Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit der Drucksache 6/5827 legte die Landesregierung am 13. Juni vergangenen Jahres den Entwurf eines Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Der Landtag hat den Entwurf nach der ersten Lesung am 22. Juni letzten Jahres an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort legte am 17.08.2018 der Wissenschaftliche Dienst des Landtags die Formulierungsempfehlung für eine Diskussion im Onlineforum vor. Der
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz intensiv beraten. Ich möchte mich an dieser Stelle zunächst einmal bei allen Ausschussmitgliedern für die sehr konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bedanken. Der Gesetzentwurf schafft in Thüringen die Grundlage für einen modernen Vollzug des Jugendarrests. Frau Meißner hat es schon gesagt, er ist in der Anhörung auf breite Zustimmung gestoßen, was die inhaltlichen Punkte anbetrifft. Herr Scherer hat es für die CDU breit ausgeführt – das kann ich mir eigentlich alles sparen. Was inhaltlich darin steht, ist alles gut. Das findet selbst die CDU alles gut. Der Punkt, an dem sich der Entschließungsantrag aufhängt und auch die Kritik der CDU, war ja der Punkt, dass es keine Personalentwicklungsoder Personalbedarfsanalyse gibt. Jetzt möchte ich wirklich unterstreichen, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat. Es ist richtig – das habe ich auch immer kritisiert –, dass beim Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch keine personellen Auswirkungen hineingeschrieben wurden. Wir haben an dieser Stelle tatsächlich viele neue Dinge aufgenommen, die ich auch für richtig halte.
Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Drucksache 6/6705 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir müssen das Thema auf unterschiedliche Weise angehen, und ein Element davon ist die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Auch wenn auf der linken Seite dieses Hauses das Thema Flüchtlinge teilweise als eine rein menschliche und soziale Aufgabe angesehen wird – und, nicht zu vergessen, vom Ersten Bürgermeister in seiner großartigen Regierungserklärung als ein Verwaltungsvollzugsproblem dargestellt wurde –, müssen wir doch einmal über die wirtschaftlichen Potenziale reden, die mit der Migration verbunden sind. Wenn Herr Dolzer jetzt aufpassen würde, dann würde er merken,
Die Verfahren dauern ein, zwei, drei und noch mehr Jahre. Deswegen sollten Sie Ihrer Verantwortung end lich gerecht werden und alles dazu tun, damit wir die notwendigen Beamten und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich bekommen, die für eine zügige Bearbeitung der Verfahren sorgen können.
Lassen Sie uns das Thema einmal unter dem Ge sichtspunkt der kommunalen Betroffenheit und der fi nanziellen Möglichkeiten des Freistaats diskutieren. Meine Damen und Herren, wir FREIE WÄHLER kriti sieren, dass wir es bis heute nicht geschafft haben, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genü gend Personal bereitzustellen. Sie haben es zwar quasi über Nacht geschafft, genügend viele Kontroll
Von zentraler Bedeutung ist – wenigstens insofern sind wir uns sicherlich einig – die Beschleunigung der Asylverfahren. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits begonnene Priorisierung der Bear beitung von Asylanträgen, die von Menschen aus si cheren Herkunftsländern gestellt werden, sowie die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte perso nelle Verstärkung des Bundesamtes in einer Größen ordnung von 2.000 weiteren Stellen begrüße ich nachdrücklich. Ich darf daran erinnern, dass wir darü ber in den vergangenen zwei Jahren immer wieder gesprochen haben. Wir haben das immer wieder ge fordert.
Letztendlich halten wir dies für kontraproduktiv, weil es keine nachhaltige Problemlösung bringt. Es bringt zwar Kontrolle, aber es löst das Problem nicht wirklich auf nachhaltiger Basis. Die einzige nachhaltige Lösung bleibt der Stopp der Migration in unsere sozialen Sicherungssysteme.
Antisemitismus-Prävention spielt auch beim Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ eine wichtige Rolle. Dazu dient auch die Handreichung „Antisemitismus und Migration“, die von der Bundeskoordination im September 2017 herausgegeben wurde.
Bei allen noch möglichen Verbesserungen und Verein- fachungen des Anerkennungsverfahrens kann ich nur sagen, der vorliegende Gesetzentwurf ist schon ein Schritt nach vorne und ein Schritt in die richtige Richtung. Die IntegrationsFachDienste Migration in MecklenburgVorpommern haben in ihrer Stellungnahme keine Einwände zum Gesetzentwurf vorgetragen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Deutschen werden älter, pflegebedürftiger, kinderloser. … Auch Zuwanderung kann den Trend nicht umkehren? Migration verjüngt die Gesellschaft nur geringfügig“, so „Die Welt“ am 11. Oktober 2012. Daraus folgt, dass Ihr Konzept, den Folgen der Überalterung unseres Volkes, bei Ihnen heißt dies schön „demografischer Wandel“, mit der Zuwanderung von Fremden begegnen zu wollen, vollkommen wirkungslos sowie der falsche Weg ist.
Mir liegen eine Reihe von Anträgen auf Ausschussüberweisung vor. Ich lese diese erst einmal vor, verbunden mit der Frage, ob es dann noch weitere gibt; zunächst einmal an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft, Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und natürlich an den Innenund Kommunalausschuss. Gibt es weitere Anträge? Das kann ich nicht erkennen, also stimmen wir jetzt in der Reihenfolge ab.
Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenprobe. Stimmenthaltun
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Landtag hat in seiner 125. Sitzung am 30. August 2018 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport sowie an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
In seiner Sitzung am 19. Februar hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlen, die vorliegende Beschlussempfehlung hier auch im Landtag zu beschließen. Dem haben sich die Ausschüsse für Inneres und Kommunales sowie Migration, Justiz und Verbraucherschutz in ihren nachfolgenden Sitzungen angeschlossen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag, in seiner 128. Sitzung am 27. September 2018 wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in erster Lesung im Thüringer Landtag behandelt. In dieser Sitzung wurde der Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 75. Sitzung am 22. Februar 2019 beraten und sich ebenfalls der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses angeschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte das Ergebnis meiner Überlegungen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf vorwegnehmen: Auch ich beantrage die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Warum? Weil uns die Sicherheit der Gerichtsvollzieher ein wichtiges Anliegen ist und weil der Gesetzentwurf
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es nicht. Es war von allen Seiten die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden und damit stimmen wir über diesen Überweisungsantrag ab. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und auch die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Nein. Dann haben alle hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen der Überweisung zugestimmt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir haben beispielsweise die Ausbildungsrichtlinie mit den neuen digitalen Qualifikationsbedarfen angepasst. Wir haben ein Konzeptauswahlverfahren umgesetzt zur Gewinnung von innovativen Ideen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Konzepten der beruflichen Weiterbildung. Daraus sind elf Projekte hervorgegangen, die nun gefördert werden. Wir beteiligen uns auch an der „Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft“. Ein wichtiger Punkt für uns gemeinsam in der Allianz ist auch das Thema „Zuwanderung und Migration“ als Beitrag zur Fachkräftesicherung. Hier haben wir gemeinsam in der Allianz eine Vereinbarung abgeschlossen, um gemeinsam die Ressourcen zusammenzubringen, um nicht nur aus dem EU-Raum, sondern auch aus anderen Ländern Fachkräfte zu gewinnen, uns hier in Thüringen zu unterstützen. Insofern kann ich dem Vorschlag für eine ThAFF International wirklich etwas abgewinnen. Wir hatten ähnliche Ideen. Ich glaube, es wird spannend sein, gemeinsam an dieser ThAFF International zu arbeiten.
In unserer Fraktion war heute Vormittag der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu Besuch und hat noch einmal sehr deutlich auf die Dimension der Zahlen und auf die Entwicklung der letzten Jahre hingewiesen. Im Jahr 2007 gab es beim Bundesamt 19.000 Anträge, 2014 waren es schon über 200.000, und in diesem Jahr erwartet Herr Dr. Schmidt fürs Bundesamt 400.000 Anträge.
Vor der Rückführung, egal in welches Herkunftsland, wird zunächst ein in der Hoheit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge liegendes Asylverfahren durchgeführt, und es besteht immer die Möglichkeit, eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten. In all diesen Verfahren werden sämtliche relevanten Informationen herangezogen. Selbst nach einem Gerichtsurteil gibt es noch die Möglichkeit, sich an die Härtefallkommission zu wenden, die auch in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet ist. In begründeten Fällen ist es darüber hinaus möglich, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und von einer Abschiebung abzusehen. Ich betone: Einzelfallentscheidung.
Für Josef Scheuring, Gewerkschaftsvorsitzender der Bundespolizei, sind die von Staats wegen hervorgerufenen Spritengpässe ein absolutes Unding. Zitat: „Wir stellen heute schon eine erhöhte illegale Migration fest“, erklärte er Anfang August 2011 in einem Beitrag des NDRNordmagazins, um dann richtig vom Leder zu ziehen. „Es ist eine Schande, dass im reichsten Land Mitteleuropas nicht genügend Sprit für die Polizei vorhanden ist.“
Für die Frage nach weniger tragen wir vielleicht auf anderer Ebene noch gemeinsam Verantwortung, nämlich für das, was in Berlin nun endlich einmal herauskommen muss, nämlich dass es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich mehr Mitarbeiter gibt und, und, und. Das sind Ihre Baustellen.
Das Thema Aussiedlerinnen und Aussiedler wird auch in der Schule im Rahmen des Themas Migration behandelt. Zusätzlich bietet für die Schulen die Koordinierungsstelle für Zeitzeugen Gespräche im Unterricht in Rheinland-Pfalz am Pädagogischen Landesinstitut an, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zum Thema zu vermitteln, damit die Schülerinnen und Schüler die Geschichte aus erster Hand erfahren können.
Die deutsche Auswanderung nach Amerika hat die Landeszentrale für politische Bildung ebenfalls in Veranstaltungen aufgegriffen und wird dies auch in diesem Jahr weiter fortsetzen. Das gilt sowohl für die Auswanderung nach Nordamerika, vor allem in die USA, als auch nach Südamerika, vor allem nach Brasilien. Auch Veranstaltungen zur historischen Migration von Deutschen nach Osteuropa, etwa nach Galizien, sind angedacht. Auch im Internet findet man auf dem Portal www.auswanderungrlp.de viele Informationen, die auch hervorragend in den Schulunterricht integriert werden können. Dieses Portal hat die Landtagskommission für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz gefördert.
Vor diesem Hintergrund sind wir nach wie vor der Auffassung, die zur Verfügung stehenden Mittel sollten auf jene Bewerber konkretisiert werden, deren Anspruch auf asylrechtlichen Schutz begründet erscheint und Aussicht auf Erfolg hat. Durch die Einstufung von weiteren Ländern als sichere Herkunftsstaaten könnten Asylverfahren beschleunigt und Rückstände abgebaut werden. Die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer würde im Ergebnis zu einer Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Justiz, der Polizei sowie der Länder und Kommunen führen.
Erstens, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt unmittelbar nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Anhörung durch und trifft schnelle Entscheidungen.
Das Landesverwaltungsamt ist in Thüringen die zuständige Behörde für die Erteilung der staatlichen Berufserlaubnis für eine ärztliche Tätigkeit und prüft bei ausländischen Ärzten auf Gleichwertigkeit des Abschlusses. Wir haben es heute schon mehrfach gehört: Hier liegt das Problem, denn die Anerkennung dauert häufig viel zu lange. Die insgesamt nicht zufriedenstellende Situation in Thüringen ist bekannt. Im Ministerium für Soziales und Gesundheit, im Ministerium für Migration, im Petitionsausschuss, beim Bürgerbeauftragten, bei uns im Wahlkreisbüro, beim Migrationsbeauftragten und auch bei vielen Abgeordneten wurde die Kritik am Verfahrensablauf der anerkennenden Behörde – also im Thüringer Landesverwaltungsamt – vorgetragen. Doch das Problem wurde erkannt und es wird nach Lösungen gesucht – das haben wir heute auch gehört –, um für alle betroffenen Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten eine schnelle Verbesserung herbeizuführen, ohne dass die Qualität und Nachprüfbarkeit der Anerkennung darunter leidet.
Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber ansteigt und damit auch die Zahl der Rückstände zunimmt, die sich bei der Bearbeitung durch das Bundesamt ergeben. Nach einer Koalitionsvereinbarung soll ein Asylverfahren höchstens drei Monate dauern. Wir sind teilweise bei zwei Jahren. Das ist uns zu lang. Wir freuen uns, dass das Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgestockt wurde, sind aber der festen Überzeugung, dass der Bund dann, wenn die drei Monate vorbei sind, die Kosten übernehmen sollte und dass zielgerichtet noch weit mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich eingesetzt werden müssen. Das ist auch positiv für den, der einen Antrag stellt; denn er hat relativ schnell einen Bescheid und weiß, wie sein Verfahren weitergeht. Auch aus diesem Grund ist es für uns unumgänglich, dass das Verfahren entsprechend geändert und unter Berücksichtigung der Sicherheitslage in dem Herkunftsland angepasst wird.
Frau Guttenberger, wenn die CSU die Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kritisiert, dann sage ich: Ich muss das Bundesamt nicht verteidigen. Aber es lässt sich sehr leicht über ein Amt herziehen, das nicht unter der Hoheit des Freistaates Bayern steht. Sie wissen genau, dass die Verbesserung der Personalausstattung, das heißt die Einstellung beziehungsweise Qualifizierung von Per