvermögen. Dieser erzwungene Austausch des Personals ist weder sachgerecht noch sozialpolitisch vertretbar und ergibt auch haushaltspolitisch keinen Sinn: Allein in dem Fall der 18 befristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin-Mitte betrug der Kostenaufwand für die Ausschreibung, Schulung und Ausstattung 117 000 Euro. Während der Einarbeitungszeit bei der Neubesetzung der Stellen entfallen zudem Einnahmen von Hunderttausenden von Euro aus der Parkraumüberwachung.
Dieses Verfahren von überschlagenen Zeitverträgen würde Rot-Rot bei jedem privaten Unternehmen geißeln, von Ausbeutung, sozialer Kälte und Perspektivlosigkeit wäre die Rede. Sie wollen mit dem öffentlichen Beschäftigungssektor arbeitslosen Menschen eine Perspektive geben und sie in Dauerarbeitsplätze vermitteln. Weshalb setzen Sie diese Idee nicht auch bei Ihren eigenen Mitarbeitern, bei Ihren eigenen Beschäftigten um?
Das ist sehr gut zu hören! Die in der Parkraumbewirtschaftung erzielten Mittel haben im letzten Jahr 3,2 Millionen Euro für die Bezirkshaushalte gebracht. Das entspricht pro Beschäftigtem ungefähr 1 900 Euro. Gleichzeitig sind durch die Kontrolle der Einnahmen der Bußgelder pro Dienstkraft 4 000 Euro in den Haushalt geflossen. Deshalb meine ich, dass die Entfristung der Arbeitsverträge auch eine positive Wirkung auf die Haushalte hat.
Von der Senatsverwaltung für Finanzen sind den Bezirken zu diesem Zweck jedoch nur zum Teil befristete Stellen genehmigt worden. Im Bezirk Mitte laufen am Ende des Jahres 18 Arbeitsverträge aus. Mein Appell an den Regierenden Bürgermeister mit Richtlinienkompetenz und an die Regierungsfraktionen: Machen Sie den 18 Familien ein frohes Weihnachtsfest und schicken Sie diese Familien in ein glückliches neues Jahr, indem Sie als Regierender Bürgermeister mit Richtlinienkompetenz und Sie als Regierungsfraktionen mit uns gemeinsam die Eiseskälte des Finanzsenators zum Tauen bringen!
Der Antrag des Bezirks Mitte, die Stellen zu entfristen, wurde vom Senat abgelehnt; eine Verlängerung scheidet aufgrund des Verbots von Kettenverträgen aus. Der Bezirk ist nun gezwungen, erneut befristete Stellen auszuschreiben und neu auszubilden. Ähnliche Probleme ergeben sich auch in anderen Bezirken, denn in mehreren Bezirken wurde und wird die Parkraumbewirtschaftung eingeführt oder ausgeweitet. Da es über den zentralen Stellenpool des öffentlichen Dienstes nicht ausreichend Personal zu gewinnen gibt, muss die Verstärkung der Parkraumüberwachung durch Außeneinstellungen erfolgen.
Diese Außeneinstellungen sind auch haushaltstechnisch und haushaltspolitisch vertretbar, da die Parkraumüberwachung deutlich mehr Einnahmen erzielt, als sie kostet, und da sie auf Dauer angelegt ist, müssen auch Dauerarbeitsverträge ausgeschrieben werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst brauchen eine Perspektive. Sie nach zwei Jahren zu entlassen ist unverantwortlich gegenüber den betroffenen Familien und zeugt von sozialer Kälte.
Da die Abgeordneten der SPD und der Linken zum großen Teil gewerkschaftlich organisiert sind, werden sie diese soziale Kälte der Zeitverträge nicht dulden, nach intensiver Beratung in den Ausschüssen gemeinsam mit der antragstellenden Fraktion die schützende Hand über die Beschäftigten der Parkraumüberwachung halten und diese Zeitverträge entfristen.
Sie werden mich fragen, weshalb ich so große Hoffnung habe. Ich zitiere – mit Genehmigung des Herrn Präsidenten – die Pressemeldung des Parteivorsitzenden der Linken, des Kollegen Ernst, vom 22. Oktober 2010: „Arbeitsverträge müssen wieder prinzipiell unbefristet abgeschlossen werden.“ Da appelliere ich an Ihre Durchsetzungskraft – „Die Partei hat immer recht“ –, und ich glaube, wir können das hinkriegen.
Unglücklicherweise werde ich nicht die gleiche Frage stellen. Herr Präsident, schönen Dank! – Ich frage den Senator für Inneres: Ist Ihnen bekannt, dass im öffentlichen Straßenland des Landes Berlin gelegene defekte Hydranten nicht mehr repariert, sondern versiegelt werden und somit die Berliner Feuerwehr über diese Hydranten im Falle eines Brandes keinen Zugriff auf Löschwasser hat?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2008 und 2009 von der Ausländerbehörde die Einleitung eines Anfechtungsverfahrens wegen des Verdachts einer sogenannten Scheinvaterschaft empfohlen, und wie verteilen sich diese Verdachtsfälle jeweils auf die einzelnen Berliner Bezirke?
2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2008 und 2009 ein Verfahren zur Überprüfung der angegebenen Vaterschaft eingeleitet, und wie verteilen sich diese Verfahren auf die Berliner Bezirke?
Herr Senator! Stimmen Sie vor dem Hintergrund der von Ihnen genannten Zahlen der Feststellung des für Neukölln zuständigen Stadtrates zu, der den durch die Scheinvaterschaften entstandenen Schaden für die Sozialkassen und den Steuerzahler in Berlin allein für die zurückliegenden 20 Monate mit ca. 5 Millionen Euro beziffert? Teilen Sie die Einschätzung Ihres Parteifreundes Buschkowsky, dass im Zusammenhang mit den Scheinvaterschaften von organisierter Kriminalität gesprochen werden kann?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Herrn Regierenden Bürgermeister. – Wird nach einer Annahme des tariflichen Eckpunktepapiers durch die Gewerkschaften – Sie waren ja bei den Tarifverhandlungen beteiligt – die vereinbarte Tariferhöhung für die Angestellten inhalts- und zeitgleich auch auf die Beamten übertragen?
Eine Nachfrage: Es ging um die Tariferhöhungen. Nach dem Eckpunktepapier werden die Tarifbeschäftigten den Bundesdurchschnitt im Jahr 2017 erreichen. Werden die Beamten dann auch erst im Jahr 2017 den Bundesdurchschnitt von 100 Prozent erreichen?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie viele rechtsextremistisch motivierte Straftaten – aufgeschlüsselt nach der „PMK-rechts“ und unterteilt in einzelne Deliktsbereiche – hat es in Berlin in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 gegeben?
2. Wie viele linksextremistisch motivierte Straftaten – aufgeschlüsselt nach der „PMK-links“ und unterteilt in einzelne Deliktsbereiche – hat es in Berlin in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 gegeben?
Herr Senator! Politisch motivierte Straftaten werden ja nicht nur von links oder rechts begangen. Deshalb meine Frage: Wie viele wurden insgesamt im Rahmen der kriminalpolizeilichen Meldedienste bis einschließlich des dritten Quartals 2009 erfasst?
Schönen Dank, Frau Präsidentin! – Werter Kollege Lux! Die Beschäftigtenvertretung hat dieser individuellen Kennzeichnungspflicht im Personalvertretungsverfahren nicht zugestimmt. Wollen Sie die Beschäftigtenvertretung überstimmen?
Herr Präsident! Ich frage den Senat:
1. Unter welchen Voraussetzungen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass dort Reitsport nicht zulässig ist und Hunde an der Leine zu führen sind – dürfen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor das Landschaftsschutzgebiet „Rieselfelder Gatow“ befahren?
2. Wer hat aufgrund welcher Bestimmung die Einfahrt bzw. das Parken von fast 500 Treckern sowie zahlreichen weiteren Kraftfahrzeugen, die zu einer Demonstration nach Berlin angereist waren, am 4. und 5. September 2009 auf den Gatower Rieselfeldern erlaubt?
Frau Senatorin! Mit welcher Begründung wurde die Genehmigung erteilt, mit ca. 300 Traktoren – zum Teil vorsintflutlicher Bauart –, zahlreichen Wohnmobilen, einem Großzelt mit ständig laufendem Generator, 30 Dixie-Klos, uralten Kofferwagen, die schon vor etlichen Jahren bei der Bundeswehr bzw. dem Technischen Hilfswerk ausgemustert wurden, und Tanklastzügen die Gatower Heide zu befahren, während gleichzeitig einem Bürger, der mit einen unangeleinten Hund im Landschaftsschutzgebiet spazieren geht, ein Ordnungsgeld von 25 Euro angedroht wird?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Finanzsenator: Wie hoch ist das Einsparvolumen, das die Beamten im Rahmen des Solidarpakts 2004, insbesondere durch die Streichung des Urlaubsgelds, die Kürzung des Weihnachtsgeldes und durch die Verlängerung der Arbeitszeit bis heute erbracht haben?
Herr Senator! Werden dann die Beamten zum 1. Januar 2010 genauso wie die Tarifbeschäftigten wieder in den gleichen Stand versetzt, wie sie ihn vor dem 1. Januar 2004 hatten?
Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Welche Gefährdungseinschätzung sehen Sie für die am 23. Mai angemeldete Antinationale Parade?
Herr Senator! Ist der Kräfteeinsatz der Polizei zu dieser Demonstration höher oder geringer als zu der gewalttätigen Demonstration am 1. Mai?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Wie bewerten Sie die den Presseberichten zu entnehmende Äußerung des linken Politikers Jermak, wonach bei den sogenannten geschlossenen Einheiten der Polizei ein faschistoider Korpsgeist herrsche, und wie wirkt sich das nach Ihrer Ansicht auf die aus dem übrigen Bundesgebiet zur Unterstützung unserer Polizei nach Berlin kommenden Beamten der geschlossenen Einheiten anderer Länder aus?
Sie haben es schon angekündigt, Herr Senator: Ist bereits Strafantrag durch den Polizeipräsidenten gestellt worden?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Innensenator: Wie viel Gewaltandrohungen bzw. Ankündigungen von Amokläufen gab es in Berlin nach dem Amoklauf von Winnenden? Wie oft führten diese Gewaltankündigungen zu Polizeieinsätzen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werden für die ausgelösten Polizeieinsätze die Verursacher in Regress genommen?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Finanzsenator, Herrn Sarrazin: Wie hoch ist die Anzahl der dienstlich gelieferten Handys mit Rundfunkfunktion in der Berliner Verwaltung?
