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Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und den Änderungsanträgen der Koalition gehen wir die Herausforderungen im Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz an. Wir modernisieren die Justiz und den Strafvollzug, wir stellen die Weichen für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen, wir sorgen für eine gesunde Ernährung unserer Kinder und stärken Beratungsangebote für Verbraucher.

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Sehr verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den weiteren Themen des Einzelplans sagen. Im Bereich „Migration“ legen wir für die Jahre 2018 und 2019 den Schwerpunkt auf die Integration der in Thüringen lebenden Migranten. Dafür untersetzen wir das Integrationskonzept finanziell.

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Dies erscheint mir notwendig gerade mit Blick auf den Redebeitrag der AfD-Fraktion. Sie wissen, der Einzelplan 05 hat unterschiedlichste Themenbereiche, die er bedenken muss. Das ist einmal der Arbeitsbereich „Migration“, der Bereich „Justiz“ und auch der Bereich „Verbraucherschutz“. Ich will versuchen, in meinen 5 Minuten kurz auf alle Bereiche einzugehen.

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Als rot-rot-grüne Koalition legen wir besonderes Augenmerk auf gute Rahmenbedingungen im Bereich „Asyl und Migration“ und stellen dafür mehr als 130 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Es ist vorhin schon gesagt worden, die rückgehende Zahl der Geflüchteten hat dafür gesorgt, dass der Etat um 390 Millionen Euro im Ansatz verringert wurde – das vielleicht auch als Hinweis, um noch mal die Realitäten im Blick zu haben. Ein ganz zentraler Bestandteil des Doppelhaushalts ist das Thüringer Integrationskonzept, über das Herr Scherer nicht so richtig etwas zu sagen wusste. Ein ganz besonderer Dank gilt hier im Übrigen noch einmal der Migrationsbeauftragten Mirjam Kruppa und ihrem Team, die federführend für dieses Konzept waren.

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Lassen Sie mich zunächst ein paar Sätze zum Bereich Migration sagen. Ja, es ist richtig, wir haben das Ausgabevolumen dieses Einzelplans im Vergleich zum Haushalt 2017 deutlich zurückgeführt. Das liegt daran und ist darauf zurückzuführen, dass die aktuellen Zugangszahlen und die mittlerweile stark optimierten Organisationsabläufe für Unterbringung und Versorgung tatsächlich dazu geführt

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Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan des Haushalts des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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In der heute zur Beratung vorliegenden Mitteilung erscheinen mir einzelne Maßnahmen sehr sinnvoll. Sie müssen aber nun wirklich zügig umgesetzt werden, z. B. das Maßnahmenpaket zur legalen Migration einschließlich der Überarbeitung der Blue Card, der Vorschlag für ein strukturiertes Neuansied lungskonzept und die Aktualisierung der Strategie zur Be kämpfung des Menschenhandels.

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Die baden-württembergische Wirtschaft hat längst, Herr Zim mermann, die Chance erkannt, die in der Migration liegt. Sie müssen einmal zu Mercedes und ebm-papst gehen. Die wis sen, was sie an der Zuwanderung bei uns haben.

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Die Europäische Migrationsagenda beruht auf einem einfa chen Grundsatz: Migranten, die internationalen Schutz benö tigen, zu helfen und Migranten, die in der EU nicht aufent haltsberechtigt sind, zurückzuführen. Zur Umsetzung dieser europäischen Migrationspolitik ist es von entscheidender Be deutung, dass alle Mitgliedsstaaten die jüngst auf EU-Ebene vereinbarten gemeinsamen Vorschriften über Asyl und irregu läre Migration vollständig anwenden. Das tun sie jedoch nicht. Die Kommission kann nur noch Vertragsverletzungsverfah ren einleiten, um entsprechenden Zwang auszuüben. 2013 be trug die durchschnittliche Dauer eines entsprechenden Ver fahrens 27 Monate.

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Vielen Dank, Frau Prä sidentin. – Frau Staatsrätin, können Sie mir bestätigen, dass auch andere staatliche Stellen, insbesondere das vom Innen ministerium des Bundes geführte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowohl in Broschüren als auch auf ihrer Homepage in viel ausführlicherer Weise über das Rechtsver fahren beim Asylrecht informieren und dabei selbstverständ lich auch darstellen, welche Rechtsmittelmöglichkeiten es gibt? Ist Ihnen bekannt, ob die CDU im Bundestag oder im Landtag gefordert hat, diese Broschüren des Bundesamts zu rückzuziehen?

