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Mit einer effizienteren Abschiebung ist das Problem allerdings längst nicht gelöst, denn in Wahrheit befassen wir uns hier nur mit einem Symptom. Die ganze Hilflosigkeit, die aus den Ausführungen des Ministers sprach, macht dies allzu deutlich. An diesem Symptom wird seit Jahren mit großem Aufwand und geringem Erfolg herumgedoktert. Die eigentlichen Ursachen des Problems werden nicht angefasst. Das wird bereits deutlich an dem erwähnten Drehtüreffekt. Eine offizielle Statistik hierzu gibt es nicht, obwohl sie dringend notwendig wäre. Hochrangige Beamte schätzen, dass ein großer Teil der Abgeschobenen – nach Schätzungen ein Drittel – über kurz oder lang nach Deutschland zurückkehrt, hier abtaucht oder einen neuen Asylantrag stellt. Damit beginnt die oft Jahre dauernde Prozedur von Neuem. Das ist rechtsstaatsfundamentalistischer Irrsinn, der sich keinem rechtstreuen Bürger vermitteln lässt.

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In der erwähnten „Spiegel“-Ausgabe wird übrigens auch über einen kriminellen islamistischen Marokkaner berichtet, der mit rund 20 Alias-Namen seit Jahren die Behörden narrt, nach seiner Abschiebung wieder eingereist ist und nun seinen dritten Asylantrag gestellt hat.

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Worum geht es? Jemand, der eine Duldung bekommt, ist nicht illegal, sondern hier wird der Vollzug der Abschiebung ausgesetzt. Die Gründe, warum eine Duldung erteilt wird, sind klar festgelegt. Es gibt Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden können – nicht weil der Staat versagt, sondern weil es rechtliche und tatsächliche Gründe gibt.

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Ein Beispiel ist die Bedrohung durch Folter im Herkunftsland. Da ignorieren Sie das Grundgesetz, hier scheinen Sie die Genfer Flüchtlingskonvention infrage zu stellen, die ganz klar die Vorgabe macht, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, wenn Folter im Herkunftsland droht. Dies als staatliches Scheitern anzusehen, zeigt, dass Sie nicht auf dem Boden von internationalen völkerrechtlichen Übereinkünften stehen.

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Als Obfrau der LINKEN möchte ich an dieser Stelle meinen Dank ausdrücklich auch an all diejenigen richten, die aus tiefempfundener christlicher oder humanitärer Überzeugung, als Kirchenvertreterinnen und -vertreter oder ehrenamtlich in Flüchtlings- und Bürgerinitiativen den Flüchtlingen helfen, sie schützen, für sie Geld sammeln und ihnen Ausbildungs- und Arbeitsplätze vermitteln. Das reicht bis zur Vereitelung einer Abschiebung durch die Gewährung von Kirchenasyl. Das ist ein berechtigter ziviler Widerstand, motiviert durch die empfundene Ungerechtigkeit rechtlich abgesicherter Verwaltungsakte.

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Dieser Sonderstab kümmert sich seit einem Jahr schon sehr erfolgreich um die Abschiebung ausreisepflichtiger gefähr licher Ausländer, von denen Gefahr für die Bevölkerung aus geht. Aufgrund der positiven Erfahrungen, Herr Innenminis ter, soll es künftig in jedem Regierungspräsidium einen sol chen Stab geben. Die Ansage ist klar: Wer ausreisepflichtig ist und eine besondere Gefahr für die Bevölkerung und das Land darstellt, um den kümmert sich der Sonderstab vorran gig und mit besonderem Nachdruck.

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Da gibt es, meine Damen und Herren, noch zu viele Schlupf löcher. Halten wir uns vor Augen: Der Gesetzentwurf, den der Bundesinnenminister jetzt vorgelegt hat, setzt ja erst an, wenn ein Ausländer seiner Rechtspflicht, Deutschland zu verlassen, beharrlich nicht nachkommt. Die freiwillige Rückkehr hat ho he und absolut erste Priorität. Erst wenn alle freiwilligen Maß nahmen bis hin zu Anreizen nicht fruchten, kommt die zwangs weise Durchsetzung des Rechts: die Abschiebung.

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Obwohl Abschiebung Ländersache ist, das Land beträchtliche Möglichkeiten hat und der Herr Innenminister die Abschiebe behörden befehligt, fordern Sie großspurig die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Dann machen Sie es doch!

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Nein. – Dabei stelle ich nicht infrage, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass für die betroffenen Menschen eine Abschiebung ein einschneidendes Ereignis ist. Daher ist es auch unser Anliegen, die Personen, die unser Land verlas sen müssen, zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen.

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Mir ist aber auch der andere Teil der Überschrift, den die CDU-Fraktion für diese Debatte gewählt hat, wichtig. Es geht nicht nur um Abschiebung, sondern es geht insgesamt um ei ne neue Ordnung der Migrationspolitik in Deutschland. Dies schließt auch die Bestimmungen zur Zuwanderung mit ein. Zuwanderung und Rückführung, das sind zwei Seiten einer Medaille, Herz und Härte, Vernunft und kluges Handeln.

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Herr Minister, vielen Dank für die Gewährung der Zwischenfrage. – Ich möchte noch ein mal auf folgenden Punkt zu sprechen kommen: Sie haben ge rade ausführlich beschrieben, wie wichtig Fachkräfte für die baden-württembergische Wirtschaft sind. Wir fragen uns natür lich, was, wenn in näherer Zukunft das Bundesgesetz kommt, mit den Menschen passiert, die potenziell unter den Schutz rahmen dieses Gesetzes fallen würden und die schon jetzt bei Unternehmen in Baden-Württemberg in Lohn und Brot ste hen, aber von der Abschiebung betroffen sind.

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Es ist ebenfalls zielführend, wenn die abzuschiebenden Per sonen über die üblichen Rüst- und Wartezeiten hinaus kurz zeitig festgehalten werden dürfen. Ich hätte mir hier freilich noch ein bisschen mehr Flexibilität gewünscht, damit zumin dest das Festhalten über Nacht möglich ist. Mir geht es dar um, dass die Personen bereits am Vortag einer Abschiebung ohne allzu große Formalitäten abgeholt werden können, da mit wir Abholungen in der Nacht oder am frühen Morgen ver meiden können,

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Wenn Sie diese Menschen dort ausgebildet und geschult ha ben, dann können Sie sie auch nach Deutschland kommen las sen. Dann haben sie die Sprache gelernt, sie haben die Quali fikation, und alle Wertevorstellungen, die wir vermittelt ha ben, bringen sie in dieses Land mit. Tun Sie das doch einfach, aber erzählen Sie nichts von Abschiebung und Humanität. Wir leben im Zeitalter der totalitären Humanität.

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Zu den persönlichen Gründen gegen Abschiebung. Ich nenne Ihnen einen der schlimmsten Gründe: familiäre Belange. Wenn sich jemand psychisch krank meldet, vor einer Zahn-OP oder Heilbehandlungen steht, dann kann er nicht abgeschoben wer den. Das ist einfach so. Wenn jemand psychisch krank ist, kann er nicht abgeschoben werden. Wissen Sie, wie lange Be handlungen psychisch Kranker dauern können? Das kann ein halbes Leben lang dauern.

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Herr Lede Abal, warum denke ich, wenn ich Sie höre, an Wil li von der Biene Maja? Manche behaupten, Abschiebungen und Humanität passten einfach nicht zusammen, und fragen, was an einer Abschiebung menschlich sein könne. Heute muss ich mich bei der CDU und in diesem Fall besonders bei unse rem Innenminister bedanken

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Eine rechtmäßige Abschiebung ist sehr human. Denn es geht bei einer konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht nicht nur darum, das eigene Volk zu schützen, so wie es gern pro pagiert wird und was die vorrangige Pflicht der Regierung ist. Es hilft auch dem Image der hier lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber.

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Außerdem profitieren durch die geplanten Änderungen nicht nur die beteiligten Beamten. Das ganze Prozedere der Ab schiebung wird stressfreier, auch für die Illegalen, die abge schoben werden. Wer dies bezweifelt, sollte sich noch einmal den Großeinsatz der Polizei im Oktober vor Augen führen, bei dem mit Hubschrauber und Reiterstaffel nach einem Flücht lingskind gesucht wurde, das vor seiner Abschiebung zu flie hen trachtete.

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gentlich hätten abgeschoben werden sollen, ihrer Abschiebung entziehen. Rund 40 % sind sogar untergetaucht.

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Rückführungen sind im Einzelfall, nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften, das heißt, auf der Grundlage der §§ 57 und 58 Aufenthaltsgesetz, unter Anwendung des EU-Rückübernahmeabkommens bzw. der Dublin-IIVerordnung möglich. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat weder im Erlasswege noch durch eine Verordnung die Abschiebung von pakistanischen Staatsangehörigen geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Ausreisepflicht ergibt sich daher aus der Gesetzeslage.

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Wir haben in diesem Landtag oft über Abschiebungen gesprochen. Es wurde ein Abschiebe-TV eingefordert, dass man einmal zeigt, wie Menschen abgeschoben werden. Wir haben uns immer sehr über diese Forderung erregt. Liebe CDU-Fraktion, ich hoffe, Sie wissen jetzt auch, warum wir uns so sehr empört haben. Es sind nämlich Menschen, die hinter diesen Abschiebungen stehen. Jeder von Ihnen, der die Bilder gesehen hat, ist einmal zusammengezuckt und war erschrocken darüber, wie so eine Abschiebung abläuft. Ich hoffe darauf, dass Sie daraus etwas gelernt haben und unsere Empörung, was den damaligen Punkt anbelangt, verstehen können.

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Erstens. Auch politisch Verfolgte, die hier Asyl im Sinne der Definition genießen, werden nach dem Wegfall des Fluchtgrundes zurückkehren. Darauf haben wir uns verständigt. Eine dauerhafte Einwanderung wird nach geltender Rechtslage weder über das Asylrecht noch aufgrund von subsidiärem Schutz stattfinden. Auch das wird die Koalition durchsetzen. Wir werden im Rahmen des Rückkehrmanagements sowohl auf freiwillige Ausreise als auch auf Abschiebung setzen.

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In den vergangenen Wochen wurde uns durch die Abschiebung der Familie aus Kirchbarkau noch einmal vor Augen geführt, wie notwendig diese Initiative ist. Auch unsere Gesellschaft kann es sich angesichts eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht leisten, gut integrierte lern- und arbeitswillige Zuwanderinnen und Zuwanderer abzuschieben.

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Wenn Betroffene jedoch keine Papiere haben oder für die Abschiebung eine Sicherheitsbegleitung erforderlich ist, also mehr Zeit benötigt wird, muss unter Umständen Abschiebungshaft beantragt werden. Um diese auch vollziehen zu können, planen wir mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Abschiebungshafteinrichtung. Hierzu laufen derzeit Verhandlungen. Die Gespräche sind so, dass jedes Bundesland einen Standort genannt hat, und diese werden jetzt gegeneinander abgewogen und erläutert.

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„Es ist gefährlich naiv, auf eine Abschiebehaftanstalt zu verzichten, wenn wir Plätze in anderen Ländern nicht sicher nutzen können - während sich zugleich auch noch über 200 Flüchtlinge im Land der Abschiebung entzogen haben und die Behörden nicht wissen, wo sich diese Personen aufhalten. Die Abschiebehaftanstalt Rendsburg muss deshalb unverzüglich wieder in Betrieb genommen und das gesamte Abschiebeverfahren beim Land zentralisiert werden, um die kommunalen Ausländerbehörden zu entlasten.

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Widmen wir uns jetzt also dem Rückkehrmanagement. Ein wesentliches Prinzip in unserem Rechtsstaat ist, dass für alle die gleichen Rechte und Pflichten gelten. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, formuliert unser Grundgesetz dazu. Die Akzeptanz staatlicher Aufgabenerfüllung hängt ganz entscheidend davon ab, dass dieses Prinzip verwirklicht wird, und zwar wahrnehmbar verwirklicht wird. Wenn in den Zeitungen, also in der veröffentlichten Meinung, getitelt wird: „Von Merkels Abschiebungsoffensive fehlt jede Spur“, oder: „Jede zweite Abschiebung in Schleswig-Holstein scheitert“, weil sich die ausreisepflichtigen Menschen der Ausreise entziehen, dann schwindet diese Akzeptanz, weil sich die Leute zu Recht sagen: „Wenn ich von einem Gericht zu etwas verurteilt werde, habe ich keine Wahl, dann muss ich das Geforderte tun - ob ich es will oder nicht. Warum haben andere die Wahl?“

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Dann möchte ich noch an die gescheiterte Abschiebung des Albaners in Kiel am 7. April dieses Jahres

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Was ist aus dem Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik geworden, meine Damen und Herren? - Die erste Abschiebung wurde zum Debakel. Der Fall Osmani ist von uns noch einmal aufgearbeitet worden. Wir haben Akteneinsicht beantragt. Es hat drei Monate gedauert, bis wir die Akten bekommen haben. Dann haben Sie wohl geglaubt, wir würden uns die Akten nicht genau angucken. Denn wir hatten ja auch beantragt, unsere Mitarbeiter dort Einsicht nehmen zu lassen, was Sie abgelehnt hatten. Sie haben uns Arbeitsverweigerung vorgeworfen.

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Nachdem wir diese Kritik geäußert haben, wurde wieder hin und her überlegt. Man hat uns angedeutet, dass es noch Vermerke gibt, die nachgereicht werden. Aus diesen Vermerken, meine Damen und Herren, geht eindeutig hervor: Der Innenminister hat von dieser Abschiebung konkret Kenntnis gehabt.

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Hier haben wir immer noch Aufgaben vor uns. Gegen auslän dische Kriminelle, gegen Gefährder muss der Rechtsstaat Konsequenz und Härte zeigen – ohne Wenn und Aber, gera de auch bei der Abschiebung.

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Drittens: Die Zahl der Tatverdächtigen nimmt innerhalb eines Jahres enorm zu. Doch wer sind eigentlich diese Tatverdäch tigen? Das frage ich Sie, meine Damen und Herren. Das sind die schutzbedürftigen, asylsuchenden, hervorragend ausgebil deten, aggressiven, jungen, stark traumatisierten Mehrfachtä ter, die vor niemandem Respekt haben, nicht einmal vor un seren Polizeibeamten. Das sind diejenigen, die kurz vor der Abschiebung stehen und hierzulande aus reiner Langeweile ihre Machoausbrüche aus den Asyl- und Flüchtlingsheimen auf die Straßen unserer Städte verlagern.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Strobl, Ihre Abschie bepolitik ist schlecht, grottenschlecht. Dabei wäre gerade die Abschiebung mit das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Sicherheitslage. Die Abschiebungsquote hat sich von 2017 auf 2018 verschlechtert; Herr Weinmann hat es Ihnen vorge rechnet. 2017 waren es noch über 50 %, 2018 unter 40 %, be zogen auf die Zahl der Anträge. Dabei könnten Sie mit einem Schlag, Herr Minister Strobl, rechtlich völlig einwandfrei 57 124 Leute abschieben. Von wem spreche ich? Ich spreche von den Syrern, die hier sind.