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Die unterschiedlichen Schutzquoten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigen doch vor allem eines, und sie werfen auch Fragen auf. Insofern ist auch die Anfrage der LINKEN im Bundestag vollkommen korrekt gewesen, denn man kann natürlich auch die Frage stellen, ob wir aufgrund der unterschiedlichen Schutzquoten eigentlich ein Qualitätsproblem im BAMF haben.

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Für mich bleibt von dieser Aktuellen Stunde vor allem eines: Sie ist die Aktuelle Stunde der Konjunktive. Es gab eine Menge Spekulation, es gab auch eine Menge Blödsinn zu hören. Im Kern – noch einmal sehr deutlich! – liegt die Verantwortung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Bundesregierung, beim Bundesinnenminister. Weder Innensenator Mäurer noch die Ausländerbehörde haben hier eine Verantwortung dafür, noch einmal zu kontrollieren, was Bundesbeamte entschieden haben. Alles andere, was hier versucht wurde, war ein netter Versuch, aber jemanden, der den Staatsaufbau dieses Landes kennt, werden Sie nicht überzeugen! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Im Jahr 2018 müssten doch alle Europäerinnen und Europäer endlich verstanden haben, dass wir die großen Herausforderungen der heutigen Zeit, von der Bekämpfung der Klimakrise über den internationalen Terrorismus bis zu den Herausforderungen in der Frage, wie wir mit Migration und Integration umgehen, nur gemeinsam lösen können.

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Die Wintermonate sind zu Ende, die befristete Aufhebung der Abschiebung wird auslaufen. Aber Familie Keqaj ist noch immer nicht weitergeholfen. Wir beantragen bei dieser Petition auch deshalb „Erwägung“, weil immer noch ungeklärt ist, ob und wann das Bundesamt für Migration die Unterlagen über die Erkrankungen der Kinder erhalten hat.

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Wir arbeiten eng mit dem Bundesamt für Migration und Flücht linge zusammen, um neue Wege zu möglichst effizienteren Verfahren zu beschreiten. Unser zentrales Registrierungszen trum im ehemaligen Patrick-Henry-Village in Heidelberg, von dem hier heute schon häufiger die Rede war, hat bundesweit Vorbildcharakter.

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28. Februar 2013 unter der Überschrift „Smart Borders“ nach jahrelanger Diskussion drei Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt. Mit ihrem Verordnungsvorschlag KOM(2013) 95 unterbreitet sie einen Vorschlag zur Einführung eines Einreise-/AusreiseSystems (EES). Ziel ist eine Verbesserung des Außengrenzen-Managements und die Bekämpfung der illegalen Migration in das Gebiet der Europäischen Union.

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Dieses Thema habe ich zum ersten Mal im März 2017 etwas intensiver angeschaut. Der Hintergrund war – ich glaube, wir haben auch in der Bürgerschaft darüber diskutiert – die Untersuchung der Universität Konstanz mit dem Titel „Dezentraler Asylbetrug diskriminiert – Anerkennungsquoten von Flüchtlingen im bundesdeutschen Vergleich 2010 bis 2015“. Das war im März, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat darauf bereits am 27. März massiv reagiert. Eine Presseerklärung, die im Internet nachzulesen ist, weist diese Kritik massiv zurück, und der Leitsatz lautet, ich darf zitieren: „Jeder in Deutschland Schutzsuchende hat, egal an welchem Standort sein Asylverfahren entschieden wird, die gleiche Chance auf asylrechtliche Anerkennung. Dies ist unabhängig von der gesellschaftlichen oder politischen Situation in den einzelnen Bundesländern.“ So der Bund am 27. März 2017!

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Zweitens ist „Smart-Borders“ aus unserer Sicht völlig nutzlos und ineffektiv. Ziel ist es ja, illegale Migration aus Drittstaaten in die EU zu verhindern. Das wird meines Erachtens nicht geschehen, da der aktuelle Aufenthaltsort einer Person – hat sie erst einmal die Grenze überschritten – nicht festgehalten wird. Das heißt: Die Kommission weiß, wann wer einreist und wann wer ausreist, erfasst bei der Gelegenheit auch die Fingerabdrücke. Aber die EUKommission weiß nicht, wo sich die Person aufhält. Deshalb kann die EU-Kommission diese Person – wenn Sie sich nach Ablauf der Aufenthaltsbefristung noch in der EU aufhält – gar nicht aufspüren und dann ausweisen. Das soll ja das eigentliche Ziel dieses Systems sein.

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Im Falle einer Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schneller über die zu mehr als 95 % unbegründeten Anträge entscheiden. Das hätte die Konsequenz, dass die Bundesländer so schneller Rechtssicherheit hätten, zügig zurückführen könnten und dadurch mehr Kapazitäten und Zeit für berechtigte Asylbegehrende hätten.

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Meine Damen und Herren, diese Aussagen sind falsch. Im Jahr 2015 stellten 4.493 Menschen aus Marokko, Tunesien oder Algerien einen Asylantrag in Deutschland. Das entsprach 1,01 % der insgesamt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangenen Asylanträge. Im Jahr 2016 stellten 8.433 Menschen aus den Maghreb-Staaten einen Asylantrag, was einem Anteil von 1,16 % an der Gesamtzahl der Asylanträge entspricht. Ein Anstieg von 1,01 auf 1,16 % ist nicht rasant, und es handelt sich angesichts von 8.433 Menschen bundesweit auch nicht um einen Zustrom, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart, dass Asylanträge von Menschen aus Algerien und Marokko – denn für die Bearbeitung dieser Länder ist Rheinland-Pfalz zuständig – so schnell wie möglich nach der Einreise bearbeitet werden. Das A und O – hier wiederhole ich mich gern; denn dieser Punkt ist wichtig – sind schnellere Asylverfahren durch das BAMF, wobei wir von unserem Standard, faire Asylverfahren, nicht abrücken dürfen. Rückführungen können außerdem über Rückkehrbeihilfen unterstützt werden, auf die mittlerweile auch der Bund setzt.

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Danke schön. Als Nächster hat der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Minister Lauinger, das Wort.

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Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Das Integrationsbüro in der Erstaufnahmeeinrichtung Stern-Buchholz hat im März 2016 den Betrieb aufgenommen. Aufgabe dieses Integrationsbüros ist die Ermittlung der sozialen und beruflichen Integrationspotenziale und -bedarfe von Asylsuchenden, damit diese schon bei der Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt werden können. Neben allgemeinen Informationen über das Land und der Darstellung von grundlegenden Regeln des Zusammenlebens in Deutschland erhalten Asylsuchende eine gezielte arbeitsmarktorientierte Beratung durch den Integrationsfachdienst Migration und eine soziale Beratung durch den Fachdienst Migrationssozialberatung, die als Partner im Integrationsbüro eng zusammenarbeiten.

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Die Kampagne über Sozialhilfebetrug durch Sinti und Roma, die Sie nach Weihnachten unchristlicherweise losgetreten haben, geht aufgrund der Datenlage völlig ins Leere. Wir haben nachgefragt und festgestellt, dass es beispielsweise im Jahr 2012 – für 2013 bekamen wir die Zahlen leider noch nicht – gerade einmal zehn Fälle von Sozialleistungsbetrug durch rumänische und keinen einzigen Fall durch bulgarische Bürgerinnen und Bürger gegeben hat und dass 90 % der Sozialhilfebetrüger schlicht und einfach Bayern sind, deutsche Staatsangehörige. Dies zeigt, dass wir ganz woanders ansetzen müssen. Wir müssen nämlich dort ansetzen, wo Menschen durch Migration von gewissenlosen Immobilienbesitzern, die die letzten Kaschemmen mit Leuten vollpfropfen, ausgebeutet werden. Hier muss mehr gehandelt werden.

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Allerdings wächst die Diskrepanz zwischen einem staatstragenden Anti-Antisemitismus und dem, was breite Schichten in Deutschland denken und fühlen, und das nicht nur durch Migration und Flucht. Jeder fünfte Deutsche ist latent antisemitisch. Ich kenne diese Zahl schon aus meiner Schulzeit. Es ist erschreckend, dass dieser Wert offenbar auch jetzt nach ungefähr 20 Jahren konstant geblieben ist. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass Deutschland im Hinblick auf die Antidiskriminierung europaweit schlecht dasteht.

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Ein Beispiel: Die Integration in den regionalen Unternehmen ist problemlos umgesetzt worden. Nur 5 % hatten Schwierigkeit damit. Dabei war die Förderung von Sprachkursen anfangs sehr wichtig. Unternehmen lernen die Migration sogar schätzen. 35 % nutzen die Vielfalt der Kenntnisse über die Herkunftsländer. 82 % der Unternehmen melden weiteren Bedarf beim Ausbau der Willkommenskultur an. 70 % möchten eine leichtere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen. Beides muss zwar vorrangig auf Bundesebene erfolgen, wird jedoch von uns seit Langem gefordert und vorangetrieben.

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Hier sollte man doch wirklich die Kirche im Dorf lassen. Innenminister Friedrich sollte hier lieber seine Hausaufgaben machen, da wir riesige Zahlen an Anträgen haben, die im Bundesamt für Migration und Flucht liegen bleiben, weil der Bundesminister es nicht schafft, das Personal entsprechend aufzustocken. Anstatt da seine Hausaufgaben zu machen und eine zügige Antragstellung zu gewährleisten, macht er nur populistisches Getöse. Und dieses populistische Getöse bezweckt nur eins – das haben Vorredner von mir gesagt –: Ressentiments gegen Flüchtlinge; das bedient die Stammtische. Und das ist nicht unsere Politik hier in NordrheinWestfalen.

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Die Schätzung, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für dieses Jahr aufgestellt worden ist, ist von 4.500 auf 9.000 erhöht worden. All das bedarf einer vernünftigen, sachgerechten und tiefgehenden Diskussion.

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Der belgische Althistoriker David Engels hat kürzlich die aktuelle Situation Europas mit der verfallenden Römischen Republik im ersten Jahrhundert vor Christus verglichen: Individualismus, Globalisierung, Migration, Kriminalität, vor allem aber Polarisierung zwischen einer oligarchischen

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Wenn ein Bundesinnenminister, der in Bayern zugleich CSU-Vorsitzender ist, die Migration als "Mutter aller Probleme" bezeichnet, dann legt er die Axt an die Grundlage unserer Gesellschaft.

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Migration und Vielfalt sind ein Teil unserer bayerischen Identität. Oder wollen Sie das etwa bestreiten?

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Es ist nicht nur eine Frage polizeilicher Abwehr oder eine Frage des Verfassungsschutzes. Es ist auch eine Frage, wie sich die Gesellschaft auf die Herausforderung einstellt. Es darf nicht sein, dass aus Sorge oder Angst, dass man selbst zum Opfer einer solchen Straftat werden kann, wie sie in Würzburg geschehen ist, in unserer Gesellschaft die Bereitschaft abnimmt, an der Migration von Flüchtlingen mitzuwirken.

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Dieser Ansatz ist im Rahmen des dreijährigen Projektes des PARITÄTISCHEN zur „Verbesserung der Aufnahmebestimmungen für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ vorgesehen. Das Projekt wird vor allem mit Finanzmitteln vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union gefördert.

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Die Normen dieser Gesellschaft sind aber immer noch der heterosexuelle Mensch und die Zweisamkeit von Frau und Mann. Immer noch sind Homound Transphobie tief und nachhaltig verwurzelt. Dazu müssen wir gar nicht weit nach Russland schauen. Es reicht Baden-Württemberg, und es reichen die homophob motivierten Körperverletzungen während des CSD im vorigen Jahr in Hamburg, die schon angesprochen wurden. Dennoch möchte ich die Frage aufwerfen, inwieweit ein Aktionsplan speziell gegen Homo- und Transphobie zielführend ist, oder ob es nicht vielmehr eine Analyse und Handlungsanleitung geben sollte, die darlegt, wie die Geschlechter insgesamt durch den strukturell bedingten Sexismus Nachteile erleiden. Darunter würden wir die Prävention und Beseitigung von Mehrfachdiskriminierung insbesondere unter Berücksichtigung der Aspekte sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität, Migration und weitere Merkmale nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verstehen, so, wie es DIE LINKE mit dem Landesbüro für Geschlechterdemokratie, das morgen auf der Tagesordnung steht, vorschlägt.

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sie sind gezwungen. Diese Flucht wird illegalisiert und das ist der Skandal, nicht das Problem der angeblichen illegalen Migration, Herr Schäfer.

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Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 GO Beschluss des Thüringer Landtags zu dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 6/3809/3874 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/5328

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Zunächst hat Abgeordneter Helmerich aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung das Wort. Bitte, Herr Helmerich.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Zuschauer, der Landtag hat in seiner 82. Sitzung am 4. Mai 2017 mit Beschluss in Drucksache 6/3874 den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 122 Geschäftsordnung gebeten, sich grundsätzlich, über den Einzelfall hinausgehend mit der Auslegung der Geschäftsordnung zu befassen, eine intensive juristische Prüfung durchzuführen und anschließend dem Landtag eine Beschlussempfehlung hinsichtlich der zukünftigen Handhabung der Auslegung der im Antrag angesprochenen Regelungspunkte der Geschäftsordnung vorzulegen.

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Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU- und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Herr Abgeordneter Mohring.

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Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu dem Prüfauftrag des Thüringer Landtags über eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 Geschäftsordnung in Drucksache 6/5328 in namentlicher Abstimmung ab. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.