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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 17/1240, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/1407, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1563, Kenntnis.

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und auch innerhalb der SPD relativ schnell darüber erzielt, den Namen Informationsfreiheitsgesetz beizubehalten. Die Begründung ist relativ einfach: Das ist jetzt eine Marke, das wird bundesweit unter diesem Namen so gemacht, und da sollten wir an dieser Stelle auch nicht abweichen. Es gibt, glaube ich, ein oder zwei Bundesländer, die einen anderen Namen gewählt haben. Wir sollten jetzt bei diesem Namen bleiben. Dazu gibt es dann noch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte kurz auf die Punkte eingehen. Es geht hier um die Transparenz bei Verträgen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn es um solche Vertragsgegenstände geht, ist das Informationsbegehren der Bevölkerung grundsätzlich vorrangig zu behandeln. Das wird hier noch einmal klargestellt. Diese Klarstellung führt zu einer Transparenz des Verwaltungshandelns, und das ist das Ziel dieser rot-grünen Koalition und auch des Senats. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte ich noch kurz auf Open Data und Open Gouvernement eingehen. Wir werden das am Freitag im Ausschuss behandeln. Auch das ist ein weiterer Baustein in der Strategie, Verwaltungshandeln transparent zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen. Unterstützen Sie deshalb bitte erstens die Mitteilung des Senats, die wir heute in der zweiten Lesung haben, und zweitens den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen! Dann ist eine Sache noch ganz wichtig, und das müssen wir wie beim Datenschutz selbst machen: Werbung machen für Informationsfreiheit. Auch das ist in dem Ausschussbericht noch einmal klar herausgestellt worden. Wir haben ein gutes Gesetz, wir als Land Bremen sind dort Vorreiter. Allein diese aktive Rolle, die die Verwaltung spielen muss, Dokumente in das Register einzustellen. Das haben alle anderen Informationsfreiheitsgesetze nicht, und darum werden wir teilweise auch beneidet. Wir sollten also als Land Bremen hier an dieser Stelle weiter vorangehen. – Vielen Dank!

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und an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, noch mehr dafür zu sorgen, dass die Bürger auch dieses gute Bürgerrecht kennen, weil der Staat kein Geheimniskrämer sein darf. Der Bürger hat ein Recht auf Transparenz des staatlichen Handelns, und wir müssen darauf achten, dass der Staat dies auch einhält.

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Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein - Tätigkeitsbericht 2007

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz ist die Kunst, Persönlichkeit und Privatsphäre zu schützen und gleichzeitig genug Raum für Übermittlung von Daten, die der Entbürokratisierung, dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger und vor allem dem großen Ziel der inneren Sicherheit und Verbrechensbekämpfung dienen, zu lassen.

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Polizeirecht, dem Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes, dem neuen Umweltinformationsgesetz, dem neuen Schulrecht und der Klärung der letzten Punkte aus dem Datenschutzbericht des Vorvorjahres mit dem Bericht des Innen- und Rechtsausschusses zum Thema Auskunftsersuchen nähern wir uns mit dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz wieder mehr den Alltagsfragen des Datenschutzes und das ist sicherlich auch gut so.

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Wir sehen auch keinen ständigen Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Sicherheit. Anregungen des Unabhängigen Landeszentrums sind von uns sorgfältig geprüft und in Teilen auch in Gesetzestexte umgesetzt worden. Allerdings war es gerade bei der Auseinandersetzung um das Polizeirecht so - da gehe ich doch in die Vergangenheit -, dass nicht alle Stellungnahmen immer durch besondere Sachlichkeit gekennzeichnet waren. Ich bedaure das, aber wir alle sind ja nicht nur Politik- oder Verwaltungsroboter.

