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Zweitens. Die Vertretung der Wissenschaft im Akkreditierungsrat. Der neuen Funktion entsprechend ist die Wissenschaft zukünftig deutlich stärker durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen im Akkreditierungsrat vertreten. Damit wird der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach einer wissenschaftsadäquaten Zusammensetzung Rechnung getragen. Die Hochschulrektorenkonferenz ist zusätzlich mit einem Mitglied vertreten.

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die Freiheit der Wissenschaft. Es bringt die Wissenschaft in Europa näher zusammen. Es bringt die Menschen in Europa näher zusammen. Das finden wir gut.

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Natürlich sind wir längst nicht am Ende, das wissen wir alle. Wir brauchen dringend Wissenschaft, Pharmaindustrie, Zulassungsbehörden und die Tierschutzverbände – die will ich nicht außen vor lassen – an einem Tisch. Wir müssen die Verfahren für die Zulassung von Medikamenten an den Stand der Wissenschaft anpassen. Denn in der Tat, Tierversuche sind längst nicht mehr bei allen Wirkstoffen nötig. Das aber muss auch auf Bundesebene geschehen. Wir können es auch in Hamburg machen,

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Als wesentliche Aufgaben der Enquete-Kommission formuliert der Antrag, den Transfer zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu verbessern und die Grundlagenforschung in den Dienst der Standortsicherung zu stellen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen werden angestrebt. Dabei wird in erster Linie davon ausgegangen, dass die öffentlich finanzierte Forschung bislang zu wenig Anreize zur kommerziellen Verwertung technologischer Neuerungen hatte und diese erhöht werden müssen, obwohl Sachsen selbst einen hohen Anteil des öffentlichen Sektors an Forschungs- und Entwicklungsleistungen aufweist.

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Morgen wird die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin stattfinden. Es ist ein Erfolg des bayerischen Ministerpräsidenten und des bayerischen Wissenschaftsministers, dass der Hochschulpakt III und der Pakt für Forschung und Innovation weitergeführt werden und dass der Grundsatzbeschluss für die Nachfolge der Exzellenzinitiative bestärkt wurde. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier werden zukunftsfeste Vereinbarungen getroffen. Damit wird gesichert, dass die Leistungen des Hochschulpaktes den gestiegenen Studierendenzahlen angepasst werden. Erstmals wird für die Hochschulen ein Anreizsystem eingeführt, bei dem der Studienerfolg prämiert wird. Die Hochschulen sollen künftig 10 % der Mittel für qualitätsverbessernde Maßnahmen einsetzen. Ich sage dem Ministerpräsidenten und dem bayerischen Wissenschaftsminister ein ganz herzliches Dankeschön dafür, dass der Finanzierungsanteil des Bundes am BAföG in Bayern zur Gänze für die Bildung und die Wissenschaft ausgegeben wird. Wir haben damit 230 Millionen Euro mehr für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Dieses Geld wird bei uns auch dafür ausgegeben. Die meisten Bundesländer, Baden-Württemberg vielleicht ausgenommen, tun das nicht. Sie stecken viel erspartes Geld in den allgemeinen Haushalt, aber nicht in den Bildungshaushalt. Die Mittel, die wir aus Berlin für Bildung und Forschung erhalten haben, werden dort ankommen. Das sind Leistungen, die sich sehen lassen können. Die CSU ist stolz, einen Bildungshaushalt zu beschließen, wie es ihn in der Geschichte dieses Hauses noch nie gab.

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Die Zuständigkeit für diese Förderprogramme wurde im November 2009 vom Wirtschaftsministerium auf das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst übertragen. Mit dieser wegweisenden Entscheidung verfügt Sachsen über die besten Voraussetzungen, um die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf der einen und den Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen auf der anderen Seite zu intensivieren. Wir müssen hierbei in Wissenschaftsräumen denken; denn Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft müssen eine Einheit bilden, um konkrete und erfolgreiche Wirkungen zu entfalten.

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Auch das passt, da fangen wir nicht bei null an. Das Thema Norddeutsche Energiewende 4.0 ist hier schon häufig diskutiert und beraten worden. Auch hier haben wir es geschafft, mit vielen, vielen Projekten mit der Verbindung Wissenschaft, Forschung und Unternehmen neue Potenziale zu heben. Da ist Norddeutschland ein Impulsgeber. Da können wir weitermachen, das ist Bestandteil dieses Klimaplans und des Klimaschutzgesetzes. Von daher wird es auch die Potenziale geben. Jedenfalls wir und viele sehen es so. Die 600 000 Tonnen, auf die Sie vorhin abgezielt haben, dieses Potenzial werden wir heben, darin sind sich Wissenschaft, Forschung und Unternehmen einig. Das kriegen wir hin, und das wird auch mit diesem Klimaschutzplan deutlich.

