Karla Borsky-Tausch
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berlin ist das erste Bundesland, das die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Wir setzen damit die Empfehlung des Bundesministeriums, die Förderung der institutionalisierten Seniorenarbeit gesetzlich in den Ländern zu regeln, als erstes Bundesland um. Eine Stadt wie Berlin, die verständlicherweise eine hohe Anziehungskraft auf junge Menschen ausübt, wo aber nach der Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020 auch 20 % der Bevölkerung im gesetzlichen Rentenalter sein werden, ist nur gut aufgestellt, wenn sie die Potentiale des Alters umfassend nutzt und die Beziehungen zwischen den Generationen sowie die Solidargemeinschaft weiterentwickelt.
Mit dem Berliner Seniorengesetz werden wir die aktive Rolle der älteren Menschen im gesellschaftlichen Leben stärker fördern, und wir geben der Arbeit in den bezirklichen Seniorenvertretungen und in der Landesseniorenvertretung die Bedeutung, die notwendig ist, um die Zukunft des Landes erfolgreich zu gestalten.
Wir haben es uns bei der Formulierung des Gesetzes nicht leicht gemacht. Grundlage aller Überlegungen zu diesem Gesetz war für uns eine Vorlage der Landesseniorenvertretung. In der Zeit der umfassenden Beratung des ersten Entwurfs sind uns zusätzlich viele Forderungen, Anregungen und Wünsche zugeleitet worden, und nicht alles konnte von uns in den Gesetzestext mit aufgenommen werden.
Im Ergebnis jedoch legen wir dem Abgeordnetenhaus heute ein Gesetz zur Beschlussfassung vor, das an den bestehenden bewährten Strukturen der Beteiligungsgremien festhält, eine klare Aufgabenzuweisung für die Bezirks- bzw. Landesgremien vornimmt und damit auch das Zusammenwirken der Gremien stärkt. Wir legen ein Gesetz vor, das ein demokratisch legitimiertes Verfahren zur Berufung der bezirklichen Seniorenvertreterinnen und -vertreter festlegt und das sicherstellt, dass die Arbeit der Gremien in den Bezirken und auf Landesebene personell unterstützt wird, und das auch die Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten verbindlich regelt.
Kein Gesetz, das wissen wir alle, geht so heraus, wie es eingebracht wurde. Für das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz trifft das in besonderer Weise zu. Es gab viele Anregungen. Wir konnten nicht alles verwirklichen. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die kollegiale Zusammenarbeit der Experten aus den Seniorengremien bedanken.
Ich denke, dass wir in der Summe dessen, was wir Ihnen heute vorlegen, gut beraten sind, diesem Entwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion darüber, wie die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren gefördert werden können und wie sie gesetzlich verankert werden sollten, wird in den Mitwirkungsgremien der Senioren, in den Fraktionen und auch in den Parteien seit langem geführt. Es gibt die Forderung, eine bundesgesetzliche Regelung zu schaffen, die auch einen Rahmen für die institutionalisierte Seniorenarbeit setzen soll. Wir wissen aber, dass eine rechtliche Grundlage für eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht gegeben ist und damit die Initiative für ein Seniorengesetz – wir sprechen in diesem Zusammenhang von einem Seniorenmitwirkungsgesetz – in die Verantwortung der Länder gegeben ist.
Sie machen konkrete Aussagen zur Finanzierung. Herr Schmidt, Sie haben schon gerufen, wir mögen uns den komplizierten Fragen der Finanzierung all dessen, was wir gemeinsam fordern, nicht verweigern.
Ich frage mich, warum Sie die Kraft nicht aufbringen konnten, dem zuzustimmen.
Im Seniorenparlament – Herr Schmidt hat darauf hingewiesen – im Juni 2005 haben sich alle Fraktionen des Hauses dafür ausgesprochen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das zum Ziel hat, die aktive Rolle der Seniorinnen und Senioren im Land Berlin stärker zu fördern. Wir sind uns einig darüber, dass es in einer immer älter werdenden Gesellschaft unverzichtbar ist, das Wissen und die Erfahrung älterer Menschen zu nutzen, wenn es darum geht, die Gesellschaft weiterhin solidarisch fortzuentwickeln, und wir ein aktives Altern, frei von Diskriminierung, möglich machen wollen. Die demographische Entwicklung der Stadt – darauf haben Sie, Herr Schmidt, ausführlich hingewiesen – und die Bereitschaft vieler Berlinerinnen und Berliner, sich noch stärker ehrenamtlich zu engagieren, fordern uns nachdrücklich auf, dieses Engagement stärker zu fördern und vor allem verbindlichere Strukturen für diese Beteiligung zu organisieren.
