Meine Damen und Herren, wer nicht bereit ist, auch drastische Bilder im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abschiebung auszuhalten, der ist in der Verantwortung für unser Land fehl am Platz. Vielen Dank.
Es ist mehr als bedenklich, dass vor der Vorlage des aktualisierten Lageberichts das Auswärtige Amt mit der angekündigten Abschiebung erneut Fakten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterstütze die Forderungen der Koalitionsfraktionen – danke schön – und fordere auch einen Abschiebestopp nach Afghanistan, und zwar so lange, bis sich die Lage normalisiert und stabilisiert hat, auch wenn ich weiß, dass es lange dauern kann. In der jetzigen schwierigen Phase, in der sich das Land befindet, keine abgelehnten Asylbewerber abzuschieben, halte ich für richtig. Jedem muss klar sein, egal welche Meinung vertreten wird, dass eine Abschiebung einem Freitod gleichkäme, denn von 34 Provinzen sind nachweislich 31 Provinzen unsicher. Dies schrieb erst kürzlich die stellvertretende Ministerin für Flüchtlingsangelegenheiten an die Bundesregierung.
Bislang ging die Bundesregierung davon aus, dass es in Afghanistan Regionen gäbe, in denen kein bewaffneter Konflikt ausgetragen werde und daher eine Abschiebung von Geflüchteten nach Afghanistan grundsätzlich möglich sei.
Diese Auffassung hat Thüringen auch in einer Protokollerklärung auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Februar 2017 vertreten. Hierbei wurde weiterhin auch klargestellt, dass Thüringen Bemühungen der Bundesregierung vermisst, mit denjenigen Ländern in einen Dialog zu treten, für die UNHCR Feststellungen trifft, die einer Abschiebung entgegenstehen. Dies betrifft insbesondere Afghanistan. Eine Trennung in sogenannte sichere und unsichere Gebiete wird insbesondere in diesem Land als nicht ausreichend erachtet.
Doch Stahlknecht erwies sich für Sie als zu harter Brocken und für die Bürger leider als doppelter Versager: hier, wo es um die Versagung von Landesmitteln für den kommunalen Straßenbau geht, genauso wie dort, wo es bei der Taskforce „Abschiebung“ um die schnelle Rückführung abgelehnter Asylbewerber geht, die das Land Millionen kosten. Von der allgemeinen Sicherheitslage im Land wollen wir hierbei gar nicht sprechen. Die Lebensbedingungen vieler Bürger sind der CDU wohl egal.
Wenn die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ihrer Ausreiseverpflichtung nicht selbst nachkommen, sind die Ausländerbehörden gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt zwangsweise durch Abschiebung zu beenden. Es handelt sich dabei um eine zwingende Rechtsfolge. Der Gesetzgeber hat somit den Ausländerbehörden kein Ermessen eingeräumt, auch wenn das in der Öffentlichkeit immer wieder anders dargestellt wird
Im Rahmen der Entscheidung über die von den Ausländerbehörden beantragte Haft zur Sicherung der Abschiebung ist von den Gerichten auch darüber zu entscheiden, ob ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer haftfähig sind. Hierbei kann es dann auch auf die Bewertung ärztlicher Gutachten ankommen. Das Gericht kann für seine Entscheidung aber auch selbst ein entsprechendes Gutachten einholen. In einer derartigen Haftsache hat das Landgericht Hannover in einem Beschwerdeverfahren gegen die zuvor vom Amtsgericht Hannover angeordnete Abschiebungshaft ein Gutachten von Professor Dr. V. bemängelt und sich seinen Feststellungen nicht angeschlossen.
Zudem fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund die konsequente Abschiebung rechtswirksam abgelehnter Personen und ist damit ganz auf der Linie der AfD.
Die Summen haben Sie im Übrigen abgefragt. Das sind die Planansätze, die Sie mit den Istausgaben aus 2015 addiert haben. Die Planansätze, wenn man sie über alle Titel und über alle Einzelpläne zusammenstellt, belaufen sich auf etwa 453 Millionen €. So habe ich es im Kopf. Aber das sind Ausgaben an ganz verschiedenen Stellen für Integrationsangebote, für Personalstellen, beispielsweise für die Integrationslehrer, zur Verfahrensbeschleunigung, auch für Maßnahmen der Abschiebung und Rückführung. Also, es ist alles in Summe zu betrachten, insbesondere auch die kommunale Entlastung, um die Aufgabenträger nach dem Aufnahmegesetz entsprechend auszustatten, damit sie ihre Selbstverwaltungsaufgaben für die einheimische Bevölkerung nicht zurückstellen müssen.
sitzung noch mal ausgeführt, dass es die Möglichkeit des Kirchenasyls gibt, damit diejenigen, die von Abschiebung bedroht sind, auch eine Chance für das Hierbleiben haben.
Kosovo nach der Unabhängigkeit - Abschiebung von Minderheiten in einen noch schwachen Staat?
Die Erhöhung von Steuern und Abgaben darf hier keine Al ternative sein. Sonst werden die Bürger in unserem Land da von erdrückt, und der dadurch fehlende Inlandskonsum scha det der heimischen Wirtschaft. Stattdessen kommt neben dem bereits erwähnten Ende der Energiewende eine strikte Migra tionspolitik infrage. Bei korrekter Anwendung des Asylrechts, einer fortgesetzten konsequenten Grenzkontrolle und strikter Abschiebung abgelehnter Asylbewerber können erhebliche Mittel freigesetzt werden,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Lorberg, auch wenn Sie das anders sehen, ist es immer noch notwendig, dass wir über die Zukunft von Menschen diskutieren, die aus ihren Herkunftsländern geflohen und bei uns nur geduldet sind. Nur geduldet zu sein - versuchen Sie, sich das vorzustellen - bedeutet, in ständiger Angst leben und ständig Angst vor Abschiebung haben zu müssen. Es bedeutet, finanziell und sozial nicht abgesichert zu sein.
Die SPD hat bereits in einer Kleinen Anfrage „Erlaubt die Landesregierung niedersächsischen Kommunen den Kauf von zweifelhaften Dokumenten zur Abschiebung von Flüchtlingen nach Guinea?“ (Drs. 16/1876, November 2009) dieses Thema aufgegriffen. Die Anfrage ist bis heute und damit seit über viereinhalb Monaten nicht beantwortet.
Der Gesetzgeber hat den Ausländerbehörden die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der gebundenen Verwaltung zugewiesen, d. h. dass sie bei Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen tätig werden müssen und nicht nach Ermessen zu entscheiden haben. Zur Durchführung der Aufenthaltsbeendigung gehört auch die Passersatzpapierbeschaffung in den Fällen, in denen die Ausländerinnen und Ausländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschaffung von Heimatpässen nicht nachkommen. Die Organisation dieser Aufgabe ist sehr unterschiedlich, auch weil für einzelne Staaten die Passersatzpapierbeschaffung im Wege der Amtshilfe zentral von der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde des Landes wahrgenommen wird. Daraus folgt auch, dass die dabei entstandenen Kosten unterschiedlich veranschlagt, abgerechnet und erfasst werden, sodass Erhebungen auch bei anderen Stellen erforderlich wurden.
Abschiebung von zur Ausreise verpflichteten Personen
Die zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer resultiert aus der in § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes normierten Verpflichtung, die Betroffenen auch gegen ihren Willen außer Landes zu bringen,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Abschiebung hat vie le Facetten – – Entschuldigung, das Thema Zuwanderung hat viele Facetten und viele Themen,
Aber wenn wir ein Problem lösen wollen, dann müssen wir hierarchisieren – oder priorisieren, wie man heute sagt. Was ist das zentrale Problem bei der Zuwanderungsfrage? Das zen trale Problem ist für mich die Abschiebung. Von der Abschie bung hängt ab, ob wir die anderen Probleme lösen können oder nicht.
Natürlich gibt es viele Hindernisse bei der Abschiebung, oh ne Zweifel. Aber das Problem sind nicht die Hindernisse; das Problem ist der fehlende politische Wille bei der politischen Klasse, hier abschieben zu wollen.
Bei einer Demonstration gegen die Abschiebung eines dreißigjährigen Somaliers am 10. April 2014 in Göttingen wurden einem Bericht der „Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen“ zufolge mindestens zwei Demonstranten von Polizeihunden gebissen. Am 1. Mai 2014 wurde ein Gegendemonstrant, ein Demonstrant gegen eine NPD-Kund- gebung, in Duisburg von einem Polizeihund attackiert und gebissen.
Zweitens fordern wir die sofortige, konsequente Abschiebung der zu uns geflüchteten Mehrfachkriminellen,
Anlage 45: Angedrohte Abschiebung eines Säuglings aus Sandkrug (Landkreis Oldenburg) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 47 der Abg. Kreszentia Flauger (LINKE)..9456
Angedrohte Abschiebung eines Säuglings aus Sandkrug (Landkreis Oldenburg)
In einem Bescheid hat das Bundesamt für Migration die Abschiebung des vier Monate alten Säuglings Ruken Kuoscho nach Syrien angedroht. Begründet wurde dies mit gesetzlichen Verpflichtungen. Gleichzeitig erklärte der zuständige Kreisrat, „dass man nie im Leben einen Säugling ohne seine Eltern abschieben würde“ und dass „alles nur ein Missverständnis“ sei. Weiter heißt es seitens des Kreisrates, dass das Kind ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten hätte, sobald der Abschiebebescheid rechtskräftig geworden wäre.
Aber es kommt immer häufiger zu Handgreiflichkeiten, die schließlich auch zu Verletzungen bei den Beamten führen. Am 23. Juni leistete hier in Schwerin ein 21-jähriger randalierender Jugendlicher Widerstand gegen Polizeibeamte. Der Jugendliche hatte wahrscheinlich Drogen und Alkohol konsumiert. Das Ganze geschah mitten zur Feierabendzeit um 17.30 Uhr. Während der Unterstützung einer Abschiebung einer Familie nach Polen wurde eine Polizistin mittels eines zerbrochenen Trinkglases verletzt und musste sich anschließend in ärztliche Behandlung begeben oder der stark alkoholisierte Mann in Rostock, der zum eigenen Schutz in Gewahrsam genommen werden sollte und daraufhin den Polizeibeamten beleidigte und in den Oberarm biss – alles, meine sehr geehrten Damen und Herren, Vorfälle aus den letzten vier Wochen.
Wir hatten im Vorjahr bis zum 31. Juli ungefähr 1 500 Abschiebungen. Dieses Jahr sind es ungefähr 1 200. Der Rückgang beruht insbesondere darauf, dass wir umgesetzt haben, was das Abgeordnetenhaus mit „Abschiebungen vermeiden!“ beschlossen hat. Sie beruht auch darauf, dass wir in den Fällen der EU-visafrei eingereisten Personen – Positivliste –, die trotzdem eine Arbeit aufgenommen haben, auf eine Abschiebung verzichten und diese Personen, wenn sie bei einer Arbeit angetroffen werden, dadurch zur Ausreise bewegen, dass wir Ihnen den Ausweis wegnehmen und sie bei der Ausländerbehörde vorsprechen lassen. Die Konsequenz ist, dass dann die Ausweisung verfügt wird und sie zurückkehren müssen. Es handelt sich also um Menschen aus den neuen EUBeitrittsländern, die hier noch nicht von sich aus eine Arbeitstätigkeit aufnehmen dürfen.
Das bedeutet im konkreten Fall, dass für Flüchtlinge aus dem Libanon eine Einzellfallregelung normalerweise nicht in Frage kommt. Diese Personengruppe wird allerdings ab dem 1. Januar 2005 über eine neue Bestimmung des Zuwanderungsgesetzes wohl einen Daueraufenthaltsstatus erhalten können, weil auf Dauer die Abschiebung nicht möglich ist. Das bedeutet für die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, soweit sie unter die Gruppenregelung für Traumatisierte fallen – das sind immerhin 1 700 Personen, die wir hier behalten und denen wir einen Daueraufenthaltstatus gegeben haben –, dass sie bleiben. Für die übrigen Flüchtlinge aus diesem Land bedeutet dies aber, dass sie nicht als Gruppe bleiben können, sondern nur dann, wenn besondere gesundheitliche oder auch humanitäre Einzelgründe dafür sprechen.
Die Abschiebung eines Säuglings außerhalb des Familienverbandes verbietet sich schon allein aus dem Schutzgedanken des Artikels 6 GG. Das Asylrecht ist ein Individualrecht. Es steht somit jedermann zu, auch gerade geborenen Kindern.
§ 14 a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) sieht vor, dass die Geburt des Kindes eines Ausländers in Deutschland dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unverzüglich anzuzeigen ist, wenn sich ein Elternteil ohne Aufenthaltstitel oder mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Bundesgebiet aufhält. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Entscheidungen über Asylbegehren von Kindern nicht hinausgezögert werden, um dadurch zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlängerung des Aufenthalts auch der Eltern und Geschwister zu erreichen, obwohl deren Asylanträge bereits abgelehnt und sie zur Ausreise verpflichtet sind. Die Anzeigepflicht obliegt auch den Ausländerbehörden. Die Eltern haben als gesetzliche Vertreter des Kindes jedoch die Möglichkeit, auf die Durchführung eines Asylverfahrens für das Kind zu verzichten. Mit einer entsprechenden Verzichtserklärung können die Eltern die negativen Folgen einer ablehnenden Asylentscheidung verhindern. Auf diese Möglichkeit werden sie auch hingewiesen. Gesetzlich geregelte Folge eines abgelehnten Asylantrags ist nicht nur die Aufforderung zur Ausreise und die Androhung der Abschiebung im Falle der Verweigerung der Ausreise, sondern beispielsweise auch, dass dem betroffenen Kind später ohne vorherige Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird.