Jürgen Walter
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Herrmann, im letzten Jahr habe ich auch schon zum Datenschutzbericht geredet. Also ganz ruhig bleiben,
auch noch kurz vor der Wahl. Noch viereinhalb Wochen; das halten Sie aus.
Zunächst möchte ich einen Punkt aufgreifen, den auch der Kollege Bebber hier erwähnt hat. Ich glaube, wir brauchen nicht nur eine zusätzliche Informatikerstelle, sondern wir brauchen insgesamt mehr Stellen. Wir brauchen mehr Personal,
und zwar auch zur Beratung der kommunalen Seite; Sie, Herr Herrmann, haben das angesprochen. Ich glaube aber, es geht nicht nur darum, Kollege Herrmann, jetzt auf kommunaler Seite Datenschutzbeauftragte einzustellen, sondern die Sache kann man auch dadurch regeln, dass das Land den Kommunen noch mehr Beratung zukommen lässt. Das wäre auch eine Möglichkeit, dies zu regeln. Insgesamt ist das aber ein Bereich, wo wir uns einig sind: Da muss noch etwas geschehen.
Dann muss man noch wissen, dass durch all die neuen Informationstechnologien – Stichwort Internet – ganz neue Aufgaben auf uns zukommen, über die wir bisher noch gar nicht geredet haben und über die wir bisher viel zu wenig wissen.
Ihr wisst natürlich immer alles. Das ist klar.
Geredet haben alle schon darüber. Aber der Bereich Internet entwickelt sich halt immer schneller weiter. Deswegen glaube ich, dass man auch in diesem Bereich schon aus diesem Grund mehr Personal braucht. Wenn darüber Einigkeit herrscht, können wir das in der nächsten Legislaturperiode, unabhängig davon, wer regiert, gemeinsam angehen.
Ein weiteres Thema, das ich ansprechen möchte, Kollege Herrmann, ist – das finde ich sehr erfreulich –, dass mittlerweile beim Thema Datenschutz keine so ideologischen Grabenkämpfe mehr stattfinden.
Quer über alle Fraktionen hinweg werden solche Fragen immer öfter einstimmig behandelt.
Jetzt lassen Sie mich einmal ausreden. – Die Regierung versucht jetzt auch nicht mehr, bei der Behandlung der Anmerkungen, die vonseiten des Datenschutzbeauftragten kommen, nur einen Abwehrkampf zu führen, sondern sie ist bestrebt, die Probleme gemeinsam zu lösen.
Sie, Herr Herrmann, haben sich dafür ausgesprochen, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auch das ist ein Fortschritt gegenüber früheren Zeiten. Das muss man an dieser Stelle einmal positiv vermerken. Es zeigt auch, dass über den Datenschutz – Sie haben es zu Recht angesprochen; es hat sicherlich auch mit der Person des Datenschutzbeauftragten zu tun – nicht mehr wie in früheren Jahren Grabenkämpfe geführt werden. Ich denke, das muss man hier sehr positiv vermerken.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen: Mein Dank gilt Herrn Schneider und seiner Behörde, die das ganze Jahr über gute Arbeit leistet. Wir hoffen, dass wir sie in der nächsten Legislaturperiode mit mehr Personal ausstatten können. Dann wird diese Arbeit noch besser werden.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hauk, wir haben uns natürlich intensiv mit der Verfassung beschäftigt.
Aber im Gegensatz zu Ihnen haben wir uns auch intensiv mit dem Verbraucherschutz beschäftigt.
Genau das ist der entscheidende Punkt. Noch vor zwei Wochen hat der Ministerpräsident verkündet: Wir müssen in Baden-Württemberg gar nicht groß etwas ändern, unsere Strukturen sind super, alles läuft bestens. Er hat die Parole „Weiter so!“ ausgegeben.
Zur Geschäftsordnung, ja.
Deswegen, meine Damen und Herren: Dieses Thema, das die Menschen in diesem Land derzeit am meisten bewegt, ist einfach – –
Offensichtlich fürchten Sie diese Diskussion
wie der Teufel das Weihwasser.
Darum geht es doch auch bei dieser Diskussion heute.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie versprühen nur politischen Weihrauch im Land und wollen den Verbraucherschutz nicht aktiv aufgreifen.
Wenn Sie die Diskussion nicht fürchten, dann nehmen Sie sie an,
diskutieren Sie mit uns darüber, ob die Konstruktion, die Sie gewählt haben, auch nur ansatzweise dazu beitragen wird, den Verbraucherschutz voranzubringen. Schauen Sie sich doch an, wie das Ganze aufgebaut wurde. Unsere Befürchtung ist: Die Berufung von Herrn Beyreuther zum Staatsrat für Lebens- und Gesundheitsschutz sechs, sieben Wochen vor der Landtagswahl ist eine Show, hat aber mit Verbraucherschutz nichts zu tun.
Ich glaube, die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, was diese ganze Veranstaltung eigentlich soll.
Deswegen ist es sinnvoll, darüber heute eine Debatte zu führen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Veigel, Sie haben in Ihrer Rede darauf hingewiesen: Wir sind oft ein lästiger Vermittler. Ich denke, das ist die Aufgabe des Petitionsausschusses. Wir müssen aber – hier herrscht ja heute eine ausgesprochene Harmonie; ich will das gar nicht groß stören – schon darüber nachdenken, ob wir tatsächlich immer dieser lästige Vermittler sind oder ob wir nicht teilweise doch zu sehr im Fraktionsdenken verharren, insbesondere natürlich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Deswegen ist auch der Ansatz, der Ausschussvorsitzende müsse unbedingt von den Regierungsfraktionen gestellt werden, für mich schon immer etwas fragwürdig.
Sie können das in der nächsten Legislaturperiode weiter machen; denn Sie sind ja dann nicht mehr an der Regierung. Ich will Sie jetzt nicht absägen, damit Sie das nicht falsch verstehen.
Zum Glück nicht von Ihnen. Albträume habe ich keine.
Kollege Haas, bleiben Sie jetzt einfach einmal ruhig. Bis zum Wahltag sind es noch siebeneinhalb Wochen. Schwätzen wir danach weiter, was da gekommen ist.
Okay. Ich will hier jetzt aber reden. Ihr könnt ja draußen weitermachen.
