Ralf Wieland

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist eine Gemeinsamkeit mit immer häufiger erscheinenden Artikeln in Berliner Tageszeitungen auf: Die Überschrift hat wenig mit dem nachfolgenden Text zu tun. Es wird im Boulevardstil viel mehr skandalträchtig angekündigt, als im Nachgang folgt. Ich hatte damit gerechnet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Grund der Diskussionen im Hauptausschuss und insbesondere im Vermögensausschuss die aus dem Mai datierte Große Anfrage zurückzieht und gegebenenfalls in aktualisierter Form neu einbringt.
Vor drei Jahren haben wir in der Debatte zur Bankgesellschaft über die organisierte Verantwortungslosigkeit gesprochen und darüber, dass das ganze Desaster nur auf Grund der organisierten Verantwortungslosigkeit hat entstehen können. Jetzt wiederum nennen Sie nur einige Zahlen – 4,75 Milliarden € bis 7,16 Milliarden € – und tun so, als gäbe es keinen großen Unterschied. Die Spanne ist aus meiner Sicht erheblich, und es lohnt sich, um jede einzelne Million Euro zu kämpfen, damit man zu einer Minimierung der Risikoabschirmung kommt.
Warum hatte ich damit gerechnet? – Am 2. August dieses Jahres haben die Mitglieder des Unterausschusses Vermögen die Vorlage des Senats – zur Beschlussfassung – über den Erwerb von Anteilen an abgeschirmten
Immobilienfonds der Bankgesellschaft erhalten. Am 17. August erfolgte eine erste Beratung im Unterausschuss Vermögen über diese Vorlage.
Folgendes kann ich aber für die SPD-Fraktion schon klarstellen: Es ist im Grundsatz richtig, auch über den Weg des Erwerbs von Anteilen an abgeschirmten Immobilenfonds der Bankgesellschaft die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen des Landes Berlin aus der Risikoabschirmung zu vermindern. Selbstverständlich wollen auch wir sicherstellen, dass dies nur erfolgt, wenn nachweisbar Vorteile für das Land Berlin und damit für die Bürgerinnen und Bürger unsere Stadt gesichert sind. Ohne eine ausreichende Informations- und Diskussionsmöglichkeit wäre für uns dieser Weg auch nicht gangbar.
Die im Haushaltsplanentwurf vom Senat eingestellte Kreditermächtigung macht deutlich, dass es hier um große Summen geht, wie immer im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Bankenskandals. So leichtfertig es wäre, diesem Weg blind zu folgen, so unverantwortlich wäre es aber auch, die Möglichkeiten nicht zu nutzen, die Gesamtschadenshöhe zu minimieren, das heißt, die Belastung für die Zukunft zu verringern. Am Ende des dargestellten umfangreichen Informations- und Diskussionsprozesses, wenn wir die notwendige Sicherheit für eine richtige politische Entscheidung haben, werden wir über die Beschlussvorlage entscheiden.
Nach intensiver Diskussion aller Fraktionen wurde dann folgendes Verfahren miteinander vereinbart: Für die Sitzung des Vermögensausschusses am gestrigen Tag wurde die Beratung der Vorlage unter dem Aspekt „Grundlagen und juristische Fragen“ vereinbart. Dazu konnten die Fraktionen vorab schriftliche Fragen an den Senat aufliefern. Die Fraktion der Grünen hat auf drei Seiten unter der Überschrift „Fragen und Berichtsanforderungen“ davon Gebrauch gemacht. Andere Fraktionen haben ebenfalls schriftliche Fragen eingereicht. Soweit die Fragen rechtzeitig eingegangen sind und den Komplex „Grundlagen und juristische Fragen“ betroffen haben, wurden diese vom Senat schriftlich beantwortet und am gestrigen Tag in der Sitzung des Unterausschusses beraten. Angeforderte Daten, die einer besonderen Vertraulichkeit unterliegen, wurden von der Finanzverwaltung zur Einsichtnahme im Datenraum zur Verfügung gestellt.
Für die nächste Sitzung des Unterausschusses Vermögen am 14. September wurde vereinbart, die Fragen zum Bereich „Bewertung und Durchführung“ und zum Bereich „Finanzierung und Folgen für das Land Berlin als Eigentümer“ zu beantworten und zu diskutieren. Auch hier wird der Senat die rechtzeitig eingereichten Fragen vorab schriftlich beantworten.
Ursprünglich war sogar noch eine Sitzung für den 28. September vorgesehen, die die Beratung über den letztgenannten Themenkomplex ermöglichen sollte. Inzwischen besteht zwischen den Fraktionen Einigkeit, dass – wenn möglich – alle bisher eingereichten und noch zu erwartenden Fragen am 14. September beantwortet werden und besprochen werden können.
Um den anderen Mitgliedern des Hauptausschusses und allen Kolleginnen und Kollegen des Hauses eine ausreichende Informationsmöglichkeit zu geben, wurden neben der Möglichkeit, die bisher eingereichten Unterlagen einzusehen, eine nichtöffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses für den 20. September von 13 bis 15 Uhr vereinbart. Alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses seien hiermit eingeladen; die schriftliche Einladung liegt Ihnen bereits vor. Herr Senator Sarrazin, Mitarbeiter der Verwaltung und Rechtsberater der Finanzverwaltung werden uns zur Verfügung stehen. So viel zur Überschrift der Großen Anfrage, die eine Vertuschungs- und Verdunklungsgefahr suggerieren will.
Ich denke, die Darstellung der Vereinbarung, wie und in welchem Umfang wir die parlamentarische Vorlage behandeln, macht deutlich, dass von Vertuschung und Verdunklung keine Rede sein kann.
Herr Senator Sarrazin hat die Einzelfragen, soweit dies in öffentlicher Sitzung möglich war, beantwortet. Ich möchte heute gar nicht auf einzelne Inhalte eingehen. Zu vielen
Punkten haben wir noch weitere Informationen angefordert, und wir wollen bis zu einem abschließenden Meinungsbild auch das verabredete Verfahren erst einmal in Gänze durchlaufen.
Die heutige Berichterstattung im „Tagesspiegel“ mit den Zitaten der Oppositionspolitiker der FDP und der CDU, der Kollegin Meister und des Kollegen Kaczmarek, zeigt meines Erachtens auf, dass wir gute Chancen haben, am Ende dieses verabredeten parlamentarischen Verfahrens über diesen Erwerb von Anteilen an abgeschirmten Immobilienfonds auch mit einer breiten Mehrheit des Hauses entscheiden zu können. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „CDU und FDP klagen nicht erneut gegen den Berliner Haushalt“ – so die Überschrift der dpa-Meldung vor ca. 2 Stunden. Dass ich es einmal begrüßen würde,
Hoffmann
dass Eberhard Diepgen und Frank Steffel noch Mehrheiten in der Union gestalten können, hätte ich mir vor wenigen Tagen auch nicht träumen lassen.
Die Berliner CDU will laut Agenturmeldung Veränderungen am Haushalt durch politische Auseinandersetzung erreichen. Herr Zimmer, weniger Gerichte, mehr politische Auseinandersetzung – dies wäre zu begrüßen. Ich habe allerdings ein paar Zweifel, wenn man auch heute wieder mitbekommt, dass die Lieblingsbeschäftigung der politischen Auseinandersetzung der Union nur noch darin besteht, gegen politische Mitbewerber Anzeigen zu erstatten.
Die FDP will klagen, aber doch nicht so richtig. Ihre endgültige Entscheidung machen die Liberalen davon abhängig, ob ihre wegweisenden Vorschläge für ein Sanierungskonzept der Berliner Staatsfinanzen umgesetzt werden. Herr Dr. Lindner, die Koalition wird Ihre Vorschläge mit der notwendigen Sorgfalt prüfen. Bei einer ersten Durchsicht fällt mir allerdings nicht auf, dass Sie mit neuen und vor allen Dingen Vorschlägen, die den sozialen Frieden sichern, aufwarten. Wenn man Ihren Forderungskatalog als Datei auf dem PC hätte, bin ich sicher, dass man bei der Suchfunktion die meisten Fundstellen unter dem Begriff Kündigung finden wird.
Abbau von 40 000 Stellen bis 2006 – das scheint die Hauptbotschaft Ihres Papiers zu sein.
Ohne Prophet zu sein, bin ich sicher, die FDP wird in einigen Monaten feststellen, dass nicht alle oder vielleicht sogar nur wenige ihrer Vorschläge aufgegriffen werden können. Oder Sie werden erkennen müssen, dass davon bereits einiges auf den Weg gebracht wurde. Und dann? – Ich wage eine Prognose, Herr Dr. Lindner, Sie werden nicht klagen, Sie werden nicht klagen können. Warum haben CDU und FDP den geordneten Rückzug angetreten? – Bei der CDU war es vielleicht doch Eberhard Diepgen mit seiner Aussage, ich zitiere:
Aufgabe der Opposition ist es sicher nicht, eine erneute Verfassungsklage anzustreben. Die Berliner erwarten eine konstruktive Arbeit. Auch wenn der Begriff aus vergangenen Legislaturperioden stammt, aber Sparen und Gestalten – das heißt, bei striktem Sparkurs doch auch für Lebensqualität, Arbeitsplätze und Steuerkraft zu sorgen – muss im Vordergrund stehen.
Wo der Mann Recht hat, hat er Recht.
Ich bin aber sicher, dass dies auch Wirkung bei Ihnen gezeigt hat und dass sich doch die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass es nicht hilft, ein Gericht anzurufen, um die Rechte und die Verantwortung des Parlaments in Haushaltsfragen weiter einschränken zu lassen. Und ich bin
sicher, dass es noch ein anderer Aspekt war, der Sie zur Vernunft gebracht hat: Was wäre die Botschaft gewesen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, wenn in Berlin die Opposition gegen den Haushalt klagt? – Die Botschaft wäre gewesen, Berlin unternimmt nicht genügend eigene Anstrengungen, um sich aus der finanziellen Misere zu befreien.
Genau da wäre doch der Widerspruch Ihrer Politik aufgetreten – einerseits die tägliche Kritik an der angeblich unsozialen Politik des Senats und der Koalition und auf der anderen Seite möglichst unkonkrete Forderungen zu mehr Sparwillen. Wir wissen alle, Berlin braucht die Hilfe des Bundes und der anderen Länder. Jenseits der Einsparungen im Doppelhaushalt haben wir uns in der Enquetekommission darauf verständigt, Ideen und Konzepte unter Mithilfe von kompetenten Menschen außerhalb der Politik zu entwickeln und die Zukunft Berlins zu sichern. Ohne politische Unterschiede zu leugnen, ist es doch auch entscheidend, was wir für die Zukunftsgestaltung im Konsens gegenüber anderen formulieren und vertreten. Es soll sich doch niemand etwas vormachen – was wir auch an Hilfe einfordern, einfordern müssen: Positive Wirkung werden wir nur erreichen, wenn Berlin bei den entscheidenden Punkten mit einer Zunge spricht.
Nur dann können wir es erreichen, dass die dramatische Situation Berlins auch als eine Aufgabe des Bundes und der Länder akzeptiert wird.
Wir werden heute über den GSW-Verkauf im Parlament zu entscheiden haben. Wenn ich mir die Diskussion im Unterausschuss Vermögen im Hauptausschuss sowie das Abstimmungsverhalten vor Augen führe, kann man prognostizieren, dass wir diese Entscheidung mit einer sehr breiten Mehrheit treffen können. Dies zeigt, dass wir schwer wiegende Entscheidungen auch gemeinsam treffen können. Es wäre sinnvoll, dies in unseren Parteien auf Bundesebene und gegenüber den anderen Ländern als etwas Positives zu kommunizieren. Damit wir uns richtig verstehen: Es geht nicht darum, die politischen Unterschiede zu verdecken. Aber wenn es uns gelingt, aus der Arbeit der Enquetekommission einige wenige, von allen Fraktionen getragenen Punkte zu erarbeiten und dies offensiv zu vertreten, dann haben wir eine Chance, dass andere bereit sind, uns zu helfen. Ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre ein erster wichtiger Schritt. Aber wir brauchen nicht nur ein Urteil. Wir brauchen ein Verständnis für die Hauptstadt, wir brauchen das Vertrauen in Berlin, und wir brauchen Zukunftswillen. Dafür lassen Sie uns politisch arbeiten, einerseits mit gemeinsamem Willen, andererseits im Wettbewerb. – Vielen Dank!
Herr Präsident! – Ich frage den Innensenator, Herrn Dr. Körting: Wie beurteilen Sie die durch das Bezirksamt Mitte erteilte Genehmigung für die Scientology-Kirche, auf dem Schlossplatz mit einem Zelt eine Werbeaktion für diese Organisation durchzuführen? – Bezugnehmend auf das Zitat des Bezirksbürgermeisters von Mitte, Herrn Zeller, das Verwaltungsgericht habe von einem Verbot abgeraten, frage ich, ob es jetzt normales Verwaltungshandeln ist, dass bei Anträgen auf Sondernutzung von öffentlichem Straßenland oder von Grünflächen vorher stets mit dem Verwaltungsgericht Rücksprache genommen wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Liegenschaftsfonds hat das Land Berlin ein Instrument geschaffen, um die Vermögensaktivierung beim Verkauf landeseigener Grundstücke zu verbessern. Es wurde eine zentrale Stelle geschaffen, um potentiellen Investoren im Rahmen der Ansiedlungspolitik die bis dahin notwendigen Wege – oder besser gesagt Umwege – durch die Berliner Verwaltung zu erleichtern.
Der Senat will mit dieser Neukonzeption des Liegenschaftsfonds die Aufgabenerfüllung optimieren, da die Einnahmen des Liegenschaftsfonds aus der Vermarktung bisher den Erwartungen nicht entsprechen. Es ist trotzdem in diesem Zusammenhang bemerkenswert, welchen Marktanteil das Land Berlin mittlerweile bei den Berlinweiten Grundstücksverkäufen hält, einerseits erklärlich über den Rückgang der privaten Grundstücksgeschäfte, aber auch gleichzeitig ein deutliches Zeichen dafür, dass
Wieland, Ralf
Letzter Punkt ist die Gleichstellung des Bieterverfahrens zum bisherigen Wertermittlungsverfahren. Das sehe ich ganz anders als Sie, Herr Kollege. Die Anwendbarkeit von Bieterverfahren zur Ermittlung von Verkehrswerten
kann und soll einen wichtigen Beitrag zur Optimierung leisten. In Berlin haben wir aus der Vergangenheit naturgemäß recht hohe Grundstückspreise erzielt, auch wegen der vielen Privatgeschäfte, die getätigt wurden. Diese prägen in entscheidender Weise und in erster Linie bei einer Rückschau – und das ist die Wertermittlung – in dem bisherigen Verfahren die dann zu ermittelnden Grundstückspreise. Dann haben wir in der Tat häufig das Problem, dass die Preise, die wir über die Wertermittlung erhalten, nicht die Marktpreise sind, die jetzt erzielt werden können. Daraus resultieren die bekannten Probleme, weil dann unter Wert verkauft werden muss. Bieterverfahren können meines Erachtens schneller und realistischer einen aktuellen Wert ermitteln. Es ist auch ein anerkanntes Verfahren. Hier erfolgt in der Landeshaushaltsordnung lediglich die Klarstellung, dass es sich um ein gleichwertiges Verfahren handelt.
Man kann sich dann im Einzelfall immer noch für das eine oder das andere Verfahren entscheiden.
Ich bin mir sicher, dass die Positionen der Fraktionen gar nicht so weit auseinander liegen. Wir werden darüber in den nächsten Wochen in den Ausschüssen diskutieren. Sie sollten mit dazu beitragen, dass wir diese Vorlage möglichst schnell noch in diesem Jahr im Parlament beschließen. – Vielen Dank!
Berlin anders als in der Vergangenheit offensiver die eigenen Grundstücke, die nicht mehr für fachliche Aufgaben benötigt werden, zur Vermögensaktivierung vermarktet.
Die vorhandenen Vermarktungsschwierigkeiten haben viel mit der allgemeinen Marktlage im Immobiliensektor zu tun. Es gibt aber auch Gründe, die den Verfahrensabläufen in Berlin geschuldet sind. Im Wettbewerb um Investitionen werden wir nicht daran vorbeikommen, die Verfahrensabläufe zu verkürzen, zu optimieren. Zielsetzung wäre, dass die Frage, wie schnell ein Investor an ein geeignetes Grundstück in Berlin kommt, ein echter Standortvorteil in Berlin wäre. Dazu müssen wir alle Möglichkeiten nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden mit dieser Vorlage einige notwendige Gesetzesänderungen vorgelegt, die selbstverständlich in den nächsten Wochen ausgiebig in den Ausschüssen beraten werden. – Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen.
Das bisherige Verfahren zur Nachbestückung ist unbedingt zu verbessern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Bezirke Grundstücke, auf denen mittelfristiger Bedarf für Infrastruktureinrichtungen nachgewiesen wird, dem Liegenschaftsfonds nicht übertragen werden. Dies berücksichtigt die Vorlage des Senats. Ich denke, dass damit den Bezirken in einem ihrer wichtigsten Vorbehalte gegenüber der Neukonzeption des Liegenschaftsfonds entsprechend Rechnung getragen wurde. Die Verfahrensabläufe innerhalb der Verwaltung sollen gestrafft werden. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Vorlage will auch sicherstellen, dass die parlamentarischen Abläufe verkürzt werden. Dazu eine Bemerkung – und Herr Kollege Schruoffeneger, da sind wir nicht so weit auseinander –: Wenn man sich die Abläufe einzelner Grundstücksverkäufe anschaut, kann man in der Regel feststellen, dass das Parlament nicht das Nadelöhr ist, im Gegenteil: Die meisten Grundstücksgeschäfte werden parlamentarisch vorbildlich schnell behandelt. Auch wenn es ein wenig nach Eigenlob aussieht, aber es lässt sich auch fraktionsübergreifend feststellen, dass sowohl im Unterausschuss Vermögen wie im Hauptausschuss mit hoher Flexibilität und einem hohen Maß an Entgegenkommen, was Einreichungsfristen und Ähnliches betrifft, Grundstücksgeschäfte von uns behandelt und beschlossen werden.
Aber wir sollten trotzdem prüfen, ob auch wir zur Verfahrensbeschleunigung darüber hinaus beitragen können. Dieser Punkt – das sehe ich genauso wie Sie, Herr Schruoffeneger – der wird sicherlich in den Ausschüssen intensiv diskutiert und beraten werden, weil es auch rechtliche Bedenken gibt, ob der vorgeschlagene Weg ein gangbarer ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Treffen Presseberichte zu, nach denen junge Polizeianwärter, die Ende August 2003 in Berlin ihre Ausbil
Wieland, Ralf
Ungefähr 50 Auszubildende wurden nicht unmittelbar am 29. August übernommen. Aber auch für diese wurde
gesorgt: Für sie wurde am 29. August eine Veranstaltung zusammen mit dem Bundesgrenzschutz durchgeführt. Wir haben allen diesen Personen 30 Stellen beim Bundesgrenzschutz und die Übernahme zum 1. Oktober – einen Monat nach Abschluss der Ausbildung – angeboten. Darüber hinaus haben wir 40 Stellen bei der Wachpolizei zum 15. September im Angestelltenverhältnis und in zweieinhalb Jahren im Beamtenverhältnis angeboten. Wir haben demnach 50 Auszubildenden insgesamt 70 Stellen angeboten. Es handelt sich vielleicht nicht um deren Lieblingsstellen, aber um Arbeitsstellen im Bereich des Polizeidienstes. Bei der Wachpolizei haben sie zudem die Garantie, nach zweieinhalb Jahren als Beamte in den Vollzugsdienst übernommen zu werden. Das führt eventuell dazu, dass diese Mitarbeiter für 16 oder 31 Tage keine Vergütung erhalten. Ich halte das angesichts der Inaussichtstellung einer Festanstellung zum 15. September oder 1. Oktober für zumutbar. Mich stört es nicht, wenn ein Mitarbeiter dadurch in eine kritische Situation kommt, weil er 14 Tage überbrücken muss und nicht weiß, was er machen soll. Das ist für mich nicht die entscheidende Frage.