Ja, sehr spontan! – Werden die Rundfunkgebühren für die GEZ vom Berliner Senat bezahlt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Ist dem Senat der Umstand bekannt, dass aktuell Gehörlose in Berlin Notrufe an die Leitstelle der Polizei nur per Fax versenden können, was in vielen Fällen dazu führt, dass überhaupt kein Notruf versandt werden kann?
Wann wird der Senat hier beispielsweise durch die Anschaffung eines Faxgerätes, das SMS empfangen kann, Abhilfe schaffen?
Werter Herr Kollege Lux! Wer hat dem BKA die entsprechenden Informationen gegeben? Sind Sie der Meinung, dass Berlin mit der personellen Ausstattung des mobilen Einsatzkommandos in der Lage gewesen wäre, die Sauerlandgruppe zu überwachen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Hertel! Der Anwendungstarifvertrag hat in § 11 eine Klausel, dass Verhandlungen aufgenommen werden müssen, wenn sich innerhalb der Bundesländer oder beim
Bund Tariferhöhungen ergeben. Das nur noch einmal zu Ihrer Kenntnis.
Als Erstes Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes gibt es ein Lohndiktat anstelle eines Tarifvertrages. Unter dem Motto „ Lohndiktat statt Tarifvertrag“ bringt der rot-rote Senat das Gesetz ins Abgeordnetenhaus ein. Der Senat wird sich dafür feiern lassen, dass er nach Gutsherrenart durch „König Klaus“ den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein Almosen zukommen lässt. Die sogenannte freiwillige Leistung des Senats von einer Bruttoeinmalzahlung in Höhe von 300 Euro in den Jahren 2008 und 2009 an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes führt natürlich nicht zur Zufriedenheit bei den im öffentlichen Dienst Beschäftigten, der Streik geht weiter.
Diese sensationelle Einkommenssteigerung bedeutet, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einen Einkommenszuwachs in Höhe von ca. netto 50 Cent pro Tag erhalten. Das geschieht vor dem Hintergrund einer Inflationsrate in Höhe von 3 Prozent. Eine tolle Lohn- bzw. Gehaltssteigerung! Für 50 Cent bekommt man noch nicht einmal einen Coffee To Go.
Mit diesem Tarifdiktat hat der rot-rote Senat gezeigt, dass Arbeitnehmerrechte, Tarifautonomie, Sozialpartnerschaft für ihn Fremdworte sind. Da dieser Senatsbeschluss einstimmig erfolgt ist, wird sich auch die Linke fragen lassen müssen, was die Tarifautonomie für sie wert ist.
Diese Politik, nach Gutsherrenart zu regieren und die Beschäftigten des Berliner öffentlichen Dienstes jeweils mit 300 Euro Einmalzahlung für die Jahre 2008 und 2009 abzuspeisen, ist die arbeitnehmerfeindlichste und unsozialste Politik aller Bundesländer. Die Politik nach Gutsherrenart verärgert die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Gutdünken um bis zu 20 Prozent von der Einkommensentwicklung in anderen Bundesländern abzukoppeln, ist zutiefst unsozial. Die CDU fordert eine lineare Erhöhung der Löhne und Gehälter in der Höhe der Inflationsrate.
Auf diese Frage habe ich schon gewartet! Ich kann darauf nur antworten: Wer im Spreedreieck Millionen versenkt, für das Tempodrom zusätzliche Millionen verbaut
und auf dem Golfplatz in Wannsee noch die eine oder andere Million liegen lässt, für den sollte auch Geld bereitliegen, um die hart arbeitenden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin zu bezahlen!
Deshalb fordert die CDU-Fraktion, dass Berlin wieder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder beitritt. Die Mitarbei
terinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin haben in der Vergangenheit einen großen Anteil zur Sanierung des Landeshaushalts beigetragen. Sie werden schlechter bezahlt als die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern und beim Bund. Mit dieser Schlechterstellung muss Schluss sein! Berlin darf nicht von der Einkommensentwicklung in Deutschland abgekoppelt werden. Alle anderen Bundesländer haben die Besoldung mittlerweile bis zu 3 Prozent erhöht.
Für uns Christdemokraten ist es selbstverständlich, dass Gehälter und Arbeitszeiten durch Tarifverträge bestimmt werden, bei denen Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Ein Lohndiktat per Gesetz lehnen wir ab. Ich bin gespannt, wie die Genossen hier im Haus abstimmen werden, die noch als aktive Gewerkschaftler tätig sind!
Guter Lohn für gute Arbeit auch im öffentlichen Dienst! Schluss mit dem Lohndiktat per Gesetz! Tarifvertrag statt Lohndiktat!
Herr Dr. Lederer! Ist Ihnen bekannt, dass Herr Eberhard Diepgen dafür gesorgt hat, dass für gleiche Arbeit auch gleicher Lohn gezahlt wird, in Berlin Ost wie in Berlin West?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen detaillierten Bericht mit 210 Seiten über die Datenschutzsituation aus seiner Sicht als Beauftragter vorgelegt. Die Stellungnahme des Senats ist nicht in allen Punkten als befriedigend anzusehen. Deshalb hat sich der Innenausschuss und sein Unterausschuss Datenschutz mit den vom Datenschutzbeauftragten aufgezeigten Problemen intensiv befasst.