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Zum Ausschussverfahren darf ich berichten, die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs ist in der 40. Plenarsitzung des Parlaments am 20. September 2017 mit einer Aussprache erfolgt. Das Parlament hat den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zur vertieften Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat ein Anhörverfahren durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

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Darüber hinaus nehmen wir die Kritik der Heidelberger Rechtsprofessorin Ute Mager sehr ernst. Mager ist immerhin jene Person, die vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Gutachten für die Hochschulrektorenkonferenz verfasst hatte. In der Fachzeitschrift „Ordnung der Wissenschaft“ hegt sie nun große Zweifel, ob die Wissenschaft künftig im Akkreditierungsrat angemessen vertreten ist.

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Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, sich weiterhin für die Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Länder in den Bereichen Bildung und Wissenschaft einzusetzen. Bildung und Wissenschaft sind elementare Bestandteile des Verantwortungsbereichs der Länder und können von diesen am erfolgreichsten gefördert werden.

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auf zwei Füßen, nämlich auf dem Thema Weiterentwicklung der Wissenschaft, die für uns sehr relevant ist. Wir haben gerade ein Zeitfenster, das sich, wie Sie wissen, geöffnet hat und das wir selbstverständlich in der Wissenschaft nutzen werden, aber wir haben auch eine Möglichkeit vor Ort, die faszinierend ist, weil wir mit der Überdeckelung der A 7 Orte definiert haben, an denen wir Wohnungsbau weiterentwickeln können. Dass wir das an dieser Stelle und zusammen mit der Magistralenentwicklung, die auch schon angesprochen worden ist, nun integrieren … – falls es Sie interessiert, dass ich auf Ihre Frage antworte, Herr Ovens …

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Wer für den Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Der Antrag – Drucksache 17/4587 – ist mit den Stimmen des ganzen Hauses an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur überwiesen.

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Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Politik ist keine Wissenschaft. Politik ist eine auf praktischen Erfahrungen fußende Kunst und der Thüringen-Monitor ist jedenfalls dort, wo er vorgibt, Einstellungen zu messen, weder Wissenschaft noch Kunst. Spannend ist die Lektüre im Übrigen auch nicht. Wer das behauptet, der mag zumindest flunkern, und auch deswegen ist dieser Thüringen-Monitor sein Geld nicht wert, das er den Thüringer Steuerzahler kostet, nämlich 50.000 Euro jedes Jahr. Diese 50.000 Euro würden wir als AfD-Fraktion lieber in eine Lehrerstelle investieren.

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Es gibt noch eine weitere Ausschussüberweisung, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das ist der fraktionslose Abgeordnete Gentele. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft abgelehnt.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ovens, Herr Oetzel, ich wundere mich wirklich ein bisschen wie der Kollege Tode: Wissenschaft müssen wir ganzheitlich und interdisziplinär denken, und dieser Antrag hebt nun einmal in fünf Punkten auf die Stadtentwicklung ab und in zwei Punkten auf die Wissenschaft, deshalb haben wir das erst einmal hauptsächlich stadtentwicklungspolitisch betrachtet und tun das insgesamt interdisziplinär. Mich wundert es, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, dass Sie es nicht getan haben, dass Sie für unseren Zusatzantrag nicht zumindest eine ziffernweise Abstimmung beantragt haben. Denn all das, was wir im Wissenschaftsbereich einfordern, ist etwas, was wir im Wissenschaftsausschuss, Herr Tode und Herr Gögge, eigentlich recht konsensual dis

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Zu Frage 1: Die im Land Bremen ansässige und der Aufsicht der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz unterstehende Krankenkasse beabsichtigt nicht, die sogenannten Fitnesstracker finanziell zu fördern. Daher besteht weder für die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz im Besonderen noch für den Senat im Allgemeinen ein konkreter Anlass, eine Prüfung der Zulässigkeit einer solchen finanziellen Förderung zu beginnen.

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denn es wird Studenten nicht alleine reichen, dass irgendwo eine sehr gute Wissenschaft, eine exzellente Wissenschaft betrieben wird, sondern sie werden natürlich nach dem Benefit für sie selbst, für eine gute Ausbildung fragen.

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Dennoch hat die CSU-Fraktion unseren Antrag abgelehnt, weil sie der Meinung war, diese Eignungsberatungsverfahren seien nicht ausgereift. Kollege Lederer führte in seiner Plenarrede am 8. April 2014 an, dass es in der Wissenschaft noch keinen breiten Konsens über die Kriterien gebe, die einen guten Lehrer ausmachten. Meine Damen und Herren, lieber Kollege Lederer, ich glaube, wir müssen auch noch lange darauf warten, bis es in der Wissenschaft diesen breiten Konsens gibt. Die Kriterien für einen guten Lehrer liegen auf dem Tisch: Das sind überzeugende Selbst

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[Bericht des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung über die Drucksache 21/18961: Haushaltsplan 2019/2020, Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung (LHO) für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, Einzelplan 3.2 der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Finanzierung der Exzellenzuniversität (Universität Hamburg) im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder (Senatsantrag) – Drs 21/19747 –]

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Die Kernbotschaft der Debatte, die heute in dieser Aktuellen Stunde vom Parlament ausgehen sollte, müsste unserer Ansicht nach doch folgende sein: Wissenschaft muss frei bleiben. Wissenschaft muss in den Hochschulen bleiben. Und die Politik weiß es nicht besser.

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Sehr zufrieden mit dieser Situation. Ich möchte einmal wissen, was Sie eigentlich in den letzten Wochen diskutiert haben im Bürgerschaftswahlkampf. Wir haben vorgestern eine Diskussion im Zusammenhang mit Kultur gehabt über die soziale Situation dort und die Frage, wie viele Schwierigkeiten wir gegenwärtig in der Stadtteilkultur haben. Ihre Vertreterinnen und Vertreter sagen dort nach dem Motto "Wir können gar nichts machen, das ist die Schuldenbremse", es wäre eigentlich notwendig, etwas zu machen. Das ist doch ein Widerspruch. Wie ist die Situation im Zusammenhang mit den Leuten innerhalb der Wissenschaft, die gesagt haben, im mittleren Bereich haben sie große Schwierigkeiten, gegenwärtig vernünftige Arbeitsverhältnisse zu haben? Sie sagen deutlich, dass es gegenwärtig in Hamburg eine dramatische Situation der jungen Wissenschaftler gibt, und zwar sei es die Hauptstadt der prekären Wissenschaft.

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Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Für die Zukunftsfähigkeit des Lan des Baden-Württemberg sind gute Hochschulen sehr wichtig – sowohl für die Forschung als auch für die Wissenschaft –, weil es unser wichtigstes Ziel ist, junge Talente hier im Land zu fördern, ihnen eine gute Ausbildung zu vermitteln und da mit auch Arbeitsmarktchancen in Baden-Württemberg zu er öffnen. Deshalb verdient der Einzelplan 14 unsere besondere Aufmerksamkeit. Immerhin fließen über 4 Milliarden € in die Wissenschaft.

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Meine Damen und Herren, Sie machen das Falsche, und Sie machen es falsch, was den Übergang der Rechtsform und die Privatisierung angeht. Das Gesetz ist verfassungswidrig. Das wurde uns ausführlich dargestellt. Das betrifft zum einen § 5 des Gesetzentwurfs. Zum anderen betrifft dies, wie wir gestern auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst hören konnten, den Aufsichtsrat. Deshalb haben wir darum gebeten, dass an der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, die heute Abend stattfinden wird, ein Vertreter des Justizministeriums teilnimmt, damit er dazu Stellung nehmen kann.

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Der Dringliche Antrag der FDP, Drucks. 16/4109, soll an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen werden. Gibt es Widerspruch gegen die Überweisung des Dringlichen Antrags der FDP an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst? Das ist nicht der Fall. Dann machen wir das so.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen! Bei mir geht es zunächst um Wissenschaft. Wissenschaft bringt Erkenntnis, Fortschritt, Innovation und Wirtschaft. Mit einer Erhöhung der Zuschüsse an die Universität und die Hochschulen

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Beginnen wir mit dem Bereich Wissenschaft. In den letzten gut 30 Jahren ist es gelungen, Bremen zu einem herausragenden Wissenschaftsstandort zu entwickeln. Beginnend mit der Stadt der Wissenschaft im Jahr 2005 bis hin zur erfolgreichen Exzellenzstrategie hat sich die Hochschullandschaft in Bremen durch richtige Prioritätensetzung großartig entwickelt. Doch das alles droht zu kippen.

