Michael Föll
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Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir den Datenschutzbericht sehr intensiv im Ständigen Ausschuss beraten haben, will ich mich in meinem Beitrag auf wenige Bemerkungen beschränken, aber natürlich zunächst dem Landesdatenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für den Bericht und für die Arbeit danken – eine wichtige Arbeit, die wir als CDU-Fraktion auch sehr ernst nehmen.
Natürlich ist im Bereich des Datenschutzes immer eine Balance zu finden zwischen einerseits den datenschutzrechtlichen Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger und auf der anderen Seite natürlich auch dem Interesse der Bürgerschaft, dass der Staat insbesondere die innere und äußere Sicherheit gewährleistet. Insoweit ist es, damit bei der Lektüre des Berichts nicht der falsche Tenor ankommt, durchaus wichtig, festzustellen, was der Datenschutzbeauftragte in der Einleitung seines Berichts formuliert hat, nämlich dass die rechtsstaatlichen Mechanismen zum Schutz unserer Grundrechte in unserem Land funktionieren. Ich denke, dies ist eine wichtige, aber gleichwohl selbstverständliche Feststellung.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht zuletzt was das Thema Onlinedurchsuchung anbelangt, gibt uns für die Zukunft eine wesentliche Leitlinie. Auf der einen Seite setzt es eine hohe Hürde, was die konkrete Gefahr anbelangt, die für ein überragend wichtiges Rechtsgut gegeben sein
muss, um einen solchen Eingriff tatsächlich zu rechtfertigen, auf der anderen Seite gibt es aber eben sehr wohl die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Eingriffe sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung gerechtfertigt sein können. Ich denke, dieses Urteil ist eine wichtige Grundlage für die weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Ich will noch kurz etwas zu zwei Themen sagen, und zwar zum einen zum Turnus des Datenschutzberichts, den wir im Ausschuss auch intensiv diskutiert haben. Wir haben bis dato einen jährlichen Turnus, und auf Antrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit beschlossen, zu einem zweijährigen Turnus überzugehen und die Landesregierung zu bitten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ich denke, das, was zwei Drittel aller deutschen Bundesländer machen, lässt sich auch in Baden-Württemberg einführen, ohne dass es irgendeine tatsächliche Einschränkung des Datenschutzes gibt. Im Übrigen wird der Datenschutzbeauftragte, wie bereits heute gesetzlich verankert, auch künftig das Recht zu einer Adhoc-Berichterstattung an den Landtag haben, sodass wir den Datenschutz nicht aus unserem Blickwinkel verlieren werden.
Ich bin dem Landesbeauftragten für den Datenschutz dankbar, dass er diesen zweijährigen Turnus in seinen Ausführungen im Ausschuss durchaus für positiv erachtet hat. Ich denke, die Landesregierung sollte dem Landtag, wenn wir heute den entsprechenden Beschluss fassen, auch so zügig wie möglich den entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Eine letzte Bemerkung noch zur von der SPD und den Grünen beantragten Zusammenlegung des Datenschutzes im öffentlichen und im privaten bzw. nicht öffentlichen Bereich. Auch dies haben wir im Ständigen Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Ich kann nur sagen: Die Anträge sind zum falschen Zeitpunkt gestellt.
Meine Herren Kollegen, alle 16 Bundesländer sind derzeit beim Europäischen Gerichtshof mit einer Klage konfrontiert – auch die Bundesländer, die bereits die Zusammenlegung vorgenommen haben –,
weil die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass alle Bundesländer, die die Zusammenlegung vorgenommen haben, dies nicht entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie gemacht haben.
Wir sind gut beraten, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, um dann – das sage ich Ihnen zu, ebenso wie die Offenheit der CDU-Landtagsfraktion –, wenn die EuGH-Rechtsprechung vorliegt, zügig und rasch die Konsequenzen zu ziehen.
Ich glaube, es macht wenig Sinn, jetzt eine Zusammenlegung vorzunehmen, um sie anschließend nach wenigen Monaten
korrigieren zu müssen, weil uns die Rechtsprechung des EuGH eine – –
Ja. Nur, Herr Kollege Gall: Alle Länder, die die Zusammenlegung gemacht haben, auch die SPD-regierten Bundesländer, haben es dann offensichtlich falsch gemacht,
sonst wären sie nicht von der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof betroffen. Ich denke, das ist in der Sache keine Fragestellung, die uns inhaltlich einen gigantischen Fortschritt bringt; denn auch der private Datenschutz funktioniert durchaus. Es ist ja nicht so, dass er nicht funktionieren würde.
Insoweit halten wir es wirklich für richtig, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Wir sind natürlich bereit, daraus dann die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen. In diesem Sinn wollen wir der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses als Fraktion heute Folge leisten und die ergänzenden Anträge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause will ich es bei wenigen Worten zum Vierten Tätigkeitsbericht bewenden lassen; denn der Bericht spricht eigentlich für sich selbst. Es ist ein hervorragender Bericht, der eine ausgezeichnete Arbeit dokumentiert und einen hervorragenden Ein- und Überblick gewährt, was die Aufgaben und Problemstellungen des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich betrifft.
Ich will mich bei Ihnen, Herr Minister, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Datenschutzreferat im Namen meiner Fraktion sehr herzlich für diese engagierte Arbeit bedanken.
Der Bericht dokumentiert auch, dass es überhaupt keinen Anlass gibt, organisatorisch irgendwelche Veränderungen vorzunehmen. Zur gefundenen Organisationsstruktur, zur Aufgabenteilung zwischen dem Datenschutz im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich kann man eigentlich nur sagen, dass das Bessere des Guten Feind ist. Wir haben die beste Lösung im Land Baden-Württemberg gefunden.
Ich will allerdings zwei, drei Bemerkungen in der Sache machen. Herausheben will ich den Satz im Bericht, der das Leitbild des Datenschutzreferats skizziert: „Vorbeugender Datenschutz ist der beste Datenschutz.“ Es geht nicht darum, hauptsächlich über Ordnungswidrigkeitenverfahren die Einhaltung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich sicherzustellen. Vielmehr wird der Schwerpunkt auf die Beratung hinsichtlich des vorbeugenden Datenschutzes gelegt. Das halten wir für ein ausgezeichnetes Leitbild einer Aufsichtsbehörde. Das ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit.
Auch die Schwerpunkte, die für die zukünftige Aufgabenstellung beschrieben werden, sind richtig gesetzt, z. B. insbesondere im Bereich der Inkassounternehmen und Auskunfteien auch anlassunabhängige Kontrollen vorzunehmen. Das ist notwendig und richtig; denn gerade die Nichteinhaltung des Datenschutzes in diesen Bereichen stellt einen besonders gravierenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar.
Herr Minister, wir können Sie nur ermutigen, dem beschriebenen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Bundesdatenschutzgesetz nachzukommen, um wesentliche Punkte hinsichtlich Auskunfteien und Inkassounternehmen zu regeln. Das betrifft beispielsweise die Voraussetzungen für die Übermittlung von Daten durch Inkassounternehmen an Auskunfteien, die Frage, wie und durch wen bei Bestreiten der Richtigkeit von Datensätzen in diesem Bereich agiert werden kann, Löschungsfristen und insbesondere – das halte ich für besonders gravierend – Regelungen zum sogenannten Scoring-Verfahren. Das ist nämlich im Grunde genommen zwar ein mathematisch-statistisch interessantes Verfahren, aber es hebt nicht mehr auf die Einzelperson ab, sondern beinhaltet nur noch Gruppenmerkmale und führt die Sippenhaft ein. Wir halten das nicht für ein richtiges Verfahren. Wir halten insbesondere die Eingrenzung und auch die Transparenz gegenüber den Betroffenen für notwendig.
Lassen Sie mich zum Thema „Unerlaubte Werbung via E-Mail und Telefon“ noch ein paar Worte sagen. Das sind sicher nicht die gravierendsten Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, aber das sind mit die lästigsten Eingriffe. Wir glauben, dass es insbesondere bei Verstößen in diesem Bereich angesagt ist, im Wege von Ordnungswidrigkeitenverfahren strikter vorzugehen. Nicht ohne Grund beschweren sich die Bürger darüber in großer Zahl beim Datenschutzreferat, aber auch bei anderen Dienststellen.
Fazit: Die Arbeit des Datenschutzreferats ist erfolgreich und gut. Wir werden diese Arbeit auch weiterhin aufmerksam begleiten und überall dort unterstützen, wo wir zur Stärkung des Datenschutzes im nicht öffentlichen Bereich zusätzlichen Handlungsbedarf sehen.
Ich darf mich im Namen meiner Fraktion bedanken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich versuchen, meine Ausführungen auf wenige Bemerkungen zu beschränken.