Herr Kollege Veigel, Sie haben einige Fälle angesprochen, beispielsweise den Fall „Neshe“. Da hat das Frühwarnsystem, das der Petitionsausschuss auch darstellen kann und soll, nicht funktioniert. Das fällt nicht in Ihre Zeit als Vorsitzender, das kann man Ihnen nicht vorwerfen. Aber ich möchte gerade diesen Fall nennen, egal, welche Entwicklung er nachher genommen hat.
Ich glaube, Herr Kollege Hauk, wir sollten uns auch bei diesen Ausländerfällen einmal darüber klar werden, dass es hier nicht nur strikt nach Regierung und Opposition gehen
kann, sondern – das wurde hier ja mehrfach betont – Einzelfallprüfungen erfolgen müssen. Deswegen müssen wir wieder mehr und verstärkt dafür werben und darauf zurückkommen, dass wirklich der Einzelfall untersucht und geprüft wird.
Jetzt wird einem von den Regierungsfraktionen immer gesagt: „Das können wir nicht, weil wir dann unter Umständen Präzedenzfälle schaffen.“ Wenn wir aber mit dieser Haltung in diese Verfahren gehen, dann ist es fast unmöglich, in diesen Verfahren den Petitionen irgendwie abzuhelfen. Denn wir wissen doch genau, dass viele dieser Fälle den Petitionsausschuss erst dann erreichen, wenn vorher bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Auch die Gerichtsverfahren sind schon durchlaufen. Erst dann kommt man zum Petitionsausschuss.
Wenn man sich dann rein auf die Aussage zurückziehen würde, das Gerichtsverfahren habe das und das Ergebnis gebracht und darüber könne man nicht hinweg, bräuchten wir diese Petitionen in Zukunft ja gar nicht mehr anzunehmen, weil man sonst den Petenten etwas vormachen würde. Deswegen denke ich, dass man hier dem Beispiel Schleswig-Holsteins und auch Nordrhein-Westfalens folgen und die Einrichtung einer Härtefallkommission in Baden-Württemberg zumindest einmal gedanklich erwägen sollte. Man sollte überprüfen, ob das nicht ein Weg wäre, den man auch hier gehen könnte, um wirklich auch die humanitären Aspekte berücksichtigen zu können.
Das Problem, das wir im Petitionsausschuss haben, ist doch, dass wir quer durch alle Fraktionen oft sagen: Eigentlich müssten wir da abhelfen, aber jetzt gab es schon ein Verfahren, die Regierung sagt ohnehin Nein, und das nächste Mal kommt unser Minister, da wollen wir dann sowieso nicht mitmachen.
Deswegen, Kollege Behringer, mein Appell auch an Sie: Denken Sie einmal über eine solche Härtefallkommission nach. Die Bildung einer Härtefallkommission würde natürlich nicht bedeuten, dass jeder Fall dort hineinkäme. Vielmehr soll es wirklich nur um die extremen Härtefälle gehen, beispielsweise bei traumatisierten Personen, die offensichtlich gefoltert wurden. Diese Fälle sollten in der Härtefallkommission untersucht werden, und ich glaube, wir wären gut beraten, eine solche Härtefallkommission in der nächsten Legislaturperiode in Baden-Württemberg einzurichten.
Positiv möchte ich vermerken – das ist auch vom Ausschussvorsitzenden angesprochen worden –, dass dieser Ausschuss mit den vielen Fällen von Bürgerkriegsflüchtlingen, mit denen er befasst war, sicherlich auch dazu beigetragen hat, dass die CDU letztendlich ihre Position überdacht hat. Wir alle haben ich weiß nicht wie viele Fälle gehabt, in denen ein Handwerksmeister, ein mittelständischer Betrieb auf uns zukam und sagte, er könne seine Arbeitnehmer, die aus Bosnien oder aus dem ehemaligen Jugoslawien gekommen seien, nicht ersetzen. Kollege Behringer, es gab Fälle, in denen die Stellen nachweislich bundesweit über Monate hinweg ausgeschrieben waren, ohne dass ein
Ersatz gefunden worden wäre. Da hätte ich mir gewünscht, dass wir schneller reagiert hätten.
Der Petitionsausschuss musste dann praktisch zur Notwehr greifen und für solche ausländerrechtlichen Fälle, die sonst nicht Gegenstand eines Lokaltermins sind, ein, zwei Lokaltermine auf die Tagesordnung bringen, bis die CDU reagiert hat. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, hätten wir, denke ich, schneller bekommen können.
Ja, wo wir es dann vor Ort gemacht haben. Aber jetzt rede ich. Wir können es nachher gern ausdiskutieren. – Erst als ich gesagt habe, ich wolle auch einen Lokaltermin, habt ihr reagiert. So können wir nicht weitermachen. Wir müssen uns etwas anderes überlegen.
Die Haltung einiger im Ausschuss hat also schon dazu beigetragen, dass es hier ein Umdenken gab, und das muss ich hier positiv bemerken. Aber ich hätte mir natürlich gewünscht, es wäre früher gekommen.
Auch die rückläufige Quote, Kollege Veigel, sollte uns zu denken geben. Sie geht nicht nur darauf zurück, dass die Behörden jetzt besser arbeiten. Oft fragt man sich ja, wenn man zu einem Lokaltermin kommt, warum das die Behörden vor Ort nicht schon längst haben regeln können, warum da der ganze Apparat in Bewegung gesetzt werden musste.
Aber wenn es so sein muss, sind wir gern bereit, da zu helfen.
Ich möchte am Ende meiner Rede ebenfalls den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros danken. Denn man muss ja auch hinzufügen: Vieles an Anrufen, an Beschwerden wird schon von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbüros abgewehrt und erreicht uns gar nicht mehr. Auch dafür einen Dank.
Ich hoffe, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode fraktionsübergreifend einmal ein paar Gedanken machen, wie wir das Petitionswesen auch hier im Land weiterentwickeln können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie erwarten eine spannende Debatte.
Ich will auch einen Beitrag dazu leisten: Wir stimmen zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einen Gedanken des Kollegen Caroli aufgreifen. Auch wir halten es für zumindest sehr verwunderlich, dass meine Fraktion überhaupt dafür streiten muss, dass es zu diesem zentralen Umweltthema in dieser Legislaturperiode überhaupt eine Redezeit gibt und das Thema nicht unter „ferner liefen“ als letzter Tagesordnungspunkt zur Kenntnis genommen wird.
Wir sind nun froh, dass dieses Thema, auch Dank des Einsatzes des Vorsitzenden des Umweltausschusses, des Kollegen Kretschmann, nach vorne gerückt ist. Ich möchte
ausdrücklich auch den Kollegen Scheuermann von der CDU loben, weil auch er sich in seiner Fraktion dafür eingesetzt hat. Das zeigt auch, dass er einer derjenigen ist – sicherlich der letzte in der Fraktion der CDU –, die dieses Thema mit Herzblut betreiben.
Wir hätten uns gewünscht, meine Damen und Herren, dass es heute zu diesem Thema – Herr Scheuermann – eine Regierungserklärung gegeben hätte.
Denn wenn das wirklich ein wichtiges Thema und ein Handlungsspielraum für die nächsten zehn Jahre ist, dann wäre es dies wert gewesen.
Ja, ich gebe sie schon ab. Aber wir denken halt schon ein bisschen weiter, Kollege Birk.
Wir finden es gut, dass es diesen Umweltplan gibt. Prinzipiell ist er eine gute Idee. Dafür hat das Umweltministerium auch Lob verdient. Diese Arbeit ist Grundlage – ich habe es schon gesagt – für die nächsten zwei Legislaturperioden, wenn man den Plan denn tatsächlich umsetzen will, wie der Kollege Scheuermann richtig anmerkte. Sie, Herr Scheuermann, haben nur vergessen, hinzuzufügen: Dann muss sicherlich die Regierung wechseln; denn sonst wird es nach dem, was wir bisher erfahren haben, nichts werden.
Nicht unerwähnt lassen will ich aber, dass es schon ärgerlich ist, dass zwischen dem ersten Entwurf und der jetzigen Diskussion sage und schreibe drei Jahre vergangen sind. Also mit dem Turbo ist das Ganze nicht bearbeitet worden.
Doch zurück zu unserer grundsätzlichen Kritik.
Erstens, Kollege Caroli hat es schon erwähnt: In zentralen Punkten fällt der jetzige Entwurf eines Umweltplans wirklich weit hinter den Entwurf zurück, der uns zunächst vorgelegt wurde.
Zweitens, Kollege Scheuermann: Ein Teil der Vorschläge, die wir auch für gut befinden – darüber muss man gar nicht diskutieren –,
steht Ihrer Politik, Ihrer Tagespolitik diametral entgegen, oder aber die Vorschläge bleiben, wie beim Flächenverbrauch, irgendwie beliebig. Damit kann man alles anfangen oder auch nichts tun.
Zum Punkt 1: Die Fachleute, beispielsweise die LfU, haben eine sehr kritische Haltung gegenüber der Atomkraft und dem Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft gehabt. All das ist herausgestrichen worden. Ich bringe einmal ein Zitat aus dem ersten Entwurf von 1997:
Im Sinne der Risikominimierung stellt sich trotz der äußerst intensiven staatlichen Überwachungstätigkeiten, die durch umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen der Betreiber der kerntechnischen Anlagen ergänzt werden, die Frage eines Ausstiegs aus der Kernenergienutzung.
Heute, nachdem das Ministerium über diesen Entwurf gegangen ist, haben wir die alte Formel von CDU und FDP/ DVP in Sachen Atomkraft: Weiter so, Baden-Württemberg!
Das heißt, bei zentralen Themen des Umweltplans steht nicht der Umweltschutz im Mittelpunkt, sondern die Ideologie des Ministers und seines Ministeriums. So kommen wir in der Frage natürlich nicht weiter.
Dabei, Herr Scheuermann, sind regenerative Energiequellen, Windkraftanlagen, Solaranlagen die Exportschlager. Aber mit AKWs gewinnen Sie nirgendwo mehr einen Blumentopf.
Dasselbe gilt für die Gentechnik in der Landwirtschaft. Ich bringe noch einmal ein Zitat aus dem ersten Entwurf:
Die bewusste Ausrichtung der baden-württembergischen Landwirtschaft auf die Erzeugung qualitativ hochwertiger, umweltverträglich produzierter und gentechnikfreier Lebensmittel bietet daher gute Zukunftschancen.
Das hat die LfU sehr richtig erkannt. Aber davon ist nichts mehr zu spüren. Davon steht nichts mehr drin. Auch die Förderung des ökologischen Landbaus kommt nicht oder zu kurz darin vor.
Genau diese Chancen, Herr Scheuermann, sind kaputtgemacht worden. Welche anderen Chancen hat denn unsere Landwirtschaft, als eben auf qualitativ hochwertige Lebensmittel zu setzen? Mit dem Weltmarkt können wir nicht konkurrieren. Ich sage: Wir sollten das auch gar nicht. Stattdessen heißt es plötzlich: Wir müssen halt die Bevölkerung überzeugen. Das Motto ist: Die Bevölkerung will zwar den Genfraß nicht, aber dann werben wir halt noch eine Weile dafür, und dann wird sie ihn schon schlucken. So ungefähr ist es doch, und dem wollen wir uns nicht anschließen.
Punkt 2 unserer Kritik, Herr Scheuermann: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander. Beispiel: Klimaschutz. Es wird eingeräumt, dass es keine Trendwende gibt. Das Statistische Landesamt geht davon aus, dass wir im Jahr 2010, bis zu dem wir eine Reduzierung der CO2Emission gegenüber 1990 um 25 % haben wollen, in Baden-Württemberg eine Zunahme haben werden, wenn nicht endlich etwas getan wird. Wir sind also weit hinten dran. Was Sie als Beispiel angegeben haben, heißt konkret: Sie haben sich von den 25 % verabschiedet und sind jetzt irgendwo bei 9 % gelandet. Das kann doch nicht wahr sein.
Das ist auch kein Wunder, wenn man sich anschaut, wie Politik in der Realität gemacht wird. Ich will dazu ein letztes Beispiel nennen, Herr Präsident. Herr Döring, dieser landesweit bekannte Dampfplauderer, verkündet: in den nächsten fünf Jahren 200 Millionen DM für die regenerativen Energiequellen. Als es bei den Haushaltsberatungen darum ging, diese 200 Millionen DM bzw. die ersten 80 Millionen DM einzustellen, haben wir von Herrn Döring und seiner Truppe nichts mehr gehört. Die Schlagzeile hat ihm genügt. Die Realität ist, Frau Fauser: Herr Döring ist der Totengräber der Förderung regenerativer Energien in Baden-Württemberg, und diese Rolle spielt er perfekt.
