In Bezug auf den Bereich der Ausgaben für Asyl und Integration werden wir in den kommenden Wochen und Monaten zahlreiche Änderungsanträge stellen. Ein Großteil dieser Gelder kann gestrichen und an anderer Stelle sinnvoll investiert werden. In diesem Bereich fordern wir lediglich Mehrausgaben für die
Meine Damen und Herren, zum Antrag der FDP: Über diesen Antrag kann und sollte man nachdenken. Er hat gute Ansätze. Allerdings muss ich an dieser Stelle das wiederholen, was der Kollege Körfges gesagt hat: Wir müssen schauen, dass es wirklich zu einer Entlastung kommt. Ich befürchte, dass es zwar eine Entlastung beim BAMF und bei den Gerichten gibt, dass es aber zu einer deutlichen Mehrbelastung der kommunalen Ausländerbehörden kommt. Da die kommunalen Ausländerbehörden diejenigen sind, die derzeit für die Rückführung und
Wie wir gestern in der aktuellen Fragestunde von Herrn Caffier erfahren haben, sind nach Angaben der Ausländerbehörden derzeitig zum Stichtag 31.10.2011 insgesamt 49 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen aus dem Kosovo in Mecklenburg-Vorpommern, 45 davon sind Roma. Das heißt, in unserem Land sind 45 Roma, darunter auch Kinder, aufgrund der gesetzlichen Lage immer noch von
Eine
Vorpommern lebenden Roma zu bekennen – dazu gehört die Anerkennung menschenwürdiger Bedingungen am Zielort als oberstes Kriterium für jegliche
recht den von
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Antrag dokumentieren die GRÜNEN eindrucksvoll ihr Rechtsstaatsverständnis. Die Personen, um die es hier geht, sind nicht, wie von Ihnen gerne dargestellt, von der
muss ich Sie korrigieren. Dr. Nieszery hat vollkommen Recht, Hamburg hat entschieden, eine
eine Härtefallkommission, unter anderem besetzt mit Vertretern der Kirchen, in der es die Möglichkeit gibt, Fälle von drohender
Die beklagenswerte - angesichts der Zahl der anstehenden Fälle aber unvermeidbare - Dauer dieser Verfahren, die mit der vorläufigen Gestattung bereits verbundene soziale Gewährung von Leistungen, aber auch der Umstand, dass selbst nach zeitaufwendig durchgeführten Prüfungen und Antragsablehnungen selten eine wirkliche Ausreise oder gar eine
Wenn es Ihnen allen nun wirklich darum ginge, „Maßnahmen zur Verbesserung der Demokratie in Sachsen“ zu entwickeln, wie es im Antrag heißt, dann müssten Sie endlich die Überfremdungskritik im Volk ernst nehmen und multikulturelle und multikriminelle Auswüchse abstellen. Sorgen Sie endlich für die zügige
Es ist eine Herzensangelegenheit, dass unser Land den Menschen Zuflucht bietet, die hier bei uns Schutz suchen - vor Todesdrohungen, vor Gewalt und vor Unterdrückung. Sie suchen Zuflucht und ein Zuhause - nicht, weil sie in Syrien oder sonst wo in der Welt einen Flyer bekommen haben: „Komm in die schöne Hartz-IV-Welt!“, sondern weil sie um ihr Leben fürchten müssen. Über diese Menschen reden wir. Und wie kann man in solchen Debatten als erste Antwort
Sie vertreten eine Flüchtlingspolitik, die nach rechts schielt. Der wichtigste Punkt für Sie ist konsequente
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Papier gelesen. Punkt eins war der gemeinsame Antrag, den wir hier beschlossen haben. Bei den Punkten zwei, drei und vier geht es nur um
Aus den 110 Seiten der Antwort auf die Große Anfrage, die Sie zum Thema der Flüchtlings- und Asylpolitik gestellt haben, nehmen Sie sich einen einzigen Punkt heraus, und das ist der Bereich der
Erstens möchte ich zum Thema „Abschottung beziehungsweise
Wir sind zweitens nicht der Meinung, dass die Möglichkeiten zur
Lassen Sie mich ganz kurz etwas zur Frage der
Das sind 14 von 3 481 Bewohnern, nicht einmal ein halbes Prozent. Der Großteil, fast 49 Prozent, hat laut der Statistik Flüchtlingseigenschaft, weitere 18,5 Prozent sind Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde. Selbst wenn man diese drei Gruppen zusammennimmt und alle als anerkannte Flüchtlinge mit sicherer Bleibeperspektive ansehen würde – was ich für verfehlt halte, aber selbst wenn man das tut –, bleibt fast ein Drittel Personen übrig, die einen offenkundig nur vorläufigen Status haben. Dabei handelt es sich zum einen um Ausreisepflichtige aus sicheren Herkunftsländern, denen aufgrund diverser Abschiebehemmnisse eine nur temporäre, also vorübergehende Duldung ausgesprochen wurde – als häufigsten Grund für die gescheiterte
Wer möchte hier die Empfehlungen zu den Eingaben 305/16 betreffend "keine
Der Landkreis Cuxhaven hat unter Mitarbeit der Ausländerbehörde Hamburg und der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Braunschweig im März 2009 Passersatzpapiere für die
Umgang mit Flüchtlingen angeht, will ich nochmals sagen, Herr Kollege Günther, dass wir Ihrer
Durch verschiedene gemeinschaftliche, kriminelle Handlungen von Mitgliedern und Sympathisanten der Linksjugend (solid) wurde wiederholt die
In der Begründung für diese Maßnahme fällt immer wieder der Begriff der humanen Geste – eine sehr kurz gedachte Geste der Humanität. Schließlich folgt nach der
Wetter und Klima sind aber kein Abschiebehinderungsgrund, solange es sich nicht um eine Naturkatastrophe wie beispielsweise beim Tsunami in Banda Aceh handelt. Es gibt tatsächliche Hinderungsgründe für eine
Unabhängig von der Frage, dass es sich bei dem Aufenthaltsgesetz um ein Bundesgesetz und nicht um ein Landesgesetz handelt, sodass sich bereits aus diesem Grund die Frage stellt, ob der Thüringer Landtag tatsächlich der richtige Ort ist, um über die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes zu diskutieren, ist die Vorschrift des § 60 a Abs. 1 seit der Neufassung des Ausländerrechts im Jahr 2004 im damals neu geschaffenen Aufenthaltsgesetz enthalten und seit dem 1. Januar 2005 in Kraft, das heißt seit mehr als zehn Jahren. Seit dieser Zeit, also seit mehr als zehn Jahren, ist die Regelung von keinem einzigen Gericht in Deutschland auch nur im Ansatz für rechtswidrig oder unwirksam erklärt worden. In der gesamten Wissenschaft und juristischen Kommentarliteratur gibt es keine einzige ernst zu nehmende Meinung, die die Auffassung vertritt, dass die Regelung des § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz rechtswidrig sein könnte. Dies lässt sich im Übrigen auch nicht damit begründen, dass die im Gesetz genannten Voraussetzungen, zum Beispiel der humanitären Gründe, auslegungsbedürftig sind. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in Gesetzen ist grundsätzlich Gesetzen systemimmanent und es ist genau Aufgabe der Justiz, in Gesetzen dann solche unbestimmten Rechtsbegriffe auszulegen. Es ist daher zweifelsfrei so, dass § 60 a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz eine wirksame Ermächtigungsgrundlage dafür darstellt, um aus humanitären Gründen als Landesregierung anzuordnen, dass die
Daher sind Angebote zum Vorruhestand, zur Frühverrentung oder zu sonstigem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben das völlig falsche Signal. Anders herum wird ein Schuh daraus. Nicht Freisetzen und Altersdiskriminierung sind angesagt. Im Gegenteil, wir müssen Ältere qualifizieren. Deshalb ist Qualifizierung und nicht
Aber selbst dann, und ich glaube, genau hier liegt die Zielgruppe der GRÜNEN, gibt es leider noch genug andere Instrumente, die einen längeren Aufenthalt in Deutschland garantieren, zum Beispiel die Klage gegen den abgelehnten Statusbescheid und die damit verbundene Ausreisepflicht. Bei gut unterrichteten Asylanten wird zusätzlich Eilrechtsschutz gegen die drohende Aufenthaltsbeendigung beantragt. Bis zur tatsächlichen