Zunächst will ich natürlich auch hier im Parlament dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seinen Tätigkeitsbericht – für diesen pointierten, engagierten und sehr qualifizierten Bericht, wie wir meinen – herzlich danken. Wir als CDU-Fraktion nehmen die Inhalte des Berichts sehr ernst. Dieser Bericht mit einer Vielzahl von Einzelanmerkungen und auch grundsätzlichen Ausführungen zeigt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz heute und auch in Zukunft eine wichtige und notwendige Institution darstellt.
Für die CDU-Fraktion ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Freiheitsrecht ein wichtiges Recht, das einen sehr hohen Stellenwert besitzt. Aber es stellt kein absolutes Recht dar, sondern wir haben dieses Recht und andere Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen. Dazu gehören in diesen Zei ten – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Terrorismusgefahr – z. B. Fragen der inneren Sicherheit. Es ist dann unsere Aufgabe als Parlamentarier, diese Abwägung in den Gesetzgebungsverfahren im Rahmen unserer Verfassung vorzunehmen.
Bei dieser Abwägung kann man gegenüber dem, was der Landesbeauftragte für den Datenschutz zum Teil ausgeführt hat, auch zu politisch anderen, abweichenden Einschätzungen kommen. Ich will hier beispielhaft die Kritik an dem Gesetz zur Schaffung einer gemeinsamen Antiterrordatei für Polizei und Nachrichtendienste und die Kritik am Terrorismusbekämpfungsgesetz auf Bundesebene nennen. Wir meinen, dass diese Kritik im Wesentlichen nicht berechtigt ist.
Ich will für meine Fraktion ganz ausdrücklich sagen, dass kaum ein Bürger in unserem Land Verständnis dafür hätte,
wenn im Falle eines terroristischen Anschlags – was hoffentlich nie passieren wird, aber was durchaus mit erwogen werden muss – dessen Verhinderung nicht möglich gewesen wäre, weil beispielsweise die unterschiedlichen Sicherheitsdienste in unserem Land sich nicht gegenseitig die notwendigen Auskünfte und Informationen erteilen dürfen.
Dennoch ist natürlich auch auf diesem Feld der Datenschutz sicherzustellen und ist zu gewährleisten, dass die Erkenntnisse und der Informationsaustausch ausschließlich für die Terrorismusbekämpfung und nicht als Mittel für die allgemeine Strafverfolgung genutzt werden.
Auch die Ausführungen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu Fragen der Ausweitung der Videoüberwachung im Rahmen der Novellierung des Polizeigesetzes macht, teilen wir in ihrer Grundsätzlichkeit nicht. Zunächst einmal meinen wir, dass man abwarten sollte, bis die Novelle zum Polizeigesetz auch tatsächlich auf dem Tisch liegt, und nicht bereits ohne Anlass „Land unter“ rufen sollte. Zum Zweiten sind wir auch der Meinung, dass Videoüberwachung grundsätzlich ein geeignetes Instrument der polizeilichen Gefahrenabwehr sein kann, wenn in gewissen Grenzen auch der notwendige flexible Einsatz gewährleistet ist. Wir werden die se Fragen dann im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hier im Parlament diskutieren.
Der Innenminister hat dankenswerterweise auch im Ausschuss die Zusage gemacht, den Datenschutzbeauftragten frühzeitig entsprechend einzubeziehen. Genau in dieser frühzeitigen Einbeziehung und Beteiligung liegt, denke ich, neben der Wahrnehmung der Kontroll- und Prüfungsrechte ein wichtiges und zukünftig bedeutender werdendes Aufgabenfeld des Datenschutzbeauftragten, damit nicht erst im Zuge von Beanstandungen Nachbesserungen vorgenommen werden, sondern bereits im Vorfeld datenschutzrechtlich verträgliche Lösungen gefunden werden.
Ich will auch auf eine wichtige Funktion der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten hinweisen, die im Tätigkeitsbericht, der ja auch nur einen Ausschnitt darstellt, gar nicht in vollem Umfang zum Ausdruck kommt. Das ist die präventive Wirkung in der öffentlichen Verwaltung, die der Datenschutzbeauftragte allein schon durch die Existenz seiner Institution erzielt.
Meine Damen und Herren, der Datenschutzbeauftragte ist eine wichtige Institution in unserem Land. Die CDU-Fraktion wird den Belangen des Datenschutzes auch weiterhin einen hohen Stellenwert beimessen.
