Günther Hildebrand

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeinden in Schleswig-Holstein kriechen finanziell auf dem Zahnfleisch. Das, was Sie gerade gesagt haben, Herr Minister, muss ihnen gegenüber Hohn und Spott sein.
Sie haben die finanzielle Situation der nächsten Jahre so rosig geschildert. Ich glaube, in der kommunalen Familie gibt es wenig Verständnis dafür, wenn Sie solche Behauptungen aufstellen.
Insgesamt waren Ihre Aussagen sowieso relativ unverbindlich, wischiwaschi. Knallhart aber waren Sie bei der Entnahme aus dem Finanzausgleich vor mittlerweile vier Jahren. Das hat ganz wesentlich zur Verschlechterung der finanziellen Situation bei den Gemeinden beigetragen.
In den letzten vier Jahren sind aus dem kommunalen Finanzausgleich jährlich 38 Millionen € entnommen worden.
Dann versuchten Sie noch, die Gemeinden für dumm zu verkaufen. Sie behaupteten, Sie linderten den ersten Klau dadurch, indem Sie den Kommunen im gleichen Zeitraum jährlich fast 8 Millionen € aus dem Kommunalen Investitionsfonds entwendeten, um das Geld in den kommunalen Finanzausgleich einzuzahlen. Erst klaut Rot-Grün den Kommunen Geld aus der linken Tasche und behauptet dann, wenn sie ihnen noch ein wenig Geld aus der rechten Tasche klaue, um es in die linke zu stecken, sei alles nicht so schlimm. Das ist rot-grüne Finanzpolitik im Zusammenhang mit den Kommunen.
Aber es ist schlimm. Mit Zins und Zinseszins summieren sich die Entnahmen auf fast 170 Millionen €, die unsere Gemeinden nicht investieren konnten.
Die Damen und Herren auf der linken Seite werden wahrscheinlich Folgendes überhaupt nicht wahrhaben wollen. Schließlich behauptet Ihr Finanzminister großspurig, keine Ebene der öffentlichen Hand dürfe Ihre Finanzprobleme angehen, indem sie anderen öffentlichen Kassen Geld klaue. Folgerichtig wäre, wenn er die rot-grüne Praxis der letzten vier Jahre verurteilte. Das traut er sich nicht. Denn er selbst hat auch geklaut. Mit dem Haushaltsgesetz 2004 hätte er den Klau aus den kommunalen Kassen frühzeitig beenden können. Hat er aber nicht. Darüber sieht er generös hinweg.
Wahrscheinlich nimmt sich der Herr Finanzminister die Grünen als Beispiel. Er benutzt Worte nur als politisches Stilmittel. Wahrheit ist bei ihm Nebensache.
Außer wenn die Kommunen zahlen sollen. Zum Beispiel bei den Schlüsselzuweisungen 2005. Um den Haushaltsentwurf für 2005 wenigstens auf dem Papier auszugleichen, hat Rot-Grün die zu erwartenden Steuereinnahmen von 2004 auf 2005 um knapp 10 % angehoben. Utopia ließ schon damals grüßen. Selbstverständlich kam es anders. Im Rahmen der letzten beiden Steuerschätzungen wurde die Utopie entlarvt. Jetzt muss der Finanzminister seine Luftbuchungen auf das von vornherein realistische Maß zurücknehmen. Dafür müssen die Kommunen über 89 Millionen € hinblättern.
Meine Damen und Herren, gleichzeitig beschwert sich der Finanzminister scheinheilig darüber, dass die Kommunen schuld daran seien, dass die Investitionsquote des Landes 2004 nur noch 8,4 % betrage. Warum das so ist, habe ich schon dargestellt.
Sie haben eben mitgeteilt, dass Hartz IV bei den Kommunen insgesamt nicht zu Mindereinnahmen beitragen würde. Da wir aber genau wissen, wie die Situation bei den Kreisen aussieht, sind teilweise sieben, acht möglicherweise sogar zehn Prozentpunkte Kreisumlage erforderlich, um Hartz IV bei den Kreisen zu refinanzieren. Das würde bedeuten, dass die Gemeinden mittelbar durch Hartz IV erheblich zur Kasse gebeten werden. Warten wir es einmal ab!
Frau Kollegin Kähler, Sie haben eben gesagt, die Kreise mögen bitte warten, bis konkrete Ergebnisse vorliegen. Ich kann nur Folgendes mitteilen: Der Kreistag in Pinneberg hat entschieden, für Hartz IV keine Kreisumlageerhöhung vorzunehmen und genaue Ergebnisse abzuwarten. Das wurde von Ihren Parteifreunden im Kreistag - Hannes Birke an erster Stelle - hart kritisiert und so dargestellt, dass versucht
werde, den Landtagswahlkampf nicht mit zusätzlichen Kreisumlageerhöhungen zu belasten. So reden die Roten. Meines Erachtens ist es vernünftig, genaue Ergebnisse abzuwarten. Aber vor Ort, im Kreistag in Pinneberg wird erst einmal ordentlich polemisiert, obwohl man sich meines Erachtens nur vernünftig verhält.
Wenn wir einmal die finanzielle Situation der Gemeinden hochrechnen, stellen wir fest, dass die Kommunen in den nächsten Jahren mit Kreisumlagen von 40 Punkten, möglicherweise sogar mehr rechnen müssen.
Dann kommt noch die Amtsumlage dazu, die zwischen 20 und 30 Punkten schwankt. Dann bleiben für die Kommunen nachher 60 bis 70 Punkte Kreisumlage, also 30 bis 40 Punkte, die sie selbst zur Verfügung haben. Wenn man dann noch die Kosten, die im Verwaltungshaushalt ohnehin entstehen, berücksichtigt, kann man sich leicht ausmalen, welche Summen noch für Investitionen übrig bleiben.
Meine Damen und Herren, die Kommunen haben es unwahrscheinlich schwer, sie haben in den letzten Jahren aber auch gezeigt, dass sie offensichtlich wesentlich verantwortungsbewusster und verantwortungsvoller mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen. Eine Verpflichtung vor Ort ist eben eine ganz andere. Wenn man sich kennt, wenn man sich am Abend möglicherweise beim Bier oder so trifft, haben es Kommunalpolitiker wesentlich schwerer, ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu erklären, warum die Verschuldung möglicherweise relativ stark ansteigt. Deshalb gibt es da wesentlich mehr Hemmnisse, sich ohne Grund zu verschulden. Das ist letztlich auch gut so, nur dürfen die Kommunen dafür auf der anderen Seite nicht vom Land bestraft werden, indem ihnen von Landesseite Mittel entzogen werden.
Für die Kommunen in Schleswig-Holstein kann ich nur hoffen, dass hier nach dem 20. Februar eine andere Situation eintritt und damit wieder Politik vor Ort möglich wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! In dem Ziel, überflüssige Bürokratie abzubauen, sind wir uns in diesem Hause sicherlich auch so kurz vor der Wahl mehr oder weniger alle einig. Selbstverständlich gehören dazu auch die statistischen Erhebungen in der Landwirtschaft, wie es die CDU heute fordert. Das ist eben der feine Unterschied zwischen Ihnen in der CDU und der FDP. Sie fordern heute noch, wir werden das ab Februar abschaffen.
Mit der EU-Agrarreform kommen ohne Frage mehr Markt und mehr Wettbewerb auf die Landwirtschaft zu und das ist gut so. Seit Jahren setzt sich die FDP für eine stärker unternehmerisch und marktwirtschaftlich orientierte Landwirtschaft ein, die gleichzeitig aber auch die notwendige Planungssicherheit hat, um sich an die gesellschaftlichen Erfordernisse anzupassen. Die Politik muss deshalb der Landwirtschaft verlässliche Rahmendaten setzen.
Ohne Frage gehört dazu auch, die Gegenleistung für die Direktzahlung zu konkretisieren, die Politik und Gesellschaft von der Landwirtschaft für die Bereitstellung von rund 5 Milliarden € verlangen. Bereits heute erfüllen unsere Landwirte in Deutschland und in Schleswig-Holstein Umweltstandards und Sicherheitsstandards, die in der Welt einzigartig sind. Damit verbunden sind zahlreiche Dokumentations- und Kontrollpflichten, die die Landwirte hierzulande qualifiziert erfüllen. Doch da genau liegt die Crux. Dieses Übermaß an bürokratischem Aufwand und nutzlosen Auflagen, verbunden mit allen statistischen Erhebungen, um das auch zu belegen, führt zu Wettbewerbsverzerrungen, die in Europa ihresgleichen suchen und somit zu unüberwindbaren Nachteilen für unsere Landwirtschaft führen. Selbstverständlich bieten die amtlichen Landwirtschaftsstatistiken auch eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage für die Gestaltung von Reformen der Agrar-, der Regional- und der Wirtschaftspolitik. Gleichwohl gilt der Satz: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Vor diesem Hintergrund tun alle Beteiligten sicher gut daran, die Datenerhebung in der Landwirtschaft zu modifizieren, dass überflüssige Datenerhebungen künftig unterbleiben. Das Zusammenlegen von Erhebungen, die Straffung von Merkmalskatalogen und auch ein Übergang von totaler zu repräsentativer Erfassung bestimmter Merkmale ist sicherlich ein guter Ansatz, um den Aufwand für die Befragten, aber auch für die mit diesen Daten Arbeitenden zu entlasten. Wir stimmen dem Antrag der CDU deshalb zu.
