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Die Bayerische Staatsregierung steht ein für Datenschutz in unserem Land, aber sie steht auch ein für bestmöglichen Schutz gegen Mord und Terror. Dafür werden wir auch in Zukunft stehen.

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überwiegt. Sie sind doch diejenigen, die den Datenschutz immer ganz hochhalten.

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Herr Goetz, die ehemalige Bundesjustizministerin der FDP Sie haben es hier ausgeführt - hat sich gern als oberste Vorratsdatenschützerin und Blockadepolitikerin geriert und hat jahrelang das getan, was Sie heute prolongieren wollen. Sie hat fahrlässig Ängste einer angeblich generalverdächtigen Gesamtbevölkerung heraufbeschwören wollen und den freiheitspolitisch ohne Zweifel erforderlichen Datenschutz starrsinnig mutieren lassen - das ist meine Ansicht -, nämlich im Ergebnis zu einem sicherheitspolitischen Taten- und somit Täterschutz durch die Verhinderung der Einführung einer befristeten Vorratsdatenspeicherung.

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Des Weiteren sind bei einer Forderungsabtretung Datenschutz und Bankgeheimnis gefährdet. Denn welcher Forderungserwerber will sich nicht über seine neuen Schuldner informieren? - Leider hat der Bundesgerichtshof das im vergangenen Jahr im Sinne der neuen Gläubiger entschieden. Das ist unter Verbraucherschutzgesichtspunkten unbefriedigend; es besteht also ein gesetzlicher Korrekturbedarf. Diese Regelungsnotwendigkeit müsste nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Banken von Belang sein. Denn auch sie können kein Interesse an dauerhaft negativen Schlagzeilen haben.

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Es wäre schön, wenn die Zahlen dann im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit nachgereicht werden, weil in dem Zusammenhang dann ja auch die Prozentzahl interessant wäre, wenn man diese beiden Zahlen vergleicht. Es ist ja bei 0,06 – –.

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Es ist interfraktionell vereinbart worden, diesen Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

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Persönliche Freiheiten verteidigen, Datenschutz wahren Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger entsprechend der Verfassung des Freistaats Thüringen gewährleisten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6414

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befreundeter Länder haben uns mit einer Realität konfrontiert, die wir bis dahin für unvorstellbar hielten. Erst da wurde den meisten die Gefahr für die Privatsphäre bewusst. Vor 30 Jahren, erinnern wir uns, wehrten sich Bundesbürger noch leidenschaftlich gegen die Volkszählung und setzten am Ende das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch. Dafür hat unser Bundesverfassungsgericht gesorgt. Und heute? Heute tragen Menschen freiwillig oder gedankenlos bei jedem Klick ins Netz Persönliches zum Markte. (...) Naturgemäß hinken dann Gesetze, Konventionen und gesellschaftliche Verabredungen der technologischen und technischen Entwicklung hinterher. Wie noch bei jeder Innovation gilt es auch jetzt, die Ängste nicht übermächtig werden zu lassen, sondern als aufgeklärte und ermächtigte Bürger zu handeln. So sollte der Datenschutz für den Erhalt der Privatsphäre so wichtig werden wie der Umweltschutz für den Erhalt der Lebensgrundlagen. Wir wollen und sollten die Vorteile der digitalen Welt nutzen, uns gegen ihre Nachteile aber bestmöglich schützen. Es gilt also, Lösungen zu suchen, politische und gesellschaftliche, rechtliche, ethische und ganz praktische. Was darf, was muss ein freiheitlicher Staat im Geheimen tun, um seine Bürger durch Nachrichtendienste vor Gewalt und Terror zu schützen? Was aber darf er nicht tun, weil sonst die Freiheit der Sicherheit geopfert wird? (...) Wir brauchen also Gesetze, Konventionen und gesellschaftliche Verabredungen, die diesem epochalen Wandel Rechnung tragen. Gerade in Demokratien muss Politik schon reagieren, wenn ein Problem erst am Horizont auftaucht und sie muss ständig nachjustieren, sobald die Konturen klarer hervortreten. Das ist übrigens eine ihrer Stärken.“

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Es geht allerdings jetzt bei uns darum, dass wir nicht nur ein Grundrecht auf Datenschutz verteidigen, sondern darum, dass auch Geheimdienste keine rechts- und kontrollfreien Räume sein können.

