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Änderungsvorschlägen aus der Anhörung. Ja, ich bin sogar noch weitergegangen und habe intern den Koalitionspartnern eine Reihe von Änderungsvorschlägen vorgelegt. Ja, auch ich bedaure, dass dem Gutachter und vor allem dem amtierenden Landesbeauftragten für Datenschutz keine angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ja, auch ich fand es traurig, dass es im Ausschuss keine ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung dazu gegeben hat, obwohl es ausweislich des Protokolls des September-Plenums vom Koalitionspartner und dem Minister eigentlich zugesichert worden war. Ja, ich werde trotzdem Ihre Änderungsanträge hier ablehnen, obwohl ich viele Punkte teile, weil eine Koalition nicht mit getrennten Mehrheiten abstimmt. Soweit zum Bußgang.

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Ich habe mich wirklich sehr gründlich oder wir, unsere Partei, mit den Stellungnahmen beschäftigt, deswegen wären wir jetzt nicht vollkommen den Vorschlägen des LfD, des Landesdatenschutzbeauftragten, gefolgt, weil es in anderen Stellungnahmen durchaus Sachen gab, die das relativiert haben, z.B. die Forderung, die in den Änderungsanträgen auftaucht, dass man Videoattrappen verbieten sollte. Da fand ich die Stellungnahme der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit ganz interessant, die gesagt haben, es ist vielleicht gerade kontraproduktiv, vielleicht sollte man lieber eine Regelung dazu treffen, wie man mit diesen Videoattrappen umgeht, weil sie eigentlich eingriffsärmer sind, weil sie in Wirklichkeit gar keine Daten speichern, also sind sie sogar ungefährlicher für die Grundrechte von Bürgern als echte Kameras. Darüber hätte man nachdenken können.

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Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten angepasst werden. Dazu sollen in das Thüringer Datenschutzgesetz unter anderem Regelungen zum Einsatz von Verbundverfahren und mobilen, personenbezogenen Speicher- und Verarbeitungsmedien aufgenommen werden. Darüber hinaus setzt der Gesetzentwurf die Forderungen des EuGH-Urteils vom 9. März 2010 zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich um. Die Zuständigkeit soll dazu vom Landesverwaltungsamt auf den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen werden. So wird die Aufgabe einer Stelle übertragen, die diese unabhängig im Sinne des Artikels 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie wahrnimmt und außerdem die fachliche Kompetenz der Aufsicht an einer Stelle bündelt. Diese dient dann auch als einheitliche Anlaufstelle für die Betroffenen.

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Meine Damen und Herren, natürlich kann solch eine gravierende Umstellung nicht bis ins kleinste Detail in seinen Wirkungen vorgeplant werden. Wir sollten es auch gar nicht leugnen, es gibt Unwuchten. Im Entschließungsantrag der Regierungskoalition haben wir diese Probleme benannt und Lösungsansätze beschrieben. So passt die Einbeziehung der Betriebs-Kfz nicht wirklich in den Kontext der Betriebsstättenabgabe. Hier sollten bei einer Evaluierung Änderungen vorgenommen werden mit dem Ziel, die Kfz-Regelung aus der Rundfunkgebühr herauszunehmen, allerdings eindeutig im Rahmen der Beitragsgruppe Wirtschaft. Das heißt, im Umkehrschluss eine höhere Belastung der privaten Haushalte durch Wegfall dieser Abgabe lehnen wir eindeutig ab. Natürlich darf es auch keine Ungleichbehandlung zwischen Ost und West bei den Laubenbesitzern geben. Laube ist Laube, das muss auch für die Rundfunkgebühr gelten. Hier gilt der Bestandsschutz und das muss auch klargestellt werden. Auch wenn es den Gebührenbeauftragten, der unterwegs ist, um die Klingelschilder der Häuser mit der eigenen Statistik abzugleichen, nicht mehr geben wird, ist bei kritischer Betrachtung der Regelung zum Datenschutz sehr wohl zu fragen, ob es der GEZ gelingt, mit weniger Bürokratie, weniger Daten, das neue Modell wirklich effizient umzusetzen.

