Vor nicht allzu langer Zeit haben wir zu dem Bericht des Datenschutzbeauftragten ausführlich debattiert. Zwischenzeitlich liegt auch der Bericht des Landesverwaltungsamtes vor, welches für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständig ist.
Allerdings wird der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einem verbesserten Datenschutz für Beschäftige nicht gerecht. Nun soll man auch bei der jetzigen Bundesregierung und der Koalition die Hoffnung nicht aufgeben, dass die zahlreich vorgetragenen Kritikpunkte während der Beratung im Bundestag berücksichtigt werden. Aber es ist im Moment zu kompliziert zu lesen und schwer verständlich. Wir hoffen, dass das nicht Absicht ist.
Meine Damen und Herren! Hier in Sachsen-Anhalt wird zeitnah in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden sein, ob und wie wir die Zuständigkeiten für den Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich zusammenführen.
Wenn ich hier noch ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern darf: Ich habe dort die Idee entwickelt, dass man die fünf Standorte, an denen diese Aufgaben derzeit wahrgenommen werden, auf drei reduziert, nämlich auf die drei Landeshauptstädte. Dann würde man nicht mehr den Datenschutz für den nicht-öffentlichen Bereich in Halle bzw. in Weimar haben.
Da Dresden die einzige Landeshauptstadt ist, in der man die Zuständigkeit für den Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich bereits in einer Organisation zusammengeführt hat, kam ich dann auf die ver
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf angesichts neuester Entwicklungen auf europäischer Ebene am gestrigen Tage noch einmal darauf hinweisen, dass wir beim Thema Datenschutz und Schutz von Daten unserer Bürger bei Reisen noch einiges zu tun haben, wenn die EU-Kommission jetzt darüber nachdenkt, die Fluggastdaten auch auf außereuropäischen Flügen außerhalb der USA zu speichern.
Ich glaube, da ist noch einiges zu regeln. Da müssen wir in Europa noch stärker das Bewusstsein für den Datenschutz wecken, das bei uns auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vielleicht etwas stärker vorhanden ist.
Ich freue mich auf jeden Fall, dass es im Hohen Hause zum Thema Datenschutz eine so breite Mehrheit geben wird, dass wir das als Aufgabe mit in die nächste Legislaturperiode nehmen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie oft wir hier im Hohen Haus über Datenschutz und über Aufklärung der Bürger gesprochen haben. Aber wenn Thüringer Behörden gefragt sind, selbst zu handeln, passiert genau das Gegenteil von dem, worüber wir hier diskutieren.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es sehr bedauerlich, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, dass Sie sich in Ihrem Antrag nur auf die Gefahren von Jugendlichen bei der Internetnutzung berufen und hierzu ein spezielles Konzept verlangen. Junge Menschen sind doch täglich viel mehr verbraucherpolitischen Problemen und Gefahren ausgesetzt, über die wir sie gemeinsam besser informieren und vor denen wir sie besser schützen müssen. Was, Herr Kollege Wichmann, ist mit der Handybenutzung beim Herunterladen von Logos oder aktuellen Klingeltönen oder auch beim Abschluss von Versicherungen, wenn die jungen Menschen in das Berufsleben einsteigen, beim Abschluss des Vertrages im Fitnessstudio oder den Gefahren beim Datenschutz? Hier sind doch Kinder und Jugendliche oft noch nicht in der Lage, das zu überblicken.
Lassen Sie mich an dieser Stelle die Position der Landesregierung noch einmal klar umreißen. Zuständige Behörde für die Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich ist nach § 42 des Thüringer Datenschutzgesetzes in Verbindung
mit § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit - TlfDI -. Im Rahmen dieser Zuständigkeit ist er berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße zur Einhaltung des Datenschutzrechts anzuordnen. Im vorliegenden Fall hat der TLfDI von Anfang an in eigener Zuständigkeit gehandelt. Er ist einem entsprechenden Bürgerhinweis auf das ungesicherte Aktendepot in Immelborn selbst nachgegangen, musste dabei die mittlerweile hinlänglich bekannten Feststellungen treffen und hat unverzüglich die erforderlichen Schritte veranlasst, um einen weiteren ungehinderten Zugang zu den eingelagerten Akten zu verhindern. Die Polizei unterstützt den TLfDI dabei seit Monaten durch eine verstärkte Bestreifung des Umfelds des Objekts. In der Folge hat der TLfDI - bisher leider ohne erkennbaren Erfolg dem Liquidator der verantwortlichen Firma Ad Acta GmbH aufgegeben, die in den ehemaligen Geschäftsräumen lagernden Aktenbestände datenschutzkonform in anderweitigen dafür geeigneten Räumlichkeiten einzulagern. Hier sind noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Nunmehr ist der Landesbeauftragte dabei, die vorhandenen Bestände zu sichten und ihre Zurückführung an die einlagernden Stellen zu veranlassen. Meinem Haus wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass im Rahmen der Untersuchung des eingelagerten Aktenvolumens ein Teil von Akten über Patientendaten ausfindig gemacht und bereits an die betreffende Ärztin zurückgegeben werden konnte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass weitere Akten mit Patientendaten von der betreffenden Ärztin eingelagert wurden, aber bisher noch nicht aufgefunden werden konnten. Damit hat der TLfDI begonnen, den datenschutzgerechten Zustand wiederherzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die heutige Debatte sollte Anstoß dazu sein, Wege zu finden, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit nachhaltig zu stärken. Das betrifft etwa die zügige Besetzung der derzeit vakanten Planstellen beim TLfDI und die entsprechende Ausstattung, um solche datenschutzrechtlichen Großlagen bewältigen zu können. Und die heutige Debatte sollte Anstoß dazu sein, im Hinblick auf den Aktenfund in Immelborn nicht nur zu den von mir eingangs dargestellten Fragen des Thüringer Datenschutzbeauftragten, sondern endlich auch zu einer datenschutzgerechten Lösung zu kommen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir lehnen TTIP und CETA ab. So etwas wollen wir nicht. Wir wollen sicheren Datenschutz, wir wollen einen fairen demokratisch kontrollierten Welthandel, und TTIP und CETA gefährden das.
