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Nachdem das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz überarbeitet worden ist, sehen wir keinen Bedarf für weitere Eingriffsbefugnisse zur Gefahrenabwehr. Konkret heißt das, wir werden die getroffenen Regelungen zur Online-Durchsuchung überprüfen. Dem Datenschutz gilt weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit.

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1. Stellungnahme des Senats zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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solle als polizeiliche Befugnis im Bremischen Polizeigesetz verankert werden, aber unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nur das Wie, liebe CDU-Fraktion, beschreiben Sie leider in Ihrem Antrag nicht. Bundesdeutsche Datenschützer und, ich denke, auch unsere Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit finden solche Eingriffe in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern nicht wirklich witzig.

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weil dies bereits Praxis ist und die Ansprechbarkeit der Polizei im Einsatz stärkt. Das verletzt auch nicht die informationelle Selbstbestimmung der Beamten, das bestätigt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Brandenburg. Auch bei der Agentur für Arbeit hängen Namensschilder vor der Tür, kein Angestellter fühlte sich deshalb einem Generalverdacht ausgesetzt.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Zu Einzelplan 01 - Landtag - lag ein Schreiben des Präsidenten des Landtages vor, das den Finanzbedarf des Landtags und der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz noch einmal darlegte. Es gab eine intensive Diskussion zu Kapitel 01 01 - Landtag - zu den Themen Personal sowie Informations- und Kommunikationstechnik, aber keine Veränderungen bei den Ansätzen.

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Zu Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - gab es einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der einen Kompromissvorschlag zum Stellenplan enthielt. Der Landesbeauftragte hatte acht neue Stellen aufgrund des erheblichen Arbeitszuwachses angemeldet. Die Fraktionen der CDU und der SPD hatten sich diesbezüglich auf einen Aufwuchs von fünf Stellen in ihrem Änderungsantrag verständigt. Dazu gab es eine intensive Diskussion, ebenso zu den geplanten Stellenhebungen.

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ist. Im Nachhinein hat dies zu erheblicher Unruhe sowohl beim Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch bei der Landtagsverwaltung geführt. Die Kolleginnen und Kollegen hatten keine Chance, vor der Bereinigungssitzung die vorläufige Beschlussempfehlung gegenzulesen und mit dem Beschlussprotokoll zu vergleichen, wie es ansonsten üblich war.

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Ich kenne zufällig den Briefwechsel, der im Nachgang zwischen dem Finanzministerium und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geführt wurde. Hierin wurde eindeutig betont, dass diese

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Ich war bei dieser Auszeit dabei. Die Koalition von CDU und SPD hat einen Änderungsantrag gestellt, in dem ein Paket von fünf Stellen plus Sachkosten etc. für den privaten Datenschutz vorgesehen war. Sie wollten acht Stellen; Sie wollten mehr. Dieses Ansinnen war weitergehend. Unser Änderungsantrag hat eine Mehrheit gefunden.

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Die GPS-Ortung ist gemäß den Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz geregelt. Sie ist ausschließlich zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden

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Lkw-Fahrern nicht im Griff -, machen wir die Vignetten, müssen wir die Polizei in Zukunft auf Pickerljagd schicken, wozu wir ohnehin zu wenig Beamte haben, machen Sie On-Board-Units mit teueren Erfassungsgeräten, dann frage ich mich, wie das mit dem Thema Datenschutz aussieht; wenn jeder Autobahnkilometer minutiös abgerechnet wird, dann ist das sicherlich auch nicht das, was wir wollen. Ich bin der Meinung, bei diesen Dingen müssen wir sehr genau nachdenken und nicht zuerst einen Versuchsballon starten, was Herr Beckstein damals vor der Landtagswahl versucht hat und was sehr schnell wieder in die Schublade gekommen ist, was Ramsauer erneut versucht hat. Dort wird nicht viel zu holen sein außer viel Bürokratie, viele Kosten für die Steuerzahler und viele blutige Köpfe. Also hier bitte äußerste Vorsicht. Konzentrieren Sie sich auf das Verkehrsnetz, das wir heute haben, ob es Kommunalstraßen sind, ob es Stadtstraßen sind, ob es ein gezielter Ausbau des Autobahnnetzes an der einen oder anderen Stelle ist. Bleiben Sie auf dem Teppich, vergaloppieren Sie sich nicht.

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Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jegliche Arbeit ihren Wert, das gilt auch für ehrenamtliche Arbeit und für Familienarbeit. Erwerbsarbeit muss den Lebensunterhalt sichern, Sicherheit und Lebensplanung ermöglichen sowie gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung sicherstellen. Nur gute Arbeit ermöglicht den Menschen ein aktives gesellschaftliches Leben. Ein angemessenes und tariflich geschütztes Einkommen, Entgeltgleichheit, gesunde Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung, starke Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und ein Datenschutz für alle Beschäftigten auf Augenhöhe sind für uns Merkmale von guter und gerecht entlohnter Arbeit.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zum Schluss noch einmal dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für Informationsfreiheit herzlich danken. Er hat eine gute Zusammenarbeit mit uns gepflegt. An der Stelle sollte man dafür einmal Danke schön sagen.

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Zu Frage 1: Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten kommt im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes besondere Bedeutung zu. Ihre Aufgabe ist es, auf die Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuweisen und dabei in erster Linie präventiv tätig zu werden. Hierzu beraten die betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Stellen, für die sie in ihrer Funktion tätig sind, in allen datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Fragen, schulen die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen, kontrollieren die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und unterstützen die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind für die Organisation des Datenschutzes unverzichtbar und tragen ganz wesentlich zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei.

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Zurzeit wird das Thema Datenschutz auf europäischer Ebene intensiv diskutiert. Wie sehen Sie die Chancen, dass die Regelung, die wir in Deutschland haben, auch in anderen europäischen Ländern zum Tragen kommt, oder wird das im Zuge der Nivellierung nach unten abgesenkt?

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Ein großes Manko liegt auch in den fehlenden Möglichkeiten einer Prüfung der Antragsteller. Es ist zwar einsehbar, wenn ein Widerruf erfolgt ist, allerdings sind fehlende Verwendungsnachweise dienststellenübergreifend gerade nicht sichtbar. Der Datenschutz darf aber einer ordnungsgemäßen Prüfung hier nicht entgegenstehen.

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Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Datenschutz am Arbeitsplatz stärken Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern! (Drs. 16/2691)

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Was muss man hören oder lesen von Burschen, die nicht brav gewesen?" Die CSU bekennt sich zum Datenschutz. Willkommen im Boot!

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Kolleginnen und Kollegen von der FDP, außerdem muss ich Ihnen eines sagen: Es ist schon bedauerlich, dass Sie Ihren Koalitionspartner dazu gebracht haben, diesen Fragenkatalog aufzusetzen. Noch trauriger ist aber, dass Sie dazu nicht sprechen. Das ist keine Haltung zum Datenschutz. So haben Sie das Copyright oder gar die Meinungsführerschaft nicht im Ansatz verdient. Das haben Sie hiermit deutlich zum Ausdruck gebracht.

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Das zeigt sich auch deutlich bei der Handhabung sonstiger Datenschutzangelegenheiten. Auf der einen Seite sprechen Sie davon, Daten schützen zu wollen, und auf der anderen Seite verhindern Sie mit den fadenscheinigsten Gründen, und zwar vom Datenschutz her, unseren Antrag zu einem Informationsfreiheitsgesetz. Sie spielen ein beliebiges Spiel, und dieses beliebige Spiel ist unglaubwürdig.

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Wir werden nicht locker lassen, weil der Datenschutz eine Domäne der FDP ist und wir die Arbeitnehmerrechte stärken wollen. Daher wird es klare Vorgaben geben. Wir werden die Oppositionsanträge, die uns etwas zu weit gehen, ablehnen und dem Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP unsere Zustimmung geben. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis, dass ich meine Rede etwas verkürze. Wir haben noch eine lange Debatte vor uns.

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Der Staatsregierung ist die Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis selbstverständlich voll bewusst. Die Datenschutz-Skandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass einige Punkte beim Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich genauer geregelt werden müssen. Die Generalklauseln der allgemeinen Datenschutzgesetze reichen dort nicht mehr aus. Ich darf nur an die von den Medien ausführlich dargestellten Fälle der unzulässigen Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Einzelhandel oder an die bereits angesprochene Abgabe von Bluttests bei der Einstellung erinnern.

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Vertreter der beteiligten Ressorts und Vertreter des Bayerischen Landesamts für Datenschutz zu einem Gespräch in meinem Hause eingeladen. Dabei wurden die Meinungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände zum Arbeitnehmerdatenschutz zusammengetragen. Ich werde demnächst im Ministerrat über dieses Gespräch berichten.

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Dass uns der Datenschutz wichtig ist, zeigt sich daran, dass die Schaffung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach zügig vorangebracht wurde. Der umfangreiche personelle Ausbau dieses Landesamtes hat bereits im vergangenen Jahr begonnen und wurde im Laufe dieses Jahres fortgesetzt. Dieses Landesamt ist gerade für den Arbeitnehmerdatenschutz und für die Aufsicht über eine Fülle von Betrieben in unserem Lande von ganz entscheidender Bedeutung.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das „Thüringer Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe“ wurde in der 139. Sitzung im Dezember vorigen Jahres erstmals im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss selbst beschloss in seiner 54. Sitzung am 16. Januar, eine Mündliche Anhörung durchzuführen, und beschloss auch die Liste der Anzuhörenden. Darüber hinaus wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gebeten, sich gemäß § 112 unserer Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf zu äußern.

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Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 3. April 2014 und in seiner 77. Sitzung am 15. Mai 2014 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren hierzu durchgeführt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dabei keine Bedenken zum Gesetzentwurf geäußert. Für das Bistum Erfurt, das Bistum DresdenMeißen und das Bistum Fulda hat sich das Katholische Büro Erfurt an der Anhörung beteiligt. Für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck und das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsen und das Evangelische Büro in Thüringen hat sich das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland an der Anhörung beteiligt. Die Vertreter beider Kirchen haben dabei keine Einwendungen geltend gemacht. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Danke.

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wahrt. Der Absender ist wirklich die Person, die als Absender angegeben wird. Kryptografie verhindert auch, dass jemand anderes in unserem Namen Nachrichten verschickt, und dient dem Schutz der Integrität, das heißt, die Nachricht kann auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht mutwillig verändert werden. Es sind also immer drei Angriffspunkte, die wir haben, wenn wir nicht kryptografieren. Hinzu ist noch gekommen, ich erzähle Ihnen nichts Neues, dass wir seit dem letzten Sommer von massenhaften und anlasslosen Überwachungspraktiken erfahren haben. Das ist nicht nur die NSA, der britische Geheimdienst hat sich da auch sehr stark hervorgetan. Die Öffentlichkeit diskutiert bis heute darüber, ob und wie die NSA in der Lage sei, auch verschlüsselte Datenübertragung im Internet zu knacken. Trotzdem sollte uns das nicht davon abhalten, dass wir wenigstens jetzt mit der Verschlüsselung hier mal weiterkommen. Der Einzige, der hier bisher im Land eine verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stellt, ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Gut verständlich für jedermann wird dort erklärt, warum und weshalb man für den Schutz der persönlichen Daten und des eigenen E-Mail-Verkehrs bereit sein sollte, Verschlüsselungstechnologien zu benutzen, und auch dass das in Form einer End-to-End-Verschlüsselung erfolgen muss, das heißt, dass es nicht sein darf, dass zwischendrin von denjenigen, die die Mails transportieren, mitgelesen wird.

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Erfassung, Bearbeitung und Verwaltung von mehr als 40 Millionen Nutzerdaten durch die GEZ – Endet hier etwa jede Kontrollkompetenz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit?

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WDRG dort, wo es um den Datenschutz der Rundfunkanstalt geht. Mag dies für innerbetriebliche Datenschutzfragen der Rundfunkanstalt selbst noch sachdienlich sein, lässt es im Hinblick auf die Sonderstellung der GEZ als zentrale Sammelstelle persönlicher Daten aller Rundfunkteilnehmer der Bundesrepublik Deutschland doch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der insoweit im WDRG getroffenen Regelung oder deren Auslegung aufkommen.

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Befürchtung einer möglichen Befangenheit – jedenfalls soweit es um den Datenschutz bei der organisatorisch verselbständigten GEZ geht – strukturell nicht von vornherein offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen erscheinen lässt.