Andreas Biebricher
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich in seiner Sitzung vom 6. Oktober 2015 erstmals mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befasst und ihn an den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – überwiesen.
Letzterer hat in seiner Sitzung vom 5. November 2015 mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Vertreter der CDU-Fraktion empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
................................................................................................................................. 5951 Abg. Billen, CDU:......................................................................................................................................... 5966 Abg. Brandl, CDU:....................................................................................................................................... 5988 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................... 5924, 5985 Abg. Dr. Dr. Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................................................................................... 5959 Abg. Dr. Enders, CDU:................................................................................................................................ 5960 Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:....................................................................... 5961, 5970, 5980 Abg. Frau Anklam-Trapp, SPD:............................................................................................... 5921, 5957, 5968 Abg. Frau Beilstein, CDU:....................................................................................................... 5929, 5934, 5935 Abg. Frau Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................... 5963 Abg. Frau Bröskamp, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.......................................................................... 5944, 5948 Abg. Frau Brück, SPD:............................................................................................................ 5943, 5947, 5974 Abg. Frau Dr. Ganster, CDU:...................................................................................................................... 5918 Abg. Frau Dr. Machalet, SPD:..................................................................................................................... 5990 Abg. Frau Huth-Haage, CDU:............................................................................................................ 5942, 5947 Abg. Frau Klöckner, CDU:........................................................................................................................... 5956 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:................................................................................................. 5937, 5941, 5972 Abg. Frau Meurer, CDU:.............................................................................................................................. 5964 Abg. Frau Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:...................................................................... 5922, 5924, 5975 Abg. Frau Rauschkolb, SPD:............................................................................................................. 5977, 5978 Abg. Frau Sahler-Fesel, SPD:..................................................................................................................... 5941 Abg. Frau Schäfer, CDU:................................................................................................................... 5917, 5919 Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............................................................................. 5954 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:................................................................................... 5916, 5917, 5919 Abg. Frau Schmitt, SPD:............................................................................................................................. 5965 Abg. Frau Schneider, CDU:....................................................................... 5923, 5924, 5925, 5927, 5982, 5985 Abg. Frau Thelen, CDU:.................................................................................................................... 5922, 5969 Abg. Fuhr, SPD:........................................................................................................................................... 5983 Abg. Gies, CDU:.......................................................................................................................................... 5926 Abg. Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................................. 5918 Abg. Kessel, CDU:............................................................................................................................. 5979, 5982 Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.............................................................................. 5930, 5936, 5940 Abg. Kukatzki, SPD:.......................................................................................................................... 5938, 5939 Abg. Licht, CDU:.......................................................................................................................................... 5919 Abg. Pörksen, SPD:..................................................................................................................................... 5949 Abg. Schlagwein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN................................................................................. 5934, 5991 Abg. Schmitt, CDU:...................................................................................................................................... 5927 Abg. Schwarz, SPD:.......................................................................................................................... 5926, 5927 Abg. Schweitzer, SPD:...................................................................................................................... 5928, 5933 Abg. Seekatz, CDU:..................................................................................................................................... 5987 Abg. Wäschenbach, CDU:....................................................................................................... 5920, 5921, 5922 Abg. Wehner, SPD:..................................................................................................................................... 5927
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie eben gehört, liegt uns heute inzwischen der 24. Datenschutzbericht seit 1974 vor. Seitdem ist nicht mehr viel so, wie es damals war. Angesichts der fortschreitenden EDVTechnik und ihres zunehmenden Einsatzes bei den Behörden trieb seinerzeit die Bürgerinnen und Bürger die Sorge um, diese könnten zu viel über sie in Erfahrung bringen.
Gut kann ich mich als älterer Mensch noch persönlich an die in den 80er-Jahren erbittert geführten Debatten über die Volkszählung erinnern.
Ihre Erinnerung reicht natürlich noch weiter, Herr Pörksen. Das ist klar.
Die Rahmenbedingungen haben sich seither jedoch grundlegend verändert. Sie, sehr geehrter Herr Wagner, haben vollkommen recht, wenn Sie in Ihrem Bericht feststellen, dass die heutige Situation wesentlich ernster ist und die Bedenken tiefgreifender sind als vor 30 Jahren. Stand früher der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat und seinem Interesse an Daten im Vordergrund, gehen heute die größten Bedrohungen für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von privaten Dritten aus.
Ich stimme Ihnen daher zu, dass sich im Internet ein effektiver Schutz vor der unberechtigten Nutzung personenbezogener Daten im Zeitalter von Smartphones, Cloud Computing und Big Data nicht mehr oder kaum noch gewährleisten lässt. Statt mit der Volkszählung beschäftigen wir uns heute dafür in erster Linie mit dem Internet, Web 2.0, Google, Facebook und Co. Hinzu kommt wie im Falle der NSA die Bedrohung des Datenschutzes durch andere Staaten.
Die Herausforderungen sind in einem 1974 noch unvorstellbaren Maße gewachsen und angesichts der zunehmenden Digitalisierung kaum noch zu bewältigen. Selbstverständlich kann ich in der Kürze der Zeit nicht auf alle Aspekte eines 164-seitigen Berichts eingehen. Eigentlich schade. Entsprechend beschränke ich mich auf einige wichtige Punkte.
Einen absoluten Schwerpunkt in der Arbeit der Datenschutzkommission und in Ihrer Arbeit, Herr Wagner, bilden völlig zu Recht – wie eben angesprochen – Facebook, Google usw. Gerade das Thema Facebook ist so vielschichtig und bietet eine Menge von Handlungsfeldern. Ich nenne nur als Beispiel den Schuldatenschutz,
Facebook als Lernplattform oder Facebook-Freundschaften zwischen Lehrern und Schülern.
Bei der Diskussion des 23. Datenschutzberichts und – Herr Pörksen, wie Sie eben gesagt haben – auch in Ihrer Einführungsrede am 18. Mai damals haben Sie vom gläsernen Menschen gesprochen, der näher wäre als je zuvor. Da ist was dran, meine Damen und Herren. Aber der Grund dafür ist nicht das Handeln des Staates. Der Grund dafür ist, dass immer mehr Menschen, aber besonders junge Menschen, sich überhaupt nichts dabei denken, freiwillig eine Menge persönlicher Daten, ja teilweise die intimsten Dinge, preiszugeben und so Datenspuren zu hinterlassen. Von daher ist die Kritik daran völlig berechtigt, aber es ist realitätsfremd, hier etwas mit Verboten erreichen zu wollen oder gar einen Verzicht auf die Nutzung sozialer Netzwerke zu fordern.
Tatsache ist, dass es den meisten Bürgern – das ist eben schon gesagt worden – und offenbar auch der Staatskanzlei ziemlich egal ist, was zum Beispiel Facebook über sie weiß.
Deshalb ist der Kompromiss, den der Datenschutzbeauftragte mit der Staatskanzlei hinsichtlich der Fanpages gefunden hat, nichts Halbes und nichts Ganzes. Es ist nun wirklich nicht mehr als Symbolpolitik, die man natürlich machen kann. Aber viel bewegen tut sich nicht.
An dieser Stelle ist vielmehr auf die Forderungen der Enquete-Kommission der letzten Wahlperiode „Verantwortung in der medialen Welt“ zu verweisen, wie es der Landesbeauftragte tut, nämlich auf die Vermittlung von Medien- und damit auch auf die Datenschutzkompetenz. Das ist der richtige Weg. Verbote, die überhaupt nicht durchzusetzen sind, bringen gar nichts.
So berechtigt, wie Ihr Anliegen ist, so verkämpfen Sie sich als moderner Sancho Panza gegen digitale Windmühlen. Was nottut, sind Aufklärung und Sensibilisierung. Das wird auch schon getan. Aber hier bedarf noch vieles der Verbesserung.
Der Bericht lobt die rheinland-pfälzischen Maßnahmen zur Erhöhung der Medienkompetenz. Herr Pörksen, das haben Sie genannt. Aber die kritischen Teile haben Sie ausgespart.
Danke schön. Er kritisiert auch, dass diese Maßnahmen nicht die richtigen Themenstellungen behandeln. Er mahnt an, nicht nur auf eine breite Themenpalette zu setzen, sondern die richtigen Themen und die richtigen Unterrichtsinhalte auszuwählen. Zudem bemängelt er, dass die einzelnen Medienkompetenzmaßnahmen nicht untereinander abgestimmt und koordiniert sind. Er fordert, dass die richtigen Prioritäten gesetzt und aktuelle Entwicklungen aufgenommen werden.
