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dass man dem Recht nur durch funktionelle, wenn nicht gar institutionelle Unabhängigkeit der LDA gerecht werden kann. Dem widerspricht aber, dass die Aufsicht über die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes im nichtöffentlichen Bereich der Exekutive zugewiesen ist. Insbesondere ist die Landesregierung in ihrem Bericht mit der Meinung auf dem Holzweg, meine Damen und Herren, dass bei der Aufgabenübertragung auf die LDA diese zumindest der Rechtsaufsicht des Ministeriums oder der Landesregierung unterstehen muss, weil damit angeblich die Aufgaben sozusagen in einen rechtsfreien Raum verlagert würden. Diese Auffassung basiert, das hat der Vertreter der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausdrücklich festgestellt, auf einem groben Missverständnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auffassung vertreten und später mehrfach bestätigt, dass es zulässig ist, bestimmte Verwaltungsaufgaben auf Einrichtungen zu übertragen, die von der Regierung unabhängig sind.

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Es mag ja sein, dass wir in der letzten Zeit sehr viele unangenehme Skandale im Datenschutzbereich hatten. Aber auch da gibt es klare Zuständigkeiten, und man sollte diese Skandale nun nicht mittelbar benutzen, um die Zusammenführung zu legitimieren. Das Beispiel Telekom ist am ungeeignetsten dafür, weil da die Festlegung gilt, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.

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Das wäre der Endausbau: einfach, Datenschutz, bessere Verwaltung und Kosten gespart. Aber da sind wir leider noch lange nicht. Ich will nur einmal daran erinnern, dass der Bundestag im letzten Jahr am Zustand des E-Government in Deutschland insgesamt heftige Kritik geübt hat. Da gibt es von mehreren Fraktionen Resolutionen. Es gab eine heftige

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Debatte. Auch die EU, der Digitalisierungsrat, hat Deutschland insgesamt einen schlechten Platz zugewiesen, nämlich den 18. Platz unter 27 Mitgliedstaaten. Da kann man sich nicht damit brüsten. Man muss auch feststellen, nur 39 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nutzen diese E-Government-Möglichkeit, die es aktuell gibt. Da kann man nur hoffen, dass dieser Prozentsatz steigt. Es hat mich auch ein bisschen gestört und betroffen gemacht, dass 70 Prozent misstrauisch gegenüber dem Staat und seinen Behörden sind und befürchten, dass mit ihren Daten im Zuge von E-Government auch Missbrauch betrieben werden könnte. Auch dieser Diskussion müssen wir uns stellen. Im Bereich Datenschutz haben wir ja jetzt einiges drin und mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU wird es an dieser Stelle auch ein wenig nach vorne gehen.

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Behalten Sie das Heft des Handelns in der Hand! Lassen Sie uns unsere eigenen Regeln aufstellen! Folgen Sie nicht fragwürdigen Vorgaben aus dem Europäischen Parlament, die Datenschützer europaweit zur Verzweiflung bringen! Denn auf der einen Seite zwar die Verpflichtung der Anbieter im Telemediengesetz auszuschließen, auf der anderen Seite aber eine Quasi-Registrierungspflicht für alle durch die Hintertür wieder einzuführen - das ist nicht das freie Internet, das wir uns vorstellen. Auch in Zeiten, in den „digital first, Bedenken second“ von so manchen angepriesen wird, sehen wir die Bedenken rund um den Datenschutz der Bürger sehr wohl als „first“ und nicht als „second“ an.

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Wie bereits im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und im Jugendschutzgesetz geschehen, sollen die Regelungen für Teledienste und Mediendienste bereichspezifisch weiter vereinheitlicht werden. Teledienste und Mediendienste werden unter dem einheitlichen Begriff „Telemedien“ zusammengefasst. Infolge dieser Neuregelung werden die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien – das ist das Herkunftslandprinzip –, die Zulassungsfreiheit, die Informationspflichten, Verantwortlichkeit und Datenschutz, in einem Telemediengesetz des Bundes enthalten sein. Dieses soll zeitgleich mit dem hier vorliegenden Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten.

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Teledienste und Mediendienste werden unter dem einheitlichen Begriff der Telemedien zusammengefasst. Infolge dieser Neuregelung werden die wirtschaftsbezogenen Bestimmungen für Telemedien, Herkunftslandprinzip, Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, aber auch Verantwortlichkeit und Datenschutz im Telemediengesetz des Bundes enthalten sein. So viel zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

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Zu Frage 1: Die Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz betrafen nicht das Verfahren. Das Verfahren wurde nicht infrage gestellt, sondern lediglich die Gestaltung des Antragsformulars. Dieses vierseitige Formular stellt eine reduzierte Fassung des neunseitigen Formulars dar, mit dem seit über zehn Jahren sowohl das Bundeserziehungsgeld als auch das bisherige Landeserziehungsgeld beantragt wurde. Auch wenn das neue Thüringer Erziehungsgeld einem völlig neuen Konzept folgt,

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14. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Jahre 2006 und 2007 nach § 27 Satz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz

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Wichtig ist selbstverständlich aber auch, dass wir die Unterstützungsmechanismen regelmäßig auf den Prüfstand stellen, gegebenenfalls anpassen und wachsam sind, wenn neue Problemfelder auftauchen, die unseren ehrenamtlich Aktiven bei ihrer Arbeit Steine in den Weg legen. Die Anforderungen in der Vereinsarbeit ändern sich nämlich. Aktuell rollt beispielsweise eine neue Bürokratiewelle auf unsere Vereine zu. Ab Mai 2018 ist die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung anzuwenden. Sie behandelt unsere Vereine und Verbände wie Unternehmen und verlangt auch von ihnen eine detaillierte Rückmeldung, welche Daten aus welchen Gründen von den Vereinsmitgliedern erhoben werden und wie diese geschützt werden. Die Datenschutzbeauftragten von Musik- und Sportvereinen müssen Verfahrensverzeichnisse führen, in denen alle Prozesse innerhalb des Vereins festgehalten werden,

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Stellungnahme der Landesregierung zum 14. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Jahre 2006 und 2007 nach § 27 Satz 2 1. Halbsatz Brandenburgisches Datenschutzgesetz

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14. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg für die Jahre 2006 und 2007 nach § 27 Satz 2 2. Halbsatz Brandenburgisches Datenschutzgesetz

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Frau Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht):

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Das Jahr 2008 ist in Deutschland erstmals ein Jahr der nicht abreißenden Datenschutzprobleme gewesen. Wir haben in Serie Probleme mit der Datensicherheit gehabt, wir hatten Fälle von Datenmissbrauch. Die strukturellen Probleme im Bereich Datenschutz haben sich jetzt praktisch für alle sichtbar gemacht. Diese strukturellen Probleme haben schon lange vorher bestanden, aber sie sind 2008 erstmals erkennbar geworden.

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Das Parlament ist für meine Arbeit ein sehr wichtiger Baustein. Sie alle wissen, dass ich, wenn ich Mängel feststelle, als stärkstes Recht nach dem Datenschutzgesetz die Beanstandung habe. Eine Beanstandung ist ein formaler Akt, der keine weiteren Möglichkeiten nach sich zieht. Für mich ist es sehr wichtig zu wissen, dass das Parlament - gerade wenn die Verwaltungen vielleicht nicht in dem Umfang reagieren, wie ich es mir wünsche - Beanstandungen aufgreifen kann. Sie, insbesondere der Innenausschuss, haben sich dafür eingesetzt, dass durch Ihr Forum über den Datenschutz noch einmal diskutiert werden konnte. Sie haben Beschlüsse vorgelegt, die zeigen, dass Ihnen das Thema Datensicherheit sehr wichtig ist. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle einmal herzlich danken.

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Landtagssitzung angekündigt, dass sie einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Ich bin dafür dankbar und wünsche mir - diese Bitte ist besonders an die CDU gerichtet -, dass Sie mit den anderen Parteien einen Konsens finden und diese Möglichkeit, zu entbürokratisieren und die Datenschutzaufsicht zu stärken, nun auch gemeinsam mit der SPD ergreifen. Datenschutz zu stärken bedeutet nicht nur, dass man das Bundesdatenschutzgesetz ändert; dadurch wird keine Aufsicht der Welt wirklich gestärkt. Es fehlt hier an einer starken Behörde, die am Ende - das wird vielleicht der Finanzminister nicht so gern hören - auch mehr Personal braucht. Jedenfalls kommt man zu diesem Schluss, wenn man sich vor Augen führt, welche Mängel wir bei unseren Kontrollen feststellen. Ich gehe davon aus, dass man, wenn man im privaten Bereich in Brandenburg prüft, sehr viel finden wird, was nicht den heutigen Maßstäben des Bundesdatenschutzgesetzes entspricht.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für die Jahre 2006 und 2007 ist dem Landtag im März dieses Jahres vorgelegt worden. Die dazugehörige Stellungnahme der Landesregierung folgte fristgemäß drei Monate später - keinen Tag früher.

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Zum Zweiten empfiehlt sich vor dem Hintergrund der spektakulären Datenschutzskandale in verschiedenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, so zum Beispiel der Bespitzelungsaffäre der Telekom, ein besonderer Umgang mit diesem Bericht, der in Verbindung zum Bericht der Landesregierung über die Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zu sehen ist.

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Wir verfolgen mit großer Sorge die zunehmende Aushöhlung der hohen Anforderungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt. Eigentlich müsste das Gegenteil der Fall sein, da einerseits durch die explosionsartige Ausweitung der technischen Möglichkeiten der Informationsverarbeitung der Datenschutz immer leichter unterlaufen werden kann, andererseits aber in der Bevölkerung nicht die notwendige Sensibilisierung für dieses Thema vorhanden ist.

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Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem Datenschutz im Land Brandenburg steht es wahrlich nicht zum Besten. Der Tätigkeitsbericht vom März zeigt eine ganze Reihe gravierender Defizite auf. Danke noch einmal an Frau Hartge und ihr Team für diesen Bericht, der sehr aufschlussreich war!

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Es ist, wie immer, ein sehr umfangreicher und inhaltsreicher Bericht, den uns die Datenschutzbeauftragte hier vorgelegt hat. Ich darf Ihnen namens meiner Fraktion einen herzlichen Dank dafür sagen; Dank auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, an ihre Behörde, für die geleistete Arbeit. Der Bericht zeigt anhand einer Reihe von Fällen von Kontrollen, die Sie durchgeführt haben, und auch Hinweisen aus der Bevölkerung, wie wichtig beide Bereiche sind, sowohl der Datenschutz als auch das Recht auf Akteneinsicht.

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der Landesregierung über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Hierzu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Innenausschusses vor.

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Die Landesbeauftragte stellt in ihrer Einführung zu Recht die Frage nach der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit neuer Eingriffsbefugnisse. Im Wesentlichen geht es um die Abwägung von Rechtsgütern. Es geht um Sicherheit auf der einen Seite, um Freiheit auf der anderen Seite. Frau Hartge stellt auch zu Recht fest, dass beides nicht absolut zu haben ist, sondern dass man bei jeder neuen Sicherheitsregelung, die man einführen will, immer abwägen muss: Was ist uns an dieser Stelle wichtiger, auf der einen Seite der Datenschutz, aber auf der anderen Seite auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger? Aber oberste Priorität muss nach meinem Dafürhalten gleichwohl die Datensicherheit haben, worauf die Landesbeauftragte ja auch ihr besonderes Augenmerk gelegt hat, und zwar, wie ich meine, zu Recht.

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Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung. Von den Kolleginnen und Kollegen und von der Datenschutzbeauftragten sind zu Recht die Datenschutzskandale der zurückliegenden Zeit genannt worden. Ich kann an dieser Stelle nur an alle, die mit Datenschutz, ob im öffentlichen oder im nichtöffentlichen Bereich, zu tun haben, appellieren, zum einen alles zu tun, damit diese Skandale rückhaltlos aufgeklärt werden, aber zum anderen auch alles dafür zu tun, dass die Öffentlichkeit aufgeklärt wird, alles zu unternehmen, damit solche Skandale nicht wieder entstehen können bzw. entsprechende Regelungen getroffen werden, sodass solche Skandale nicht weiter anhalten bzw. nicht neue Skandale entstehen können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Stellungnahme und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht hat am 11. März 2008 ihren 14. Bericht für die Jahre 2006 und 2007 vorgelegt und darin deutlich gemacht, wo im Berichtszeitraum aus ihrer Sicht Problemfelder des Datenschutzes und der Akteneinsicht lagen.

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Ganz überwiegend trägt - dies wird sowohl aus den Ausführungen der LDA in ihrem Tätigkeitsbericht als auch aus meiner Stellungnahme deutlich - die enge Einbindung der LDA in Vorhaben der Landesregierung zu konstruktiven Ergebnissen bei. So gelingt es immer wieder, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und den Datenschutz voranzubringen.

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Zusammen mit der Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht der LDA liegt Ihnen der Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vor. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auch hier über zwei Jahre. Schwerpunkte sind Ausführungen zur Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörde über Datenverarbeitung durch Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen und Firmen, die ihren Sitz im Land Brandenburg haben, sowie zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der anderen Bundesländer und des Bundes, dem sogenannten Düsseldorfer Kreis.

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Die in diesem Jahr bekannt gewordenen Verstöße gegen den Datenschutz sind naturgemäß in dem aktuellen Bericht der Aufsichtsbehörde noch nicht enthalten. Darum möchte ich zwei Punkte aus dem Bericht aufgreifen.

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Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung von Tagesordnungspunkten, und zwar der Tagesordnungspunkte 9 und 10, In Kinder investieren, der Tagesordnungspunkte 12 bis 14 und 32, es handelt sich hierbei um den 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, sowie der Tagesordnungspunkte 17 und 18, 2. Bericht zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Konzepts, sowie der Tagesordnungspunkte 20 und 21, hierbei handelt es sich um Kompetenzen von Frauen anerkennen, der Tagesordnungspunkte 31 und 41, hier geht es um „Jugend im Parlament 2006“ und die Resolutionen dazu, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit der Haushaltsrechnung 2004, dem Jahresbericht 2006 des Rechnungshofs und Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses befassen, es handelt sich hier um die Drucksa

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Nur es verwundert einen schon, dass Sie plötzlich, wo Sie sonst sozusagen den Datenschutz wie eine Fahne vor sich hertragen, hier doch relativ locker damit umgehen.

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Zur Wahrung der Bürgerrechte haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben - das will ich zum Schluss noch einmal ergänzen -, dass der Datenschutz weiter ausgebaut wird. Wir werden uns als neue Landesregierung und als neue Koalition für die Wiedereinführung des Bankgeheimnisses stark machen.