Es geht aber noch weiter. Im Umweltplan steht: Wir brauchen eine Förderung. Der Herr Minister spricht sich am 15. April dieses Jahres laut dpa gegen eine Förderung aus. Bei dieser Regierung geht es bei diesem Thema wirklich drunter und drüber. Wir wissen nicht, wohin sie eigentlich will.
Der Negativhöhepunkt war die Ablehnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundesrat durch die Regierung Teufel/Döring.
Wenn man schon selbst nichts macht, wenn man die Förderung der regenerativen Energiequellen quasi auf null fährt und wenn man noch andere behindert, nämlich in diesem Fall die rot-grüne Bundesregierung, muss man sich wirklich an den Kopf langen. Ich frage mich: Wie wollen Sie das Ziel einer Verdoppelung der regenerativen Energiequellen bis 2010, das das Kabinett verabschiedet hat, erreichen, wenn Sie solchen sinnvollen Maßnahmen nicht zustimmen?
Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus dem Land. Herr Salvamoser, so wurde in der „Zeit“ geschrieben, ist zurzeit hauptsächlich mit dem Einstellen neuer Mitarbeiter beschäftigt. Wenn man weitergemacht hätte wie Sie und das EEG ablehnt, würde in dieser Firma mittlerweile der Konkursverwalter arbeiten. Das ist die Realität, und die zukunftsträchtigen Arbeitsplätze haben nicht Sie, sondern wir geschaffen.
Meine Damen und Herren, von dem Flächenverbrauch von elf Hektar pro Tag in Baden-Württemberg wurde schon ge
sprochen. Da haben Sie Recht, Herr Kollege Scheuermann: Wir müssen uns wirklich überlegen, wie wir das Problem angehen können, weil uns natürlich in vieler Hinsicht dadurch die Hände gebunden sind, dass das eine Angelegenheit der kommunalen Hoheit ist; das ist klar. Aber man sollte das Ziel – ich komme gleich zum Ende, Herr Präsident – trotzdem nicht aus den Augen verlieren und sollte nicht lapidar sagen: Man muss das halt deutlich zurückfahren. Mit einer solchen Vorgabe werden wir nichts erreichen.
Der Lärm, sagen Sie, ist ein wichtiges Thema, und Sie machen eine Bundesratsinitiative, damit die Lärmminderungspläne ersatzlos gestrichen werden. Begründung: Es gibt ein erhebliches Vollzugsdefizit bei den Gemeinden. Ja, da langt man sich wirklich an den Kopf.
Ich muss leider zum Ende kommen; man könnte noch viel zum Umweltplan sagen.
In der großen Koalition saß der Umweltschutz am Katzentisch des Kabinetts. Mittlerweile, Herr Scheuermann, haben ihn CDU und FDP in die Abstellkammer gestellt.
Wir werden in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen, dass sich dies wieder ändert.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte den Kollegen Capezzuto entschuldigen. Sie müssen wissen, diese Rede wurde heute live bei RAI uno übertragen. Deshalb hat er ein bisschen Verlängerung beantragt.
Erlauben Sie mir aber noch eine allgemeine Vorbemerkung, bevor ich zum heutigen Thema komme. Wieder einmal ist es sehr auffallend, meine Damen und Herren, dass wir hier im Landtag eine von der Regierungskoalition beantragte Aktuelle Debatte haben, die kein landesspezifisches Thema hat.
Ja, lieber Kollege, das ist ein Ausdruck der Fantasie und Einfallslosigkeit, mit der Sie dieses Land regieren.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP und auch die CDU beklagen, dass durch eine Erhöhung des Gefangenenlohnes zu viele Kosten auf das Land zukämen. Fakt ist, Herr Bender und auch Herr Kiesswetter – das müssen Sie endlich zur Kenntnis nehmen –, dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt.
Ja, aber Sie wollen keine Lehren, keine Konsequenzen daraus ziehen.
Jetzt lassen Sie mich einmal ausreden.
Schon bei der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1976 – das ist nun 24 Jahre her – hat der Gesetzgeber gesagt, dieser Lohn sei zu niedrig, er müsse bis spätestens 31. Dezember 1980, also vor fast 20 Jahren, erhöht werden. Das ist bisher nicht geschehen. Deswegen kann man hier jetzt auch nicht mit 1 oder 2 Prozentpunkten kommen, sondern da muss mehr passieren. Auch dieses Beispiel zeigt, wie wenig CDU/CSU und FDP in Bonn ihren Aufgaben 16 Jahre lang nachgekommen sind.
Schon damals hat man gesagt, der Lohn sei zu niedrig, weil er nicht der Resozialisierung diene. Das muss doch – das hat der Kollege Capezzuto richtig ausgeführt – das Hauptanliegen eines Strafvollzugs sein.
Am 18. Februar 1998, Herr Kollege Kleinmann, haben die Grünen eine Große Anfrage zum Strafvollzug eingebracht. Damals schrieb die Landesregierung – ich zitiere –:
Die Landesregierung sieht derzeit angesichts der angespannten Haushaltslage keine Möglichkeit, die Gefangenenentlohnung zu erhöhen.
Diese Meinung ist nach dem Urteil des BVG schlichtweg nicht mehr haltbar, und eine nichtmonetäre Lösung, wie sie Herr Kiesswetter heute wieder vorgeschlagen hat, kann es auch nicht geben, das heißt Strafrabatt statt höherer Belohnung. Die Verfassung, Herr Kollege Rech, lässt sich nicht nach Kassenlage interpretieren. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Deswegen ist es, nachdem 20 Jahre lang dem Gesetz und der Verfassung nicht Genüge getan wurde, Zeit, jetzt die Gefangenenentlohnung spürbar zu erhöhen.
Der Herr Minister hat bei der Debatte über unsere Große Anfrage auch gesagt – ich zitiere ihn –:
Ich sehe ein, dass der Strafrabatt ein Mittel ist, das man nur in sehr geringen Dosen anwenden sollte.
Wenn diese Erkenntnis beim Minister schon 1998 durchgedrungen war, sollte sie im Jahr 2000 auch bei seiner FDP/ DVP-Fraktion einmal zur Kenntnis genommen werden.
Ich bringe ein weiteres Zitat, nämlich aus der Urteilsbegründung des BVG von 1998:
Die Bemessung des Arbeitsentgelts ist mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot unvereinbar. In seiner gegenwärtigen Höhe kann es zur Resozialisierung nicht beitragen, weil der Gefangene nicht im gebotenen Mindestmaß davon überzeugt werden kann, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung einer Lebensgrundlage sinnvoll ist.