Darüber hinaus konstatiert der Landesbeauftragte, dass es der Landesregierung bisher nicht gelungen sei, die Folgen der umfassenden Digitalisierung unseres Lebens im schulischen Unterricht nachhaltig und im notwendigen Umfang zu behandeln.
Herr Wagner, damit haben Sie sicherlich recht. Das sind ganz klare Arbeitsaufträge an die Landesregierung, diese Versäumnisse aufzuholen.
Ein wichtiges Thema, das der Bericht aufgreift, ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Vor zwei Jahren noch wurde die Bundeskanzlerin vor allem aus den Reihen der GRÜNEN scharf dafür kritisiert, dass sie hier blockiere. Ich bin daher dem Datenschutzbeauftragten dankbar, dass er im aktuellen Bericht darüber aufklärt, was die Bundeskanzlerin zu Recht nicht einfach durchwinken wollte. Er macht nämlich klar, dass durch die Verordnung ein eigener Handlungsspielraum in den Mitgliedstaaten weitgehend wegfallen würde. Dies betrifft auf der Ebene der Bundesländer besonders die Gesetze, die sich auf die staatliche Verwaltung beziehen; denn nur hier haben die Landesgesetzgeber datenschutzrechtliche Regelungskompetenzen, die durch die Datenschutz-Grundverordnung obsolet würden.
Der Datenschutzbeauftragte stellt, wie ich denke, zufrieden fest, dass die Bundesregierung eigene Datenschutzstandards nicht zugunsten einer europaweiten Kompromissregelung aufgeben will und zitiert Bundeskanzlerin Angela Merkel wie folgt: Wir arbeiten an einer europäischen Datenschutz-Grundverordnung mit Hochdruck. Aber wir achten dabei sehr darauf, dass der deutsche Datenschutz durch die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes nicht unverhältnismäßig geschwächt wird.
Ein Thema, bei dem die CDU-Fraktion nicht mit dem Datenschutzbeauftragten übereinstimmt, ist die Vorratsdatenspeicherung.
Herr Wagner, das sehen Sie äußerst restriktiv. Sie sehen darin einen nicht verhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Wir sind seit Langem für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in engen rechtlichen und zeitlichen Grenzen und in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Vorratsdatenspeicherung eben nicht die Inhalte von Telefonaten erfasst, sondern nur, wer, wann und von wo aus mit wem Kontakt hatte.
Es sollen nur zeitlich befristet die Verbindungsdaten gespeichert werden. Das hilft der Polizei, bei schweren Straftaten das Netz möglicher Mittäter zu erkennen. Damit kann die Aufklärung von Straftaten wesentlich verbessert und auch präventiv gewirkt werden.
Unzutreffend ist die Behauptung der GRÜNEN, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hätten die Vorratsdatenspeicherung aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten.
Verfassungswidrig war laut Bundesverfassungsgericht lediglich die Ausgestaltung des bis zum Jahr 2010 geltenden Gesetzes.
Herr Pörksen, ich erzähle es Ihnen jetzt. Die Richter haben darin bestimmte einschränkende Regelungen zur Speicherung und zum Datenabruf vermisst. Möglich ist aber eine Regelung, die sicherstellt, dass die Daten bei den Providern sicher gespeichert sind und nicht jahrelang gespeichert werden. Zudem muss geregelt sein, dass die Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten und nur mit richterlicher Genehmigung abgerufen werden können.
Auch die Entscheidung des EuGH steht einer gesetzlichen Regelung nicht entgegen; denn das Urteil hat sich allein auf eine Richtlinie der EU bezogen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollten, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Nur diese Verpflichtung wurde aufgehoben. Natürlich kann jeder EU-Staat freiwillig ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen.
Wir sind froh – Herr Pörksen, Sie vielleicht nicht –, dass der rheinland-pfälzische Innenminister und aktuelle Vorsitzende der Innenministerkonferenz das genauso sieht wie wir. Innenminister Lewentz sagte unter anderem der „WELT“ – ich zitiere –: „Die Debatte über mögliche Gesetzesänderungen muss geführt werden, wozu auch die Vorratsdatenspeicherung gehört.“ – Weiter: „Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Allheilmittel, kann aber helfen, Ermittlungsansätze zu liefern, die sowohl für die Gefahrenabwehr wie die Strafverfolgung wichtige Erkenntnisse vermitteln.“
Damit hat er vollkommen recht, genau wie mit der Aussage, dass die Mittelrheinbrücke gebaut werden muss.
Herr Lewentz, Sie haben manchmal gute Ideen. Sie müssen nur noch die Durchsetzungsfähigkeit üben.
Wenn wir Ihnen dabei helfen können, sind wir gern dabei. In diesen beiden Punkten stehen wir an Ihrer Seite
und auch, wenn es darum geht, die Ministerpräsidentin zu überzeugen, der Expertise ihres Innenministers zu folgen. Bei Ihrem Koalitionspartner ist der Versuch zwecklos. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um ihre Sicherheit geht, ohnehin nichts zu erwarten.
Es muss auch – hier sind wir ebenfalls nicht mit dem Datenschutzbeauftragten konform – über die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen neu nachgedacht werden. Nur so ist eine effektive Überwachung potenzieller Terroristen gewährleistet. Nur so können im Ernstfall Attentate verhindert werden. In diesem Rahmen müssen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Interesse der Allgemeinheit an dem Schutz unserer Bevölkerung abgewogen werden.
Es müssen aus verfassungsrechtlichen Gründen klare Grenzen aufgezeigt werden. Darüber hinaus muss aber auch eine effektive Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden gewährleistet werden; denn diejenigen, die unsere Freiheit bedrohen, dürfen nicht gegenüber dem staatlichen Sicherheitsapparat im Vorteil sein. Um die Bürgerrechte ausreichend zu schützen, muss unser Staat auf Augenhöhe sein, um für unseren Schutz gegen die eintreten zu können, die die freie Gesellschaft bekämpfen.
Es kann nicht sein, dass die Polizei mit Steinschleudern gegen einen oft technischen Goliath kämpfen muss, auch wenn es vielleicht im Fall von David einmal funktioniert hat.
Ich komme zu einem anderen Thema, nämlich NSA und Prism. Das nimmt berechtigterweise einen großen Raum im Datenschutzbericht ein. Aus Zeitgründen, und weil wir dies schon ausführlich separat diskutiert haben, kann ich jetzt nicht mehr näher darauf eingehen.
Ich möchte aber noch einmal auf die vom Datenschutzbeauftragten vorgeschlagene Ehrung für Herrn Snowden zurückkommen. Zwar hat Edward Snowden maßgeblich – daran ist nicht zu rütteln – dazu beigetragen, dass wir von den Abgründen, die sich bei der Tätigkeit der NSA aufgetan haben, Kenntnis erlangt haben, doch mussten wir uns strikt gegen die Absicht stellen, Herr Wagner, Snowden mit dem Wissenschaftspreis des Landes Rheinland-Pfalz auszuzeichnen.
Angesichts der Tatsache, dass seine Enthüllungen, so wichtig sie auch für uns waren, weitgehend auf strafbaren Handlungen, und zwar nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland beruhen, konnten wir eine solche Auszeichnung für Snowden nicht mittragen.
Bei Themen wie Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung etc. befinden wir uns in einem Spannungs
Sie als Datenschutzbeauftragter möchten natürlich das größtmögliche Maß an informationeller Selbstbestimmung für die Bürgerinnen und Bürger durchsetzen. Das ist Ihr Job. Wir hingegen müssen auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Sicherheit beachten. Wir müssen das große Ganze im Auge behalten. Das ist unser Job. Die Herausforderung an die Politik ist die Abwägung dieser beiden grundlegenden Rechte des Menschen, deren Sicherstellung zu den Kernaufgaben des Staates gehört.
In dieser Abwägung sind wir an einigen Stellen bereit, der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger den Vorrang gegenüber datenschutzrechtlichen Regelungen einzuräumen, wenn es sich um notwendige und vertretbare Eingriffe handelt.
Da ich aus Zeitgründen in erster Linie die Dinge thematisieren musste, in denen wir aus guten Gründen anderer Meinung sind, könnte der Eindruck entstehen, dass wir ganz weit auseinanderliegen. Das ist natürlich nicht der Fall. Das würde auch der konstruktiven Zusammenarbeit der letzten Jahre nicht gerecht.
