Ich möchte in diesem Zusammenhang aus dem Grundsatzprogramm unserer Union zitieren, denn darin, Herr Kollege Lafontaine, findet sich sehr viel Wahres: „Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, im Rahmen festgelegter Grenzen die zur Kriminalitätsbekämpfung notwendige Technik zu nutzen und sich die hierfür notwendigen Informationen zu beschaffen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat nach den schlimmen und verabscheuenswürdigen terroristischen Anschlägen im Nachgang zum 11. September umgedacht. Ich zitiere hierzu aus einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung, einem Artikel von Prof. em. Dr. Erhard Denninger. Darin wird ausgeführt, dass nun auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass das Polizeirecht jeweils nach den Erkenntnissen neuartiger Gefährdungs- und Bedrohungssituationen fortzuentwickeln ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf wollen wir genau das tun. Wir wollen also die richtige Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und
Man geht heute aus vom Kampf gegen den Terrorismus - Sie kennen das ja alles als Totalüberwachung der ganzen Welt und jedes Einzelnen rund um die Uhr, wenn er bestimmte Geräte hat. Es ist ja heute so, dass man selbst Zahnbürsten hat, die Daten auf irgendwelche Server spielen, die diese dann wiederum in die USA übertragen. Wir leben in einer Welt, diese wirklich ganz, ganz anders aussieht als die Welt, die wir früher einmal kannten. Da stimme ich dem, der das gesagt hat, zu. Aber der
Wenn man sich zum Beispiel Sorgen macht, dass der
Also nehmen Sie mir ab, dass die pauschale Zuweisung, die Sie versucht haben, nicht zutreffend ist. Wir brauchen Vertrauen in unsere Polizei, wir müssen unsere Polizei unterstützen. Sie ist konstituierend für jede staatliche Ordnung, für jede Gesellschaft. Aber auf der anderen Seite müssen wir auch die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger schützen und den
rinnen und Schüler in Deutschland benötigt. Nach manchen Vorstellungen bekäme dann jeder Schüler mit der Einschulung eine Identifikationsnummer, damit man Wanderungen und bestimmte Entwicklungen besser nachvollziehen kann. Dazu sage ich Ihnen ganz offen: In dem Zusammenhang dreht sich mir etwas im Bauch um. Das hat auch etwas mit
Meine Fraktion hätte es allerdings gerne gesehen, wenn man den Vorschlägen des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes gefolgt wäre, nämlich Regelungen, die das Prüfverfahren des Landesbeauftragten für den
Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Umgang mit den Meldebehörden - das ist normalerweise die Kommune seines Heimatortes - dadurch erheblich vereinfacht und auch schneller. Ein umfassender IT-Einsatz lässt eine verbesserte Qualität und Aktualität der Melderegister erwarten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir bei einem Blick in die Reihen eine Zwischenbemerkung. Wir werden in Kürze die Wahl des Landesbeauftragten für den
Wahl des Landesbeauftragten für den
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den
Der Landtag von Sachsen-Anhalt wählte in seiner Sitzung am 9. April 1992 erstmals einen Landesbeauftragten für den
Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ist eine einmalige Wiederwahl zulässig. In der Sitzung am 8. Oktober 1998 wählte der damalige Landtag der dritten Wahlperiode erneut Herrn Kalk zum Landesbeauftragten für den
Meine Damen und Herren, auch der vorliegende Vorschlag der SPD-Fraktion wird dort Beachtung finden. Wir werden diesen Gedanken im Rahmen einer Gesamtanalyse prüfen und in das Gesetz einfließen lassen. Ich will zu Ihrem Gesetzentwurf nun noch eines sagen. Herr Bartling, man wundert sich ja doch, wo das alles herkommt. Sie haben den Gesetzentwurf aus einem Vorschlag der SPDFraktion in Schleswig-Holstein abgeschrieben. Herr Kollege Bartling, Sie haben uns allerdings leider verschwiegen, dass in Schleswig-Holstein eine Anhörung stattgefunden hat. Sie haben ja immer gesagt, ich hielte nichts vom
Auf der Basis der zitierten Rechtsgrundlagen und des zitierten Gesetzes hat die Landesregierung beschlossen, Ihnen Herrn Ministerialrat Dr. Harald von Bose als Nachfolger im Amt des Landesbeauftragten für den
Ich bin darüber informiert, dass Herr Dr. von Bose sich in allen Fraktionen persönlich vorgestellt hat, und ich bin darüber informiert, dass die Absprachen zwischen den Fraktionen, die in diesem parlamentarischen Geschäft bei Personalentscheidungen immer üblich sind, in der Zwischenzeit abgeschlossen sind, sodass die Landesregierung Ihnen heute einen Personalvorschlag unterbreiten kann. Ich bitte Sie, Herrn Dr. von Bose bei der Wahl des Landesbeauftragten für den
Ich möchte Ihnen kurz diesen Stimmzettel erläutern. Im Kopfteil steht: Wahlvorschlag der Landesregierung, Herrn Dr. Harald von Bose zum Landesbeauftragten für den
Wie ich eingangs erläuterte, bedarf der Antrag in der Drs. 4/2031 zur Wahl des Landesbeauftragten für den
Damit ist Herr Dr. Harald von Bose, den ich auf der Nordtribüne sehr herzlich begrüße, zum Landesbeauftragten für den
Ich möchte aber bereits heute die Gelegenheit nutzen und Herrn Kalk für seine überaus erfolgreiche Tätigkeit beim Aufbau seines Amtes und als Beauftragter für den
Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen regelt den Anspruch auf Informationszugang für die Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen sowie ein antragsunabhängiges Veröffentlichungsgebot für öffentliche Stellen, um staatliches Handeln transparenter zu gestalten. Die Ausschüsse haben in ihrer gemeinsamen Sitzung durch Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den
Ich kann nur sagen, die CDU hat anscheinend ein bisschen Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern. Der Amtsschimmel wird in Bremen leider so weiter wiehern. Es bleibt bei nur einem kleinen Schritt. Wir hoffen, dass die Erfahrungen, die wir mit dem Gesetzentwurf machen, positiv sind. Ich freue mich auch, dass der Landesbeauftragte für den
Dann kann ich noch sagen, Kollegin Sokol, Landesbeauftragte für
Wer der Überweisung des 28. Jahresberichtes des Landesbeauftragten für den
Herr Jäger hat versucht, das eindrucksvoll darzustellen. Sie wollen die öffentlichen Unterschriftensammlungen auf unseren Straßen und Plätzen verbieten. Sie entdecken auf einmal Ihr Herz für den
und schieben diesen
Damals hatte niemand von Ihnen Probleme mit dem
Doch nun zu den Einzelheiten unseres Gesetzentwurfes. Diese betreffen zunächst das Volksbegehren. Hier sollen zunächst die Unterschriftenlisten durch Einzelbögen ersetzt werden. Diese Änderung erfordert der
Zu Ziffer 2 des Antrages. Hier geht es um die Frage, ob die Eintragung auf Sammellisten oder auf Einzelbögen erfolgt. Ansonsten marschieren Sie hinter der Hostie
Dann kommen wir, Frau Mandel, zu Ziffer 1 des Antrages, die ist besonders hübsch. Dort steht, dass die Eintragungsfrist für das Volksbegehren verlängert wird. Dagegen kann man auch nichts haben, gegen