Jeden, der sich in dieser Situation mit jammervollem Gesicht gegenüber der Presse hinstellt und sagt, er habe keine Zukunftsperspektive mehr, kann ich nur fragen: Welcher Auszubildende in der Privatwirtschaft oder sonst wo hat die Garantie, nach 16 oder 31 Tagen einen Job auf Lebenszeit zu bekommen? – Das hat fast keiner.
dung beendet haben, nunmehr gezwungen sind, Sozialhilfe zu beantragen?
2. Was unternimmt der Senat, um diesen jungen Menschen eine berufliche Perspektive in dem von ihnen angestrebten Beruf als Polizeibeamte zu ermöglichen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Vorbemerkungen möchte ich noch an Sie richten. Einmal hat uns der Kollege Lindner vorhin im Zusammenhang mit aus seiner Sicht mangelhafter Konsolidierung im Sozialhilfebereich vorgeworden, die Sozialhilfeempfänger seien unsere Klientel. Das ist ein Vorwurf, mit dem wir gut leben können. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Sozialhilfeempfänger nicht Klientel der FDP sind; das ist nicht neu. Es ist aber schön, dass es der Fraktionsvorsitzende der FDP noch einmal gesagt hat.
Die CDU hat heute einige Anträge mit eingebracht. Einer ist bereits angekündigt worden. Darüber soll auch eine namentlich Abstimmung erfolgen. Es geht um die Drucksache 15/1515-6. Herr Kollege Zimmer, dieser Antrag folgt nicht dem, was Sie in Ihrer Rede als ein paar Voraussetzungen genannt haben. Konsolidierung kann nicht funktionieren, so haben Sie es inhaltlich gemacht, ohne etwas zum Wie, Wo und Wofür zu formulieren. Wenn man sich dieses anschaut, könnte man auf den ersten Blick meinen, dass technokratisch innerhalb des Haushalts etwas hin- und hergeschoben wird, das keine Auswirkungen hat. Das ist so nicht richtig. Sie sagen, in
Wir haben, denke ich, auch mittlerweile die Kante erreicht für das, was die Investitionsquote betrifft. Wir werden auch im Doppelhaushalt darauf achten müssen, dass wir diese Investitionsquote und all das, wie zum Beispiel bauliche Unterhaltung, die auch beschäftigungspolitische Folgen hat, nicht weiter strapazieren. Für einen Weg, wo wir uns da ein bisschen Luft verschaffen können, halte ich das, was jetzt schon mehrmals ausprobiert wurde, nämlich die Akquirierung von EU-Geldern und Bundesprogrammen, und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt, als Kakaopulver für den Cappuccino obendrauf, sondern schon bei der Produktion des Espresso mit zu verwenden – um einmal dieses Bild zu nehmen. Wir haben jetzt ein Beispiel: Die Sanierung des Turmes des
Französischen Domes, oder auch die 1,5 Millionen, die wir umgeschichtet haben bei der baulichen Unterhaltung zur Sanierung öffentlicher Einrichtungen in Sanierungsgebieten und Schulen, weil wir uns dort ein Drittel der Mittel auch vom Bund wieder zurückholen können. Das sind Vorhaben, die wir auch zukünftig viel stärker angehen müssen.
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung Berlins, angesichts der veränderten Beanspruchung öffentlicher Einrichtungen sollten wir auch in Zukunft darauf achten, dass es nicht mehr darum geht, immer neue Einrichtungen zu schaffen, immer Zusätzliches, sondern das, was wir haben, auch in Ordnung zu halten und lieber darin zu investieren. Wenn wir es schaffen, diese Investitionsquote zu erhalten, gegebenenfalls sogar zu verbessern, dann bedeutet das aber auch gleichzeitig, dass wir in diesem Bereich mit hoher Effektivität arbeiten müssen. Mit gleichem Geld mehr machen – das muss die Devise sein, das Kunststück sein, um dazu beizutragen, dass diese tolle Stadt Berlin für ihre Bewohner, aber auch für die Besucherinnen und Besucher lebenswert und liebenswert bleibt. – Vielen Dank!
Herr Kollege Schruoffeneger! Entscheidend ist doch nicht, welche Ideen im Einzelnen angesprochen werden, sondern das, was der Senat dazu beschlossen hat. Natürlich werden wir auch noch weitere Öffnungsklauseln in den von Ihnen angesprochenen Bereichen prüfen müssen und durchsetzen müssen.
Was Sie aber hier noch einmal zur Metropole gesagt haben: Da kritisieren Sie auch nur. Eine richtige Idee haben Sie nicht. Wenn man danach geht, was Sie zukünftig alles als Schwerpunkte abgesichert haben wollen, dann ist das wieder für alle Bereiche, von der Kultur bis sonstwo hin: Dann sind wir genauso schlau wie vorher, weil wir uns alle Bereiche als politische Schwerpunkte werden nicht leisten können. Also: Wenn man einen Schwerpunkt setzt, muss man woanders Abstriche machen.
Wir dürfen nicht so tun, als würden 21 Milliarden € in diesem Land für Nichts oder nur für Unfug ausgegeben werden.
Damit müssen wir endlich aufhören.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man Herrn Lindner zuhört, kann man in jeder Haushaltsdebatte etwas lernen.
Das eine ist: Kleine Jungen kriegt man zum Sparen, wenn man sie vom Eis träumen lässt. – Herr Lindner, es geht
aber nicht darum, dass angespart wird für ein Eis, sondern dass man den Jungen sagen muss: Ihr könnt euch nicht jeden Tag ein Eis kaufen, wenn das Geld dafür nicht da ist.
Ich gehe kurz auf das ein, was die CDU versucht, mit ihrer Masse an Anträgen darzustellen.
Das ist besonders ärgerlich, weil wir an anderer Stelle darüber debattieren, wie man Plenarsitzungen zügiger abhandeln kann. Manche behaupten, man müsse mit den Plenarsitzungen viel früher beginnen. Man überlege sich einmal: Zu jedem Ihrer Anträge hätte es eine Rederunde gegeben. So früh können Sie gar nicht aufstehen, um Ihre Anträge vernünftig behandelt zu bekommen. Wir werden deshalb, Herr Kollege Zimmer, Ihre Anträge differenziert behandeln. Manche Dinge werden wir an die Fachausschüsse überweisen, die können dann eine Stellungnahme abgeben. Wir werden es auch entsprechend im Hauptausschuss beraten. Manche Anträge, die eindeutig aus propagandistischen Gründen auf die Tagesordnung gesetzt wurden, werden wir sofort abstimmen, und natürlich nicht jedes Mal mit Ihnen stimmen, sondern die Anträge ablehnen, damit sie uns im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen nicht aufhalten. – Vielen Dank!
Im Bereich Wissenschaft wir darauf gehofft, dass eine Nullrunde bei den Tarifverhandlungen dazu führt, dass den Universitäten mit gutem Gewissen das Geld gekürzt werden kann. Schade daran ist nur, dass ich der Meinung bin, dass die Hochschulverträge etwas mit Planungssicherheit zu tun haben und nicht mit hoffungsfrohen Tarifverhandlungen, von denen wir alle nicht wissen, wie sie enden.
Zuletzt noch einmal zur Kultur. Da haben wir Glück gehabt, dass Herr Flierl die pauschale Minderausgabe nicht komplett in seinem Haushalt auflösen musste, sonst hätten wir bald gar keine Kultur mehr in Berlin. Herr Sarrazin hat aber auch dafür die Lösung zur Hand: Wenn uns nichts mehr einfällt, dann schließen wir die Opern. – Oper hat für ihn offenbar etwas mit pelzbehängten Omis zu tun. Herr Sarrazin! Kommen Sie doch einmal in eine der Berliner Opern! Ich kann Ihnen versprechen, dort gibt es auch noch Sitzplätze, im Gegensatz zu den Münchner Opern, und kommen Sie einmal alle in der Realität an und stellen Sie sich der Situation hier in Berlin. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wieland! Im Kern gibt es nur ein Argument, warum wir den vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen. Ginge es nur um die Altersversorgung von Freiberuflern, dann könnten wir Ihrer Argumentation folgen. Sie haben auch so gesprochen, als ginge es um die Altersversorgung von Freiberuflern. Von den rd. 3 000 Betroffenen, die es in Berlin geben soll, sind – das sagt die Kammer selbst – knapp ein Drittel Angestellte.
Das ist der entscheidende Punkt. Herr Sarrazin hat selbst gesagt, dass man sich in diesem Fall nach einer Abwägung auch für ein Nein entscheiden kann.
Man hätte in der Tat darauf Bezug nehmen können, dass der Bundesgesetzgeber eine sog. Friedensgrenze mit dem Stichtag 1. Januar 1995 beschlossen hat. Danach wäre das für alle Kammern, die sich noch bilden würden, nicht möglich. Ich persönlich finde diese Behandlung ungerecht, weil es viele andere Berufe gibt, wo man, ähnlich wie bei Steuerberatern, in den ersten Jahren seines Berufslebens als Angestellter tätig sein muss, bevor man die notwendigen Mittel angespart hat, um sich selbständig zu machen. Diese Leute werden vom Gesetz aber alle gleich behandelt und müssen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen.
Der Kern unserer ablehnenden Haltung ist, dass in diesem Fall ein Drittel derer, die dort Zwangsmitglied werden sollen, aus der gesetzlichen Altersvorsorge herausgenommen werden sollen. Angesichts der bundesweiten Debatte über die Zukunft der Sozialversicherungssysteme werden wir vielleicht in den nächsten Monaten über viel weitgehendere Punkte zu diskutieren und entscheiden haben. – Vielen Dank!
Weshalb wurde nicht in Übereinstimmung mit der berufsspezifischen Kammer gehandelt? – All das bleibt offen. So gewinnt man keinen Wettbewerb. Das lässt leider für den Standort Berlin tief blicken.
Das Konzept der Union, nämlich die Stärkung des freiwilligen Engagements, die Verteilung der sozialen Lasten, Herr Strieder, der Erhalt und Ausbau der Trägervielfalt, die Überprüfung der Verfahrensschritte – Stichwort Verwaltungsreform –, die Einführung eines Bürokratie-TÜV usw., ist zwingend angesagt. Denn natürlich ist die Dauer von Verwaltungsabläufen und Entscheidungen ein Standortfaktor für Berlin. Deshalb ist dieses Hickhack, das Sie von Rot-Rot veranstalten, bei dieser Vorgeschichte peinlich.
Wir haben nun zusätzlich die Situation, dass Sie als Regierungsfraktionen einen Entwurf ablehnen, den der Senat einbringt. Wie wollen Sie Politik machen? Wollen Sie weitere vier Jahre warten, um einen so einfachen Gesetzentwurf voranzubringen?
Versorgungswerke sind Bestandteil des sozialen Systems. Weshalb es nicht gelungen ist, es gemeinsam mit Brandenburg einzurichten, ist schleierhaft. Es ist Fakt, dass es nicht jedem vergönnt ist, das Glück des Tüchtigen zu haben. Deswegen ist die Einrichtung eines Versorgungswerks ein Stück soziale Aufgabe.
Der Ruck, der durch Deutschland gehen muss, fängt nicht irgendwo an. Er muss insbesondere in Berlin beginnen, und zwar im Interesse der Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank!
)
hen.
1. Trifft es zu, dass die RoncalliGruppe im April 2002 ein Konzept für die Nutzung des Gendarmenmarktes für einen historischen Weihnachtsmarkt im Bezirksamt Mitte eingereicht hat und bis heute noch keine Entscheidung getroffen wurde?
2. Wie bewertet der Senat die Auswirkungen dieses langsamen Vorgehens seitens des Bezirkes für das Land Berlin in Bezug auf den Tourismusstandort Berlin und auf den Wirtschaftsstandort Berlin?
Herr Senator Strieder! Würden Sie mir folgen können, dass dieses Verhalten des Bezirksamtes, das sich auch an anderen Punkten wie der Lichterkette oder der Genehmigung der Eisbahn Unter den Linden deutlich macht, unnötigerweise den Leuten Vorschub leistet, die die Kompetenzen der Bezirke begrenzen wollen?
Kindisch?]
Eine gigantische Kapitalflucht wird einsetzen - und zwar gerade der großen Vermögen. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass die die II. Lesung im Bundestag abwarten. Wer glauben Sie, hat gerade Hochkonjunktur? - Die Supersteuerberater der großen Steuerkanzleien. Was glauben Sie, was dort bis Weihnachten noch verschoben wird? - Es ist doch ein kindischer Glaube, die Annahme, dass Sie hier groß zuschlagen können. Wen Sie treffen, das ist der kleine Mann, wen Sie treffen, dass sind die Kleinvermögen, die Immobilienbesitze, die hier sind und nicht verschwinden können. Die Großen, die sind doch weg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Zimmer, zu Ihrem Schlusssatz eine Bemerkung: ich glaube, die schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage wird schon deshalb nicht nur einfach abgelegt, weil sie von erfrischender Kürze und Genauigkeit war. Das kann man hier lobend erwähnen. Mit dieser Großen Anfrage der CDU-Fraktion beschäftigen wir uns zu Recht mit dem wichtigsten Thema in Berlin, das für uns auch zukünftig – Herr Zimmer hat das ausgeführt – genauso wichtig bleiben und uns als Parlamentarier in den nächsten Jahren beschäftigen wird. Insofern ist es richtig, dass wir uns heute und in den Diskussionen in den nächsten Wochen Gedanken darüber machen, wie wir die Kontrollmöglichkeiten und die Kontrollnotwendigkeiten am besten organisieren.
(A) (C)
(B) (D)
Wieland, Ralf
Man muss aber bezüglich einzelner Fragen in der Großen Anfrage feststellen, dass die CDU-Fraktion so tut, als kenne sie nicht das, was wir am 9. April 2002 beschlossen haben,
als habe sie nicht zur Kenntnis genommen, was in der Detailvereinbarung alles geregelt wurde. Außerdem versuchen Sie, in einigen Fragestellungen erneut Vorschläge in die parlamentarische Beratung einzubringen, die dieses Parlament in der Beschlussfassung am 9. April schon abgelehnt hat.
Man kann das erneut probieren, das ist ja legitim.
Der Senat hat am Dienstag die Gründung der Controllinggesellschaft beschlossen. Wir werden uns noch vor der Sommerpause damit im Parlament beschäftigen und die Vorlage beraten können. In diesem Zusammenhang werden wir auch darüber diskutieren, wie wir als Abgeordnetenhaus unsere Kontrollfunktionen gewährleisten. Deshalb möchte ich auf einige Punkte aus Ihren Vorschlägen eingehen, Herr Kollege Zimmer.
Der Forderung, dass die Fraktionen in den Aufsichtsgremien der Controllinggesellschaft vertreten sein sollen, werden wir nicht folgen können. Wir müssen im Grundsatz jedes Mal genau abwägen, ob wir uns als Legislative in Funktionen der Exekutive hineinbegeben.
Ich will ein Beispiel nennen: Die Beteiligung des Parlaments am Liegenschaftsfonds hat uns bei dem kürzlich so intensiv diskutierten Geschäft Zoofenster überhaupt nicht weitergeholfen.
Und im übrigen hätten wir die Vorlage gar nicht bekommen, wenn der ermittelte Verkehrswert nicht noch hätte unterschritten werden sollen. Weil Herr Eßer gerade in üblicher Lautstärke dazwischenruft: Eine Fraktion will sich gar nicht daran erinnern, dass eine Vertreterin dieser Fraktion beteiligt war, als das Zoofenster im Aufsichrat des Liegenschaftsfonds beraten wurde. Wie sie abgestimmt hat, ob sie an diesem Tag anwesend war, das weiß ich nicht, das können Sie aber sicherlich nachprüfen. Sie haben aber auch – zu Recht – gesagt, dass Sie sich als Parlamentarier nicht damit binden lassen, was in einem Aufsichtsrat von einzelnen Vertretern der Fraktion genehmigt oder nicht genehmigt wird. Das zeigt die Grenze dessen, ob die Beteiligung des Parlaments im Aufsichtsrat einer Controllingfirma sinnvoll ist.
Sie sagen, es solle darüber diskutiert werden, darüber hinaus zu gehen und konkret zu begleiten. Wir haben die Erfahrung gehabt, was die ganz konkrete Beteiligung eines Parlamentariers am konkreten Grundstücksgeschäft in der Bankgesellschaft auch bedeuten kann. Wir sollten die Ebenen auseinanderhalten. Aufsicht zu führen, ist das Eine. Sich als Parlament in die operative Ebene zu begeben, kann nun wirklich nicht unsere Aufgabe sein. Wir können verlangen, dass uns bestimmte Vorgänge vorgelegt werden. Aber wenn Sie sagen, wir sollten in die operative Ebene einsteigen – was bedeutet das? – Dass einzelne Vertreter von uns dann bei Grundstücksgeschäften, bei Verhandlungen und Ähnlichem mitmachen, das kann es doch nicht sein.
Ja, natürlich! Aber Herr Zimmer hat darüber gesprochen, über den Aufsichtsrat hinaus beteiligt zu sein.
Der Vorschlag, Mittel aus der Avalprovision für die parlamentarische Kontrolle zu verwenden, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber. Wenn wir mehr Mittel und Ressourcen brauchen, dann sollten wir sie in den Haushalt einstellen. Es sähe etwas komisch aus, wenn wir zusätzlichen Bedarf an Personal oder Mitteln, um Dritte zu beschäftigen, von
Provisionen abhängig machten. Da sollten wir als Parlament etwas selbstbewusster sein und dann, wenn wir Notwendigkeiten sehen, auch die Schlussfolgerung ziehen. Dann muss das sauber in den Haushalt gestellt und auch gegenüber der Bevölkerung vertreten werden. Das sollten wir so handhaben.
Die parlamentarische Kontrolle im Rahmen der Risikoabschirmung darf sich nicht nur auf die Punkte beschränken, die in der Großen Anfrage angesprochen worden sind. Wir werden auch sicherstellen müssen, dass wir fortlaufend über die Verfahren gegen die Verantwortlichen berichtet bekommen. Wir werden mit unserer Begleitung und unseren Kontrollen den Druck aufrechterhalten und alles versuchen, dass wenigstens ein kleines Stück Gerechtigkeit herauskommt,
und es soll sich niemand darauf verlassen können, dass – wie der Volksmund sagt – in wenigen Jahren Gras über die Sache gewachsen ist. Wir wollen und wir werden sicherstellen, dass überall dort, wo es rechtsstaatlich möglich ist, diejenigen, die das Desaster verursacht und damit auch zu verantworten haben, in Regress genommen werden,
auch wenn die Summen, die wir dabei erhalten können, minimal gegenüber dem entstandenen Schaden sind.
Wir wissen noch nicht, ob sich im Rahmen der Privatisierung der Berliner Bankgesellschaft die Altrisiken mindern lassen. Das wird ein wichtiger Punkt bei den Privatisierungsverhandlungen sein. Eine zügige, aber verantwortungsvolle Privatisierung kann aber auch sicherstellen, dass keine neuen Verluste oder Risiken aus Neugeschäften auf das Land zukommen – eine Befürchtung, die im Parlament durchaus vorhanden ist. Ich hoffe nur, dass wir in den nächsten Wochen aus Reihen des Parlaments nicht das erleben, was zu früheren Zeiten bei Verkaufsverhandlungen im Rahmen der Bewag- bzw. GASAG-Privatisierung üblich war, nämlich mit öffentlichen Äußerungen, mit Durchstecherei von vertraulichen Zahlen die Interessen weniger zu begünstigen und die Interessen des Landes Berlin zu schädigen. Auch diese Zeiten müssen endgültig vorbei sein. – Vielen Dank!