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Ferner gibt es das Landesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb - 200 Stunden, ebenfalls vom MWK organisiert. Weiterhin gibt es die bekannten Integrationskurse - 660 Stunden. Früher waren es einmal 700 Stunden. Organisation durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, finanziert vom Bund.

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Vorgesehen ist der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen?- Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

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Der Tagesordnungspunkt 55 wird vereinbarungsgemäß ohne erste Beratung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration überwiesen.

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Dann als Nächstes der Schutz vor Krieg. Wir haben über Asylpolitik, über Flüchtlingsfragen und über Migration gesprochen. Aber der Kern dahinter ist, dass wir einen Schutz der Kinder vor Verfolgung, vor Krieg umsetzen müssen. Ein aktuelles Beispiel ist die Verfolgung der Rohingyas. Ich empfehle jeder Kollegin und jedem Kollegen, der dafür noch kein wirkliches Herz entwickelt hat, eine Dokumentation, die gerade auf „arte“ gelaufen ist und über das Schicksal der Rohingyas und hier insbesondere über das Schicksal einer Familie berichtet, die sich auf den Weg gemacht hat. Ehrlich gesagt, ich war den Tränen nahe.

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Herrn Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl zum Mi nister für Inneres, Digitalisierung und Migration – ihn be stelle ich zugleich zu meinem Stellvertreter –

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Fünftens: Aus dem Geschäftsbereich des Integrationsministe riums gehen die Zuständigkeiten für die Migration auf das neu bezeichnete Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mi gration über. Weiter werden dem Innenministerium u. a. die Grundsatz- und Querschnittsfragen sowie die Steuerung der Digitalisierung im Land zugeordnet.

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Ich bitte zunächst Herrn Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration und stellvertretenden Ministerpräsidenten Tho mas Strobl nach vorn.

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Nicht zuletzt unterstützt die SPD die Kommission in einem Kernanliegen der letzten zwei Jahre: der zentralistischen Koordination der Migration. Die Migrationspolitik der EU ist in wesentlichen Kernpunkten bereits heute als gescheitert anzusehen. Die vorgeschlagenen Änderungen lösen das Problem nicht, sie doktern bestenfalls an den Symptomen herum. Den Ansturm von Wirtschaftsmigranten über das Mittelmeer kann die EU so nicht lösen,

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Sie beginnen Ihre Rede damit, wir hätten 12 Milliarden Euro für illegale Migration verschleudert. Sie verschweigen völlig, dass es im Grundgesetz ein Anrecht auf Asyl gibt und dass bei Weitem nicht alle Asylbewerber, die zu uns gekommen sind, illegal sind.

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Natürlich müssen wir bei der illegalen Migration und bei Menschen, die sich hier nicht integrieren wollen – ganz klar – etwas tun. Das haben wir getan: Wir haben die Verfahren beschleunigt. Ich möchte an die wohl umstrittene Einrichtung von ANKER-Zentren erinnern, in denen wir die Verfahrensdauern erheblich nach unten gebracht haben. Wir haben in Bayern extra ein Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführung gegründet, um zu den Asylbewerbern auch fair zu sein. Denn ich glaube, das Fairste ist ein schnelles Asylverfahren. Die Leute sollen schnell wissen, ob sie bei uns eine Perspektive haben oder nicht. Dafür haben wir etwas getan. Wir haben eigene bayerische Rückkehrprogramme, in denen wir finanzielle Anreize setzen, wieder ins Heimatland zurückzugehen. Ich glaube, da brauchen wir unserer Bayerischen Staatsregierung nichts vorzuwerfen.

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Migrationspolitik ist in erster Linie aber auch eine europäische Herausforderung. Die Europäische Kommission hat mit dem neuen Pakt für Migration und Asyl frischen Schwung in die Verhandlungen gebracht. Jetzt gilt es, diese Vorschläge mit aller Kraft und lösungsorientiert gemeinsam weiterzuentwickeln. Deutschland kommt hier aktuell während der EU-Ratspräsidentschaft eine besondere Rolle zu. Ich versichere Ihnen: Die Bayerische Staatsregierung wird diesen Prozess engagiert begleiten. Ich freue mich auf die weiteren Debatten dazu in diesem Hohen Haus.

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Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Migration und Integration sind und bleiben auch in diesen Corona-Zeiten wichtige Themen. Aber für uns gilt eben auch: Wir schauen nicht ständig nur zurück, sondern wir blicken nach vorne. Wir wollen eine starke Zukunft bauen. Wir sind mit unserer bayerischen Migrations- und Asylpolitik auf dem richtigen Weg. Wir sorgen für die richtige Balance von Humanität und Ordnung.

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Deshalb frage ich erstens: Herr Minister, wie bewerten Sie die Kriminalitätslage im Jahr 2016? Zweitens: Was hat Ihr Minis terium im Jahr 2016 gegen die Wohnungseinbruchskrimina lität unternommen, und wie hat sich diese Kriminalitätslage entwickelt? Drittens: Wurde das Kriminalitätsgeschehen in Baden-Württemberg im letzten Jahr, im Jahr 2016, durch Flüchtlinge und Asylbewerber bestimmt? Wie hat das Minis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration auf diese Lageentwicklung reagiert?

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Die Polizei im Land beobachtet das Kriminalitätsgeschehen sehr genau und greift insbesondere bei Intensiv- und Mehr fachtätern sehr konsequent und hart durch. So wurden seit Be ginn des Jahres 2016 in neun regionalen Polizeipräsidien In tensivtäterprogramme, beispielsweise in Form von Ermitt lungsgruppen oder auf örtlicher Sachbearbeiterebene, initiiert, deren Ziele konzentrierte Ermittlungen und frühzeitige Prü fung aufenthaltsbeendender Maßnahmen sind. Das machen wir mit großer Konsequenz. Aufgrund dieser Programme wur den bislang über 120 Haftbefehle erlassen. Den Ausländerbe hörden bzw. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden rund 30 Personen zur priorisierten Bearbeitung der Asylverfahren gemeldet mit dem Ziel, dass sie unser Land wieder verlassen.

