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(Abg. Oelmayer GRÜNE: Aber Datenschutz ist doch kein Täterschutz!)

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Wahl des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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Zur Wahl des Berliner Beauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wird also erneut Herr Prof. Dr. Hansjürgen Garstka vorgeschlagen. – Wer Herrn Dr. Garstka zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen stelle ich fest, dass Herr Garstka damit gewählt ist, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin. Das stelle ich ausdrücklich fest. – Herr Dr. Garstka, ich darf Ihnen für Ihre Amtszeit meinen herzlichen Glückwunsch übermitteln.

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Wahl des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

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Die verbraucherschutzpolitische Strategie, die die Landesregierung nun erarbeiten wird, soll dieser Arbeit aber eine neue Qualität geben. Die unterschiedlichen Stoßrichtungen sollen für alle Bereiche des Verbraucherschutzes überprüft und, wo nötig, neu ausgerichtet oder harmonisiert werden. Besonderes Augenmerk muss bei der Formulierung der Strategie natürlich gerade auf den Datenschutz im Internet gerichtet werden; denn heute und mit Sicherheit auch in Zukunft werden dazu immer neue Fragestellungen und auch Konflikte auftauchen.

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Beim Verbrauchervertragsrecht und beim Datenschutz werden wir uns mit dem Ministerium der Justiz bzw. mit dem Ministerium des Innern abstimmen, ein Gleiches dann, wenn wir Akzente in der Seniorenpolitik setzen wollen. Sie beinhaltet bereits wichtige verbraucherpolitische Aspekte, die in die neue Strategie einfließen sollen.

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Für Bayern wurde eine derartige Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits im Vorfeld des Confederations-Cup 2005 durch das Bayerische Landeskriminalamt durchgeführt. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dieses Verfahren begleitet und alle Auskünfte durch das Bayerische Landeskriminalamt erhalten.

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Ohne den Sicherheitsgedanken gegen den Datenschutz auszuspielen – das geschieht oftmals – und von Täterschutz zu reden anstatt von Opferschutz, müssen wir uns natürlich mit der Frage auseinandersetzen, ob wir in Rheinland-Pfalz diese Form der verdeckten Ermittlung benötigen, um den Kriminellen, die die IT-Möglichkeiten nutzen, auf die Schliche zu kommen.

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Der Kollege Pörksen hat recht, wenn er sagt: Datenschutz ist hier nicht Täterschutz, sondern wir müssen auch sehen, dass unbescholtene Menschen nicht zum Opfer werden.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten, Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 5/3800, ein Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3804 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3836 vor.

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Ich verlese die Ressortaufteilung: „Ressortaufteilung des Senats: Bürgermeister Jens Böhrnsen, Der Präsident des Senats, Der Senator für kirchliche Angelegenheiten, Der Senator für Kultur; Bürgermeisterin Karoline Linnert, Die Senatorin für Finanzen, Die Senatskommissarin für den Datenschutz; Senator Willi Lemke, Der Senator für Inneres und Sport; Senatorin Renate Jürgens-Pieper, Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft; Senatorin Ingelore Rosenkötter, Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Die Senatskommissarin für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau; Senator Dr. Reinhard Loske, Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa; Senator Ralf Nagel, Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Der Senator für Justiz und Verfassung.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V)

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Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3800 –

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Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3804 –

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Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V) – Drucksache 5/3836 –

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Nach Paragraf 29 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern wählt der Landtag ohne Aussprache den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Nach dieser Vorschrift sind die Fraktionen des Landtages vorschlagsberechtigt.

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Wir kommen zur Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Ich eröffne jetzt die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

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Ich gebe das Ergebnis der Wahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß Paragraf 29 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben, davon waren 63 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Reinhard Dankert 42 Mitglieder des Landtages.

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Ich stelle fest, dass Herr Dankert gemäß Paragraf 29 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern die erforderliche Stimmenzahl von 36 Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt wurde. Ich darf Ihnen, Herr Dankert, im Namen des Hauses für Ihr Amt alles Gute wünschen.

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Ich will an der Stelle auch nicht versäumen – wir werden natürlich nicht mit dem heutigen Tage diese Amtsübergabe vollziehen, sondern erst später –, mich ausdrücklich bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herrn Karsten Neumann zu bedanken für sein verantwortungsvolles Wirken hier im Lande für den Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, und mich auch bedanken für die Zusammenarbeit des Landesbeauftragten mit dem Parlament. Herr Neumann, ich gehe davon aus, dass Sie auch in Zukunft in verantwortungsvoller Tätigkeit hier im Land weiter wirken werden. Herzlichen Dank für diese geleisteten fast sechs Jahre.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und darf Ihnen jetzt das Wahlergebnis der vorher durchgeführten Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz bekannt geben. An der Wahl haben 147 Abgeordnete teilgenommen. Es entfi elen auf Herrn Dr. Betzl 108 Stimmen, mit Nein stimmten 28 Abgeordnete, der Stimme enthalten haben sich 11 Abgeordnete. Damit hat der Landtag Herrn Dr. Karl-Michael Betzl mit Wirkung vom 1. Februar 2006 zum Landesbeauftragten des Datenschutzes gewählt. Ich darf Ihnen, Herr Dr. Betzl, sehr herzlich gratulieren, verbunden mit allen guten Wünschen für Ihr Amt.

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Ich danke Ihnen, dass Sie anerkennen, dass die Sache nicht ganz einfach ist, so überzeugend sie klingt. Für Tiere unterliegen all diese Aufbaumittel einer Nachweispflicht. Nehmen wir Epo. Epo ist auch ein notwendiges Mittel für schwerstkranke Menschen, um ihr Leiden zu lindern. Wenn wir nun ganz flott beschlössen, es müsse überall dokumentiert werden, wer welche Mittel nehme und welche Mittel von welcher Apotheke an wen gegangen seien, brauchen wir nicht lange darüber zu diskutieren, dass sich damit ein paar weitere Fragen verbinden würden, angefangen beim Datenschutz. Daher denke ich, dass wir im Ausschuss intensiv darüber sprechen müssen.

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Die von den Eltern eingereichten Unterlagen wurden getrennt von den übrigen Schülerakten im Büro aufbewahrt. In Vorabstimmung mit dem Datenschutz wurde ein Verfahren entwickelt, das die Weitergabe von Sozialdaten an nicht Befugte – zum Beispiel im Bereich der Lernmittelverwaltung – verhindert.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/868 –

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Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 22 Landesdatenschutzgesetz in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Eine Aussprache findet nicht statt.

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Ich werde jetzt nicht anschließend die Laudatio für Herrn Professor Dr. Rudolf vortragen, dies werden wir am Ende der Sitzung machen. Dazu gibt es einen vernünftigen Anlass, den ich dann erklären werde. Der Dank wird also am Ende der Sitzung nach dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Aussprache dazu stattfinden.

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Die Zentralisierung neuer Aufgaben bedeutet auch neue andere Risiken für die Datensicherheit und neue Aufgaben für den Datenschutz. Das erleben wir zum Beispiel bei der Übertragung von Aufgaben auf die Vierländeranstalt dataport. Diese Übertragung ist für Bremen hoch effektiv, davon bin ich überzeugt, aber die Datenschutzprobleme, das haben wir auch im

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Da mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz bereits eine unabhängige Stelle existiert, die über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung verfügt, wird die Aufgabe sinnvollerweise mit dieser Stelle zusammengeführt.

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Gesetzentwurf auch berücksichtigen, ebenso wie auch den Datenschutz.