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Ich habe gesagt, die Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden. Das ist ein wichtiger Punkt, den man auch nicht unterschätzen darf, weil er auch Geld kostet. Ich glaube auch, dass man bei weiteren Beratungen immer darauf achten muss, dass man einen Teil an Geldern bereitstellt, mit dem man auch Öffentlichkeitsarbeit für dieses Gesetz machen kann. In Berlin haben die Bürger gerade vor wenigen Wochen mit einem Volksentscheid die Offenlegung von umstrittenen Wasserverträgen erzwungen. Was hat das eigentlich mit Bremen zu tun? Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, hat gesagt, die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehört jetzt auf die Tagesordnung, und dabei geht es um eine ganz zentrale Frage, denn, wenn der Staat Aufträge vergibt, die er für die Bürgerinnen und Bürger erledigt und sie an Private vergibt, war es bislang so, dass diese Verträge auch geheim gehalten und nicht offengelegt wurden.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal nicht nur für die Arbeit am Informationsfreiheitsgesetz, selbstverständlich für den Datenschutz, schließe ich mich im Namen der Fraktion DIE LINKE dem Dank an. Außerdem schließen wir uns dem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an. Besonders begrüßen wir die Definition des Begriffs „Verträge der Daseinsvorsorge“. Das war überfällig und notwendig und entwickelte sich auch ein Stück aus der Diskussion um dieses Gesetz. Wir erhoffen uns alle, dass mit zunehmender Bekanntheit dieses Informationsfreiheitsgesetzes – zu dem Namen komme ich gleich – auch konstruktive Mitarbeit und Anregungen das Ganze noch beleben. Zu dem Änderungsantrag! Der Fairness halber, auch ich bin Opposition, ich hatte aber diesen Änderungsantrag, das Begehren von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, in der letzten Sitzung des Medienausschusses schon vorliegen, er musste nur noch einmal juristisch und gesetzlich begutachtet werden. Ganz neu war es also nicht, sonst hätte ich sicher schon etwas gesagt. Nur der Fairness halber, überrascht konnte niemand sein. Zu dem Begriff Informationsfreiheitsgesetz ganz kurz! Nicht nur, dass er bekannt ist, sondern für mich beinhaltet er genau das, was wir darunter verstehen. Da ist der Begriff der Freiheit, das ist die lebendige Bürgerbeteiligung, das ist lebendige Demokratie, und die Freiheit der Information, die jeder und jedem zusteht, das ist hier in Bremen nach meinen Kenntnissen überdurchschnittlich gut gelöst worden. Das sage ich nicht nur, weil ich hier in Bremen wohne, lebe und arbeite, es ist das Beste, das wir so querschnittsmäßig in der Bundesrepublik vorliegen haben. Das andere ist schon mit Recht problematisiert worden: Eine bessere, intensivere und zielgerichtetere Öffentlichkeitsarbeit tut einfach not, ansonsten wird weiterhin ein Stück theoretisch diskutiert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

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Lassen Sie mich kurz auf die Inhalte des Entwurfs eingehen. Hauptinhalt ist die Umsetzung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. November 2012, mit dem verschiedene Bestimmungen des Polizeiaufgabengesetzes für unvereinbar mit der Verfassung erklärt wurden. In diesem Zusammenhang wird die Vorgabe aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu stärken und den Schutz der Vertrauensverhältnisse zu Berufsgeheimnisträgern zu verbessern. Der Entwurf dient auch der vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur Bestandsdatenspeicherung vom 24. Januar 2012 geforderten fachgesetzlichen Bestimmung zum Zugriff auf Telekommunikationsbestandsdaten. Darüber hinaus soll eine Anpassung des Polizeiaufgabengesetzes an mehrere Beschlüsse des Europäischen Rats vorgenommen werden, welche die Datenübermittlung in andere Mitgliedstaaten zum Gegenstand haben. In Bezug auf das Ordnungsbehördengesetz ist die Schaffung einer Regelung vorgesehen, die die Kommunen unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass von örtlich begrenzten Alkoholverbotsregelungen ermächtigt. Die Anhörung nach den §§ 20 und 21 ThürGGO wurde bereits veranlasst. Neben den kommunalen Spitzenverbänden und den Polizeigewerkschaften wurde der Entwurf auch dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dem Thüringer Richterbund, den Kirchen sowie den Verbänden der freien Berufe zugeleitet. Die Landesregierung strebt eine abschließende Beschlussfassung im Mai an.

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Doch zurück zu den Alltagsfragen, insbesondere zu einer. Bedeutsam waren für mich beim Lesen des Berichtes insbesondere die Hinweise über den erschreckend fahrlässigen Umgang mit dem Datenschutz gegenüber Empfängern von Sozialleistungen. Diese Menschen sind kein Behördenfreiwild. Wenn der Bericht anmerkt, dass in acht von zehn nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Akten einer ARGE - Lübeck; hör gut zu, Wolfgang Baasch gleich mehrere, zum Teil erhebliche Datenschutzverletzungen festgestellt werden mussten, sind das offensichtlich nicht mehr die berühmten bedauerlichen Einzelfälle, sondern das ist Ausdruck einer Haltung und Arbeitsweise gegenüber den Rechten von Bürgerinnen und Bürgern, die hinsichtlich der Sorgfalt und Qualität bei den Sachentscheidungen nicht viel Gutes erwarten lassen. So etwas ans Licht der erstaunten Öffentlichkeit zu befördern, ist zweifellos eine wichtige Aufgabe und ein Verdienst des Datenschutzes.