Wir waren nicht immer in allem einer Meinung, aber es nötigt einem Respekt ab, wie Sie dieses Amt gelebt und welch großes Engagement Sie an den Tag gelegt haben. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung dieser immer komplexer und komplizierter werdenden Materie und der anstehenden riesigen Herausforderungen ist es von enormer Wichtigkeit, eine fachliche Lösung zu finden. Auf gut Deutsch, die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit sind viel zu wichtig, um einen Versorgungsposten zu schaffen.
Daher hoffen wir jetzt schon auf eine kompetente und würdige Nachfolge für die Position des Landesbeauftragten.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2014 an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur überwiesen.
Der Ausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 beraten und mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU die Annahme des Antrags empfohlen.
Es gibt dazu einen Alternativantrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Studienerfolg befördern – Umorientierungen begleiten“.
............................................................................................................................... 5434 Abg. Bracht, CDU:...................................................................................................................................... 5433 Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:....................................................................... 5426, 5431, 5451 Abg. Dr. Dr. Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................. 5448 Abg. Dr. Enders, CDU:............................................................................................................................... 5447 Abg. Dr. Konrad, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:......................................................................................... 5424 Abg. Dr. Weiland, CDU:............................................................................................................................. 5449 Abg. Frau Anklam-Trapp, SPD:................................................................................................................ 5447 Abg. Frau Demuth, CDU:................................................................................................................. 5414, 5418 Abg. Frau Klöckner, CDU:............................................................................................................... 5420, 5423 Abg. Frau Leppla, SPD:............................................................................................................................. 5433 Abg. Frau Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................................................................................ 5436 Abg. Frau Raue, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.......................................................................................... 5445 Abg. Frau Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................ 5413, 5418 Abg. Frau Schneider, CDU:................................................................................................... 5424, 5429, 5431 Abg. Geis, SPD:.......................................................................................................................................... 5433 Abg. Haller, SPD:....................................................................................................................................... 5450 Abg. Henter, CDU:...................................................................................................................................... 5443 Abg. Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................................................................................................ 5421 Abg. Noss, SPD:..................................................................................................................... 5425, 5430, 5432 Abg. Oster, SPD:.............................................................................................................................. 5415, 5419 Abg. Schreiner, CDU:...................................................................................................................... 5438, 5439 Abg. Schwarz, SPD:................................................................................................................................... 5443 Abg. Schweitzer, SPD:..................................................................................................................... 5419, 5423 Abg. Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................................................................................... 5439 Abg. Wansch, SPD:.................................................................................................................................... 5438 Frau Ahnen, Ministerin der Finanzen...................................................................................................... 5440 Frau Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen:.......................................... 5416 Frau Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:.............. 5445 Frau Dreyer, Ministerpräsidentin:.................................................................................................. 5422, 5449 Frau Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:..................................... 5437 Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:............................................... 5428, 5430, 5441 Präsident Mertes:..................................................................................... 5413, 5414, 5415, 5416, 5418, 5419................................................................................................................... 5420, 5421, 5422, 5423, 5424, 5425 Vizepräsident Dr. Braun:......................................................................... 5439, 5440, 5441, 5443, 5445, 5446 Vizepräsident Schnabel:................................................................................... 5447, 5448, 5449, 5450, 5451 Vizepräsidentin Frau Klamm:................................................................. 5426, 5427, 5429, 5430, 5431, 5432............................................................................................................................. 5433, 5434, 5436, 5437, 5438
82. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz
am 19. November 2014
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung hatten wir noch unter anderem die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt nötig sei, ein Gesetz zu erlassen. In der von uns beantragten Anhörung und in vielen Gesprächen konnten wir die Überzeugung gewinnen, dass ein Gesetz durchaus sinnvoll ist, zuletzt beim 10-jährigen Jubiläum des LBZ bei der Abschlussveranstaltung in Speyer, Frau Dr. Gerlach.
Neben Argumenten wie der immer wieder angeführten gesellschaftlichen und politischen Aufwertung der Bibliotheken und all dem, was Herr Kollege Geis schon gesagt hat, überzeugen besonders – auf jeden Fall geht es mir so – die Ausführungen von Herrn Professor Steinhauer hinsichtlich der Notwendigkeit einer fachgesetzlichen Regelung und seine abschlägige Einschätzung der Novellierung des Landesmediengesetzes als Alternative zu diesem Gesetz, zumindest im Falle der Neuregelung des Pflichtexemplarrechts als eine der Hauptmaterien des Landesbibliotheksgesetzes; denn für das elektronische Pflichtexemplar gibt es bisher überhaupt keine Regelung.
Dabei gibt es immer mehr Veröffentlichungen, die bisher in Buchform erschienen sind, die mittlerweile nur noch in elektronischer Form da sind, und das ist eine Regelungslücke, die unbedingt geschlossen werden musste.
Darüber hinaus ist auch die positive Wirkung einer Zusammenfassung aller wesentlichen Aspekte des Bibliothekwesens in einem Gesetz und die damit verbundene Steigerung der Handlungsfähigkeit auf diesem Feld als positiv anzusehen. Selbst wenn das vorliegende Gesetz in erster Linie nur deklaratorischen oder appellatorischen Charakter hat, so ist es doch eine nicht zu unterschätzende Aufwertung für die Bibliotheken, ich denke, damit auch für die vielen professionellen, aber auch ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; denn mehrere Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich zusätzlich zu den hauptamtlichen Kräften.
In den kleinen Bibliotheken – wir haben viele Gemeinden unter 2.000 oder 3.000 Einwohnern – ist das Ehrenamt sogar die vorherrschende Form für die Leitung der Bibliotheken. Dafür können wir den Ehrenamtlichen nur dankbar sein, ohne die das alles überhaupt nicht zu leisten wäre.
Die Anhörung ergab einige berechtigte Änderungswünsche, denen wir uns gerne angenommen haben. So sind wir dem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, die Begrifflichkeiten körperliche und nicht körperliche Medien zu definieren, das LBZ, Filmwerke und Rundfunkbeiträge im Gesetz außen vor zu lassen, nachgekommen.
Sehr wichtig war auch der Veränderungsvorschlag in § 7 Abs. 2, mit dem der zu Recht von der Kirche angesprochenen, in Artikel 37 der Landesverfassung verankerten Gleichrangigkeit der kirchlichen Bibliotheken Rechnung getragen wird.
Im Gesetzentwurf hieß es ursprünglich, Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft können gefördert werden, wenn sie mit Zustimmung der zuständigen Gemeinde die bibliothekarische Versorgung vor Ort gewährleisten. – Diese Formulierung, die eine Abhängigkeit bzw. eine Nachrangigkeit ausdrückte, war verfassungsrechtlich nicht statthaft und musste geändert werden.
Aber eines – das muss man ehrlich sagen – im Zusammenhang mit diesem Bibliotheksgesetz liegt uns noch etwas im Magen. Wir haben während der Beratungen
mehrfach darauf hingewiesen, obwohl es nicht ein direkter Teil des Gesetzes ist, aber es treibt uns schon sehr um. Ich spreche von der Verwaltungsvorschrift, die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.
Ergebnis einer Kleinen Anfrage zu den Bibliotheken in Rheinland-Pfalz war, dass wir insgesamt 704 öffentliche Bibliotheken im Land haben, davon 330 kommunale und 372 kirchliche. Von den kirchlichen werden bis auf fünf alle ehrenamtlich geführt.
Wir hatten weiterhin gefragt, wie viele Bibliotheken unter vier Stunden pro Woche geöffnet haben. Bei den kommunalen waren es 117, bei den kirchlichen sind es sogar 275. Die Verwaltungsvorschrift schreibt aber für die Zukunft vor, dass man an mindestens zwei Tagen pro Woche mindestens sechs Stunden geöffnet haben muss. Es liegt also auf der Hand, dass damit eine große Zahl aus der Förderung herausfällt.
In der Anfrage wollten wir deshalb weiterhin wissen, wie viele Bibliotheken denn ab dem 1. Januar 2015 Förderungsverluste hinnehmen müssten. Hierzu wurde uns mitgeteilt, dass eine Bezifferung derzeit nicht möglich sei, da die Bibliotheken sich seit dem Erlass der neuen Verwaltungsvorschrift auf deren Erfüllung vorbereiten und jetzt noch nicht klar sei, wie viele das letztendlich schaffen.
Eine Ergänzungsanfrage, wie viele Bibliotheken in den letzten Jahren hilfsweise praktisch Fördermittel eingebüßt hätten, wenn die Verwaltungsvorschrift bereits Geltung gehabt hätte, brachte ebenfalls keinen Aufschluss.
Das bedeutet, wir alle haben von den möglichen Auswirkungen der neuen Verwaltungsvorschrift auf die ehrenamtlich geführten Bibliotheken selbst unmittelbar – es sind noch sieben Wochen – vor ihrem Inkrafttreten noch keine Vorstellung. Wir sind mit dieser Sorge nicht allein. Das hat auch die Anhörung ergeben. Das Katholische Büro hat die Befürchtung geäußert, dass in den kommenden Jahren wohl keine Förderung kirchlicher öffentlicher Bibliotheken in Rheinland-Pfalz mehr stattfinde, dass das auch auf die meisten ehrenamtlich geführten kommunalen Bibliotheken – das sind insgesamt 80 % dieses Bibliothektyps im Land – zutreffen würde.
Nun muss man sagen, wir wissen alle, dass es da bisher nicht um hohe Förderungssummen ging und einiges durch Projekte wie den Lesesommer oder die Ergänzungsbücherei aufgefangen werden kann.
Frau Ministerin Reiß, wir legen Ihnen trotzdem ans Herz, noch einmal ganz genau hinzuschauen.
Zu Recht wird nämlich die überaus wichtige Funktion der ehrenamtlich geführten, in der Mehrzahl kirchlichen Bibliotheken gerade im ländlichen Raum immer wieder betont, die dort oft allein die bibliothekarische Grundversorgung übernehmen, und andererseits verlangt man ihnen, um auch zukünftig in den Genuss der Förderung zu kommen, jetzt vieles ab, was wohl nicht alle leisten können, wie die Mindestöffnungszeiten oder die Einrichtung eines IT-Arbeitsplatzes, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Somit hat man, was gut ist, eine Niveausteigerung gewollt, könnte aber bei einigen das Gegenteil erreichen. Es ist unsere Sorge, dass sich hier vielleicht die Schere noch mehr öffnet, diese Bibliotheken, die keine Förderung mehr bekommen, noch mehr an Boden verlieren gegenüber denen, die die Förderung weiterhin bekommen. Wir wissen es wohl alle nicht genau. Deshalb ist es wichtig, die Auswirkungen genau zu beobachten.
Deswegen fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, im Sinne der vielen betroffenen Bibliotheken bereits nach einem Jahr zu schauen, wie sich das Ganze entwickelt hat, dies zu evaluieren und bei Bedarf nachzusteuern.
Aber diese Bedenken gelten der Verwaltungsvorschrift und nicht dem Gesetz, welches wirklich das Bibliothekswesen in Rheinland-Pfalz nach vorn bringt, wie wir es alle wollen.
Wir sind froh, nachdem unseren Änderungswünschen Rechnung getragen worden ist, dass es zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist, und stimmen dem Landesbibliotheksgesetz sehr gerne zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Klöckner hat schon die Historie des AdR dargestellt und die positive Entwicklung nachgezeichnet. Deswegen
haben Sie sicherlich Verständnis dafür, wenn ich das nicht alles wiederhole.
Wir sehen es wie Sie, dass der Ausschuss der Regionen durchaus eine Erfolgsgeschichte ist. Deswegen steht die CDU-Fraktion auch hinter dieser Institution AdR und trägt den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dieses Hauses mit.
Gerade weil uns der AdR sehr wichtig ist, kann ich Ihnen allerdings das jährliche ceterum censeo nicht ersparen und muss darauf hinweisen, dass sowohl die beiden rheinland-pfälzischen ordentlichen Mitglieder der 24köpfigen deutschen Delegation im AdR als auch die beiden Stellvertreter aus den Reihen der Regierungsfraktionen kommen. Dass nicht alle Fraktionen auf diesem bedeutsamen Terrain mitwirken dürfen, bleibt ein unglückliches Versäumnis.
Der 20. Jahrestag der Gründung des Ausschusses der Regionen ist daher eine gute Gelegenheit, über die Zusammensetzung der rheinland-pfälzischen Vertreter im AdR noch einmal nachzudenken.
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung – ich denke, hierin sind wir uns absolut einig –, dass der Ausschuss der Regionen ein großes Potenzial zur Förderung der europäischen Integration in sich birgt. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass dieses Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist und durchaus noch Optimierungsbedarf vorhanden ist, so beispielsweise in der Frage der öffentlichen Wahrnehmung des Ausschusses durch die Bürgerinnen und Bürger.
Kennen Sie den AdR wirklich, oder ist es nicht vielmehr so, dass Ihnen seine Tätigkeit kaum bekannt ist und selbst mancher Entscheidungsträger auf europäischer Ebene, beispielsweise in den EUREGIOS, über die mangelnde Wahrnehmbarkeit des Ausschusses klagt? Man kann noch manches verbessern, und darauf sollten wir hinwirken.
Der CDU-Fraktion war es daran gelegen, in dem gemeinsamen Antrag einige Anregungen mit dem entsprechenden Ziel aufzunehmen. So möchten wir, dass der AdR noch aktiver auf die Gründung von Projekten im Rahmen des europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit, EVTZ, im grenznahen Bereich hinwirkt, was seine Stellung deutlich stärken würde. Gleichzeitig sollte auch die Landesregierung grenzüberschreitende Projekte im Rahmen dieses EVTZ besonders unterstützen, um die Chance zu erhöhen, dass zusätzliche Fördergelder aus entsprechenden Mitteln der EU akquiriert werden können.
In diesem Zusammenhang möchten wir den AdR ermutigen, sich stärker in die Konzeption der EUFörderprogramme einzubringen. Die Anregungen, die der AdR durch seine Mitglieder vor Ort gewinnen kann, können dazu beitragen, Förderprogramme in Brüssel zu erstellen, die realistischer und weniger aufwendig, einfach passgenauer sind, als dies heute der Fall ist.
Während die Einbindung der Kommunen in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein und in der PAMINA-Region recht gut funktioniert, gibt es gegenwärtig in der Region Saar-Lor-Lux noch keine optimale Vernetzung der Landesinitiativen und der kommunalen grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das sollten wir unbedingt ändern und die Zusammenarbeit in den Grenzräumen intensivieren.
Wir brauchen noch mehr Verbindlichkeit in der grenzüberschreitenden Kooperation und müssen daher die Konsultationsmechanismen des AdR und der Arbeitskreise noch einmal weiterentwickeln. Das ist schon geschehen, kann aber immer noch ausgebaut werden.
Wichtig war uns auch, dass der Antragspunkt, die regionale Zusammenarbeit des Landes innerhalb der EU verstärkt auszubauen, um das Thema Arbeitsmobilität ergänzt wurde. Während nämlich in Rheinland-Pfalz Fachkräftemangel herrscht, leiden die Nachbarländer Luxemburg, Belgien und Frankreich unter einer hohen Jugend- und in zwei Fällen auch Regelarbeitslosigkeit. Im Vergleich zu Deutschland, das mit 5,1 % Regel- und 7,8 % Jugendarbeitslosigkeit im europäischen Vergleich Spitze ist, stellt sich die Lage bei unseren Nachbarn weitaus angespannter dar.
So hat Frankreich eine nahezu doppelt so hohe durchschnittliche Arbeitslosigkeit, und die Zahlen der Jugendarbeitslosigkeit kann man bei 22,5 % nur als bedenklich bezeichnen. Ähnlich geht es Belgien, wo 23,4 % der jungen Menschen ohne Beschäftigung sind.
Selbst Luxemburg, das mit einer Arbeitslosenquote von 6,3 % noch recht gut dasteht, hat mit 15,2 % eine doppelt so hohe Jugendarbeitslosigkeit, wie es in Deutschland der Fall ist. Das hier brachliegende Potenzial bietet allen Seiten Chancen auf echten wirtschaftlichen Gewinn und soziale Entlastung, ist sozusagen – neudeutsch ausgedrückt – eine grenzüberschreitende Winwin-Situation.
Dem Thema der grenzüberschreitenden Kooperationen der Regionen und Kommunen kommt daher eine sehr große Bedeutung zu. Gerade heute, da sich – wie es auch Herr Kollege Klöckner angedeutet hat – Europa nur langsam aus der Krise bewegt und einige die Uhr der europäischen Einigung gerne wieder zurückdrehen möchten, kann diese Form der Kooperation einen wertvollen Beitrag zur weiteren, zur tieferen Integration leisten. Entsprechend befürworten wir daher, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch eine Stärkung des Ausschusses der Regionen auszubauen, und freuen uns, vielleicht schon zum 21. Geburtstag des AdR ein positives Resümee hinsichtlich der Umsetzung der Ziele dieses Antrags ziehen zu können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf die 2007 ausgesprochene Empfehlung der Enquete-Kommission des Bundestages, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken durch eigene Bibliotheksgesetze zu regeln. Verschiedene Bundesländer haben sich in der
Vergangenheit daran versucht, eine entsprechende Regelung zu erlassen, doch lediglich Thüringen, Hessen und Sachsen-Anhalt haben ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. In vielen Fällen wurde anscheinend der Bedarf nicht gesehen.
Bibliotheken spielen im kulturellen Leben unseres Landes eine überaus wichtige Rolle. Das hat Herr Kollege Geis eben alles ausgeführt. Das brauche ich nicht zu wiederholen. An dieser Stelle – da möchte ich mich ihm anschließen – sei den vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern gedankt, ohne die die Bibliotheken überhaupt nicht betrieben werden könnten.
Die Intention, Bibliotheken zu stärken und ihre Position zu festigen, wird daher auch von unserer Seite aus begrüßt. Die Frage allein ist, wie erreicht man dies.
Der vorliegende Gesetzentwurf definiert zunächst einmal nur die Funktionen der Bibliotheken als Bildungs- und Kultureinrichtungen. Eine Zuweisung neuer Aufgaben bleibt aus. Auch lässt sich hieraus keine Regelung ableiten, durch welche die Einrichtung öffentlicher Bibliotheken von einer freiwilligen Leistung zu einer Pflichtaufgabe würde. Zwar ist die Frage der Einlagerung von Pflichtexemplaren im Landesbibliothekszentrum durchaus wichtig, doch war dies bislang bereits schon im Landesmediengesetz geregelt. Ob man nun eigens wegen der ergänzenden Regelungen ein Bibliotheksgesetz braucht, sei dahingestellt.
Unserer Auffassung nach bedarf es daher zunächst einer intensiven Prüfung, ob ein Regelungsbedürfnis überhaupt besteht oder die gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen womöglich sogar ausreichen. Sollten wir dabei zu dem Schluss kommen, dass es keinen Bedarf gibt, ist es ratsam, sich an Montesquieu zu orientieren, der damals schon gesagt hat, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.
Man muss allerdings nicht ganz bis zu Charles de Montesquieu zurückgehen. Es reicht schon, wenn man sich an Jochen Hartloff erinnert, der 2007 als Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion zwar die Notwendigkeit einer ausreichenden Förderung der öffentlichen Bibliotheken nicht angezweifelt hat, aber ausdrücklich feststellte – ich zitiere –: Der Weg über ein Gesetz wird zurzeit jedoch nicht angestrebt; dies deswegen, weil ein Gesetz, das die Aufgaben und die Bedeutung der Bibliotheken in seiner Grundaussage lediglich deklaratorisch reproduziert, wenig Sinn macht. Schriebe ein Gesetz jedoch weiträumig Standards fest, so stünde es letztlich im Widerspruch zur grundsätzlichen Intention zur Landesregierung, Standards in allen Politikfeldern zurückzuführen. –
Auch in den Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2011 hielt man bei der SPD die bestehende Verwaltungsvorschrift noch für eine produktive und dauerhafte Grundlage. Mit Verweis auf die Bibliotheksgesetze anderer Län
der, die lediglich unverbindliche Grundsatzaussagen enthielten und darauf verzichteten, die Einrichtung und Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen, um den Kommunen keine neuen Belastungen aufzubürden, war man in der SPD der Ansicht – Zitat –, dass von einem Gesetz ohne finanzielle Unterfütterung kaum eine politische Signalwirkung – Zitat Ende – ausgehe und somit die aktuelle rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift ausreichen würde.
Vor drei Jahren waren Sie also noch fest davon überzeugt, dass ein Gesetz überflüssig sei. Da fragt man sich natürlich nach den Gründen für den Sinneswandel, den Sie jetzt vollzogen haben. Warum also jetzt diesen Entwurf? Uns würde interessieren, was die Motive hierfür sind. Für uns ist der Grund für eine gesetzliche Regelung noch immer nicht deutlich erkennbar. Überhaupt, kann man sich darauf verlassen, dass den Trägern der Bibliotheken durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten entstehen? Gehen nicht vielleicht doch aus den in § 1 Abs. 9 angemahnten Qualitätsanforderungen bestimmte verpflichtende Standards hervor, deren Umsetzung letztlich mit einmaligen oder dauerhaften Kosten verbunden ist? –
Wenn dem aber so sein sollte, wäre gemäß dem Konnexitätsprinzip das Land aufgefordert, die zusätzlichen Belastungen zu tragen. Das hat seinerzeit auch noch einmal Herr Hartloff genauso gesehen. Ich zitiere ihn noch einmal: Die öffentlichen Bibliotheken im Land befinden sich zum großen Teil in kommunaler Trägerschaft. Neue Standards, in aller Regel verbunden mit Ausgaben, würden aufgrund des Konnexitätsprinzips letztlich zulasten des Landes gehen, das aber aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation keine zusätzlichen Belastungen des Landeshaushalts verantworten kann. –
Ich frage mich daher, was sich seither geändert hat. Sind mit neuen Standards nun keine zusätzlichen Kosten mehr verbunden? – Der Städtetag Rheinland-Pfalz teilte diese Bedenken und verwies im Rahmen eines im Juni 2012 von Ihnen, Ihren beiden Fraktionen, durchgeführten Workshops hinsichtlich der Notwendigkeit eines Bibliotheksgesetzes auf die knappe Kassenlage der Städte und Gemeinden. Der Auffassung der Bibliotheken und ihrer Verbände, die sich verständlicherweise für eine bessere rechtliche Existenzsicherung der öffentlichen Bibliotheken einsetzen, steht dabei die Sorge der Kommunen vor Mehrkosten gegenüber.
Das Anliegen der Verbände ist natürlich nachvollziehbar, die Sorgen der Städte und Gemeinden sind es aber auch und müssen ernst genommen werden; denn nicht nur der Städtetag zweifelt, ob das Land für zusätzlich entstehende Kosten auch wirklich aufkäme; denn es ist leider eine traurige Gewohnheit in diesem Land, dass die Landesregierung die Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben belastet, ohne sie aber entsprechend finanziell auszustatten.
Es ist daher zunächst einmal genau zu klären, welche Belastungen möglicherweise auf die Träger öffentlicher Bibliotheken zukommen können.
Laut § 1 Abs. 6 des Gesetzentwurfs werde Näheres zur Einrichtung und Ausstattung der Bibliotheken sowie zur Struktur des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz in einer Verwaltungsvorschrift und in einer Förderrichtlinie erläutert. Die aktuelle Förderrichtlinie datiert vom Dezember 2011 und verweigert den Trägern von öffentlichen Bibliotheken ab dem 1. Januar 2015 Zuschüsse, wenn sie nicht bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Ich frage mich daher, wie die Bibliotheken zu diesen Mindestkriterien kommen und welche Kosten gegebenenfalls damit verbunden sind, um diese erfüllen zu können. Insbesondere der bereits angesprochene § 1 Abs. 9 könnte ein Knackpunkt für die Kommunen sein.
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, heißt es da, müssen Bibliotheken Qualitätsanforderungen erfüllen. Als solche werden unter anderem Öffnungszeiten, die Lage der Bibliothek, der Erwerbungsetat für aktuelle Medien, Personalausstattung usw. genannt. Welcher Art diese Qualitätsanforderungen genau sind, welche Mindeststandards damit festgelegt werden und welche finanziellen Belastungen dadurch auf die Kommunen zukommen könnten, das gilt es noch zu hinterfragen.
Meine Damen und Herren, wir stehen der Diskussion über ein Bibliotheksgesetz grundsätzlich offen gegenüber.
Das haben Sie gemerkt? Ich habe nur dargestellt, dass die sich auch nicht immer sicher waren, ob ein Gesetz nötig ist. Wir sind es im Moment auch noch nicht.
Zwei Dinge sind für uns ganz klar. Zunächst muss ein wirklicher Regelungsbedarf erkennbar sein, damit ein solches Gesetz überhaupt Sinn macht. Dieser Regelungsbedarf war Ihnen, wie ich gerade dargestellt habe, bisher auch noch nicht bekannt.
Des Weiteren muss das Konnexitätsprinzip eingehalten werden.
Wenn tatsächlich Standards erhöht werden, muss sichergestellt werden, dass sie vom Land übernommen werden. Die zahlreichen, hier angesprochenen offenen Fragen müssen diskutiert werden. Dann kann nach einer ordentlichen Abwägung eine Entscheidung getroffen werden. Aus diesem Grund beantragen wir eine Anhörung, um uns ganz intensiv mit der Materie beschäftigen zu können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die beiden Kollegen haben schon ausgeführt, der Bologna-Prozess ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Insbesondere Rheinland-Pfalz kann von der Schaffung eines einheitlichen europäischen Bildungsraums nur profitieren.
Doch bei der Umsetzung wurden auch gerade in Rheinland-Pfalz Fehler gemacht. Ich nenne nur die kleinteilige
Akkreditierungspraxis. Viele Veränderungen waren überzogen, und die studentischen Proteste von 2009 waren absolut berechtigt. Die Politik hat aber reagiert. Auch dieses Parlament hat sich oft und ausgiebig mit der Bologna-Reform beschäftigt. Seither hat sich zumindest einiges zum Positiven entwickelt.
85 % der Studiengänge führen heute an den Universitäten zu einem Bachelor- oder Masterabschluss, an den Fachhochschulen sind es sogar 97 %. Auch die Akzeptanz des Bachelorabschlusses auf dem Arbeitsmarkt nimmt allmählich zu.
Auch auf Landesebene kommt die Umsetzung der Reform unter anderem durch die Novellierung des Hochschulgesetzes von 2010 besser voran. Als CDU-Fraktion freut es uns, dass dabei zahlreiche Anregungen, die wir 2009 in unserem 10-Punkte-Sofortprogramm formuliert haben, wie zum Beispiel das Ziel, familiäre Verpflichtungen und Berufstätigkeit mit dem Studium zu vereinbaren und entsprechend den Ausbau von Studiengängen in Teilzeitform voranzutreiben, eingeflossen sind.
Leider steht aber noch längst nicht alles zum Besten.
Dass in Rheinland-Pfalz offiziell nur 4,5 % der Bachelorstudenten einem Teilzeitstudium nachgingen, scheint noch kein Ruhmesblatt zu sein. Der tatsächliche Bedarf liegt weitaus höher.
Zahlreiche Studierende sind klassisch für ein Vollzeitstudium immatrikuliert, gehen diesem aber faktisch in Teilzeit nach. Laut Deutschem Studentenwerk trifft dies sogar auf ein Viertel aller Studierenden zu.
Dass man Studierende, die besonderen familiären oder beruflichen Belastungen ausgesetzt sind, weitgehend damit alleingelassen hat, hatte nicht selten Studienverzögerungen oder sogar den Abbruch zur Folge. Betrachtet man die Lebenswirklichkeit vieler junger Menschen, werden derartige Angebote aber immer wichtiger. Starre Systeme halten Menschen, die zwar befähigt, aber zeitlich eingeschränkt sind, von einem Studium ab.
Bislang sind die riesigen Herausforderungen durch Bologna in Rheinland-Pfalz noch nicht ausreichend bewältigt worden. Zwar wurden durch Nachsteuerungen zur Verbesserung der Studierbarkeit, Erhöhung der Studiengestaltungsflexibilität und der Reduzierung der Prüfungsbelastungen Fortschritte erzielt, doch es bleibt noch viel zu tun. Wir alle wissen, dass in diesem Land überfüllte Hörsäle und Seminare leider die Regel sind. Der direkte Kontakt zu den Dozenten, der gerade angesichts des zunehmend verschulten Studiums immer wichtiger wird, kommt vielleicht zu kurz.
Bei der Betreuungsrelation in den Universitäten steht das Land äußerst schlecht da und belegte in 2007, 2008, 2009 und 2010 leider durchgängig den letzten Platz. Bei den Fachhochschulen sieht es nicht viel besser aus.
Es gibt aber nur Zahlen bis 2011. Nur dank des Regierungswechsels in Nordrhein-Westfalen steht RheinlandPfalz inzwischen auf dem vorletzten Platz; denn die Regierung Kraft hat es in knapp zwei Jahren geschafft, uns im Sinkflug zu überholen. Sicherlich hängt die konstant hohe Abbruchquote auch mit der schlechten Betreuungsqualität zusammen.
Eine verbesserte Schulunterrichtsversorgung würde ebenfalls dazu beitragen, die angehenden Studierenden besser auf das Hochschulstudium vorzubereiten.
Ja.
Optimierungsbedarf besteht auch bei der Umsetzung des in der Lissabon-Konvention vorgesehenen Studienstandortwechsels; denn noch immer ist vor allem die Anerkennung von Abschlüssen im europäischen Ausland problembehaftet. Die Auslandsmobilität liegt noch unter den Erwartungen. Auch ein Wechsel innerhalb des Landes ist nicht unproblematisch.
Ebenso gestalten sich die Übergänge von Bachelor- in den Masterstudiengang oft noch sehr holprig. Lange Wartezeiten sind keine Seltenheit.
Angesichts dieser Defizite ist es umso beachtlicher, was die chronisch unterfinanzierten rheinland-pfälzischen Hochschulen zu leisten vermögen. Sie erbringen enorme Anstrengungen unter schwierigsten Umständen, um die Vorgaben des Bologna-Prozesses umzusetzen. Hier ist die Landesregierung gefordert, sie mehr zu unterstützen.
Mehr unterstützen sollte sie auch die jungen Menschen, denen die erforderlichen Mittel fehlen, um ein Studium aufzunehmen. Daher brauchen wir dringend eine zügige Anpassung des BAföG. Ich denke, wir stimmen alle darin überein, dass BAföG für mehr Chancengleichheit durch einen verbesserten Zugang zu höherer Bildung sorgt und zu mehr Erfolg im Studium beiträgt. Deshalb ist Frau Ministerin Ahnen als Verhandlungsführerin der SPD in der Koalitionsarbeitsgruppe „Bildung“ dringend gefordert. Die Große Koalition will das BAföG, wie es gesagt worden ist, spürbar erhöhen und der Lebenswirklichkeit anpassen. Doch Frau Ahnen verhindert eine Einigung durch die Verknüpfung mit anderen Maximalforderungen. Frau Kohnle-Gros hatte die Austragung dieses Finanzstreites auf dem Rücken der Studenten thematisiert, und zwar zu Recht.
Frau Schleicher-Rothmund, Sie haben dann direkt die schwere Artillerie herausgeholt. Das zeigt, dass ein wunder Punkt getroffen sein muss.
Neben einer nachhaltigen Verbesserung des BAföG müssen wir auch die Förderlücke bei den Prüfungen beim Übergang vom Bachelor zum Master schließen. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zeigt, dass sie diese Notwendigkeit immerhin anerkennt.
Ich appelliere daher an Sie, Frau Ahnen, im Interesse unserer Studierenden in den Verhandlungen nicht zu blockieren und zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen.
Meine Damen und Herren, Sie haben gehört, dass wir durchaus anerkennen, dass sich bei der Umsetzung der Bologna-Reform einiges Positive getan hat, aber trotzdem noch sehr viel im Argen liegt. Aus dieser differenzierten Sicht heraus könnten wir vielen Punkten Ihres umfangreichen, heute spontan eingereichten Antrags sicherlich zustimmen. Der Antrag stellt zwar viele Dinge, in denen es Verbesserungen gegeben hat, aber die Ziele bei Weitem noch nicht erreicht sind, zu positiv dar und erweckt den Eindruck, dass Probleme schon gelöst sind, aber damit hätten wir noch leben können.
Nicht leben können wir allerdings mit der unbeschränkten Beitragsfreiheit des Erststudiums. Diese gilt dann wohl auch für Bummelstudenten im 25. Semester.
Das ist ein anderes Feld.
Nicht zuletzt verpassen Sie im Gegensatz zu anderen Bundesländern wiederum die Chance, die international hoch angesehenen Diplom-Abschlüsse mit dem DiplomIngenieur zu erhalten. Diese werden an anderen Hochschulen sehr erfolgreich als Abschlussäquivalente vergeben. Es ist doch Wahnsinn, eine über Jahrzehnte erfolgreich eingeführte Marke ohne Not aufzugeben.
Aus all diesen Gründen können wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen.
