Erik Schmidt
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es erfüllt mich mit Stolz, dass ich meine letzte Rede vor diesem Haus zu einem Seniorengesetz für Berlin halten kann, welches wir heute abschließend beraten wollen. Dass wir allerdings dieses vorliegende Gesetz verabschieden sollen, erfüllt mich mit Traurigkeit und auch ein wenig mit Ärger. Ähnlich wie beim Gleichberechtigungsgesetz ist eine Initiative der CDU-Fraktion vorausgegangen und ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, welcher offensichtlich den entscheidenden Druck ausgeübt hat, so dass von Seiten der rot-roten Koalition, wenn auch anfänglich sehr dilettantisch, nachgekarrt wurde.
Wir hatten versprochen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen und es in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Das ist uns gelungen. Leider endet hier auch der erfreuliche Teil. Die Koalition und der Senat haben wieder einmal eine Chance verpasst, ein Gesetz derart zu gestalten, dass die Betroffenen es ohne wesentliche Kritik akzeptieren könnten. Wir alle haben uns viel Zeit genommen, um von den Vertretungen der Senioren und Seniorinnen ihre Wünsche und Forderungen, ihre Erfahrungen und ihre Bereitschaft auf Mitarbeit zu erfahren. Die CDU hat sich bemüht, die gewonnenen Erkenntnisse durch entsprechende Änderungen in ihrem Gesetzentwurf zu berücksichtigen und dadurch ein breit zu akzeptierendes Papier zu entwickeln, aber – wie kann es anders sein – keine Mehrheit im Hause gefunden. Wie so häufig in den vergangenen Jahren wurde ein Antrag der Opposition durch einen viel schlechteren der Koalition ersetzt.
Keine dieser Forderungen – und ich wiederhole mich gern –, bei denen wir uns im Einklang mit allen Seniorenvertretungen befinden, fand Gehör bei der Koalition. Sie werden verstehen – und ich werbe um dieses Verständnis auch bei den Seniorinnen und Senioren Berlins –, dass wir einem derart lückenhaften Gesetz unsere Zustimmung nicht geben können. Wir werden uns deshalb enthalten.
Sie können aber sicher sein, dass ich als Betroffener in Zukunft aktiv und sehr intensiv auf eine Optimierung des Gesetzes dringen werde. Da ich am Ende des Monats mein Abgeordnetenhausmandat niederlegen werde, möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Kolleginnen und Kollegen sowie allen Mitarbeitern des Hauses für eine gute Zeit zu bedanken. – Ich wünsche Ihnen alles Gute und den Seniorinnen und Senioren Berlins erst recht. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage unseres Gesetzentwurfs „Berliner Seniorenförderungsgesetz“ lösen wir nicht nur ein Versprechen ein, welches anlässlich des Seniorenparlaments in unserem Haus von unserem Fraktionsvorsitzenden abgegeben wurde, sondern müssen leider auch zum wiederholten Male feststellen, dass von Seiten des Senats nur blumige Worte, siehe die Seniorenleitlinien, kommen, jedoch keine Taten folgen. Bereits Anfang Dezember vorigen Jahres wurde der Antrag der CDU mit dem Tenor „Seniorenpolitik braucht keine schönen Worte, sondern Verlässlichkeit“ im Fachausschuss durch die Mehrheit der Koalition abgelehnt, obwohl – Sie können es im Protokoll nachlesen –, u. a. die Fraktion der SPD hervorgehoben hat, wie wichtig doch die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, politischen und sozialen Leben in dieser Stadt ist.
Was brauchen wir nun für die älteren Menschen, was braucht diese Stadt? – Wenn man bedenkt, dass nach den heutigen Erkenntnissen und gleich bleibender Entwicklung im Jahr 2020, also in 14 Jahren, bereits jeder zweite Mitbürger über 50 Jahre alt sein wird und dass der Anteil älterer Menschen in unserer Stadt fast ein Drittel der Bevölkerung ausmacht, so muss zwangsläufig darüber nachgedacht werden, wie diese großen Gruppierungen an den Entscheidungen von öffentlichem Interesse entsprechend beteiligt und darin eingebunden werden können. Nicht der durch den Senat formulierte gute Wille, fast in der Form von Almosen, ist das Maß der Dinge, sondern ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Beteiligung für Seniorinnen und Senioren.
Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass zunehmend Leistung bis ins hohe Alter verlangt wird, man aber nicht davor zurückschreckt, pausenlos Ältere zu verdrängen, ihre Rechte einzuschränken oder sie sogar zu diskriminieren.
Lassen Sie mich Ihnen zum Schluss nun die Aufforderung nach entsprechender Beratung in den Gremien zukommen, die Zustimmung zu unserem Gesetz nicht nur zu erwägen, sondern auch zu vollziehen. Bedenken Sie bitte, dass auch Sie eines Tages hiervon betroffen und sicherlich froh sein werden, dass wir bereits heute gehandelt haben. Begegnen wir den Älteren in unserer Stadt mit dem entsprechenden Respekt und der Achtung, die sie sich nach dem bisherigen Leben verdient und erworben haben, und schaffen mit dem Berliner Seniorenförderungsgesetz die Grundlage für eine adäquate Mitsprache bei der Gestaltung der vor uns oder ihnen liegenden Jahre. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Herrn Senator Wolf: Können Sie uns Auskunft darüber geben, wie sich die personelle und räumliche Situation in den Jobcentern Mitte und FriedrichshainKreuzberg darstellt und diese gleich bewerten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
2. Was will der Senat unternehmen, damit in Zukunft keine Gelder mehr aus dem Quartiersmanagement verschleudert werden und wirklich nur in solche Projekte und Vorhaben fließen, die direkt den Bürgern und der Verbesserung ihrer Lebensqualität zugute kommen?
Frau Senatorin, sind denn für die Findung dieses Kunstobjektes bereits Mittel geflossen? Wenn ja, woher wurden diese Mittel genommen? Sind sie in den in meiner Frage angeführten 200 000 € aus dem Quartiersmanagement enthalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin! Nach Ihren verzweifelten Versuchen, Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf etwas Gutes abzuringen, darf man gespannt sein, ob dieses von dem Redner, der nach mir folgt, noch gesteigert wird. Hier werden wir dann zumindest in einem Punkt, werter Herr Kollege, die klassische Wendehalsstrategie erleben.
Aber lassen Sie uns eins nach dem andern ansprechen.
Was lange währt, wird selten gut. So will ich mal die Abwandlung des bekannten Sprichworts hier zitieren, und das bezogen auf den Gesetzentwurf der rot-roten Koaliti
Schmidt, Uwe
Vorsichtig! – was zusätzliches Gefährdungspotential schaffen wird, das garantiere ich Ihnen jetzt schon –,
Dringend benötige zusätzliche Auslaufgebiete werden nicht einmal angedacht, geschweige denn unterstützt. Eine Zwangshaftpflichtversicherung ist eigentlich immer zu empfehlen. Allerdings gibt es diverse Hinweise darauf, dass die Umsetzung dieser Forderung zu erheblichen Problemen führen kann. Ein Konzept, wie das gelöst werden soll, ist wie in vielen anderen Fällen bei der Koalition nicht zu erkennen.
Ist Ihnen eigentlich klar, meine Damen und Herrn von Rot-Rot, welche Probleme Sie den armen Mitarbeitern der Ordnungsämter bereiten, indem Sie ihnen derart viele Probleme überlassen, allein durch die Tatsache, dass diese Menschen – ich will es einmal grob sagen – fast so viele Hunde, wie es Chancen beim Lotto gibt, nur am äußeren Erscheinungsbild zu gefährlichen oder nicht gefährlichen Tieren machen müssen, um § 4 Absatz 2 Ihres Gesetzes erfüllen zu können? Das kann einem Angst und Bange machen.
on. Langsam lässt sich die Zahl der Debatten in Sachen Hund, die wir geführt haben, nicht mehr zählen.
Immer und immer wieder haben wir uns ausgetauscht, Experten gehört, Statistiken studiert und so weiter. Um so unverständlicher ist es, dass Sie leider wie so oft die Chance vertan haben, die über Jahre, nein besser Jahrzehnte anhaltende Diskussion über die Hundehaltung in unserer Stadt einvernehmlich und endgültig zu beenden.
