Search Tips

When you click on one of the segments in the chart, you'll see the paragraphs for this specific period and affiliation

matches
Link copied

Dem Ministerium des Innern kommt in Fragen des Datenschutzes im laufenden Jahr besondere Bedeutung zu, da die Sitzungen des Arbeitskreises der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich des Bundes und der Länder, des so genannten Düsseldorfer Kreises, in diesem Jahr turnusgemäß unter dem Vorsitz des hiesigen MI durchgeführt werden.

Link copied

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie beraten heute über den Tätigkeitsbericht 2003 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie die Stellungnahme der Landesregierung. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt, den Bericht und die in Teilen abweichende Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Link copied

Ich hätte es begrüßt, wenn der Ausschuss darüber hinaus meine Vorschläge für eine inhaltliche Beschlussfassung aufgegriffen hätte; in der vergangenen Legislaturperiode hat er dies wiederholt getan. Übrigens nutzt auch der Deutsche Bundestag die Beratungen über die Berichte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz stets dazu, die Bundesregierung zu konkreten datenschutzrechtlichen Verbesserungen aufzufordern.

Link copied

Angesichts der zahlreichen anderen Themenkomplexe, die der Innenausschuss zu erörtern hat, rege ich an, dass der Landtag die Einrichtung eines Unterausschusses für Datenschutz und Akteneinsicht prüft. Im Berliner Abgeordnetenhaus arbeitet ein solcher Unterausschuss seit Jahren erfolgreich und kommt in aller Regel zu parteiübergreifenden Empfehlungen.

Link copied

In dieser Zeit hat es auch Versuche von mehreren Seiten gegeben, Einfluss auf meine Amtsführung zu nehmen. Derartige Vesuche waren und sind untauglich. In der Sprache des Juristen sind es Versuche am untauglichen Objekt, denn der Landesbeauftragte übt sein Amt nach der Verfassung unabhängig und frei von Weisungen aus. Eine frühere französische Justizministerin hat davon gesprochen, dass die Empörung über die richterliche Unabhängigkeit ungefähr so sinnvoll sei wie das Zerbrechen eines Außenthermometers, wenn einem das Wetter nicht zusagt. Gleiches gilt für die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.

Link copied

Zweitens stimmen wir über die Beschlussempfehlung, Drucksache 4/834, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit sind der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht sowie der Zwölfte Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.

Link copied

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Strukturuntersuchung Orientierungsstufe Durch Datenschutz und durch Transparenz Vertrauen schaffen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2294

Link copied

Nun begann diese Untersuchung, die die CDUFraktion nie gewollt hat. Sie wollte RuckzuckPolitik und wird dabei leider von Ministerpräsident Gabriel unterstützt. Diese Untersuchung läuft also an. Die ersten Fragebogen werden ausgefüllt. Da schreit die CDU-Fraktion, die mit Datenschutz sonst nicht so sehr viel am Hut hat,

Link copied

Das halte ich doch für wichtig. Er ist ja schließlich für den Datenschutz zuständig. Dann sollte er sich auch daran halten.

Link copied

2. Stellungnahme des Senats zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Link copied

Auch was den Datenschutz angeht, gibt es erhebliche Probleme. Nicht zuletzt sagen Kriminalisten, wir würden ja denjenigen, die Einbrüche verüben wollen, punktgenau Daten liefern, wo man hingehen könnte, wo man vielleicht bessere Möglichkeiten hätte. Insofern setzen wir im Saarland nicht auf dieses Radar, sondern wir setzen auf Aktivitäten. Wir machen etwas! Wir setzen darauf, die Prävention zu verstärken und die Kriminalitätsbekämpfung auf völlig neue Füße zu stellen.

Link copied

Vor der Entscheidung des Ministerrats hat ein Gespräch mit dem Vorstand des Landeselternbeirats stattgefunden, der die geplante Neuregelung begrüßte. In einem Gespräch mit der Vorstandssprecherin der Landesschülerinnenvertretung wurden von dieser Bedenken gegen die Neuregelung vorgetragen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat mit Schreiben vom 25. September 2002 eine Stellungnahme abgegeben, die wir bei der Fassung der schulgesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt haben.

Link copied

An dieser Stelle - wie an vielen anderen - wird immer wieder der Datenschutz als Hindernis angeführt. Deswegen möchte ich dazu etwas Grundsätzliches bemerken.

Link copied

Zugegeben, die Freiheitsrechte finden dort ihre Grenzen, wo sie den Feinden der Freiheit Tür und Tor öffnen. Der Datenschutz ist keine in Beton gegossene Verfassung, sondern lebendiger Schutz der Bürger, der an die gesellschaftliche Wirklichkeit angepasst werden muss. In diesem Sinne muss auch der Schutz der informationellen Selbstbestimmung immer gegen andere Rechte in die Waagschale geworfen werden. Die Grenzen des Datenschutzes müssen nach dem 11. September neu verhandelt werden, aber nicht in dem Sinne, dass der Bundesinnenminister schon wenige Tage nach dem Desaster die einzig richtigen Glaubenssätze zur inneren Sicherheit verkündet, sondern indem man sich seriös mit dem Für und Wider der verschiedenen Maßnahmen auseinander setzt.

Link copied

Zur Rasterfahndung hat der Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme konkret zum Gesetzentwurf ausdrücklich gesagt, es sei nunmehr Aufgabe der Politik und des Gesetzgebers, angesichts der neuen Qualität terroristischer Bedrohung eine erneute Gewichtung der betroffenen Belange vorzunehmen. Der Datenschutzbeauftragte begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Befristung der Regelung bis zum Jahr 2005. Der Datenschutzbeauftragte hebt ausdrücklich positiv hervor, dass sich der Gesetzentwurf um eine konsequent rechtsschutzfreundliche verfahrensrechtliche Ausgestaltung der präventivpolizeilichen Rasterfahndung bemüht. Dies betreffe vor allem die alleinige richterliche Anordnungsbefugnis, die Benachrichtigung von Betroffenen weiterer Maßnahmen im Anschluss an die Rasterfahndung sowie die Unterrichtung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz sowohl über den Beginn als auch über den Abschluss einer Rasterfahndung.

Link copied

Gibt es! Das kann ich Ihnen belegen, hat es sogar gegeben, gibt es sogar bei Volkszählungsdaten, Beispiel Hamburg, größer als Bremen: Wenn Sie die dortigen Daten haben, ohne Namen, können Sie, wenn Sie genügend Kriterien haben, vier oder fünf reichen schon aus, auf den Einzelfall zurückgreifen. Das ist mathematische Logik und lange ausdiskutiert, es geht. Wenn Sie das bei einer kleinen Grundgesamtheit machen, wie wir das in der Schule haben, mit 20, 25 Arbeiten pro Klasse, vielleicht zusammengefasst über mehrere Klassen, dann können Sie sehen, da sind Sie sehr dicht daran, dass Sie den Datenschutz, den Schutz des einzelnen Schülers durchbrechen.

Link copied

seien Sie da sehr vorsichtig! Respektieren Sie das Thema Datenschutz im Schulwesen! – Vielen Dank!

Link copied

Wir brauchen insbesondere den Einsatz moderner Videotechnik zur Gesichts- und Kfz-Kennzeichenerkennung, etwa wenn es darum geht, an öffentlichen Orten Gefährder aufzufinden, die möglicherweise unterwegs sind, um Menschenleben auszulöschen. Ich darf aus einer der letzten Sitzungen des Innenausschusses zitieren. Da hat Harald Schnur, der Leiter des LPP 2 des Landeskriminalamtes, sinngemäß Folgendes gesagt: Das Instrument der Videoüberwachung spielt bei der Prävention und bei der Bekämpfung sowohl der Allgemeinkriminalität als auch des islamistischen Terrors eine große Rolle, die durch keine andere Maßnahme vollkommen zu kompensieren ist. - Wir brauchen also den Einsatz moderner Videotechnik, wir brauchen aber ebenso auch eine Ausweitung der Kommunikationsüberwachung. Das betrifft die Frist der Vorratsdatenspeicherung genauso wie die Ermöglichung von OnlineUntersuchungen. Und wo der Datenschutz dem Opferschutz entgegensteht, etwa bei der überfälligen Vereinheitlichung der Datenbanken unserer Sicherheitsbehörden, müssen wir ihn überprüfen und gegebenenfalls neu justieren. Wer unsere demokratische Grundordnung gefährdet, muss wissen, dass wir bereit sind, sie mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden und mit ihm zu vereinbarenden Maßnahmen zu schützen.

Link copied

Drittens schließlich sieht die Arbeits- und Sozialministerkonferenz Regelungsbedarf beim Datenschutz und beim Datentransfer. Dieser wird von den tätigen Betreuern ebenfalls gesehen. Den Betreuungsbehörden und den Betreuern ist überhaupt nicht wohl, wenn sie an die vielen Daten denken, mit denen sie im Berichts- und Abrechnungswesen gegenüber den Vormundschaftsgerichten ungeschützt hantieren müssen.

Link copied

Auch hier haben wir vor wenigen Wochen die Hintergründe für die Änderung der Datenschutzordnung dargestellt. Es geht darum, dass diese an das Datenschutzgesetz angepasst wird, das im Mai dieses Jahres auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes geändert worden ist, das geändert werden musste, weil eine Richtlinie aus dem Jahr 1995 den Bund angehalten hat, seinen Datenschutz an bestimmte Dinge anzupassen.

Link copied

Dies ist ganz im Sinn einer einheitlichen und damit vereinfachten Rechtsanwendung. Ohne Zweifel ist dem Datenschutz im Bereich der parlamentarischen Arbeit dadurch Rechnung zu tragen, indem rechtliche Neuerungen in die Regelungen der Datenschutzordnung des Landtags eingehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer gebotenen Anpassung an übergeordnetes Regelwerk und einer weitergehenden sinnvollen Anpassung, welche die Rechtsanwendung erleichtert. Es geht nicht darum, alle möglichen Neuerungen unkritisch zu übernehmen. Vielmehr bedarf es einer eingehenden Prüfung.

Link copied

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die informelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und im Grundgesetz festgeschrieben. Dieses Grundrecht darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Dieses Grundrecht steht zwangsläufig auch in einem Spannungsverhältnis zu dem für mich persönlich viel wichtigeren Recht, nämlich auf ein sicheres Leben in unserem Land. Die Sicherheit der Menschen in unserem Land muss für alle verantwortlichen Organe an oberster Stelle stehen, wenn Datenschutz zu Verbrecherschutz wird, läuft das in die falsche Richtung, meine Damen und Herren.

Link copied

Eine solche eingehende Prüfung haben die einbringenden Fraktionen vorgenommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei dieser Vorlage um eine insgesamt vertretbare Neuregelung handelt. Danach wird dem Datenschutz nach wie vor ein hinreichendes Gewicht in Abgrenzung zu anderen Rechtsgütern im parlamentarischen Bereich eingeräumt. Der Anwendungsbereich bezieht sich bekanntlich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben des Landtags durch seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie durch die Landtagsverwaltung, womit dem gesamten Bereich des Landtags eine klare rechtliche Grundlage für den Bereich des Datenschutzes zur Verfügung gestellt wird.

Link copied

Trotz aller Kritik meinerseits am Datenschutz und unseren Rechtsgelehrten ist es dennoch so, dass wir uns an das zu halten haben, was das Bundesverfassungsgericht als Norm festgelegt hat. So ist das in einem Rechtsstaat. Den möchte ich auch nicht im Geringsten infrage stellen, Kolleginnen und Kollegen, sondern ich fordere nur hie und da mehr Bezug zur Praxis und Realität. Das ist alles.

Link copied

Auch die Kritik des Datenschutzes ist zu diesem Zeitpunkt ebenfalls unbegründet - ich habe mit der Datenschützerin diese Woche noch gesprochen -, weil beim derzeitigen Verfahrensstand und der geltenden Rechtslage noch kein Einschalten des Datenschutzes erforderlich war. Ich muss doch erst wissen, welche und wie viele Geräte ich wo platziere, damit ich dem Datenschutz auch eine Beurteilungsgrundlage geben kann.

Link copied

Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Link copied

„Der Ausschuss für Inneres unterbreitet dem Landtag den Vorschlag, Frau Dagmar Hartge als Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu wählen.“

Link copied

Wir müssen sicher zusehen, dass wir dieses Spannungsfeld in der Zukunft etwas entkrampfen, dass wir bei den gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zu Hygiene, Arbeitsplatz, Verbraucherschutz und Datenschutz darauf achten, dass das eine oder andere an Überflüssigem abgebaut oder vereinfacht wird, die Fortbildung der Mitarbeiter zu einer besseren Handhabung führt, die Organisationsberatung in den Betrieben entsprechend wirkt und der Abbau von Unnötigem geschieht.

Link copied

Außerdem brauchen wir einen effektiven Datenschutz. Das ist uns ganz besonders wichtig. In dem Gesetzentwurf ist lediglich die Einführung verschlüsselter elektronischer Signaturen vorgesehen. Ich vermisse eine Regelung zur Verschlüsselung von Dokumenten, die vertraulich zu behandeln sind. Es geht also nicht nur um den Schutz der Signatur, sondern um den der gesamten Dokumente. Ich vermisse auch Regelungen zum Schutz vor Manipulationen der Daten und Dokumente innerhalb der Behörden, sei es von innen oder von außen durch Hacker, die in die Systeme eindringen. Ich vermisse eine klare Regelung hinsichtlich der Protokollierung des Zugriffs auf vertrauliche Daten innerhalb der Behörde etc. Diese Liste könnte man sicherlich noch erweitern.

Link copied

Es sei nochmals gesagt, lieber Kollege Dr. Hahnzog: Datenschutz wird in einem anderen Gesetz geschrieben.

Link copied

Stellungnahme des Senats zum 26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz