Michael Cramer
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Last Statements
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Aktuelle Stunde von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begründe, möchte ich von dieser Stelle für beide Fraktio
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nen – und ich denke, ich spreche für das ganze Haus – den Opfern und ihren Angehörigen in der Schweiz das Mitgefühl aussprechen.
Herr Gewalt, Sie haben eine Aktuelle Stunde begründet. Wir haben in der letzten Zeit oft über dieses Thema geredet. Vor einer Woche war die Sicherheitsdebatte hier im Hause Thema, und die unterschiedlichen Fraktionen haben ihre unterschiedlichen Konzepte auch hier zur Diskussion gestellt. Der Innensenator hat uns im Verfassungsschutzausschuss über die Maßnahmen informiert. Und ich finde es nicht gut, wenn jetzt wieder neue Anschläge zur Begründung dieser Aktuellen Stunde instrumentalisiert werden.
Was Not tut, ist Besonnenheit und Augenmaß – sowohl in der Bundesregierung wie auch hier im Senat. Und ich möchte daran erinnern, dass für die jetzige Situation, die Sie beklagen, ja wohl offensichtlich Ihre Fraktion, Ihre Partei mitverantwortlich war. Denn seit 10 Jahren hat die CDU den Innensenator gestellt, das sollten Sie doch bitte schön nicht vergessen, bloß weil jetzt Wahlen sind.
Die Amerikaner und die Bush-Administration machen uns doch gerade vor, dass Besonnenheit und Augenmaß notwendig sind, und dass die Probleme nicht mit einem einfachen Gegenschlag zu lösen sind, sondern dass es ein langwieriger und lang anhaltender Weg ist, um den internationalen Terrorismus zu bekämpfen. Es wäre gut, wenn auch die CDU in Berlin sich dieser Einsicht anschließen könnte.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben für die heutige Debatte das aktuelle Thema „Die schnellstmögliche Realisierung des internationalen Single-Airports in Schönefeld für die Region Berlin und Brandenburg“ vorgeschlagen. Dieses Thema ist natürlich aktuell. Denn nach dem jahrelangen Hickhack der großen Koalition – für die Schließung von Tegel, Offenhaltung von Tegel, für die Schließung von Tempelhof, Offenthaltung von Tempelhof, für Schönefeld, gegen Schönefeld, für Sperenberg, gegen Sperenberg – sollten wir heute diskutieren. Denn mit der neuen Senatskoalition herrscht an diesem Punkt Einigkeit. Wir stehen zum Konsensbeschluss.
Allerdings sind auch wir betrübt über das, was wir in den Zeitungen lesen müssen über die Anhörung beim Planfeststellungsverfahren. Das haben wir uns bestimmt anders vorgestellt. Und wir sind auch betrübt über die Richterschelte des Gerichts in Frankfurt/Oder. Die gerügten Verfahrensmängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
Wir wissen, dass innerhalb der Opposition zu diesem Thema vielfältige Meinungen existieren. Nicht nur in der CDU gibt es mehrere dazu, auch die PDS überrascht uns mit drei verschiedenen Meinungen vom gestrigen Tag. Ich finde, hier sollen die Fraktionen in dieser Debatte erklären, wie die internationale Anbindung im Luftverkehr Berlins gewährleistet ist und der Single-Airport in Schönefeld schnellstmöglich realisiert wird, damit ebenso schnellstmöglich Tempelhof und Tegel geschlossen werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der neue rot-grüne Senat hält sich an den Konsensbeschluss, der im Mai 1996 vom damaligen Bundesverkehrsminister Wissmann, dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Stolpe und dem Berliner Regierenden Bürgermeister Diepgen unterschrieben wurde. Demnach soll Schönefeld zum Single-Airport ausgebaut, Tempelhof spätestens mit Rechtskraft der Planfeststellung und Tegel mit Fertigstellung des Schönefeld-Ausbaus geschlossen werden. Nach dem rot-schwarzen Gezerre über das zukünftige Luftverkehrskonzept gibt es nun wieder Berechenbarkeit, Klarheit und Einigkeit im Senat.
Da lachen Sie. Bekanntlich waren Sie von der CDU ja vom Konsensbeschluss abgerückt. Sie forderten die Offenhaltung von Tegel und Tempelhof. Sie sind deshalb zum größten Risiko für die Schließung der innerstädtischen Flughäfen geworden.
Zudem stellen Sie damit unter Beweis, dass pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten – für Sie nicht gilt.
Neue Töne kamen, neben einer Berliner Einzelmeinung, auch aus Brandenburg. Ministerpräsident Stolpe rückte die Forderung nach einem Großflughafen in die Nähe von Größenwahn. Recht hat er. Denn er übernahm nicht nur die bündnisgrüne Position, auch CDU-Minister Wissmann spottete schon damals über das „Märchenschloss.“ Herr Steffel, denken Sie nach, bevor Sie gleich lospoltern. Denn auch Herr Wissmann hatte Recht. Ihre Vorstellung vom Berliner Großflughafen ist nämlich der reine Größenwahn.
Die zentrale Frage ist aber doch die, ob das erwartete Fluggastaufkommen, mit dem sich ein Großflughafen rechnet, auch tatsächlich eintrifft. Im Geschäftsjahr 2000 schrieben zwei der drei Flughäfen tiefrote Zahlen. Während Tegel einen Gewinn von 114 Millionen DM erwirtschaftete, verzeichnete Tempelhof ein Minus von 21 Millionen und Schönefeld sogar ein Minus von 56 Millionen DM. Nicht nur die Schulden der Bankgesellschaft, auch die der beiden Flughäfen zahlen die Berliner Steuerzahler. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir mit dem Single-Airport in
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Schönefeld nicht nur die Bevölkerung in Pankow und Spandau, in Tempelhof und Lichtenberg vom Fluglärm befreien, sondern alle Berlinerinnen und Berliner auch von einer schweren Finanzlast.
Deshalb: Die CDU-Vorstellung von drei Flughäfen in dieser Region ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch nicht zu verantworten.
Wir vergessen aber auch nicht die Menschen in Schönefeld, die durch den neuen Flughafen zusätzlich belastet werden. Deshalb wollen wir in Schönefeld den Lärmschutz verbessern und das Nachtflugverbot durchsetzen. Was in Frankfurt am Main real existiert, darf in Schönefeld nicht unmöglich sein.
Gern wird in der Debatte immer auf London verwiesen. Übersehen wird dabei jedoch, dass dort jährlich 130 Millionen Fluggäste gezählt werden, in Berlin mit etwa 13 Millionen nur ein Zehntel. Für einen Großflughafen mit Drehkreuzfunktion ist die märkische Region einfach zu dünn besiedelt. Mit den 50 Millionen Fluggästen in Frankfurt am Main kann sich Berlin ebenfalls nicht messen. Dort umfasst der Einzugsbereich mit 20 Millionen Einwohnern das Vierfache von Berlin und Brandenburg. Leere Slots, dort heiß begehrt, werden hier wie Sauerbier angeboten. Während von Frankfurt pro Woche 600 interkontinentale Ziele direkt angeflogen werden, sind es in Berlin lediglich 30. Der Umsteigeverkehr in Frankfurt liegt bei 60 %, in Berlin bei 3 %. Hinzu kommt, dass in Berlin 60 % aller Flüge Kurzstreckenflüge unter 600 km sind, die sukzessive durch die Fertigstellung der schnellen Eisenbahnstrecken reduziert werden. Trotz alledem: Bündnis 90/Die Grünen wollen ebenso wie die SPD einen leistungsfähigen Flughafen und die Einbindung Berlins in den internationalen Flugverkehr.
Entscheidend für die Leistungsfähigkeit eines Flughafens ist die Kapazität der Abfertigungsanlagen. Sie liegt in Schönefeld derzeit nur bei 4 Millionen Fluggästen pro Jahr. Die 800 000 jährlichen Fluggäste in Tempelhof lassen sich deshalb schon heute nach Schönefeld verlagern, weil dieser Airport nur zu einem Drittel ausgelastet ist.
Im Flächennutzungsplan, Herr Niedergesäß, der 1994 für Gesamtberlin im Abgeordnetenhaus unter der Federführung von CDU und SPD beschlossen wurde, ist Tempelhof schon nicht mehr als Flughafen enthalten.
Bis auf die CDU wollen ihn auch alle Parteien schließen. Für die Nachnutzung der Fläche hat Senator Strieder ein Konzept entwickelt, das auf die jahrzehntelange Funktion als Flughafen Rücksicht nimmt. Der „Park der Luftbrücke“ behält die Weite und Offenheit des Tempelhofer Feldes, wodurch auch der stadtklimatische Faktor gesichert wird. Die neue Parkanlage wird die Lebensfähigkeit in Nord-Neukölln und in Tempelhof entscheidend verbessern.
Es wird nicht möglich sein, in der dünn besiedelten Region von mehreren Standorten aus Direktflüge über den Atlantik anzubieten, die sich wirtschaftlich rechnen. Da es weder ein nationales, geschweige denn ein europäisches Luftverkehrskonzept gibt, bleiben nur zwei Alternativen: Kooperation der Flughäfen miteinander oder mörderische Konkurrenz gegeneinander, die zu Lasten der Steuerzahler und der Sicherheit der Fluggäste ausgetragen würde. Wir wollen die Kooperation, wobei das wichtige Bindeglied die Bahn ist. Die Verkehrsanbindung der Flughäfen ist deshalb von größter Bedeutung.
In Schönefeld wird die Integration des zukünftigen TerminalBahnhofs in das Eisenbahnnetz so realisiert, dass der Flughafen von allen Himmelsrichtungen mit der Schiene erreichbar ist. Auch die Anreise wird optimiert. Wie im Londoner Bahnhof Paddington Station wird es auch am Lehrter Bahnhof einen VollCheck-in für alle Airlines geben, so dass in Zukunft die Flugreise am Lehrter Bahnhof und nicht am 25 km entfernten Flughafen beginnt.
Ein überdimensioniert ausgebauter Flughafen in der märkischen Region hätte zur Folge, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um möglichst viele Menschen in möglichst viele Flugzeuge zu bekommen, damit der Flughafen wirtschaftlich rentabel ist. Dies stünde aber in eklatantem Widerspruch zu den ökologischen Anforderungen, zu denen sich die Bundesregierung, die Bundesländer und auch die Stadt Berlin hinsichtlich der CO2-Reduzierung verpflichtet haben.
Absurd verhält sich die PDS. Gregor Gysi ist für Sperenberg, aber gegen einen Großflughafen, Jutta Matuschek ist gegen alles und Harald Wolf ist für den Konsensbeschluss. Gysis bunte Truppe steht ziemlich beliebig da. Das sollten Sie einmal ändern!
Die Schadstoffemissionen, die zu 80 % bei Start und Landung entstehen, belasten die Umgebung der Flughäfen. Über den Wolken werden sie in die Stratosphäre emittiert und zerstören dort die Ozonschicht – ein Garant für das Leben auf dem Planeten Erde. Auch deshalb darf der Flugverkehr nicht unermesslich wachsen, er muss auf das Notwendige reduziert werden.
Von den Befürwortern des überdimensionierten Ausbaus wird immer wieder auf die Funktion als Jobmaschine hingewiesen. Das Rad des Flughafens wird aber in Berlin nicht neu erfunden. Die Arbeitsplätze und auch die Beschäftigten sind doch bereits vorhanden. Deshalb ist eher ein Verlust von Arbeitskräften zu befürchten. Wahrscheinlich darf man zufrieden sein, wenn niemand wegen der Umstrukturierung entlassen wird.
Irritationen gab es in den vergangenen Jahren zuhauf. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts in Brandenburg sind mir bis heute unerklärlich. Dagegen ist die Entscheidung des Gericht in Frankfurt/Oder nachvollziehbar. Die gerügten Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
Das Planfeststellungsverfahren verläuft, wenn man den Presseberichten Glauben schenken darf, teilweise chaotisch. Die Fraktion der Grünen unterstützt daher die Auffassung von Senator Strieder, nach der die Schließung von Tempelhof und Tegel rechtsverbindlich und einklagbar im Planfeststellungsbeschluss verankert werden soll. So wurde übrigens seinerzeit in München verfahren. So wollen wir es in Berlin auch halten.
Unabhängig vom Planfeststellungsverfahren für den Bau des Single-Airports läuft die Privatisierung. Das Angebot des Bieterkonsortiums, dafür lediglich 50 Millionen DM zu bezahlen, ist in der Tat ein unsittliches Angebot, insbesondere vor dem Hintergrund, dass vor drei Jahren noch 650 Millionen DM geboten wurden. Die Privatisierung soll doch die öffentliche Hand entlasten. Nun sollen die Risiken beim Staat verbleiben und nur die Gewinne privatisiert werden. Eine solche Privatisierung ist eine Mogelpackung. Eine solche Privatisierung lehnen wir ab.
Der Senat und die Holding haben klug gehandelt, das Angebot zunächst abzulehnen, denn die öffentliche Hand ist nicht erpressbar und die drei Gesellschafter haben Alternativen. Bei der ersten Alternative wird das Angebot von Hochtief und IVG endgültig abgelehnt, das Planfeststellungsverfahren aber zügig zu Ende geführt. Bei der folgenden Neuausschreibung können sich auch Bieter bewerben, die früher vom Verfahren ausgeschlossen wurden, weil sie bei der Planung beteiligt waren. Dazu gehört z. B. die British Airways, die sich mit Daimler-Benz und
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Dornier in einer Bietergemeinschaft beworben hatte. Könnten die sich wieder bewerben, wären mehrere Bewerber da und der Staat in einer besseren Verhandlungsposition. Auch das wollen wir berücksichtigen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – Die zweite Alternative ist die nüchterne Kaufmannsrechnung. Zu prüfen wäre nämlich, ob mit den Gewinnen aus Tegel und den Erlösen aus der Flughafengebühr, eine Lizenz zum Gelddrucken, die Gesamtbilanz für die öffentliche Hand günstiger ist, als das unsittliche Angebot der Bieter. Ist das der Fall, sollten die drei Gesellschafter den Flughafen lieber selber bauen.
Sie sehen, die Grünen gehen völlig unideologisch an die Privatisierung heran.
Völlig unideologisch, jawohl! Genaue Zielvorstellungen haben wir aber für die innerstädtischen Flughäfen. Deshalb: Tegel und Tempelhof müssen geschlossen, der Konsensbeschluss muss schnellstmöglich umgesetzt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Regierender Bürgermeister! Sie nannten zum Schluss ein Datum. Das habe ich bewusst nicht getan. Ich habe aber meine Rede damit beendet, dass ich für die schnellstmögliche Realisierung bin, weil ich die schnellstmögliche Schließung von Tegel und Tempelhof möchte. Wenn das 2007 geschieht, sind wir alle froh, wenn nicht, hoffen wir, dass es nicht allzu lange dauert.
Ich komme jetzt zu Herrn Steffel, der leider wieder hinausgeht. Das ist eine Unsitte. Es ist mehr als die Hälfte der CDU-Fraktion nicht anwesend. Herr Steffel hört nicht zu, wenn andere reden.
Ich hätte ihm jetzt gern einige Dinge mitgeteilt. – Heute Morgen hat er schon seinem Gedächtnisschwund unter Beweis gestellt. Er hat vergessen, dass die Senatoren Klemann und Branoner in der CDU sind. Er sagte, der damals abgeschlossene BVG-Vertrag sei schlecht ausgehandelt worden. So etwas würde die CDU nie tun. Jetzt wollte ich ihn wieder darauf hinweisen, dass er falsch liegt. Er sagte, – ich habe es mir notiert – Grüne und PDS wären für Stendal und Sperenberg gewesen. Ich bin wirklich sehr aufmerksam. Ich habe mich in meiner Partei umgehört. So etwas habe ich nie gehört. Wir waren die ersten und lange Zeit die einzigen, die erstens für die Region festgehalten haben, dass ein Single-Airport-Konzept benötigt wird und die sich schon 1991 oder 1992 für den Standort Schönefeld entschieden haben. Da war die SPD noch zu großen Teilen für Sperenberg. Sie waren sogar noch weiter draußen, bei Sperenberg und wo auch immer, Hauptsache nicht in Bohnsdorf, Herr Niedergesäß. Alles andere ist Ihnen doch recht, ob groß, ob klein, ob wie auch immer, Hauptsache nicht vor Ihrer eigenen Tür. Das können Sie ja vertreten. Es wirkt nur nicht überzeugend!
Jedenfalls bitte ich darum, dieses klar zur Kenntnis zu nehmen. An diesem Punkt haben wir den Weitblick gehabt und haben diesen Standort favorisiert. Der wird realisiert. Herr Landowsky schüttelt den Kopf. Sie waren immer dafür oder dagegen. Ich weiß nicht, wofür Sie heute sind. Aber dass Sie diesen Senat für so mächtig halten, dass er in drei Monaten ein Planfeststellungsverfahren, das schon über Jahre läuft, von heute auf morgen kippen kann, da wäre ich vorsichtig. Aber vielleicht trauen Sie ihm ja viel zu. Aber dann haben wir auch noch gute Sachen, die wir in der Zukunft noch realisieren können – Rot und Grün zusammen. Ich danke für das Vertrauen, Herr Landowsky!
Dann hat Herr Steffel auch die Zeit, die uns davonläuft, bemüht. Der entscheidende Zeitpunkt für die Realisierung des Single-Airports und die Schließung der innerstädtischen Flughäfen ist das Planfeststellungsverfahren. Ohne einen Planfeststellungsbeschluss, der rechtskräftig ist, nützt auch kein Privatisierungsverfahren, egal ob es gestern, heute oder morgen abgeschlossen wird. Das ist das Entscheidende. Trotz dieser Querelen und trotz der Querschüsse von Seiten der CDU gegen dieses Konzept ist die Planfeststellung noch im Zeitplan. Und sie
läuft auch weiter. Es war eine gute Entscheidung, dass das Planfeststellungsverfahren vom Privatisierungsverfahren abgekoppelt wurde, denn das ist die Voraussetzung, dass man überhaupt bauen kann. Deshalb unterstütze ich auch die Position, dass wir die Verfahrensmängel, die das Gericht in Frankfurt an der Oder zu Recht gerügt hat, schnellstmöglich beheben.
Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass hier drei Gesellschafter sind, also Brandenburg, der Bund und Berlin. Und es wurde auch gesagt, dass sich alle drei Gesellschafter einig sind. Das Land Brandenburg wird in der Flughafenholding übrigens von dem dortigen Wirtschaftsminister vertreten. Nach meiner Erinnerung heißt der Fürniß und gehört zur CDU. Also klären Sie einmal die Position in Ihren eigenen Reihen, grenzüberschreitend, denn wir wollen ja ein gemeinsames Bundesland werden. Wenn Sie sich geeinigt haben, kommen Sie wieder, und dann können Sie auch gezielt und berechtigt meckern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird am späten Abend noch spannend hier.
Über den Antrag bräuchten wir ja gar nicht zu reden, wenn die berühmten Kläuse vor drei Jahren gar nicht damit angefangen hätten. Ich weiß ja, Herr Kaczmarek, seit Sie in der Opposition sind, leiden Sie unter Gedächtnisschwund, auch das haben Sie vergessen: Klaus-Rüdiger Landowsky, der schon ganz andere Sachen gemacht hat, hat auch dieses angeleiert.
Und auch diese Fusioon war kein Volltreffer, Herr Landowsky, genauso wenig wie Ihre Bankgeschichten. Aber damals haben sie die Fusionsabsichten erklärt, dann ist darüber geredet worden, und dann ist abgewogen worden. Und kurz vor den Wahlen hat die große Koalition einen Rückzieher gemacht, wollte davon nichts mehr wissen. Dann wurde ein Unternehmensvertrag mit der BVG geschlossen, der ein Sanierungskonzept beinhaltet. Das haben Sie unterstützt. Das haben wir damals auch mit der Öffentlichkeit zusammen durchgedrückt gegen diese Idee der beiden Kläuse.
Dann dachten wir eigentlich, die Sache wäre erledigt. Wir mussten dann aber zur Kenntnis nehmen, dass hinter dem Rükken dieses Parlaments ein gewisser Eberhard Diepgen, seines Zeichens Regierender Bürgermeister – auch das sollten Sie nicht vergessen, Herr Kaczmarek – –
Dazu komme ich doch sofort, ach, nun seien Sie doch geduldig, ich wusste ja gar nicht, dass Sie so nervös sind. –
Dann hat dieser Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen hinter dem Rücken des Parlaments mit der Bahn verhandelt. Und jetzt, als der Wechsel im Senat kam, hat der Regierende Bürgermeister Wowereit Diepgens Absicht übernommen und das Ganze in die Öffentlichkeit gebracht.
Das haben Sie mir ja immer gesagt, und jetzt ist es so, und jetzt dürfen Sie sich freuen, das ist doch schön.
Deshalb haben wir die Ziele aufgelistet, um die es uns geht. Was die Ziele angeht, haben SPD und Grüne jedenfalls eine große Gemeinsamkeit. Und dann sagen Sie, das seien unschädliche Dinge. Wenn wir formulieren, das müsse behindertengerecht sein, dann sagen Sie, das sei unschädlich, womit Sie 25 Prozent der Bevölkerung vor den Kopf stoßen, das finde ich nicht so toll.
Aber ich kann Ihnen sagen, die Untersuchungen sind ergebnisoffen. – Das haben Sie ja heute bei der Veranstaltung der S-Bahn gehört, morgen hören sie es bei der BVG noch einmal.
Auch die Finanzsenatorin hatte noch einmal berichtigt, dass die Verhandlungen ergebnisoffen sind. Und da nehme ich sie beim Wort, das habe ich heute gesagt, das werde ich morgen auch sagen, sie sind ergebnisoffen. Ich bin überzeugt, dass Ergebnis ist so offen, dass keine Fusion dabei herauskommt.
Das hat Gründe, die ich noch einmal nennen will. Der erste Grund ist: Die Europäische Kommission will den Wettbewerb und kein VEB Kombinat Verkehr in Neuauflage. Damit haben wir in Berlin schlechte Erfahrungen gemacht.
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Außerdem ist das Kartellrecht dagegen. Die EU-Gesetzgebung ist dagegen. Und die bisherige richterliche Rechtsprechung z. B. in Mannheim, wo Bietergemeinschaften sich zusammengeschlossen haben, um Konkurrenz auszuschalten, hat das verhindert. Wir wollen jedenfalls über den Wettbewerb die Situation im ÖPNV verbessern.
Damit ist völlig klar, die Prüfung ist ergebnisoffen, dem wollen wir nicht vorgreifen, die sollen prüfen, da sind wir uns einig. Deshalb kommt Ihr Antrag nicht durch, und Sie ziehen heute einmal den Kürzeren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit!
Herr Dr. Wruck, ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt, dass der von Ihnen geschätzte frühere Parteifreund, der frühere Innensenator von Berlin Jörg Schönbohm – CDU –, darauf verzichtet, obwohl er von seiner Partei dazu aufgefordert ist, die PDS zu beobachten? Wie bewerten Sie das in dem Zusammenhang, den Sie gerade genannt haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, dass der Konkurs vom Theater des Westens in letzter Minute verhindert werden konnte, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, die künstlerische und finanzielle Zukunft vom Theater des Westens auf eine sichere Grundlage zu stellen?
2. Trifft es zu, dass der Intendant Prof. Ottenthal in einer Presseerklärung vom 19. Juni 2001 noch „die großartige wirtschaftliche Entwicklung“ seines Hauses rühmte, obwohl das Theater des Westens kurz vor dem Konkurs stand? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt?
Was erwarten Sie denn jetzt von Herrn Ottenthal, damit das weitere Defizit abgesenkt wird und das Theater des Westens auch langfristig auf eine finanziell sichere Situation eingestellt ist?
Sie haben sicher auch die Pressemitteilung in einer Berliner Zeitung gelesen, dass möglicherweise ein Nachfolger im Gespräch ist, nämlich Herr Lund von der Neuköllner Oper. Trifft diese Pressemitteilung zu bzw. haben Sie Zutrauen, dass in nächster Zeit ein Konzept vorgelegt wird, mit dem die Zukunft auch mit Professor Ottenthal zur Zufriedenheit gesichert wird?
Herr Senator! Sehen Sie jenseits des Ergebnisses dieses Gutachtens überhaupt die Möglichkeit, in den nächsten 10 Jahren die B 101 in Richtung Stadtmitte zu finanzieren, gegebenenfalls mit dem von der CDU geforderten unterirdischen Tunnel, angesichts der Schieflage der Bank und des Haushaltsnotstandes von Berlin, die im Wesentlichen auch durch die Aktivitäten des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Landowsky verursacht worden sind?
Ich habe ebenfalls eine Frage an Senator Strieder. Treffen Presseberichte zu, nach denen Anwohner gegen einen der letzten Wachttürme – Kieler Eck – an der Kieler Straße, vorgehen, weil sie die Auffassung vertreten, ihr Wohnungswert sei dadurch gemindert, und dass sie abermals verlangen, dass dieser Wachtturm abgerissen wird?
Um diese schriftliche Benachrichtung bitte ich, vor allem deshalb, weil dieser Wachtturm unter Denkmalschutz steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat den Flugzeugabsturz in Neukölln, und welche Konsequenzen will er aus dem „Glück im Unglück“ für die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung ziehen? Ist die sofortige Schließung des Flughafens in Tempelhof nach dieser „Warnung“ nicht das Gebot der Stunde? Wenn nein, warum nicht?
2. Wie bewertet der Senat nach dem jüngsten Flugzeugabsturz in ein Neuköllner Wohngebiet den Konsensbeschluss vom Mai 1996, nach dem der Flughafen Tempelhof spätestens nach dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss geschlossen wird, und welche Vorkehrungen hat der Senat bisher getroffen, diese Planungsvorgabe umzusetzen?
Herr Senator! Sie haben gesagt, dass die Flughafen-Holding den Schließungsbeschluss für Tempelhof ruhen lässt, und Sie wissen, dass der Senat sich seit Jahren nicht im Stande sieht, im Senat zu beschließen, dass der Flughafen Tempelhof gemäß dem Konsensbeschluss spätestens 2003 geschlossen wird. Deshalb frage ich Sie noch einmal: Welche Maßnahmen sehen Sie, dass jetzt der Konsensbeschluss vom gesamten Senat so ernst genommen wird, dass auch die Schließung von Tempelhof spätestens 2003 realisiert wird?
Sie hatten vorhin in Ihrer Antwort gesagt, dass Sie anstreben, dass die Rechtsverbindlichkeit so hergestellt wird, dass mit Inbetriebnahme von BBI die Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden. Nun kann man aus den Planfeststellungsunterlagen, die heute für die Öffentlichkeit diskutiert werden, ersehen, dass die Rechtsverbindlichkeit, wie sie seinerzeit in München gegeben war – Schließung von MünchenRiem bei Inbetriebnahme von Erdinger Moos –, in diesem Planfeststellungsverfahren nicht gegeben ist. Das heißt, hier gibt es nicht die einklagbare Entscheidung, bei Inbetriebnahme von BBI die Flughäfen Tempelhof und Tegel zu schließen. Kann ich Ihre Aussagen so verstehen, dass Sie anstreben, dass im Planfeststellungsbeschluss die rechtsverbindliche und einklagbare Verbindung verankert werden soll, so dass mit Inbetriebnahme von BBI die Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir brauchten uns heute über dieses Ticket überhaupt nicht zu unterhalten, wenn die große Koalition nicht vor einigen Jahren die Sozialtarife im öffentlichen Nahverkehr abgeschafft hätte.
Mittlerweile haben wir in Berlin die höchsten Tarife und die meisten fehlenden Sozialtarife. Das heißt, Berlin ist eine sozial feindliche Stadt, was die Tarife im öffentlichen Nahverkehr betrifft. Das ist ein Skandal!
Frau Matuschek hat den PDS-Antrag und die 3 Punkte begründet. Alle 3 Punkte sind gerechtfertigt. Deshalb haben wir den PDS-Antrag auch unterstützt. Die große Koalition wollte es nicht und bringt jetzt einen Änderungsantrag ein, der in der Wortwahl die gegenwärtige Situation völlig gegenständlich darstellt. Hier ist von einer Fortführung des Arbeitslosentickets die Rede. Es gibt kein Arbeitslosenticket, sondern es gibt ein Arbeitslosenhilfeticket. Das setzt die soziale Ungerechtigkeit fort.
Ich habe damals schon, als der Antrag zum ersten Mal eingebracht wurde, eine Statistik vorgelegt, dass es in Berlin Bezieher von Arbeitslosenhilfe gibt, die erheblich mehr an Bezügen bekommen als Menschen, die Arbeitslosengeld haben, und umgekehrt. Das heißt, zielgerichtet waren Sie nicht genau, sondern Sie haben willkürlich eine Gruppe herausgenommen, bei der Sie meinten, das wären die Bedürftigsten. Dabei haben Sie
übersehen, dass viele, die Arbeitslosengeld beziehen, bedürftiger sind. Aber die werden ausgeschlossen. Das ist sozial ungerecht, das lehnen wir ab.
Wir möchten natürlich auch, dass der Versuch ausgewertet wird. Aber warum schreiben Sie nicht korrekt „Arbeitslosenhilfeticket“? Es gibt eben kein Arbeitslosenticket. Das sollte ausgeweitet werden. Aber eigentlich brauchen wir dafür nicht die Auswertung des gesamten Modellversuchs. Wir wissen schon alle, wo die Defizite sind. Deshalb braucht sich die große Koalition nicht hinter nötigen Auswertungen zu verstecken. Sie kann entscheiden, sie sollte entscheiden. Wir fordern Sie auf, den Ursprungsantrag zu unterstützen. Wenn die Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung kommt, werden wir uns der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr jährt sich zum 40. Mal der Mauerbau und zum 12. Mal der Mauerfall. Das war für uns Anlass, den Verlauf der Grenze als Attraktion für Berlin und seine Besucher – hier mit einem Antrag – herauszustellen. Die am meisten in Berlin gestellte Frage ist nämlich die nach dem Standort der Mauer. Der Grenzverlauf verlief 160 km um West-Berlin herum. Mit ihm kann man die Bedeutung und Historie sowie die politischen Entwicklungen Berlins aufzeigen. Dazu wollten wir, dass der Grenzverlauf als Wanderweg und Fahrradroute gestaltet wird. Das ist bis auf ganz wenige Ausnahmen heute möglich. Er sollte beschildert werden und eine attraktive und aktive Werbung für den sanften Tourismus darstellen.
In unseren Vorgesprächen auch mit den Tourismusorganisationen dieser Stadt haben wir erfahren, dass auch in Berlin angekommen ist, dass der sanfte Tourismus ein Wirtschaftsfaktor ist, der Steigerungsraten von 20 % aufweist, während der normale Tourismus zurückgegangen ist. Der sanfte Tourist gibt zudem mehr Geld aus als der automobile Tourist. Das haben die Tourismusorganisationen dieser Stadt erkannt. In der Senatswirtschaftsverwaltung ist diese Erkenntnis bereits angekommen. Wir möchten dies vom Parlament her unterstützen und legen auch deshalb diesen Antrag vor.
Dem wollte die große Koalition nicht folgen und hat einen Änderungsantrag eingebracht, den man natürlich – wenn man ihn so liest – unterstützen könnte. Es geht um den Erhalt der Mauerreste; wer wollte das nicht? Gerade wir wollten das. Ich frage mich, warum Ihnen erst jetzt einfällt, einen solchen Antrag zu stellen, nachdem so viel zerstört worden ist. Er ist aber an dem Punkt auch nicht realitätstüchtig. Frau Merkel, Sie wollen doch nicht ernsthaft mit diesem Antrag bewirken, dass die Teltowkanalautobahn nicht gebaut wird, weil die letzten verbliebenen Mauerreste in Neukölln zerstört werden, oder dass das Gelände am Nordbahnhof nicht bebaut wird, um das lange Stück Hinterlandmauer zu schützen! Dafür würden Sie sofort unsere Zustimmung erhalten. Wir können es allerdings kaum glauben. Ich bitte dazu einmal um dezidierte Darlegung.
Vor allen Dingen – Herr Schlede, passen Sie gut auf! – gehört zum Mauerverlauf auch der Grenzturm an der Stresemannstraße. Da gab es bereits unterschiedliche Anträge unserer Fraktion, diesen Wachturm an der authentischen Stelle unter Denkmalschutz zu stellen und damit trotz der Bebauung zu retten.
Herr Landowsky klatscht. Dem Klatschen müssten eigentlich die Abstimmungen folgen. Der von uns eingebrachte Antrag ist aber immer wieder verwässert worden. Nun haben wir folgende Situation: Der Unterausschuss Bebauungspläne hat sich mit dem Bebauungsplan Leipziger/Potsdamer Platz befasst. In diesem Bebauungsplan wollte der Investor eine Erhöhung der Baudichte erreichen. Gleichzeitig sagte dieser aber, er hätte ein Defizit von 1,5 Millionen DM, wenn er den Wachturm berücksichten müsste; deshalb müsste der Wachturm abgerissen werden. Er beantragte also eine Änderung des Bebauungsplans.
Herr Lehmann-Brauns möchte den Bausenator hören. Dagegen habe ich nichts. Der Vorschlag ist gut. Ich unterbreche meine Rede, bis der Bausenator anwesend ist. Dann kann er dazu Stellung nehmen. Ich bitte, mir die Zeit gutzuschreiben. Herr Präsident, wir beantragen die Anwesenheit des Bausenators zu diesem Sachverhalt. Es ist entscheidend. Wir wollen den Wachturm an der Stresemannstraße erhalten. Ich bitte Sie, die Sitzung so lange zu unterbrechen, bis dieser erscheint.
Ich bedanke mich für die Anwesenheit. Wer hätte das gedacht? – Es geht um den Erhalt des Wachturms an der Stresemannstraße an authentischer Stelle und um den Antrag der großen Koalition über den Erhalt der Mauerreste. Das ist unmittelbar verbunden. Wir hatten im Unterausschuss Bebauungspläne – Herr Niedergesäß, Sie können sich erinnern – genau diesen Antrag der Investoren, die eine Erhöhung der Baudichte wollten, ohne den Turm berücksichtigen zu müssen. Ein guter Kompromiss wäre dabei, wenn diesem Investor gesagt würde, er könne seine Rendite erhöhen, es werde aber nur unter der Bedingung einer Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt, dass der Wachturm gerettet wird. Diesem Ansinnen, das wir in Unterausschüssen und im Bauausschuss vertreten haben, hat die große Koalition widersprochen. Das verstehen wir nicht – vor allem, weil wir jetzt plötzlich Beifall für die Erhaltung des Wachturms bekommen. Deshalb noch einmal meine Bitte an die große Koalition: Reden Sie Klartext, denn im Unterausschuss wurde die Baureife für das Projekt beschlossen. Über die Baureife stimmt aber nicht das Abgeordnetenhaus ab.
Herr Gaebler! Jetzt bringen Sie das Niveau aus dem Ausschuss auch noch in das Parlament: Demnach hat die Opposition keine Ahnung und bringt nur Anträge ein, die populistisch und dumm sind.
Ich weiß, nur Sie haben die Weisheit mit Löffeln gefressen, und insbesondere die SPD hat in Bezug auf den Mauerverlauf die Weisheit gepachtet. Da sollten Sie nicht einen solchen großen Mund riskieren, sondern einmal nachdenken, was es hierbei an Versäumnissen gegeben hat und was wir noch zu retten versuchen. Es ist nicht mehr viel, aber das Wenige wollen wir retten.
Ich habe eine Frage an die Staatssekretärin Krautzberger! Es ging durch die Presse, dass der Südwesten während der Sanierung der Wannseebahn im Zuge der Sanierung der Stadtbahn abgekoppelt wird. Herr Senator Strieder hat sich öffentlich geäußert, dass diese Planungen ein Unding seien. Wie sieht die neue Planung aus?
Es hat keinen Zweck, diese Frage an ein anderes Senatsmitglied zu stellen. Ich bedanke mich!
Herr Senator! Sie wissen, das europäische Wettbewerbsrecht verlangt die europäische Ausschreibung. Das war bei der Sanierung des Metropol-Theaters, bei der Sanierung des Brandenburger Tores, bei der Parkraumbewirtschaftung, letztlich bei der Flughafenprivatisierung und bei der Messe nicht der Fall. Wie will der Senat dem Vorwurf entgehen, er sei wettbewerbsfeindlich, europafeindlich und zöge es vor, im eigenen Berliner Sumpf zu schmoren?
Herr Senator, wird bei der Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführt wird, ein eventueller Einbau von geschlossenen Systemen mit Drehkreuzen berücksichtigt? Stimmen Sie mit mir überein, dass die Investitionsmaßnahmen, die möglicherweise für zweite Zugänge notwendig sind, wichtiger sind als die Ausstattung des Berliner U-Bahnnetzes mit Drehkreuzen?
Herr Senator! Es geht nicht nur um die S-Bahn, sondern auch um die Fernbahn. Darauf bezog sich das Gutachten der Stiftung Warentest, nach dem gefragt wurde, auch. Vor Ihrer Zeit wurde entschieden, dass am neuen Fernbahnhof Spandau auf der westlichen Seite aus Sicherheitsgründen ein zusätzlicher Zugang errichtet wird. Der war ursprünglich auch am Ostbahnhof vorgesehen. Er ist aus Kostengründen unterblieben.
Sehen Sie auch hier ein Problem? Sind Sie bereit, das in die Untersuchung aufzunehmen und auch zu prüfen, ob am westlichen Bahnsteigende am Ostbahnhof ein zusätzlicher Zugang notwendig ist?