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de und sind jetzt auch Thema des Antrags und haben erhebliche Bedeutung für unseren Rechtsstaat. Der FDP-Fraktion ging und geht es aber nicht darum, zu belehren, sondern wachzurütteln, zu sensibilisieren und den Datenschutz damit auch in Thüringen zum Thema zu machen

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Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, sieht für uns anders aus und ist oft nicht so einfach, wie man sich das vorstellt. Bis heute finden sich höchst unterschiedliche Auffassungen zum Datenschutz bei den Grünen in der Opposition oder Regierung. Das sieht man auch in Baden-Württemberg, wo Grün-Rot im Koalitionsvertrag an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will. Bisher gibt es dank FDP keine rechtliche Grundlage für deutsche Behörden, eine anlasslose Datenspeicherung der Bürgerinnen und Bürger vorzunehmen. Das wird sich nun vermutlich leider wieder ändern.

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Es gibt auch ein paar Punkte, die aus unserer Sicht zustimmungsfähig sind. Eins ist uns, glaube ich, allen klar und das wird auch aus dem Antrag deutlich: Aufklärung allein wird nicht ausreichen. Wir müssen auch Maßnahmen für einen besseren Datenschutz vorantreiben. Das heißt, wir brauchen europäische Sicherheitsstandards und darüber hinaus klare internationale Regeln, die nicht, wie ich bereits gesagt habe, hinter unseren datenschutzrechtlichen Regelungen zurückbleiben sollten.

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Die Bundesregierung war auch nicht bereit, dem Bundesdatenschutzbeauftragten darüber Auskunft zu geben, was jetzt passiert ist und was die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt. Das hat etwas Einmaliges zur Folge gehabt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat die Bundesregierung beanstandet. So was hat es überhaupt noch nicht gegeben. Dass das angeblich nicht existente Problem doch existiert, zeigt sich allerdings inzwischen daran, dass die Bundesregierung sich selbst ausweislich von Presseveröffentlichungen im ManagerMagazin NSA-freie Smartphones bestellt, also abhörsichere Smartphones. Wenn es kein Problem gäbe, bräuchte man die nicht. Die Telekom bietet in diesen Tagen ein abhörsicheres Netz für ihre Kunden an. Sie haben vielleicht auch in Ihrem E-MailPostfach Post von Ihrem eigenen Provider gefunden, wo Ihnen gesagt wird, wir tun alles, um Ihre persönlichen Daten zu schützen. Daraus ergibt sich, dass dieses Paralleluniversum der Geheimdienste offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt und dass wir das hier nicht hinnehmen dürfen. Eine kleine Schadenfreude am Rande ist vielleicht höchstens nur noch gewesen, dass dieses Netz der NSA nicht einmal gegenüber der NSA sicher ist, denn beachtlich ist, dass Herr Snowden, als er dann sozusagen ausgestiegen ist aus diesem Geheimapparat, diese Daten von Hawaii aus abgerufen hat. Also auch er konnte von außen sogar in diese stark gesicherten NSA-Akten eindringen.

