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Auch für die Ausweisung und Abschiebung benötigen wir keine neuen Regelungen. Das ist eine Frage des Gesetzesvollzuges.

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Und da bin ich schon bei den Gründen für unsere Fraktion, die sagt, wir wollen gern bei der alten Regelung bleiben. Erstens, Schulpflicht könnte ein einklagbares Hindernis bei der Abschiebung nicht asylberechtigter Ausländer sein. Zweitens stößt natürlich die Durchsetzung der Schulpflicht in der Praxis oft auf Probleme. Und vielleicht für uns der wichtigste Grund ist, es sollte doch wohl in Deutschland auf diesem Gebiet endlich mal eine einheitliche Regelung und Verfahrensweise geben. Denn es kann nicht sein, dass die Dauer der Asylverfahren so langwierig ist und das natürlich oft auf Kosten der entsprechenden Kinder geht. Da sollten wir deutschlandweit Regelungen finden.

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Drittens, die Abschiebung von am Ende asylberechtigten Kindern wird nicht erschwert.

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Wir haben uns bei unseren Änderungsanträgen zum Bereich Inneres und Sport vor allem auf ein Kernziel konzentriert: eine moderne und zukunftsorientierte Flüchtlings- und Sozialpolitik. Darauf möchte ich auch noch eingehen, allerdings muss ich noch kurz etwas zum Beitrag von der Kollegin Meyer sagen, weil der mich doch in einigen Aspekten nachhaltig verstört hat. Da sind Sätze gefallen wie „Ohne die Änderung des Asylrechts hätten wir jetzt noch mehr Menschen angelockt“. Dann haben Sie sich dazu herabgelassen zu sagen, die unangekündigte Abschiebung im Winter würde zu einer Entlastung führen. Ich habe durchaus auch eine Sozialisierung im christlichen Umfeld erlebt. Der Satz „Selig sind die, die abschieben im Winter“ ist mir nirgends über den Weg gelaufen.

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geäußerten Argument, die von Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und der PDS immer wieder begonnene Diskussion um ein großzügigeres Asylrecht nähre Fremdenfeindlichkeit, weil die Bevölkerung kein Verständnis dafür habe. Ich bitte Sie, hören Sie mit dieser Diskussion auf, die nicht nur politisch falsch und gefährlich, sondern auch unerträglich ist! Großzügigere humanitäre Regelungen unterstützen keine Ausländerfeindlichkeit, sondern fehlende Integrationsmaßnahmen und der fehlende Wille in der Politik, Flüchtlinge in diesem Land zu integrieren. führen zu Fremdenfeindlichkeit. Gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse in Rathenow oder der Äußerungen des Generalstaatsanwalts Rautenberg zu heranwachsenden Straftätern möchte ich Sie bitten zu überdenken. welche Signale von diesem Landtag ausgesandt werden: Signale der Ausgrenzung, der Ungleichbehandlung, der konsequenten Abschiebung und der Kriminalisierung von Flüchtlingen.

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Zu einer Sache möchte ich jetzt abschließend auch noch mal einen Satz verlieren: Frau Pelke, weil mein Kollege Schwäblein es zwar schon ausführlich dargestellt hat, Sie es aber offensichtlich immer noch nicht verinnerlicht haben, möchte ich Ihnen auch noch mal kurz darlegen, für wen es alles geregelt ist. Schulpflichtig sind Kinder, die ein erfolgreiches Asylverfahren hinter sich haben - erstens geregelt. Zweitens: Bürgerkriegsflüchtlinge sind schulpflichtig auch geregelt. Drittens: Kinder, wo das Verfahren läuft, die Prozesse aber noch nicht abgeschlossen sind, sind schulpflichtig - ist geregelt. Und schulpflichtig allein sind nicht die, wo das Verfahren abgeschlossen ist und eine Abschiebung bevorsteht. Da dieses Verfahren sicherlich einige Zeit dauert, haben wir die Möglichkeit eines Rechts auf Schulbesuch eröffnet. Die haben keine Schulpflicht mehr. Alle anderen haben Schulpflicht. Und Sie bauen hier einen Popanz auf, der eigentlich gar nicht existiert.

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Abholung zur Abschiebung in der Nacht, Sie wissen, wovon ich rede.

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Zum Rechtsschutz. In den nun wirklich mitunter jahrelangen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren prüfen wir die Rechtslage und ob sich ein Migrant in Deutschland aufhalten darf, ob er bleiben darf oder ausreisen muss. Selbst wenn er vollziehbar ausreisepflichtig ist, genießt er, jedenfalls rechtlich, umfangreichen Krankenschutz. Seine Kinder unterliegen der Schulpflicht. Damit korrespondiert übrigens ein entsprechendes Recht auf den Besuch unserer Schulen. Gegebenenfalls erhält er eine Arbeitserlaubnis. Kein Migrant, der tatsächlich in seinem Heimatland verfolgt wird, braucht eine Abschiebung zu fürchten. Er kann sich melden und Asyl beantragen.

