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Nun ist mir die Datenbasis nicht bekannt, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu seiner Aussage im Bildungsausschuss veranlasste, dass die Situation im Informatikunterricht unzureichend sei. Vielleicht kann der Datenschutzbeauftragte ja die Datengrundlage liefern, vielleicht hat er sie ja erhoben. Allein von den zentralen Vorgaben für diesen Unterricht, also von den Rahmenplänen her kann ich diese Auffassung nicht teilen. Wir alle wissen aber, und ich glaube, dass hat die Einbringung auch deutlich gemacht, dass Rahmenpläne das eine und die konkrete Unterrichtung und der Unterricht das andere sind. Deshalb lassen Sie mich vielleicht auch ein Wort zur Lehrerbildung sagen.

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Richtig ist, dass die Regelungen im Urheberrecht und Datenschutz für Lehrkräfte und Schulleiter wie vielleicht für jeden Nichtjuristen nicht immer leicht verständlich und in ihrer ganzen Tragweite nachvollziehbar sind. Um Lehrkräfte und Schulleiter in ihren Bemühungen um rechtskonformes Handeln zu unterstützen, gibt es Fortbildungen. Und deshalb ist es ja auch gut, dass wir das mit diesem Antrag analysieren, um dann herauszufinden, wie wir an diesen Stellen weiterkommen können.

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bereits erfolgten Maßnahmen zu informieren, um weitere gemeinsame Schritte abzustimmen, wird das Medienpädagogische Zentrum auch Kontakt zum Landesbeauftragten für den Datenschutz aufnehmen.

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Allerdings, und das wird Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, hoffentlich nicht sonderlich überraschen, wollen wir über das Ergebnis der Prüfungen auch unterrichtet werden. Ich bin dankbar dafür, dass es angekündigt wurde, dass unser Änderungsantrag in diesem Punkt durchaus übernommen werden kann, weil wir – und das schätze ich, dass wir insgesamt eine gewisse Mehrheit haben hier im Plenum – über dieses Thema insgesamt zu beraten haben und auch eine Mehrheit hinter uns wissen, gemeinsam für den Datenschutz in diesem Land etwas mehr tun zu wollen. – Vielen, vielen Dank.

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Bremischen Datenschutzgesetzes. Für die Datenverarbeitungsverfahren, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden, gibt es spezielle Verfahrensbeschreibungen, in denen die Maßnahmen zum Datenschutz niedergeschrieben sind. Das gilt insbesondere auch bei der Auftragsdatenverarbeitung. Einen zentralen Überblick über die Maßnahmen gibt es erst im Rahmen der Einführung eines Informationssicherheitsmanagements für das Land. Dies ist vom Senat am 16. Juli 2013 beschlossen worden. Einzelmaßnahmen kann der Senat aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlichen.

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Deshalb ist es für uns wichtig, dass das neu zu schaffende Medienpädagogische Zentrum eng mit den Landesseminaren zusammenarbeiten wird. In besonderer Weise wird das Medienpädagogische Zentrum auch mit dem Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung, das wir letzte Woche eröffnet haben in Rostock, vernetzt werden. Damit die Medienerziehung in all ihren Facetten einschließlich Urheberrechte und Datenschutz in der Lehrerbildung insgesamt eine angemessene Rolle einnimmt, wird eine entsprechende Verankerung im künftigen Lehrerbildungsgesetz erfolgen müssen. Insofern, Herr Koplin, kann ich nicht verstehen, dass Sie diesen Antrag ablehnen, denn das sind ja alles Vorarbeiten, die uns allen helfen können. Um sich gegenseitig über die

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Lassen Sie mich abschließend auf eine Zielgruppe eingehen, die in dem Antrag der beiden Landtagsfraktionen auch erwähnt wird, die Eltern. Ja, es ist richtig, oft erfahren sie erst durch ein anwaltliches Schreiben vom Tun ihrer Kinder im Internet und das Erschrecken ist in der Regel riesengroß. Für viele von uns ist vermutlich die Medienkultur der Heranwachsenden, ihre Sicherheit im Umgang mit Medien, vom Handy bis zum Internet, aber auch ihre Unbekümmertheit, was die Risiken dieser Medien anbelangt, erstaunlich. Deshalb sind flankierend zu den Anstrengungen der Schule auch die Eltern für die Thematik zu sensibilisieren. Computer sind eben nicht nur zum Verbinden von Netzwerken geeignet, sie verbinden auch die Gefahren der Verletzung von Datenschutz und Urheberrechten im Alltag miteinander. Und diese Gefahren treffen Lehrende, Lernende und Eltern gleichermaßen.

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Ein zweiter Bereich, wo Sie im Ländle bleiben können – um diesen Terminus einmal aufzugreifen –, wäre der Datenschutz, der uns in diesen Tagen sehr stark umtreibt, nicht nur bei der Bahn, auch bei der Stadt Stuttgart und insbesondere in den letzten Monaten bei privaten Unternehmen. Wir haben seit Langem zusammen mit den Grünen die Zusammenlegung des privaten und des öffentlichen Datenschutzes gefordert.

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Warum sind Sie diesen Vorschlägen nie gefolgt? Das darf Ihr FDP-Kollege Wolff tun, ein Bundestagsabgeordneter, der dann einen Brief an den Innenminister des Landes Baden-Würt temberg schreibt und für diese Zusammenlegung von privatem und öffentlichem Datenschutz wirbt.

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nichts damit zu tun, dass sie etwas verbergen wollen. Nicht jedes - jetzt benutze ich das Argument, das Sie beim Datenschutz oder bei der Vorratsspeicherung immer benutzen - Detail aus dem Leben eines Menschen, auch nicht eines Politikers, geht jeden etwas an.

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Ich würde mir wünschen, dass Sie diesen Gedanken auch einmal nach vorn stellen, wenn es um die Schwächsten in der Gesellschaft und um deren Datenschutz geht.

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Müssen wir beim Datenschutz etwas verändern? Wenn Einsatzleitstellen auf Vorgangsbearbeitungsprogramme nicht zurückgreifen können, dann darf auch dies kein Tabuthema sein. Ich betone: kein

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Anders als Ihr Parteikollege Dr. Klug in SchleswigHolstein halte ich diese Diskussion aber nicht für übertrieben, weil dieser Landesregierung und auch mir persönlich der Datenschutz sehr wichtig ist. Deswegen sage ich ausdrücklich: Die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten wird es geben. Es geht – das ist aber auch jetzt schon klar – mitnichten darum, in irgendwelche Lehrer-PCs Einblick zu nehmen. Es ist auch nicht geplant – das ist schon im Vertrag nachzulesen –, dass die Schulbuchverlage auf Schulrechner Zugriff haben, sondern dass nach Vorankündigung die Schulträger, die für die Medien in den Schulen zuständig sind, diese Software, sobald sie vorliegen sollte und datenschutzrechtlich geprüft ist, anwenden. Nicht die Verlage! Das stelle ich hier ausdrücklich klar.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe auch noch eine Frage an Frau Ministerin Löhrmann zum Datenschutz in dieser Angelegenheit: Gerade auch in der Schulpraxis wird es als problematisch angesehen, dass Sie einem Vertragswerk zu einem Zeitpunkt zugestimmt haben, als eben noch nicht genau feststand, was die Software technisch kann und wie sie funktioniert.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir bereits heute wieder über das Thema Datenschutz sprechen, nachdem wir in der letzten Sitzung den Bericht des Datenschutzbeauftragten besprochen haben. Ich freue mich weiterhin darüber, dass zu dieser Zeit das Haus noch so voll ist. Ich bin fast etwas überrascht. Ich weiß nicht, woher das kommt.

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Wir begrüßen es, dass der europäische Datenschutz auch bei Unternehmen angewendet werden soll, die außerhalb von Europa ihren Sitz haben.

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Da wir als Parlament nur im Rahmen der Landesgesetzgebung tätig werden können und die Landesregierung im Bundesrat die Möglichkeit hat, auf bestimmte Entwicklungen einwirken zu können, haben wir im Antrag eine Reihe von Punkten aufgeführt, die wir von der Landesregierung berücksichtigt haben möchten. Das sind folgende Forderungen: Wir möchten – das habe ich bereits erwähnt –, dass die angestrebten und erreichten Fortschritte im Datenschutz auch auf europäischer Ebene Anwendung finden.

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Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, dass die Sanktionen wirkungsvoll sind. Es darf nicht mit Geringststrafen gearbeitet werden, sondern es müssen wirklich schmerzhafte Strafen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen verhängt werden. Ich nenne nur ein kleines Beispiel. Wenn das, was die EU vorhat, auf die Bahn angewandt würde, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte, würde dies bedeuten, dass sie 700 Millionen Euro an Strafe zahlen muss. Das halten wir für einen richtigen Weg; denn Datenschutz muss uns viel, viel wert sein.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Auch ich freue mich, dass wir heute wieder – und damit zwei Plenarsitzungen hintereinander – über den Datenschutz reden. Das ist ein wichtiges Thema.

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Klar ist, dass es im Datenschutzbereich sehr oft an Sanktionen mangelt. Man kann die Unternehmen ermahnen, aber wenn es keine Sanktionen gibt, die die Unternehmen dazu bringen, sich dem Datenschutz zu verpflichten, ist das alles nur eine leere Hülle und sind das nur freiwillige Selbstverpflichtungen, mit denen niemandem geholfen ist.

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Ganz klar ist, wir brauchen beim Datenschutz eine internationale Regelung. Da halte ich eine EU-weite Regelung für einen wichtigen Schritt. Dann ist es umso wichtiger, dass wir von rheinland-pfälzischer Seite und von Deutschland aus einfordern, dass wir unsere Datenschutztradition, unseren hohen Datenschutzstandard europaweit durchsetzen können.

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Die Grundlage der Reform ist Artikel 8 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die uns aufgibt, den Datenschutz als Primärrecht zu regeln, das heißt, es gibt einen klaren Auftrag, hier nachzubessern, dass man eine 15 Jahre alte Richtlinie nicht als Vorlage hat.

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Wir GRÜNE wollen eine umfassende Reform sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene. Wir wollen, dass der Datenschutz, wie er in der rheinlandpfälzischen Landesverfassung steht, auch im Grundgesetz steht, damit man ganz klar sagt, Datenschutzbedürfnisse haben hier Grundrechtestatus.

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Herr Pörksen, es war richtig, wie Sie die Herausforderungen an den Datenschutz beschrieben haben, die natürlich internationaler werden und immer andere Dimensionen annehmen. Von daher ist es sehr sinnvoll, sich in der Art und Weise mit Initiativen zu beschäftigen.

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Oder erinnern wir uns an die Skandale zur Überwachung von Mitarbeitern - aber nicht nur bei Schlecker. Merken wir uns als Stichwort für politische Konsequenzen: betrieblicher Datenschutz.

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Da sind wir bei unseren altbekannten Themen, die ich gerade genannt habe. Ich fasse sie noch einmal zusammen: Mitbestimmung, Tariftreue - wir haben in Kürze die Gelegenheit, bei den Beratungen über das Vergabegesetz da nachzuhelfen -, Mindestlohn - auch dafür bietet sich eine Möglichkeit im Vergabegesetz des Landes -, Leiharbeit, Datenschutz, Unternehmensbesteuerung, Handels

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Im Augenblick sind Leistungszulagen Zulagen, die hinter der verschlossenen Tür verhandelt werden. Sie sind Gegenstände individueller Verträge und Vereinbarungen und unterliegen damit dem Datenschutz. Damit ist uns überhaupt nicht zugänglich, was dort passiert.

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Im Bereich der inneren Sicherheit gibt es viele andere Fragen. Insbesondere aus unserer Sicht ist die Frage des Umgangs des Staates mit den Rechten der Bürger anzusprechen. Beim Datenschutz stellt sich beispielsweise die Frage: Werden Daten, auch wenn sie rechtswidrig erhoben worden sind, archiviert? Das heißt: Wird der Rechtsverstoß, der bei der rechtswidrigen Erhebung von Daten begangen worden ist, durch die Archivierung sozusagen verewigt, perpetuiert?

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, es ist eine mittlere Zumutung, nach 20 oder besser gesagt 24 Stunden Haushaltsdiskussion jetzt noch ein kompliziertes Fachgesetz zu besprechen. Es geht um den Datenschutz. Ich denke, es ist ein wichtiges Gesetz. Daher darf ich Sie bitten, meinen Beitrag als kleinen physischen und psychischen Härtetest hinzunehmen und mir und den anderen Rednern einige Minuten zuzuhören.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich reizt es zu solch später Stunde, den Redebeitrag zu Protokoll zu geben. Allerdings denke ich, gerade dem Datenschutz ist es vielleicht nicht unbedingt angemessen, alles komplett zu Protokoll zu geben.

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Datenschutz und Datenkontrolle sind allerdings Ausprägung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der informationellen Selbstbestimmung. Deshalb hat sich auch die Koalition diesem Thema gewidmet – und dies sehr gründlich und nicht nach einem Tiefschlaf, sondern nach ausreichender tiefgründiger Diskussion; denn sonst hätte nicht ein solch fantastisches Gesetz vorgelegt werden können, und zwar ein Datenschutzgesetz für den privaten Bereich, eine Datenschutzaufsicht, die neu geregelt und jetzt auch in der Zuständigkeit dem Landesdatenschutzbeauftragten zugeordnet wird.