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Tatsache ist doch: Die allermeisten Antragsteller aus diesen Ländern erhalten weder grundrechtliches Asyl noch den Status als Flüchtling oder subsidiären Schutz. Das belegen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Während die Gesamtschutzquote für Menschen aus diesen Ländern 2015 noch 2,1 % betrug, liegt sie im ersten Quartal dieses Jahres nur noch bei 0,7 %, und diese wenigen, die hier Schutz suchen, weil sie verfolgt oder diskriminiert werden - gerade auch wegen ihrer sexuellen Identität -, haben auch in Zukunft die Chance, einen Schutzstatus zu bekommen, und zwar in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ändert daran überhaupt nichts. Im Gegenteil, das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Und dennoch: Es verbleiben über 99 % der Antragsteller aus diesen Staaten, die eben kein Recht auf Asyl haben.

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Wenn Sie jetzt einwenden, dass das Ganze natürlich nur Sinn macht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch genügend Mitarbeiter hat, um überhaupt schnelle Verfahren durchzuführen, dann haben Sie völlig recht. Das BAMF muss endlich personell besser ausgestattet werden, da sind wir uns alle einig, wie es die Debatten der letzten Monate belegt haben. Es ist doch aber absurd, auf Verfahrensvereinfachungen zu verzichten, weil deren Effekt bei mehr Mitarbeitern noch größer sein würde.

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Daneben wurden neue Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bemüht, nach denen selbst bei erheblich steigenden Entscheidungszahlen bei Asylverfahren aus den Maghreb-Staaten sinkende Schutzquoten zu verzeichnen sind. Ja, diese Tendenz ist erkennbar. Aber daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass dies in der Logik dazu führen würde, dass das sichere Herkunftsstaaten seien, dieser Logik kann ich nicht folgen, denn die Schutzquote ist immer nur ein Kriterium, sie ist aber wahrlich nicht das entscheidende Kriterium. Noch einmal, hier gilt das Grundgesetz.

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Gerade in diesen Tagen habe ich den Innen- und Rechtsausschuss eingeladen, sich einmal vor Ort die Verfahrensabläufe anzusehen und sich darüber ein eigenes Bild zu verschaffen. Wichtig ist in diesem Kontext, dass es neben den Ankunftszentren mit den beschleunigten Verfahren für die sogenannten A- und B-Cluster, also die sicheren Herkunftsstaaten auf der einen Seite und die sicheren Bleibeländer auf der anderen Seite, in Rendsburg in den nächsten Tagen die Eröffnung einer weiteren Einrichtung geben wird. Dort wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die komplizierteren Fälle bearbeiten, die zum sogenannten C-Cluster gehören.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht um die Verletzung von Menschenrechten oder Folter, die verhindert werden sollen, sondern es geht überwiegend schlicht und einfach um Geld. Es geht um eine enorme, häufig sinnlose Arbeitsbelastung beim Bundesamt für Migration. Niemand beabsichtigt, in Not geratenen Menschen, die um politisches Asyl bitten, Hilfe und Unterstützung zu verweigern. Daran ändern auch konstruierte Schreckensszenarien nichts.

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Die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration sind für mich konsequent und nachvollziehbar. Es ist aus meiner Sicht schlichtweg unmöglich, eine Asylpolitik zu fahren, die der Realität faktisch konträr gegenübersteht. Jedes Jahr fliegen Zehntausende Menschen in eben diese Staaten und machen Urlaub. Diesen Menschen ein Bild von politischer Verfolgung und Folter zu vermitteln, und das als Pauschalwertung, dürfte ziemlich schwerfallen.

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wir haben derzeit im Bundesamt für Migration mehrere Hunderttausend Anträge auf Halde liegen. Ich habe kürzlich gerade Asylsuchende aus Syrien bei mir sitzen gehabt, die seit Monaten, und zwar seit neun Monaten auf einen Bescheid warten. Auch diese Menschen leiden letztendlich unter dieser Politik. Und schon allein deshalb, weil …

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Bei der Bearbeitung jedes Einzelfalles und in Bezug auf die Beobachtung der Entwicklung in den bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern erwarte ich persönliches und politisches Engagement jedes am Verfahren Beteiligten im Interesse der Betroffenen. Ich wünsche an dieser Stelle besonders denen Erfolg bei der bevorstehenden Landtagswahl, die sich in unserem Bundesland für Migration und Integration engagieren. – Danke schön.