Wenn er heute keine Mehrheit findet, lieber Claus Ehlers, werden wir in der nächsten Legislaturperiode vielleicht zusammen mit Kollege Wodarz dafür sorgen, dass hier eine wesentliche Vereinfachung erfolgt.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Befassung des Landtages mit der Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes ist schon eine merkwürdige Angelegenheit. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass es sich bei dieser Teilfortschreibung um reines Regierungshandeln handelt. Das scheint aber einigen Abgeordneten nicht bewusst zu sein. Erst stellt die CDU im Spätsommer letzten Jahres einen Antrag, mit dem sie die Landesregierung auffordert, die Teilfortschreibung so schnell wie möglich umzusetzen - was sowieso die Aufgabe der Landesregierung ist, selbstverständlich unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen -,
und nun kommen SPD und Grüne und beantragen im Parlament einen Bericht über die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes, also über etwas, was wir im Rahmen der Ausschussberatung aufgrund des schon überflüssigen CDU-Antrages gründlich aufgearbeitet haben und was dem direkten Einfluss des Parlamentes - ich sagte es - sowieso entzogen ist.
So ist es letztlich auch dazu gekommen, dass am 9. Dezember 2004 festgestellt wurde - ich zitiere aus der Bericht- und Beschlussempfehlung -:
„Im Einvernehmen mit den beteiligten Ausschüssen sowie mit dem Antragsteller empfiehlt der Ausschuss dem Landtag einstimmig, den Antrag für erledigt zu erklären.“
In Wahlkampfzeiten ist offensichtlich vieles anders und so haben wir jetzt dieses Thema wieder auf der Tagesordnung.
Für das Ergebnis hätte es keinen Bericht im Landtag bedurft, denn das Studium der Pressemitteilung des Innenministers vom 18. Januar 2005 hätte völlig ausgereicht. Die Auffassungen der Fraktionen waren ebenfalls bereits bekannt. Ich verweise hierzu auf die Parlamentsdebatte vom 24. September letzten Jahres. Das hingegen, was wir als Parlamentarier im Planungsrecht regeln können, zum Beispiel im Landesplanungsgesetz, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Rot-Grün hat sich in dieser Angelegenheit
völlig „zerlegt“. Sie haben es nicht mehr geschafft, bis zur heutigen Sitzung einen gemeinsamen Entwurf vorzulegen. Nebenbei: Die CDU hatte hierzu bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2000 einen Gesetzentwurf eingebracht. Insgesamt ist das wieder ein erneuter Beweis für die nicht vorhandene rotgrüne Leistungsfähigkeit.
Mein Fazit hierzu lautet: Erstens, wir bedanken uns für den Bericht, den Inhalt kannten wir schon vorher. Zweitens, ändern können wir bei reinem Regierungshandeln sowieso nichts. Und drittens, wir helfen SPD und Grünen das nächste Mal gern weiter und stellen ihnen die Pressemitteilung des Innenministers zur Verfügung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Worten „Gentechnik in der Landwirtschaft“ haben die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag überschrieben, mit dem sie auf das faktische Aus der grünen Gentechnik in SchleswigHolstein zielen.
„Freilichtmuseum Schleswig-Holstein“ wäre sicherlich die bessere Überschrift gewesen. Denn genau so, wie Sie es heute in Ihrem Antrag fordern, hat sich die EU-Kommission die Zukunft der grünen Biotechnologie in Deutschland und in Schleswig-Holstein ganz sicher nicht vorgestellt.
Mit der Richtlinie zum Anbau gentechnisch modifizierter Pflanzen wollte sie das gedeihliche Nebeneinander von konventioneller und gentechnisch modifizierter Landwirtschaft regeln. Durch die zukunftweisenden Rahmenbedingungen sollten nicht nur die Landwirte profitieren, sondern auch die innovative Biotechbranche. Schließlich ist die grüne Gentechnik eine der Schlüsseltechnologien für das 21. Jahrhundert.
Doch was macht Rot-Grün daraus? - Das glatte Gegenteil. Mit der Novelle des Gentechnikgesetzes auf Bundesebene versperrt die rot-grüne Bundesregierung, und zwar unter dem heftigen Beifall aus Schleswig-Holstein, dieser Zukunftsbranche jede Chance. Den Rest will Rot-Grün hierzulande mit dem heutigen Antrag erledigen. Zum Stimmenfang für eigene, insbesondere grüne Klientel mag das eine geeignete Maßnahme sein. Für Schleswig-Holsteins Landwirtschaft und Wissenschaft im Bereich der Bio- und Gentechnik ist es der Garaus.
Meine Damen und Herren, was Rot-Grün heute unter der wohlklingenden Überschrift „Gentechnik in der Landwirtschaft“ versteckt, ist tatsächlich ein Kreuzzug gegen die grüne Gentechnik.
Die Doppelzüngigkeit, mit der er verfolgt wird, wird dabei gerade dieser Tage besonders deutlich. Der Kieler Professor Dr. Christian Jung - gleichzeitig Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Universität Kiel - ist Anfang Dezember vergangenen Jahres mit dem Leibniz-Preis für seine Forschungen auf dem Gebiet der grünen Gentechnik ausgezeichnet worden.
Das ist der höchstdotierte deutsche Forschungspreis und mit 1,55 Millionen € auch höher ausgestattet als zum Beispiel der Nobel-Preis. Die Forschungen von Herrn Prof. Jung sind sogar mit Landesmitteln gefördert worden. So weit, so gut.
Die Menschen in Schleswig-Holstein werden allerdings nie in den Genuss kommen und von der Wertschöpfung profitieren, die eine Anwendung dieser grünen Gentechnik verspricht. Denn ganze sieben Tage vor Bekanntgabe der diesjährigen LeibnizPreisträger wurde die Anwendung dieser Techniken in Deutschland mit der Verabschiedung des bereits erwähnten rot-grünen Gentechnikgesetzes im Deutschen Bundestag so gut wie ausgeschlossen. Und die rot-grüne Landesregierung war laut ihren eigenen Pressemitteilungen sogar besonders stolz darauf. Professor Jung wird seine Forschungen jetzt leider im Ausland fortsetzen müssen.
Innovationen sind für Schleswig-Holstein wieder einmal verloren und die Grünen klatschen Beifall.
Allerdings muss ich zugeben, dass der grüne Kollege Matthiessen seinerzeit lieber gar nichts gesagt hat, als wir mit dem Agrarausschuss die norddeutsche Pflanzenzucht Lembke in Hohenlieth besucht haben und sehr anschaulich erfahren konnten, wie kompetent dieses Unternehmen in der Pflanzenzucht forscht, für die praktische Anwendung aber nach Kanada auswandern muss.
Meine Damen und Herren, den Weg in eine grüne gentechnikfreie Region Deutschland hat Rot-Grün mit seinem Gentechnikgesetz Ende letzten Jahres bereits vorgezeichnet. Der vorliegende Antrag konkretisiert das Vorhaben lediglich für SchleswigHolstein. Denn bereits heute zwingen die überzogenen Haftungsregelungen die Landwirte praktisch
und faktisch dazu, auf einen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen selbst nur probeweise zu verzichten.
Die EU-Vorgabe, eine Koexistenz im Landbau zu ermöglichen, wurde gleichsam in ihr Gegenteil verkehrt. Wie schön, wenn dem Landwirt deshalb wenigstens das Gefühl vermittelt werden soll, er habe sich freiwillig für eine gentechnikfreie Region Schleswig-Holstein entschieden.
Ich zitiere:
„Wir müssen nur aufpassen, dass SchleswigHolstein bei einem solchen Vorverständnis nicht in Zukunft bei Dritte-Welt-Läden vermarktet wird.“
Treffender, als es dieses Mal ausnahmsweise IHKPräsident Driftmann getan hat, kann ich diese rotgrüne Vorgehensweise auch nicht kommentieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon erwähnt, beraten wir heute zwei Komplexe mit kommunaler Bedeutung. Erstens beraten wir über die Einführung einer Option für die Ämter, sich quasi einen eigenen Bürgermeister zu geben, und zweitens über die Frage, ob und wie künftig die Teilnahmerechte von Fraktionen und Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen geregelt werden sollen.
Ich komme zum ersten Punkt, der Möglichkeit, eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu bestellen. Wir werden dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen.
Zwar haben die rot-grünen Fraktionen ihren Ursprungsentwurf in vielen entscheidenden Punkten noch überarbeitet und dabei einige Schwachpunkte herausgenommen, aber insgesamt ist uns der Entwurf nicht konsequent genug. Der Ursprungsentwurf von SPD und Grünen zur Einrichtung der Position eines Amtsbürgermeisters sah vor, dass für Ämter ab einer Größe von 8.000 Einwohnern die Möglichkeit bestehen sollte, eine Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister zu wählen. Ab einer Einwohnerstärke von 15.000 sollte diese Stelle hingegen zwingend vorgeschrieben werden. Diesen Zwang haben wir seinerzeit bei der ersten Lesung abgelehnt. Darauf haben die rot-grünen Fraktionen nun auch verzichtet und es bei der Möglichkeit belassen, ab 8.000 Einwohnern auf freiwilliger Basis die Stelle für eine
Amtsbürgermeisterin oder einen Amtsbürgermeister - nun allerdings mit der Bezeichnung Amtsdirektorin oder Amtsdirektor - zu schaffen.
Wir begrüßen die Wahlfreiheit für die entsprechenden Ämter, sich wie bisher zwischen dem Amtsvorsteher mit leitenden Verwaltungsbeamten und dem Amtsdirektor entscheiden zu können. Auf dem Ostufer der Kieler Förde besteht beispielsweise offensichtlich der Bedarf, verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch, einen eigenen Amtsdirektor wählen zu wollen. Das respektieren wir.
Das künftige Wahlverfahren der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors findet aber nicht unsere Zustimmung. Kollege Schlie hat eben schon auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen. Die im Gesetz vorgeschlagene Regelung sieht vor, die neue Verwaltungsspitze der Ämter durch eine neue Amtsversammlung wählen zu lassen. Die Amtsversammlung besteht dabei aus sämtlichen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der amtsangehörigen Gemeinden. Das ist eine Zwitterlösung zwischen dem bisherigen Amtsausschuss, den wir auch weiterhin haben werden, und der Direktwahl, die uns nicht zufrieden stellt.