Deshalb unterstützen wir den Vorschlag der Bundesregierung. Der Lohn ist auch weiterhin so niedrig, dass es für Betriebe durchaus attraktiv ist, diese Menschen zu beschäftigen. Das kann man doch hier nicht in Abrede stellen. Übrigens muss ich auch die Frage stellen, für was das Geld verwendet wird. Es wird nicht nur für Einkäufe im Gefängnis verwendet, sondern es wird auch zur Bildung von Überbrückungsgeld, für Unterhaltsleistungen und zur Schuldentilgung verwendet. All das sind Dinge, die man gar nicht vergessen darf.
Natürlich wären wir schlechte Landespolitiker, wenn wir nicht fragen würden: Kann man nicht irgendwo noch sparen, kann man nicht die Kosten senken? Auch hierzu hat der Kollege Capezzuto schon einige Vorschläge gemacht.
Wir sagen: Alle Möglichkeiten der Haftvermeidung müssen geprüft werden.
Zweitens: Der Täter-Opfer-Ausgleich muss in BadenWürttemberg aus seinem Schattendasein geführt werden. Andere Länder, zum Beispiel Niedersachsen – – Es ist so beliebt beim Ministerpräsidenten, solche Vergleiche zu bringen. Hier könnte man einen Vergleich bringen. Da stehen wir nämlich nicht allzu weit oben. All dies muss gemacht werden.
Wir sagen, diese 15 % entsprechen den Vorgaben des Urteils. Wenn wir das nicht machen, haben wir demnächst wieder eine Klage, dann müssen wir wieder nachbessern. Es ist doch Aufgabe der Politik, die Politik so zu gestalten, dass nicht ständig das Bundesverfassungsgericht die Richtlinien setzt, sondern dass wir das Primat der Politik haben.
Deshalb: 15 % sind eher das Mindestmaß, und das müssen wir auch durchsetzen.
Bei euch sind es eher 18 Promille, habe ich den Eindruck.
Jetzt wollen wir mal schauen, was die FDP in Berlin zu diesem Thema sagt. Da gibt es den rechtspolitischen Sprecher Funcke. Ich weiß nicht, ob Sie den kennen, Herr Kollege Pfister. Der hat verkündet,
die 15 % seien mickrig, sie seien viel zu niedrig. Es sei eine Schande, dass es eine Bundesregierung gebe, die derart niedrige Gefängnislöhne festsetzen wolle.
Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Kollege Pfister: Das ist ein Spiel, das Sie immer mehr treiben, aber wir sind nicht bereit, es länger hinzunehmen. Dort, wo Sie gerade sind, erzählen Sie immer das, von dem Sie annehmen, dass es die Leute hören wollen.
Es ist immer dasselbe Spiel. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel: Anfang Mai dieses Jahres, vor nicht einmal zwei Monaten, geht der Wirtschaftsminister hin und sagt vor der Landespressekonferenz und damit auch vor der Öffentlichkeit: Es ist eine Riesenschweinerei, dass die rot-grüne Bundesregierung nicht den halben Mehrwertsteuersatz für das Handwerk will. Fakt ist: Abgelehnt wurde das 1998 von der Bundesregierung, von einem Herrn Rexrodt. Den sollten Sie auch noch kennen; auch der gehört Ihrer Partei an.
Frau Frick, die, wenn es nach Herrn Döring gegangen wäre, hier statt Herrn Goll sitzen würde, hat verkündet: Dieser halbe Mehrwertsteuersatz ist vollkommener Blödsinn.
Nein. Sie sollten endlich aufhören, den Menschen immer wieder etwas anderes zu erzählen. Bringen Sie eine einheitliche Linie hinein, denn mittlerweile ist es so, Herr Kollege Pfister: Wo FDP draufsteht, ist unseriöse Politik drin.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich auf zwei Punkte beschränken.
Erstens: Herr Bender, Sie haben uns, dem Kollegen Mario Capezzuto und mir, vorgeworfen, wir hätten Ihnen nicht zugehört oder würden das Urteil nicht so genau kennen. Ich glaube, es ist andersherum. Ich habe vorhin schon einen Teil zitiert, aber ich muss, glaube ich, ein längeres Zitat bringen, damit Sie endlich wissen, was drinsteht.
Ich zitiere:
Diese
es geht um die Anerkennung, die diese Arbeit findet –
muss geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines für ihn greifbaren Vorteils vor Augen zu führen.
Dann kommt der Satz:
Eine solche angemessene Anerkennung
der Minister hatte ja bestritten, dass das drinsteht –
kann finanzieller Art sein, aber auch auf andere Art erfolgen.
Im Strafvollzug kommen neben oder anstelle eines Lohns in Geld etwa auch der Aufbau einer sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaft
auch das müssen wir bezahlen –
oder Hilfen zur Schuldentilgung
auch das müssen wir bezahlen –
in Betracht.
An dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommen Sie nicht vorbei.
Was heißt denn heute „angemessen“? Wenn der Gesetzgeber 1976 festgestellt hat, dass der damalige Lohn nicht angemessen war und bis zum 31. Dezember 1980 aufgebessert werden muss, dann kann man doch im Jahr 2000 nicht so tun, als ob man mit 50 Pfennig in der Stunde oder einer vergleichbaren Größe hinkäme, sondern da muss man eben mehr tun. Ich muss Sie noch einmal fragen: Wollen Sie, dass uns das Bundesverfassungsgericht nach einem halben Jahr sagt: „Ihr müsst wieder nachbessern“? Das ist doch keine Politik, auf die man sich verlassen kann!
Zweitens: Sie erwecken hier in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass ein Lohn gezahlt wird, der weit über das hinausgeht, was sonst bei Betrieben bezahlt wird.
Es geht um 15 % des Durchschnittslohns, der gezahlt wird. 15 %! Auch dieser Lohn ist sehr niedrig. Es ist weiterhin ein Anreiz für Firmen, diese Menschen zu beschäftigen. Dass da Mehrkosten auf uns zukommen, ist klar. Ich habe ein paar Stichworte dazu genannt – ich will das alles jetzt gar nicht wiederholen –, wie man die Kosten im Strafvollzug insgesamt senken kann. Kollege Capezzuto hat auch noch ein paar genannt. Wenn Sie da mit uns an einem Strang ziehen, dann werden wir erreichen, dass die Kosten nicht die hier genannten ca. 20 Millionen DM erreichen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners voll anschließen. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird diesem Entwurf zustimmen.
Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein altes Sprichwort sagt: Einen Hund kann man nicht zum Jagen tragen. Aber immerhin ist es der EU gelungen, eine Novellierung in Sachen Datenschutz zustande zu bringen, die es sonst nicht gegeben hätte. Es ist zwar eine sehr kleine Novellierung, aber immerhin gibt es ein paar kleine Fortschritte. Das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.
Dieses Beispiel macht aber deutlich, dass der Datenschutz für diese Landesregierung weiterhin lästig ist. Das zeigt sich auch darin, dass wir überall dort, wo es keine zwingenden Vorschriften der EU gibt, wie der Datenschutz tatsächlich aussehen soll, wachsweiche Formulierungen von Ihrer Seite haben. Überall dort gibt es keine entscheidenden Verbesserungen.
Wir haben bereits die meisten unserer Argumente und auch unsere Anträge in den vorausgegangenen Beratungen eingebracht. Ich will mich deswegen auf die wichtigsten Punkte unserer Kritik an diesem Gesetzentwurf beschränken.
Erstens: Sie wollen einen sehr engen Dateibegriff und damit nur eine eingeschränkte Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten.
Zweitens: Sie wollen eine großzügige und nahezu unkontrollierte Regelung der Videoüberwachung.
Da sagen wir: Wenn es überhaupt zu einer Videoüberwachung kommt, dann nur unter folgenden Voraussetzungen: Erstens: Eine Erforderlichkeit muss vorliegen. Zweitens: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass sie überwacht werden. Drittens: Es bedarf klarer und kurzer Löschungsfristen. All dies ist nicht geregelt, obwohl auch Herr Schneider dies klar gewünscht und dringend angemahnt hat. Wir verstehen nicht, warum Sie hier dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Schneider, nicht folgen.
Bei der CDU, meine Damen und Herren, ist das nicht verwunderlich. Aber wir fragen uns schon, wohin eigentlich die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP gekommen ist. Man muss sich fragen, ob Sie unter dem, was Sie als Nächsten
liebe verkaufen, verstehen, dass Sie möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ständig überwachen wollen. Das kann wohl nicht der Sinn von Nächstenliebe sein.
Als Drittes möchte ich die sehr lasche Regelung bei den Chipkarten kritisieren; der Kollege Bebber ist darauf schon eingegangen. Sie geben in Ihrem Gesetzentwurf keine Antwort auf all die wichtigen Fragen, die sich da auftun: Erstens: Wer hat Zugang zu den Daten? Zweitens: Wofür werden sie verwendet? Drittens: Wann werden sie gelöscht? Auch hier hat Herr Schneider klare Vorgaben gemacht, und auch hier haben wir von Ihnen nichts gehört – auch nicht von Ihnen, Herr Kiel.
Der vierte und letzte Punkt – auch darin zeigt sich das gestörte Verhältnis der Landesregierung aus CDU und FDP/ DVP zum Datenschutz – ist der § 11. Da heißt es, dass Betroffene über die Weitergabe von Daten informiert werden, aber nur dann, wenn der Betroffene nicht mit der Weitergabe rechnen muss. Jetzt machen Sie einmal eine Umfrage in der Bevölkerung, wer denn weiß, wann er damit rechnen muss, dass seine Daten weitergegeben werden, und wann er nicht damit rechnen muss, dass seine Daten weitergegeben werden. Das ist wirklich Humbug; das kann man doch nicht stehen lassen.
Das, meine Damen und Herren, ist wirklich alles andere als Datenschutz. Es ist eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, und dieses ist bekanntlich bereits seit 1983 verfassungsrechtlich geschützt, als es das Urteil zur damals geplanten Volkszählung gab, die ja dann aufgrund des Urteils nicht mehr stattfinden konnte.
Fazit: Die Landesregierung aus CDU und FDP/DVP – man muss es immer wieder sagen – hält den Datenschutz für eine lästige Schikane der Verwaltung und hält ihn nicht für ein Grundrecht, das auch im Interesse der Bevölkerung und der Verwaltung dringend weiterentwickelt werden muss.
Noch ein Punkt: Auch die ständig fortschreitende Datenverarbeitungstechnik findet in dem Gesetz keinen Niederschlag. Das sieht man beispielsweise bei der Chipkarte. Deswegen ist es alles andere als eine Überraschung, wenn ich für meine Fraktion erkläre, dass wir den Gesetzentwurf auch weiterhin ablehnen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es wird hier um Kürze gebeten. Auch wir – ich kann es gleich vorneweg sagen – werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herr List hat zu Recht darauf hingewiesen: Da kommt etwas Gutes. Das ist eine alte Tradition. Von Rot-Grün aus Berlin kommen eben gute Dinge.
Trotzdem, meine Damen und Herren, sollten wir diesen Gesetzentwurf zur Eingliederung auch zum Anlass nehmen, darüber nachzudenken, wie wir die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger besser vorantreiben können. Ich glaube, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das hat der Bundespräsident in der letzten Woche in einer sehr guten Rede dargestellt. In diesem Sinne sollten wir auch die letzten Monate dieser Legislaturperiode dazu nutzen, hier voranzukommen.
Herr Kollege Seimetz, da hat Ihre Partei und hat Ihre Fraktion erhebliche Defizite. Herr Kollege Roland Schmid wurde gestern sehr selbstkritisch in der „Stuttgarter Zeitung“ zitiert. Machen Sie so weiter! Ich denke, dann kommen wir in dieser Frage schnell zu einer guten Einigung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht erst seit gestern klagen Industrie und Handwerk in Baden-Württemberg über einen Facharbeitermangel, und nicht umsonst sprechen sie sich deswegen bereits seit Jahren für ein Bleiberecht der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aus. Denn mittlerweile sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wichtigen Säulen in den jeweiligen Betrieben geworden.
Der IHK-Sonderbericht „Greencard für die Region“ macht deutlich, dass es in der gesamten Region in sämtlichen Bereichen und Branchen Facharbeitermangel gibt. Es bekommen ja nicht nur wir Briefe von Handwerkern, Gastronomen und Unternehmern. Jede Woche werden wir von neuem darauf hingewiesen, welche wichtige Rolle diese Menschen in den Betrieben spielen.
Allein seit Dezember liegen dem Petitionsausschuss 15 neue Petitionen aus diesem Personenkreis vor. In den Jahren zuvor waren es ungezählte Petitionen, die jeweils mit der Begründung abgelehnt wurden, die Bürgerkriegsflüchtlinge müssten zurück in ihre Heimat. Die Aktion der Oberbürgermeister von Konstanz und Singen war ein Hilferuf an die Politik, den wir nun endlich ernst nehmen sollten.