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Ich sage es noch einmal: Kein Ausländer braucht Angst vor einer Abschiebung zu haben, wenn er tatsächlich verfolgt ist. Unbegrenzte Zuwanderung können wir nicht akzeptieren. Ebenso wenig ist es inhuman, wenn in Deutschland jeder Ausländer, gleichgültig ob er ein Aufenthaltsrecht hat oder nicht, einen gesetzlichen Anspruch auf Krankenversorgung, auf Schulbesuch sowie umfangreiche Arbeitnehmerrechte hat. Nein, meine Damen und Herren, wir schützen die Menschenrechte der Menschen ohne Papiere.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag enthält neben der Feststellung, dass Menschen ohne Aufenthaltsstatus ihre sozialen Rechte nicht ohne Angst vor Abschiebung wahrnehmen können – das ist hier von den verschiedenen Rednern auch ausgeführt worden –, eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Staatsregierung.

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Drittens. Wir wissen auch, dass verschiedene Dinge wie Meldepflichten und dergleichen aufgehoben werden müssen bei Ärzten, bei Rechtsanwälten, bei Sozialarbeitern und auch in Bezug auf die Schule, um zu erwirken, dass diejenigen, die noch in diesem Zustand der Illegalität leben müssen, die Möglichkeit haben, nicht in Gesetzeskonflikt dergestalt zu kommen, dass sie dann faktisch zur Abschiebung gezwungen und abgeschoben werden.

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Was ist das im Einzelnen? - Da möchte ich, Herr Kollege, die viel gescholtene Schaffung des sogenannten Polizeilichen Ordnungsdienstes mit 30 Personen erwähnen. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Sicherheitslage und der Belastung der Vollzugspolizei bedarf es einer schnellen Entlastung der Vollzugspolizei bei Aufgaben, zu deren Bewältigung nicht unbedingt eine voll ausgebildete Kommissarin oder ein voll ausgebildeter Kommissar notwendig ist. Diese Personen des Polizeilichen Ordnungsdienstes sind Hilfspolizeibeamte, sie können die Vollzugspolizei beim Objektschutz, bei Wachaufgaben, bei der Verkehrsüberwachung sowie bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer unterstützen.

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Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat anlässlich des Antirassismus-Tages namentlich benannten Mitarbeitern der Ausländerbehörde des Landkreises Elbe-Elster mit Begleitschreiben einen so genannten Denkzettel für die Planung und Durchsetzung der angeblich unmenschlichen Abschiebung einer fünfköpfigen türkischen Familie verpasst. Dies wird damit begründet, dass sich diese Personen des strukurellen und systemimmanenten Rassismus schuldig gemacht hätten.

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durchzusetzen, beantragte er zur Durchsetzung der Abschiebung die gerichtliche Anordnung von Abschiebungshaft. Auf der Grundlage des Gerichtsbeschlusses wurden die Eheleute in die Abschiebungshafteinrichtung verbracht und die drei Kinder in die Obhut des Jugendamtes gegeben.

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Ein erneuter Antrag der Familie, den Landrat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verpflichten, die Durchführung der Abschiebung zu untersagen und der Familie Duldung zu erteilen, hat das Verwaltungsgericht noch in derselben Nacht, in der der Antrag gestellt wurde, abgelehnt. Daraufhin ist die Familie entsprechend zurückgeführt worden.

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Gerade in diesem letzten Segment tun und taten sich die GRÜNEN doch schwer, der Polizei und dem Verfassungsschutz das erforderliche Handwerkszeug an die Hand zu geben. Der Kollege Becker hat bereits darauf hingewiesen. Die in unserem Antrag beschriebenen Maßnahmen des aktuellen Sicherheitspaketes haben ein Gesamtvolumen von 5 Millionen Euro. Sie wirken kurzfristig, also schon in diesem Jahr. Die Ausbildung des Polizeilichen Ordnungsdienstes wird Ende Mai abgeschlossen sein. Ab Anfang Juni unterstützen und entlasten diese dann einsetzbaren Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten den Vollzugsdienst. Hier hat der Kollege Becker Abschiebungen und Verkehrsüberwachung genannt. Ich möchte noch einmal herausstellen, dass diese Kräfte nicht die Polizisten ersetzen, Herr Kollege Kessler, wie Sie das sagen, sondern sie sollen Polizisten von Aufgaben freistellen. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied. Wir haben Tätigkeiten bei der Polizei, wie zum Beispiel bei einer Abschiebung, wo nicht unbedingt zwei Polizisten erforderlich sind, sondern da kann zum Teil auch dieser Polizeiliche Ordnungsdienst mitwirken. Dadurch werden Polizeibeamte freigestellt. Gleiches gilt für die anderen Tarifbeschäftigten, etwa im polizeilichen Staatsschutz. Diese Maßnahmen und der damit verbundene Personalaufbau gehen nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten, sondern sie dienen zur Entlastung. Gleichzeitig und zusätzlich ist nämlich die Erhöhung

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„Der Beirat prüft auf Antrag von Personen, denen die Abschiebung droht, ob humanitäre oder soziale Aspekte auf der Grundlage des geltenden Rechts andere Maßnahmen ermöglichen, und gibt entsprechende Empfehlungen.“

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oder anderen, dessen Abschiebung bzw. Ausreiseverpflichtung schon rechtmäßig beschlossen wurde, zu erklären, dass sie gesetzmäßig ist und kein Weg daran vorbeiführt.

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Im Übrigen hat der Bericht des Antifolterausschusses des Europarates vom März des vergangenen Jahres unserer bisherigen Kritik an dem ausländer- und asylpolitischen Regime, die sich auch stets der Problematik der Abschiebung und dessen Vollzugs in unserem Land zugewandt hatte, erneut Nachdruck verliehen.

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Den betroffenen Menschen, die auf die Abschiebung warten, muss in der Haftsituation alle nur erdenkliche Erleichterung ihrer schwierigen Lebenslage verschafft werden.

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Die Bürger, die im Alter ab 16 Jahren in Abschiebehaft sitzen dabei gibt es Minderjährige unter 16 Jahren nicht -, haben sich selbst in diese Lage gebracht. Sie sind den Verfügungen der Ausländerbehörde nicht gefolgt, sind den Gerichtsbeschlüssen nicht gefolgt, haben sich allen staatlichen Maßnahmen entzogen, sind zum Teil untergetaucht, wurden aufgegriffen und bis zur Abschiebung in sicheren Gewahrsam gebracht.

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Dieses Gesetz ist modern und entspricht den Regelungen des § 57 des Ausländergesetzes. Es betrifft ausländische Personen, die zur Vorbereitung der Ausweisung oder zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen werden.

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Die Härtefallkommission selbst besteht aus acht Mitgliedern. Sie setzt sich aus verschiedenen Persönlichkeiten zusammen. Vertreten sind auch kommunale Vertreter. Diese Kommission ist für viele Betroffene - so sehen die es auch - eine letzte Möglichkeit, eine Abschiebung abzuwenden und damit ein Aufenthaltsrecht zu erwirken. Wird ein Fall in der Härtefallkommission angenommen und ist diese der Auffassung, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer Ausländerin oder eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, stellt sie ein entsprechendes Ersuchen an das Ministerium für Inneres und Sport, das diesem Ersuchen dann zustimmen kann oder es ablehnen kann und somit entweder eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann oder auch nicht. Im Unterausschuss für Flüchtlingsfragen wurde das Verfahren noch einmal dargestellt. Diese Entscheidungsbefugnis, die Kompetenz des zuständigen Ministers, wurde dort gleichsam als Gnadenakt bezeichnet. So weit, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Verfahren.

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Das erste Beispiel ist ein indischer Staatsangehöriger namens Rahul Sharma, dessen eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen nicht lange genug gedauert hatte, um eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis erlangt zu haben. Er war in seiner Wohnsitzgemeinde bestens integriert, war im Saarland selbstständig und hatte sich sogar mit einem Gaststättenbetrieb eine eigene Existenz aufgebaut. Sein Fall wurde im Februar 2016 bei der Härtefallkommission eingegeben. Diese war am 11. Mai noch in der Bearbeitung. Dennoch wurde Herr Sharma an diesem Tag im Mai gleichsam in einer Nachtund-Nebel-Aktion nach Indien abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte also, ohne das Ergebnis der Be

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Das würden wir gerne vermeiden. Dazu fordern wir, ähnlich wie die GRÜNEN und DIE LINKE, dass Abweichungen von der Empfehlung der Härtefallkommission durch die Landesregierung begründet werden müssen. Wir wollen auch den extremsten der genannten Fälle, die Abschiebung während der Befassung mit dem jeweiligen Fall, verhindern. Auch das wurde zuvor bereits genannt, eben eine aufschiebende Wirkung für die Dauer der Befassung durch die Härtefallkommission. Das wollen GRÜNE

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Wenn die Härtefallkommission sich dennoch mit derartigen Fällen befasst, kann nicht erwartet werden, dass für die Dauer der Befassung der Härtefallkommission, die oftmals mehrere Monate in Anspruch nimmt, die Abschiebung der betroffenen Personen ausgesetzt wird. Eine solche Forderung würde nicht zuletzt geltende europarechtliche Regelungen konterkarieren. Im Übrigen ist es auch nicht Aufgabe der Härtefallkommission, darüber zu urteilen, ob die Verhältnisse in anderen EU-Staaten eine Rückführung zulassen. Die Härtefallkommission ist für solche Fälle nicht zuständig.