Nun muss man dazu wissen, dass künftig zu wählende Amtsdirektorinnen oder Amtsdirektoren Kompetenzen erhalten, die denen hauptamtlicher Bürgermeisterinnen oder hauptamtlicher Bürgermeister entsprechen. Die aber werden direkt gewählt. Für die Amtsdirektorin ist dies nicht vorgesehen.
Wir, die wir als FDP sogar für die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister eintreten, werden nicht die Schaffung einer dem hauptamtlichen Bürgermeister entsprechenden Stelle mittragen, ohne dass eine vergleichbare demokratische Legitimation gegeben ist.
Apropos demokratische Legitimation: Anscheinend haben SPD und Grüne gesehen, dass es Probleme geben könnte, wenn lediglich der Amtsausschuss den neuen Amtsbürgermeister wählt. Deshalb haben sie die Lösung mit der Amtsversammlung geschaffen. Dies ist aber die schlechteste und inkonsequenteste aller Möglichkeiten. Das haben insbesondere die vielfältigen Stellungnahmen der verschiedenen Verbände gezeigt. Grundsätzlich besteht die Problematik: Wenn der Amtsdirektor direkt gewählt wird, dann wird das bei den Gemeinden entsprechend Kompetenzen schmälern, weil ein direkt gewählter Amtsdirektor auch gewisse zusätzliche Kompetenzen für sich in Anspruch nehmen wird.
Aus diesem Grund können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum zweiten Komplex der heutigen Debatte, zu der Frage der künftigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Fraktionen und Mandatsträger in den Vertretungen und den Ausschüssen. Wir sind als SPD-Fraktion im Juni dieses Jahres in dieser Frage aktiv geworden und haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Besetzung der Ausschüsse in den kommunalen Vertretungen nach dem Zählverfahren Hare/Niemeyer vorsieht und jeder Partei ein Grundmandat in den Ausschüssen mit Stimmrecht einräumt. Damit werden die Interessen aller Wählerinnen und Wähler auch in der Ausschussarbeit vertreten und nicht nur diejenigen entsprechend großer Fraktionen.
In der Geschäftsordnung unseres Landtags ist das Grundmandat im Übrigen in § 13 Abs. 3 abgesichert. Sie können es dort einmal nachlesen. Da steht eindeutig, dass jede Fraktion einen Sitz in den Ausschüssen unseres Landtags erhält. Warum soll das, was im Landtag gilt, nicht gleichzeitig auch in den Kommunen möglich sein.
Dabei käme das so genannte Grundmandat in den meisten Fällen sowieso nicht zum Tragen, da allein die Ausschussbesetzung nach Hare/Niemeyer den meisten Fraktionen und auch Einzelkämpfern einen Ausschusssitz zuteilen würde. Dies wollen SPD und Grüne offensichtlich nicht, obwohl Hare/Niemeyer im Gegensatz zu dem jetzigen Verfahren d’Hondt das mathematisch korrekte Zählverfahren ist. Hare/Niemeyer bevorzugt nicht die kleinen Fraktionen, sondern führt zu einer Gleichbehandlung, während das Zählverfahren d’Hondt kleinere Fraktionen eindeutig benachteiligt.
Was hier von SPD und Grünen als großer Durchbruch dargestellt wird, ist nichts anderes als die Verhinderung der gleichberechtigten Teilnahme aller Mandatsträger an der kommunalen Ausschussarbeit. Es ist zwar ein Fortschritt, dass jede Fraktion zumindest ein beratendes Grundmandat in jedem Ausschuss erhalten soll und auch Einzelkämpfer in den Genuss eines Ausschusssitzes ihrer Wahl kommen sollen, wenn sie nicht bereits in irgendeinem anderen Ausschuss stimmberechtigtes Mitglied sind. Dennoch ist dies nicht einmal ein halber Schritt nach vorn. In kleinen Gemeinden mit bis zu 750 Einwohnern werden zum Beispiel nach dem jetzigen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz über 11 % der Stimmen benötigt, um überhaupt einen Sitz in der Gemeindevertretung zu erhalten. Fraktionsstatus erlangt man aber erst, wenn man ein Wahlergebnis von 15 % und mehr erhält.
Andernfalls sind die Wähler in der entsprechenden Ausschussarbeit nicht mehr repräsentiert. Das kann doch nicht sein. Ich mag eigentlich auch nicht glauben, dass das der Wille dieses Hauses ist.
Dazu passt auch der nächste Punkt. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder eines Ausschusses haben bisher in jedem anderen Ausschuss Rede- und Antragsrecht. Das ist insbesondere für kleinere Parteien und Wählergruppen im geltenden Recht eine gute und sinnvolle Lösung. Wir haben sie erst in dieser Legislaturperiode geschaffen. Hat nämlich ein Einzelkämpfer durch Verhandlungen erreicht, dass auf seinem Ticket ein oder mehrere stellvertretende Ausschussmitglieder gewählt werden, dann ist er nicht mehr gezwungen, durch jeden Ausschuss zu tingeln und an jeder Ausschussberatung teilzunehmen, sondern kann die Stellvertreter in die Ausschüsse schicken. Die können dann Anträge stellen und in dem jeweiligen Ausschuss begründen. Nach dem Gesetzentwurf wäre dies aber nicht mehr möglich. Nach unserem Gesetzentwurf wäre die Abschaffung dieser Regelung in der Tat überlegenswert, weil bei uns das Grundmandat für Einzelkämpfer eine Vertretung auch durch bürgerliche Mitglieder in jedem Ausschuss sicherstellt.
Nach dem Vorschlag von Rot-Grün wird die Beteiligung in jedem Ausschuss, wenn auch nur beratend und nur für Fraktionen - es sind mindestens zwei Gemeindevertreter -, sichergestellt. Das greift zu kurz. Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt als Änderungsantrag eingebracht haben, liegt dem Parlament eine deutlich bessere Alternative vor.
Herr Präsident, wir haben heute einen Änderungsantrag zu der vom Ausschuss empfohlenen Fassung gestellt. Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, dass man, ähnlich wie im Ausschuss auch, alternativ abstimmt. Dazu würde ich jetzt einen Antrag stellen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Meine Vorredner haben im Wesentlichen auf die verschiedenen Schwachstellen dieses Berichtes, so man ihn überhaupt Bericht nennen kann, hingewiesen. Wenn man diese drei DIN-A-4-Seiten zusammenfasst, kann man überhaupt nicht erkennen, ob bei der Landesregierung Vorstellungen für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes für die Zeit nach 2006 bestehen. Insofern könnte man sagen, hat die Landesregierung das Thema schlicht verfehlt. Es ist bedauerlich, dass diese Botschaft an die Bevölkerung, an die Bewohnerinnen und Bewohner im ländlichen Raum auf diese Art und Weise hinausgeht. Da haben die gleich den richtigen Eindruck, wie die Landesregierung in Kiel den ländlichen Raum letztlich beurteilt.
- Ja, es ist leider traurig, das muss man dazu sagen. Die Strukturen des ländlichen Raumes müssen erhalten bleiben. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum die entsprechende berufliche Perspektive hat, die schulische Perspektive für die Kinder, und es müssen letztlich im ländlichen Raum auch dafür die Arbeitsplätze geschaffen werden. Die kann ich bei diesem Bericht überhaupt nicht erkennen. Das ist meines Erachtens sehr bedauerlich.
- Herr Kollege Matthiessen, bevor Sie hier solche Zwischenrufe tätigen, sollten Sie uns überhaupt erst einmal erklären - -
Im Übrigen, sehr geehrter Herr Kollege Matthiessen, sollten wir erst einmal feststellen, ob Sie denn hier fiktiv im Raum anwesend sind oder ob Sie eine entsprechende Person sind,
die tatsächlich auch als Person anwesend ist. Ihre Identifikation könnte ja erst einmal vorgenommen werden, damit wir auch wissen, ob Sie tatsächlich hier an der richtigen Stelle sind, bevor Sie solche Sprüche loslassen.
Nein, erlaube ich nicht. Er hat möglicherweise selbst noch Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Wie ich also schon sagte, wir brauchen für den ländlichen Raum die entsprechenden Möglichkeiten, dass dort Entwicklungen vorgenommen werden können. Er ist für uns wichtig und wir können es uns nicht erlauben, dass der ländliche Raum, dass die ländlichen Gegenden ausbluten. Bei der Finanzierung ist es eben sehr traurig, dass das Land Schleswig-Holstein nicht in der Lage ist, eine Kofinanzierung der EUMittel zu leisten Die vorhandenen Mittel können letztlich nicht in Anspruch genommen werden, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Für mich ist dieser Bericht der Landesregierung eine Erklärung, dass sie selbst in diesem Bereich konzeptionslos ist. Ich wünsche mir, dass für den ländlichen Raum am 20. Februar die Weichen gestellt werden, damit hier die richtigen Entscheidungen getroffen werden können.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist nicht nur eine Rechtsvorschrift, die durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Nein, in den vergangenen Jahren hat sich auch wegen des Umfangs der durchzuführenden Arbeiten der Anlass er
geben, die Verwaltungsstrukturen unseres Landes zu überdenken. Wir als FDP-Fraktion haben seinerzeit im Einklang mit den Kreisen und kreisfreien Städten gefordert, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Wesentlichen durch die Kreise und in Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden durchführen zu lassen. Der Umweltminister hat im Gegensatz darauf beharrt, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in seinem Haus durch seine Unterbehörden, die Staatlichen Umweltämter, organisieren zu lassen. Das macht aus seiner Sicht auch Sinn. So hat er die Macht und die Handhabe, seine politischen Vorgaben im Umsetzungsprozess zu diktieren und durchzusetzen.
Nicht umsonst haben die Landräte beziehungsweise die Kreise und kreisfreien Städte ihre weitere Kooperation mit der Landesregierung seinerzeit verweigert. Wir sehen in der von der Landesregierung gewählten Vorgehensweise eine vertane Chance, die nach Angaben des Landkreistages das Land auch noch zusätzliche Mittel in zweistelliger Millionenhöhe gekostet hat.
