Digitalisierung und Migration stellvertretendes Mitglied Karrais Dr. Kern
Regelmäßig zu kurz kommt in den Diskussionen über die Personalsituation in der Justiz der mittlere und der einfache Dienst. Angesichts zahlreicher Herausforderungen wie elektronischer Gerichtsakte und Bewältigung von Fahrtstrecken zwischen Gerichtshauptstellen und -zweigstellen bedarf es auch einer Verbesserung der personellen Ausstattung auf dieser Ebene. Das Justizwesen ist eine elementare staatliche Aufgabe. Der Rechtsstaat darf nicht aus Kostengründen zur Disposition gestellt werden, während das Land gleichzeitig für Bereiche Geld ausgibt, die seiner Zuständigkeit nicht bedürfen. Die Hauptursache für den gestiegenen Personalbedarf bei Polizei und Justiz liegt in der Politik der offenen Grenzen und der ungesteuerten Migration.
Mit Repression allein kommen wir aber nicht weiter. Präven tion ist notwendig. In welche Richtung müssen wir denken? Wir müssen Familienarbeit leisten, Schutzräume schaffen – auch für Männer –; wir müssen den Rechtsstaat erklären und transparent machen. Denn durch vermehrte Migration entste hen, so die Studie, neue Normenkonflikte. Die Botschaft muss lauten: Empathie ja, Klarheit ebenso; hier gilt unsere Werte ordnung und keine andere.
Griechenland, Italien oder Spanien die Hauptlast der Migration in Europa überlassen. Wir brauchen mehr Solidarität unter den Mitgliedstaaten, wenn es um die Aufnahme von Flüchtlingen in Europa geht, und wir brauchen endlich ein einheitliches Flüchtlingsrecht für Europa.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat fordert die gemachten Versprechungen ein. In einem Beitrag vom 20. März übt er scharfe Kritik an der Abschiebepraxis der rot-grünen Landesregierung. Der Flüchtlingsrat schreibt unter der Überschrift „Kritik an Abschiebungspraxis“, das Innenministerium mache es sich mit dem Verweis auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu leicht. In dem Artikel heißt es: „Der konkrete Vollzug von Abschiebungen fällt jedoch in die Verantwortung des Landes.“ Und weiter: „Das Land hat einen humanen Umgang mit Flüchtlingen und den Verzicht auf das Auseinanderreißen von Familien versprochen.“
Sie ist wesentlicher Bestandteil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Danach besteht ein Recht auf Asylverfahren in dem europäischen Land, in das als Erstes eingereist wird. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist hier die entscheidende Stelle. Es koordiniert die Rückführung in diese Länder aus der Bundesrepublik mit dem jeweiligen Zielstaat und gibt am Ende - meine Damen und Herren, Obacht! - Ort und Zeit der Übergabe der Menschen vor.
Wir haben uns bei dem Thema auf den Weg gemacht - in der Kommission für Migration und Teilhabe, zum Teil auch im Innenausschuss -, um konstruktiv zu überlegen, wie man gewisse Dinge verbessern kann. Aber es bleibt dabei: Sie können nicht in Ihrer Jahresbilanz und in der Öffentlichkeit sagen, dass es in Niedersachsen keine Nachtabschiebungen mehr gibt und dass Familien nicht mehr auseinandergerissen werden. Das ist schlicht nicht die Wahrheit. Und das müssen Sie hier heute auch ertragen.
Federführend soll, so empfiehlt es Ihnen der Ältestenrat, der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - so heißt er noch - befasst werden, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen.
Wir haben auf Bundesebene die Beauftragte der Bundesregie rung für Migration, wir haben die Beauftragte der Bundesre gierung für Digitalisierung, wir haben den Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, wir haben den persönli chen Beauftragten der Bundeskanzlerin für die G7/G20-Gip fel, wir haben den Beauftragten der Bundesregierung für Aus siedlerfragen, wir haben den Beauftragten der Bundesregie rung für Informationstechnik, wir haben den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland, wir ha ben den Beauftragten der Bundesregierung für den BerlinUmzug, wir haben den Bundes-Energiebeauftragten, wir ha ben die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlun gen an die Konversionskasse
In der vergangenen Legislaturperiode haben SPD und Grüne z. B. eine Neuaufstellung der damaligen Ausländerkommission gefordert. In dieser Wahlperiode haben wir dies mit unserer rot-grünen Mehrheit umgesetzt und eine Kommission für Fragen von Migration und Teilhabe geschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neue und wichtige Themen erschließen: Sehr gut finde ich, dass auch Fragestellungen zu Migration, rechtlicher Betreuung und Fixierung ihren Platz im Bericht haben.