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Lassen Sie mich auf die vier Fälle, die der Saarländische Flüchtlingsrat in einer Presseerklärung angesprochen hat und die offensichtlich auch im Antrag der GRÜNEN und anderer Fraktionen gemeint sind, im Einzelnen eingehen: In diesen Fällen wird moniert, dass eine Abschiebung erfolgt sei, obwohl die Härtefallkommission sich noch mit diesem Fall befasst habe. Im ersten Fall, das ist der Fall in Riegelsberg, bei dem sich die Abgeordnete Huonker besonders hervorgetan hat, indem sie unsere Polizeibeamten mit der Gestapo verglichen hat.

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Wir wollen aber, dass die Arbeit der Härtefallkommission ernst genommen wird. Die Härtefallkommission darf einfach nicht zu einem humanitären Feigenblatt dieser Landesregierung verkommen. Sie muss in ihrer Funktion und Rolle gleichsam als letzte Instanz für Hilfesuchende, die durch eine Abschiebung eine besondere humanitäre und persönliche Härte erfahren würden, gestärkt werden. In dieser Rolle wollen wir die Härtefallkommission gestärkt sehen. Deshalb darf nicht abgeschoben werden, solange noch ein Fall bearbeitet wird. Genau das wollen wir durch unseren Antrag in der Verordnung festschreiben. Genau das ist die Forderung der Härtefallkommission. Die stellvertretende Vorsitzende Ikbal Berber war am Montag im Aktuellen Bericht und hat die gleiche Forderung erhoben. Auch in anderen Ländern - Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen und Brandenburg - gibt es eine solche Regelung, dass nicht abgeschoben werden darf, solange sich die Härtefallkommission mit einem Fall befasst.

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Dabei wird zum einen versucht, die Betroffenen möglichst zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen, und zum anderen, im Falle einer Abschiebung unnötige Belastungen und Traumatisierungen insbesondere von betroffenen Kindern zu vermeiden. Deshalb wird in den Erlassen unter anderem vorgegeben, dass Abschiebungen grundsätzlich so zu organisieren sind, dass der Abholungszeitpunkt nicht in der Nacht liegt. So heißt es in dem Erlass des thüringischen Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Abschiebungen von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich so zu organisieren, dass der Abholungszeitpunkt nicht zwischen 21.00 Uhr und 05.30 Uhr des Folgetages liegt.“

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Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass wir bei allen gesetzlichen Vorgaben nicht unsere Menschlichkeit vergessen dürfen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation dieser oft traumatisierten Familien, die häufig Dramatisches erleben mussten, zuerst in ihrem Herkunftsland und dann auf ihrer Flucht nach Deutschland. Aufgrund der mit der Abschiebung verbundenen schweren Belastungen gerade für Kinder halten wir es für dringend geboten, humanitäre Gesichtspunkte in einem Erlass oder ähnlichen Anordnung verbindlich zu regeln, damit eine einheitliche Handhabung und Berücksichtigung durch die anwendenden Behörden sichergestellt ist. Wir haben auch die rechtliche Möglichkeit dazu, dies zeigen die gerade beispielhaft aufgezählten Regelungen in anderen Bundesländern, und dazu fordern wir die Landesregierung mit unserem vorliegenden Antrag auf. Nun ist die Politik am Zuge, wir bitten um die Zustimmung zu unserem Antrag. Den Anträgen der GRÜNEN und der PIRATEN, die gleichfalls noch vorgestellt werden, werden wir zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Toleranz gegenüber Kritik ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit wesentlich niedriger als bei bezahlter Arbeit. Den Satz kann man sich ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Faktenlage, hinter die Ohren schreiben. Er hat aber natürlich auch Relevanz gerade im Falle der Härtefallkommission, die ehrenamtlich arbeitet. Dementsprechend ist es nicht gerade schön für die Mitglieder der Härtefallkommission, wenn sie sich mit einem Fall befassen, eine Empfehlung abgeben und dieser Empfehlung nicht gefolgt wird. Äußerst unschön wird es, wenn noch nicht einmal eine Begründung dafür abgegeben wird, und regelrecht frustrierend wird es, wenn eine solche Begründung auf Nachfrage hin sogar ausdrücklich verweigert wird. Was dem Fass dann endgültig den Boden ausschlägt, ist, wenn die Empfehlung gar nicht erst abgewartet wird und die Abschiebung vollzogen wird, bevor sich die Härtefallkommission überhaupt mit dem Fall befassen konnte. Genau das ist in der Vergangenheit passiert, das wurde hier auch schon ausgeführt.