Hella Dunger-Löper
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Ich frage den Senator für Finanzen: Welche Bedeutung misst der Senat der Genehmigung der staatlichen Beihilfen an die Bankgesellschaft Berlin durch die Europäische Kommission zu?
Können Sie schon einen Zeitplan absehen, in dem die entsprechenden Vorgaben
umgesetzt werden, die jetzt die EU-Kommission als Auflagen erteilt hat?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag, den Sie, Herr Dr. Lindner, eben noch einmal so vehement vorgetragen haben, hat die Justizsenatorin schon das Wichtigste gesagt. Und sie hat hier ganz und gar nicht hysterisch – wie alle anderen außer Ihnen auch nicht – eine ganz vernünftige Rede vorgetragen,
daneben unbedingt noch einen riesigen öffentlichen Printmedienmarkt brauchen.
Aber wie gesagt, da reagieren Sie wie Pawlow’sche Hunde.
Die entscheidende Frage jetzt in der zweiten Runde ist der Urheberrechtsschutz in Deutschland, und zwar ganz allgemein in seiner Bedeutung als wesentlicher Baustein. Um kreatives Potential zu fördern, muss in Deutschland geistiges Eigentum genauso wie materielles Eigentum ausreichend geschützt werden. Die Dinge haben sich verändert von analoger zu digitaler Technik. Deswegen müssen wir uns überlegen, wie wir dem kreativen Potential einen ausreichenden Schutz bieten können.
Was hat das für eine Bedeutung für Berlin? – Berlin ist die Medien- und Kulturstadt, jedenfalls wird das auch in diesen Kreisen, so sie denn anwesend sind, immer wieder betont. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Wirtschaft hat die Musikindustrie, die hier in Berlin ist, allein einen Anteil von 60 % des gesamtdeutschen Marktes; eines Marktes von insgesamt 5 Milliarden €! Daher steht es der Berliner Politik sehr gut an, hier beim Schutz genau für die Musikindustrie führend zu sein, später dann auch für die Filmindustrie, denn was für CD-Brenner gilt, gilt auch für DVD-Brenner. Wir hier im Berliner Parlament sind aufgerufen, jetzt ein richtiges Signal zu setzen. Und dafür geben wir Ihnen heute die Gelegenheit, den Phrasen, die überall gedroschen werden, die nötigen Taten folgen zu lassen.
Es kann nicht mehr so bleiben, dass Raubkopien ohne Begrenzung, ohne staatlichen Schutz gefertigt werden können. Unsere Forderung ist daher ganz klar: Die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks ist nur dann rechtens, wenn der Zugriff auf dieses Werk berechtigt ist, also wenn dafür gezahlt wird. Die legale Quelle als Rechtmäßigkeit für private Vervielfältigung und die Zulässigkeit des Herstellens digitaler Privatkopien durch private Dritte ist durch die weite Verbreitung von Kopiergeräten, CD-Brennern, nicht mehr zu rechtfertigen.
Das sind die zentralen Forderungen, die gestellt sind. Und es ist eine ganz dringende Angelegenheit, die derzeit im Vermittlungsausschuss diskutiert wird. Am 4. Juli wird über diesen Punkt schlussabgestimmt. Frau Senatorin, Sie lagen mit Ihrer Ausführung, was den § 52 a angeht, völlig daneben. Über den kann man selbstverständlich auch noch reden. Das hat der Kollege Funke eingeführt. Es war auch einhellige Auffassung im Vermittlungsausschuss, dass das weiterhin so getan werden kann.
Ich fordere Sie auf: Verlassen Sie Ihre Parteigrenzen jetzt an dieser Stelle!
die diesem Thema angemessen ist, das Sie hier einbracht haben, und nicht so unangemessen wie das, was Sie hier vorgetragen haben.
Ich muss ganz deutlich sagen, ich bin immer sehr beunruhigt, wenn man mit dem Institut des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der Weise verbal umgeht, wie Sie das hier getan haben. Sie vermitteln den Eindruck, als handele sich um ein verknöchertes unflexibles Konstrukt, das einer Entrümpelung – das haben Sie geschrieben – dringend bedürfte.
Das klingt nach Müll und völlig überholt – und das ist falsch. Ich bin hier nicht Lobbyistin, aber ich finde, dass wir uns alle darüber im Klaren sein müssen, wie wir mit diesem Thema umgehen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch kein statisches Institut, sondern von Anfang an eine sich entwickelnde Organisation inmitten einer sich dynamisch entwickelnden Gesellschaft – allerdings mit einigen Grundvorgaben, die unverzichtbar sind. Als kritische Instanz der öffentlichen Meinungsbildung erfüllt der öffentlichrechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag und seinen
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Er wurde zu einem konstitutiven Element unserer Gesellschaft, das aber nicht starr und unflexibel ist, wie Sie das hier die ganze Zeit über darstellen wollen, sondern sich der gesellschaftlichen Entwicklung jeweils angepasst und immer auch flexibel die jeweiligen Entwicklungsstufen nachvollzogen hat, und zwar die gesellschaftlichen, die technischen und auch die ökonomischen. Das darf nicht vergessen werden. Ich nenne hierzu als Beispiel die Konstruktion der ARD zum Aufbau des Ersten Deutschen
Fernsehens in den 50er Jahren, die staatsvertragliche Konstruktion des ZDF in den 70er Jahren und in den 80er Jahren die Entwicklung des dualen Systems, das ein Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk – das Zwei-Säulen-Prinzip – hervorgebracht hat.
Anpassungsnotwendigkeiten an die jeweils aktuelle Entwicklung hat es immer gegeben und wird es auch weiterhin geben. Dazu gebe ich noch einmal den Hinweis: Wir haben den RBB gerade aus diesem Grund mit gegründet und eine Anpassung an die neuen Entwicklungen vorgegeben. Wenn man allerdings in dem Zusammenhang sagt, die Online-Angebote dürfe man dem öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht mehr zugestehen, so ist das geradezu widersinnig, denn das ist auch eine Forderung der Aktualität. Wenn man ihn plattmachen will, kann man selbstverständlich sagen: Die Online-Angebote nehmen wir ihm weg! – Damit entzieht man ihm die Jugend und hat ihn dann auf diese Weise beseitigt.
Diese gesamten Kriterien und die konstitutiven Elemente müssen mit betrachtet werden. Die Diskussion zur Vorbereitung des Siebten Staatsvertrages weist in die richtige Richtung. Von Entschlackung und Entmüllung – oder was auch immer Sie hier vortragen – zu reden, das halte ich für völlig unangemessen.