Der Antrag hat jedoch eine völlig andere Zielrichtung. Es ist ein Antrag der gespaltenen Zunge. Wenn die Antragsteller von „Hass“ und „Hetze“ reden, da haben sie bereits die im Blick, die die Folgen einer ungezügelten Migration beim Namen nennen. Wenn sie von „Demokratie“ und „demokratischen Parteien“ reden, dann meinen sie vor allem sich selbst unter Ausgrenzung der AfD. Wenn sie von „weltoffen“ und „tolerant“ reden, dann meinen sie unbedingte Akzeptanz aller Migranten bis hin zur Unterwerfung unter deren kulturelle und religiöse Regeln.
dann ist das auch nichts Verfassungswidriges. Selbst ich brauchte da gar nicht alte SPD-Genossen zu zitieren, ich kann mich auf Helmut Schmidt stützen, der sehr deutlich das Risiko einer ungezügelten Migration beschrieben hat. Wissen Sie, ich habe einen ganz einfachen Volksbegriff und der leitet sich ganz pragmatisch an dem ab, was die Menschen 1989/90 empfunden haben, als durch Deutschland der Ruf schallte „Wir sind ein Volk!“.
Sie bestätigen das ja selbst. Tatsächliche Gründe für Migration sind - ich zitiere - nach Erfahrung der Landesregierung Krieg, Vertreibung, Verfolgung, Hunger und Armut, also eben nicht das Klima. Hunger und Armut sind zwar tragisch, aber eben
Meine Damen und Herren, schon 2014, also noch vor der Merkel‘schen Grenzöffnung, betrugen die Gesamtausgaben des Landes für Asyl und Migration insgesamt immerhin schon 75 Millionen €. 2015 waren es über 272 Millionen €, im Jahr 2016 fast 594 Millionen €, 2017 368 Millionen €, 2018 280 Millionen € und im vergangenen Jahr immer noch 262 Millionen €.
Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, ob wir uns weiterhin eine rechtswidrige Migration nach Schleswig-Holstein und eine derart laxe Abschiebepraxis leisten können.
Ich will aber bewusst mit einem anderen Beispiel enden, dem Beispiel von Tarek, der 2014 aus Syrien nach Deutschland geflüchtet ist und einer der Menschen ist, auf den die AfD mit ihrer Großen Anfrage abzielt. Sechs Jahre nach seiner Flucht studiert und arbeitet Tarek heute in Kiel. Er ist Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt meiner Partei. Er engagiert sich für andere. Er ist übrigens verletzt worden und hat erlebt, wie es seinem Vater ergangen ist.
Sie zitieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dabei lassen Sie natürlich die Erhöhung der Gesamtschutzquote durch die Entschei
Es ist eben so: Man bekommt immer auch ein bisschen die Antworten, nach denen man fragt. 67 Seiten Abfrage über den fiskalischen Nutzen der Zuwanderung gäben ein anderes Bild ab als die vorliegen 67 Seiten über die sogenannten fiskalischen Lasten. Das ist es auch, was das Auseinandersetzen mit Ihrer Fragestellung so anstrengend macht. Ihr Blick auf das Thema Migration und Flucht ist uns
Wissen Sie, wenn wir auf die makroökonomischen Effekte von Zuwanderung schauen, dann geht die Diskussion mal ein bisschen in die eine und auch mal ein bisschen in die andere Richtung. Aber die Tendenz, dass sich Migration auf unsere Wirtschaft eher positiv auswirkt, ist doch mittlerweile wirklich unumstritten.
Die gesellschaftliche und in einigen Fällen auch individuelle Mehrsprachigkeit wird durch Migration wieder einen Aufschwung erleben. Was ist das alleine für unsere Sprachenkompetenz für ein Zugewinn? Es ist doch nicht schwer, sich vorzustellen, was das auch für einen Mehrwert für unsere Unternehmen bedeutet. Diese Menschen sind alle mehrsprachig und können perfekt Vermittlungsfunktionen in internationalen Geschäftsbeziehungen übernehmen. Sie bringen außerdem nicht nur Wissen über die Sprachen ihrer Herkunftsländer mit, sondern auch über Kultur, Bedarfe und Innovationen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen, auch an die Adresse von Frau Özkan gerichtet: Sie war in der Arbeitsgruppe „Migration“, wenn ich mich recht erinnere. Ich war in der Arbeitsgruppe „Inneres und Recht“. Wir haben unsere Arbeit - das ist auch durch die Presse gegangen - mit einem in der Arbeitsgruppe konsentierten Papier abgeschlossen, in dem das Merkmal „und aufgewachsen“ noch nicht stand. Das ist in weiteren Verhandlungen auf anderen Ebenen - von welchem Ministerpräsidenten eines B-Landes auch immer - hineinverhandelt worden, meine Damen und Herren.
Wer den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sowie zur Mitberatung dem Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überweisen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Federführung durch den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist so beschlossen, weil ausreichend unterstützt.
künften zuständig ist. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Frau Kurth hat mir geantwortet: In Kooperation mit dem jeweiligen Koordinator für Migration und Integration der Sächsischen Bildungsagentur und den Akteuren vor Ort, wie den Heimleitern der Gemeinschaftsunterkünfte, den Mitarbeitern der Jugendmigrationsdienste, den Landratsämtern oder den kommunalen Ausländerbeauftragten erfolgt der Informationsaustausch. – Das ist mir, ehrlich gesagt, zu schwammig.
Das ist ein weiteres Problem, das in diesem Land nur die NPD anspricht. Erst im Februar dieses Jahres hat die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf die Zahlen des Bundesamtes für Migration festgestellt, dass es 131 000 rechtskräftig abgelehnte und abschiebepflichtige Asylbewerber in der Bundesrepublik gibt, die aber nicht abgeschoben werden.
Medienanfragen zu Gewaltvorfällen in Neubrandenburg mit der Begründung ablehnte, die SPD springe nicht über das von der AfD hochgehaltene Stöckchen der Ausländerkriminalität. Diese Haltung ist Auszug einer chronischen Realitätsverweigerung in Sachen Asyl und Migration und einer entsprechenden Diskursverweigerung zu dieser Thematik.
Nur Herr Dachner und Co meinen, das sei Ausdruck des Rechtsstaats, weil der nicht in der Lage ist, das in angemessenen Zeiten zu regeln. Und wenn es tatsächlich Regeln gibt – die gibt es ja auch –, die dem gewaltig im Wege stehen, dann muss man zumindest den Mut haben, es anzusprechen, selbst wenn man nicht die Mehrheit hat. Da muss man den Mut haben, wie die CDU es 1990, in den 90er-Jahren gemacht hat, anzusprechen, ob der Asyl-Artikel so, wie er hier ist, für dieses, was wir hier erleben, für eine Massenmigration noch tauglich ist oder ob nicht, wie Schily sagt, das Asylrecht insofern zum Türöffner für illegale Migration verkommen ist.
Wenn man einen Antrag stellt und sich nur auf ein spezielles Thema bezieht, nämlich das Thema Armut/Reichtum, die Einkommensentwicklung, die wir in Hessen haben, dann wird vergessen, dass dieser Bericht viel mehr umfasst. Er umfasst 14 Kapitel, angefangen bei der Soziodemografie bis hin zur Migration, in denen man ganz verschiedene Aspekte unterschiedlich gewichten, unterschiedlich betrachten kann, wobei man sich auch damit auseinandersetzen kann, welche Erfolge die bisherige Politik – die Sozialpolitik oder auch andere Politikfelder, Sicherheit spielt auch eine Rolle – bis jetzt in Hessen zu verzeichnen haben, wo wir stehen, wo wir noch hin wollen. Ich meine, man sollte zunächst einmal das Positive betrachten. Wir sollten es positiv betrachten, dass wir jetzt einen Sozialbericht haben, dass das ein großes Werk ist, das die Verwaltung, aber auch Wissenschaftler sehr gefordert hat.
Ich will einige wenige Sätze sagen, warum wir dies tun. In der Diskussion der Enquetekommission „Migration und Integration in Hessen“ haben wir, so glaube ich, fraktionsübergreifend festgestellt, dass die Residenzpflicht aus dem Jahr 1982, die eigentlich in Zeiten einer restriktiven Asylpolitik eingeführt worden war, um eine abschreckende Wirkung auf Flüchtlinge zu haben, nicht mehr, und dafür gibt es viele Gründe, in diese Zeit passt.
Die FDP setzt sich genau aus diesem Grund schon seit Langem dafür ein, das absurde Dublinsystem abzuschaffen. Es kann nicht angehen, dass allein die Staaten an den Außengrenzen der EU die gesamte Last der Asylbewerber tragen müssen. Meine Fraktion hat dazu in diesem Hause einen Antrag eingebracht. Der wird im Moment in der Kommission für Migration und Teilhabe beraten - das weiß ich, Frau Schröder-Köpf. Aber es wundert mich schon, wie die Beratungen dort teilweise verlaufen. Der gleiche Innenminister, der hier im Plenum immer wieder das Mantra vom Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik wiederholt, lehnt unseren Antrag im Grundsatz ab.