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Auch bei Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist nach unserer Meinung eine gute Abwägung zwischen Datenschutz

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Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Ich danke dem Herrn Minister Stephan Toscani und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, Drucksache 14/514, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15. Juni 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

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Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/555 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht.

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Ich gehe davon aus, dass es ein solches Vorbild ist. Wir sind da ja in ausführlichen Gesprächen, und auch das Parlament hat sich zum Beispiel im Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau und im Datenschutzausschuss, dort sogar mehrfach, bereits mit Mammascreening und Datenschutz beschäftigt. Der Datenschützer ist

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Der Datenschutz und die Bürgerrechte sind bei der Großen Koalition in Berlin in denkbar schlechten Händen. Das spüren wir immer mehr. Zu Recht fürchten Kritiker einen Dammbruch zulasten der Freiheits- und Bürgerrechte. Wir müssen in Deutschland nicht alles nachmachen. Wir haben eigene, hohe Wertmaßstäbe und Verfassungsgrundsätze, auf die wir stolz sein können.

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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes Drucksache 14/546 wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung vom 24. August 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen. Ziel des Gesetzes ist erstens die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Beleihung von Dritten mit der Rechnungslegung und Geltendmachung der Leistungsentgelte in der Luftrettung und zweitens notwendige Neubenennungen.

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Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit Drucksache 14/587 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/587 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/ 587 einstimmig mit den Stimmen aller Abgeordneten angenommen ist.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3746); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/4751) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 18. Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/4752) – Drucks. 16/5309 zu Drucks. 16/3746, zu Drucks. 16/4751 und zu Drucks. 16/4752 –

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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3746); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/4751) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 18.Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/4752) und ergänzende Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten:

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Was den Datenschutz angeht, ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – vom Volkszählungsurteil über die Lauschangriffsentscheidungen bis hin zum Telekommunikationsdatenurteil – ausgesprochen datenschutzfreundlich. Das Volkszählungsurteil mit der Kreation der informationellen Selbstbestimmung wird allerdings von einigen Kollegen aus der Datenschutzbranche wie eine Monstranz vor sich hergetragen, was dazu führt, dass jede Videoüberwachung gleich als Verstoß gegen die Menschenwürde stigmatisiert wird.

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Moderner ist es aber zugleich, die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, den Datenschutz, nicht als Schutz vor informationellen Eingriffen, sondern als Datenzugangsschutz zu betreiben. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet auch, dass man nicht von Informationen abgeschnitten wird, die ein selbstbestimmtes Leben erst ermöglichen. Soweit Staats- und Betriebsgeheimnisse und die informationelle Selbstbestimmung nicht gefährdet werden, sollte der Begriff der allgemein zugänglichen Quellen in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz möglichst weit gefasst werden.

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Wenn Hessen weiterhin Spitzenreiter beim Datenschutz bleiben will, muss es zugleich Spitzenreiter bei der Informationsfreiheit sein oder werden. Wer wäre dann aber eher für die Funktion des Umweltinformations- und Informationsbeauftragten prädestiniert als der Hessische Datenschutzbeauftragte? Damit will ich selbstverständlich nicht meine Person in den Vordergrund rücken, sondern auf das Amt abstellen.

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Wenn die Hessische Landesregierung konsequent ihre Datenschutzphilosophie zu Ende denkt: „Die Chancen der Informationsgesellschaft müssen genutzt werden“, müsste sie zum gleichen Ergebnis gelangen,wobei dann in Hessen wieder eine einheitliche Datenschutzphilosophie bestünde. Für die Presse und die Opposition mag es langweilig sein,dass ich so auf Harmonie bedacht bin.Mir geht es aber nicht um Konflikte um ihrer selbst willen, sondern mir kommt es darauf an, dass der Datenschutz in der Informationsgesellschaft adäquat vertreten ist. – Ich habe mein Zeitbudget hoffentlich eingehalten und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Wenn der Herr Innenminister in seiner flapsigen Art und Weise die Bemerkung in die Diskussion wirft, er könne auch dies noch übernehmen, macht das deutlich, wes Geistes Kind er ist und welche Haltung er dem Datenschutz entgegenbringt.

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Sie haben in Ihrer Rede auch die Frage erörtert,inwieweit der Datenschutz bei der Fraport als einer Aktiengesellschaft, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dient, dem Datenschutzbeauftragten unterliegt. Es wäre zu fragen, ob im Sinne der Daseinvorsorge möglicherweise nicht auch McDonald’s zu Ihrem Kontrollbereich gehört.

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Ich finde den Ansatz richtig und verfolgenswert, Datenschutz und die Kontrolle darüber an dem Grundprinzip der Daseinsvorsorge zu orientieren, und ich würde mir sehr wünschen,dass wir hier ein wenig weiter kommen,als es in den letzten zwei Jahren der Fall war.

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Das sind vier Beispiele dafür, wie notwendig es ist, dass weiterhin alle dazu beitragen, dass für den Datenschutz sensibilisiert wird, damit die Leute erkennen, dass dies kein Randthema ist, sondern dass es um die Verwirklichung eines Grundrechts geht, für die wir alle ein Stück weit zu sorgen haben.

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Herr Prof. Ronellenfitsch, herzlichen Dank für den Vortrag, den Sie vorhin in diesem Haus gehalten haben. Dieser Vortrag zum Thema Datenschutz hat uns alle begeistert. Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Siebel zum Schluss gesagt hat: Es gehört auch dazu, ein solches Thema eingängig zu formulieren und damit für breite Kreise zugänglich zu machen.

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Ihnen und Ihrem Team möchte ich daher sehr herzlich dafür danken, dass Sie sich der Mühe unterziehen, den Datenschutz in Hessen Jahr für Jahr zu überprüfen, und dass Sie nicht nur einen Bericht zusammenstellen und bei den Beratungen zur Verfügung stehen, sondern auch die Landesregierung und die Behörden da unterstützen, wo es Not tut.Dafür möchte ich mich auch im Namen der CDULandtagsfraktion sehr herzlich bei Ihnen und Ihrer Behörde bedanken.

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Landesregierung und Datenschutzbeauftragter müssen auch nicht immer einer Meinung sein. Dass sie sehr konstruktiv miteinander diskutieren und sich manchmal auch streiten müssen, gehört zum Thema. Ich denke, es ist der Sache insgesamt nicht abträglich, wenn hier um den richtigen Datenschutz „gerungen“ wird.

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Wir unterliegen, das merken wir alle, einer stetigen Weiterentwicklung – auch der technischen Möglichkeiten, die uns in unserem Alltagsleben begleiten und die große Herausforderungen auch an den Datenschutz stellen. Die Landesregierung und die Abgeordneten dieses Hauses sind immer bestrebt, gemeinsam die Geschäftsprozesse in diesem Lande optimieren.Wir mühen uns da

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Ich werde mich nicht dem Versuch unterziehen, Ihren juristischen Ausführungen klägliche eigene Ausführungen hinzuzufügen. Ich will nur an wenigen Stellen kurz aufzeigen, dass im Zusammenspiel von Landesregierung und Datenschutz vernünftige Lösungen gefunden werden, z. B. in dem Zuständigkeitsstreit mit der Fraport betref

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Mir bleibt, Ihnen und Ihrer Behörde sehr herzlich zu danken und das Fazit zu ziehen, dass wir in Hessen trotz aller Probleme, die auch im 33. Datenschutzbericht dargestellt worden sind, beim Datenschutz nach wie vor eine Vorreiterrolle einnehmen, dass Hessen das Datenschutzland Nummer eins geblieben ist.

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Für mich ergibt sich daraus eigentlich als Quintessenz: Der Datenschutz ist für diese Landesregierung nur ein Lippenbekenntnis, eine lästige Pflicht, um die man sich irgendwann auch einmal kümmern muss. Das wurde mir auch aus Ihrem Beitrag deutlich, Herr Beuth, der ein bisschen unter dem Motto stand: Na ja, das müssen wir jetzt einmal machen, wir müssen diesen Bericht hier entgegennehmen; wenn wir das alles ein bisschen abwiegen, dann wird das schon gut, aber wir wollen uns eigentlich gar nicht so richtig einmischen.

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Ich denke, das ist kein Umgang miteinander. Das ist kein Umgang mit dem Haus des Datenschutzbeauftragten. Diese Paukenschläge, die wir in der Innenausschusssitzung im Januar deutlich hörbar vernehmen mussten, sind ein bisschen abgeflacht. Herr Prof. Ronellenfitsch hat das ausgeführt.Sie sind inzwischen leiser geworden.Sie haben ein bisschen Hintergrundmusikcharakter. Es war gut und richtig, dass wir im Innenausschuss so engagiert darüber debattiert haben. Denn Missklang erzeugt Aufmerksamkeit.Das hat auch dazu geführt,dass der Datenschutz wie

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Der faszinierte Blick auf das Machbare im Datenbereich muss von Zeit zu Zeit überprüft werden. Der faszinierte Blick auf die schöne neue Technik darf nicht den Blick auf den Datenschutz verstellen. Wir müssen immer wieder überprüfen, dass diese Sammelwut nicht dazu führt, dass Daten ungeschützt und ungehemmt benutzt werden.

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Wir halten an der Auffassung fest, dass Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie der EU vom Oktober 1995 eine völlige Weisungsfreiheit in diesen Bereichen zum Inhalt hat. Wir mahnen immer wieder an, dass diese völlige Weisungsfreiheit sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich eingehalten wird. Das haben wir derzeit in Hessen leider nicht. Deshalb ist es immer wieder anzuführen, dass wir davon ausgehen, dass es spätestens in der nächsten Legislaturperiode ein Kompetenzzentrum Datenschutz beim Hessischen Datenschutzbeauftragten geben muss. Das bedeutet das Zusammenführen der beiden Bereiche des Datenschutzes bei Ihrer unabhängigen Behörde.