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Wir haben es immer wieder gesagt und es gilt heute mehr denn je: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz sind kein Luxusgut. Das gilt auch in Zeiten der Bedrohung durch internationalen Terrorismus.

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welchen gesellschaftspolitischen Szenarien wir es zu tun haben, wenn wir heute über Datenschutz reden.

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Ich sagte vorhin, dass der Landesdatenschutzbeauftragte ein Dienstleister ist und in seiner Arbeit deutlich macht, wie wir modernen Datenschutz überhaupt auffassen sollten und können. Denn wer neue Verfahren ohne ausreichende Vorbereitung einführt und sich nicht die Zeit nimmt, zu erklären, was es mit dem Verfahren auf sich hat, darf sich natürlich nicht über Skepsis und Ablehnung wundern. In diesem Zusammenhang heißt das Zauberwort in dem Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten „Transparenz“. Also: Sage, was du machst, und sage, aus welchen Gründen.

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Lassen Sie mich also dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz für die Arbeit und für den Bericht danken. Aber die Debatte führt mich doch zu drei Anmerkungen, denn das, was Frau Kollegin Anke Spoorendonk über die Gegensätzlichkeit der Sichtweisen im Innenministerium gesagt hat, ist nicht richtig.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um den Datenschutz in Schleswig-Holstein ist es gut bestellt. Das kann man als Fazit des Tätigkeitsberichts des ULD feststellen. Schwerwiegende Beeinträchtigungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sind im Berichtszeitraum 2006 bei schleswig-holsteinischen Behörden nicht festgestellt worden. Es liegt in der Natur der Sache, dass manches, was auf das Vorjahr bezogen ist, nicht mehr gültig ist. Das gilt zum Beispiel für die Ausführungen zum Online-Datenabruf für öffentliche und private Stellen, wo die Befürchtung geäußert wurde, Schleswig-Holstein würde bundesweit das Schlusslicht werden. Das ist nicht der Fall. Wir haben im Februar dieses Jahres einen Vertrag mit Dataport bezüglich der Erweiterung der Funktionalität der Clearing-Stelle unterzeichnet. Ab dem 29. Juni 2007 nimmt das neue Verfahren seinen Dienst auf, mit dem die Bedenken ausgeräumt werden.

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Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich möchte einen Punkt ansprechen, von dem ich wirklich glaube, dass Sie noch einmal über ihn nachdenken sollten. Sie sagten, dass es an den Menschen selbst liegt, welche Daten sie herausgeben. Das verkennt die Funktion des Rechtsstaates. Wozu haben wir eine Polizei? Die Polizei ist dafür da, dass wir nicht alle mit Schutzweste und Revolver herumlaufen, wie es teilweise in Amerika idealisiert wird. Wir haben eine Polizei, damit wir uns sicher fühlen und nicht ständig auf der Hut sein müssen. Ich verstehe auch den Datenschutz so. Ich

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verstehe den Datenschutz nicht so, dass jeder Bürger aufpassen muss, dass er seine Daten schützt. Ich möchte in Ruhe auch in Geschäften meine Daten weitergeben können, ich möchte im Internet Aufträge geben können, ich möchte meine E-Mail-Adresse oder meine Telefonnummer weitergeben können, ohne befürchten zu müssen, dass meine Daten illegal oder legal gespeichert werden oder in irgendwelchen abstrusen Dateien oder sonst wo landen. Es ist doch der Zweck des Datenschutzes, dass der Bürger nicht ständig selber aufpassen muss, sondern der Staat mit einem Rechtsrahmen garantiert, dass es funktioniert.

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Deswegen glaube ich, dass Ihre Argumentation an diesem Punkt nicht sauber war. Wir müssen die rechtliche Lage und den Datenschutz so organisieren, dass der Mensch eine gewisse Freiheit und einen Spielraum hat, ohne dass er vom Staat überwacht wird. Ich glaube, das sehen Sie auch so. Wir sollten das dann aber auch in der Praxis umsetzen.

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Für uns, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist wichtig, nochmals den überragenden Stellenwert der Prävention zu betonen. Die Rede von Herrn Büttner von der FDP hat mir in vielen Dingen sehr aus dem Herzen gesprochen. Herr Kollege, wir sind nahe beieinander, was die Ausgestaltung dieses Kinderschutzgesetzes angeht. Aufklärungskampagnen, Stärkung der Familienhilfe und wissenschaftliche Begleitung sind in diesem Zusammenhang unverzichtbar. Auch wenn wir verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen und ein Einlade- und Rückmeldewesen befürworten, so sollen doch vertrauensbasierte aufsuchende Maßnahmen und Hilfsangebote im Vordergrund stehen. Die Androhung von Sanktionen im Vorfeld halten wir für kontraproduktiv. Auch der schwierige Spagat zwischen Kinderschutz und Datenschutz muss in einem modernen Kinderschutzgesetz reflektiert werden.

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Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Datenschutz im Justizvollzug in Ba- den-Württemberg (Justizvollzugsdatenschutzgesetz – JVollzDSG) – Drucksache 14/1241

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Ausgangspunkt der Regelung ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es gibt bisher Bestimmungen zum Datenschutz im Strafvollzug. Sie sind aber lückenhaft und betreffen auch nur die Strafhaft und nicht die Jugendstrafhaft und die Untersuchungshaft. Schon deswegen müssen wir jetzt aufgrund der uns zugefallenen Kompetenz handeln.

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Ich glaube, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, den Datenschutz in den Anstalten auf eine klare Grundlage zu stellen, dass es einerseits die Rechte der Betroffenen in gebührendem Maß respektiert und andererseits die Abläufe so weit erleichtert, wie es in den Anstalten gebraucht wird – gerade weil die Beschäftigten gut beschäftigt sind und wir ihnen diese Unterstützung nicht versagen sollten.

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Auffassung als der Landesbeauftragte für den Datenschutz, weil wir meinen, dass der Schutz der Bevölkerung einfach und klar Priorität hat.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als weiteres Thema im Rahmen der Föderalismusreform steht heute im Landtag der Datenschutz auf der Tagesordnung. Das ist sicher ein sehr gewichtiges und gerade im Bereich des Strafvollzugs sensibles Thema. Es ist auch vonseiten unserer Fraktion zu begrüßen, dass die Landesregierung hierzu gesetzliche Grundlagen schafft; denn die se sind bislang nur sehr lückenhaft vorhanden.

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Bei dieser Abwägung kann man gegenüber dem, was der Landesbeauftragte für den Datenschutz zum Teil ausgeführt hat, auch zu politisch anderen, abweichenden Einschätzungen kommen. Ich will hier beispielhaft die Kritik an dem Gesetz zur Schaffung einer gemeinsamen Antiterrordatei für Polizei und Nachrichtendienste und die Kritik am Terrorismusbekämpfungsgesetz auf Bundesebene nennen. Wir meinen, dass diese Kritik im Wesentlichen nicht berechtigt ist.

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Dennoch ist natürlich auch auf diesem Feld der Datenschutz sicherzustellen und ist zu gewährleisten, dass die Erkenntnisse und der Informationsaustausch ausschließlich für die Terrorismusbekämpfung und nicht als Mittel für die allgemeine Strafverfolgung genutzt werden.

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Zwei Anliegen muss der Datenschutz in dieser dynamischen Situation deshalb auf jeden Fall als Leitplanken guter Politik im Blick haben.

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Erstens: Der Datenschutz ist nicht lästig, sondern er schützt die Menschen in ihren Rechten als souveräne und selbstständige Individuen. Er ist notwendig; er stützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

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Auch die Ausführungen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu Fragen der Ausweitung der Videoüberwachung im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes macht, teilen wir in ihrer Grundsätzlichkeit nicht. Zunächst einmal meinen wir, dass man abwarten sollte, bis die Novelle zum Polizeigesetz auch tatsächlich auf dem Tisch liegt, und nicht bereits ohne Anlass „Land unter“ rufen sollte. Zum Zweiten sind wir auch der Meinung, dass Videoüberwachung grundsätzlich ein geeignetes Instrument der polizeilichen Gefahrenabwehr sein kann, wenn in gewissen Grenzen auch der notwendige flexible Einsatz gewährleistet ist. Wir werden die se Fragen dann im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hier im Parlament diskutieren.

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Zweitens: Neben diesem individuellen Aspekt gilt es auch den gesellschaftlichen Aspekt zu beachten. Datenschutz ist nicht destruktiv für wehrhafte Demokratie, sondern er stärkt liberale und soziale Demokratie und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In Auseinandersetzungen mit Gegnern der Liberalität darf die Liberalität deshalb nicht selbst Schaden nehmen.