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Ich will das noch einmal schlagwortartig wenigstens genannt haben. Das Thema „Datenschutz“ muss jeder Redner hier vorn ansprechen. Es ist ungenügend, auf die Idee zu kommen, den Vermieter, von dem jemand wegzieht, verbindlich fragen zu wollen, welchen Grund derjenige hatte, warum er gegangen ist. Das erschließt sich weder strukturell noch inhaltlich und schon gar nicht aus der Datensparsamkeit heraus, wenn man davon ausgehen kann, dass die einmalige Nutzung der Meldeämter durch die GEZ auch funktioniert und hinterher dann fortgeschrieben werden kann. Was in zehn Jahren mit Meldeungenauigkeit ist, kann ich auch nicht genau einschätzen, glaube aber ehrlich gesagt nicht daran, dass das auf diese Art und Weise gelöst werden kann. Ich sehe da nur jede Menge Datenschutzprobleme, was die Art und Weise, den Umfang und die Dauer der Datenerhebung angeht.

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In diesem Zusammenhang möchte in Ergänzung zur Stellungnahme des Berichterstatters auf einige Punkte eingehen, die der liebe Kollege Zeh subsumiert hat mit seiner Formulierung, dass es zu einigen Punkten auch abweichende Stellungnahmen von Anzuhörenden gegeben hat und ich möchte beginnen mit dem Thema „Datenschutz“.

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Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, über dessen Zuständigkeitsbereich wir uns auch im vorangegangenen Tagesordnungspunkt unterhalten haben, schreibt unter anderem: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Mitteilung, dass eine Wohnung oder Betriebsstätte verlassen oder aufgegeben wurde, nicht ausreicht. Welches Interesse besteht bei der Rundfunkanstalt, zu erfahren, aus welchen in seiner Person liegenden Gründen ein Beitragsschuldner die Abmeldung vornimmt?“

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nämlich aus der des Thüringer Beauftragten für den Datenschutz, der gesagt hat, vom Grundsatz her befürworte er eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung, eine Zustimmung zum vorliegenden Staatsvertrag in der aktuellen Ausgestaltung wird allerdings nicht empfohlen. Kürzer kann man das nicht zusammenfassen.

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Dennoch, da bin ich dann wieder mit einigen der Vorredner einig, können und werden wir diesem Staatsvertrag in dieser Form nicht zustimmen, weil die Ziele Beitragsgerechtigkeit, Datenschutz und Bürokratieabbau im Sinne einer einfachen und gerechten Lösung nicht erfüllt werden.

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wenn in einer Wohnung auch die Großeltern noch leben oder der Student, der noch zu Hause wohnt, oder ein Kind, das in Ausbildung ist, vielleicht schon selbst verdient: Nur ein Beitrag. Das muss nicht mühsam erfragt werden, weil das einfach durch das Meldeamt da ist. Hier sehe ich eine erhebliche Vereinfachung in der Datenerhebung. Ich sehe hier auch überhaupt keinen Eingriff in die Datensicherheit und in den Datenschutz. Wer aus finanziellen Gründen den Beitrag nicht bezahlen kann, das bleibt, wie es bisher ist, wenn ein entsprechender Sozialbescheid vorliegt, der kann sich befreien lassen. Das ist gut und entspricht unseren Vorstellungen.

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Bei der letzten Beratung hier in diesem Haus habe ich einige Punkte genannt - die Nichtverankerung der sozialen Staffelung, die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung und den mangelhaften Datenschutz -, die wir am Inhalt des Staatsvertrags kritisieren. Ich habe auch gesagt und wiederhole das noch einmal, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft halten und dass eine auskömmliche Finanzierung entsprechend dem Bundesverfassungsgericht deshalb gesichert sein muss. Kollege Meyer, ich gebe Ihnen Recht: Eine Doppelung sollten wir möglichst vermeiden, aber sie wird nicht zu vermeiden sein, denn die Probleme liegen auf dem Tisch, die Probleme sind angesprochen. Nur die Interpretation, die damit verbundenen Lösungen, scheinen unterschiedlich zu sein. Deshalb - gleich zur Entschuldigung - wird es dennoch einige Doppelungen geben.

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Wichtig war der Datenschutz. Das hat Herr Blechschmidt meines Erachtens sehr umfänglich dargestellt, auch der Herr Barth. Ich denke, dass per se bei dem geplanten Modellwechsel, sagen wir, datenschutzrechtlich relevante Befugnisse mit dem Gebühreneinzug begrenzt werden können, alles das, was hier zur Problemen führt. Das ist möglich, weil ich nicht mehr die Erfassung der GEZ habe. Ich gebe Ihnen recht, man weiß nicht, was bei der Umstellung eines Systems ansonsten an neuen Dingen auf uns zukommen kann. Hier halte ich es aber bei dem, was ich anfangs gesagt hatte, lieber auf den Staatsvertrag und den Modellwechsel durch Evaluierung reagieren als diesen Staatsvertrag generell abzulehnen.

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5. IT-Sicherheit und Datenschutz in Krankenhäu

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2016 und 2017, die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2016 und 2017, Produktgruppenhaushalte, kamerale Haushalte einschließlich der maßnahmenbezogenen Investitionsplanung, produktgruppenorientierte und kamerale Stellenpläne, Wirtschaftspläne der Eigen betriebe, Sonstigen Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Sonderhaushalte, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusam menarbeit, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und den Aus schuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen.

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Auch bei der Digitalisierung privater Haushalte gibt es weitere offene Fragen. Wollen private Verbraucher eine Offenlegung ihres Verbraucherverhaltens? Was ist mit Datenschutz? Akzeptieren Verbraucher eine Fremdsteuerung ihrer Verbrauchsgeräte? Besteht letztlich ein ausgewogenes Kosten- und Nutzenverhältnis?

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Gesundheits-, Datenschutz- und Umweltstandards sowie der Verbraucherrechte schützt, entschlossen fortgesetzt werden können. - Herzlichen Dank.

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Im Rahmen dieser Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft brachte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vor, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen

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In der Folge verständigte sich der Ausschuss darauf, die Einlassungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom GBD prüfen zu lassen und im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung am 6. Mai 2014 die abschließende Beratung durchzuführen sowie eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten, über die wir heute abstimmen wollen.

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Zu dieser Beratung am 6. Mai 2014 lag dem Ausschuss in der Vorlage 31 eine mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom 28. April 2014 vor. Darin fanden auch die in der 33. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft erarbeiteten und beschlossenen Änderungen Berücksichtigung. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der in der überarbeiteten Synopse dargestellten Empfehlungen.

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Denkmalschutznovelle, doppelter Abi-Jahrgang, erfolgreiches Krisenmanagement bei Dioxin und EHEC, Tierschutzplan, Hundegesetz verabschiedet, Kommunalverfassung durchgesetzt und eingeführt, Änderung der kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen, Versammlungsgesetz, Gesetz zur Neuordnung überörtlicher Kommunalprüfung und Beamtenversorgungsgesetz im Verfahren, Gesetz zur Neuregelung der Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung,

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Nicht zuletzt auf die Initiative dieses Hauses ist es auch zu rückzuführen, dass dem Datenschutz im neuen Staatsvertrag ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Dem vorherigen Land tag war von den Ergebnissen dieser Initiative bereits berich tet worden. Klar ist natürlich: Wer Beiträge von Millionen Beitragspflichtigen einziehen muss, braucht dafür einen ge wissen Bestand an Daten. Wir werden aber sorgfältig darüber wachen, dass die Grundsätze des Datenschutzes bei der Um stellung des Modells im Sinne eines verbraucherfreundlichen Datenschutzes eingehalten werden.

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Zweitens muss ich das Thema Datenschutz ansprechen. Hier wurde auf Druck der Grünen deutlich nachgebessert. So ist der Ankauf von Adressdaten durch die GEZ richtigerweise untersagt. Die Löschung nicht mehr benötigter Datensätze wurde aufgenommen. Der vorliegende Staatsvertrag ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss ich dar auf hinweisen, dass es möglich gewesen wäre, die Regelun gen zum Rundfunkbeitrag von Anfang an deutlich datenspar samer umzusetzen.

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Dazu ist es in der Tat erforderlich, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Diesbezüglich würde ich um Verständnis bitten, dass wir auch das noch einmal mit dem Datenschutz abzustimmen haben.

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Sie betonten weiterhin, dass es keine Erweiterung des Schengen-Raumes geben dürfte, bevor nicht alle erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller EUSicherheitsstandards in den neuen EU-Mitgliedsstaaten gegeben seien. Sie lenkten dabei den Blick vor allem auf die Außengrenzkontrollen an den Land-, Luft- und Seegrenzen, die Visa-Erteilung, den Datenschutz und die polizeiliche Zusammenarbeit.

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Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Mitteilung des Senats vom 8. März 2016 (Drucksache 19/324) Wir verbinden hiermit: Datenschutz bei polizeilicher Telekommunikationsüberwachung Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 10. März 2016 (Drucksache 19/334) Dazu Mitteilung des Senats vom 5. April 2016 (Drucksache 19/354) Wir verbinden hiermit: Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Mitteilung des Senats vom 26. April 2016 (Drucksache 19/404) 1. Lesung 2. Lesung

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Wir möchten in der Zukunft keine bösen Überraschungen erleben. Wir setzen hier auf Solidität, auf Seriosität und nicht auf Hektik in der Umsetzung. Für uns sind die Rechte der Personen, Grundrechte, Datenschutz wichtige Rechte im Rahmen eines Rechtsstaates. Das ist kein Feigenblatt und auch kein rechtlicher Hinterhof, sondern diese Mängel müssen abgeschafft und technisch beseitigt werden, sodass jeder davon ausgehen kann, dass mit seinen Daten kein Missbrauch betrieben werden kann.

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Dann die Mandantenfähigkeit, Herr Kollege Zenner hat es angesprochen, was bedeutet das? Mandantenfähigkeit muss man sich so vorstellen, Sie haben ein Softwaresystem, und das kann von verschiedenen Kunden benutzt werden, aber jeweils ist sichergestellt, dass der Kunde A auch nur auf die Daten von Kunde A zugreifen kann und umgekehrt. Es ist natürlich sehr sinnvoll, dies sicherzustellen. Wenn es dort nämlich Problemlagen gibt, dann kann das dazu führen, dass bestimmte Daten eben völlig frei auch von anderen Personen angesehen werden können. Gerade im Bereich Polizei und Justiz ist das nicht trivial, denn, meine Damen und Herren, wir reden zwar nur von Datenschutz, aber es geht nicht um Daten, die geschützt werden sollen, sondern es geht um Personen. Hinter Daten stehen Personen, also Menschen.

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Ausschuss mit sicherlich enger Begleitung unserer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einem Dauerthema zu tun haben werden.

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An dem Punkt ist es für uns Grüne natürlich wichtig, dass wir das auch kritisch begleiten werden, auch in den entsprechenden Gremien, jedoch die Hoffnung selbstverständlich nicht aufgeben, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung der norddeutschen Küstenländer hier auch nachgebessert wird. Ich wünsche mir einfach, dass das auch rasch geschieht, denn seitens der Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden die Punkte bemängelt, die auch nur teilweise behoben werden konnten. Damit können wir Grüne uns, wie gesagt, nicht zufriedengeben. Wichtig ist – und das werden wir kritisch begleiten –, dass das im Kontext dieser Vereinbarung erfolgt.

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Positiv an der Antwort des Senats ist, dass der Senat eingesteht, dass es erforderlich ist, das bestehende Verwaltungsabkommen mit Niedersachsen zu überarbeiten sowie weiterzuentwickeln. Ich denke, das ist eine Aussage, auf die wir uns verlassen können. Ich schaue auch einmal in die Richtung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,

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In der Vergangenheit wurde es für die Ermittlungsbehörden technisch immer schwieriger und aufwendiger, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Insbesondere für ein kleines Land wie Bremen wären eigenständig durchzuführende TKÜ-Maßnahmen weder finanziell und personell noch technisch durchführbar. Vor dem Hintergrund wurde eine Projektgruppe ins Leben gerufen – das ist mir wichtig, weil das hier völlig anders dargestellt wurde, mit einem anderen Hintergrund –, um die Auswirkungen der Nutzung des Internets auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden in rechtlicher, technischer, finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht zu untersuchen. Dabei ist auch der Datenschutz umfangreich berücksichtigt worden. Frau Dr. Sommer, Sie sind ja anwesend und haben sich damit auch beschäftigt. Dass aus den verschiedenen Datenschutzbehörden durchaus Kritik aufgekommen ist, will ich nicht verhehlen.