Wer der Überweisung des 25. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Landesbeauftragten für den
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den
Unterrichtung durch die Landesregierung: Stellungnahme der Landesregierung zum Fünften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im März 2002 legte der Landesbeauftragte für den
Bürger im Sinne des
Hilfreich ist die Mitwirkung des Landesbeauftragten für den
Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen. Die teilweise kritischen Stellungnahmen aus dem Hause von Herrn Dr. Kessel haben manchmal nötige Nachdenklichkeit erzeugt, auch das Überdenken manch einer vorher gefassten Auffassung. Aber die Regelungen, die letztlich dann beim Gesetzgeber verabschiedet worden sind, hier in diesem Hohen Hause, die müssen dann umgesetzt werden. Wenn der Gesetzgeber entschieden hat, ist entschieden. Dann geht es alleine um die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften auf Seiten der Verwaltung und auf Seiten derer, die den
Es geht bei derartigen Einschätzungen nicht um Geisteroder Gespenstergeschichten, sondern alles in allem um ganz irdische reale Dinge, die ernst zu nehmen sind. Und es ist schon kritisch, wenn Bewertungen und Besorgnisse der Datenschützer beispielsweise zur Rasterung und zu anderen Überwachungen mit der Bemerkung,
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/333, den Fünften Bericht des Landesbeauftragten für den
Meine Damen und Herren, in dem Ihnen vorliegenden Tätigkeitsbericht finden sich bemerkenswert viele Abschnitte, in denen vom Einvernehmen zwischen dem Landesbeauftragten und der Verwaltung berichtet wird. Nur in wenigen Fällen bestanden zum Zeitpunkt der Vorlage des Tätigkeitsberichtes noch unterschiedliche Auffassungen. Andererseits wird über ein größer werdendes Interesse der Verwaltung an der Beratung in
Auf der anderen Seite führt der Bericht vor Augen, an welcher Stelle sich Schwächen eingestellt haben oder Schwächen noch nicht abgestellt worden sind oder aber auch, wo die Landesverwaltung organisatorische Mängel hat. Und deswegen ist es gut so, dass wir über diesen Bericht diese Defizite Zug um Zug abarbeiten und aus Fehlern für die Zukunft lernen. Nur man muss auch sagen, dass die beschriebenen Fälle zwar relativ weit in der Vergangenheit zurückliegen, aber manche eben auch auf strukturelle Defizite hinweisen. Vor allem die vielen Hinweise zu den technischen und organisationsseitigen Maßnahmen sind wichtig, weil sie als Anregung von allen Verantwortlichen in der Landesverwaltung genutzt werden können. Allerdings, darauf will ich auch hinweisen, sind diese Maßnahmen jeweils in ihrer Umgebung und im Verhältnis zu der Menge oder der Sensitivität der einzelnen Bereiche und der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten angemessen umzusetzen. Die Entscheidung hierüber liegt jedoch nicht beim Landesbeauftragten für den
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel Zeit ist verstrichen seit der ersten Befassung im Landtag im April 2002. Unser damaliger Anspruch nach zügiger Befassung noch in der letzten Wahlperiode blieb auf der Strecke. Bei der Beratung in der neuen Legislatur ist dann wohl in allen mitberatenden Ausschüssen einiges verloren gegangen, was uns Herr Dr. Kessel und seine Behörde vor einem Jahr mit auf den Weg gegeben haben. Antworten in der Stellungnahme der Landesregierung zeigen, welch hohen Stellenwert der
mit den Themen Datenweitergabe und
Ich gebe den Hinweis, dass der Landesbeauftragte für
Herr Lepper ist also als neuer Landesbeauftragter für
Der bislang in § 31 Abs. 4 enthaltene Richtervorbehalt entfällt. Verfassungsrechtlich ist ein Richtervorbehalt auch nicht geboten. Der Landesbeauftragte für den
Wichtiger erscheint mir die ausdrückliche Regelung, dass der Landesbeauftragte für den
Zum vierten Punkt des Antrages wäre es wichtig zu ergänzen, dass gegebenenfalls die Angehörigen zu informieren sind. Fraglich erscheint mir jedoch, ob die Gründe mitgeteilt werden müssen. Nach meiner Ansicht hat auch ein Beschuldigter ein Recht auf
Der Antrag der FDP-Fraktion fordert nun eine Rücknahme des Verordnungsentwurfs. Eine Überarbeitung im Sinne von
Gerade der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in der Vergangenheit durch technischen
Tätigkeitsbericht 2001 des Unabhängigen Landeszentrums für den
Wir wollen dazu die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Softwareanbieter, darunter auch die Datenzentrale, und auch den
Aber der Transparenz sind Grenzen gesetzt. Sie haben hier über eine Grenze längere Ausführungen gemacht, nämlich über den
Wenn alle Bürger über alles umfassend informiert werden sollen, wofür brauchen wir dann noch Entscheidungsgremien wie Kommunalräte und das Parlament, wo man als Abgeordnete die Informationen erhält, die alle erhalten sollen? Wo bleibt der Individualismus, der
Des Weiteren wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 14 und 15, Personalcontrolling Band III und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, der Tagesordnungspunkte 18 bis 20, Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, des Tagesordnungspunktes 21 und des Petitionsberichts außerhalb der Tagesordnung, hier handelt es sich um die Petitionsberichte Nummer 10 und 11, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den
Ich habe mir Ihren Antrag, Herr Güldner, sehr aufmerksam durchgelesen, auch vor dem Hintergrund, das sage ich ganz ehrlich, dass ich Ihnen nicht zugetraut hätte, hier eine sachliche Debatte zu führen. Ich glaube aber, dass man bestimmte Elemente, die Sie aufgegriffen haben, auch in Bremen umsetzen kann. Ich halte das Bürgertelefon in dieser Form für einen vernünftigen Vorschlag. Ich war erstaunt, dass dieser Vorschlag von Ihnen gekommen ist, da noch im