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Ich komme noch einmal auf den folgenden Punkt zurück: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist sicherlich keine Insel der Seligen in einem gesellschaftlichen Umfeld, das durch Verknappung und wirtschaftliche Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Ich bin ganz sicher, dass im Rahmen des KEF-Verfahrens dieses auch seinen Niederschlag finden wird und wir dabei ein Ergebnis haben werden, das der Situation angemessen ist.
Funktionsauftrag im Sinne einer demokratischen Gesellschaft, und zwar auf mehreren Feldern: Information, Bildung, Unterhaltung – das natürlich auch – und Kultur. Und das – da unterscheide ich mich etwas von Herrn Braun, der jetzt leider nicht da ist – in einer definierten und dezidierten Politik- und Staatsferne der Organisation! Vielen Politikern fällt es allerdings oft genug schwer, diese Tatsache zu akzeptieren. Dafür haben wir viele Beispiele – heute wieder.
Um den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seinen Stellenwert in unserer Gesellschaft noch einmal in das Gedächtnis zu rufen und um damit noch einmal vor dem unbedachten Umgang mit diesem Thema zu warnen, sei ein kurzer Rückblick in die Historie gestattet. Dabei haben wir immer ein wenig Abstand, und dadurch können wir die heutige Situation vielleicht etwas besser beurteilen.
1923 – vor achtzig Jahren – erweckte dieses neue Medium Hoffnungen, dass es auch ein Medium einer Demokratisierung sein werde und die Gesellschaft in eine stärkere demokratische Verankerung führen werde. Ich kann hierbei nur an Bertolt Brecht und Walter Benjamin erinnern. 10 Jahre später kam die Gleichschaltung des Rundfunks im Dritten Reich mit der Nutzung des Rundfunks als einseitigem, aber sehr effektivem Propagandainstrument. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben daraus natürlich auch Lehren gezogen und die föderale Konstruktion des Grundgesetzes dahin gehend organisiert, dass sie die Kulturhoheit der Länder festgeschrieben haben und damit die Bildung von Landesrundfunkanstalten ermöglichten bzw. vorgegeben haben. Orientiert war das Ganze am bewährten Modell der englischen BBC, das bis heute durchaus noch Vorbildcharakter wahrt.
Ich komme dahin, Herr Dr. Lindner! Ruhig Blut!
Damit waren die Grundlagen gelegt – ich wiederhole es noch einmal: die Erfüllung des Funktionsauftrags und des Programmauftrags – wie oben beschrieben – und auch das Postulat der Politikferne, womit der öffentlichrechtliche Rundfunk zu einem konstitutiven Element unserer demokratischen Gesellschaft geworden ist.
Nun hören Sie mir doch auch einmal zu! Ich musste Ihnen auch schon zweimal zuhören. –
Frau Senatorin hat schon darauf hingewiesen – ich komme zum Schluss: Keine Aufgeregtheiten und vor allem keine verbale Demontage eines wichtigen Elements unserer demokratischen Gesellschaft. Ein Blick nach Italien lehrt, dass das wirklich gefährlich sein kann.
Vielen Dank! Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Das Abgeordnetenhaus hat heute Frau Dr. Ella Barowsky geehrt, und sie war heute Morgen im Inforadio und hat dort auf die Frage, wie sie die derzeitige Finanzlage des
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Eher mager, bedauerlicherweise zumindest in der absoluten Zahl, stellt sich die vom Hauptausschuss gegenüber der Senatsvorlage erreichte Absenkung des neuen Haushaltvolumens 2003 dar, die Sie der von uns empfohlenen Änderung von § 1 Abs.1 des Nachtragshaushaltsgesetzes entnehmen können: Von 21 345 259 200 € auf 21 302 859 200 €! Das ist nicht viel im Verhältnis zum Beratungsaufwand und erst recht nicht angesichts unserer extremen Haushaltsnotlage!
Fett hingegen – leider – ist wiederum die von uns empfohlene weitere Heraufsetzung der Kreditermächtigung. Das ist die zweite Änderung des Nachtragshaushaltsgesetzes, die wir Ihnen mit Drucksache 15/1515 vorschlagen: Während der Senat noch in seiner Vorlage die ursprüngliche Kreditermächtigung für 2003 von 3,569 Milliarden € angesetzt hatte und dann auf 4,040 Milliarden € erhöht sehen wollte, sind es nun fast 4,3 Milliarden €, die hier vorgelegt werden. Das ist die Konsequenz, die von der Koalition noch am Tag unserer Abschlussberatung aus der vorläufigen Aufgabe des Verkaufs der Bankgesellschaft gezogen werden musste. Die dafür 2003 noch veranschlagten Einnahmen aus Privatisierungen – Kapitel 29 90 – sind realistisch um 300 Millionen € abgesenkt worden. Das ist übrigens gegen die Stimmen der Opposition erfolgt.
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Vielfältig sind unsere Umschichtungen ausgefallen; ich weise besonders auf die folgenden hin: Im Einzelplan 10 – Bildung, Schule, Sport – sind die Ansätze für Präventionen im Bereich der inneren Sicherheit, Zuschuss an den Lette-Verein, Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke und zwar zu Lasten zahlreicher Ansätze wie Geschäftsbedarf, Mieten, Sitzungsgelder u. ä. im selben Einzelplan erhöht worden..
Landes Berlin betrachte, aus ihrer Sicht und mit einer Lebenserfahrung von 92 Jahren und vielfältigen Aktivitäten, immerhin einem Volkswirtschaftsstudium, gesagt, man dürfe das Finanzielle nicht überbetonen. Das hat mich ins Nachdenken gebracht. Trotzdem müssen wir uns heute mit dem Nachtragshaushalt beschäftigen, aber wir sollten die Worte von Frau Barowsky im Gedächtnis behalten.
Der Hauptausschuss legt Ihnen nach 7 Sitzungen mit rund 57 Beratungsstunden und 9 Sitzungen von Unterausschüssen und Arbeitsgruppen seine Beschlussempfehlung zum Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 in der Drucksache 15/1515 vor. Auch wenn es diesmal nur um eine Änderung des Gesamtvolumens des Haushalts für 2003 von bisher 21 148 111 200 € auf 21 302 859 200 € geht, ist doch wieder sehr intensiv und mit viel Engagement beraten worden.
Lassen Sie mich dafür zuerst den Mitgliedern des Hauptausschusses Dank sagen. Wir haben fast immer sachlich und immer fair miteinander gerungen. Sie haben mir die Leitung des Hauptausschusses auch diesmal wieder leicht gemacht. Auch dafür möchte ich meinen ausdrücklichen Dank aussprechen!
Der Dank gilt auch wieder einmal – und hier spreche ich im Namen des gesamten Ausschusses – Herrn Schreiber, dem Ausschussassistenten, und seinen Mitarbeitern, Frau Horn und Herrn Nowak. Diesmal waren sie verstärkt durch zwei tüchtige Praktikantinnen, Frau Bartel und Frau Fehlner. Ihr unermüdlicher Einsatz vor, während und nach den Sitzungen hat den reibungslosen Ablauf der Beratungen erst ermöglicht.