Frau Ahnen, Sie haben nach der Quote der Studienabbrüche gefragt. Mir ist bekannt, dass es diese Daten für Rheinland-Pfalz nicht gibt. Ich habe auch keinen Vergleich gezogen. Ich habe davon gesprochen, dass die Studienabbruchquote hoch ist und das in RheinlandPfalz sicherlich dazu beiträgt, dass die Betreuungsrelation in Rheinland-Pfalz schlecht ist. Ich habe nicht von einem Vergleich zwischen Rheinland-Pfalz und einem Bundesdurchschnitt gesprochen.
Sie haben gesagt, es liegt kein Entwurf von Frau Wanka vor. Das ist klar. In einer Großen Koalition wird zuerst versucht – Sie sind in der Arbeitsgruppe –, eine Übereinkunft zu finden. Frau Wanka wird keinen unabgestimmten Vorschlag vorlegen, wenn man beide Partner braucht.
Sie sind die Verhandlungsführerin.
In der Arbeitsgruppe „Bildung“.
Ich dachte, Sie sind immer noch drin.
Sie haben nicht nur dabei blockiert, sondern Sie haben auch schon beim Kooperationsverbot blockiert. Damals hat – das können Sie wirklich nicht abstreiten – im Bundesrat bereits ein Antrag vorgelegen.
Ja, ich antworte auf das, was sie gesagt hat.
Mit der Mehrheit des Bundesrates ist die Änderung des Kooperationsverbotes abgelehnt worden. Streiten Sie das auch ab?
Sie können noch einmal darauf antworten. Wenn das nicht passiert wäre, könnte der Bund im Bildungsbereich mitfinanzieren, beispielsweise die Schulsozialarbeit, was Sie dem Bund immer andrehen wollen.
Die müsste dann bei den Gymnasien und Grundschulen in vielen Kommunen nicht eingestellt werden. Das liegt daran, dass im Bundesrat keine Einigung gefunden worden ist.
Herr Staatssekretär, wir haben einiges über die lobenswerten Bemühungen der Landesregierung zum Erhalt der Seilbahn gehört.
Darüber hinaus würde mich interessieren, wie die Landesregierung zum einen den Anteil der Bundesregierung und zum anderen den Anteil der breiten Volksbewegung, die sich mit der Sammlung von 100.000 Unterschriften und 1.000 Demonstranten gebildet hat, auf die positive Entscheidung in Kambodscha einschätzt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landtag hat mit Beschluss vom 7. November 2012 den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 22. November 2012 behandelt. Der Rechtsausschuss hat ihn in seiner 17. Sitzung am 6. Dezember 2012 behandelt. Die Beschlussempfehlung lautet mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der CDU, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Heinisch, liebe Frau Schleicher-Rothmund, um die Wertung gleich an den Anfang zu stellen, Sie haben mit Ihrem Antrag das Thema verfehlt.
Sie haben Fragen beantwortet, die niemand gestellt hat.
Ihr Antrag entbehrt jeder Grundlage; denn Sie machen sich zum Retter und Bewahrer einer Sache, die in Rheinland-Pfalz überhaupt niemand infrage gestellt hat.
Sie beziehen sich auf einen Beschluss, den die Junge Union kürzlich in Rostock gefasst hat, den aber weder die CDU-Landtagsfraktion noch die CDU oder die JU in Rheinland-Pfalz teilt.
Die Junge Union meint und hat dazu erklärt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: Die pauschale Forderung nach Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft wird der komplexen Thematik der Hochschulpolitik und gleichsam dem gesamtdemokratischen Anspruch des größten politischen Jungendverbands Deutschlands nicht gerecht. Die Forderung der Abschaffung der politischen Mitbestimmung der Studenten kann nicht im Interesse der Jungen Union sein. Vielmehr ist es an uns, die Studenten unserer Generation durch couragierte Arbeit und Projekte für unsere Ideen für eine zukunftsfähige Hochschullandschaft zu begeistern.
Die durch die VS angebotenen sozialen und kulturellen Angebote sind zudem ein wichtiger Bestandteil des studentischen Lebens. – Zitat Ende.
Das sind klare Worte, die wir unterschreiben können, meine Damen und Herren.
Die Junge Union besitzt die Größe, sich von dem Beschluss, auf dem Sie herumreiten, zu distanzieren.
Damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein, aber Ihnen kommt es nicht auf eine differenzierte Betrachtung an, sondern Sie wollen das Ganze lieber politisch ausschlachten.
Nach welchem System Sie dabei vorgehen, das hat heute Morgen der Kollege Schreiner angesprochen. Sie durchforsten alle Äußerungen und Beschlüsse unserer Jugendorganisation. Wenn es irgendwie lohnend erscheint, dann schmieren Sie uns das aufs Brot.
Aber wo kämen wir hin, wenn Ihr Stil hier Schule machen würde? Wollen Sie den Jugendorganisationen Denk- und Redeverbot erteilen? Wollen Sie, dass schon die jungen Leute jedes Wort abwägen müssen, weil sie,
wenn sie etwas Falsches sagen, öffentlich an den Pranger gestellt werden?
Wollen Sie wirklich, dass wir uns im Parlament alle Äußerungen unserer jeweiligen Parteijugenden an den Kopf werfen?
Was machen wir? Wenn ja, dann kann meine Fraktion dem ganz gelassen entgegensehen; denn der Kollege Schreiner hat bereits heute Morgen eine Kostprobe geliefert, die ich noch ein bisschen ergänzen möchte.
Fangen wir einmal bei den Jusos an. Die wollen noch etwas mehr abschaffen als nur die Verfasste Studierendenschaft. Da haben wir zum Beispiel die Bundeswehr, die NATO, die Gymnasien und die Schulnoten.
Sollen wir dazu auch die Anträge stellen und hier darüber debattieren?
Die GRÜNE JUGEND ist nicht ganz so destruktiv. Die wollen zwar auch jede Menge abschaffen, aber auf der anderen Seite sind sie auch dafür, sehr vieles zu legalisieren. Da haben wir zum Beispiel Cannabis, Drogenfachgeschäfte und den Inzest.
Herr Steinbach, darf ich Sie einmal kurz ansprechen? Wollen Sie das auch, weil Sie sich heute Morgen hier hingestellt und eine Äußerung der Jungen Union zum Anlass genommen haben, um eine Riesendebatte über die Erbschaftsteuer vom Zaun zu brechen. Sie haben sich groß aufgeplustert und gesagt, Sie wollen heute Position von uns bezogen haben. Sie wollen heute unsere Meinung dazu wissen.
Soll ich das jetzt genauso machen? Soll ich Sie jetzt fragen, wie Sie zu dem stehen, was ich eben alles angesprochen habe?
Ich hoffe auf jeden Fall, dass Sie das alles, was ich vorhin von Ihrer GRÜNEN JUGEND aufgelistet habe, genauso wenig wollen, wie wir die Verfasste Studierendenschaft abschaffen wollen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen Ihren Antrag zum Anlass, mit einem Alternativantrag den Anstoß dafür zu
geben, die Qualität und die Akzeptanz der Verfassten Studierendenschaft und ihre Arbeit zu verbessern; denn wir müssen feststellen, dass diese Akzeptanz offenbar stark nachlässt. Der beste Indikator dafür ist die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung.
Beteiligten sich früher einmal mehr als 50 %, so sind es mittlerweile sehr bedenkliche einstellige Zahlen. Wenn es hochkommt, sind es an die 20 %.
Das muss Gründe haben. Diesen Gründen muss man nachgehen.
Deshalb möchten wir mit unserem Antrag die Landesregierung auffordern, gemeinsam mit den Vertretern der studentischen Selbstverwaltung ein Konzept zu entwickeln, wie die Akzeptanz der Verfassten Studierendenschaft wieder erhöht werden kann. Sie muss künftig ihre wichtige Arbeit mit einem möglichst großen Rückhalt der Studierendenschaft weiter verbringen können; denn das bringt die Studierenden weiter, und nicht ihr untauglicher Versuch, uns hier in eine Ecke zu stellen, in die wir gar nicht gehören.
Ihr Antrag verfolgt neben dem Ziel, uns etwas zu unterstellen, was wir nicht wollen, auch den Versuch, einen hochschulpolitischen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen, um von Ihren eigenen Versäumnissen in der Hochschulpolitik abzulenken.
Sie wollen davon ablenken, dass die rheinlandpfälzischen Hochschulen stark unterfinanziert sind und sich ihre Lage durch Ihre Beschlüsse, durch das, was Sie den Hochschulen noch zusätzlich aufbürden, noch weiter verschlechtert. Sie wollen davon ablenken, dass die Betreuungsrelation an den rheinland-pfälzischen Hochschulen schlecht ist, und Sie wollen davon ablenken, dass mittlerweile die Studierenden massiv gegen Ihre Politik auf die Straße gehen.
In Koblenz beispielsweise. Da war ich selbst dabei.
Frau Ahnen, wenn Sie wie gestern sagen, dass sich die Betreuungsrelation seit 2007 nicht mehr verschlechtert hat, dann ist das zwar richtig, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Das Statistische Bundesamt hat im Mai die Zahlen für 2010 herausgebracht. Da liegen wir 2010 genauso wie 2007, 2008 und 2009 auf dem letzten Platz in ganz Deutschland. Wir haben die rote Laterne.
Wir tragen als Rheinland-Pfälzer die rote Laterne in Deutschland, und Sie sagen, es sei gut, dass wir uns nicht weiter verschlechtert hätten. Ich denke, das kann nicht der Anspruch einer Wissenschaftsministerin sein, auf dem letzten Platz zu stehen und froh zu sein, dass es nicht noch schlimmer wird.
Aber zurück zum Show-Antrag von Rot-Grün. Ich kann Ihnen nur sagen, lassen Sie die Kirche im Dorf und bauen Sie nicht einen solch riesigen Popanz auf. Setzen Sie sich mit uns, mit unseren Positionen auseinander und instrumentalisieren Sie keine jungen Menschen für Ihr politisches Geschäft; denn die Geister, die Sie rufen, werden Sie vielleicht irgendwann nicht mehr los.
Statt sich zum Verteidiger von Institutionen zu machen, die überhaupt niemand infrage stellt, sollten Sie lieber mithelfen – wie ich es vorhin gesagt habe –, die Akzeptanz und die Qualität der Verfassten Studierendenschaft und ihrer Arbeit zu steigern und – was auch Ihre Aufgabe ist, der Sie bisher nicht sonderlich gut nachgekommen sind – die Hochschulpolitik in diesem Land zu verbessern.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwal
tung ist grundsätzlich richtig und wichtig, um das einmal ganz eindeutig zu sagen. Sie ist angesichts der angespannten Situation der öffentlichen Haushalte und dem schon seit vielen Jahren mahnenden Zeigefinger des Bundesrechnungshofs längst überfällig. Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung dieses Thema angepackt hat.
Ziele wie die Sicherung einer leistungsfähigen, effizienten und für die Steuerzahler kostengünstigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Verschlankung der WSVStrukturen, die nachhaltige Absicherung der Fachkompetenz in der WSV trotz Stellenabbau und Fachkräftemangel – um nur einige zu nennen – sind vernünftig und nachvollziehbar.
Aber einiges von dem – da gebe ich Ihnen recht, Frau Kollegin Schmitt –, was der Fünfte Bericht des Bundesverkehrsministeriums an den Deutschen Bundestag hinsichtlich der Anpassung der Aufbauorganisation zur Erreichung dieser Ziele, besonders Rheinland-Pfalz betreffend, plant, muss sehr kritisch hinterfragt werden.
Die Herabstufung der bestehenden sieben regionalen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu bloßen Außenstellen einer in Bonn neu zu schaffenden Generaldirektion lässt befürchten, dass die Geschäftsabläufe erheblich komplizierter werden, als es bislang der Fall war. Kompetenzen, die bisher in einer Hand waren, sollen künftig auf mehrere Stellen verteilt und von Bonn aus koordiniert werden. So würde beispielsweise die Verlängerung einer Schleuse statt der Inanspruchnahme lediglich des regionalen Bauamtes die Involvierung von vier über ganz Deutschland verteilten Baubehörden erfordern.
Ernste Konsequenzen – Sie haben das angesprochen – könnte es auch haben, wenn bei einer Havarie Eile geboten ist, wenn sich aber erst einmal verschiedene Dienststellen gegenseitig Mitarbeiter und Material leihen müssen, und das mit extremen zeitlichen Verzögerungen, die sich fatal auswirken können. Bisher blieb im Falle einer Havarie alles in einer Hand. Aber durch die geplante Aufteilung der Aufgaben zwischen revierbezogenen Ämtern und Betriebs- und Unterhaltungsämtern käme es zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten und wesentlich mehr Schnittstellen. Die Entfernung zum Kunden würde je nach Havarieort gewaltig wachsen und die Fehlerhäufigkeit wegen der Doppelzuständigkeit ansteigen.
Die Herabstufung der bisherigen sieben Direktionen der WSV zu Außenstellen der neuen Zentraldirektion wäre aber auch mit erheblichen Konsequenzen für die Mitarbeiter selbst verbunden. Allein 2.500 sind es bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest mit Hauptsitz in Mainz, die in neun Ämtern und 20 Außenbezirken 1.183 Kilometer Bundeswasserstraßen verwaltet.
Durch die Reform droht nicht nur der Verlust der angestammten Aufgaben, sondern auch von Arbeitsplätzen. Ein Personalabbau, der wohl unumgänglich sein wird, muss auf jeden Fall sozialverträglich laufen – da sind wir uns einig. Das hat Minister Ramsauer aber auch bereits angekündigt, als er erklärte, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen, keine Versetzungen gegen den
Willen der Mitarbeiter und keine Gehaltseinbußen geben werde.
Geplant ist bisher, dass bis 2023 in der gesamten WSV 2.600 Planstellen abgebaut werden. Denn wie wir inzwischen wissen, ist langfristig die Schließung von Außenstellen der Generaldirektion Bonn ebenso geplant wie die nachgeordneter Dienststellen. Im Einzelfall erscheint mir das jedoch sehr vorschnell und nicht durchdacht.
Sie haben das Beispiel Koblenz gebracht, meine Heimatstadt. Das kenne ich sehr gut. Koblenz liegt, wie Sie wissen, am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, zudem in nächster Nähe zu Lahn und Nahe. Das ist ein natürlicher und logischer Standort für ein Wasser- und Schifffahrtsamt. Dennoch soll dieser bis 2020 gänzlich aufgelöst werden. Bisher ist es mit 451 Beschäftigten eines der größten Ämter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in ganz Deutschland. Neben der zentralen Lage, die unter anderem auch den schnellen überregionalen Einsatz der in Koblenz bereitstehenden Wasserfahrzeuge und Gerätschaften ermöglicht, verfügt Koblenz über eine hochmoderne und leistungsfähige Logistik. Viele Millionen Euro sind hier erst vor kurzer Zeit investiert worden, um eine effiziente Infrastruktur zu schaffen. Nicht nur für die Betroffenen selbst ist es schwierig nachzuvollziehen, warum dies jetzt alles wieder aufgegeben werden soll.
Aber kritisch ist auch zu bewerten, dass die Reform ganz und gar nicht kundenfreundlich ist. Durch die Schließung einzelner Standorte droht den mittelständischen Unternehmen der Binnenschifffahrt sowie Bürgern, die eine Genehmigung benötigen, der Verlust eines einheitlichen und wohnortnahen Ansprechpartners. Allein in Koblenz kümmert man sich jährlich um 2.200 Nutzungs- und Pachtverträge. Etwa tausend Kunden melden persönlich ein Sportboot an oder sprechen in Patentangelegenheiten vor. Annähernd tausend strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen werden ausgestellt. Die große Mehrzahl dieser Kunden hat Liegestellen in der Moselmündung, in den Häfen Koblenz, Bendorf, Andernach. Die Großstadt Koblenz bedingt auch eine wassersportliche Nutzung mit entsprechenden Nutzern.
Meine Damen und Herren, eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erfordert eine starke regionale Präsenz der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Dies gilt ganz besonders für die WSD Südwest in Mainz, weil sie die einzige Wasser- und Schifffahrtsdirektion am Rhein ist. Der Rhein ist nun einmal die wichtigste Binnenwasserstraße Europas.
Meiner Überzeugung nach muss die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dort Präsenz zeigen, wo Aufgaben anfallen. Nur so ist unnötige Bürokratie, nur so sind lange Wege vermeidbar. Daher ist es wichtig, dass für die Standorte der WSV in Rheinland-Pfalz alternative Lösungen geprüft werden, die deren dauerhaften Erhalt in wirtschaftlich sinnvoller Weise sichern.