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Ich habe gesagt, der Datenschutz ist insgesamt auf einem or dentlichen Niveau, Verbesserungsmöglichkeiten vorbehalten. Nun komme ich noch auf einige Punkte zu sprechen. Vorweg zunächst zum Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“, weil es genannt worden ist. Ich darf, lieber Herr Kollege Hitzler, an dieser Stelle darauf hinweisen: Wer die Geschichte der Vor ratsdatenspeicherung verfolgt, sieht ganz klar: Die Vorratsda tenspeicherung ist an ihren eigenen Übertreibungen kaputtge gangen.

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussemp fehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/5302. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 17. Januar 2014, Drucksache 15/4600, und der vom Innenministerium hierzu mit Schreiben vom 16. April 2014 vorgelegten Stellungnah me der Landesregierung Kenntnis zu nehmen. Wer dieser Be schlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist die ser Beschlussempfehlung vom Landtag zugestimmt worden.

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Gute Arbeit sollte natürlich auch durch entsprechende Unter stützung honoriert werden. Sie haben in Ihrem Bericht die per sonalpolitische Isolierung des Datenschutzbeauftragten be klagt, die natürlich unter Umständen durch die Aufhängung beim Landtag nicht unbedingt besser wird. Das muss man im Auge behalten. Es ist ein altes Thema, dass der Datenschutz beauftragte genug qualifizierten Nachwuchs auch aus den Häusern der Regierung bekommen muss und dass ihm natür lich auch – Sie haben den Punkt angesprochen –, was die Mit tel angeht, die Unterstützung zukommen muss, die er für sei ne Arbeit verdient hat. Denn nur gelobt zu werden wäre zu wenig. Sie haben mit Recht das Ausstattungsproblem ange sprochen.

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Natürlich ist weiterhin eine Datenerhebung notwendig. Herr Professor Dr. Bull, ehemaliger Innenminister von Schleswig-Holstein und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat den Ländern sachverständig geholfen. So haben wir verhältnismäßige und klare Regelungen gefunden. Herr Professor Dr. Bull hat auch recht, wenn er sagt: Die Beitragszahlung kann nicht allein von der Anmeldung abhängen und damit vom guten Willen der Nutzer; denn so lässt sich Beitragsgerechtigkeit nicht realisieren.

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Neben der verlässlichen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - das war das große Ziel - gab es auch noch ein Nebenziel. Wir wollten die Schnüffelei der GEZ beenden. Durch einen Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe sollten weniger Daten als zuvor erhoben werden. Aber genau das wird jetzt nicht passieren. Anstatt dass die GEZ auf die Daten der Meldeämter zurückgreift und so die Haushalte ermittelt, darf sie auch bei nicht öffentlichen Stellen Daten erheben. Konkret heißt dies, dass die GEZ künftig - das ist die problematischste Regelung - auch Vermieter befragen kann, wer der Mieter oder die Mieterin einer Wohnung ist und sogar, welche Menschen dort sonst noch wohnen. Durch diese Auskunftspflicht der Vermieter werden diese in die zweifelhafte Rolle der Denunzianten gedrängt. Statt beim Datenschutz einen Schritt nach vorn zu gehen, geht es jetzt zwei Schritte zurück. Da können wir Grüne in Schleswig-Holstein nicht mitmachen.

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Alle drei Drucksachen möchte die GRÜNE Fraktion federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration sowie mitberatend an den Innenausschuss überweisen. Von der CDU-Fraktion liegt ein Antrag auf Überweisung der drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vor.

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Wer möchte dann einer Überweisung der drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt worden.

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Diese Drucksache möchten die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE an den Innenausschuss überweisen. Vonseiten der CDU-Fraktion liegt ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung vor. Wer wünscht das Wort? – Herr Trepoll, Sie haben es.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/6704 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

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Zu Ihrem Vorschlag muss ich sagen: Ich habe große Zweifel daran, dass eine Zusammenführung von privaten Versicherungsdaten und Sozialversiche rungsdaten mit dem Datenschutz überhaupt vereinbar ist. Zudem bleibt aus meiner Sicht offen, durch wen das Konto umgesetzt werden soll. Ein Weitergeben von Sozialversicherungsdaten an Private halte ich für untragbar.

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hängigkeit nicht gewährleistet. Den bayerischen Pflegekräften wäre aber die Unabhängigkeit viel wichtiger als die Beträge, die dafür eingesetzt werden. Wir haben das bereits gehört. Diese Beträge sind meiner Meinung nach Almosen. Durch das Konstrukt wird die sehr wichtige Erfassung der Pflegenden erschwert. Das hat auch schon Prof. Dr. Petri, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, in der Anhörung ausgeführt. Sonderregelungen müssen geschaffen werden. Die Erfassung wäre in einer Kammer überhaupt kein Problem.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt machte in diesem Zusammenhang verfassungsrechtliche Bedenken

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Wenn es auch nicht Gegenstand des Einzelplans 03 ist, dennoch aber ein Thema der Innenpolitik, muss ich noch einige Bemerkungen zum Thema Datenschutz machen. In der Beratung zum Datenschutzgesetz spielte zuletzt die Frage einer vollständigen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle. Insbesondere die Datenschutzkontrolle im privaten Bereich, die immer größere Bedeutung gewinnt und immer neue technische Möglichkeiten hat, erfordert entsprechende materielle und personelle Ausstattung in der Datenschutzbehörde. Um es deutlich zu sagen: Dem Verfassungsschutz stehen für das Betreiben groben und gefährlichen Unfugs 98 Personen zur Verfügung,

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alle vorstellen. Daher unser Entschließungsantrag, mit dem wir vorschlagen, sechs frei werdende Stellen aus der Landesverwaltung plus entsprechende Sachmittel in den Bereich des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz umzuwidmen. So weit unsere Vorschläge in dem Entschließungsantrag, wir bitten um Zustimmung.

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Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/6863 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsbegehren stattgegeben.

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Einsetzung eines Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU, DIE LINKE und der FDP vom 21. Juli 2015 (Drucksache 19/38)

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Im Einzelplan 01, der neben dem Geschäftsbereich des Thüringer Landtags auch die Haushaltsansätze der Landesbeauftragten sowohl für den Datenschutz als auch für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie der Bürgerbeauftragten umfasst, sind die Ausgaben durch die Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit des Parlaments vorgegeben. Die Aufwendungen für Abgeordnete, Fraktions- und Parteienfinanzierung binden insgesamt 66 Prozent des Etatvolumens. Hinzu kommen steigende Kosten für Personal- und Gebäudebewirtschaftungen, nicht zuletzt angesichts vermehrter Plenarsitzungstage, Ausschussberatungen mit einer steigenden Zahl von Anhörungen. Selbst der Haushalts- und Finanzausschuss hat mit seiner Anhörung hier im Plenarsaal, an der 800 Bürgermeister als Zuhörer teilgenommen haben, dazu beigetragen sowie auch Veranstaltungen von Fraktionen, der Landesregierung oder auch von gemeinnützigen Einrichtungen.

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Ich bitte die Abgeordnete Frau Aulepp, zur konstituierenden Sitzung des Rechtsausschusses, den Abgeordneten Professor Dr. Hilz, zur konstituierenden Sitzung des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, die Abgeordnete Frau Dr. Müller, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, die Abgeordnete Frau Grobien, zur konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Infor

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37. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 20. März 2015 (Drucksache 18/1795)

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Wer dieser Überweisung des 37. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nr. 18/1795 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Hier im Land fordern der Ministerpräsident und sein Verkehrs minister mehrfach die Satellitenmaut, sogar europaweit; da bei soll der Datenschutz gewährleistet sein. Wie das geht, sa gen sie nicht. Aber interessant ist der Rüffel aus Berlin. Der kommt sofort, denn die Grünen im Bund lehnen die Pkw-Maut ab. Jürgen Trittin sagte im August 2013, Grüne seien gegen eine Pkw-Maut. Ich zitiere:

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Vierundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 16/3569) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4292 –

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Datenschutzbeauftragter! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat im Mai des vergangenen Jahres seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt und ist dabei auch auf die ersten Monate von 2014 eingegangen. Es wird Zeit, dass wir den Bericht heute besprechen, bevor der Landesbeauftragte von Bord geht; denn er wird in diesem Jahr pensioniert. Das sieht man ihm nicht an.

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Der Landesbeauftragte spricht jedenfalls in seinem Bericht davon, dass sich der Datenschutz in einer tiefen Krise befindet. In der Tat, die Snowden-Enthüllungen, auf die der Tätigkeitsbericht umfassend zu sprechen kommt, haben uns vor Augen geführt, dass staatliche Geheimdienste in der Lage sind, unsere gesamte Internetkommunikation und unser digitales Leben vor allem in den sozialen Netzen zu überwachen und die Freiheit im Netz massiv zu beschränken. Noch nicht einmal die Bundeskanzlerin blieb davon verschont.

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Wir waren nicht immer in allem einer Meinung, aber es nötigt einem Respekt ab, wie Sie dieses Amt gelebt und welch großes Engagement Sie an den Tag gelegt haben. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung dieser immer komplexer und komplizierter werdenden Materie und der anstehenden riesigen Herausforderungen ist es von enormer Wichtigkeit, eine fachliche Lösung zu finden. Auf gut Deutsch, die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit sind viel zu wichtig, um einen Versorgungsposten zu schaffen.

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Auch die steigenden Zahlen, die Sie an Beratungsleistungen verzeichnen, die Ihre Behörde in Rheinland-Pfalz zu erbringen hat, zeigen, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmerinnen und Unternehmer wenden sich an Ihre Behörde. Sie sind verunsichert, was den Datenschutz anbelangt. Das zeigt, dass wir dieses Thema noch viel ernster nehmen müssen.

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Wir dürfen der massenhaften Überwachung und Datensammlung nicht mit Ratlosigkeit begegnen. Wir müssen gesetzliche Regelungen für den Datenschutz auf Bundesebene, europäischer und internationaler Ebene umfassend auf den Weg bringen. Wir brauchen stärkere technische Lösungen im Bereich des Datenschutzes, sonst wird – das ist die große Gefahr dieser Krise – das Recht auf informationelle Selbstbestimmung irgendwann nur eine Worthülse sein. Das kann in diesem Hohen Hause, in dem vor 40 Jahren Pionierarbeit geleistet wurde, keiner wollen.