Er hat eine einstimmige, teilweise auch mehrheitliche Beschlussempfehlung vorgelegt, die dem Senat den richtigen Umgang mit den Datenschutzproblemen aufzeigt. Das ist eine kleine Entscheidungshilfe für den Senat. Diese Einstimmigkeit zeigt aber auch auf, dass alle Parteien ihre Aufgaben in der Sacharbeit sehen und diese in den Vordergrund stellen. Der Andrang von Presse, Funk und Fernsehen hält sich bei diesen Sachthemen in Grenzen, obwohl sehr viele Bürger vom Datenschutz betroffen sind.
Dies gilt beispielsweise für die Einsichtnahme in die eigene Patientenakte. Nach Beschwerden mehrerer Bürger, dass ihnen die Einsicht in ihre eigenen Behandlungsunterlagen ohne Angabe von Gründen verwehrt wurde, hat dies der Datenschutzbeauftragte in seinen Bericht aufgenommen. Nach intensiver Beratung wird der Senat nun aufgefordert, in Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft einzuwirken, dass ihren Mitgliedern auf Antrag Einsicht in die betreffenden ärztlichen Behandlungsdokumente, also in die Patientenakte, gewährt wird.
Auch der Einsatz von Videokameras auf Bahnhöfen, in Bussen und im Bereich der BVG war ein Thema. Die Erfolge der Videoüberwachung bei Aufklärung von schweren Straftaten haben gezeigt, dass der Einsatz dieser Technik sehr erfolgreich war. Deshalb wäre aus unserer Sicht eine 48-stündige Speicherung der Videobänder im gesamten Bereich der BVG notwendig, um Strafanzeigen, die erst mehrere Stunden später nach der Tat erfolgen, auch mittels Videoaufzeichnung aufklären zu können.
Dies sollte doch in enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geschehen. Der Einsatz von Personal auf den Bahnhöfen wäre jedoch wesentlich kundenfreundlicher und würde das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste wesentlich erhöhen.
Wenn es im Ausschuss auch keine abschließende Bewertung gab, ist es doch aus Sicht der CDU ein Erfolg, wenn die öffentliche Diskussion zum Einsatz von Videokameras in Bussen und Bahnen sowie auf den U-Bahnhöfen erneut auf die Agenda gesetzt wird.
Ein weiterer Punkt war die Weitergabe eines vertraulich gekennzeichneten Schreibens eines Insassen in der Justizvollzugsanstalt, der über Drogenhandel berichtete. Die Offenlegung seiner Personaldaten wurde für ihn zu einer Bedrohung. Auch hier wurde der Senat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Justizvollzugsanstalten bei Stellungnahmen gegenüber Strafvollstreckungskammern personenbezogene Daten von Mitgefangenen nur in dem erforderlichen Umfang übermitteln sollen.
Und als letzter Punkt: Was steht in meiner Steuerakte? – Die Abgabenordnung regelt, dass man bislang keinen Anspruch auf Akteneinsicht hat. Die Akteneinsicht ist lediglich eine aus Gründen rechtlichen Gehörs zu gewährende Ausnahme. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt aber auch gegenüber den Steuerbehörden. Die Steuerbürger haben auch das Recht auf Einsicht in ihre Bemessungsgrundlage, zumal es sich um ihre eigenen Daten handelt. Für die Finanzbehörden gilt derselbe Grundsatz wie für alle anderen Behörden: Auch im Interesse der transparenten und kontrollierbaren Verwaltung ist es grundsätzlich notwendig, ein Auskunfts- und ein Einsichtsrecht zu gewähren.
In einem gemeinsamen Antrag von CDU, Bündnis 90 und FDP vom 20. Februar 2008 wurde der Senat aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene kurzfristig bereichsspezifische Regelungen zu Aktenauskunfts- und zu Einsichtsrechten von Betroffenen in die Abgabenordnung aufgenommen werden. Und er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Berlinerinnen und Berliner unter der Voraussetzung von § 16 des Berliner Datenschutzgesetzes Einsicht in und Auskunft über ihre Steuerunterlagen erhalten. Der Senat hat dieses Begehren des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit mit Schreiben vom 24. April 2008 an die Finanzämter übernommen und
ist damit den Forderungen der Oppositionsfraktionen gefolgt.
In diesem Zusammenhang gehe ich noch einmal auf die Veröffentlichung von Steuerdaten von Abgeordneten durch den Finanzsenator ein. Hier gab es erhebliche Zweifel, ob alle in der siebenseitigen Presseerklärung des Finanzsenators enthaltenen Angaben erforderlich waren, um die erhobenen Vorwürfe zu widerlegen. Hier war die Erforderlichkeit zu prüfen. Diese Prüfung war vom Datenschutzbeauftragten zugesagt. Bisher wurde dem Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit bzw. dem Parlament noch kein Prüfungsergebnis vorgelegt, aber es wird uns bestimmt demnächst vorgestellt.
Jetzt kommt der letzte Satz! – Unterschiedliche Rechtsauffassungen werden sachlich und meistens ohne Emotionen geklärt. Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern werden vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verfolgt. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanke ich mich.
Herr Präsident! Ich frage den Herrn Innensenator: Aus welchem Grund wurden Teile des Grundstücks des Polizeiabschnitts 43 in Nikolassee, Alemannenstraße 10, vom Immobilienfonds verkauft, sodass erhebliche Kosten für den Umbau entstehen?
Herr Senator! Die Vermessungen haben ergeben, dass ein Teil des Polizeiabschnitts, auf dem sich der Parkplatz und die Garagen befinden, ebenfalls mit verkauft wurde. Es werden deshalb Umbaukosten entstehen. Wer übernimmt diese Umbaukosten – der Immobilienfonds oder der Herr Polizeipräsident mit seinem Haushalt?
Herr Präsident! Ich frage den Innensenator: Aus welchem Grund werden über Pfingsten noch Schutz- und Kriminalbeamte aus der Freizeit zu Sonderschichten im Objektschutz und in der Gefangenenbewachung herangezogen, obwohl die Angestellten im Objektschutz und in der Gefangenenbewachung den Streik beendet haben?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Wie wollen Sie den drohenden Streik im öffentlichen Dienst in Berlin verhindern?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Halten Sie einen Streik für rechtswidrig?
Frau Hertel! Finden Sie, dass der Abstand zwischen dem Abschnitt 51 am Britzer Damm und dem zu fusionierenden Abschnitt 56 drei Kilometer beträgt? Würden Sie mir recht geben, dass Führungspersonal nicht auf die Straße kommt, wenn er eingespart wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Beamtenversorgungsgesetz scheint notwendig zu sein, um im Versorgungsrecht die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Allerdings ist es erstaunlich: Um die Gewerkschaften, die Berufsverbände und einen Vertreter des Hauptpersonalrates nicht gemäß § 60 Landesbeamtengesetz zu beteiligen, haben die SPD und die Linksfraktion diesen Antrag in das Parlament eingebracht.
Welch ein Demokratieverständnis der beiden Fraktionen, die doch immer behaupten, dass sie auf der Seite der abhängig Beschäftigten bzw. der Werktätigen stehen!
Ich nehme jedoch an, dass die Beteiligung der Gewerkschaften und Personalräte im Innenausschuss nachgeholt wird.
Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist dieser Antrag ein Schnellschuss. Es ist eigenartig: Jede Personalentwicklung, wie etwa bei Lehrern, Feuerwehr oder Polizei, wird vor dem Hintergrund von 61 Milliarden € Schulden unter den Finanzierungsvorbehalt gestellt. – Frau Seelig sagte es vorhin zum Thema „Schließung der Polizeiabschnitte“. – Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wird behauptet, für Tariferhöhungen und Einmalzahlungen gebe es im Haushalt keinen finanziellen Spielraum.
Nein! – Aber im vorliegenden Antrag ist über die finanziellen Auswirkungen nicht ein einziges Wort zu finden.
Gilt hier der Finanzierungsvorbehalt nicht? Dieser Gesetzentwurf wirft viele Fragen auf.
In der Begründung wird mit keinem Satz auf die Größe des Kreises der Anspruchsberechtigten eingegangen. Es gibt keinen Satz über die Entwicklung der Versorgungsausgaben, wenn der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert wird. Wie viele Millionen € müssen zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden? Es gibt keine Prognose über die Entwicklung der zukünftigen Versorgungsempfänger oder über die Entwicklung von Versorgungsausgaben. Der Bericht zur Entwicklung der Versorgungsausgaben, rote Nr. 0985, kann mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in den Mülleimer wandern; er muss neu geschrieben werden.
Abschließend sei noch einmal bemerkt, dass der Bund und 13 weitere Bundesländer, unter anderem die Geberländer Bayern und Baden-Württemberg, im Besoldungs- und Versorgungsrecht keine Regelung zu den Lebenspartnerschaften getroffen haben.
Aber das arme Land Berlin – arm, aber sexy – hat genügend Geld, um die zusätzlichen Versorgungslasten zu schultern. Eine merkwürdige Konsolidierungspolitik – sparen, bis es quietscht, aber den Kreis der Versorgungsempfänger vergrößern! – Schönen Dank!
Herr Präsident! Herr Senator! Stimmen Informationen des „Berliner Kuriers“, dass die Jugendgruppengewalt im Jahr 2008 im Vergleich zu den Monaten des Jahres 2007 deutlich zugenommen hat?
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei waren anlässlich des Staatsbesuches des jemenitischen Präsidenten Saleh im Februar 2008 im Einsatz, und wie viele davon wurden aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert?
2. Kosten in welcher Höhe sind durch den Einsatz insgesamt entstanden, welcher Anteil entfällt dabei auf die eingesetzten Fremdkräfte, und wie viele Einsatzstunden mussten die eingesetzten Kräfte dabei für private Termine des Präsidenten leisten?
Herr Präsident! Herr Senator! Auch am letzten Wochenende waren Fremdkräfte in Berlin im Einsatz. Ist die Verringerung der Einsatzhundertschaften bei der Berliner Bereitschaftspolizei von zehn auf acht Einsatzhundertschaften Grund für die ständige Anforderung von Fremdkräften?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hertel! Sie haben etwas ein klein wenig durcheinandergebracht.
Wir haben hier zwischen Mindestlohn, Mehrarbeitsvergütungsordnung und dem Gesetz über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlicher Regelarbeitszeit im Feuerwehrtechnischen Dienst zu unterscheiden. Ich finde es sehr interessant, wenn die FDP-Fraktion eine Gesetzesänderung einbringt, um den Mindestlohn bei der Feuerwehr einzuführen, jedenfalls für die Überstunden. Das ist eine spannende Diskussion. Ich freue mich schon darauf, dies im Ausschuss zu beraten.
Worum geht es denn bei dieser Gesetzesänderung? – Es geht im Zeichen von Mindestlohndebatten um die Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlichen Regelarbeitszeit im Feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin, und die wird den Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr mit 2,86 € vergütet. Wer Mindestlohn will, muss auch bereit sein, Mindestlohn zu zahlen. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie ist dahin gehend eindeutig. Sie hat zu einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2004 geführt, also vier Jahre Zeit für den rot-roten Senat, um eine Regelung herbeizuführen, die der europäischen Arbeitszeitrichtlinie entspricht, und damit den rechtswidrigen Zustand der 55Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr zu beenden. Diese Zeit hat der rot-rote Senat jedoch nicht genutzt, sondern den Beamtinnen und Beamten im Feuerwehrtechnischen Dienst zwangsweise – so, wie Herr Jotzo es sagte – zugemutet, 55 Stunden zu arbeiten, und zwar entgegen der EU-Arbeitszeitrichtlinie, und für diese Überstunden werden 2,86 € vergütet. 55-Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr bedeutet auch, dass jedermann sieben Überstunden machen muss, und das waren im Bereich der Feuerwehr im Jahr 2007 720 000 Überstunden. Ich erinnere mich noch daran, dass der Herr Senator in der Innenausschusssitzung gesagt hat: Freizeitausgleich für Mehrarbeit ist unter keinen Umständen zu gewähren. Also erfolgt hier ein Dienst ohne Bezahlung? Können die Feuerwehrleute die Bezahlung der Überstunden einklagen? Das sind alles Fragen, die unbeantwortet sind. Deshalb würde die vorgeschlagene Gesetzesänderung diesen unsäglichen Zweifeln ein Ende setzen.
In der parlamentarischen Beratung befinden sich bereits mehrere Anträge zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns: ein Antrag der SPD und der Linksfraktion und
ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Aus diesem Grund dürfte es doch gar kein Problem für die Fraktion der SPD und der Linksfraktion sein, diesem Änderungsgesetz die Zustimmung zu geben. Oder etwa doch?
Dem Antrag der SPD und der Linksfraktion vom 24. Mai über Einführung eines Mindestlohns kann man entnehmen – ich zitiere –:
Ein gesetzlicher Mindestlohn bildet die allgemeine Untergrenze der Entlohnung und gilt für alle in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Frage ist: Wo liegt diese Untergrenze für die Entlohnung dieser Arbeitsstunde? Bei 2,86 € für Feuerwehrleute, die im täglichen Dienst ihr Leben und ihre Gesundheit für den Bürger einsetzen? Liegt sie bei 5,25 € für Wachschützer, die bei Wind und Wetter vor Polizeidienststellen stehen? Oder liegt die Untergrenze bei 7,50 €, wie es im Vergabegesetz des rot-roten Senats vorgeschlagen wird? Eine akzeptable Lösung nach Meinung der CDU-Fraktion wäre die Bezahlung der Überstunden nach der immer noch gültigen Mehrarbeitsvergütungsordnung des Landes Berlin: zwischen 11 € und 15 € je Stunde, je nach Dienstgrad. Was ist eigentlich eine populistische Bundesratsinitiative des rot-roten Senats auf Einführung eines Mindestlohnes wert, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, diesen Feuerwehrleuten den Mindestlohn bei der Überstundenbezahlung zuzugestehen?
Im kürzlich diskutierten Vergabegesetz wird gefordert, dass die Unternehmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ausführung von Leistungen für das Land eine Entlohnung von mindestens 7,50 € zu zahlen haben oder sie nach den geltenden Entgelttarifen entlohnen müssen.
Die Mehrarbeitsvergütung wäre ein solches Entlohnungsinstrument; sie regelt die Bezahlung der Überstunden der Feuerwehrbeamten und der Feuerwehrleute, allerdings ist eine Bezahlung durch den rot-roten Senat nicht vorgesehen. Deshalb wäre es nur normal, wenn man wenigstens 7,50 € zahlen würde, wie es von den Regierungsfraktionen in den eingebrachten Vergabegesetzen vorgesehen ist. Der Bürger bestellt beim Senat ein Sicherheitspaket und die Feuerwehr als Dienstleister für den Bürger garantiert für Sicherheit und Ordnung bei Bränden, Explosionen, Überschwemmungen und Unfällen. Außerdem wird von der Berliner Feuerwehr der vorbeugende Brandschutz, die Notfallrettung und der Katastrophenschutz gewährleistet. Also erbringt die Feuerwehr eine Dienstleistung, die nach dem geplanten Vergabegesetz mit mindestens 7,50 € pro Stunde zu entlohnen ist. Deshalb frage ich die rot-rote Regierung: Weshalb ist sie nicht bereit, den Feuerwehrleuten für ihre Mehrarbeit die entsprechenden 7,50 € zu zahlen anstatt 2,86 € für jede erbrachte Überstunde? – Ich kann mir schon vorstellen, dass wieder das Wehklagen der Regierungsparteien einsetzt: Berlin ist pleite, Berlin hat kein Geld, wir können das Geld nur einmal ausgeben. Allerdings erinnere ich daran, dass im Berliner „Spree
muda-Dreieck“ geschätzte 12,7 Millionen € nach Planungsfehlern und fehlerhaften Grundstücksgeschäften versickern.