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Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.

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Wichtig ist auch, dass Berlin im Vorgriff auf bundesgesetzliche Regelungen zur Umsetzung von EURichtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung wegen Rasse, Herkunft, Religion, Weltanschauung bereits jetzt eine Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration einrichtet, weil das auch ein deutliches Signal ist, wie ernst wir die Aufgabe der Integration nehmen und die Rechte von Minderheiten stärken.

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(...) Sicherstellung einer Entscheidungspraxis, die im neuen Zuwanderungsgesetz bestehende Spielräume zu Gunsten der Migration nutzt.

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Von der rot-roten Regierung sind bereits einige positive Dinge auf den Weg gebracht worden. Es gab insbesondere am Friedrich-Krause-Ufer deutliche Verbesserungen. Beispielsweise wurde eine Organisationsberatung zur interkulturellen Öffnung eingesetzt und ein Workshop zusammen mit Migrantenorganisationen zum Thema „Die Ausländerbehörde im Blick der Migrantinnen und Migranten“ durchgeführt. Erste Sprachmittler sind eingesetzt worden, und der Anteil der Terminvergaben beträgt 50 %, wodurch die Wartezeit reduziert wurde. Weil Sie behaupten, die Regierung mache nichts, möchte ich besonders die Initiative hervorheben, gemeinsam mit dem Beauftragten des Senats für Integration und Migration ein Willkommenpaket aufzulegen. Dieses soll den neu Zugewanderten überreicht werden. Es soll in mehreren Sprachen erscheinen und Informationen über Leben und Arbeit in Berlin enthalten. Diese Initiative begrüße ich ausdrücklich, denn sie ist ein Zeichen dafür, dass sich die Ausländerbehörde weg von einer Abschreckungsbehörde im Sinne der Herren Werthebach und Schönbohm und hin zu einer modernen Zuwanderungsbehörde entwickelt.

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beantragt die Fraktion der Grünen die Rücküberweisung, nunmehr an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, wozu ich keinen Widerspruch höre. – Dann ist das so beschlossen.

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Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann wird so verfahren.

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2. Der Senat wird aufgefordert, einen Arbeitskreis „Islam und Schule“ einzurichten. In diesem Arbeitskreis sollen neben den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport, für Wissenschaft und Kultur sowie dem Beauftragten des Senats für Migration und Integration vor allem pädagogische und islamwissenschaftliche Kompetenz aus den Berliner Universitäten, interreligiöse Kompetenz sowie Vertreterinnen und Vertreter von Religionsgemeinschaften mitwirken.

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Beim Beauftragten des Senats für Migration und Integration wird eine Stelle für Antidiskriminierungspolitik bei Diskriminierungen wegen Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder Religion eingerichtet.

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In der Spontanen Fragestunde hatte mich der Abgeordnete Stadtkewitz von der CDU nach dem Wahllokal für die Wahl zum irakischen Parlament am 30. Januar gefragt. Ich habe dort geantwortet, dass die Innenverwaltung derartige Lokale nicht genehmige und vom Grundsatz her damit nichts zu tun habe. Eine Information hatte ich bei dieser spontanen Frage nicht: Es gab einen Kontakt mit dem Polizeipräsidenten. Die Organisation, die diese Wahlen für die irakische Regierung durchführt, die Internationale Organisation für Migration, hat verschiedene mögliche Räumlichkeiten in der Stadt gesucht und unter anderem dann die jetzt gefundene Räumlichkeit in Anspruch genommen, die sich in einer Liegenschaft befindet, die von der Polizei verwaltet wird. Das heißt, die Polizei hat als Vermieter dieser Organisation die Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieses wusste ich bei meiner Antwort nicht und trage es deshalb nach.

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Sicherstellung einer Entscheidungspraxis, die die im neuen Zuwanderungsrecht bestehenden Spielräume zugunsten der Migration nutzt;

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Im Februar 2015 wurde zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen eine Vereinbarung mit dem Ziel getroffen, die Gewährung von Kirchenasyl in Zukunft auf einzelne Härtefälle zu beschränken. Bei der Verlegung von Asylsuchenden in andere EU-Staaten war ein Kirchenasyl dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach dem aktuellen Fazit der Innenministerkonferenz ist diese Vereinbarung auf kirchlicher Ebene nicht angemessen umgesetzt worden.

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Es stellt übrigens kein eigenes Rechtsinstitut dar. Über den Anspruch auf Asyl- und Aufenthaltsrechte entscheiden in Deutschland unverändert Behörden und Gerichte. Auch darüber sind sich die Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einig.

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Daher müssen sowohl mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch mit den anderen Bundesbehörden Regelungen getroffen werden. Aus formellen Gründen dürfen weder wir noch die Härtefallkommission in diese Verfahren eingreifen. Es ist die Kirche, die hier quasi über ihr Kirchenrecht als einzige die Option hat, das Verfahren anzuhalten und zu diskutieren.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Eu ropa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeri ums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 13. Fe bruar 2017 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angele genheiten; hier: Paket Urheberrechte – Drucksachen 16/1634, 16/1795

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Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Personelle Ausstattung in den Pflegeheimen verbessern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5086 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/5976 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6259

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Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Keine Reform der Pflegeberufe zulasten von Ausbildungsqualität und Ausbildungskapazitäten - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/5479 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/5980

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Vorgesehen ist die Beratung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer so verfahren möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.