Michael Siebel

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16/22 16/102

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Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/3746); hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 33.Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 16/4751) und Vorlage der Landesregierung betreffend den 18.Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich in Hessen zuständigen Aufsichtsbehörden (Drucks. 16/4752) und ergänzende Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen.
Der 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten war dem Innenausschuss am 5. März 2005 vom Präsidenten überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten zuletzt in seiner Sitzung am 15. Februar 2006 behandelt und einstimmig die obige Beschlussempfehlung gefasst, dass wir heute eine Debatte dazu führen. – Danke schön.
Herr Präsident! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Hauptausschuss in der 10. Plenarsitzung am 9. Juli 2003 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Hauptausschuss hat zunächst eine schriftliche Anhörung durchgeführt und sich dann zu einer mündlichen Anhörung entschlossen, sodass insgesamt 32 Anzuhörende ihre Auffassung äußern konnten.
Der Hauptausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 12. November 2003 mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen befasst und mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN das Votum an das Plenum abgegeben.
Die Einzelabstimmungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:
Drucks. 16/657: zu den Punkten 1 a, b, c mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Punkt 1 d mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen SPD, zu Punkt 2 und 3 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zuvor wurde der Änderungsantrag Drucks. 16/904 zu Punkt 1 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, zu Punkt 2 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Des Weiteren wurde zuvor der Änderungsantrag Drucks. 16/862 zu Punkt 1 a mit den Stimmen von CDU und FDP gegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, zu Punkt 1 b mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung des Abg. Michael Siebel abgelehnt, zu Punkt 2 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD abgelehnt.