Ja, das ist mein letzter Satz. – Es ist genügend Geld vorhanden, um nach Pech, Pleiten und Pannen den Baulöwen eine Abfindung zu zahlen und sie damit zu beruhigen. Deshalb wäre es nur normal, wenn man den Feuerwehrleuten auch das, was ihnen zusteht, nämlich 7,50 € pro Stunde, zahlt. – Ich danke Ihnen!
Es soll zusätzliches Personal auf die Straße kommen. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage können Verwaltungsbeamte oder -angestellte auf der Straße Vollzugsaufgaben wahrnehmen, und wie soll Führungspersonal – z. B ein Polizeioberrat oder ein Erster Polizeihauptkommissar – auf der Straße seinen Dienst versehen, z. B. als KOB oder als Streifendienst VB?
Herr Präsident! Ich frage Herrn Senator Dr. Körting. – Ist geplant, den Polizeiabschnitt 25 am Kurfürstendamm zu schließen und den Gewerbeaußendienst, der aus guten Gründen dezentral organisiert ist, in der Idastraße in Berlin-Pankow zu zentralisieren?
Die Frage zur Zentralisierung des dezentral organisierten Gewerbeaußendienstes des Landeskriminalamts ist nicht beantwortet.
Ich frage Senator Dr. Körting. – Welche rechtlichen Möglichkeiten auf Mietminderung nach dem BGB haben die Polizeibehörde und die Berliner Feuerwehr bei angemieteten Gebäuden?
Sind bei den Verträgen mit der BIM, Herr Senator, Mietminderungen ausgeschlossen?
Ich frage den Senator für Inneres, Herrn Dr. Körting, ob die Jugendstrafanstalt in den Nachtstunden in Berlin von einem Berliner Hubschrauber mit Wärmebildkameras überwacht worden ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Drucksache 16/0599 lautet: „Gesetz über die Gewährung einer Zulage bei erhöhter wöchentlicher Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin“. Die Drucksache müsste allerdings nach meiner Meinung lauten: „Gesetz über die Zahlung von 20 € für die zwangsweise zu leistenden Überstunden entgegen der EUArbeitszeitrichtlinie bei der Berliner Feuerwehr“.
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie ist eindeutig und hat zu einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar
2004 geführt. Drei Jahre hatte der rot-rote Senat Zeit, um eine Regelung herbeizuführen, die dieser europäischen Arbeitszeitrichtlinie entspricht und damit den rechtswidrigen Zustand der 55-Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr zu beenden. Diese Zeit hat der rot-rote Senat jedoch nicht genutzt, und plötzlich – so ein Zufall! – hat man gemerkt, dass die Übergangsfrist am 1. Januar 2007 ausgelaufen ist. Jetzt muss schnell gehandelt werden. Es beginnt ein Aktionismus. Ein neues Einsatzkonzept muss herhalten, das Einsatzkonzept 06. Wesentliche Bestandteile sind eine 48-Stunden-Woche für alle Feuerwehrleute, sieben unterschiedliche Dienstplanvorschläge, Nachtabsenkung der Einsatzkräfte und Absenkung der Einsatzfahrzeuge. Es wird kein zusätzliches Personal benötigt.
Was bedeutet das für die Sicherheit in dieser Stadt? – Aktuell sind rund um die Uhr 62 Löschfahrzeuge im Dienst, zukünftig werden es nur noch 50 und in den Nachstunden nur noch 45 sein. Aktuell im Dienst sind 32 Drehleitern, zukünftig werden es nur noch 25 sein. Aktuell sind rund um die Uhr 91 Rettungswagen im Dienst, zukünftig werden es am Tag nur noch 87 sein, und in den Nachstunden wird noch einmal abgesenkt, sodass nur noch 71 Rettungswagen im Dienst sind. Bis man jedoch dieses Einsatzkonzept evtl. im Jahr 2008 in die Praxis umsetzen kann, müssen die Berliner Feuerwehrleute weiterhin zwangsweise 55 Stunden pro Woche Dienst versehen. Jedoch hat der weise Hauptausschuss dieses Risiko erkannt und das Verfalldatum dieses Gesetzes um ein weiteres Jahr verschoben, nämlich auf den 31. Dezember 2008. – So viel zum Vertrauen der rot-roten Regierungsfraktionen in die zeitgerechte Umsetzung des Einsatzkonzeptes 06 durch den rot-roten Senat.
Die 55-Stunden-Woche bei der Berliner Feuerwehr bedeutet, dass pro Woche und Mann sieben Überstunden und damit im Jahr 2007 insgesamt 720 000 Überstunden anfallen. In einer Sitzung des Innenausschusses am 18. Juni stellte Innensenator Körting klar: Ein Freizeitausgleich für Mehrarbeit ist unter keinen Umständen möglich. – Müssen diese Feuerwehrleute dann ohne Bezahlung die Überstunden leisten? Oder müssen sie die Bezahlung der Überstunden vielleicht vor Gericht einklagen? All das sind ungelöste Fragen.
