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Beide Gesetzentwürfe sind europarechtlich zulässig und stärken den Datenschutz in Bayern. Aber beide Gesetzentwürfe haben auch Licht und Schatten. Es gibt gute, sachliche Argumente, die für eine Zusammenlegung des öffentlichen und nichtöffentlichen Datenschutzes sprechen. So sind zum einen zu nennen die Synergieeffekte und zum anderen ist für den Bürger eine einzige Anlaufstelle übersichtlicher als es mehrere Anlaufstellen wären. Alle anderen Bundesländer außer Bayern haben sich für eine Zusammenlegung entschieden. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir in Bayern diesen Weg auch gehen müssen.

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Kurzfristige, möglichst einfachgesetzliche Handlungsoptionen können bei einer Übertragung auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz unserer Meinung nach nicht adäquat umgesetzt werden.

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Für den heute vorgelegten Gesetzentwurf spricht aber erstens die Tatsache, dass gerade in Ansbach hervorragende Arbeit, wie wir am Beispiel Microsoft gesehen haben, geleistet wird und es daher nicht sinnvoll wäre, dieses Kompetenzzentrum zu zerschlagen, ein Zentrum, das bundesweit eine anerkannte Kontrollinstanz für den Datenschutz ist, also ein Markenzeichen für Bayern.

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Natürlich hätte man Ansbach als Außenstelle unter dem Dach des Landesbeauftragten für den Datenschutz führen können; eine Ideallösung wäre dies aber nicht.

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hängige und durchsetzungsfähige Datenschutzaufsicht. Dazu bedarf es unserer Meinung nach nicht nur neuer gesetzlicher Regelungen, sondern vor allem auch einer personellen und sachlichen Aufrüstung des Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Diese wird - da sind wir uns mit dem Innenminister einig - zeitnah erfolgen. Datenschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Bürgerschutz und damit ein Markenzeichen für diese Koalition. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Weitergabe und Preisgabe seiner Daten nicht einverstanden ist. Datenschutz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht eben nicht dem Verfassungsrang. Wir wollen das Ausnahmeverhältnis zum Regelfall machen. Wir wollen, dass solche Auskünfte grundsätzlich nicht gegeben werden.

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Sie haben sich selbst darüber gewundert, welche Informationen aus anderen Quellen zutage kommen, wenn die Meldedaten nicht preisgegeben werden. Da sind wir fast schon wieder beim Thema von eben. Während die Gesetzgebung mittlerweile beim privaten Datenschutz enge Zwingen angelegt hat und sich die Wirtschaft darüber beklagt, dieses und jenes nicht mehr machen zu können, soll der Staat dann, wenn ein Kästchen nicht angekreuzt worden ist, mit den

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Das Auseinanderdriften von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz im Rahmen des Melderechtsregisters führt nicht zu mehr Bürokratie. Ich zitiere Willy Brandt: "Der Bürgerstaat ist nicht bequem, Demokratie braucht Leistung". Wenn Sie demokratische Grundleistungen, nämlich die, dass der Staat sorgsam mit den Daten seiner Bürgerinnen und Bürger umgeht, als Bürokratie bezeichnen, zeigt das, dass Sie von der Demokratie in diesem Sinne nichts, aber auch gar nichts verstanden haben.

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nächst zu Ihnen: Wenn Sie sich für den Datenschutz einsetzen und diese Aufgabe beim Bund sehen, dann sehen Sie zu, dass der Bund diese Aufgabe angeht.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/2720 und 20/ 2741:

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drs. 20/2720 und 20/2741 – Drs 20/3649 – 2239,

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Punkt 29, Drucksache 20/3436, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" und Feststellung des Senats über das Zustandekommen dieser Volksinitiative.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/2720 und 20/2741: Feststellung des Senats über das Zustandekommen der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" (Senatsmitteilung) und Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" (Unterrichtung durch die Präsidentin der Bür- gerschaft) – Drs 20/3436 –]

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[Antrag der FDP-Fraktion: Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drs. 20/2720 und 20/2741 – Drs 20/3649 –]

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Dann stimmen wir zunächst über den FDP-Antrag 20/3649 ab. Diesen möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Nun zum GAL-Zusatzantrag, Drucksache 20/3676. Auch diesen möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus Drucksache 20/3436 Kenntnis genommen hat.

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Fünftens: Gesetzgeberische Initiativen, die sich zum einen mit dem Begriff der Verwahrlosung auseinandersetzen sollen und sich zum anderen mit den rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz befassen, um Betroffenen den Zugang zu den sie betreffenden Akten und Dokumenten zu erleichtern.

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Ich denke an die Datenflut von Hartz IV. Das ist ein großer Skandal, der von Ihnen befördert worden ist. Menschen werden gläsern gemacht. Das ist ein Weg, den wir auf keinen Fall unterstützen können. Datenschützer warnen seit Langem vor diesem Weg und vor solchen Erscheinungen, und zwar deshalb, weil es ihnen um einen wirksameren Datenschutz geht und nicht um vereinfachte Datenabnahme. Es geht um die Wahrung existenzieller Rechte, die zum Kern des Rechtsstaates gehören. Ich merke, dass die Staatsregierung diese Bedenken wohlwollend zur Kenntnis nimmt, aber letztlich doch ausschlägt.

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Und zum guten Ende erfüllten wir auch noch einen Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa das Bewusstsein für den Datenschutz erhöhen. Und das ist auch notwendig. Das zeigt auch das Thema des Ihnen heute vorliegenden Antrages zum Thema Nacktscanner.

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Einer Umfrage der Zeitschrift „Stern“ zufolge sprachen sich 63 Prozent von 1.006 Befragten für den Einsatz von Nacktscannern aus. Lediglich 31 Prozent der Befragten lehnten einen derartigen Einsatz ab. Ich bin mir aber sicher, dass, wenn die 63 Prozent der Befragten, die sich für den Einsatz von Nacktscannern ausgesprochen haben, genau die Vor- und Nachteile derartiger Nacktscanner kennen würden und somit ein gestärktes Bewusstsein auch für Datenschutz hätten, sie sich anders entscheiden würden. Denn schauen wir uns einmal die Vor- und Nachteile an.

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so die Ansicht des Leiters des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein Thilo Weichert. Vielmehr müssen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil konkrete Ansatzpunkte vorliegen, die eine Entkleidung, die einer Abbildung auf dem Körperscanner gleichzustellen ist, rechtfertigen. Aus diesen Gründen hatte auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums im Jahr 2008 noch gesagt: „Da kann ich Ihnen mit

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und Vorlage der Landesregierung betreffend den 16. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zu

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heutige Start des Hollywood-Spektakels „Troja“ veranlasst mich zu einem Vergleich. Ob der trojanische Krieg jemals stattfand, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls war Troja eine befestigte Stadt,und von Troja sind mindestens zehn Siedlungsschichten nachgewiesen, die im Verlauf der Jahrtausende entstanden.Da traditionell mit Lehmziegeln gebaut wurde, mussten die Mauern immer wieder erneuert werden, wobei eine Schicht als Fundament für die jeweils neue Schicht diente. Ähnlich verhält es sich mit dem Datenschutz.

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Auch er verläuft in Entwicklungsstufen. Wenn alte Probleme gelöst sind, tauchen immer wieder neue auf. Jeder für den Datenschutz Verantwortliche kann einerseits alte Mauern schleifen,muss andererseits aber auch neue Mauern gegenüber neuen Angriffen errichten. Der weit hergeholte Vergleich – ich gebe zu, dass er weit hergeholt ist, aber ein Termin wie heute bietet sich nicht immer –

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Der Datenschutz im Zusammenhang mit der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen scheint eine Banalität zu sein, die man guten Gewissens vermeintlich unbürokratisch – wenn man bürokratisch als Schimpfwort versteht, was eine Albernheit ist – verwaltungsintern regeln könnte.Der Schein trügt.Die Verleihung ist nicht nur eine Begünstigung. Wer vorgeschlagen und für die Verleihung für untauglich befunden wird, wird durch negative Daten belastet. Wenn Sie vorgeschlagen werden, und es kommt etwas Negatives aus Ihrer Vergangenheit heraus, Sie aber nichts von diesen Datenermittlungen erfahren, dann ist dies trotzdem eine Beeinträchtigung. Deswegen sollte man es sich nicht zu leicht machen. Es gibt auch seltene Konkurrenzsituationen, dass der eine den Orden bekommt,sein Mitkonkurrent,der sich für wesentlich besser hält, ihn nicht bekommt und er darüber nachgrübelt, warum er ihn nicht bekommt. Dann gibt es von ihm negative gesammelte Daten,und er hat nie erfahren,dass diese Daten von ihm gesammelt worden sind. Also ist es datenschutzrechtlich relevant. Man sollte sich Gedanken da

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Für uns alle ist die Kommunikationsfreiheit ein Grundbedürfnis – fast so wichtig wie Nahrung und Wohnung. Die Kommunikation ist ein zweiseitiger Prozess der Informationsverarbeitung und -beschaffung. Der Datenschutz gewährleistet, dass wir bei der Informationsbeschaffung nicht ausspioniert werden.

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Ich komme zum Schluss. Hessen ist die Hochburg des Datenschutzes. Daher sind für den Zeitraum des 31. Tätigkeitsberichts keine gravierenden Verstöße gegen den Datenschutz zu verzeichnen.

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Der Begriff „Politik“ geht nicht von ungefähr auf das griechische Wort „polis“ zurück, und dessen Verbalform „politein“ wurde übrigens zum ersten Mal in der „Ilias“ im Sinne von „Miteinander eine Mauer um eine Siedlung bauen“ gebraucht. Wir alle sind aufgerufen, den Datenschutz als Mauer um die informationelle Selbstbestimmung zu befestigen. Der 31.Tätigkeitsbericht belegt, dass dies bisher gelungen ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ich möchte gerne auf drei wesentliche Bereiche des Datenschutzes zu sprechen kommen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie diese Bereiche in Ihren einführenden Worten aufgegriffen haben.Zunächst möchte ich mich damit beschäftigen, ob man den öffentlichen und den privaten Datenschutz weiterhin getrennt halten oder ob man beide Bereiche zusammenführen sollte. Es hat darüber im