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Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist neben anderen Ländern für die Bearbeitung von Asylanträgen von Menschen aus Marokko und Algerien zuständig. Wir haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart, dass diese Anträge so schnell wie möglich nach der Einreise bearbeitet werden. Im Falle einer Ab

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Meine Damen und Herren, das A und O sind schnellere Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wobei wir von unserem Standard fairer Asylverfahren nicht abrücken dürfen.

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Auch beim Thema Asyl ist das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu beachten. Wir haben das Asylverfahren - vernünftigerweise - beim Bund angesiedelt. Es gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das zunächst die Bearbeitung vornimmt. Aber dann, wenn die Bescheide

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Interessanterweise war es die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die mit ihrer Kleinen Anfrage zu dem Thema „Unterschiede in den Bundesländern in der Asylentscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge“ sowie der am 9. Oktober 2017 erfolgten Antwort der Bundesregierung mit Zahlen und Fakten dafür gesorgt hat, dass diese teilweise eklatanten Unterschiede öffentlich wurden.

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Welche Möglichkeiten es darüber hinaus noch gibt, verrät die gleiche Drucksache: Man taucht unter, man täuscht eine Reiseunfähigkeit vor wegen einer angeblichen Erkrankung. Es liegt angeblich, Zitat, „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Frau“ vor, es liegt angeblich „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung der Mutter“ vor, es liegt angeblich „keine Reisefähigkeit wegen Erkrankung des Vaters“ vor. „Renitenz“, also Aufsässigkeit, ist ein Grund, nicht abgeschoben zu werden. „Kirchenasyl“, auch rechtswidrig, wird aber trotzdem geduldet. „Anwesenheit im Bundesgebiet für eine Zeugenaussage erforderlich“, ein „Verwaltungsgericht untersagt“ die „Abschiebung bis zur Gerichtsentscheidung“, „Asylfolgeantrag“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist gestellt, oder „keine Aufnahmezusage“. Zitatende.

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Das BAMF hat eine ausgiebig gestaltete, sehr informative Webseite. Dort wird übrigens auch dargestellt, was das BAMF als Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge eigentlich macht. Unter dem Menüpunkt „Verfahrenssteuerung und Qualitätssicherung“ wird ausgeführt, ich zitiere:

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Das alles hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge! Es ist nicht so, dass wir jetzt etwas Neues einführen müssten. Diese Bundesbehörde hat unter der Ägide des vorherigen Bundesinnenministers sehr wohl versucht, eine Kontrolle einzuführen. Das hat sie auch nach außen entsprechend dargestellt.

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„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) legt Wert auf eine einheitliche Verfahrensdurchführung und Entscheidungspraxis. Dies wird durch Dienstanweisungen allgemeiner Art sowie verbindliche Herkunftsländerleitsätze geregelt, die eine einheitliche rechtliche Bewertung der typischen Fallkonstellationen ermöglichen.“

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - kurz: BAMF - Asylbescheide ohne rechtliche Grundlage positiv beschieden haben soll. In den Medien heißt es, von den rechtswidrigen Asylbescheiden hätten in erster Linie jesidische Kurden profitiert. Als Grund für das Handeln der - mittlerweile suspendierten - Beamtin wird Sympathie für die Sache dieser Minderheit genannt. Es wird also eine idealistische Motivlage unterstellt.

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Ausgangspunkt der Flüchtlingskrise war also die besagte Richtlinie des Bundesinnenministeriums von August 2015 unter der Ägide des damaligen CDU-Innenministers de Maizière. Der daraus in der Folgezeit resultierende Ansturm von Asylsuchenden traf die deutschen Behörden und allen voran das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge völlig unvorbereitet. Es stand viel zu wenig Personal für die Bewältigung einer so großen Zahl an Asylantragen zur Verfügung, weshalb die Mitarbeiter heillos überlastet waren.

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Staatliche Entscheidungen müssen transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Gesetzen des Bundes und der Länder sein. Dieses Vertrauen ist durch Meldungen über mögliches Fehlverhalten in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erschüttert. Es ist daher richtig, dass sich die Staatsanwaltschaft, das Bundesinnenministerium und nun auch der Bundesrechnungshof die Vorgänge im Amt genauer ansehen.

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amt für Migration und Flüchtlinge mit seinen jeweiligen Außenstellen am Ende des Tages entschieden hat.

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Die unterschiedlichen Schutzquoten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigen doch vor allem eines, und sie werfen auch Fragen auf. Insofern ist auch die Anfrage der LINKEN im Bundestag vollkommen korrekt gewesen, denn man kann natürlich auch die Frage stellen, ob wir aufgrund der unterschiedlichen Schutzquoten eigentlich ein Qualitätsproblem im BAMF haben.