Allerdings hat der rot-rote Senat eine andere Lösung. Damit die Klageflut vermieden wird, versucht man, die Feuerwehrleute mit einer Zulage von sage und schreibe 20 € pro Schicht zu besänftigen.
Sie müssten vielleicht noch einmal nachlesen, was Nordrhein-Westfalen entschieden hat. Dort dürfen die Feuerwehrleute wählen, ob sie die 55 Stunden arbeiten wollen oder nicht. Nicht nur immer das lesen, was man gern lesen will, sondern das, was drinsteht!
Auf die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen bzw. Gewerkschaften legt Rot-Rot ja immer besonderen Wert. Allerdings war im vorliegenden Fall die Frist so knapp
bemessen, dass Gewerkschaften nicht in der Lage waren, ihre Organisationen und Gremien in die Diskussion mit einzubeziehen, und somit wurde auf eine Stellungnahme verzichtet. – So viel zur guten Zusammenarbeit von RotRot mit den Gewerkschaften, und dazu, welchen Wert Rot-Rot auf die Meinung der Beschäftigten und Beschäftigtenvertretungen legt.
Eine akzeptable Lösung wäre nach Meinung der CDUFraktion die Bezahlung der Überstunden nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung, zwischen 11 und 15 € pro Stunde, je nach Dienstgrad. Doch so viel sind dem rotroten Senat die Berliner Feuerwehrleute nicht wert.
Allerdings gibt es noch eine andere Lösung – schade, dass Frau Grosse nicht da ist! –: Wie wäre es, wenn man den vom rot-roten Senat geforderten Mindestlohn von 7,50 € zahlen würde, wie es eine Bundesratsinitiative vorsieht?
Auch dies ist vom rot-roten Senat nicht geplant.
Nun stellt sich mir die Frage, was eine populistische Bundesratsinitiative des rot-roten Senats auf Einführung eines Mindestlohns wert ist, wenn man selbst als Arbeitgeber nicht bereit ist, den Feuerwehrleuten diesen Mindestlohn von 7,50 € zu zahlen.
Nach Auskunft der Beschäftigtenvertretung werden in diesem Gesetz den Feuerwehrleuten eine Vergütung von 2,86 € pro Überstunde in Aussicht gestellt.
Was gelten eigentlich Wahlversprechen der Linkspartei zum Mindestlohn, wenn man in der Regierungsverantwortung diese Versprechen nicht umsetzt? – Ich nenne diese Politik heuchlerisch, das ist Wind um die Ecke schaufeln und den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen streuen. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetz nicht zustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator: Ist Ihnen ein Urteil des Berliner Landesverfassungsgerichts bekannt, in dem das Berliner Personalvertretungsgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde?
Herr Präsident! Ich frage den Innensenator: Gestern ist im „Spandauer Volksblatt“ mit der Überschrift: „Gemeinsam auf Streife“ ein Artikel erschienen. Ist die Wiedereinführung des Freiwilligen Polizeidienstes geplant, bzw. auf welcher Rechtsgrundlage werden künftig Jugendliche an Wochenenden ab 22.00 Uhr in Spandau gemeinsam mit der Polizei auf Streife gehen?
Sind künftig gemeinsame Streifen von Polizei und Antifaschisten im Weitling-Kiez geplant?
Herr Präsident! Ich frage den Herrn Innensenator: Welche Überlegungen gibt es, um bei der Berliner Polizei eine digitale Aktenhaltung einzuführen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Würden Sie den Herrn Polizeipräsidenten fragen, ob die digitale Aktenhaltung mit internen oder externen Servern realisiert wird?
Schönen Dank, Herr Präsident! – Ich frage Herrn Senator Dr. Körting: Aus welchem Grund wird im Landeskriminalamt eine neue Abteilung – das LKA 7 – mit neuen Führungsstrukturen, mit neuen Verwaltungsapparaten, neuen Führungsstäben und hochdotierten Stellen aufgebaut, wenn gleichzeitig bei den bürgernahen Polizeiabschnitten eine Schließung bzw. Zusammenlegung von 48 auf 36 Polizeiabschnitte geplant ist?
Herr Senator! Die dem LKA zugeordneten Ermittlungsgruppen „Tasche“, „Graffiti in Berlin“ und „Hooligan“ sind in den örtlichen Direktionen ohne eigene Stäbe und ohne Verwaltungsdienststellen ausgekommen. Weshalb ist dann eine neue Abteilung im LKA notwendig?
Herr Senator! Sie sagten, dass ein Probebetrieb in Berlin stattfinden soll. Wie ist es mit dem bestehenden Systemen, das jetzt schon als Probebetrieb läuft? Wird das abgeschaltet oder integriert?
Ich frage Senator Zöllner. – Der Presse war zu entnehmen, dass private Sicherheitsdienste an Schulen tätig waren. Ich würde gern wissen: In welchen Berliner Schulen werden private Sicherheitsdienste mit Sicherheitsaufgaben betraut?
Aus welchem Haushaltstitel werden diese privaten Sicherheitsdienste bezahlt?
Herr Präsident! Ich frage den Herrn Innensenator: Wie hoch waren die entstandenen Kosten für die Berliner Polizei für die Einsätze während der Fußballweltmeisterschaft?
Herr Senator! Werden andere Institutionen z. B. vom Bund der Berliner Polizei finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, damit Sie das Defizit ausgleichen können?