Auch wenn wir uns in der Bewertung dessen, was die alternde Gesellschaft erfordert, nämlich Beteiligung und Mitwirkung auf eine verlässlichere und verbindlichere Basis zu stellen, einig sind, so sind wir, was die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzes betrifft, unterschiedlicher Auffassung über das, was ein Gesetz soll und leisten kann. Tendenzen zur Altersdiskriminierung beklagen viele ältere Menschen – zu Recht, wie ich meine. Es reicht aber nach unserer Auffassung nicht, der Altersdiskriminierung mit viel Text und der Schaffung der neuen Stelle eines Landesbeauftragten, die Sie eben erwähnt haben, Herr Schmidt, entgegenzutreten.
Wir setzen darauf, dass wir im Bund in einer großen Koalition das Antidiskriminierungsgesetz erfolgreich auf den Weg bringen, das seit nunmehr drei Jahren im Bundesrat schlummert.
Damit hätten wir dann auch ein wirksames Mittel gegen Altersdiskriminierung.
Die Arbeit der institutionalisierten Gremien der Seniorenarbeit, bezirkliche Seniorenbeiräte, Landesseniorenbeiräte und die Landesseniorenvertretung sollen im CDUGesetz insbesondere durch die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Gremien und die Erweiterung des Mitwirkungsrechts, insbesondere dem Parlament gegenüber, stattfinden. Ob das die Arbeitsfähigkeit der genannten Beiräte – bezogen auf die größere Anzahl ihrer Mitglieder – steigert und ob ein weitgehendes Anhörungs- und Mitwirkungsrecht gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat, wie Sie es festschreiben wollen, rechtlich möglich ist, werden wir in den Ausschussberatungen sehen. Es wird sich zeigen. Wir jedenfalls sehen das kritisch.
Gestatten Sie mir da – und das ist kein polemischer Zwischenruf – meine Verwunderung. In den Beratungen zum Haushalt hat die Koalition den Kraftakt aufgebracht und 15 000 € in den Haushalt eingestellt, die genau für diesen Zweck, den Sie hier in Aussicht stellen, verwendet werden sollen.
Wir wissen, Seniorenbeiräte und Seniorenvertretungen wirken überall – auf bezirklicher wie auf Landesebene – aktiv. Wir wollen diese aktive Beteiligung nicht missen. Die Koalition wird deshalb – wie wir es auch dem Seniorenparlament zugesagt haben – ein Gesetz einbringen,
das die Mitwirkungsmöglichkeiten auf eine breitere Basis stellt, Strukturen der Beteiligungsgremien vereinfacht und transparenter gestaltet, sich dabei am rechtlich Möglichen orientiert, sächliche wie finanzielle Unterstützung der Arbeit sicherstellt und damit letztlich die Mitwirkungsrechte von Seniorinnen und Senioren stärkt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis des Gewaltberichts 2004/2005, nach dem im vergangenen Schuljahr an Berliner Schulen 894 Vorfälle mit Gewalthandlungen oder extremistischer Motivation gemeldet wurden?
2. Mit welchen Maßnahmen wird der Senat Gewaltvorfällen an Schulen zukünftig begegnen?
Herr Senator! Der Gewaltbericht hat großes öffentliches Interesse geweckt. Die präsentierten erhöhten Zahlen werden sehr kritisch gesehen. Deshalb meine Frage: Sehen Sie angesichts der statistischen Steigerung, die – wie Sie erläutert haben – aus erhöhter Aufmerksamkeit in den Schulen resultiert, dennoch die Notwendigkeit, an bestimmten Standorten, die nachzuweisen sind und wo es zu einer besonderen Steigerung der Vorfälle gekommen ist, zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, wie zum Beispiel eine Verstärkung im schulpsychologischen Dienst herbeizuführen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Das ist in der Tat eine Dramaturgie heute in der Tagesordnung, nach dieser Aktuellen Stunde jetzt das Hundegesetz für Berlin zu beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS beschließen heute ein Gesetz zum Halten und Führen von Hunden in Berlin, das angesichts der nachgewiesenen Wirksamkeit der Hundeverordnung Berlin alle wesentlichen Regelungen dieser Verordnung übernimmt und bedeutende Neuregelungen wie die Erweiterung der Leinenpflicht, die Pflichthaftpflichtversicherung und Chippflicht für alle Hunde vorsieht. Damit wird die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts in angemessener Weise umgesetzt, der größtmögliche Schutz vor den von Hunden ausgehenden Gefahren aufrecht erhalten und eine sozial verträgliche Hundehaltung in dieser Stadt weiterhin möglich gemacht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie nicht anders zu erwarten war, haben wir in den Beratungen zu den vorliegenden Gesetzen die bekannten Argumente für und wider eine Leinenpflicht und über die Notwendigkeit einer Liste von gefährlichen Hunden ausgetauscht. Das ging auch wieder einher mit unhaltbaren Vorwürfen wie, wir seien Rassisten wegen der so genannten Rasseliste, wir seien wegen der Ausweitung der Leinenpflicht nun auch verantwortlich dafür, dass es vermehrt zu Beißattacken kommen werde, weil Hunde an der Leine geführt aggressiv würden.
Meine Fraktionskollegin Frau Fischer hat mich aus ihrer Erfahrung zum Thema Hundeverordnung rechtzeitig vor den verbalen Beißattacken einer bestimmten Hundelobby gewarnt. Sie hat nicht übertrieben.
Wer allen Ernstes behauptet, wir würden Hundehaltung in der Stadt unmöglich machen, und darauf abstellt, dass die Politik nur mehr Hundeauslaufgebiete schaffen müsse und Kinder nur lernen müssten, mit Hunden angstfrei umzugehen, dann würde es ein entspanntes Miteinander von Menschen mit und ohne Hund geben, der zeigt, dass er jedes Augenmaß für die Beurteilung der Situation in der Großstadt Berlin verloren hat.
Ich frage den Senat:
1. Welche Aussichten bestehen nach Ansicht des Senats, neben Fußball- und Beachvolleyball-Weltmeisterschaften in den nächsten Jahren weitere sportliche Großereignisse nach Berlin zu holen, und welche Fortschritte hat der Senat in den jüngsten Gesprächen dabei erzielt?
2. Wie ist Berlin nach Auffassung des Senats infrastrukturell auf die Durchführung solcher sportlicher Höhepunkte vorbereitet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Neuling in diesem Hause habe ich mir zu der Frage, wie das Halten von Hunden zu regeln ist, die Protokolle aus vergangenen Legislaturen angeschaut, und ich fürchte, dass wir die bekannten Argumente, die damals zu der in dieser Stadt noch gültigen Verordnung geführt haben, erneut austauschen werden, allerdings mit der Ergänzung der Erfahrungen, die wir aus dieser Hundeverordnung gewinnen konnten.
Welche Erfahrungen haben wir, hat die SPD mit der Verordnung zwei Jahre lang gemacht? Wir stellen fest, dass die verschärften Auflagen zum Halten von Hunden dazu geführt haben, dass es insgesamt zu weniger Beißvorfällen und Attacken insbesondere von gefährlichen Hunden in der Stadt kommt und dass sie in den Stadtquartieren, von denen Herr Schmidt gesprochen hat, in denen die Gefahrenlage vor allem für Kinder erheblich waren, gemindert werden konnten. Wir wollen, dass das so bleibt.
(D
Ich gehe nur in einem Punkt auf den vorliegenden Antrag der CDU ein, da wir diesen Antrag sicherlich in die zuständigen Ausschüsse überweisen werden. In der Kurzbegründung des Gesetzes, das uns vorliegt, beschreibt die CDU ausführlich die Entwicklung in der Haltung von gefährlichen Hunden und führt uns zugleich noch einmal vor Augen, wie unerträglich die Situation in vielen Stadtteilen insbesondere für die Kinder vor Inkrafttreten der noch gültigen Hundeverordnung war. Dieser Bestandsaufnahme ist nichts hinzuzufügen. Leider ziehen Sie aus unserer Sicht nicht die konsequenten Schlussfolgerungen, die nach wie vor dringend erforderlich sind, um der objektiv vorliegenden Gefahrenlage und der subjektiv berechtigten Besorgnis vieler Bürger gerecht zu werden. Nach unserer Vorstellung muss ein Gesetz zur Gefahrenabwehr den Ordnungsbehörden auch die Möglichkeit geben, präventiv tätig zu werden. Hierzu sagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Sie stufen einen Hund erst dann als gefährlich ein, wenn es bereits zu einem Vorfall gekommen ist. Das ist für uns inakzeptabel.
Bitte schön!
Wir haben uns bei diesem Gesetz von dem Gedanken leiten lassen, die Bevölkerung Berlins so weit als möglich vor gefährlichen Hunden zu schützen und dabei den von vielen Experten geäußerten Hinweis zu berücksichtigen, dass kein Hund als gefährlich geboren wird.
Der Züchter, der Halter und gegebenenfalls der Ausbilder sind Einflussgrößen, die aus einem normalen Hund einen gefährlichen Hund machen können. Insoweit regelt das Gesetz – lesen Sie es nach, wir haben dazu schon etwas gesagt – zum einen die Grundvoraussetzungen für ein gedeihliches Miteinander von Mensch und Hund, wohlwissend, dass es trotz der bekannten Tierliebe in unserer Stadt hier und da noch Probleme gibt. Zum anderen werden die strengen Regeln für den Umgang mit gefährlichen Hunden festgelegt. Die eingetretene Unsicherheit bei den bezirklichen Ordnungsbehörden und den weiteren Verantwortlichen muss ein Ende haben. Unser vorgelegter Gesetzentwurf schafft hier einen verbindlichen Ordnungsrahmen. Es wird erstmalig möglich sein, bereits nach einmaliger Auffälligkeit eines Tieres tätig zu werden und gegebenenfalls den Hund als gefährlich zu identifizieren. Die Auflagen und Konsequenzen sind umfassend, unabhängig von der Rasse oder Art des Tieres.
Jedes Gesetz ist nur so gut, wie anschließend die Umsetzung überprüft wird. Es hat sich gezeigt, dass, wenn man eine konsequente Umsetzung, die in der Vergangenheit dankenswerterweise von der Polizei wesentlich getragen wurde, verfolgt, es zu deutlichen Verbesserungen kommt. Die Polizei ist hiervon in der Zukunft zu entlasten. Die von uns angeregte Zentralisierung von Ordnungsaufgaben in bezirklichen Ordnungsämtern ist auch für die Überprüfung von als gefährlich eingestuften Hunden und deren Haltern chnellstmöglich umzusetzen. s
Wir sind uns darüber im Klaren, dass nichts so gut ist, dass es nicht noch verbessert werden kann. Dies gilt selbstverständlich auch für unseren Gesetzentwurf, so dass nach Vorlage aller Urteilsbegründungen Änderungen, die sich auf Grund juristischer Zwänge ergeben können, eingearbeitet werden müssen. Wir hoffen – da Tiere, insbesondere Hunde für viele Berliner Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Lebens sind, der für Lebensfreude, Gesundheit und soziale Kontakte sorgt –, dass mit diesem Gesetz eine dauerhafte Lösung für eine sichere und artgerechte Hundehaltung geschaffen wird. Hierzu gehört auch, dass wir weiterhin für eine zusätzliche Ausweisung von Hundeauslaufgebieten im innerstädtischen Bereich eintreten. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir eine tragfähige Lösung geschaffen, die einerseits dem Sicherheitsbedürfnis vieler Menschen Rechnung trägt und andererseits dem Wunsch der Tierfreunde nach einer gerechten Beurteilung der in ihrer Obhut lebenden Tiere nachkommt. – Vielen Dank!
Frau Senatorin! Wie verträgt sich aus Ihrer Sicht die in Aussicht gestellte teilweise Befreiung der überprüften gelisteten Hunde vom Leinenzwang in Wohngebieten mit der von Ihnen geäußerten Bewertung, die Hundeverordnung habe sich in der Stadt bewährt?
Meine Frage richtet sich an den Herrn Senator Dr. Gysi. Die Lage der Babcock-Borsig AG am Wirtschaftsstandort Reinickendorf ist dramatisch. Ich frage Sie deshalb, Herr Senator: Was konnten Sie bisher tun, um dort den Wirtschaftsstandort und vor allem die damit verbundenen Arbeitsplätze zu retten?