Das Studium des heute von der Landesregierung vorgelegten Berichts ist schnell hinter sich gebracht. Ich bedauere, dass die Landesregierung die Chance vertan hat, wirklich über den Gang der Umsetzung zu informieren. Wenn sich von einem 20-seitigen Bericht ein Viertel mit dem Inhaltsverzeichnis und Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in anderen Länder beschäftigt, gibt es anscheinend nicht so sehr viel über die eigene Arbeit zu vermelden.
Was will die Wasserrahmenrichtlinie? - Das Endziel dieser Richtlinie „besteht darin, die Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe zu erreichen und dazu beizutragen, dass in der Meeresumwelt für natürlich vorkommende Stoffe Konzentrationen in der Nähe der Hintergrundwerte erreicht werden“. So weit die EU-Richtlinie. Dazu ist das Erreichen eines guten chemischen Zustandes des Gewässers eine wichtige Voraussetzung. Wie soll dieser Zustand nun erreicht werden? Welche konkreten Maßnahmen sind hier gefordert? Dies darzulegen wäre Aufgabe des Berichtes gewesen. Was aber im Bericht im Wesentlichen dargelegt wird, ist die Binnenorganisation und nicht die konkreten Maßnahmen an den Gewässern.
Es ist durchaus interessant, dass es Grobkonzepte für die Gewässerentwicklung gibt, die man einvernehmlich mit den Wasser- und Bodenverbänden ausgearbeitet hat. Was aber beinhalten diese? Ich nehme jetzt einfach einmal ein Beispiel aus der Praxis. Durch meine Gemeinde fließt die Mühlenau. Wir haben seinerzeit im Rahmen der Regulierung Solabstürze
eingebaut, die jetzt durch Solgleiten ersetzt werden sollen, eine sehr vernünftige Maßnahme. Im unteren Verlauf der Mühlenau sind aber bereits solche Solgleiten eingerichtet worden in einem Böschungs- oder Gefälleverhältnis von 1:30, damit die Fische da auch raufkommen können, wenn sie laichen wollen. Wir hatten zunächst auch eine Genehmigung für Solgleiten im Verhältnis 1:30. Das wurde dann aber vom LANU in Solgleiten 1:40 geändert, weil man festgestellt hat, dass zwar Fische eine Steigung von 1:30 überwinden können, aber keine Kleinstlebewesen im Wasser. Deshalb jetzt in Ellerbek zwei Solgleiten 1:40. Jetzt kosten die beiden Solgleiten nicht mehr 50.000 €, sondern 80.000 €, was ja auch nicht gerade ein Pappenstiel ist. Wir werden jetzt diese Solgleiten im Böschungsverhältnis von 1:40 bauen, damit auch die Kleinstlebewesen bei uns hochkommen können.
Leider kommen die aber gar nicht erst bis zu uns, weil im unteren Bereich, also in der Gemeinde Rellingen, Solgleiten im Verhältnis 1:30 sind. Das heißt, die kommen da gar nicht herauf, bevor sie die tollen Solgleiten bei uns in Ellerbek tatsächlich überwinden können.
Das sind Beispiele, Herr Nabel, aus der Praxis, die die Akzeptanz, die Sie, Herr Müller, vorhin angesprochen haben, für solche Maßnahmen zumindest in Teilbereichen schmälern.
- So kann man es auch nennen, lieber Kollege Klug.
Ich glaube, dass dem Vorhaben nicht damit gedient ist. Wir müssen einfach dazu beitragen, dass solche Maßnahmen praxisnah durchgeführt werden. Eben ist schon gesagt worden, letztlich sind das Steuergelder, die verbaut werden. Die Bevölkerung hat insgesamt ein Anrecht darauf, dass diese wirtschaftlich eingesetzt und vernünftig eingesetzt werden und hier nicht eine Prinzipienreiterei betrieben wird, die zu diesen Dingen beiträgt, die wir so nicht haben wollen.
Zu dem Antrag, der uns hier als Tischvorlage vorgelegt worden ist: Wir könnten einigen dieser Punkte zustimmen, es gibt aber zwei Punkte, die für uns so nicht akzeptabel sind. Aus diesem Grunde werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen, wir werden ihn ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Als im Jahre 2002 der Bundesregierung das Wasser bis zum Hals stand, kam die große Jahrhundertflut. Der Kanzler konnte Gelder verteilen, Steuersenkungen wurden verschoben und die Bundesregierung durfte im Amt bleiben. - Das kennen wir alle.
Die Wahl war gewonnen und bei der Bundesregierung kehrte Ruhe um den Hochwasserschutz ein. Es war die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, die mit ihrem Antrag „Hochwasserschutz - Solidarität erhalten und Eigenverantwortung stärken“ bereits im Juli 2003 das Thema wieder aufgriff und zahlreiche konkrete Maßnahmen für eine für die Zukunft tragfähige und vorausschauende Strategie für den Hochwasserschutz vorschlug. Selbstverständlich macht es keinen Sinn, in möglichen Überflutungsgebieten beispielsweise Industrieansiedlungen oder Wohnansiedlungen zu planen und durchzuführen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat dabei insbesondere auf eine ausgewogene Lösung zwischen den ökologischen und den ökonomischen Interessen hingewirkt, natürlich ohne dabei den Aspekt der Gefahrenabwehr zu vergessen. In ökologischer Hinsicht ging es beziehungsweise geht es in unserem Gesetzentwurf nach wie vor vor allem um Maßnahmen zur Erhaltung eines naturnahen Gewässerzustandes, zur Entsiedelung der Flächen, zur Verminderung der Bodenverdichtung und zur Verbesserung der Regenwasserversickerung.
In ökonomischer Hinsicht ging es insbesondere um die grundsätzliche Möglichkeit der weiteren Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen beziehungsweise des finanziellen Ausgleichs für diejenigen Flächen, die im Rahmen des Hochwasserschutzes nicht mehr bewirtschaftet werden können.
Die Bundesregierung brauchte zwei Jahre, um selbst einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf den Weg zu bringen. Dieser Entwurf ist allerdings inakzeptabel, weil er insbesondere die Interessen der Landwirte, aber auch die Interessen sonstiger Gewerbetreibender fast völlig ignoriert.
Erst am Mittwoch ist die Entscheidung im Vermittlungsausschuss wieder vertagt worden, weil keine Einigung über das umstrittene Gesetz erreicht werden konnte. Schuld daran ist vor allem der bockbeinige Grüne an der Spitze des Umweltministeriums. Ich glaube, sein Name ist Trittin. Er will seinen Frontalangriff auf bäuerliche Existenzen weiter fortführen und sich nicht vom Weg der Unvernunft abbringen lassen. Leider muss man das hier so deutlich sagen.
Es wird alles Mögliche als Vehikel benutzt, um letztlich der Landwirtschaft zu schaden. Er will den Ackerbau in festgelegten Überschwemmungsgebieten ab 2013 komplett verbieten lassen. Das ist unverhältnismäßiger Unsinn. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, dass auf Äckern wegen der niedrigen Abflusswerte mehr Regen versickert als auf magerem und extensiv genutztem Grünland.
Bundesweit - es handelt sich hier um ein Bundesgesetz - haben viele Betriebe für Grünland keinerlei Nutzungsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen Folgen eines Ackerbauverbotes würden die Existenz
vieler landwirtschaftlicher Betriebe gefährden. Wir halten diese einseitige Sicht der Dinge für fatal. Dabei stehen die Landwirte einem gezielten Hochwasserschutz sehr aufgeschlossen gegenüber. Sie haben sehr wohl auch Lehren aus dem Jahrhunderthochwasser gezogen.
So ist es ein zentrales Anliegen des Deutschen Bauernverbandes, die steigende Versiegelung der Landwirtschaft zurückzudrängen. Der DBV unterstützt auch nachdrücklich die Forderung des Rates für Nachhaltige Entwicklung, den Flächenverbrauch durch Versiegelung von rund 120 ha pro Tag auf 30 ha zurückzudrängen. Es sind im Übrigen nicht die Bauern, die diese Flächen versiegeln.
Liebe Grüne, reden Sie doch einfach einmal mit diesen Landwirten! Reden Sie doch auch einmal mit Menschen, die nicht im grünen Saft schmoren und hören Sie auf diejenigen, die keine grüne Ideologie in dieser Gesellschaft vertreten! Bei der Landwirtschaft wird das augenscheinlicher als anderswo. Die Landwirte, die nicht so produzieren, wie es einem grünen Weltbild entspricht, werden durch Trittin und Müller mit Auflagen gegängelt, geknebelt und letztlich wirtschaftlich erstickt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat aber auch gravierende Auswirkungen auf die Planungshoheit der Kommunen. Er erschwert damit wirtschaftliche und soziale Entwicklungsmöglichkeiten. Kurzum, der trittinsche Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz gehört in der augenblicklichen Fassung in die parlamentarische Mülltonne. Wir alle können nur hoffen. Ich bitte den Umweltminister inständig, im Vermittlungsausschuss dafür Sorge zu tragen, dass auch die Landwirte weiterhin ihre Möglichkeiten der Bewirtschaftung nutzen können.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es - das wurde eben ausreichend dargelegt - mit
zwei Gesetzentwürfen zu tun. Zum Gesetzentwurf der CDU muss ich gestehen, dass die CDU etwas schneller als wir war. Wir hatten unseren identischen Gesetzentwurf schon fertig, nur wurden wir von ihrem Entwurf eingeholt. Ich kann jetzt nur feststellen, dass wir diesen selbstverständlich hundertprozentig unterstützen werden.
Ich denke, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Möglicherweise wäre sogar die Frage zu klären, ob man dies als Dauerlösung nimmt, statt in Fünfjahresschritten zu genehmigen.