Aufgrund des Mangels an Facharbeitern waren die Betriebe sehr froh darüber, dass die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, die oft sehr gut ausgebildet waren, zur Verfügung standen. Anstatt nun aber die Initiative zu ergreifen, anstatt die Chance beim Schopf zu packen und das aufzunehmen, was die Betriebe von der Regierung fordern, versucht sich die CDU weiterhin in einer Ausländerpolitik, die den Anforderungen an eine moderne Gesellschaft schon lange nicht mehr entspricht.
Stattdessen schlagen Sie die Schlachten der Vergangenheit. Ich verstehe ja das Problem der CDU: Seit Jahren rennen Sie durchs Land mit Parolen wie „Das Boot ist voll“.
Ja, da seid ihr natürlich auch dabei. Das ist mir klar.
Im Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen kommen Sie jetzt mit so Dumpfbackenparolen wie „Kinder statt Inder“. Wer natürlich über Jahre hinweg Wahlkampf mit Feindbildern führt, der tut sich nun schwer, einzusehen, dass die Parolen, die da geäußert wurden, schlichtweg falsch sind, hauptsächlich aus ökonomischer Sicht.
Meine Damen und Herren, Sie verstoßen gegen die Interessen der baden-württembergischen Wirtschaft,
und Sie fordern ja auch, Kollege Döpper, immer wieder die Integration der Menschen. Was ist das eigentlich für ein Integrationsangebot an Menschen, die hier seit Jahren le
ben, wenn es dann einfach heißt?: Ihr habt hier nun jahrelang gute Arbeit geleistet, aber nun weg mit euch!
Das ist keine Integration, ganz zu schweigen von der Perspektive für die Menschen, die hier zerstört wird. Sie wissen genau: Viele Kinder dieser Bürgerkriegsflüchtlinge kennen nur eine Heimat, und die heißt Baden-Württemberg und nicht Bosnien.
Wenn ich mir dann die Betrachtungsweise vieler Mitglieder Ihrer Fraktion im Petitionsausschuss anschaue, dann stelle ich fest: Da heißt es einfach, es könne ja gar kein Problem sein, bei 4 Millionen Arbeitslosen Arbeitskräfte zu finden. So werden wir der Sache nicht gerecht. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, gibt es Ursachen für diesen Facharbeitermangel. Selbstverständlich hat die Wirtschaft in den letzten Jahren zu wenig ausgebildet. Doch diese Einsicht hilft uns jetzt nicht weiter. Es hilft auch nicht, zu sagen: Jetzt müssen wir halt zukünftig wieder mehr ausbilden. Denn damit lösen wir das Problem, das wir j e t z t haben, nicht.
Übrigens: Wenn es stimmt, dass die Flüchtlinge zum Erfolg dieser Betriebe beitragen, dann tragen sie auch zur Ausbildungsbereitschaft dieser Betriebe bei,
das heißt, das eine kann hier nicht gegen das andere ausgespielt werden. Und wenn es stimmt, dass dieser Facharbeitermangel wachstumshemmend ist, dann werden wir, wenn wir jetzt noch weitere Facharbeiter wegschicken, weitere Arbeitslosigkeit haben. Genau so können wir diese Debatte nicht führen.
Das Weitere, was nun geschehen wird – und das hat die Greencard-Initiative der Bundesregierung mit sich gebracht –, ist, dass wir eine Debatte über ein Einwanderungsgesetz bekommen, und, meine Damen und Herren von der CDU, diese Debatte werden Sie so schnell nicht mehr los werden. Denn aus allen Branchen wird nun auf Sie Druck ausgeübt werden, dass der Facharbeitermangel durch entsprechende Zuwanderung behoben wird.
Deswegen, meine Damen und Herren, begrüßen wir auch den Vorstoß des Kollegen Oettinger. Schade, dass er jetzt nicht da ist. Das beharrliche Arbeiten an dieser Problematik durch das Handwerk, durch die Wirtschaft, durch den Koalitionspartner, aber auch durch die Opposition hat offensichtlich nun dazu geführt, dass Kollege Oettinger begriffen hat, dass seine Fraktion mit dieser Haltung völlig isoliert ist und nur noch Beifall von der rechten Seite bekommt, und er hat offensichtlich auch begriffen, dass die Wirtschaftsverbände und das Handwerk einen ganz anderen Weg gehen wollen.
Schauen Sie sich nur das ständige Abwürgen der Initiativen wie zum Beispiel der von Justizminister Goll im Kabinett an. Da heißt es einfach: Wollen wir nicht! So kommen wir nicht weiter.
Ich möchte dann in der zweiten Runde noch ein paar Vorschläge machen, wie wir jetzt aus dieser Krise herauskommen können, und ich bin gespannt, was wir jetzt insbesondere von der CDU zu hören bekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte hat einmal mehr gezeigt, dass es der CDU immer mehr an Sensibilität mangelt, einmal in die Wirtschaft hineinzuhören.
Wenn Herr Haasis sich hier hinstellt und so tut, als wäre das Problem des Facharbeitermangels nur mit deutschen Kräften zu lösen, dann frage ich mich, was wir eigentlich für eine Diskussion haben.
Doch, in diese Richtung sind Sie gegangen.
Der zweite Punkt: Man sollte das Thema Greencards nicht mit dem Facharbeitermangel verwechseln. „Greencard für Handwerker“ ist das Schlagwort, das Ihr Fraktionsvorsitzender in die Welt gesetzt hat.
Lassen Sie mich zu den Schlüssen kommen, die wir ziehen müssen. Zunächst war es interessant zu hören, dass es ein Moratorium geben soll. Dann erwarte ich aber auch, Herr Wirtschaftsminister Döring, dass Sie sich bei Ihrem Ausschussvorsitzenden im Petitionsausschuss dafür einsetzen, dass die entsprechenden Petitionen dann auch tatsächlich nicht mehr behandelt, sondern zurückgestellt und erst dann entschieden werden, wenn die Innenministerkonferenz sich mit dem Thema befasst hat.
Was heißt: „Das kommt nicht infrage“? Darum geht es doch hier. Es kann ja wohl nicht sein, Herr Behringer, dass sich die FDP monatelang hinstellt und sagt, sie wolle dahin gehend etwas erreichen,
und dann irgendwann einen Erfolg erzielt, wenn der letzte Bosnier abgeschoben sein wird. Das ist wohl nicht der Sinn der Sache.