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Die Bologna-Reform und die Umsetzung von Bachelor- und Masterstudiengängen haben Vorteile gebracht. Sie können die Zahlen gern negieren, aber es ist nicht abzustreiten, dass mittlerweile mehr Studierende ins Ausland gehen. Und es ist nicht abzustreiten, dass mittlerweile auch mehr Lehrende ins Ausland gehen. Das ist ein Gewinn für die Wissenschaft. Denn das, was Sie als Freiheit der Wissenschaft hochhalten wollen, hat auch etwas mit Austausch zu tun, mit Dialog, mit dem Arbeiten in anderen Zusammenhängen. Ja, wir können verzeichnen, dass es an diesen Stellen mehr Austausch gibt, und das halten wir für begrüßenswert.

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Nicht der Staat reguliert den Mindestlohn, sondern eine Mindestlohn-Kommission regelt den Mindestlohn, und zwar bestehend aus den Sozialpartnern und aus der Wissenschaft. Da ist niemand, der sagt, der Mindestlohn habe eine bestimmte Höhe. Es wurde nämlich gesagt, im Parlament würden die Leute sich überbieten bei der Höhersetzung. All das kann nicht passieren. Das Parlament ist höchstens auf dem Verordnungswege beteiligt, weil eine Mindestlohn-Kommission, paritätisch besetzt auch mit der Wissenschaft, dafür sorgt, dass ein angemessener Mindestlohn in seinen Steigerungsraten zustande kommt. Ich finde, es wäre gut, wenn sich auch bei diesem Punkt eine gewisse Einigkeit und Unaufgeregtheit herstellen würde, es ist nämlich nichts Weltbewegendes. Es ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die am unteren Ende der Lohnskala arbeiten müssen.

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Die Senkung des TDI-Wertes von 0,05 mg/kg Körpergewicht auf 0,004 mg/kg Körpergewicht, also um den Faktor 12,5, bedeutet, dass der verbleibende Wert als gesundheitlich unbedenklich einzustufen ist. Bei der ganzen Diskussion wird dieser Umstand häufig übersehen. Nach dem momentanen Stand der Wissenschaft ist dieser Wert gesundheitlich unbedenklich. Freilich könnte man argumentieren, dass es sich um den momentanen Stand der Wissenschaft handelt. Das trifft allerdings für alle Bewertungen zu. Uns muss klar sein: Bei allem, was wir bewerten, können wir nur von dem momentanen Wissenstand sprechen. Bei Bisphenol A haben wir einen erforschten Stoff. Was ist die Alternative dazu? - Das sind unerforschte Stoffe. Von denen wissen wir bisher nur eines, nämlich dass sie auf keinen Fall unproblematischer oder unschädlicher sind. Wir haben also viele Stoffe, die man bereits probiert hat, die wesentlich stärkere Ausschläge haben und wesentlich kritischer zu beäugen sind.

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Dem entgegen ist den meisten Reaktionen zu entnehmen, die bisher im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingegangen sind, dass die große Mehrheit der Kommunen das Datenmaterial durchaus für diskussionswürdig ansieht. Das ist auch das Fazit der Gespräche mit den Trägern in den vergangenen Wochen. Auch bei den Workshops mit den Theatervertretern haben sich interessante und zielführende inhaltliche Diskussionen zu einzelnen Modellen und deren Weiterentwicklung ergeben. Es werden kurzfristig weitere Gespräche geführt und die Träger und Theater werden gebeten, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zumindest einmal mitzuteilen, welche Modelle sie für ihren Bereich absolut ausschließen können, sodass sich die Zahl der möglicherweise näher zu untersuchenden Modelle eingrenzt. Einzelne Vorschläge, beispielsweise das Matching-Fund-Prinzip für die Region Neubrandenburg/Neustrelitz, wurden kontrovers erörtert.

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- Das sehen Sie so. - Die Wissenschaft sagt, es ist notwendig. Was Sie gerade gemacht haben, ist die Freiheit der Wissenschaft hochzuhalten. Dann tun Sie es komplett und wir haben keinen Dissens.