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Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Strieder. Herr Strieder, wir konnten gestern und heute der Presse entnehmen, dass die Flughafen-Holding beabsichtigt, den Flughafen Tempelhof, der 20 Millionen DM Defizit pro Jahr erwirtschaftet, für 10 Millionen DM auszubauen. Vor dem Hintergrund, dass dieselbe Holding den Antrag gestellt hat, diesen Flughafen 2002 zu schließen, frage ich Sie, ob Sie dies für eine vertrauenswürdige Maßnahme halten und ob aus Ihrer Sicht noch irgendjemand an den vom Regierenden Bürgermeister unterschriebenen Konsensbeschluss glaubt, dass mit dem Flughafen in Schönefeld auch die innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel, der auch ausgebaut wird, geschlossen werden, oder halten Sie das für kontraproduktiv?
Ich bin dankbar für diese Darstellung. Ich würde mich freuen, wenn ich solche Worte von dem Unterzeichner des Konsensbeschlusses, dem Regierenden Bürgermeister, auch einmal hören würde. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, Herr Strieder: Die Flughafen-Holding hat viele Schulden und verlangt permanent vom noch ärmeren Land Berlin immer weitere Zuschüsse, damit sie überleben kann. Würden Sie diese Zuschüsse in Frage stellen, wenn weiter diese Ausbauprogramme für die zu schließenden Flughäfen laufen? Es passt doch nicht zusammen, dass auf der einen Seite Millionenbeträge für den Ausbau zu schließender Flughäfen vorhanden sind, und auf der anderen Seite mimt die Holding den Bettelmann, um an die Finanzen des armen Landes Berlin heranzukommen. Wie wollen Sie da verfahren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist das neue politische Verfahren der CDU in der Abgeordnetenhaussitzung, dass die Senatoren auf nicht gestellte Fragen antworten und die Abgeordneten hier zu nicht gestellten Anträgen reden. Bei Herrn Ueckert war wieder alles drin: Ökosteuer, U 5, aber mit dem Beratungsgegenstand hatte das alles nichts zu tun.
Ich will nur eine Bemerkung zur Ökosteuer machen, weil Sie das auch getan haben: Bei der Ökosteuer ist es uns gelungen, den öffentlichen Nahverkehr und den öffentlichen Verkehrsunternehmen einen strategischen Vorteil zu verschaffen, weil wir uns in der rot-grünen Bundesregierung durchsetzen und die SPD überzeugen konnten, dass die öffentlichen Verkehrsunternehmen nur den halben Öko-Steuersatz zahlen müssen.
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Da diese Ökosteuer verstetigt wird, heißt das, die Schere geht auseinander zu Gunsten des öffentlichen Nahverkehrs. Das ist das, was wir wollten. Das ist vernünftig, und deshalb ist die Ökosteuer auch für die Nahverkehrsunternehmen gut.
Bei dem vorliegenden Antrag geht es eigentlich um das Thema, das uns schon vorhin in der Aktuellen Stunde beschäftigt hat – es geht um die Gewaltenteilung. Wie viel Rechte hat das Parlament, die erste Gewalt, und wie viel rechte gibt sie ab an den Senat, die zweite Gewalt? Hier ist es ganz klar, Frau Matuschek hat es gesagt: Die Hälfte der Bundesländer sagt, der Nahverkehrsplan ist originäre Sache des Parlaments. Das ist auch richtig so, das entspricht demokratischem Verfahren, und es ist Zeit, dass es hier in diesem Nachfolgestaat von Preußen auch einmal ankommt, dass die erste Gewalt das Sagen hat.
Was ist denn der Nahverkehrsplan? – Er ist im Grunde der Bundesverkehrswegeplan, auf ein Land bezogen. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Deutschen Bundestag beschlossen, er wird aber von der Bundesregierung aufgestellt, mit allen Nachteilen, die damit verbunden sind, weil es das reine Wunschkonzert ist, wie damals Minister Müntefering gesagt hat, wo alle Länder ihre Wünsche hineinschreiben, ohne Rücksicht darauf, ob sie finanzierbar sind. Das hat dazu geführt, dass der vordringliche Bedarf des Bundesverkehrswegeplans allein mit 90 Milliarden DM unterfinanziert ist, der gesamte Plan mit 250 Milliarden DM.
Wenn Sie das auf das Land Berlin übertragen wollen – prost Mahlzeit! Da können Sie alles aufschreiben, da sind Sie sich schnell einig. Aber es bringt für die konkrete Handlungspraxis überhaupt nichts. Und deshalb: Das Parlament hat das originäre Recht des Budgets. Die Finanzverteilung liegt hier. Wir stellen den Haushalt auf, und die Exekutive muss sich danach richten. Deshalb ist der Plan mit der Finanzierung eng verwoben. Das muss man bedenken. Diejenigen, die über die Finanzen verfügen, müssen auch über die Pläne verfügen. Ein Plan nützt nichts, wenn er nur finanziert werden kann, wenn man einen Dukatenesel mitbringt – selbst das schaffen Sie nicht –, ansonsten ist er Makulatur. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag. Auch die CDU will die Legislative stärken. Wir fordern Sie auf: Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit der Nahverkehrsplan in Zukunft vom Parlament beschlossen wird und nicht vom Senat.
Ich habe eine Frage an Senator Strieder. – Treffen die Berichte der „Berliner Zeitung“ vom 16. Januar 2001 zu, dass Sie beabsichtigen, den Beyschlagtunnel zu sanieren und den Autoverkehr während der Sanierungsphase durch die Ruppiner Chaussee zu führen? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie dieses realisieren?
Herr Senator, ich habe nicht die Sanierung und die Notwendigkeit der Sanierung in Frage gestellt. Ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Die ist deshalb kompliziert, weil – wie Sie sicherlich wissen – es einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss gibt, dass im Falle des Autobahnbaus die Ruppiner Chaussee für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, dass sie zum Teil renaturiert wurde und dass für den Durchgangsverkehr umfangreiche Baumaßnahmen vorzunehmen sind – also finanziell und rechtlich problematisch. Deshalb noch einmal: Halten Sie trotzdem daran fest? Und wenn ja: Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie die bestehenden Gesetze in diesem Fall umgehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns, kurz nachdem der Senat sich gebildet hat, die Koalitionsvereinbarungen angeschaut, und dort Anträge gefunden, die wir unterstützen und die wir beschleunigen wollten. Dabei handelt es sich um die Straßenbahn durch die Leipziger Straße – vom Alexanderplatz – und vor allen Dingen um die Straßenbahn durch die Bernauer Straße.
Wir wissen aus leidigen Erfahrungen, dass Koalitionsvereinbarungen noch keine parlamentarische Bedeutung haben, denn wir können uns daran erinnern, dass selbst der Senatsbeschluss von 1993 für die Straßenbahn durch die Friedrichstraße keine Relevanz im Parlament hatte, weil der Abgeordnete Kaczmarek immer sagte: Wir sind das Parlament, der Senat kann beschließen, was er will. Wir machen, was wir wollen.
Ich habe mich damals immer darüber geärgert, dass wir keinen Antrag in das Parlament eingebracht hatten, dann hätten wir vielleicht jetzt schon die Straßenbahn in der Friedrichstraße. Aus dieser Erfahrung sind wir klug geworden; deshalb diese Anträge.
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und die Daten für die Einleitung von Planfeststellungsverfahren und für die Inbetriebnahme von Straßenbahnstrecken terminlich so platziert haben, dass wir dem zustimmen konnten.
Aus diesem Grund – weil wir eben wissen, dass in der CDU in Verwaltung und Parlament ein Blockadetrupp gegenüber Straßenbahnstrecken vorhanden ist, der leider 10 Jahre sehr erfolgreich war – wollen wir den Senator stützen, und können uns eigentlich nur vorstellen, dass wir heute mit breiter Mehrheit die Straßenbahnanträge verabschieden.
Bei der Leipziger Straße wollen wir die schnelle Anbindung oberirdisch zum Kulturforum, damit auch das Kulturforum planerisch oder schienenmäßig angebunden ist. Bei der Pre-Metro wäre das nicht der Fall. Da haben wir Ihre Daten, Herr Senator Strieder übernommen, und ich dachte, Sie werden doch sicher bei einer namentlichen Abstimmung heute zustimmen. Aber leider habe ich gehört,
Sie haben Ihr Mandat als Senator niedergelegt und können an der Abstimmung nicht teilnehmen. Ich wäre gespannt gewesen, ob Sie als Parlamentarier Ihren Vorschlägen die Sie als Senator befürworten, Niederlagen bereitet hätten. Aber Ihre Genossen bekommen dies offensichtlich hin. Wir sind jedenfalls gespannt, wie die SPD votieren wird.
Bei der Bernauer Straße ist es so, dass dies auch im Koalitionsvertrag steht und dass die CDU – obwohl das immer schon gewollt ist – das Vorhaben 10 Jahre lang boykottiert hat. Seit einem Jahr ist offensichtlich, dass die Bernauer Straße nicht verbreitert wird, sondern die einzige Möglichkeit der Realisierung im bestehenden Querschnitt liegt. Dass Sie das angepackt haben, Planungsdaten vorgelegt haben, und weil wir wissen, wie labil die große Koalition in dieser Frage ist, dafür erhalten Sie die Unterstützung der gesamten Opposition, wenn sich das Votum aus dem Ausschuss wiederholt.
Beim dritten Antrag ist die Situation etwas anders. Die Verlängerung vom Eckernförder Platz zum S-Bahnhof Beusselstraße steht nicht im Koalitionsvertrag, aber das Parlament kann ja auch Dinge beschließen, die nicht im Koalitionsvertrag stehen.
Anlässlich der S-Bahneröffnung von Jungfernheide nach Westhafen hat der Regierende Bürgermeister im Beisein von Journalisten unsere Forderung aufgegriffen und gesagt: Jawohl, die Straßenbahn vom Eckernförder Platz bis zum S-Bahnhof Beusselstraße muss realisiert werden, diese Lücke muss geschlossen werden. Sie amortisiert sich auch schnell. – Und er begründete es mit seiner Jugenderinnerung, denn früher sei er immer dort umgestiegen. Als im Ausschuss dieses Ansinnen des Regierenden Bürgermeisters abgelehnt wurde, habe ich ihm geschrieben, ich hätte mich für seine Forderung eingesetzt, aber seine eigene Fraktion widerspräche seinem Anliegen. Darauf hat er mir freundlich zurückgeschrieben, sich bedankt, dass ich mich für diese Maßnahme einsetze, hat sich bei Herrn Strieder rückversichert und gehört, sie würde mit hoher Priorität verfolgt, eine Machbarkeitsstudie gäbe es im ersten Quartal 2001, und er hofft, dass das schnellstmöglich realisiert wird – was der Abgeordnete Kaczmarek von der CDU immer vehement bestreitet und als überflüssig bezeichnet.
Wir als Parlament wollen jetzt wissen, ob Reden Taten folgen, ob Sie, Herr Senator Strieder, in diesem Haus eine Mehrheit
haben, ob Ihre Planungsdaten eine verlässliche Größe sind und ob diese widersprüchlichen Äußerungen von CDU und SPD zu den Ansinnen ihrer eigenen Senatoren der Wahrheit entsprechen oder nicht. Deshalb diese Anträge, und weil wir das dokumentieren wollen, wird hierüber namentlich abgestimmt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Senator! Sie haben gesagt, die UMTSErlöse sollten für die Sanierung ausgegeben werden, nicht nur von Straßen, sondern auch von Schienen. Deshalb frage ich Sie: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es dringend nötig ist, z. B. die Sanierungsmittel für die S-Bahn zu erhöhen, damit die zugemauerten Bahnhöfe endlich geöffnet werden und die sanierungsbedürftigen Bahnhöfe saniert werden können, dass der Regionalbahnhof Charlottenburg an die U-Bahn angebunden
wird – nicht nur der S-Bahnhof – und dass die Wriezener Bahn zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof so saniert wird, dass die Stadtbahn an den Bahnhof Lichtenberg angeschlossen wird, so dass dort kein Kopfbahnhof mehr vorhanden ist? Wenn nein, welche Projekte haben Sie für die Schiene angemeldet?
Ich habe abermals eine Frage an Herrn Strieder, der heute schon viel beschäftigt wurde.
Auf meine früheren Anfragen ist mir mitgeteilt worden, dass zeitlich mit der Eröffnung der S-Bahnstrecke nach Westhafen der U-Bahnhof Westhafen ebenfalls einen Aufzug bekommt. Das ist jetzt ein Jahr her. Trifft es zu, dass der Nichtbau dieses Aufzuges damit im Zusammenhang steht, dass die Finanzierung des gesamten Aufzugprogramms zwischen Senat und BVG unklar ist und deshalb überhaupt nicht gebaut wird, bzw. wie sieht es damit aus und wann ist Westhafen dran?
Mir ist zu Ohren gekommen, dass über das vereinbarte Finanzierungsprojekt für den Einbau zusätzlicher Aufzüge zwischen Senat und BVG kein Einvernehmen erzielt worden ist und dass deshalb die BVG sich nicht in der Lage sieht, damit anzufangen. Damit ist das gesamte Projekt für Monate gestoppt. Wenn das dazu führt, dass 50 Millionen DM nicht abgerufen werden, wäre das ein Skandal. Was wollen Sie dagegen tun?
Ich frage den Regierenden Bürgermeister. Herr Diepgen! Sie wissen, dass es gerichtlich erwiesen ist, dass bei der Privatisierung des Flughafens Schönefeld das Hochtief-Konsortium in betrügerischer Absicht einige Mitarbeiter bei einem Unternehmen, der WIP von Herbert Märtin, eingeschleust hat, das mit der Vorbereitung und Planung des BBI befasst war. Sie wissen darüber hinaus auch, dass diese Praxis den Vergaberichtlinien widersprach, deren uneingeschränkte Gültigkeit gerade Sie als Aufsichtsratsvorsitzender durchsetzen müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie mit den Konsorten von Hochtief in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten wollen.
Ich wundere mich ja, dass Sie Betrügereien in die Kategorie von Sympathie und Antipathie einordnen. Das wollen Sie wohl nicht beantworten. Aber unabhängig davon wissen Sie, dass wir bereits 1996 den Vorschlag gemacht haben, das Privatisierungsverfahren und den Bau des Flughafens von der weltweit anerkannten Antikorruptionsorganisation „Transparency International“ begleiten zu lassen. Das haben Sie damals abgelehnt. Deshalb frage ich Sie, ob Sie wenigstens heute nach diesen Erfahrungen mit Betrügereien, mit mafiaähnlichen Methoden dazu bereit sind, damit sich – Herr Diepgen, Sie sind doch da ein gebranntes Kind! – bei dem 6-Milliarden-DM-Projekt BBI so etwas wie bei Antes nicht wiederholt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Chronique scandaleuse des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz mit der heutigen Verabschiedung des Reformgesetzes ein Ende findet, kann man nur hoffen, Herr Gram. Es kann nur besser werden, weil man im Niveau nicht mehr sinken kann.
Denn die gezielte und fehlerhafte Indiskretion ungeliebter Mitarbeiter, das gegenseitige Mobbing, die Verwicklung selbst in politische Morde – wie beim Schmücker-Skandal –, der weit verbreitete Dilettantismus und das permanente Vertuschen und Verdunkeln sind die stechenden und ätzenden Reizworte dieses Amtes. Auch die Bespitzelung der Opposition – nicht in Ost-Berlin unter Erich Honecker, sondern in West-Berlin unter Eberhard Diepgen – war Bestandteil der Leitkultur dieser Behörde in der täglichen Praxis.
Kein Wunder, dass sich dieses Skandalamt über die Stadtgrenzen hinaus einen zweifelhaften Namen gemacht hat.
Kein Wunder, dass wir seit Jahren dessen Auflösung forderten. Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass ein CDU-Innensenator – einst oberster Schlapphut der Republik – unsere Forderung übernimmt und das Landesamt für Verfassungsschutz auflöst. Herzlichen Dank, Herr Werthebach, auch im Namen von Frau Künast!
Wenn es noch eines Beweises für die Richtigkeit unserer Forderung bedarf, so steht sie in Ihrem Begründungstext:
Das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin ist seit Jahren in negativen Schlagzeilen.
Es sei unabdingbar, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Gestatten Sie mir an diesem Tag, an diesem Ort und zu diesem Anlass ein Zitat von Ovid:
Nicht durch die Kraft höhlet der Tropfen den Stein, sondern durch häufiges Fallen.
Durch unseren Druck und durch die positive Rolle des Datenschutzbeauftragten konnte beim vorliegenden Reformgesetz Schlimmeres verhindert werden. Die große Koalition musste den Gesetzentwurf in wesentlichen Bereichen nachbessern. Nicht durchgesetzt haben wir uns – neben der generellen Auflösung von Verfassungsschutzbehörden – mit einer Vorabinformation zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.
Nein! – Erreicht wurde aber, dass künftig die näheren Voraussetzungen für deren Anwendung in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden und diese dem Ausschuss vorab zur Kenntnis gegeben wird. Darüber hinaus muss der Ausschuss regelmäßig über die Durchführung von Abhörmaßnahmen, Postkontrollen und Lauschangriffen unterrichtet werden. Gegen Ihren Willen, Herr Senator Wertebach, muss dem Ausschuss mitgeteilt werden, in welchen Beobachtungsfeldern solche Maßnahmen ergriffen wurden, aus welchen Gründen dies geschah und zu welchem Ergebnis die Einschränkung von verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechten geführt hat. Erstmals werden damit Maßnahmen des Verfassungsschutzes einem Controlling unterzogen, denn bisher wurde dem Verfassungsschutzausschuss nur die Anzahl der jeweiligen Maßnahmen mitgeteilt – ohne Angaben darüber zu machen, ob sie den Links-, Rechts-, Ausländerextremismus oder die Spionageabwehr betrafen. Das war keine politische Kontrolle. Das war eine Alibimaßnahme. Deshalb befürworten wir diese Bewegung in die richtige Richtung.
In diesem Punkt schon.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Vertrauensperson lehnen wir nicht grundsätzlich ab. Wir bleiben aber bei unserer Ansicht, dass diese Aufgabe keine Person aus dem Geheimdienstapparat übernehmen sollte. Wir wollen stattdessen eine unabhängige Persönlichkeit, die gewohnt ist, die Arbeit von Behörden für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Dafür ist keine neue Institution nötig, sondern die beim Datenschutzbeauftragten vorhandene Infrastruktur wollen wir nutzen. So wird das zum Beispiel, Herr Kollege Benneter, in Niedersachsen praktiziert und wurde unter Ihrem Freund Gerhard Schröder dort eingeführt. Leider konnte auch hier die beste Männerfreundschaft zwischen Schröder und Benneter das Herz der CDU nicht erweichen. Dabei wissen wir doch, dass der Datenschutzbeauftragte bereits mit der Verfassungsschutzmaterie vertraut ist, da er bei abgelehnten Anträgen auf Akteneinsicht von Einzelpersonen angerufen werden kann. Ursprünglich wollten Sie das auch, aber wie so oft ist die SPD aus Koalitionsraison eingeknickt.
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Der als Vertrauensperson angekündigte ehemalige Verfassungsschutzchef aus Nordrhein-Westfalen, Fritz Achim Baumann, wird von uns kritisch und misstrauisch beobachtet.
Auch in Nordrhein-Westfalen gab es unter seiner Verantwortung Skandale, in denen er nicht gerade als Verfechter von Transparenz und Aufklärung agierte. Erinnert sei nur – Herr Gram, hören Sie gut zu – an den ehemaligen rechtsextremistischen V-Mann in NRW, Bernd Schmitt, der eine Kampfsportschule betrieb, in der rechtsradikale Skinheads ausbildete wurden. Darunter befanden sich die späteren Attentäter von Solingen, die einen mörderischen Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genc¸ verübt hatten. Dabei gab es nicht nur zahlreiche Schwerverletzte; auch drei Kinder und zwei Erwachsene wurden getötet. Das ist wahrlich keine Empfehlung für dieses Amt. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 10. Juni 1994 wunderte sich über Baumann, weil er den rechtsradikalen V-Mann selbst dann noch – mit dem Satz, das sei „szenetypisches Verhalten“ gewesen – verteidigte, als die Staatsanwaltschaft gegen ihn schon wegen Unterstützung einer verbotenen rechtsextremistischen Organisation ermittelte. Herr Garstka führt sein Amt seit Jahren tadellos. Deshalb halten wir den Berliner Datenschutzbeauftragten für die bessere Vertrauensperson.
Anders als im Untersuchungsausschussgesetz und entgegen unseren Vorstellungen kann der Ausschuss diese Vertrauensperson nur mit Mehrheit beauftragen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Regierungsparteien bestimmen, wann und zu welchen Themen Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist der grundlegende Geburtsfehler dieser Kontrollinstanz, denn Minderheitenrechte können so nicht gewahrt werden. Sie, meine Damen und Herren von CDU und SPD, können im Verein mit dem Innensenator noch so oft beschwören, dass Vertrauen und Transparenz praktiziert werden sollen. Diese Konstruktion beschwört genau das Gegenteil.
Auch das Vorgehen bezüglich der zu besetzenden Stellen lässt uns an Transparenz und Seriosität zweifeln. Bereits im Juni wurden die Stellen mit dem Zusatz „vorbehaltlich des Inkrafttretens der gesetzlichen Grundlagen“ ausgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lag dem Ausschuss für Verfassungsschutz aber noch nicht einmal der Entwurf des Gesetzes vor. Man kann sicherlich davon ausgehen, dass zu diesem Zeitpunkt bereits die Struktur der künftigen Abteilung „Verfassungsschutz“ absehbar war. Nur der zuständige Ausschuss wurde nicht informiert. „Neues Klima“ beim Verfassungsschutz bedeutet für uns vor allem rechtzeitige und umfassende Information. Als Resümee bleibt uns nur der Blick in Goethes Faust: „Die Botschaft hör ich wohl. Allein mir fehlt der Glaube.“ – Dies erst recht bei diesem Senat und bei Innensenator Werthebach. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lehmann- Brauns! Auch heute konnten Sie leider wieder in Ihrer Rede nicht zwischen Ursache und Wirkung unterscheiden.
Auch heute nehmen Sie Bersarin in Verantwortung als Bürger der Sowjetunion und nicht als persönlichen Menschen. Das ist der Verweis auf eine Kollektivschuld, die Sie im anderen Zusammenhang zu Recht ablehnen. Bitte messen Sie alle Menschen mit gleichem Maß!
Sie verweisen dann weiter auf die umfangreichen Artikel in der „Berliner Zeitung“. Aber es gab dazu noch weitere Artikel. Ich weiß, dass Herr Staadt nur die Dokumente untersucht hat, dass er keine Zeitzeugen befragt hat. Zeitzeugen sind aber wichtig, weil man aus Dokumenten allein die konkrete Haltung von Menschen nicht ableiten kann. Er hatte keine Kenntnisse über die Debatte in diesem Abgeordnetenhaus, die seit Jahren um die Person Bersarin geführt wird, er hat sie schlicht ignoriert. Er ist in
der „Berliner Zeitung“ in den wesentlichen Aussagen, die Sie heute wieder mit der Gleichsetzung von Ulbricht und Bersarin gebracht haben, von Peter Jahn widerlegt worden. Auch dazu haben Sie kein einziges Wort verloren.
Natürlich sind Persönlichkeiten umstritten, in diesem Jahrhundert voller Brüche, darauf hatte ich in den letzten Debatten immer wieder hingewiesen. Wir haben den Ehrenbürger Michail Gorbatschow. Natürlich ist auch er eine umstrittene Persönlichkeit. Aber dennoch ist er zu Recht Ehrenbürger von Berlin. Auch Paul von Hindenburg ist eine umstrittene Persönlichkeit, und ich finde nicht, dass er zu Recht Ehrenbürger von Berlin ist.
Heute geht es geht es aber nicht mehr in erster Linie um die Person Bersarin – da kann ich auf die Plenar- und Ausschussprotokolle verweisen –, sondern darum, wie der Senat mit Parlamentsbeschlüssen umgeht. Heute geht es darum, wie sich das Verfassungsorgan Senat mit dem Verfassungsorgan Abgeordnetenhaus auseinandersetzt. Das ist die zentrale Frage. Es geht um die Rechte der ersten Gewalt, die mit Ihrer Mitteilung – zur Kenntnisnahme –, Herr Regierender Bürgermeister, von Ihnen mit Füßen getreten wird. Das können wir nicht dulden!
Dabei strotzt diese Mitteilung auch vor Unzulänglichkeiten und Widersprüchen, die mit der Realität und der herrschenden Gesetzeslage überhaupt nichts zu tun haben. Im ersten Absatz heißt es:
Nach Herstellung der Einheit Berlins hat der Senat beschlossen, die in den beiden früheren Teilen der Stadt entstandenen unterschiedlichen Ehrenbürgerlisten zu einer Gesamtberliner Ehrenbürgerliste zusammenzufassen. Die Liste der Ehrenbürger sollte außerdem nach dem Datum der Verleihung der Ehrenbürgerwürde neu gefasst werden.
Schaut man sich die Liste an, so sind die 7 Personen der DDRListe, die nicht gestrichen wurden, zeitlich nach ihrem Verleihungsdatum eingereiht worden. Nr. 80 ist zum Beispiel Heinrich Zille, Nr. 89 Anna Seghers, Nr. 97 Wieland Herzfelde, vor Heinz Galinski und nach John McCloy. Die Ehrenbürger Nrn. 59 bis 63 fehlen mit dem Hinweis, dass sie auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.1948 aus der Liste der Ehrenbürger gestrichen wurden – Hitler, Göring, Goebbels und Frick. Das ist nachvollziehbar, und ich finde es auch richtig, dass die Nummern der einstigen Nazi-Größen frei bleiben und die Geschichte hier nicht entsorgt wird.
Auffällig ist aber die „Nr. 58: Paul von Beneckendorff und von Hindenburg (1933)“, die einzige Ehrenbürgerwürde ohne konkretes und korrektes Datum. Wäre ihm die Ehrenbürgerwürde vor Hitlers Machtergreifung am 30. 1. 1933 verliehen worden, das Datum wäre sicherlich vollständig. Es liegt die Vermutung nahe, dass Hindenburg der einzige Politiker in der Liste ist, der seine Ehrenbürgerwürde Adolf Hitler zu verdanken hat. Schließlich hat er ihn auch zum Reichskanzler ernannt. Wenn Sie die Liste verfassen wollen, dann müsste Paul von Hindenburg der erste sein, der gestrichen wird.
Aber auch andere Dinge sind nicht korrekt. Im Kulturausschuss hat Staatssekretär Kähne ausgeführt, dass Ehrenbürger im Einvernehmen zwischen Senat und Abgeordnetenhaus ernannt werden. Das Abgeordnetenhaus hat der Streichung aber bis heute nicht zustimmen können, weil es gar nicht befragt
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wurde. Der Hinweis, dass die Parlamentspräsidentin ihr Einverständnis erklärt hat, ist kein Ersatz – es sei denn, man halte monarchische Strukturen für moderne Demokratie.
Der letzte Satz: „Eine Ehrung eines Verstorbenen ist nicht möglich.“ überzeugt ebenfalls nicht. Otto Nagel und Heinrich Zille wurden beide posthum Ehrenbürger von Berlin – wie auch Nikolai Bersarin. Die ersten beiden bleiben Ehrenbürger, Nikolai Bersarin werde gestrichen.
Nicht nur Berlin, auch andere Städte haben Probleme mit ihren Ehrenbürgern. In Jena zum Beispiel ging der Streit um Jussuf Ibrahim, ein Medizinprofessor, der eine Kriegsauszeichnung des Dritten Reichs ebenso erhielt wie den Verdienstorden der DDR. Als Ikone in Jena verehrter Kinderarzt, war er nachweislich und unbestreitbar in Euthanasiefälle verwickelt, hat also Leben und Töten freigegeben und über „wertes oder unwertes Leben“ entschieden. Trotzdem bleibt Jussuf Ibrahim Ehrenbürger von Jena.
Nikolai Bersarin hingegen, der sich um die Stadt Berlin verdient gemacht hat, soll von der Liste ihrer Ehrenbürger gestrichen werden. Im Gegensatz zu Jussuf sind Bersarins Verdienste unbestritten. Unbestritten ist aber auch seine kommunistische Vita. Sollte die, Herr Lehmann-Brauns, allerdings zur Messlatte werden, müsste die Bewunderung für Ernst Reuter oder Michail Gorbatschow noch einmal überdacht werden. Nicht wegen der inhaltlichen, auch wegen der besagten Formfehler ist es notwendig, dass der Senat die Streichung Nikolai Bersarins aus der Liste der Ehrenbürger zurücknimmt und dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 13. Juli dieses Jahres folgt.
Herr Senator! Da Sie die Frage des Kollegen Gaebler nicht dezidiert beantwortet haben, frage ich Sie noch einmal: Halten Sie eine Zusammenführung von Deutscher Bahn AG und BVG zu einem Oligopol mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar? Sehen Sie in einer Fusion eher die Möglichkeit, ein optimales Ergebnis für die Unternehmen und die Fahrgäste zu bekommen, oder sehen Sie in der Ausschaltung des Wettbewerbs eher ein Hindernis für dieses Ergebnis?
Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Branoner. Herr Branoner, Sie wissen, dass Unternehmen, die beim Bau und bei der Privatisierung des Flughafens BBI Schönefeld Beziehungen zu Personen haben, die an dem Privatisierungsvorhaben beteiligt sind, nicht berücksichtigt werden dürfen. Sie wissen auch, dass das Hochtiefkonsortium über die WIB gerichtsnotorisch gegen diese Auflage verstoßen hat. Meine Frage lautet: Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Forderung des Regierenden Bürgermeisters, dass sich IVG und Hochtief als Bietergemeinschaft in Sachen Privatisierung und Planung des Flughafens zusammentun sollen?
Die Auflage, von der ich sprach, hat die Flughafenholding im gesamten Verfahren vorab aufgestellt, und Aufsichtsratsvorsitzender war der Regierende Bürgermeister Diepgen. Sie kennen doch bestimmt die Meldung der „Berliner Zeitung“ vom 18. Oktober, nach der seinerzeit die Berliner debis und die British Airport Authorities wegen der gesellschaftlichen Verbindung der debis zum PPS-Auftragnehmer Dornier aus dem Rennen genommen worden sind. Sind Sie mit mir der Meinung, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurde, was nur dann verhindert werden kann, wenn eine völlige Neuausschreibung erfolgt oder die IVG allein mit dem Auftragsvolumen betraut wird?
Ich frage Herrn Werthebach als Bürgermeister und Verfassungssenator. Sie haben sicherlich in der letzten Sitzung mitbekommen, dass der Regierende Bürgermeister Diepgen auf meine Frage zur Ehrenbürgerwürde für Bersarin geantwortet hat: „Ich bin entsprechend unserer Verfassung ein strikter Anhänger der Gewaltenteilung.“ Wie bewerten Sie diese Äußerung vor dem Hintergrund der vorhin diskutierten Tatsache, dass einem Mehrheitsbeschluss des Parlaments vom Senat nicht nachgekommen wird? Sehen auch Sie diesen Beschluss durch die Mitteilung als erledigt an, oder hätten Sie da Vorbehalte?
Das war ja im Gegensatz zu Herrn Wieland eine sehr inhaltsreiche Antwort.
Deshalb frage ich nochmals: Vor dem Hintergrund, dass es 1992, als Ehrenbürger von der Ehrenbürgerliste gestrichen wurden, keinen Parlamentsbeschluss gab, frage ich Sie, ob Sie die
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Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Europa gab es in den letzten Jahren bezüglich autofreier Tage zwei Initiativen. Die eine ist, dass sich die Länder verpflichten, mehrere autofreie Sonntage einzurichten; die andere ist die von der Europäischen Kommission ausgehende Initiative, dass der 22. September eines jeden Jahres zum autofreien Tag erklärt wird. Beide Initiativen finden wir positiv, beide Initiativen haben wir aufgegriffen. Zu beiden Initiativen haben wir einen Antrag eingebracht. interjection: [Wieland (Grüne): Unerhört!]
Vier autofreie Sonntage, die in Frankreich und Italien große Resonanz gefunden haben, haben wir in unserem Antrag aufgegriffen. Die große Koalition sah sich leider nicht in der Lage, dem zu folgen, offensichtlich weil das Reizwort „autofrei“ darin vorkam. Deshalb musste die Überschrift geändert und es musste so schwiemelig umschrieben werden, dass niemand mehr wusste, was die große Koalition will. Zum Glück hatte sich Senator Strieder im Vorfeld festgelegt und ex cathedra verkündet, auch in Berlin autofreie Sonntage einzuführen. Das begrüßen wir. Wir hatten in diesem Jahr zwei autofreie Sonntage. Auch wenn das noch nicht das Gelbe vom Ei ist, freuen wir uns dennoch, dass überhaupt die Initiative ergriffen wurde und wir an zwei Tagen in Berlin Erfahrungen sammeln konnten.
Diese Erfahrungen waren im Verhältnis zu anderen Städten noch bescheiden, weil auch etwas kleinmütig vorgegangen wurde. Das Gebiet war zu klein. Es wurde allerdings mit Kulturereignissen verknüpft. Das müsste und kann noch besser werden; wir sind zuversichtlich, dass in Zukunft vier autofreie Sonntage, wie wir es gefordert haben, auch in Berlin stattfinden.
Der zweite Antrag bezog sich darauf, dass wir uns der Forderung der Europäischen Kommission anschließen, der sich immerhin neun Länder der Europäischen Union angeschlossen haben, den 22. September zum autofreien Tag zu erklären. Er war in diesem Jahr an einem Freitag. Der Senator hat verkündet, das könne Berlin nicht organisieren. An diesem 22. September war in 800 Städten Europas der autofreie Tag ausgerufen.
In Paris waren in den letzten Jahren – in diesem Jahr nicht, Herr Kollege Gaebler – acht Arrondissements für den Autoverkehr gesperrt, dabei die vier Innenstadtarrondissements. Es gab Kulturereignisse, freie Fahrt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Franzosen und insbesondere die Pariser waren voller Freude und Akzeptanz. Über 80 % haben in Paris, auch in Rom und Neapel, an diesem autofreien Freitag teilgenommen. Das hätten wir gern auf Berlin übertragen. Schade, dass Sie nicht bereit und in der Lage waren, das zu initiieren.
an einem Samstag statt, also kein normaler Alltag, aber auch noch kein Sonntag. Da könnten Sie sich doch einen kleinen Ruck geben, wenigsten als 835. Stadt in Europa Berlin daran zu beteiligen und ebenfalls einen autofreien Tag einzuführen und damit die Vorgaben der Europäischen Kommission zu erfüllen. Ich nenne Ihnen drei Vorgaben:
Erstens: Es ist wichtig, dass die Aktion nicht an einem Sonntag stattfindet, weil die Städte dann ohnehin weitgehend autofrei sind. Es gilt zu zeigen, wie das normale Alltagsleben ohne Auto bewältigt werden kann.
Zweite Forderung: Es müsste zumindest ein Raum geschaffen werden, der frei von Autos und Motorrädern ist. Der Raum dürfte nicht zu groß sein, da die Aktivitäten konzentriert werden müssten. Gleichzeitig sollte er so groß sein, dass für die Bürger eine Veränderung spürbar ist.
Die dritte Forderung: Die Aktion sollte über den Feierabend hinausgehen, damit die Bürger Zeit haben, die Vorteile auszukosten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage den Senat:
1. Welches waren die Ursachen für den Brand auf dem U-Bahnhof Deutsche Oper. und welche Konsequenzen will der Senat aus der "zufälligen Verkettung glücklicher Umstände" ziehen, damit auch morgen niemand zu Schaden kommt?
(A) 2. Hält der Senat es für sinnvoller und wichtiger, anstatt
dreisteilige Millionenbeträge in "geschlossene Systeme" zu investieren, schnellstmöglich solch unterirdische Bahnhöfe wie Deutscher Oper - U 2 -. Sophie-Charlotte-Piatz - U 2 -. Theodor- Heuss-Piatz - U 2 -, Emst-Reuter-Piatz- U 2 -, Rat
haus Schöneberg- U 4-, Viktoria-Luise-Piatz- U 4 -,Schilling
straße- U 5 -, Konstanzer Straße- U 7- etc. mit einem zweiten Zugang inklusive eines Aufzugs auszustatten, damit an diesen Bahnhöfen in Katastrophensituationen ein schnell zu erkennen
der Notausgang existiert, behindertengerecht zugänglich ist und das Einzugspotential erweitert wird? Wenn nein, warum nicht?
Herr Senator! Sie wissen, dass das Berliner
U-Bahnsystem im Unterschied zu anderen Systemen von vorn(D) herein so gebaut worden ist, dass man mit offenen Systemen rechnet. Deshalb haben wir nicht Abfertigungssperren, durch die 15 oder 20 Personen gleichzeitig durchgehen können, wie es beispielsweise in Rom oder Mailand der Fall ist. Wir haben in Berlin Gänge. Deshalb hat sich auch die Stadt Lissabon entschieden, geschlossene Systeme aufzugeben und das offene System wie in Deutschland zu praktizieren. Deshalb frage ich Sie: Sind Sie wenigstens bereit - ich habe im Ausschuss drei Tage vor dem Unglück auf mögliche Paniksituationen bei geschlossenen Systemen hingewiesen -,
wenigstens angesichts dieses Vorfalls und des Glücks im Unglück zunächst auf die Einführung geschlossener Systeme zu verzichten, bis der letzte Zweifel geklärt ist, dass alles in diesem Zusammenhang aufgeklärt ist, eine parlamentarische Anhörung stattgefunden hat, und nicht kurzerhand die geschlossenen Systeme für Berlin zu beschließen?
Herr Senator! Sie wissen um die hohe Ver
(A) um die Nachrüstung für die zweiten Zugänge auf den Bahnstei
gen zu realisieren, dann hätten Sie in Unsicherheit und nicht in Sicherheit investiert. Deshalb frage ich noch einmal: Bevor eine Mark ausgegeben wird, hat bei Ihnen die Sicherheit durch zweite Zugänge Vorrang oder die Unsicherheit durch geschlossene Systeme?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wehren uns gegen diesen Antrag aus zwei Gründen: einmal aus formalen, einmal aus inhaltlichen. Der Antrag heißt "Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs''. Wer in der Stadt