Auf Landesebene müssen möglichst schnell die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese Menschen hier bleiben dürfen und ihren Arbeitgebern weiter zur Verfügung stehen.
Das Zweite, was wir brauchen – auch hier muss sich die CDU bewegen –, ist eine realistische und rationale Debatte, wie es mit dem Einwanderungsgesetz auf Bundesebene weitergeht, und dabei sind auch die Landtagsfraktionen gefragt.
Sicher ist – deswegen sehe ich gar nicht die Probleme, die Sie da sehen –: Es wird weiterhin einen Primat geben. Das heißt, offene Stellen werden zunächst einmal an deutsche bzw. an gleichgestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin
nen vergeben. Aber es ist doch unsinnig, zu sagen: Aufgrund einer restriktiven Ausländerpolitik werden offene Stellen, die besetzt werden müssen, weil sie den Betrieben nützen, einfach offen gelassen. Das ist doch wirtschaftspolitisch nun wirklich hirnrissig.
Abschließend möchte ich noch etwas sagen. Was natürlich nicht geht, ist, dass man ein Einwanderungsgesetz macht und sich dann hinstellt und sagt: Dann kassieren wir gleich den Artikel 16 des Grundgesetzes.
Wenn man eine ökonomische Notwendigkeit erkennt, ein Einwanderungsgesetz zu machen, und das als Vorwand nimmt, humanitäre Grundsätze aus der Verfassung zu streichen, dann werden Sie uns dabei nicht als Bündnispartner haben.
Denn eines ist klar, Kollege Schmid: Die Ökonomie ist wichtig, aber in einem sozialen Rechtsstaat kann die Ökonomie nicht der einzige Leitsatz sein, den wir haben.
Jetzt lassen Sie mich ganz zum Schluss noch etwas zum Innenminister sagen. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: Die CDU ist isoliert und hat nur noch die Reps auf ihrer Seite.
Wenn man dann ein so fragwürdiges Lob bekommt wie heute der Herr Innenminister von Herrn Deuschle, dann muss man sich wirklich fragen, ob man noch auf dem richtigen Weg ist.
Ich habe gestern Abend ein Interview mit dem Herrn Innenminister gehört. Darin wurde er gefragt: Was passiert, wenn eine Firma wie SAP ihre Arbeitskräfte nicht auf dem deutschen Markt bekommt? Darauf hat er geantwortet: Dann müssen die Ausnahmeregelungen greifen; dann muss es auch für SAP möglich sein, ausländische Arbeitnehmer anzuwerben.
Da sage ich Ihnen aber auch: Wenn das für SAP gilt, dann muss es für die Gastronomie gelten, dann muss es für den Handel gelten, und dann muss es auch für das Handwerk gelten.
Das ist genau dieses einfache Argument, Herr Scheuermann, das uns seit Jahren hindert, hier zu einem Ergebnis zu kommen.
Ich kann Ihnen nur sagen – der Kollege Oettinger ist leider nur kurz hereingekommen –: Ich hoffe, dass sich der Kollege Oettinger gegen die Ewiggestrigen in seiner Fraktion, die sich wieder einmal um den Ministerpräsidenten scharen, durchsetzen wird und wir hier zu einer vernünftigen Lösung im Interesse der betroffenen Menschen, aber auch im Interesse der Wirtschaft kommen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der „Stuttgarter Zeitung“ konnten wir dieser Tage entnehmen, dass es tatsächlich noch jemanden in diesem Lande gibt, der den Aussagen des Ministerpräsidenten wirklich Glauben schenkt. Bei all den Affären, die es da gegeben hat, kann man das schon einmal positiv bewerten.
Es wurde angeboten, Einsicht in die Akten über die dubiosen Genehmigungsverfahren zu nehmen, die es in den letzten Jahren in Baden-Württemberg gegeben hat. Wenn man sieht, was dabei herausgekommen ist, muss man feststellen: Das große Versprechen des Herrn Ministerpräsidenten war eine Luftblase und nicht mehr.
Herr Birk, ich verstehe ja, dass Sie immer noch beleidigt sind, dass Ihnen Herr Mappus vorgezogen wurde, aber dafür kann ich wirklich nichts.
Zwei Monate haben diese Beamten gebraucht, um das brisante Material vom nicht brisanten Material zu trennen, und das blieb dann übrig. Von den pathetischen Sprüchen, dass der Herr Ministerpräsident jeder Bürgerin und jedem Bürger – –
Herr Präsident, könnten Sie Herrn Birk einmal sagen, dass man auch ruhig zuhören kann.
Wunderbar.
Kollege Birk, eines ist klar – –
Dies bedeutet: Offensichtlich ist die Weste bei weitem nicht so rein, wie das hier immer dargestellt wird.
Auf jeden Fall kann man auch sagen: Diese Aktion war ein gelungener Beitrag der CDU in Baden-Württemberg zu dem, was sie unter Erneuerung versteht. Es hat uns nicht überrascht, dass es so ist. Wir haben uns deswegen gar nicht um die Akteneinsicht bemüht.
Wir waren auch deswegen nicht überrascht, weil die Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag wirklich gar nichts Erhellendes gebracht hat. Selbst das Orakel von Delphi war noch klarer als das, was wir von der Landesregierung in Sachen Aurenz und anderer Affären erfahren haben.
Weiterhin wird so getan, als sei diese Sache ein Kavaliersdelikt. Dem steht entgegen, dass die Staatsanwaltschaft Ravensburg nach den Vorermittlungen nun ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Aurenz eingeleitet hat. Das spricht eine ganz andere Sprache. Dazu passen unsere Informationen aus dem Landratsamt Ravensburg, wonach dort die Einschätzung war, dass das Bußgeld dafür eine sechsstellige Summe betragen wird. Aber für die Landesregierung war überhaupt nichts.
Erste Bilanz der Affäre Teufel/Aurenz: Von der Landesregierung werden wir nichts Erhellendes hören; wir müssen uns deshalb auf die Staatsanwaltschaft verlassen.
Das heißt aber nicht, dass wir uns zurücklehnen und als Opposition sagen: Gut, lassen wir es halt die Justiz machen. Wir werden vielmehr diesen Regierungsstil, der da heißt „Spendet, und euch wird geholfen“, weiterhin nicht hinnehmen.