Lassen Sie mich abschließend noch zum Antrag der Grünen sagen: Wir werden den Antrag, auch den nicht öffentlichen Datenschutz in das Aufgabengebiet des Landesbeauftragten für den Datenschutz einzubeziehen, aus verfassungsrechtlichen, aber vor allem aus verfassungspolitischen Gründen ablehnen. Darüber haben wir im Ausschuss vertieft gesprochen.
Ich darf meine Ausführungen damit beenden und mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Integration von Migranten ist ganz ohne Zweifel eines der Schlüsselthemen für das gute Zusammenleben der Menschen in unserem Land, insbesondere natürlich in unseren Städten, wo ja der Anteil der Migranten besonders hoch ist. Allein in der Landeshauptstadt Stuttgart haben 34 % der Einwohner einen Migrationshintergrund; bei den unter 25-jährigen sind es über 40 %.
Das Bild allerdings, das Sie gezeichnet haben, Herr Kollege Braun, ist ein Bild, das bei Weitem nicht der Wirklichkeit entspricht.
In diesem Land und in den Städten dieses Landes funktioniert die Integration Tag für Tag im Großen und Ganzen. Das ist die Realität; hunderttausendfach funktioniert sie Tag für Tag in diesem Land.
Nicht ohne Grund hat beispielsweise die Landeshauptstadt 2003 den UNESCO-Preis „Cities for Peace“ für die vorbildliche Integrationspolitik erhalten. Dies ist eine Gemeinschaftsleistung von Stadt und Land, so wie auch die übrigen Städte und Gemeinden in diesem Land gemeinsam mit dem Land Integrationspolitik betreiben.
Natürlich gibt es Handlungsfelder. Das ist doch überhaupt keine Frage, und das will doch auch niemand in Abrede stellen. Natürlich ist die Veröffentlichung des Statistischen Landesamts, wonach 36 % der jungen Migranten nicht über
eine berufliche Ausbildung verfügen, ein Zeichen dafür, dass es Handlungsfelder gibt. Das ist ganz ohne Zweifel wahr. Aber das ist zunächst einmal eine Rückschau in die Vergangenheit. Es zeigt natürlich nicht auf, was das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit den Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahren bereits an großen Anstrengungen unternommen hat, um die Integration von Migranten zu verbessern.
Ich will vier Beispiele nennen:
Da ist zunächst einmal die Sprachförderung, das Erlernen der deutschen Sprache, sowohl in den Schulen als auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen, die vom Land aktiv angegangen und von den Städten und Gemeinden in diesem Land aufgegriffen und umgesetzt wird.
Da ist der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung,
der dieses Thema aufgreift. Auch das Konzept „Schulreifes Kind“ greift diese Thematik auf, nicht zuletzt auch im Bereich derer, die über unzureichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das sind Migranten, aber es sind nicht nur Migranten; auch dies muss man, glaube ich, in aller Offenheit sagen.
Selbstverständlich.
Herr Kollege Zeller, ich habe ja nicht bestritten, dass es Handlungsfelder gibt.
Ich male es doch nicht schön, aber Sie müssen doch auch die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen.
Das ist auch ein Stück Wirklichkeit, aber es ist nicht die ganze Wirklichkeit in diesem Land und in den Städten dieses Landes.
Ich denke, dass nicht zuletzt das Land Baden-Württemberg als Land mit dem höchsten Migrantenanteil im Vergleich zu anderen Bundesländern die Integration von Migranten, gerade in den Schulen, besonders gut in der Praxis bewerkstelligt.
Das ist die Wirklichkeit. Diese Vergleiche müssen Sie zur Kenntnis nehmen, auch wenn Ihnen das nicht passt.
Ich will ein zweites Beispiel nennen, wo die Landesregierung Anstrengungen unternommen hat, die es fortzusetzen gilt und die die Städte und Gemeinden aufgenommen haben: die Elternarbeit, beispielsweise die „Mama lernt Deutsch“-Kurse, die wir inzwischen an vielen Schulen haben, weil wir zeigen müssen, dass Bildung eine besondere Wertigkeit in diesem Land hat.
Ich will darüber hinaus die Landesregierung darin bestärken, beim ESF-Programm für die Förderperiode 2007 bis 2013 den Schwerpunkt auf junge Menschen mit Brüchen in der Schulbiografie im Übergang zum Berufsleben zu setzen. Das ist, glaube ich, die Fragestellung, bei der sich entscheiden wird, ob Integration gelingt oder nicht gelingt.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines bemerken. Wir sollten das Thema „Integration von Migranten“ nicht nur als Problem begreifen, und wir sollten dieses Thema auch nicht nur unter Aufzeigung der Defizite diskutieren, sondern wir sollten auch die wirklich gelungenen Beispiele von Migranten anführen, die in diesem Land erfolgreiche Bildungswege hinter sich haben, erfolgreich den Übergang ins Berufsleben geschafft haben. Denn ich glaube, es ist wichtig, dass in der Bevölkerung wahrgenommen wird, dass es diese Erfolge gibt – und das ist die ganz überwiegende Zahl –, und dass vor allem diese positiven Beispiele auch Vorbild sein können für junge Migranten, was ihren eigenen Lebensweg anbelangt.
Daher kann ich nur sagen: Die Landesregierung ist mit ihrer Integrationspolitik auf einem richtigen Weg. Die CDUFraktion unterstützt diese Politik. Wir halten weder ein Sofortprogramm für notwendig, noch halten wir es für notwendig, jährliche Integrationsberichte abzugeben.
Durch das bedruckte Papier ist bislang kein einziger Mensch in diesem Land integriert worden, sondern es sind die konkreten praktischen Anstrengungen vor Ort, die zur Integration von Migranten führen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Über die Tatsache, dass die Pressefreiheit ein essenzieller Bestandteil des Grundrechts auf Meinungsfrei
heit und damit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, sind wir uns in diesem Hause, glaube ich, alle einig. Aber auch das Grundrecht der Pressefreiheit ist in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht unbeschränkt. Vielleicht hilft es dann weiter, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 in Erinnerung zu rufen. Ich zitiere:
Der Gesetzgeber ist weder gehalten noch steht es ihm frei, der Presse- und Rundfunkfreiheit absoluten Vorrang vor anderen wichtigen Gemeinschaftsgütern einzuräumen.
Er habe insbesondere auch den Erfordernissen der Rechtspflege Rechnung zu tragen.
Herr Kollege Oelmayer, genau der konkrete Anlass für den Antrag der Grünen, nämlich die Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat, gebietet eine Änderung des § 353 StGB nicht. In diesen Verfahren wird ja gerade nicht der Vorwurf bestätigt, dass die Strafverfolgungsbehörde über den Teilnahmeverdacht versuche, sozusagen den Informantenschutz als wichtigen Teil der Pressefreiheit auszuhebeln. Fakt ist – zumindest soweit wir den Stand des Ermittlungsverfahrens aus den Berichten im Ausschuss kennen –, dass die Staatsanwaltschaft genau den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angewendet hat und beispielsweise darauf verzichtet hat, einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken oder Telekommunikationsverbindungsdaten zu erheben.
In der Abwägung der Rechtsgüter, die wir auch vorzunehmen haben, ist eine pauschal gesetzlich normierte Rechtfertigung aller Beihilfehandlungen geradezu eine Einladung zur Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen. Auch die Aufhebung des Verbots, Anklageschriften oder andere Schriftstücke eines Strafverfahrens vor der öffentlichen Verhandlung ganz oder in Teilen im Wortlaut zu veröffentlichen, stellt einen Eingriff in den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen – von Beschuldigten und Opfern – dar, der aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen ist.
Deswegen halten wir als CDU-Landtagsfraktion eine Änderung des Strafrechts nicht für geboten. Gleichwohl sind wir damit einverstanden, das Thema erneut und intensiv im Ausschuss zu diskutieren, wenn das denn Ihr Wunsch ist, wie Sie ihn vorgebracht haben.
Wir stimmen aber mit der Landesregierung darin überein, dass Änderungen in der Strafprozessordnung vorgenommen werden sollen, was die Anpassung an die veränderten Lebensverhältnisse und -realitäten von Journalisten, also die Einbeziehung der Wohnung, anbelangt, und dass auch bei der Telekommunikationsdatenerhebung die entsprechenden Beschränkungen vorzunehmen sind, wie sie für Geheimnisträger, die anderen Berufsgruppen angehören, gelten. Da liegen wir auf einer Linie.
Insoweit stimmen wir, nachdem die Landesregierung nunmehr mit Augenmaß vorzugehen beabsichtigt, in diesem Fall der Vorgehensweise der Landesregierung zu, wie wir
das immer tun, wenn die Landesregierung mit Augenmaß vorgeht.
Vielen Dank.