Weiter möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Finanzen bedanken. Und mein Dank gilt natürlich auch den anderen Verwaltungen, die wie immer zahlreiche Berichtswünsche des Hauptausschusses schnell erfassen und erfüllen mussten.
Wie schon beim Doppelhaushalt 2002/2003 haben sich auch alle Fachausschüsse – ganz im Sinne der angestrebten Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung – an der Beratung beteiligt, zum Teil sogar mit Vorschlägen für Auflagenbeschlüsse. Der sehr kernige Auflagenbeschluss Nr. 2 stammt z. B. vom Verwaltungsreformausschuss, die viel versprechende Nr. 9 vom Wirtschaftsausschuss.
Aus unserer allgemeinen Aussprache, die noch vor der I. Lesung hier im Plenum stattfand, will ich nur einen Satz des Finanzsenators zitieren, den meine Kolleginnen und Kollegen in den folgenden Beratungen immer wieder gerne aufgenommen und abgewandelt haben. Herr Sarrazin sagte: „Eine Bank braucht ein bisschen Fett.“ Dieses hat viele beeindruckt. Das Thema „fett und mager“ will ich hier sozusagen als Struktur auf meine Rede anwenden.
Weiterhin ist es uns gelungen, dank intensiver Vorarbeit der Grünen, Verpflichtungsermächtigungen zu Gunsten von mehreren Oberstufenzentren in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen. Sie finden die Einzelheiten im Kapitel 10 21 – Berufsbildende Schulen –. Hier haben wir etwas sehr Positives bewirkt. Zum Ausgleich dienten vor allem Verpflichtungsermächtigungen im Kapitel 09 20 – Gesundheit –, die herabgesetzt werden konnten.
Besonders erfreulich: Auf Antrag der Koalition konnten im Einzelplan 12 – Stadtentwicklung – der Ansatz für die bauliche Unterhaltung um über 5 Millionen € aufgestockt und 1,5 Millionen € für Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten sogar neu veranschlagt werden. Diese zusätzlich ermöglichten Ausgaben sollen zur Verbesserung der Auftragslage kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen, also auch arbeitsplatzwirksam werden. Der Ausgleich konnte durch Absenkung bei einer Reihe von Ansätzen im selben Einzelplan gefunden werden. Im Umfang von rund 1,5 Millionen € gründet die Aufstockung der baulichen Unterhaltung allerdings auf der Hoffnung – von allen geteilt –, dass eine Umfinanzierung der Fassadensanierung des landeseigenen Turms am
Doch nun komme ich wieder zu den ernsten Dingen: Alles in allem war dieser Nachtragshaushalt, auch wenn wir heute noch einiges darüber hören werden, eine leichte Übung, eine Kür. Was uns im Herbst bevorsteht, ist die eigentliche Herausforderung: Es geht um den Doppelhaushalt 2004/2005 mit einer wirklich ernst zu nehmenden strukturellen Absenkung der Ausgaben. Optimistisch lässt mich zwar der doch überwiegend sehr sachliche Beratungsstil des Hauptausschusses in die Zukunft blicken. Der wird hoffentlich bleiben und kann unter „fett“ abgebucht werden.
In eine andere Richtung allerdings mahne ich dringend eine Änderung an: Sie bezieht sich auf die Qualität der Vorlagen aus dem Senat und vor allem auf ihre mehr als „magere“ termingerechte Ablieferung, die ich wieder mehrfach – auch brieflich – rügen musste. Natürlich gibt es auch unter den Senatsverwaltungen weiße und schwarze Schafe, und jeder wird wissen, ob er sich angesprochen fühlen muss oder nicht. Und an dieser Stelle sei noch einmal direkt der verehrte Chef der Senatskanzlei, der im Augenblick nicht da ist, angesprochen, mit dem ich in regem Briefwechsel über die Zusammenarbeit zwischen Hauptausschuss und Senat stehe: Es geht hier nicht um leere Drohungen oder sonstige Stillagen des Umgangs, es geht hier um nicht weniger oder mehr als die Arbeits- und Beratungsfähigkeit des Parlaments, des Haushaltsgesetzgebers. Ich werde mich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass diese Beratungsfähigkeit auch immer wieder hergestellt wird – egal welcher Stillage ich mich dazu auch bedienen muss. Hier hat der Senat noch erheblichen Nachbesserungsbedarf; hier muss tatsächlich noch Fett zugelegt werden, damit wir in den Haushaltsberatungen 2004/2005 nicht wiederholen müssen, was einer meiner Vorgänger praktiziert hat, nämlich die Beratungen auszusetzen.
Französischen Dom gelingen wird. Insoweit soll die Aufstockung vorerst noch qualifiziert gesperrt sein.
Hervorhebenswert ist sicher auch noch die Erhöhung des Zukunftsfonds-Ansatzes im Einzelplan 13 auf 250 000 €. Die vom Senat dafür eingesetzten 100 € waren uns denn doch zu mager, um im Bild zu bleiben. Damit ist allerdings nach Überzeugung der jetzigen Koalition nicht etwa eine Weiterführung des in Zeiten der großen Koalition geplanten eher unrealistischen Zukunftsfonds verbunden, sondern nur noch eine Anschubfinanzierung bereits als förderungswürdig befundener Projekte.
Diese und eine Reihe weiterer Umschichtungsempfehlungen finden Sie in der Anlage zu Drucksache 15/1515! Sie sind im Hauptausschuss überwiegend einstimmig – das schließt ja auch Enthaltungen mit ein – beschlossen worden. Daneben gab es – wie auch hier und heute – zahlreiche Änderungsanträge, die sicherlich wegen ihrer großen Zahl Hochachtung verdienen, aus sachlichen Gründen allerdings nicht die Zustimmung der Mehrheit im Hauptausschuss finden konnten.
Zum Schluss möchte ich noch etwas zur Erheiterung vortragen. Fette Beute ließ sich während der Beratung hinsichtlich des sprachlichen Einfallsreichtums machen: Der Kollege Zimmer begab sich „on the long run“; den „team spirit“ beschwor Herr Staatssekretär Strauch. „Truthähne“ schalt man sich und „substanzlose Populisten“; der „Christ-Sozialismus“ wurde von der FDP angeprangert. Die Erschöpfung nach langer Debatte ließ manchen ganz offen gestehen: „Wir wollen eigentlich, ach, ich weiß auch nicht mehr, was.“; und Herr Staatssekretär Schulte-Sasse gab zu: „Als Arzt verstehe ich von Betriebswirtschaft sowieso nicht viel!“
Trotz der verbalen Aufrüstung, die wir zum Teil hier erlebt haben, blieb die Tonlage und auch die Lautstärke immer noch im Rahmen. Etwas anderes hat mich allerdings gelegentlich irritiert. Meine aus meiner beruflichen Tätigkeit für grammatische Fehler sehr sensiblen Ohren ließen mich während dieser Beratungen relativ häufig zusammenzucken. Der Grund ist folgender: Immer wieder musste ich den falschen doppelten Genitiv „des Landes Berlins“ vernehmen, der in der Verwaltungssprache sicherlich seit mehreren Generationen eingebürgert ist, davon aber auch nicht richtiger wird. Er wurde nun diesmal von den Parlamentariern so inflationär benutzt und insbesondere auch von denen, die sonst eher für Sprachkultur bekannt sind, dass man den Eindruck gewinnen konnte, diese fehlerhafte Floskel werde inzwischen für richtig gehalten und dokumentiere erst die richtige Nähe zum Gegenstand. Wir sollten diesbezüglich etwas kritischer mit uns umgehen und eine solche Übernahme zurückstufen. Diese Verfestigungen haben in diesem Haus allerdings eine gewisse Tradition. Irgendwann hat Einer oder Eine aus dem Versuch heraus, etwas zu akzentuieren, statt „haushälterisch“ „haushaltérisch“ – wie esoterisch – gesagt. Andere haben das am Anfang karikierend übernommen, und jetzt ist dieser Ausdruck schon wie
selbstverständlich bei uns im Gebrauch. Auch hier sollten wir einmal nachdenken, ob sprachliche Kreativität zwar etwas Schönes ist, aber dabei auch eine gewisse Wachsamkeit an den Tag legen.
Diesmal jedoch konnten wir alles noch termingerecht und zügig bewältigen. Dafür noch einmal allen Beteiligten meinen Dank. Für die heutige II. Lesung wünsche ich uns allen eine gute Beratung!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Hauptausschuss empfiehlt Ihnen – mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalition –, das Nachtragshaushaltsgesetz 2002/2003 mit der Anlage Nachtragshaushaltsplan 2003 entsprechend der Drucksache 15/1515 anzunehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Dem ersten Satz, den Sie hier gesagt haben, Herr Apelt, hätte ich glatt zustimmen können. Danach haben Sie leider das Thema verlassen, über das wir heute mit diesem Antrag reden.
Wir können uns gern an anderer Stelle über das Für und Wider von Religionsunterricht unterhalten.
Das ist ein weites Feld. Das haben wir gemeinsam mit Herrn Huber auch schon an vielen Stellen getan, aber das steht heute nicht zur Debatte. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Ziehen Sie diesen Antrag zurück!
Dieser Antrag ist verwirrend, dieser Antrag macht hier im Grunde genommen einen Scheinkampf um den Religionsunterricht auf, den wir an dieser Stelle gar nicht führen.
Es geht um etwas völlig anderes an dieser Stelle, nämlich um die Finanzierung des Religionsunterrichtes – so, wie sie im Augenblick im Land Berlin passiert. Das System dieser Finanzierung fußt auf einer Situation, die mit der heutigen überhaupt nicht mehr vergleichbar ist. Es fußt auf einer Situation, in der zwei Religionsgemeinschaften in dem alten Westberlin bei einer sehr viel größeren Quote von Teilnehmern den Religionsunterricht angeboten haben. Heute haben wir eine völlig andere Situation, und wir haben sehr viel mehr Anbieter, die werteorientierenden Unterricht anbieten.
Ich befinde mich hier auf den Aussagen des Verfassungsgerichtes. Vielleicht sollten Sie sich auch dahin begeben, dann können wir auf gleicher Ebene diskutieren.
Wir machen das Verfahren hier nicht etwas deshalb, weil wir so große Lust und Laune dazu haben, sondern um die Versäumnisse der Senatsverwaltung unter der Führung eines CDU-Senators Radunski aufzuarbeiten. Denn es hat bereit 1994 ein Oberverwaltungsgerichtsurteil gegeben, das das Land Berlin aufgefordert hat, ein Verfahren der Finanzierung herbeizuführen, das die verschiedenen Anbieter von entsprechenden Unterrichtsformen gleichstellt. Das ist bis heute nicht geschehen. Das ist in der Senatsverwaltung verschleppt worden, bis wir es 1999 im
Hauptausschuss – übrigens mit den Stimmen der großen Koalition – wieder aufgegriffen und die Senatskulturverwaltung aufgefordert haben, hier ein entsprechendes System zu entwickeln.
Und da ist ein Antrag wie der Ihrige – insbesondere, wenn ich jetzt höre, dass es dazu auch noch ein Gerichtsverfahren von Seiten der Evangelischen Kirche gibt – absolut untauglich, um hier zu einem konsensualen Ergebnis zu kommen.
Nein! – Ich komme noch einmal zu der Aufforderung: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Dass Sie damit nicht ganz glücklich sind, beweist ja, dass Sie am 6. November den ersten Antrag eingebracht haben, ihn bis heute immer wieder vertagt haben, jetzt eine Kurzfassung des alten Antrags wieder hier einbringen und dann auch noch – nachdem Sie eine Schleife über einige Bezirksverordnetenversammlungen gezogen haben, wo es überhaupt nicht hingehört – mit einer namentlichen Abstimmung hierher kommen.
Was soll die namentliche Abstimmung? – Ich will es Ihnen sehr deutlich sagen: Wenn Sie auf dieser namentlichen Abstimmung bestehen, dann stimmen wir hier darüber ab, wer sich mit diesem Verfahren intensiv befasst hat;
der stimmt nämlich mit Nein. Und wer hier irgendwelche Sperenzien in alter Kulturkampfmanier machen will, der stimmt mit Ja. – Vielen Dank!
Ach, beruhigen Sie sich doch, ich bin da ganz sachlich, ich will auf die zwei Punkte antworten und auf nicht mehr und nicht weniger.
Wir haben hier eine rote Nummer, 1162, und darin steht auf Seite 9, darauf vertraue ich – und ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste das Herz einer jeden Haushaltspolitikerin höher schlagen, wenn das Abgeordnetenhaus in einer Sondersitzung zu Haushaltsfragen an einem Sonnabendvormittag tagt. Der Hauptausschuss hat das ja schon mal gemacht, aber das Parlament insgesamt? – Ich kann mich nicht daran erinnern. Und diese „unerotische Haushaltsfrage“ in den Mittelpunkt stellen, das sollte man ja fast als ein Zeichen dafür nehmen, dass diese Stadt und ihre Politiker, dieses Abgeordnetenhaus, in der Realität angekommen sind.