Das Angebot aus unserem und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Grünen, gemeinsam etwas Vernünftiges zu erstellen, ist von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, genauso ignoriert worden
Sie kommen ja gleich dran! – wie die vielfältigen Hinweise etlicher Experten. Ihnen ist es unangenehm, ich kann es verstehen.
Wir haben uns bemüht, dem verständlichen Bedürfnis der Bürger nach mehr Sicherheit vor gefährlichen Hunden gerecht zu werden. Wir haben uns beraten lassen
und den Hinweisen der Experten Gehör geschenkt. Wir haben entsprechende Umsetzungen angestrebt und letztlich auch umgesetzt. Sie, meine Damen und Herren der Koalition, haben sich bei dem, was Sie vorgelegt haben, auf Ignoranz, Arroganz und Unfähigkeit verlassen und daraus ein Gesetz verfasst. Sie glauben tatsächlich noch, dass mit dem Aufzählen von einigen willkürlich ausgewählten Rassen, denen Sie den Mantel der Gefährlichkeit umhängen, eine größte Sicherheit für die Bevölkerung zu erreichen ist. Das ist eine trügerische Sicherheit, die hier vermittelt wird; denn jeder chaotische Hundehalter – das betone ich ausdrücklich, damit sich nicht alle angesprochen fühlen – kann aus jedem Hund einen so genannten Kampfhund machen.
Sie so wie wir wissen, dass die in jüngster Zeit zu verzeichnenden bösen und tragischen Vorfälle fast ausschließlich im privaten Bereich, also da, wo Ihr Gesetz nie hinkommt, stattgefunden haben. Dort trägt nie ein Hund einen Maulkorb. Dort wird kein Hund an der kurzen Leine geführt. Dort kann die Unvernunft oder die Unwissenheit der Halter zu den tragischen Unfällen führen.
Warten Sie doch den nächsten Satz ab, und quatschen Sie nicht immer dazwischen! –
Nun sage ich Ihnen, was wir dagegen machen. Hier kann nur eins helfen, und das ist Sachkunde, so wie wir es vorgeschlagen haben, Herr Kollege.
Wer allerdings den Schwerpunkt nicht auf die Sachkenntnis der Halter legt, sondern ohne Ausnahme eine durchgehende Leinenpflicht für alle Hunde verordnet
der darf sich nicht wundern, wenn ein derartiges Gesetz niemals den Erfolg haben wird, den es gebrauchen könnte.
Sie können es gleich korrigieren oder es besser noch einmal nachlesen.
Wir sind uns alle einig, dass nur ein gut umzusetzendes und gut kontrollierbares Gesetz Akzeptanz und Wirkung zeigen würde. Sicherlich zum letzten Mal fordere ich Sie auf, doch noch einzulenken. – Wir machen es einmal umgekehrt, Frau Borsky-Tausch. – Wir werden Ihrem Entwurf jedenfalls nicht zustimmen und bieten an, sich dem unseren anzuschließen. Den Menschen dieser Stadt können wir versichern, dass ab 2006, wenn der rotrote Spuk vorbei ist, auch dieses Gesetz noch einmal auf den Prüfstand kommt. – Vielen Dank!
Lassen Sie mich zu der aufgerufenen Drucksache und
zu der Dringlichkeit meine Ausführungen mit folgendem Zitat des Gesetzestextes beginnen. In § 9 des Gesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen heißt es:
(1) Der öffentliche Personennahverkehr in Berlin soll so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung ihn nutzen können.
(2) Für Personen, die wegen der Art und der Schwere ihre Behinderung nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können, wird ein besonderer Fahrdienst vorgehalten.
Sie sehen, als wir 1999 das Gesetz beschlossen haben, dachten wir bereits daran, dass der ÖPNV für behinderte Menschen noch zu verbessern ist und eine Verknüpfung mit dem Sonderverdienst sinnvoll erscheint. Damit kann man der Beschlussempfehlung, Drucksache 15/2782, in drei Abschnitten zustimmen.
Einzig der zweite Abschnitt und hier die undeutliche
Formulierung zum Sonderfahrdienst und zum Berechtigtenkreis können überhaupt nicht überzeugen und finden daher auch nicht unsere Zustimmung.
