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Wir stimmen dann über den Antrag der Fraktion der AfD „Erhebung und Austausch von Daten zu Asyl und Migration“ – Drucksache 17/7291 – direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –

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Wir hatten im Sommer und im Herbst 2015 eine Situation, die hier immer so leicht geschichtsklitternd übergangen wird, nämlich die Situation, dass zum Teil 400 bis 500 Menschen täglich in Hamburg angekommen sind, die Situation, dass wir in den vier Monaten von August bis November als Stadt 12 000 Menschen aufnehmen und unterbringen mussten. Es waren also 3 000 Menschen pro Monat, und das ist alles in einer sehr kurzen Zeit gekommen und auch in einer Zeit, in der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von Herrn de Maizière schon viermal die Prognose angepasst und am Ende gesagt hat, es sei irgendwie eine Glaskugel, und sie trauten sich jetzt nichts Weiteres zu sagen. Und in dieser Situation, in der man davon ausgehen musste, dass es in Wahrheit auch so weitergehen kann – es hätte doch nicht so sein müssen, wie es jetzt gekommen ist, es hätte auch so weitergehen können –, muss Politik handeln. Und da hat Politik gehandelt und gesagt, okay, wir müssen in anderen Dimensionen denken. In dieser Situation ist das Programm Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen entstanden.

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Die Landesregierung hat am 29. März 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes in der Drucksache 6/6956 in den Landtag eingebracht und dieser wurde dann auch in der ersten Lesung im Landtag beraten. Der Gesetzentwurf wurde anschließend an den federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen.

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Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat am 3. September abschließend und der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 6. September beraten. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf mit den in Vorlage 6/5924 empfohlenen Änderungen anzunehmen. Vielen herzlichen Dank.

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Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach, zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sowie zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften wurde in der 146. Plenarsitzung am 9. Mai 2019 an den Innen- und Kommunalausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Es war der zweite Anlauf, die zwei Gebietskörperschaften zusammenzuführen.

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Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten, vergleiche dazu die Vorlage 6/5942.

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Im Rahmen des Dublin-Verfahrens kann die Überstellungsfrist in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land von 6 auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Person als flüchtig gilt. Die Mitteilung, ob eine Person als flüchtig gilt, erfolgt von den Ausländerbehörden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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1. Welche Vorgaben gibt es vonseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und des Freistaats Thüringen gegenüber den Ausländerbehörden, um das Kriterium „flüchtig“ zu erfüllen?

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2. Inwiefern erfolgt seitens der Ausländerbehörden eine Information an die Betroffenen, dass sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als flüchtig gemeldet wurden, um etwaige gegenteilige Nachweise schnellstmöglich behördlich darlegen zu können oder Rechtsmittel zu nutzen?

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Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

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Antwort auf Frage 1: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in einem sogenannten Leitfaden Dublin-Verfahren Hinweise zum Ablauf des Dublin-Verfahrens an die Ausländerbehörden gegeben. Der Leitfaden enthält auch Erläuterungen dazu, wie die Ausländerbehörden verfahren sollen, wenn eine Person am geplanten Überstellungstermin nicht angetroffen wird. Danach soll eine Ausländerbehörde eine Einzelfallbetrachtung vornehmen und dem Bundesamt alle Indizien und Sachverhalte mitteilen, weshalb sie eine Person als flüchtig meldet. Die endgültige Bewertung, ob ein Flüchtigsein vorliegt, trifft das Bundesamt.

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Durch Beschluss des Landtags in seiner 146. Sitzung am 9. Mai 2019 wurde eben dieser Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 72. Sitzung, in seiner 73. Sitzung, in seiner 74. Sitzung und in seiner 76. Sitzung beraten und im Rahmen dieser Beratungen sowohl eine Online-Diskussion durchgeführt als auch am 27. Juni 2019 eine mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung.

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Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf dann in seiner 81. Sitzung am 6. September 2019 beraten.

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Migration, Frauen, Familie. Das sind doch Themen, von denen jeder weiß, dass sie in dieser Gesellschaft unterwegs sind. Natürlich ist es klug und sinnvoll, sie in einem Ressort zusammenzufassen. Aber da sind bei Ihnen vielleicht auch die Ideologen am Werk gewesen.

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Migration ist weder Menschenrecht noch Naturgesetz, sie lässt sich eingrenzen und steuern, ohne den humanitären Faktor zu vernachlässigen, ebenso wie ihre Kosten. Dazu braucht es nicht einmal neue Gesetze, sondern lediglich den politischen Willen zur Umsetzung der bestehenden Gesetze.

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Genauso sieht das im Übrigen auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn es um den Zugang zu Integrations- und Sprachkursen geht. Trotzdem grätscht Ministerin Spiegel auch hier gerne dazwischen, indem sie das Thema „Integration“ zu ihrer persönlichen Herzensangelegenheit erklärt und das Land als Lückenbüßer für angeblich fehlende Angebote des Bundes missbraucht.

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Das Land unterstützt integrationsbegleitende Beratungsangebote und die aktive Partizipation von Migrantinnen und Migranten. Den Weg in die sprachliche und berufliche Integration begleiten drei Integrationsfachdienste Migration durch passgenaue arbeitsmarktbezogene Beratung.

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Willkommenskultur meint alle. Willkommenskultur – und das ist eine der Kernthesen – braucht Haltung. Das will ich näher noch erläutern. Sie ist nur dann effektiv und vor allem glaubwürdig, wenn sich die Grundhaltung der Menschen in Bezug auf Migration zum Positiven hin verändert und sich dies auch in den Leitbildern von Organisationen und vor allen Dingen auch Unternehmen widerspiegelt.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme noch einmal darauf zurück, Willkommenskultur braucht Haltung. Die Grundhaltung der Menschen in Bezug auf Migration muss sich zum Positiven verändern. Auch für Zuwanderer gilt, Menschen müssen in ihrer ganzen Vielfalt von Alter, Geschlecht, ethnisch-kultureller oder sozialer Herkunft, körperlicher und psychischer Befähigung, religiöser Zugehörigkeit und sexueller Orientierung wertgeschätzt werden. Denkbarrieren müssen wir überwinden.

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Wegen unserer durch Migration bereicherten Billigfleischindustrie gehen in Belgien und in anderen Ländern viele Konkurrenzbetriebe, die anständige Löhne zahlen, pleite.

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schon früher die sprachliche Integration herbeizuführen. Und ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Projekte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

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Dazu gehört auch, meine Damen und Herren, dass wir in Bayern immer zu den Vorteilen, aber auch zu den Nachteilen von Migration deutliche Worte gesprochen haben. Wir haben nicht, wie das in Köln der Fall

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Wir begrüßen die bislang getroffenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Europäischen Union selbst zum Schutz der EU-Außengrenzen. Diese Anstrengungen reichen aber nicht aus. Dies habe ich auch am Dienstag dieser Woche in einem Gespräch mit dem zuständigen Kommissar Avramopoulos, der sich zuvor der Diskussion hier im Landtag gestellt hatte, deutlich gemacht. Ich habe darüber zudem gestern Abend in Brüssel mit dem Generaldirektor der Generaldirektion Migration und Inneres, Herrn Ruete, gesprochen.

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Ich glaube, das muss man an dieser Stelle einmal ganz deutlich und klar sagen. Als wir vor circa einem Jahr, am 29. August 2018, die Debatte hatten, ob sich Thüringer Städte daran beteiligen sollten, habe ich mich an diesem Pult schon einmal ganz deutlich hinter die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge gestellt. In einer Aktuellen Stunde hatte die CDU damals angezweifelt, ob Frau Kruppa formal überhaupt berechtigt gewesen sei, die Thüringer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dazu einzuladen, in Bezug auf die Seenotrettung im Mittelmeer Stellung zu beziehen. Heute, ein Jahr später, frage ich mich, ob die damalige Art der Befassung mit der Problematik – die Art der Befassung vonseiten der CDU-Fraktion –, nämlich daraus eine formelle Frage von Zuständigkeiten zu machen, nicht symptomatisch ist und einen wesentlichen Grund dafür darstellt, weshalb die Europäische Union heute, ein Jahr nach dieser Debatte, in der Sache eigentlich keinen Schritt weiter ist.

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In Ihrem Antrag behaupten Sie, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seinen Ablehnungsbescheiden nur noch Textbausteine zusammenstelle und eine vollumfängliche Prüfung der Schutzgründe nicht mehr stattfinde. Für diese Behauptung führen Sie aber keinerlei Beleg an.

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Um aber auf den Antrag zurückzukommen, muss man auch ganz deutlich sagen, dass es um die Rechte der Flüchtlinge vom Balkan schlecht steht. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF, macht jetzt schon regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch, Asylanträge von Flüchtlingen aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen. Damit treten die gleichen Folgewirkungen ein, also verkürzte Verfahren, wie mit einer Regelung als sichere Herkunftsstaaten, wie es jetzt mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist.

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Auch das ist ein eindeutiges Ergebnis der bildungspolitischen Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Migration und Flüchtlinge in Niedersachsen, die vor Kurzem hier im Leineschloss stattfand. Alle Statistiken beweisen: An Gesamtschulen ist der Anteil erfolgreicher Jugendlicher mit Migrationshintergrund prozentual deutlich höher als im gegliederten Schulwesen. Leider taucht Ihre Integrationsbeauftragte bei diesem Thema eher ab, als sich mit an die Spitze der erforderlichen Bewegung zu stellen.

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Ich stehe zu den Worten, die ich gerade erst in einem Fernsehbeitrag über Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration gehört habe. Dort sagte eine Entscheiderin: Ich habe nach den objektiv vorliegenden Voraussetzungen über den Asylantrag zu entscheiden, nicht danach, ob mir die Person sympathisch ist oder ob sich der Mensch in der Zwischenzeit schon intensiv in Deutschland integriert hat, das wäre Willkür, sondern ich muss objektiv nach den vorliegenden Tatsachen entscheiden. Genauso erfolgt es auch bei den Abschiebungen. Darum bitten wir um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

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Das Asylrecht und damit gleichsam das Grundgesetz schreiben vor, wer in unserem Land bleiben darf und wer nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet stets nach der Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

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Fragt man nach den Ursachen, warum rund ein Viertel der Grundschülerinnen und Grundschüler unsere Schule ohne die erforderlichen Grundkompetenzen verlässt, so wird man feststellen, dass es natürlich vielschichtig ist: geänderte gesellschaftliche Umstände wie fragilere Familienstrukturen oder Migration. Daran kann diese Landesregierung sicherlich nicht viel ändern. Aber sie hat die Verpflichtung, auf die Folgen zu reagieren. Dazu gehört ganz besonders, eine verlässliche Unterrichtsversorgung sicherzustellen.

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Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6822 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/7671 -