Ich sage knallhart: Wer in Größenordnungen mit der Gesundheit der Verbraucher spielt, hat kein Recht, sich auf den Datenschutz zu berufen.
Meine Damen und Herren, die Bürgerschaft (Land- tag) hat in ihrer 14. Sitzung am 22. Februar 2012 den Antrag der Fraktion der CDU, Bildungsföderalismus weiterentwickeln, vom 3. Februar 2012, Drucksache 18/222, zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung, den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und federführend an den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit überwiesen. Inzwischen hat die Fraktion der CDU diesen Antrag zurückgezogen. Der federführende Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/469 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Bremisches Landesmediengesetz (BremLMG) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 4. Juli 2012 (Drucksache 18/498)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 21. Sitzung am 6. Juni 2012 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/498 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) schließt sich den Anmerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit an. (Einstimmig)
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.
Vergessen Sie nicht, mit der Diskussion, die wir jetzt geführt haben, leisten wir im Großen und Ganzen all denen, die nicht am verfassungstreuesten sind, nämlich den Extremisten Vorschub, wenn wir nicht bremsend einwirken. Das werden wir weiterhin tun. Uns geht der Bürger vor und nicht der Datenschutz.
Wichtig ist dabei das geplante Datenschutzaudit, das hinsichtlich der Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit bei den Unternehmen eine wichtige Rolle spielt, da es ein marktwirtschaftliches Instrument ist und einen wichtigen Anreiz für eine verbesserte Datenschutzpraxis darstellt.
Der Datenschutz ist für mich ein Topthema. Ich kämpfe für Verbesserungen zum Nutzen der Verbraucher. Ich meine nicht, dass es richtig wäre, sich hier, was Rechtspolitik angeht, zurückzuhalten. Ich meine sehr wohl, dass wir da etwas tun müssen. Die Staatsregierung hat die Auffassung unterstützt, dass die Bürger mit der Weitergabe ihrer Daten nur dann rechnen müssen, wenn sie zuvor dazu eingewilligt haben.
Ich möchte aber noch einen dritten Aspekt ansprechen: Informationsfreiheit und Datenschutz müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Das ist unserer Auffassung nach weder im Gesetzentwurf der SPD noch im Gesetzentwurf der GRÜNEN ausreichend berücksichtigt; denn es kann nicht sein, dass Regelungen des Datenschutzes, die mühsam erkämpft wurden, auf dem Altar der Informationsfreiheit geopfert werden.
Insgesamt kann man sagen, wir Liberale werden nicht zulassen, dass hier der Datenschutz ins Hintertreffen gerät; denn wir sind nicht nur die Partei der Informationsfreiheit, sondern auch die Datenschutzpartei.
Einem Punkt in Ihrem Antrag können wir überhaupt nicht folgen, weshalb wir ihn auch ablehnen werden. Dabei geht es um die Frage der Studienverlaufsstatistik. Diesbezüglich ist es sehr spannend, dass ausgerechnet die FDP - eine liberale, freiheitlich aufgestellte Partei - uns motivieren will, den Datenschutz schmählich zu vernachlässigen und den Studienverlauf von einzelnen Studierenden unter die Lupe zu nehmen. Das widerspricht eindeutig dem Bundesdatenschutz, weshalb wir das so nicht machen können.
Ich erkläre es Ihnen aber auch gern noch einmal im Einzelnen: Das Studienabbruchverhalten - nicht nur die bloße Zahl, sondern auch die Gründe, die Motive - würde alle Hochschulforscher sehr interessieren. Das ist keine Frage. Bei der Umsetzung sehe ich jedoch schwarz; denn die Beteiligung an der Statistik kann nur freiwillig geschehen. Oder sollen die Hochschulen den Datenschutz hier massiv verletzen? Alles andere würde dem Hochschulstatistikgesetz des Bundes widersprechen.
Die Schulen brauchen gleichzeitig qualitativ hochwertige und rechtlich einwandfreie Unterrichtsmedien und den Zugang zu pädagogisch sinnvollen Lernplattformen. All das muss alltagstauglich und hochgradig funktional sein und natürlich Datenschutz genauso berücksichtigen wie Jugendschutz. Wir brauchen allerdings keine weiteren Insellösungen, sondern landesweite Standards.
Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6847
Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2010 Frau Abgeordnete Renner als stellvertretendes Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Da aus bereits zweimal benannten Gründen Frau Renner nicht mehr im Landtag ist, gibt es einen Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/6847, der Ihnen auch vorliegt. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter André Blechschmidt. Gemäß - auch hier zum dritten Mal - des § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn es kein Mitglied im Landtag gibt, das dagegen widerspricht. Ich frage Sie: Gibt es Widerspruch? Den sehe ich, und weil es Widerspruch gibt, wird wie folgt verfahren: Sie erhalten für diese geheime Wahl einen Stimmzettel. Da können Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden, und da wir das Prozedere schon kennen, kann ich jetzt die Schriftführer bitten, nach Eröffnung des Wahlvorgangs die Namen zu verlesen. Die Heiterkeit zeigt mir, dass Ihnen das Spaß macht.