Der dringliche Antrag, über den wir sofort abstimmen
wollen, begründet sich auf eine verständliche Unruhe und Unsicherheit bei den Telebusnutzern. Woher rührt sie? – Exakt aus den folgenden drei Punkten:
Präsident Momper
Ihr heute vorgelegter dringlicher Antrag ist ein
Schnellschuss und trägt zur Klärung der offenen Fragen nichts bei. Sie ignorieren, dass es sich bei dem Thema Telebus um ein komplexes Thema handelt, bei dem vielschichtige Probleme zu lösen sind. Wie beschlossen, sollten wir die Debatte in den Ausschüssen führen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob Änderungen nötig sind. Dieser Weg erscheint mir sachgerechter als der von ihnen heute abgegebene Schnellschuss, der zur Lösung nichts beiträgt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Radziwill! Wir sind nicht nur dazu da, um auf den Putz zu hauen, wir sind dazu da, den Finger in die Wunde zu legen. Sie werden uns gestatten, dass wir das auch an jeder Stelle tun, wenn es denn vonnöten ist.
In unseren Sitzungen des Fachausschusses sind einige Möglichkeiten aufgezeigt worden, wo durch entsprechende Handlungen und Verhandlungen Verbesserungen der beabsichtigten Kürzungen vorgenommen werden könnten. Die blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen sind sich wohl bewusst, dass in der schwierigen Haushaltslage Einsparungen auch an und bei ihnen nicht vorbei gehen können. Sie sind hierzu auch bereit, diesen Eindruck hatte ich. Allerdings muss Sparen in diesen wie in anderen Fällen auch Gestalten heißen, und ein Kompromiss ist zu erarbeiten. Hier ist ein Satz des Geschäftsführers des ABSV aufzugreifen, der darauf hinweist, dass blinde Menschen von allen sonstigen Kürzungsmaßnahmen, Gebührenerhöhungen etc. genauso betroffen sind wie die übrige Bevölkerung. Allerdings sind Blindheit und teurerer Wasserverbrauch nicht alternative, sondern sich addierende Kostenfaktoren.
Ich habe Sie im Namen meiner Fraktion erneut aufzufordern, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und mit den betroffenen Verbänden nachzuverhandeln. Aber, meine Damen und Herren, da ich die verbohrte Haltung der Koalition in dieser Frage kenne, gehe ich davon aus, dass Sie dieses nicht tun werden. Wir werden daher dieses
Schmidt, Uwe
Nein, ich rede es nicht schön, ich versuche, eine sachliche Debatte darüber zu führen, der Sie ja nicht folgen müssen. – Diejenigen Menschen, die im Sinne des Sozialhilfeblindengeldes bedürftig sind, bekommen die Differenz zu den 585 € aufgestockt. Damit wird sich für diese Menschen nichts ändern. Diese sozialen Härten sind also abgefedert. Ich bitte Sie auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es eine solche Abfederung nur für Blinde gibt; das BSHG kennt kein Sehbehindertengeld und auch kein Gehörlosengeld.
Wir haben damit also faktisch eine soziale Staffelung, und viele von Ihnen haben in den Diskussionen um das Blindengeld immer wieder die soziale Staffelung eingefordert. Ich wiederhole daher noch einmal: Wir hatten Gespräche mit dem Blindenverband und haben mit ihm diese Frage diskutiert. Die Betroffenen lehnen eine soziale Staffelung mit einer Begründung ab, die nachvollziehbar ist und die wir auch akzeptieren. Die Betroffenen möchten, dass das Blindengeld weiter ein vom Einkommen unabhängiger Nachteilsausgleich bleibt. Sie möchten nicht, dass daraus eine staatliche Fürsorgeleistung wird. Eine staatliche Fürsorgeleistung hätten wir natürlich bei einer sozialen Staffelung. Deshalb haben wir von diesem Weg abgesehen.
Sie dieses nicht tun werden. Wir werden daher dieses unsoziale Gesetz ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem in der letzten Woche erneut eine Hundeverordnung, nämlich die des Landes Brandenburg, durch das Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde, gibt es nunmehr keinen Grund, eine weitere Verzögerung bei der Initiierung eines Gesetzes hinzunehmen. Von Seiten des Senats ist hier offensichtlich in der nächsten Zeit nichts zu erwarten, so dass die CDU-Fraktion nunmehr einen Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden in Berlin – ein so genanntes Hundehaltergesetz – eingebracht hat.
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