Zum Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition muss ich sagen, hier haben wir andere Vorstellungen. Frau Kollegin Schwalm hat eben darauf hingewiesen: SPD und Grüne wollen nicht nur für Neubauten, wie es jetzt schon vorgeschrieben ist, sondern auch für Altbauwohnungen, dass jede Wohnung zwangsweise mit einem Wasserzähler bestückt wird. Dies soll Wohnungsbesitzern vor Augen führen, wie viel Wasser sie verbrauchen. Durch die gewonnenen Erkenntnisse über den Verbrauch soll letztlich der Wasserverbrauch verringert werden.
Ich habe meine Zweifel, ob die Bewohner die Wasserzähler wirklich ständig kontrollieren werden, um sich letztlich selbst zu kontrollieren. Meines Erachtens richten sie sich mehr nach der Abgabenrechnung, die sie am Ende des Jahres erhalten. Wer dann aber feststellt, dass seine Kosten zu hoch sind und dass er zu viel verbraucht, kann selbst durch den Einbau eines entsprechenden Zählers dafür Sorge tragen, dass er die Abrechung - und damit auch den eigenen Verbrauch - künftig besser kontrollieren kann. Müssen wir denn wirklich immer alles durch Gesetze oder Verordnungen reglementieren und vorschreiben? Wir meinen, nein.
Der zweite Punkt des rot-grünen Gesetzentwurfs hat zum Ziel, den Einbau von Feuermeldern in Wohnungen rechtlich vorzuschreiben. Wir haben lange überlegt, ob wir diesen Teil des Gesetzes mittragen sollten. Wir sind dann allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dies abzulehnen. Dies tun wir nicht, weil wir das Ziel des Entwurfs ablehnen. Es ist ein durchaus vernünftiges Anliegen, durch die Einbaupflicht von Feuermeldern Menschenleben zu retten oder retten zu können. Erst Anfang der Woche kam in Gammelby bei Eckernförde ein 12-jähriger Junge bei einem Wohnungsbrand ums Leben. Wer weiß, ob nicht vielleicht ein eingebauter Feuermelder das Leben des Kindes gerettet hätte. Ich weiß nicht, ob einer
vorhanden war. Auch hier appellieren wir an die Vernunft der Menschen, freiwillig den Einbau von Feuermeldern vorzunehmen.
So, wie die rot-grüne Koalition den Gesetzentwurf verfasst hat, ist er aber inkonsequent. Nach der vorgeschlagenen Vorschrift ist die Einbaupflicht dann erfüllt, wenn Rauchwarnmelder entweder über Netzstrom oder aber über Batterie betrieben werden. Auch dazu hat Kollegin Schwalm schon etwas gesagt. Genau da liegt eine Gefahr. Rauchmelder, also auch die mit Batteriebetrieb, werden von den Besitzern oftmals nicht ausreichend gewartet. So ist es denkbar, dass während einer längeren Abwesenheit der Bewohner die Spannung der Batterie nachlässt und sich Sicherheit in trügerische Sicherheit wandelt. Auch der Innenminister hat insbesondere darauf hingewiesen, dass batteriebetriebene Rauchmelder eine Sicherheit vorgaukelten, die nicht gegeben sei.
Die Anhörung im Ausschuss hat ergeben, dass im Fall einer Einführung einer Einbaupflicht von Rauchmeldern hierfür nur Anlagen mit festem Netzanschluss und redundanter Stromversorgung in Betracht kommen. Diese sind aber erheblich teurer. Das ist wohl auch der Grund dafür, warum die rot-grüne Koalition diese im eigenen Gesetzentwurf nicht vorgeschrieben hat. Außerdem stellt sich noch die Frage, wer den Einbau entsprechender Rauchmelder kontrolliert beziehungsweise feststellt, ob der Einbau auch tatsächlich stattgefunden hat. Auch die dauernde Funktionsfähigkeit müsste regelmäßig überprüft werden.
Der Innenminister hat sich - wie wir - gegen eine entsprechende Regelung im Gesetz ausgesprochen. Wir müssen den Menschen auch eine gewisse eigene Verantwortung für ihr Tun und Handeln überlassen. Darüber hinaus stellt sich ohnehin die Frage, ob Rauchmelder die richtige Vorkehrung sind. Warum wird zum Beispiel bei Neubauten nicht der Einbau von Sprinkleranlagen gefordert?
Das würde in der Tat noch mehr Sicherheit bringen und Rauchmelder überflüssig machen. Brände würden nicht nur gemeldet, sondern gleich im Keim erstickt. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass wir zwar das Grundanliegen nachvollziehen können, den vorliegenden unzulänglichen Gesetzentwurf aber ablehnen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Frau Kollegin Hinrichsen, ich habe das Protokoll der Anhörung dabei. Da können Sie nachlesen, welche Stellungnahme der Innenminister dazu dezidiert abgegeben hat.
Herr Wagner, nur eines. Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Ich habe gesagt, die batteriebetriebenen Rauchwarnmelder sind nicht zuverlässig, wie übrigens auch von vielen Fachleuten bestätigt wird. Das geht aus der Anhörung hervor. Dann habe ich gesagt, es wäre logisch, dann einen Rauchmelder mit Netzanschluss zu nehmen. Der ist aber erheblich teurer. Deshalb habe ich vermutet, dass Rot-Grün aus diesem Grunde diese eben nicht vorgeschrieben habe. Weil die so teuer sind, sind wir auch gegen die Nachrüstung mit diesen Rauchmeldern - nur damit das klargestellt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jede Medaille hat zwei Seiten und ich habe lange überlegt, welche der beiden ich heute zuerst betrachte. Mit Blick auf die Presse der vergangenen Woche habe ich mich zunächst für die positive Seite entschieden. Das bestätigt mal wieder den enormen Einfluss der Journalie.
So berichteten beispielsweise die „Lübecker Nachrichten“ bereits sehr ausführlich, dass Deutschlands Landwirtschaft in der Produktion von Biomasse spitze sei. Weiter heißt es: Aus der boomenden Energieversorgung aus nachwachsenden Rohstoffen ergäben sich gute Chancen für mehr Investitionen und neue Arbeitsplätze. Gut so! Auch wir unterstützen diese Entwicklung ausdrücklich. Sowohl aus Gründen des Klimaschutzes als auch wegen der knapper werdenden fossilen Energieträger führt heute kein Weg mehr daran vorbei, dass wir uns auf die Suche nach umweltverträglichen Alternativen machen müssen.
Die Produktion von Biogas aus landwirtschaftlichen Roh- und Reststoffen kann dabei ohne Frage einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Entsprechend müssen die damit verbundenen Potenziale genutzt und auch angemessen unterstützt werden. Das umso mehr, als die Bioenergie der Landwirtschaft gleichzeitig auch ein neues Einkommensfeld öffnet, das zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum beiträgt.
Professor Weiland von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig hat beide Komponenten bereits in Band 1 des Forschungsreports 2004, der Zeitschrift des Senats der Bundesforschungsanstalten, sehr eindrucksvoll, aber auch kritisch beschrieben. So fand ich beispielsweise seinen Hinweis bemerkenswert, dass von dem technisch erschließbaren Biogaspotenzial in Deutschland derzeit nur circa 5 % genutzt werden, insbesondere da er damit die Erfolgsmeldungen aus dem rot-grünen Bundeslandwirtschaftsministerium in ein anderes Licht rückt, das sich in der Regel darauf beschränkt, auf die führende Position Deutschlands bei der Produktion von Biomasse zu verweisen. Ich will diese Position gar nicht schmälern, aber es macht deutlich, dass dieses Potenzial wirklich noch besser genutzt werden kann.
Damit komme ich auch gleich zur negativen Seite der Medaille, der Medaille Landwirtschaft: Bei aller Freude darüber, dass die Energie künftig vom Acker kommt, bei aller Begeisterung, dass ein Landwirt
künftig seine unternehmerischen Fähigkeiten auch als Energiewirt nutzen kann, bei aller Anerkennung, dass die innovativen Entwicklungen bei der Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen deutliche Impulse für Investitionen und neue Arbeitsplätze setzen - über eines helfen alle diese Aspekte nicht hinweg, nämlich über ist die schlechte wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft insgesamt.
Der Situationsbericht 2005, den Gerd Sonnleitner, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, letzte Woche vorgestellt hat, ist insoweit wirklich ernüchternd. Das Highlight Bioenergie ist da gleichsam nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Machen wir uns nichts vor: Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe ist schlecht, in Schleswig-Holstein vielleicht nicht ganz so schlecht wie anderswo, aber immer noch im deutlichen Abstand zur gewerblichen Wirtschaft. Diese Entwicklung wird durch die verfehlte rot-grüne Politik sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene verschärft.
Alleingänge hier wie dort verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit. Ich erwähne nur die bürokratischen Auflagen, die Erhöhungen bei Agrardiesel und Sozialbeträgen oder - jüngstes Beispiel im Land - die geplante Umverteilung von Zahlungsansprüchen zugunsten des Dauergrünlandes und zulasten des Ackerlandes. Wir lehnen diese Vorgehensweise ab, bei der die Förderung einer Gruppe von Betrieben nur durch weitere Belastungen anderer Betriebe finanziert wird.
Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft insgesamt durch marktwirtschaftliche Reformen zu stärken. Nur so lassen sich die Chancen nutzen, die sich aus der EU-Osterweiterung und der Globalisierung ergeben. Innovationen, wie sie sich bei nachwachsenden Rohstoffen oder grüner Gentechnik ergeben, gehören dabei ohne Frage mit zum Kanon für mehr Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft. Für einen Wohlklang in der Landwirtschaft reicht das aber noch nicht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. 2004 beansprucht der Staat in Deutschland schätzungsweise 48 % des Nationaleinkommens, das die Deutschen erwirtschaftet haben, und 56 % dessen, was nach Abschreibungen davon übrig bleibt. Angesichts dessen ist jede weitere Abgabenerhöhung in Deutschland eine zu viel - und sei sie noch so klein.
Rot-Grün will das selbstverständlich nicht wahrhaben. Hauptsächlich deswegen befindet sich Deutschland ja wirtschaftlich derart in der Bredouille.
Trotzdem sind die Sozialdemokraten und die Grünen jetzt wieder unterwegs, um die Menschen stärker zu schröpfen. Kein vermeintlich angemessener Zweck ist ihnen zu schade, um seinetwegen höhere Abgaben für unabdingbar zu erklären und den Menschen dann noch mehr Geld abzupressen. Jetzt soll die Grundwasserentnahmeabgabe erhöht werden, und zwar um 115 % für Haushalte ab 2006. Warum eigentlich jetzt schon für 2006? Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, haben Sie Angst, nach dem 20. Februar 2005 würde Ihnen dafür die Mehrheit fehlen? Diese Annahme scheint gerechtfertigt, denn dieses Gesetz könnte für das Jahr 2006 und die folgenden Jahre natürlich auch noch ganz locker im Jahre 2005 beschlossen werden.
Der Umweltminister will uns hier weismachen, die Menschen in Schleswig-Holstein säßen bald durstig auf dem Trockenen, wenn die Regierungskoalition ihnen nicht barmherzig mehr Geld abknöpfen würde. Dabei sollen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes vor allem rot-grüne Haushaltslöcher gestopft werden. So berichtete die Landesregierung es uns im Juni und so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dabei soll die Grundwasserentnahmeabgabe die Menschen eigentlich nur zum sorgsameren Umgang mit Grundwasser anhalten. Das tut sie erfolgreich, wie die Entwicklung der Einnahmen bis 2003 nach den alten Abgabesätzen beweist. Sie erfüllt ihren Zweck, sie lenkt das Verhalten der Menschen angemessen und genau deshalb braucht sie auch nicht erhöht zu werden, denn wie alles ist auch Umweltschutz im Übermaß schädlich.
Die Abgabe zu erhöhen ist auch aus einem anderen Grund widersinnig. Täglich rufen Sozialdemokraten und Grüne nach mehr privaten Ausgaben. Die Menschen und die Unternehmen sollten endlich mehr einkaufen, damit die Binnennachfrage ansteige. Dann aber ist dieser Gesetzentwurf kontraproduktiv, und zwar nicht nur wegen des Umfangs der Erhöhung -
115 % bei Haushalten -, sondern vor allem wegen des Signals: Steigende Abgaben verunsichern. Unsicherheit lähmt und schreckt ab. Dies gilt vor allem für Investoren. Wo die Investitionen fehlen, verschwinden die Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen, dass die Neuwaldbildung ein zulässiger Verwendungszweck für die Einnahmen aus der Abgabe werden soll. Dafür brauchte die Abgabe allerdings nicht erhöht zu werden. Andere Zwecke müssten dann selbstverständlich geringer bedacht werden, zum Beispiel der ebenfalls neue Verwendungszweck Haushaltssanierung.
Die Abgabenerhöhung soll bei Rot-Grün übrigens nahezu weihnachtlich auf die Einnahmen des Landes wirken. Schon 2003 wurde die Abgabe auf die Sätze erhöht, die jetzt auch für die Zeit nach 2005 festgeschrieben werden sollen. Deswegen sollen die Einnahmen von 2003 auf 2004 von 12,4 Millionen auf 18,1 Millionen € - um 43 % - steigen. Dabei hat die Landesregierung selbstverständlich schon berücksichtigt, dass bereits 2004 weniger Grundwasser verbraucht wird als 2003, weil es durch die Abgabenerhöhung teurer geworden ist. Von 2004 auf 2005 steigen die Abgabensätze nicht. Deshalb kann es auch kaum mit weltlichen Dingen zugehen, wenn die Einnahmen 2005 trotzdem noch einmal um 6,3 Millionen oder 35 % auf über 24 Millionen € steigen sollen. Wahrscheinlich soll das Geld einfach so vom Himmel fallen. Das ist keine seriöse Haushaltsplanung. Das ist nur ein rot-grüner Wunschzettel für den Weihnachtsmann. Dieser wird Rot-Grün aber nur die Rute zeigen. Meine Damen und Herren, wir lehnen, wie ich es bereits gesagt habe, den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht. Genau aus diesem Grunde lehnt die FDP dieses Waldgesetz ab, weil wir der Meinung sind, dass es uns in Schleswig-Holstein einfach nicht weiterbringt, ganz egal, ob jetzt noch Änderungen dazu beschlossen werden oder nicht. Wir haben das neue Waldgesetz immer mit dem jetzigen verglichen und haben dann festgestellt, dass uns das jetzige Waldgesetz einfach mehr zusagt.
Dieses Landeswaldgesetz, das die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen heute auf den Weg bringen wollen, orientiert sich vornehmlich am grünen Wählerpotenzial, aber nicht an der Zukunftsfähigkeit der Wälder im Lande.
Ganz offensichtlich wird diese Einschätzung auch vom ganzen Haus geteilt. Anders lässt es sich kaum erklären, dass Sie zusätzlich zu dem novellierten Gesetz auch noch eine Waldinitiative oder Ähnliches für nötig halten.
Meine Damen und Herren, sicherlich stellt schon lange keiner mehr in Frage, dass sich die gesellschaftlichen Anforderungen an den Schutz und an die Nutzung des Waldes in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt haben. Es ist heute gesellschaftlicher Konsens, die Wälder als wichtige natürliche Ressourcen zu schützen und zu pflegen. Diesem Ziel dient eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Dagegen ist nichts einzuwenden. Sie wird schließlich auch praktiziert. Aber wenn die Definition dieses Begriffes so umgestrickt werden soll, dass sich das Nachhaltigkeitsgefüge zulasten der Ökonomie verschiebt, die miserable Holzmarktlage und die damit verbundenen Auswirkungen für alle im Wald und mit dem Holz Beschäftigten ignoriert wird, die kommunale Haushaltslage außer Acht bleibt, dann macht die FDP da nicht mit.
Das neue Landeswaldgesetz hat nach unserer Überzeugung immer weniger mit dem zu tun, was die Menschen, die mit und von dem Wald leben und in ihm arbeiten, an Vorschriften brauchen. Was da an Grundsätzen und an nachhaltiger naturnaher Bewirtschaftung des Waldes zusammengetragen ist, hat mit Bewirtschaftung eigentlich gar nichts mehr zu tun. Das sind Umweltauflagen, das ist eine überflüssige ökologische Bevormundung, die ökonomische Notwendigkeiten schlicht ignoriert. Über den Verord
nungsweg hält sich die Landesregierung jedes Türchen offen und wettert gegen den Schelm, der Böses dabei denkt. Aber nicht mit uns! Bereits die Landwirte, allen anderen voran die aus Eiderstedt, haben unter diesen Neudefinitionen von Natur und Umwelt und ihres vermeintlichen Schutzes zu leiden. Jetzt soll der Wald dran sein. Aber wir sagen Nein.
Dabei hatte Minister Müller den Aufhänger zur Änderung des Landeswaldgesetzes taktisch durchaus schlau gewählt. Auch wir in der FDP-Landtagsfraktion haben anfangs das neue freie Betretungsrecht diskutiert, insbesondere da es aus dem Umweltministerium auch schon ganz andere Töne gegeben hat und Rot-Grün auch schon einmal kurz davor war, Kassenhäuschen am Waldrand aufzustellen. Sachkundige Informationen und nicht zuletzt die Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben uns dann aber sehr deutlich gemacht, wie richtig und wichtig die bestehende Betretungsregelung für die schleswig-holsteinischen Wälder ist, für seine Pflanzen und Tiere und die Waldbewirtschaftung. Wir lehnen das neue Betretungsrecht deshalb ab, ganz abgesehen davon, dass dafür eine fachliche Begründung fehlt.
Schleswig-Holstein sei das einzige Bundesland, in dem es noch ein grundsätzliches Betretungsverbot gebe, heißt es von Rot-Grün. Heute hat es auch der Kollege Wodarz gesagt. Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist auch das einzige Bundesland mit einer Ministerpräsidentin. Soll das bereits Grund sein, dies jetzt zu ändern?
- Genau! - Selbst Sozialdemokraten werden dem kaum zustimmen. Wir haben dafür inhaltliche Gründe. Genau unter Berücksichtigung dieser Inhalte ist es auch nach dem bestehenden Gesetz kein Problem, Ausnahmen von dem bestehenden grundsätzlichen Betretungsverbot zugunsten beispielsweise von Pilzsuchern zu finden, sei es auf dem Verordnungsweg bei Landeswäldern, sei es mit Erlaubnissen bei Privatwäldern.
Meine Damen und Herren, bereits heute ist im Landeswaldgesetz als Grundsatz festgeschrieben: Der Wald ist wegen seines wirtschaftlichen Nutzens und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und die Erholung der Bevölkerung zu erhalten, zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ist nachhaltig zu sichern. Die FDP will, dass es so bleibt. Wir wollen eine nachhaltige naturnahe Forstwirtschaft. Genau deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Da wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, werden wir uns bei den Änderungsanträgen der CDU, die wir inhaltlich sonst unterstützen, der Stimme enthalten. Und bei den beiden Waldinitiativen von SPD und Grünen sagen wir: Vier Punkte hätten wir mittragen können, den fünften nicht. Dem CDU-Antrag Wald können wir zustimmen, obwohl wir möglicherweise beim letzten Punkt über die Prozentzahl streiten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes gratuliere ich der Stadt Schleswig zur Durchführung der ersten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein. Frau Schwarz, herzlichen Glückwunsch dazu.
Die Niederlage für Ellerhoop - wenn man das so bezeichnen will - sehen wir in Pinneberg sportlich. Wir können auch mit solchen Ergebnissen leben. Das ist bei uns nicht das Problem.
Darüber hinaus freue ich mich auch über den parteiübergreifenden Antrag. Damit machen wir deutlich, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag die Durchführung von Landesgartenschauen grundsätzlich positiv beurteilt.
Leider muss ich etwas Wasser in den Wein kippen. Einiges von dem, was im Umfeld gelaufen ist, war vielleicht doch nicht so gut. Wir haben erhebliche Bedenken gegen das Verhalten des Umweltministers während und nach der Beurteilung und der Auswahl der Standorte. So, wie das Verfahren in diesem Jahr gelaufen ist, kann bisher in keiner Form von einem transparenten Verfahren gesprochen werden. Wir finden es absolut stillos, dass die Bewerberorte, die nicht wie Schleswig und Norderstedt zum Zuge kamen - ich meine hier nicht nur Ellerhoop, sondern auch die anderen fünf, die ausgeschieden sind -, das Ergebnis des Bewertungsgremiums aus der Presse erfahren mussten.
Es wurde weder eine persönliche noch eine schriftliche, nachvollziehbare Begründung für die Entscheidung mitgeteilt. Für uns ist es nicht nur ein Zeichen des Anstandes, die Kommunen über die Gründe und Kriterien zu informieren, die letztlich zu einer abschlägigen Beurteilung der Kommission geführt haben;
es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Wenn dann auch nach dem Bekanntwerden der Pressemitteilung noch im Ministerium nachgefragt wird, welches die Gründe seien, und man als Antwort nur die Pressemitteilung des Umweltministers gefaxt
bekommt, dann müssen sich die Bewerber letztlich verschaukelt vorkommen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ergebnisses. Schon wenige Stunden nach Abschluss der Bereisung - ich glaube, es war nur eine Stunde oder es waren nur eineinhalb Stunden - wurde das Ergebnis bekannt gegeben. Da wird es schwer gewesen sein, die Erkenntnisse der Bereisung ausreichend diskutiert und eine Entscheidung gefällt zu haben.
Mit der Bekanntgabe haben Sie, Herr Minister, darüber hinaus die Entscheidung des Kabinetts vorweggenommen.
Oder welche Möglichkeit hat denn nun das Kabinett, die Entscheidung zu korrigieren? Es hat gar keine Wahl mehr. Bei anderen Entscheidungen - ich nenne hier beispielsweise unseren Wunsch, Sie mögen uns vor einer Kabinettsentscheidung schon NATURA2000-Gebiete mitteilen - haben Sie immer auf die Kabinettsentscheidung verwiesen. In diesem Fall waren Sie offensichtlich in der Lage und bereit, das schon vorher mitzuteilen.
Insgesamt können Landesgartenschauen durchaus eine Touristenattraktion für eine Region darstellen. Besucher, die extra wegen der Gartenschau einen Ort besuchen, können gleichzeitig die Städte und die Regionen kennen lernen und so zu Stammgästen dieser Region werden.
Da die Anlagen der Landesgartenschauen zumeist auch noch nach Abschluss dieser einmaligen Veranstaltung zur Verfügung stehen, können sie eine langfristige Investition in den Fremdenverkehr einer Stadt beziehungsweise einer Region sein. Allerdings - Claus Hopp hat vorhin auf Folgekosten hingewiesen - ist da immer eine sehr hohe Messlatte anzulegen.
Insbesondere die Sozialdemokraten und die Grünen sollten ihren Parteifreunden in Norderstedt einmal das Verhältnis zu Landesgartenschauen klarmachen. Die laufen nämlich Sturm gegen die Ausrichtung der Gartenschau. Ich darf dazu nur aus einer Presseberichterstattung über die Grünen zitieren. Dort hat die örtliche Vertreterin, Frau Plaschnik, folgenden Reim verfasst:
„Ob LDZ, ob LGA -“
- das ist die Landesgartenausstellung -
„für Größenwahn ist Knete da. Doch mehr Beton ist großer Mist, auch wenn er grün gestrichen ist.“
So die Grünen in Norderstedt zur Durchführung einer Landesgartenschau in Norderstedt.
Ein interessantes Zitat, nachzulesen im „Hamburger Abendblatt“ vom 21. Januar des Jahres. Vielleicht war der Beton ja Mist, gerade weil er grün gestrichen ist - aber das nur nebenbei.
Das finanzielle Risiko eines Misserfolges einer Landesgartenschau - das sind wir uns alle einig - darf das Land nicht tragen. Wir sind zwar gern bereit, als Landesregierung ab nächstem Jahr ideell unterstützend tätig zu sein, nicht aber als Zuschussgeber. Das heißt natürlich nicht, dass für Landesgartenschauen keine Mittel aus üblichen Förderfonds beantragt und zugeteilt werden können. Grundsätzlich ist es aber Aufgabe der sich bewerbenden Kommune, eigene Mittel für die notwendigen Investitionen und Durchführungskosten aufzutreiben.
Abschließend wünsche ich der Stadt Schleswig bei der Planung und der Durchführung viel Erfolg und uns allen im Jahr 2008 ein sehr angenehmes Erlebnis.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätte sich Foodwatch nur ein bisschen mehr daran gehalten: Augen auf, Mund zu. - So lautete nämlich ihre Überschrift, mit der die Verbraucherschutzorganisation Anfang Oktober unter dem Titel „BSEPolitik außer Kontrolle" quasi eine neue Lebensmittelkrise heraufbeschwor.
Erneut wurde Tiermehl als Risikofaktor für den Verbraucher ausgemacht, nur leider in so reißerischer Form, dass eine sachliche Auseinandersetzung dadurch nicht gerade erleichtert wurde. Aber genau diese sachliche Auseinandersetzung ist wichtig.
Foodwatch hat selbstverständlich Recht, die Augen offen zu halten und auf mögliche Gefährdungen im Falle unzulässiger Verwendungen von Tiermehl aufmerksam zu machen. Das ist sogar die Aufgabe der Verbraucherschützer.
Verbraucherschützer haben aber auch eine Verantwortung, die über den Verbraucher hinausgeht. Genau der werden sie mit Panikmache nicht gerecht.
Um der Schlagzeile willen wurden wieder einmal unzählige Verbraucher verunsichert, der Berufsstand der Landwirte undifferenziert kriminalisiert und der Ernährungswirtschaft insgesamt ein Knüppel zwischen die Beine geworfen. Und für SchleswigHolstein - das können wir Gott sei Dank feststellen -
haben sich die schwerwiegenden Unterstellungen ja zum Glück nicht bestätigt
Im Interesse der Verbraucher sollten angesichts der von Foodwatch erhobenen Vorwürfe gleichwohl schnellstmöglich sachliche Informationen auf den Tisch, um Klarheit über eine mögliche Verbrauchergefährdung zu erhalten und mögliche Konsequenzen für Landwirte, Futtermittel- und Ernährungswirtschaft zu erwägen.
Bislang hat es den Anschein, als sollten die Vorwürfe eher die rot-grüne Klientel in Vorwahlkampfzeiten befriedigen. Wieder einmal wird die ernährungspolitische Apokalypse beschworen, die angeblich nur mit rot-grüner Verbraucherpolitik abgewendet werden kann. Aber das ist nicht nur unredlich, damit sollten sie auch vorsichtig sein: Schließlich wird jedenfalls bundesweit - in Schleswig-Holstein sieht das bekanntlich anders aus - Tiermehl auch in Ökobetrieben als Düngemittel eingesetzt.
Vielleicht ist Ministerin Künast deshalb auch auf Bundesebene so zögerlich mit ihrer Antwort, welche Sicherheitsmaßnahmen denn von ihrem Haus getroffen worden seien, um gemeinsam mit den Ländern die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, Dünger aus Tiermehl zu kennzeichnen, zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, bereits in unserer letzten Agrarausschusssitzung wurden wir durch das Ministerium darüber informiert, dass es zurzeit noch erhebliche Probleme hinsichtlich der Vergällung, also der Kennzeichnung von Tiermehlen gebe. EU-Vorschriften schrieben dieses zwar grundsätzlich vor, in der Praxis gibt es aber noch keine praktikablen Maßnahmen zur Durchführung.
Hier ist doch ganz offensichtlich ein Ansatzpunkt zu suchen. Wir brauchen nicht immer nach mehr und neuen Regelungen zu rufen. Uns wäre schon geholfen, wenn die bestehenden Regelungen auch Anwendung finden würden, und zwar zeitnah.
Möglicherweise hätte das im konkreten Fall einmal mehr als nur wortreiche Bekundungen aus dem Ministerium erfordert. Denn noch immer befindet sich das Vergällungsverfahren in der Erprobung und ein konkreter Zeitpunkt, wann mit seiner Anwendung zu rechnen ist, wird nicht genannt - möglicherweise irgendwann zum Jahreswechsel.
Faktisch regiert aber auch auf diesem Gebiet eine Politik der leeren Kassen. Insofern dürfen wir uns nicht wundern, dass es ein bisschen länger dauern kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig in der Ablehnung, Tiermehl an Tiere zu verfüttern. Als Düngemittel hat es dagegen durchaus seine fachliche Berechtigung. Alles andere ist ein Spiel mit Emotionen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund zahlreicher Krisen und Skandale im Lebensmittel- und Futtermittelsektor in Europa - ich erinnere nur an BSE, Schweinepest oder Dioxin-Kontamination - kam es in den letzten Jahren auf europäischer und nationaler Ebene oft zu einer wahren Flut von Rechtsakten, um das verlorene Verbrauchervertrauen wieder zurückzugewinnen. Das geltende Veterinär- und Hygienerecht war kaum noch überschaubar. Inso
fern ist eine grundlegende Überarbeitung und Zusammenfassung der bestehenden Regeln in einer europaweit geltenden Verordnung begrüßenswert.