Leider hat das Ganze so ein Geschmäckle, zwei kleine Webfehler will ich das mal nennen. Heute ist nämlich kein gewöhnlicher Sonnabend, sondern der letzte vor der Bundestagswahl. Und der Anlass sind so genannte Giftlisten aus der Finanzverwaltung, die sowohl der Finanzsenator wie auch der Regierende Bürgermeister als rein fiskalische Zusammenstellungen ohne jegliche politische Wertung qualifiziert haben, die unautorisiert in die Öffentlichkeit gelangt sind, ein in Berlin – das wissen wir alle – leider nicht ganz ungewöhnlicher Fall, wenn man ihn auch bedauern mag. Auch vormalige Finanzsenatoren – hier sind schon mehrere angesprochen worden, wie Herr Kurth und Frau Fugmann-Heesing und andere – haben ja solche Sammlungen von Vorschlägen in Auftrag gegeben. Jeder Bezirksstadtrat für Finanzen, ich hoffe auch die von der CDU, hat sie für seinen Bezirk in der Schublade liegen, um darüber zu diskutieren, was
kann man machen, was kann man nicht machen, welche Auswirkungen hat es. Aber diese Sammlungen sind mechanische Übungen mit Zahlen. Über die Frage der politischen Bewertung einzelner Punkte enthalten sie ausdrücklich keine Aussagen. Und ein Blick auf diese Aufzählungen lässt das auch ohne tieferes Verständnis von der Materie her erkennen.
Ich will hier ein Beispiel aufgreifen, das Herr Steffel anfangs eingeführt hat, die totale Streichung der Zuwendungen für Verfolgte des NS-Regimes. Es taucht auf jeder Liste auf, die wir in den letzten Jahren irgendwann mal gesehen haben. Aber wir glauben doch im Ernst nicht daran, dass irgendjemand in diesem Hause, ich schließe dabei übrigens auch die versammelten Medienvertreter hier ein, die nicht unwesentlich an der aktuellen Aufregung teilhaben, glaubt wirklich jemand, dass dies ein politisch abgewogener Vorschlag ist, der die Unterstützung von Senat oder Abgeordnetenhaus finden konnte? Ich glaube das nicht, und ich sage das mit fester Überzeugung, da können Sie ganz sicher sein. Also dieses Beispiel verdeutlicht schon, was für eine Qualität von Liste wir hier haben. Und ob das den Anlass rechtfertigt, hier und heute eine solche Diskussion zu führen, das muss man denn doch mal in Frage stellen.
Aus meiner Sicht kann ich nur sagen: Der Termin für die Diskussion ist ungeeignet, und der Anlass ist es auch.
Aber wenn wir schon beim Thema Konsolidierung und Zukunftssicherung für die Stadt Berlin sind, und das sind die eigentlichen Kernpunkte, um die es hier geht, dann möchte ich auch nicht versäumen, dieses noch einmal in einer bestimmten Richtung darzustellen, so, wie ich, aber auch die gesamte SPDFraktion es hier sehen. Und ich möchte gleichzeitig auch bei Ihnen, bei der Opposition, dafür werben, dass Sie diesen Weg konstruktiv mitgehen, denn wir brauchen für diesen Weg alle.
Was wir, Senat und Parlament, zu leisten haben, ist, die Perspektiven dieser Stadt abzusichern, einer Stadt, die wir als Stadt des Wissens, als Stadt der Chancen und Initiativen weiterentwickeln wollen. Diese Prioritäten und Perspektiven müssen wir in eine Strategie der stadtpolitischen Entwicklung einfließen lassen, die übrigens weit über diese Legislaturperiode hinausreichen muss. Und deshalb ist es um so wichtiger, hier einen Konsens über die handelnden Parteien hinaus zu finden.
Wir haben dazu eine Haushaltspolitik zu entwickeln, die innerhalb der engen Grenzen des Konsolidierungspfades, wir haben darüber ja nun schon hinreichend gesprochen, die aber innerhalb dieser doch immerhin knapp 20 Milliarden $ pro Jahr, absolut, eine erhebliche Verteilungsmasse darstellen. Und auch diese Prioritäten müssen in dieser Haushaltspolitik abgebildet werden.
Lassen Sie mich einen ganz kurzen Rückblick machen. Unsere Stadt hat eine ganz besondere Entwicklung durchlaufen, die wir sicherlich an keiner Stelle, weder in der Bundesrepublik, noch in Europa wiederfinden werden. Wir haben eine deutsche Hauptstadt erst seit 1871, das sind gerade mal 130 Jahre, eine Stadt mit einem rasanten industriellen Wachstum, also mit ständigen Umbrüchen. Wir hatten dann die Hauptstadt der Weimarer Republik – Sie wissen alle, was das bedeutet hat –, aber natürlich auch die Hauptstadt des nationalsozilistischen Regimes. Wir haben eine Stadt, die die am stärksten zerstörte des Zweiten Weltkriegs war, anschließend eine Stadt, die geteilt war, mit einer massiven wirtschaftlichen Degression; Mauerstadt, Hauptstadt der DDR.
Ich will es trotzdem noch mal wiederholen. – Wir haben seit 1989 eine wiedervereinigte Stadt. Jetzt denken Sie einmal daran, was 1990 hier passiert ist! Wir haben eine Stadt gehabt, die zusätzliche Aufgaben in Hülle und Fülle erhalten hat.
(A) (C)
(B) (D)
Hören Sie doch einmal zu, was ich aufführen will! – Wir hatten eine Stadt, in der ungeheuer viele neue Aufgaben herangewachsen sind und gleichzeitig aber die Mittel massiv gekürzt worden sind.
Ich erinnere hier nur, was aus der damaligen Hauptstadt Bonn auf uns herabgeregnet ist.
Es waren nicht die blühenden Wiesen und Felder, sondern das Hahn-Abdrehen für die Stadt Berlin, auch wenn man ihr später dann die Hauptstadtfunktion und den Regierungssitz zurückgegeben hat.
Nein! Ich gestatte keine Zwischenfrage.
Wenn man diese rasante Entwicklung wirklich fast wie in einem Reagenzglas noch einmal betrachtet, müssen wir natürlich auch sehen, dass das Spuren hinterlassen hat, die wir heute überall noch spüren. Wir haben mit der Geschichte dieser Stadt umzugehen. Aber – damit wende ich mich vor allen Dingen an Sie – wir dürfen uns natürlich auch nicht von dieser Geschichte strangulieren lassen, indem wir immer nur rückwärts schauen, sondern müssen nach vorn sehen, müssen den Mentalitätswechsel tatsächlich vollziehen und diese Stadt zu einer Stadt der Zukunft machen!
Deshalb ist es notwendig, eine strategische und konzeptionelle Ausrichtung für die Stadt zu entwickeln, die an den Zukunftsaufgaben – Stadt des Wissens und soziale Stadt – orientiert ist. Dieser Weg bedeutet Konzentration auf Kerne, aber – jetzt zitiere ich einmal den Regierenden Bürgermeister – das bedeutet natürlich auch die Beschreibung von Posterioritäten, das heißt Einschnitte an anderer Stelle, die unbequem sind.
Wir haben kleinste Kostproben bei den letzten Haushaltsberatungen bereits erlebt. Da ist Ihnen allen hier ganz schön das Fracksausen gekommen. Das wollen wir an dieser Stelle nicht leugnen!
Der Senat hat aber, das muss man auch sagen, diesen Weg der Zukunftsorientierung beschritten. Es ist ein harter Weg, der auch nicht von heute auf morgen die ganz großen Erfolge schon produziert. Wir wissen, er hat sich auf den Weg gemacht und hat auch den Mut, hier etwas voranzutreiben. Diesen Mut übrigens verlangt es auch von seinen Unterstützern.
Wir wissen alle, dass es zu diesem Weg, insbesondere wenn wir uns um die dringend notwendige Entlastung von Bund und anderen Ländern bemühen wollen, keine Alternative gibt.
Wir müssen – daran müssen wir arbeiten und nicht nur am Tag vor der Bundestagswahl – diesen Weg mit den Bürgern dieser Stadt gemeinsam gehen, die Entscheidungen für sie transparent und nachvollziehbar machen und neue Wege der Partizipation entwickeln.
Es liegt eine große Aufgabe vor uns. Verzetteln wir uns darüber nicht mit kleinlichem Gezänk. Der Wahlkampf ist morgen vorüber, vorerst jedenfalls. Lassen Sie uns gemeinsam diese Arbeit angehen. Die Aufgabe braucht die Unterstützung aller! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute eine Große Anfrage – darauf haben die Grünen bestanden – und ihre Beantwortung zum Thema Abschirmung der Risiken von IBG und IBAG durch das Land Berlin unter dem Motto „Kein Licht am Ende des Tunnels“. interjection: [Wieland (Grüne): Das ist ja wohl auch ein wichtiges Thema!]
Das ist ein wichtiges Thema, das habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Vielleicht lassen Sie mich einmal weiterreden, dann können Sie auch hören, was ich dazu zu sagen habe. –
Die Große Anfrage umfasst 35 Fragen zu vier Komplexen, das ist für eine Große Anfrage relativ ungewöhnlich, aber immerhin.
35 Fragen unter den Komplexen „Verluste und Risiken“, „Profiteure, Verantwortung, Schadenersatz“, „Situation und Perspektive“ und „Entscheidung des Parlaments“. Die hier gestellten Fragen sind sicherlich alle berechtigt. Sie müssen gestellt und auch beantwortet werden – es fragt sich nur, wann und wo. Der Senator für Finanzen hat bereits in seiner schriftlichen Beantwortung einleitend auf die Grenzen hingewiesen, die ihm bei der Beantwortung seiner Fragen in einer öffentlichen Sitzung beziehungsweise schriftlich für die Öffentlichkeit gesetzt sind, nämlich durch den Status der Bankgesellschaft Berlin als börsennotierte Aktiengesellschaft auf der einen Seite und andererseits auch durch die Schutzrechte, die Einzelpersonen haben, die hier angesprochen worden sind. Das geht noch weiter. Dieses war – ich kann es mir nicht anders vorstellen – auch der fragestellenden Fraktion bewusst, zumindest dem Justizsenator a. D., als sie diese Frage eingebracht hat. Sie haben sie trotzdem in dieser Form eingebracht.
Ich habe mich gefragt: Welche Gründe hat es wohl, dass Sie das in dieser Form gemacht haben?
Sicherlich haben Sie das Thema „Bankgesellschaft“ am Kochen halten wollen. Es ist auch nachvollziehbar, dass im öffentlichen Bewusstsein für dieses Thema immer wieder eine Lanze gebrochen werden und gesagt werden soll: Seht euch an, was hier Schlimmes passiert ist! – In diesem Sinne soll eine Große Anfrage auch wirken.
Aber ich finde es nicht fair, wenn Sie an dieser Stelle dem Finanzsenator vorwerfen, er habe Sie nicht umfassend informiert. Sie wissen ganz genau, dass er es über das hinaus, was er hier vorgetragen hat, nicht kann. Wir haben dazu einen Vermögensausschuss, wir haben einen Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft ist umfangreich tätig. Wir werden Ergebnisse haben. Aber es ist etwas populistisch, wenn man sagt: Nun machen wir mal „Hau-drauf“! – Wir sind gut beraten, einem unverantwortlichen Umgang mit dem Thema „Restrukturierung der Bankgesellschaft“ zu entgehen.
Nun kommen wir zum Sachstand. Das Land Berlin ist mit über 80 Prozent an der Bankgesellschaft beteiligt. Aus dieser Rolle heraus erwachsen Verpflichtungen, für die Probleme der Bankgesellschaft einzutreten. Wir haben das Stichwort „Gewährträgerhaftung“ schon gehabt; wir erwarten dazu ein entsprechendes Gutachten, das uns Klarheit gibt. Aber man kann auch nicht sagen: In der Zeitung hat gestanden...! Es ist gar nicht so! – So einfach ist die Sachlage hier nicht.
Wir hatten bereits im vergangenen Sommer die Notwendigkeit einzutreten und haben dieses auch im Rahmen eines Nachtragshaushalts gesetzlich unterlegt. Begleitet wurde dieser Nachschub von Eigenkapital durch ein neues Strukturierungskonzept für die Bankgesellschaft, und bisher – so habe ich es immer verstanden, und so konnte man es auch in diesem Hause vernehmen – waren wir uns über einige Grundzüge dieses Strukturierungskonzeptes einig. Diese Grundzüge hießen: Erhalt der Bank und der Arbeitsplätze hier in Berlin, Erhalt des Bankenplatzes Berlin.
Sicherlich nicht um jeden Preis. Wir sind gerade an der Arbeit, um dieses Konzept auf eine Grundlage zu stellen – die für den Landeshaushalt schon fast unverträglich ist –, die dies immer noch stützt. – Und wir haben gesagt, wir wollen eine Rückführung auf eine starke Regionalbank und – das sage ich schon mit gewissem Zögern – dauerhaft auch eine Refinanzierung der eingesetzten Mittel aus dem Landeshaushalt.
(A) (C)
(B) (D)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Debatte bisher Revue passieren lasse, kann ich nur sagen: Die Diskussion, die wir jetzt eben von Herrn Dr. Flierl als Grundlage vorgetragen bekommen haben, ist ein guter Ausgangspunkt, um die Probleme, denen wir hier gegenüberstehen, einordnen zu können.
Herr Wieland! Was Sie hier vorgetragen haben – anfänglich habe ich mir aufgeschrieben „mit viel rhetorischem Getöse“, aber dann sank es ab auf flache Polemik, die versuchte zu kaschieren, dass Sie eine lange vorhandene Vorgeschichte versuchten vergessen zu machen
und dass Sie versuchten zu kaschieren, dass der Auftrag, eine Expertenkommission einzusetzen, von der von Ihnen gestellten Senatorin und Ihrem Spezialisten für Hochschulmedizin nicht eingelöst worden ist.
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Das, was hier von den Liberalen, von Herrn Dr. Lindner, vorgetragen worden ist, fand ich auch ganz spannend. Ich wusste gar nicht, dass die Liberalen unter „Zukunft gestalten“ verstehen, dass man Mehrausgaben tätigt. Das ist sicher nicht unser Verständnis, und insofern, denke ich, gehören Sie ebenso wie die CDU zu denjenigen, die immer noch nicht an dem Mentalitätswechsel teilhaben.
Denn Herr Steffel hat uns hier etwas ganz Besonderes vorgeführt. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkompetenz der CDU hat er uns gesagt: Wir setzen auf Mehreinnahmen.
Dem kann ich übrigens folgen, Herr Dr. Steffel. Aber wenn Sie dann weiter davon sprechen, deshalb müssten die Ausgaben nicht gesenkt werden, es könne alles so bleiben, wie es ist,
dann sind wir genau an dem Punkt, an dem die Koalition gebrochen ist.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf das eingehen, was hier alles an Märchen vorgetragen worden ist, in der Art „Abwickeln“ des Klinikums oder „automatischer Wegfall von Drittmitteln“. Hier ist genug Nebel produziert worden. Deshalb will ich kurz versuchen, die Sachlage auf einige Kernpunkte zurückzuführen. Was hier heute ansteht, das muss man deutlich hervorheben – auch dem Präsidenten der Freien Universität gegenüber, der heute noch Mails an die Abgeordneten versandt hat –, ist nicht das Aus für irgendeine Institution, sondern es geht um die Überweisung von Anträgen in Fachausschüsse, um einen Diskussionsprozess einzuleiten. Wer hier immer behauptet, die Hochschulverträge würden an dieser Stelle gebrochen, auch der ist mit der Wahrheit nicht ganz auf dem richtigen Weg. Die Hochschulverträge sind abgeschlossen und gelten bis 2005. Aber natürlich kann ein verantwortlich handelnder Mensch in diesem Land nicht sagen, dann warten wir auch bis 2005, bevor wir etwas Neues einleiten, sondern das muss heute eingeleitet werden.
Wir sind im Land Berlin in einer Situation, die wir offenbar immer wieder vor Augen führen müssen, weil sie so grausam ist, dass viele sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Wir leben hier in Berlin im am stärksten verschuldeten Bundesland, mit einer hohen Arbeitslosigkeit, einer geringen Wirtschaftskraft – bedauerlicherweise, mit einem extrem niedrigen Anteil an eigenem Steueraufkommen.
Wir sind trotzdem bewusst das Land mit den höchsten Pro-KopfAusgaben in Bildung, Schule und Hochschule. Das sollten Sie sich auch immer wieder vor Augen führen. Wir bilden, für einen Stadtstaat sicherlich angemessen, aber trotzdem erwähnenswert, überproportional viele Studenten aus und zwar auch im Vergleich mit anderen Bundesländern aus denen diese Studenten dann nach Berlin kommen, zum Beispiel im Vergleich mit Baden-Württemberg, das sehr viel finanzkräftiger ist, und natürlich kommen auch viele ausländische Studenten hierher.
Wir haben uns trotz dieser desolaten Finanzsituation vorgenommen, Berlin zu einer Stadt des Wissens zu machen, und zwar mit 85 000 Studienplätzen. Das heißt, wir müssen die Mittel im Bereich der Hochschulen optimal einsetzen und darauf achten, dass die verschiedenen Sparten auch angemessen ausgebildet sind. Betrachtet man die Hochschullandschaft in Berlin unter finanziellen Gesichtspunkten, fällt sofort ins Auge – und das ist hier bereits mehrfach angesprochen worden –, dass die Medizinausbildung einen sehr großen Anteil an der Gesamtsumme verbraucht. Gleichzeitig klagen wir aber über zu wenig Fachhochschulplätze, haben kein Geld zum Beispiel für zusätzliche Ausbildungsplätze im Bereich der Informatik. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist, glaube ich, unbestritten. Handlungsbedarf, ich habe es eben schon gesagt, der sich nicht erst
ab 2005 planen lässt, sondern der jetzt die Vorgaben für die Zeit nach Ablauf der jetzigen Hochschulverträge legt – und bereits in diesem Jahr zu Ergebnissen kommen muss.
Herr Niedergesäß, das warten wir einmal in Ruhe ab!
Wer hier sagt, wie Herr Steffel, wir lassen alles beim Alten,
der hat die Lage der Stadt immer noch nicht verstanden.
Es sei auch hier der Hinweis gestattet, dass die wohlfeilen Ratschläge von anderen Bundesländern, und seien sie uns auch so lieb und teuer wie Brandenburg, nicht ganz so glaubwürdig sind, wenn sie uns nicht die Mittel zur Verfügung stellen, die wir zum Weiterbetrieb des Universitätsklinikums brauchen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer, ich habe den Eindruck, dass es in den letzten Tagen hier im Hause, auch gestern schon, bei der CDU in Mode gekommen ist, Karl Marx zu zitieren: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Das finde ich interessant. Aber wenn ich mir angucke, was Sie hier von sich geben, dann habe ich den Eindruck, bei Ihnen in Ihrer Rolle in der Opposition bestimmt nicht das Sein das Bewusstsein, sondern da verdunkelt das Oppositionssein das Bewusstsein.
Wir haben hier an anderer Stelle schon das Stichwort Amnesie gehört – es kommt mir auch in diesem Falle wirklich wieder in den Sinn. Und deswegen will ich noch einmal einige Stichworte liefern, damit klar ist, warum die Bankgesellschaft in die Situation gekommen ist, in der sie ist und die auch für den Landeshaushalt des Landes Berlin so außerordentlich schwierig ist.
Das erste Stichwort sind die Immobiliengeschäfte. Die Immobiliengeschäfte sind der Sektor, der die Probleme der Bankgesellschaft wesentlich verursacht hat. Das ist übrigens bei vielen Banken in den letzten Jahren so gewesen, aber bei keiner Bank in Deutschland in dem Maße – relativ – wie bei der Bankgesellschaft Berlin. Nun fragt man sich: Wer war dafür verantwortlich? Wer war verantwortlich bei der Bankgesellschaft Berlin für das Immobiliengeschäft? Da fällt ein Name: Klaus-Rüdiger Landowsky! Den kann man an dieser Stelle nicht vermeiden.
Und da reicht es auch nicht, wenn Sie auf andere verweisen, die anderen Parteien angehören. Die waren nicht verantwortlich in der Bankgesellschaft für das Immobiliengeschäft, sondern Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender.
Und das ist natürlich ein interessanter Fakt: In dieser Funktion als Fraktionsvorsitzender übte er natürlich noch einmal einen maßgeblichen politischen Einfluss auf den Mehrheitsaktionär der Bankgesellschaft, nämlich das Land Berlin, aus. Das ist übrigens in dieser Form von Personalunion eine Konstruktion, die in der Bundesrepublik Deutschland ihresgleichen sucht. Daran sollten Sie immer wieder einmal denken, wenn Sie von den letzten zehn Jahren auf das kurze halbe Jahr der Übergangsregierung fortschreiben. Übrigens, zu dem Thema, wenn Sie sagen, keiner kann was: Die Wirtschaftskompetenz der CDU hat Herr
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Dass es bei der Weiterentwicklung der Bank auch zu Personalabbau in Größenordnungen von 4 000 Stellen kommen muss, ist bedauerlich, gar keine Frage. Das ist aber ein unverzichtbarer Teil der Sanierung der Gesellschaft, und wir werden dafür einstehen, dass hier der Personalabbau sozialverträglich verläuft, genau wie an anderen Stellen auch.
Für das Immobiliengeschäft der Bank bleibt es dabei, was Frau Krajewski hier bereits gesagt hat. Eine realistische Einschätzung dieser Lage muss hier eine Grundlage der Entscheidung sein, aber eine realistische und wirklich tragfähige Einschätzung ist schwierig, weil die Entwicklung dieses Sektors insgesamt noch nicht zu übersehen ist. Und ich kann nur sagen: Von unserer Seite, von Seiten der SPD-Fraktion genießt Frau Krajewski mit ihrem Sachverstand und mit ihrer bisherigen Erfahrung in entsprechenden Feldern unser volles Vertrauen.
Und wir sehen hier keinen Grund, in irgendeiner Weise eine Veränderung der Zuständigkeiten herbeizuführen. – Ich will nur nebenbei die Tatsache anmerken: Dass der alte Vorstand nunmehr nicht mehr amtiert, zeigt ja, dass hier auch personell ein Neuanfang gemacht ist.
Hier konnte nur ein Zwischenbericht abgegeben werden, der zeigt, dass mit allem Nachdruck gearbeitet wird, orientiert an den Zielen des Landes Berlin, wie hier schon zusammengefasst worden ist. So viel ist allerdings auch klar geworden, es gibt noch keinen Anlass zur Entwarnung. Bei der begonnenen und wirklich schwierigen Aufgabe, das Sanierungskonzept zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt umzusetzen, muss bei uns allen – ich sage ausdrücklich: bei uns allen – und ich komme hier noch einmal auf den Anfang meiner Rede zurück, das Sein das Bewusstsein bestimmen, und zwar das Bewusstsein, dass es sich um eine Aufgabe handelt, die von uns gemeinsam
in einen wirklich konstruktiven Beitrag einfließt, und zwar egal, ob man auf der Oppositions- oder auf der Regierungsseite sitzt. Denn es geht darum, weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. In diesem Sinn müssen auch die noch anstehenden politischen Entscheidungen getroffen werden. Deshalb appelliere ich ganz ausdrücklich an Sie, auch Ihren Beitrag zu leisten, nicht indem Sie hier etwas herunterreden, sondern indem Sie das Vertrauen sowohl in die Regierung als auch in die Bank unterstützen. – Vielen Dank!
Herr Atzler! Wenn Sie uns hier etwas vormachen wollen, dann kann ich nur sagen: Das ist nicht richtig. Herr Landowsky war beauftragt für die Immobiliengeschäfte der Bankgesellschaft. Und er war verantwortlich über Jahre hinweg, das können Sie an dieser Stelle nicht leugnen. Da habe ich nichts gesagt, was nicht richtig ist, sondern Sie haben hier etwas Falsches gesagt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen uns gegen die heutige Behandlung dieser Aktuellen Stunde aus. Ich will das ganz kurz begründen. – Wir haben am 21. Oktober gewählt. Heute haben wir die konstituierende Sitzung, und diese dient in erster Linie dazu, dass wir uns als Parlament arbeitsfähig machen. Wir haben das Präsidium gewählt und den Ältestenrat eingesetzt, und wir werden von jetzt an in den nächsten Sitzungen arbeitsfähig sein. Es gilt natürlich an dieser Stelle auch – der Präsident hat in seiner Antrittsrede schon darauf hingewiesen – nach außen hin zu dokumentieren, dass dieses Parlament handlungsfähig, arbeitsfähig und vor allen Dingen auch zu ernsthafter Arbeit gewillt ist.
Seien Sie doch mal ganz ruhig und hören Sie sich erst einmal an, was ich sagen will, und dann kommen Sie vielleicht auch noch dran. –
Wir wollen an dieser Stelle nicht ungelegte Eier diskutieren. Wir haben die Wahl gehabt, wir haben Sondierungsgespräche gehabt, und wir sind mitten in Koalitionsgesprächen. Es gibt an dieser Stelle noch kein Ergebnis. Und ich denke, ein ernsthaft arbeitendes Parlament wird sich nicht auf Zeitungsmitteilungen oder Ähnliches stützen, sondern auf das, was hinterher in einer Regierungserklärung vorgetragen wird, und mit dem man sich dann ernsthaft auseinander setzen kann.
Ich denke, so weit können Sie auch noch geduldig sein. Wir stellen uns gern der Diskussion, aber wirklich dann, wenn eine Grundlage vorhanden ist, und nicht schon jetzt.
Aber eine Sache möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben. Wir sind in einer sehr schwierigen finanzpolitischen Situation. Und es ist wirklich auch Ernsthaftigkeit des Umgangs damit geboten. Und deswegen ärgert es mich auch, wie man hier sprachlich mit bestimmten Fakten umgeht. Ich höre immer wieder: Die neue Koalition, die SPD will im Lehrerbereich 2 000 Stellen streichen und sparen. Das ist einfach falsch.
Wir haben eine andere Situation – Sie wissen das ganz genau –, wir haben in den nächsten Jahren einen erheblichen Schülerrückgang. Wenn man ihn heute hochrechnet, bedeutet dieser Schülerrückgang, dass 2 000 Stellen nicht mehr gebraucht werden.
Wenn man von diesen 2 000 Stellen nicht jede wegnimmt, sondern welche belässt, dann ist das pädagogische Verbesserung. Diese Redlichkeit in der Argumentation sollten Sie alle an den Tag legen, auch die Opposition. – Ich danke Ihnen!