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Burkhard Hirsch hat einmal gesagt, er möchte nicht, dass die USA in unserer Verfassung herumholzt wie eine Besatzungsmacht. Wir wollen allerdings auch nicht, dass das Bundesinnenministerium und unsere Dienste uns nicht schützen und uns gegen diesen Grundrechtsangriff nicht verteidigen. Es muss Schluss sein mit dem kalten Krieg, den Geheimdienste gegen Bürgerinnen und Bürger begonnen haben. Dieser kalte Krieg ist nicht einfach nur unschön, er ist verfassungswidrig. Seit 20 Jahren steht die Verpflichtung zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich in unserer Thüringer Verfassung; den Artikel 6 haben Sie hoffentlich alle schon einmal gelesen, da sind wir ein modernes Land, das das Grundrecht auf Datenschutz hat. Aber wir sind nicht nur in Artikel 6 modern, es gibt auch andere moderne Vorschriften. Und der Artikel 7 geht auch weiter als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, denn hier werden nicht nur das Brief-, das Post- und das Fernmeldegeheimnis geschützt, sondern ausdrücklich auch das Kommunikationsgeheimnis. Denn dort heißt es: „Das Briefgeheimnis, das Post- und Fernmeldegeheimnis sowie das Kommunikationsgeheimnis sind unverletzlich.“ Und in dem Artikel in Absatz 2: „Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Sie sind grundsätzlich dem Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme mitzuteilen. Ihm steht der Rechtsweg offen.“ Alles das muss auch gewährleistet sein, wenn solche Angriffe von außen kommen. Und ich freue mich darauf und wünsche mir, dass wir im Innenausschuss einmal gemeinsam überlegen, wie wir auch als kleines Land Thüringen hier eine Vorreiterrolle bei der Verteidigung unserer Bürgerrechte übernehmen können.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben unseren Antrag tatsächlich eher darauf aufgebaut, wie unsere Verfassung mit dem Thema umgeht und weniger, ob nun der Datenschutz das zentrale Thema ist. Das haben Sie vielleicht schon gemerkt, deshalb stehe ich auch hier vorne und werde versuchen, Ihnen nahezubringen, warum wir glauben, dass die Frage des Datenschutzes alleine das Thema nicht wirklich abbilden kann.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es unter politischen Aspekten nicht für angezeigt, eine Art Druckszenario gegenüber den Vereinigten Staaten aufzubauen, wie es im dritten Teil des Antrags wohl angestrebt wird. Die Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union haben soeben erst begonnen. Dieses angestrebte Freihandelsabkommen wäre das größte seiner Art und würde beiden Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Auf europäischer Seite werden die Verhandlungen von der Europäischen Kommission geführt. Der Bundesregierung ist darin vorbehaltlos zuzustimmen, dass im Rahmen dieser Verhandlungen selbstverständlich auch der Datenschutz thematisiert werden muss. Die Verhandlungen bieten aber gerade die Chance, datenschutzrechtliche Aspekte gegenüber den amerikanischen Verhandlungspartnern zur Geltung zu bringen.

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Thüringen unterstützt daher die Haltung der Bundesregierung, die Verhandlungen zu nutzen, um gemeinsame Mindeststandards beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu setzen. Ein Aussetzen der Verhandlungen würde in Sachen Datenschutz keinerlei Zugewinn bringen. Verfehlt wäre es auch, das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen aufzukündigen. Die hiernach zertifizierten Unternehmen unterwerfen sich einem definierten Datenschutzniveau gerade dort, wo der Geltungsbereich unserer Gesetze endet. Folgerichtig wäre mit der Aufkündigung ein Rückfall auf ein wesentlich niedrigeres Datenschutzniveau verbunden.

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Es brennt noch gar nicht und schon sind die wieder unterwegs. Das ist wie vorhin mit dem Datenschutz. Es ist noch gar nichts da, aber es wird erst mal gerufen.

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Die Fraktion DIE LINKE hat drei Dringlichkeitsanträge zu den Themen „Telekom-Abhörskandal verurteilen, unverzüglich Konsequenzen ziehen, Datenschutz stärken“, „Bedarfsgerechte und wohnortnahe Ausbildungsangebote an den beruflichen Schulen in MecklenburgVorpommern zum Schuljahr 2008/2009 sichern“ und „Unterstützung der Forderungen der Milchbauern in Mecklenburg-Vorpommern“ vorgelegt, die nach Prüfung auf den Drucksachen 5/1528, 5/1529 und 5/1530 verteilt werden.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/1528 ein Antrag zum Thema „Telekom-Abhörskandal verurteilen, unverzüglich Konsequenzen ziehen, Datenschutz stärken“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss über die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

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In dem Zusammenhang möchte ich auch auf die Protokollerklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag verweisen. Darin heißt es: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet im Rahmen der anstehenden Strukturreform ein Rundfunkgebührenmodell, das aufkommensneutral ist sowie die soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz bei den Bür gerinnen und Bürgern verbessert. Das Verfahren soll transparent sein, einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand haben und den Datenschutz berücksichtigen.“

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Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wenigstens der Vollständigkeit der Information halber sagen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz im Juli 2010 angewiesen hat, die Daten so lange nicht zu löschen, bis er seinen Abschlussbericht vorgelegt hat.

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Ich wollte das der Vollständigkeit halber sagen, nicht dass der Eindruck entsteht, wir hätten hier monatelang irgendwelche Daten aufgehoben und das wäre nicht korrekt gewesen. Wir haben uns an das gehalten, was der Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Durchführung seiner Untersuchungen und zum Feststellen seines Ergebnisses angewiesen hat.

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Effektiver Datenschutz und Informationsfreiheit für Sachsen-Anhalt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich zur Kenntnis genommen habe, und zwar wohlwollend, dass sich die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag im Kern auch für einen effektiven Datenschutz und für die Informationsfreiheit in Sachsen-Anhalt stark machen, kann ich meine Rede etwas abkürzen. Ich möchte Ihnen einige Grundsätze ans Herz legen.

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Wir sind uns zum einen dessen bewusst bzw. machen uns bewusst, dass im Zeitalter der Informationstechnologie der Datenschutz das zentrale Bürgerrecht des 21. Jahrhunderts ist.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie in erster Linie um Zustimmung zum Ursprungsantrag. Sollten Sie - wovon ich ausgehe - dann dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Mehrheit schenken, wird sich auch die FDP-Fraktion diesem Antrag in der Schlussabstimmung anschließen. Wir hoffen, dass wir in der sechsten Wahlperiode das Thema Datenschutz weiter behandeln können und auch die anliegenden Hausaufgaben erledigen können, wie wir das auch von der vierten auf die fünfte Wahlperiode mit dem Informationszugangsgesetz getan haben. - Vielen Dank.

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was das Bekenntnis zu einem effektiven Datenschutz im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich betrifft, so darf ich ebenso wie mein Vorredner daran erinnern, dass sich sowohl der Landtag als auch die Landesregierung von Sachsen-Anhalt für dieses Ziel stets stark gemacht haben und auch nachhaltig dafür eingetreten sind. Daran - das hoffen wir wohl alle - wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

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Weil es so ist, wie es ist, werden wir nach der Wiederaufnahme unserer Tätigkeit in der neuen Legislaturperiode unverzüglich ein Datenschutzgesetz verabschieden, in dem wir - das ist die Auffassung meiner Fraktion - den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und den im öffentlichen Bereich an einer Stelle zusammenführen. Jetzt dürfen Sie klatschen, Herr Kosmehl.

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In all diesen Punkten stimmen wir mit Ihnen überein. Damit ist das Wesentliche gesagt. Ich bitte insoweit, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Das müssten Sie, Herr Kollege Kosmehl, eigentlich auch tun; denn unser Antrag ist der weitergehende. Da Sie wiederum für einen weitergehenden Datenschutz plädieren, sollten Sie von der FDP-Fraktion sich ein Herz nehmen und unserem Antrag zustimmen. - Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Vor nicht allzu langer Zeit haben wir zu dem Bericht des Datenschutzbeauftragten ausführlich debattiert. Zwischenzeitlich liegt auch der Bericht des Landesverwaltungsamtes vor, welches für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständig ist.