Das ist ein guter Ausgangspunkt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau auf allen Stufen der Lebensmittelherstellungskette sicherzustellen. Allerdings sollten wir uns nicht der Illusion hingeben, dass mit der bereits seit dem 30. Oktober 2002 in Kraft getretenen EG-Verordnung und dem in Folge erlassenen deutschen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sowie dem heute zum Beschluss anstehenden Ausführungsgesetz Schleswig-Holsteins alles in Butter wäre. Nein, was uns heute an Regeln vorliegt und wozu auch die rot-grüne Landesregierung hierzulande ihr Scherflein beiträgt, trägt nicht gerade zur Rechtsklarheit und Rechtsvereinfachung bei. Das fängt ohne Zweifel auf EU-Ebene an. Ich stelle das nur fest und mache daraus hier niemandem einen Vorwurf. Bei dem, was geregelt ist und wie es geregelt ist, nämlich in Anhängen mit Quer- und Rückverweisen und in zahlreichen Änderungserlassen, verwundert es nicht, dass es bereits heute häufig zu missverständlichen Auslegungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und damit auch zu kontroversen Diskussionen zur konkreten Durchführung kommt.
Die nationalen Regelungen machen das nicht besser. Im Gegenteil, denn sie geben dem betroffenen Berufsstand nicht nur das Gefühl, dass wieder einmal über den Kopf der Betroffenen hinweg entschieden wird. Dafür dürfen sie auch noch die unbestellte Zeche zahlen.
Jahrelang haben die Tierbesitzer bereits die Mittel des Tierseuchenfonds - -
- Ganz ruhig bleiben! Jahrelang haben die Besitzer bereits die Mittel des Tierseuchenfonds - -
Wenn er warten würde! Herr Kollege, wir wollen in diesem Bereich gar nichts ändern. Wie gesagt, wenn
Sie gewartet hätten, dann wäre das klar. Anders als in vielen anderen Bundesländern sind die Beiträge praktisch jetzt schon von den Landwirten aufgebracht worden. Auch jetzt beim Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes haben sich Kreise und Land im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern vollständig aus der Kostenbeteiligung zurückgezogen, und zwar obwohl sie Träger der Aufgabe sind. Stattdessen werden die Kosten im Hinblick auf gefallene Tiere voll auf die Landwirte übertragen. Da wäre es meines Erachtens nur recht und billig gewesen, dem Berufsstand wenigstens ein Mitwirkungs- oder Prüfrecht bei der Kostenprüfung und bei der Entgeltfestsetzung einzuräumen.
Aber Fehlanzeige! Jegliche Änderungsbemühungen, wie sie beispielsweise auch von der Landwirtschaftskammer angeregt wurden, wurden sofort im Keim erstickt. Eine berufsständische Mitwirkung im Bereich Landwirtschaft ist bei dieser Landesregierung einfach nicht erwünscht. Dabei leidet unsere hiesige Landwirtschaft wahrlich genug unter Wettbewerbsverzerrungen. Die Landesregierung bräuchte nicht immer noch weitere Steine ins Getriebe zu werfen.
Es steht außer Frage, dass wir unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge als Landesgesetzgeber bei der Erzeugung von Lebensmitteln nicht die Verantwortung der Produzenten übernehmen können. Die Beseitigung von Tierkörpern ist aber nicht nur eine Sache des Produzenten. Sie dient vorrangig dem Schutz der tierischen und der menschlichen Gesundheit sowie der Verhütung der Verbreitung von Krankheitserregern. Das stellt eine originäre Schutzaufgabe des Staates dar. Diese sollten wir deshalb mit den Beteiligten lösen. Mitwirkungs- oder Prüfrechte hätten dem Ausführungsgesetz deshalb gut zu Gesicht gestanden.
Unsere Aufgabe ist es, keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze hervorzurufen. Dem wird das vorliegende Ausführungsgesetz nicht gerecht. Aus diesem Grund lehnen wir es ab.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Es gibt
Anträge, die besser nicht geschrieben und gestellt worden wären.
Ein solcher Antrag liegt hier meines Erachtens vor. Auf mich macht dieser Antrag den Eindruck, als wäre er mit heißer Nadel gestrickt und in der Konsequenz nicht zu Ende gedacht.
Zunächst einmal zum Handwerklichen: Die CDU fordert die Landesregierung auf, schnellstmöglich die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplanes auf Grundlage der Unterrichtung vom April dieses Jahres umzusetzen.
Hierzu Folgendes: Es gibt ein geordnetes vorgeschriebenes Verfahren bei der Teilfortschreibung von Raumordnungsplänen. Dies beinhaltet zum Beispiel ein Beteiligungsverfahren, mit dem insbesondere die kommunale Ebene die Möglichkeit erhält, ihre Anregungen und Bedenken für die in der Teilfortschreibung vorgesehenen Ziele vorzutragen. Dabei beteiligt das Land die Kreise und kreisfreien Städte, die Kreise wiederum die kreisangehörigen Gemeinden. Die Stellungnahmen werden dann innerhalb eine sechsmonatigen Frist, die bei Bedarf auch verlängert werden kann, dem Land zugeleitet. Diese werden dann ausgewertet und in den weiteren Beratungsprozess einbezogen. Am Ende kommt dabei hoffentlich eine für alle gute Lösung heraus.
Dass dieses Verfahren geordnet durchgeführt werden muss, wird nicht einmal die CDU bestreiten; das hoffe ich wenigstens.
„Schnellstmöglich“ kann also nur heißen: nach Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Verfahren. Und dann - da bin ich mir sicher - wird die Planungsbehörde die Teilfortschreibung auch umsetzen, wenn die Planungsbehörde nach der Anhörung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sie einen Sinn macht.
Der erste Satz Ihres Antrages ist also geregelt und daher völlig überflüssig, weil unter anderem auch entsprechende Fristen vorgegeben sind.
Mir scheint aber, dass Sie die Teilfortschreibung gar nicht komplett gelesen haben. Da steht ja nicht nur
etwas über die zukünftige Zulässigkeit größerer Einkaufszentren in Schleswig-Holstein, sondern auch etwas über Hochwasserschutz.
Die Regelungen zum Hochwasserschutz, wie ich sie dort in der Teilfortschreibung erkennen kann, haben meiner Auffassung nach auch Folgen für Siedlungs- beziehungsweise Gewerbegebiete hinter dem Deich. Das ist durchaus sinnvoll, denn die Gefahr von Überschwemmungen besteht. Wenn aber beispielsweise ein Gewerbegebiet wie in Lauenburg direkt hinter dem Deich besteht und die Landesregierung der Auffassung ist, bei diesem Gebiet handele es sich um einen Überschwemmungsbereich, dann ist eine Erweiterung der dortigen Gewerbeflächen schlicht nicht mehr möglich, was meines Erachtens in diesem Fall wirklich falsch wäre, weil ja die Vorkehrungen des Hochwasserschutzes dort auch für das bestehende Gewerbegebiet vorgenommen werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die CDU mit dem vorliegenden Antrag dieses offensichtlich zusammen mit der Landesregierung zementieren will, Stichwort „schnellstmöglich umsetzen“.
Der Schwerpunkt ihres Antrages liegt aber deutlich auf den geplanten Regelungen für die Zulässigkeit zukünftiger Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, schreiben, dies gelte insbesondere für den Entwurf der Neufassung der Ziffer 7.5, dann frage ich, ob Sie eine Teilfortschreibung der Teilfortschreibung anstreben.
Nach dem Entwurf der Teilfortschreibung wird die bisherige Regelung aufgehoben, dass Ober- und Mittelzentren keine Obergrenzen für eine Ansiedlung von Einkaufseinrichtungen vorgeschrieben werden. Nun will die Landesregierung festschreiben, dass nur noch Oberzentren Einzelhandelseinrichtungen mit mehr als 10.000 Quadratmetern Verkaufsfläche beziehungsweise Einzelhandelsagglomerationen mit mehr als 15.000 Quadratmetern Gesamtfläche pro Standort aufweisen dürfen. Für Mittelzentren soll dies nicht mehr zulässig sein. Darüber hinaus sollen weitere Beschränkungen bei der Sortimentsauswahl in größeren Einkaufseinrichtungen vorgenommen werden. Wissen Sie, vor Ort mögen diese Beschränkungen durchaus Sinn machen. Die Meinungen über größere Einkaufseinrichtungen, insbesondere der Streit mit Nachbarkommunen oder Innenstadthändlern, ist bekannt. Dennoch sind wir gegen immer weitere Beschneidungen der Entscheidungskompe
tenzen unserer Kommunalpolitiker in den Gemeinden.
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können sehr wohl entscheiden, ob entsprechende Ausweisungen in der Bauleitplanung Sinn machen und sich lohnen. Spätestens die Investoren werden sich durch entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen absichern. Dazu brauchen wir keine weitergehenden Regelungen im Landesplanungsrecht. Irgendwann schreiben wir noch den Tankstellen vor, wie viele Smartipackungen an der Kasse ausgelegt werden dürfen. So weit darf es nicht kommen. Landesplanung ist wichtig. Sie soll einen Rahmen vorgeben. Landesplanung hat nicht den Zweck, immer mehr die Planungshoheit der Kommunen zu beschränken und einzugrenzen. Wir wollen den Kommunen viel mehr weitere Freiheiten im Planungsrecht einräumen. Die CDU will laut Landtagswahlprogramm auch Deregulierung. Das scheint nicht fürs Planungsrecht zu gelten. Kein Wunder, dass sie das Planungsrecht in ihrem Landtagswahlprogrammentwurf nicht explizit angeht.
Ich kann nur sagen, es ist eben gefordert worden, dies in den Ausschuss zu überweisen. Dem werden wir uns natürlich anschließen. Ansonsten wären wir in der Lage, auch hier eine Entscheidung zu treffen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Da ist er nun, der jede Legislaturperiode auftauchende Jubelbericht der rot-grünen Koalition. Viele der im Bericht vorgetragenen Erkenntnisse oder Ziele sind dabei nicht neu und wurden in diesem Haus bereits mehrmals diskutiert, wie zum Beispiel im Energiebericht oder im Zusammenhang mit der so genannten Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung.