Frau Guttenberger, wenn die CSU die Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kritisiert, dann sage ich: Ich muss das Bundesamt nicht verteidigen. Aber es lässt sich sehr leicht über ein Amt herziehen, das nicht unter der Hoheit des Freistaates Bayern steht. Sie wissen genau, dass die Verbesserung der Personalausstattung, das heißt die Einstellung beziehungsweise Qualifizierung von Per
dafür, diese Staus abzuarbeiten. Wir haben derzeit Verfahren von 30.000 Albanern vorliegen, die 0,0 % Anspruch auf Asyl haben. Diese Albaner klagen gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Und die Akten liegen auf Halde. Ihre Rednerin hat vorhin selber gesagt, dass diese Fälle bis zu zwei Jahren herumliegen. Sie haben im Januar von sechs Wochen gesprochen, geben jetzt selber zu, dass das Ganze zwei Jahre dauert. Sie liegen näher an sechs Monaten bis zu sechs Jahren als bei sechs Wochen.
Auch für die nächsten Jahre prognostiziert beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Zustrom weiterer Hunderttausender Asylforderer. Da muss auch eine weitere Grundsätzlichkeit klar sein. Wer hier vorgibt, Schutz zu suchen, wer hier auf Kosten des Volksvermögens leben will und dieses Asylansuchen schon mit einer Lüge beginnt, der hat sein Recht auf Asyl und Aufenthalt in unserem Land - ich betone: unserem Land - verwirkt. Auch wer sich verweigert, mit unseren Behörden zu kooperieren, hat sein Recht auf Aufenthalt in unserem Land verwirkt.
Diese Prognoseentscheidung fällt in die Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge - kurz BAMF -, das hierfür die Schutzquoten für das jeweilige Land auswertet. Schließlich kann und darf im Zulassungsverfahren für den Integrationskurs nicht die individuelle Prüfung des Asylantrags, die der Entscheidung im Asylverfahren vorbehalten ist, antizipiert werden.
Zum einen hat die Bundesregierung mit der afghanischen Regierung am 2. Oktober 2016 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration geschlossen. Am gleichen Tag ist zwischen der Europäischen Union und Afghanistan ebenfalls ein Abkommen mit dem Titel „Gemeinsamer Weg vorwärts in Migrationsangelegenheiten“ geschlossen worden.
Erfahrungen zeigen, dass eine fehlende Rückkehrpolitik einen nicht zu unterschätzender Pullfaktor der irregulären Migration darstellt. Flüchtlinge zahlen für eine Schleusung nach Europa oft erhebliche Summen. Dieses in kriminellen Kanälen versickernde Geld benötigt die afghanische Volkswirtschaft dringend.
Die Mehrzahl der afghanischen Flüchtlinge muss in Deutschland Aufnahme finden und Schutz erhalten. Das hat auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in seinen Entscheidungen immer wieder dokumentiert. Alle Afghanen müssen darum das Recht auf ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren in Deutschland haben und dürfen nicht dazu gedrängt werden, ihre Asylanträge zurückzunehmen; denn wir wissen, hinter der Freiwilligkeit bei freiwilligen Rückkehrern stehen derzeit einige Fragezeichen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt im Asylverfahren stets eine Einzelfallprüfung durch. Bei dieser Antragsprüfung steht am Ende fest, wer ein Bleiberecht hat.
Ich kann Ihnen sagen, diese Meinung teilt auch die Internationale Organisation für Migration, und zwar hat der Direktor diese Einschätzung unterstützt. Es handelt sich dabei um William Lancy Swing. Und der ist kein AfD-Mann.
Wie gesagt, Ihr Antrag an sich wirft viele Fachfragen auf, aber gibt - abgesehen von der Forderung nach mehr Mitteln - wenig Lösungsvorschläge. Wir Grünen sehen den Finanzierungsvorschlag, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf haben, durchaus kritisch. Das unterscheidet uns vielleicht von Kollegen und Kolleginnen, die vorher gesprochen haben. In den Haushaltsberatungen haben Sie bereits mehr Geld für die Feuerwehr beantragt. Wir haben das damals abgelehnt - Sie sind darauf auch eingegangen -, allerdings nicht, weil uns die Feuerwehr egal ist, sondern weil wir die Gegenfinanzierungsvorschläge, beispielsweise Kürzung der Mittel für die Migration und bei den Frauenhäusern, schlichtweg für indiskutabel hielten.
Was ist dort beschlossen worden? Was hat man dort gemeinsam vereinbart, die Kanzlerin zusammen mit den 16 Regierungschefs der Bundesländer? Wahrscheinlich waren auch Sie dabei, Herr Seehofer. Man hat beschlossen, dass die Hilfen für die Länder und die Kommunen erhöht werden, dass ab dem kommenden Jahr eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten stattfindet und dass eine Verbesserung der Personalsituation beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt.
Was sollte denn besser funktionieren in einem Sonderzentrum, das Sie zum Beispiel in Freilassing einrichten? Wieso sollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgerechnet dort schneller arbeiten, als es jetzt geschieht? Was sollte dort besser funktionieren als in allgemeinen Unterkünften, in allgemeinen Ankunftszentren und Erstaufnahmeeinrichtungen? – Ausgrenzung ändert nichts an den organisatorischen Defiziten. Welche Botschaft steckt denn hinter Ihren Sonderzentren? – Hinter Ihren Sonderzentren steckt – das haben Sie auch noch einmal gesagt – die Botschaft: Wir unterscheiden zwischen den guten und den bösen Flüchtlingen.
Schade, dass Sie jetzt gar nichts zu dem von Ihnen angemeldeten Thema Abschiebestau gesagt haben. Denn das wäre ein interessanter Punkt, bei dem wir dabei sind, unsere Hausaufgaben zu machen. Dass Rückführungsabteilungen verdreifacht werden, dass der Ausreisegewahrsam durchgeführt wird, haben wir politisch nach vorn gebracht. Aber das Problem bei dem Thema ist, dass wir nur rückführen können, wenn kein Bleiberecht besteht. Erst wenn Ihr CDU-geführtes Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bescheide ausstellt, kann rückgeführt werden. Machen Sie erst einmal selbst Ihre Hausaufgaben.
Ich frage noch einmal, ob auch die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt wird. Das kann
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Minister Lauinger.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger.
Zu Frage 2: Zu den beiden in der Antwort auf Frage 1 benannten Tagungen wurden durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz insgesamt fünf Teilnehmer entsandt. Dabei handelte es sich um drei Familienrichter, die an der Tagung „Familienrecht für Fortgeschrittene“ teilnahmen, und um zwei Staatsanwälte bei der Tagung „Gewalt in der Familie – Familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellem Missbrauch“.
Uns als Linke-Fraktion ist bewusst, dass die Quotierung – wie gesagt – ein kleiner Schritt der Emanzipation ist, aber kein Allheilmittel, schon gar nicht das alleinige. Für eine emanzipierte und emanzipatorische Gesellschaft braucht es viele unterschiedliche Schritte. Und es geht bei einer solchen um möglichst große Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der auf einzelne Personen zielenden Gesellschaft, nicht nur um die Emanzipation im Verhältnis der Frauen zu den Männern. Doch – wie gesagt – der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein und er sollte und muss in den Ausschüssen diskutiert werden, auch mit einer öffentlichen Anhörung. Daher beantrage ich die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss als federführenden Ausschuss, an den Gleichstellungsausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.
Dann würde ich gern über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Es wurden drei Ausschussüberweisungen beantragt: an den Innenund Kommunalausschuss, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und an den Gleichstellungsausschuss.
Auch in seiner Rede heute konnte Herr Kreuzer immer weniger den Eindruck vermeiden, worum es ihm eigentlich geht, nämlich darum, die eigenen Versäumnisse in Bayern ein Stück weit zu verschleiern. Ich darf Sie an zwei oder drei Punkte erinnern. Erster Punkt. Die Asylverfahren dauern gegenwärtig auch deshalb so lange, weil das Bundesinnenministerium unter Hans-Peter Friedrich bis Dezember 2013 – das liegt noch gar nicht lange zurück - neues Personal für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verweigert hat.
Es gab unter dem CSU-Innenminister keine einzige neue Stelle. Keine einzige! Deshalb lautet die Wahrheit, die man an dieser Stelle aussprechen darf: Die CSU ist bei der Frage schnellerer Asylverfahren nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Hätte Herr Friedrich nicht gezögert und gezaudert, wäre der Antragstau im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht so groß.
Wenn es irgendwo langsam geht, dann liegt das an dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wo ein Asylbewerber erst Monate nach dieser großen Untersuchung einen Termin zur Antragstellung bekommt und im Anschluss zum Interview erscheinen kann. Das muss man so in aller Deutlichkeit sagen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Lösungen suchen, das ist wichtig. In diesem Punkt sind wir uns, so denke ich, alle einig. Von Ihnen und anderen Vertretern der Staatsregierung höre ich aber immer wieder, dass Sie Verantwortung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, an die EU, an die Bundesregierung und andere abschieben. Es geht aber darum, dass Menschen, die aller Voraussicht nach für einen längeren Zeitraum hier bleiben werden, zumindest so lange aber, wie in ihrem Heimatland alles zu Schutt und Asche geschossen wird, geschützt werden. Sie sollen möglichst reibungslos hier in Deutschland ankommen, und das sollte man für diesen Zeitraum gewährleisten. Was aber faktisch passiert und ein Grund für die teilweise fatale Situation vor Ort ist, das ist der Umstand, dass die Flüchtlinge von einer Unterkunft zur anderen geschoben werden. Sie erfahren am Abend zuvor, dass sie am nächsten Morgen woanders sein müssen. Die zarten Pflänzchen der Verbindung, die sich zwischen ehrenamtlichen Helfern und Flüchtlingen gebildet haben, werden rigoros unterbrochen.
Wenn jemand bei uns bleibt, dann bin ich Ihrer Auffassung: Das Verfahren muss beschleunigt werden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge braucht mehr Personal, damit der Flüchtling, damit der Asylbewerber weiß, ob er hier eine Bleibeperspektive hat oder ob er wieder zurück in sein Heimatland muss.
Nach dem aktuellen Projektstand konnten aus Sicht des Landes die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Dienststellenmigration - also die Übernahme der lokalen Netze und die Einführung der IP-Telefonie in allen Dienststellen der Landesverwaltung - durch den Auftragnehmer bislang nicht realisiert werden. Für diesen Projektteil erfolgte in den vergangenen Monaten eine Pilotierung in 5 Dienststellen mit 1 146 Arbeitsplätzen. Die dabei aufgetretenen Mängel sind Gegenstand einer Begutachtung sowie von Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Auftragnehmer. Aus diesen Gründen wurde der vertraglich vorgesehene „Flächen-Rollout“, d. h. die landesweite Umsetzung des Projekts in den Dienststellen der Landesverwaltung, ausgesetzt. Aus Sicht des Landes sind vom Auftragnehmer zunächst die Mängel zu beseitigen bzw. deren Wiederauftreten bei der weiteren Migration durch organisatorisch/technische Änderungen auszuschließen. Der Projektabschnitt der Flächenmigration verzeichnet mittlerweile einen Zeitverzug von
Generell war bei der Vergabe klar, dass vor der Migration in Einzelfällen Ersatzbeschaffungen notwendig werden, um die Betriebssicherheit gewährleisten zu können. Die dem Land durch die Projektverzögerung ansonsten entstehenden erhöhten Beratungs- und Personalkosten können nicht kurzfristig beziffert werden.
Nach dem aktuellen Projektstand konnten aus Sicht des Landes die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine flächendeckende Dienststellenmigration - also die Übernahme der lokalen Netze und die Einführung der IP-Telefonie in allen Dienststellen der Landesverwaltung - durch den Auftragnehmer bislang nicht realisiert werden. Für diesen Projektteil erfolgte in den vergangenen Monaten eine Pilotierung in 5 Dienststellen mit 1 146 Arbeitsplätzen. Die dabei aufgetretenen Mängel sind Gegenstand einer Begutachtung sowie von Verhandlungen zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Auftragnehmer. Aus diesen Gründen wurde der vertraglich vorgesehene „Flächen-Rollout“, d. h. die landesweite Umsetzung des Projekts in den Dienststellen der Landesverwaltung, ausgesetzt. Aus Sicht des Landes sind vom Auftragnehmer zunächst die Mängel zu beseitigen bzw. deren Wiederauftreten bei der weiteren Migration durch organisatorisch/technische Änderungen auszuschließen. Der Projektabschnitt der Flächenmigration verzeichnet mittlerweile einen Zeitverzug von insgesamt 32 Monaten gegenüber dem 2009 geschlossenen Vertrag. Gegenüber dem im November 2010 vereinbarten aktualisierten Zeitplan beträgt der Verzug 17 Monate.
Im Gegensatz zu asylrechtlichen Anerkennungen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Berücksichtigung der vom Auswärtigen Amtes erstellten Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage des jeweiligen Herkunftslandes in individuell- konkreten Einzelfällen gewähren kann und die für den Antragsteller die Gewährung eines humanitären Aufenthaltsrechts zur Folge haben, bleiben Personen, die unter einen Abschiebungsstopp fallen, geduldet und damit ausreisepflichtig.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Optionsregelung zu erhalten. Auch die von Ihnen angesprochene Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt dies nicht her. Die Studie zeigt zwar, dass bei der Wahl der Staatsangehörigkeit eine klare Tendenz zum deutsche Pass besteht, aber trotzdem bleibt das Gefühl der Zugehörigkeit zu dem Herkunftsland der Familie bestehen. Zudem wird die Entscheidung bei einem nicht unbeachtlichen Teil der Optionspflichtigen durch emotinale Aspekte erschwert.