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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat die Gelegenheit heim Schopfe und die Novellierung zum Anlass genommen, um eine weitere drastische Verschärfun g des Polizeirechts über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Niemanden wird es verwundern. dass wir einer Sicherheitspolitik unsere Zustimmung verweigern. die die Sicherheitslage durch immer weiter gesteigerte Eingriffsmöglichkeiten der Polizei in von Verfassung~ wegen geschützte Grundrechte zu beherrschen vorgibt. Eingriff in das Grundrecht auf Leben Stichwort finaler Rettungsschuss -.. Eingriff in das Gnindrecle auf Datenschutz - Stichwort Videoüberwachung -. Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit - Stichwort Aufenthaltsverbot das sind Ihre Antworten und das nennt sich dann modern.

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Der Einzelplan 01 - Landtag - betrifft die Geschäftsbereiche des Landtags sowie des Datenschutzbeauftragten mit Kapitel 01 01 (Landtag) und Kapitel 01 02 (Datenschutz).

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Herr Senator, die Problematik bei der Erprobung der digitalen Signatur liegt auch im Datenschutzbereich begründet. Teilen Sie mit mir diese Auffassung, und wenn ja, wird bei der Novellierung des Erprobungsgesetzes der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausreichend beteiligt?

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Es werden bei allen Gesetzen die Beteiligungen durchgeführt, die rechtlich nötig und fachlich geboten sind. Die digitale Signatur ist ein Teil des Datenschutzes, Frau Abgeordnete, sie muss im Grunde genommen angewendet werden, um eben die Daten zu schützen. Die EURichtlinie, die hierzu jetzt abgestufte Sicherheitsgrade festlegt für den Datenschutz, muss beachtet und in unser Gesetz eingearbeitet werden.

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das offensichtlich auch aus Sicht des für Datenschutz Zuständigen der Grünen ein Problem ist.

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Ein anderer fragte: Wie ist es eigentlich, wenn ein 19-Jähriger wegen Urkundenfälschung beim Jugendgericht erscheinen muss? Werden dann die Eltern nicht informiert? - Natürlich, habe ich gesagt, würden dann die Eltern informiert, denn das Gericht will sich doch über den Werdegang dieses jungen Menschen gründlich informieren, und dazu brauchte es die Eltern. Das aber, was dort rechtens ist, kann doch im Schulrecht nicht nach Datenschutz falsch sein.

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Ziel des Gesetzes ist es auch, für jedermann den Zugriff auf all die Angaben des amtlichen Vermessungswesens zu ermöglichen, die nicht unmittelbar einen Personenbezug, d. h. Eigentumsangaben, zulassen. Für die Datensätze mit Personenbezug, also Eigentumsangaben, hat der Datenschutz selbstverständlich Priorität.

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ist damit einverstanden, dass es weitergegeben wird. Ich glaube, das ist für den Datenschutz sehr wichtig.

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Die von der Regierung durchgeführte schriftliche Anhörung hatte folgendes Ergebnis: Der Bund der Strafvollzugsbediensteten, die Bundesvereinigung der Anstaltsleiter, die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, der Anwaltsverband Baden-Württemberg, der Weiße Ring, die Neue Richtervereinigung und der Landesbeauftragte für den Datenschutz haben eine Stellungnahme abgegeben und zum Teil übereinstimmend, aber zum Teil auch in unterschiedlichen Punkten den Entwurf kritisiert, zum Teil auch abgelehnt.

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„Zustimmend“ heißt für uns nicht, dass wir bei jedem angesprochenen Punkt inhaltlich voll mit dem Datenschutzbeauftragten übereinstimmen. „Zustimmend“ heißt, dass wir von der Arbeit des Datenschutzbeauftragten insgesamt und davon, wie der Datenschutz bei uns im Land gehandhabt wird, zustimmend Kenntnis nehmen.

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Eine Möglichkeit, wirksamen Datenschutz durch behördliche Datenschutzbeauftragte zu sichern, will die Landesregierung nicht durchsetzen – auch die CDU-Fraktion nicht, wie wir gerade gehört haben. Die Landesregierung stellt den Behörden frei, einen solchen internen Datenschutzbeauftragten vor Ort einzusetzen. Das funktioniert nicht, Herr Innenminister.

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Herr Kollege Kiesswetter, wie, bitte schön, wollen Sie ein Recht praktisch durchsetzen, dass man genetisch nicht diskriminiert werden darf? Das Beispiel von Zypern, das der Kollege Müller vorgetragen hat, zeigt: Wenn sich die überwältigende Mehrheit einmal solchen freiwilligen genetischen Tests unterzieht, dann sind die anderen, die das nicht machen, faktisch diskriminiert. Selbst die orthodoxen Pfarrer trauen die Leute nicht mehr, wenn sie kein Screening bezüglich der Thalassämie haben vornehmen lassen. Da ist es dann mit dem formalen Recht auf den Datenschutz für das eigene Erbgut in der Praxis nicht mehr weit her. In den USA können Sie schon bei sehr vielen Firmen sehen, was mit Leuten passiert, die fundamentale Daten ihrer persönlichen Selbstbestimmung verweigern.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass im Land Baden-Württemberg Jahr für Jahr – gewissermaßen mit trauriger Regelmäßigkeit – die Rechte der Bürger missachtet werden und die Landesregierung dabei tatenlos zuschaut. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien werden in den Verwaltungen des Landes mehr und mehr eingesetzt. Der gesetzlich vorgeschriebene datenschutzrechtliche Schutz der Bürger wird aber nicht in gleichem Maß vorangetrieben und gewährleistet. Im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Justiz und bei der Polizei, auf kommunaler Ebene, in Schule und Hochschule sowie bei den Finanzämtern werden die Datenschutzrechte und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger immer wiederkehrend missachtet.

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Der Landesdatenschutzbeauftragte kann mit seinen wenigen Stichproben keine nachhaltige Abhilfe diesbezüglich schaffen. Vor Ort – in jeder Behörde – muss jemand sein, der sich auskennt und Datenschutz alltäglich praktiziert.

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Die Landesregierung hingegen, Herr Innenminister – so jedenfalls die Auskunft im Ausschuss –, weiß nicht einmal, wo es behördliche Datenschutzbeauftragte gibt, in welcher Kommune und in welchem Finanzamt eine Fachkraft darüber wacht, dass der Datenschutz eingehalten wird.

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(Abg. Rech und Abg. Herrmann CDU: Fällt das auch unter den Datenschutz?)

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(Abg. Herrmann CDU: Versteht der auch etwas von Datenschutz? Das ist ja etwas ganz Neues!)

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Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, Kollege Herrmann, ist – das finde ich sehr erfreulich –, dass mittlerweile beim Thema Datenschutz keine so ideologischen Grabenkämpfe mehr stattfinden.

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Sie, Herr Herrmann, haben sich dafür ausgesprochen, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auch das ist ein Fortschritt gegenüber früheren Zeiten. Das muss man an dieser Stelle einmal positiv vermerken. Es zeigt auch, dass über den Datenschutz – Sie haben es zu Recht angesprochen; es hat sicherlich auch mit der Person des Datenschutzbeauftragten zu tun – nicht mehr wie in früheren Jahren Grabenkämpfe geführt werden. Ich denke, das muss man hier sehr positiv vermerken.

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Der einzige Punkt, der wirklich strittig war, betrifft das Justizministerium – nur hierüber gab es eine kontroverse Diskussion. Wir meinen – das ist der Obersatz –: Die Justiz kontrolliert die Verwaltung, nicht umgekehrt. Das muss man einmal klarstellen. Die Justiz ist ein Organ, das den Datenschutz einhalten kann. Die Justiz kennt die Datenschutzvorschriften. Deshalb ist es primär so wie beim Landtag, der ja ebenfalls nicht kontrolliert wird: Außer in Verwaltungsangelegenheiten kann dort, wo die dritte Gewalt angesprochen wird, eine Kontrolle nicht stattfinden.

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Ich glaube, dies verdeutlicht, wie wichtig der Datenschutzbeauftragte in Zukunft sein wird und welche gewaltigen Schwierigkeiten auf ihn zukommen werden, auch wenn in den letzten Jahren die einzelnen Verstöße stark zurückgegangen sind. Das ist gut so. Wir sichern dem Landesbeauftragten für den Datenschutz unsere Unterstützung in jegli

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst im Namen der Landesregierung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Schneider, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement, für ihre umfassende Kompetenz und für ihre geleistete Arbeit danken, ganz besonders, Herr Schneider, vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung, unter der Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen.

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Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sich der Landesbeauftragte nicht nur um die Begleitung und die Beratung bei einzelnen Vorhaben kümmert – ich denke beispielsweise an das Gemeinschaftsprojekt „Polizei online“ oder an Fragen des Outsourcing des Landesverwaltungsnetzes –, sondern auch allgemeine datenschutz

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Uneingeschränkt gilt: Dem Anliegen des Datenschutzes werden wir am besten gerecht, wenn die Beteiligten weiterhin partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammenarbeiten. An der Bereitschaft des Innenministeriums zu einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz soll und wird es nicht fehlen.

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Aufgeschlossenheit der Verwaltung für den Datenschutz einerseits und zunehmende Beratungstätigkeit des Landesbeauftragten andererseits bilden für mich die beiden wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass auch in künftigen Tätigkeitsberichten die Zahl der Beanstandungen gering bleibt und sich im Wesentlichen auf nie ganz zu vermeidende Einzelfälle beschränken wird, dass aber sozusagen Fehler im System von vornherein ausgeschlossen werden können.

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Ich will noch kurz auf die Beratungen im Ständigen Ausschuss eingehen. Dort wurde wohl bestätigt, dass neben der zunehmend wichtiger werdenden Beratungstätigkeit natürlich die Kontrollarbeit des Landesbeauftragten weiterhin notwendig bleibt. Sie stellt sicher, dass auch in Einzelfällen der Datenschutz gewahrt bleibt und dass, soweit erforderlich, für Abhilfe gesorgt werden kann.

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Allerdings kann es nicht ausbleiben, dass hin und wieder divergierende Ansichten zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Verwaltung bestehen. Dies kann erst recht nicht ausbleiben, wenn es sich in beiden Fällen um Juristen handelt. Dass dies insbesondere der Fall sein kann, wenn es um die Ausübung von Rechtsnormen geht, liegt eigentlich auf der Hand und gehört zum normalen Alltag bei der Zusammenarbeit von Behörden.

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Ich will mit Folgendem schließen: Ich bin, offen gestanden, nicht ganz glücklich gewesen, Herr Schneider, dass, wenn mein Eindruck nicht trügt, bei den letzten Haushaltsberatungen in letzter Minute die eigentlich schon ins Auge gefasste Stelle für einen Informatiker doch nicht eingerichtet wurde. Ich finde, wir sollten immer die Sache in den Vordergrund stellen. Wenn wir dies tun, müssen wir sagen: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz braucht eine neue Stelle für einen Informatiker.

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Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz zu überweisen.

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Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 35 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes

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Liebaug, Landesbeauftragter für den Datenschutz: