Mit der Ausweisung hängt aber das Damoklesschwert der Abschiebung über den Jugendlichen. Damit verdirbt man die Erfolgsmöglichkeiten der sozialen Arbeit. Das ist ein Aufwand, auf den die Jugendlichen ein Recht haben, den die Stadt Bremen auch erbringt und investiert. Damit führt man diesen Aufwand ein Stück weit ad absurdum. Ich halte das nicht für nachhaltig, sondern für eine Politik, die quasi für das Schaufenster gemacht wird, und ich hoffe, dass Sie sich noch eines Besseren besinnen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es vergeht keine Bürgerschaftssitzung, ohne dass wir uns mit dem Thema Abschiebung befassen. Ich erinnere an den Herbst 2015, als die Bundeskanzlerin die Grenzen aufgemacht und damit auch einen Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Probleme entstehen. Damals habe ich auf dieser Seite nicht die Spur einer Kritik erfahren. Vielmehr war die Begeisterung groß, die Stimmung war großartig. Seitdem die Stimmung in den Keller geht und irgendwie auch das Ende der Ära Merkel heranrückt, wird das Thema gewechselt.
Debattiert haben Sie etwas völlig anderes. Da ging es darum: Wie gehen wir mit abgelehnten Asylbewerbern um? Wie ist das Verhältnis von freiwilliger Rückreise und Abschiebung? Das sind alles Fragen, die überhaupt nicht in diesen Kontext hineinpassen. Wir haben da eine ganz klare Trennung und eine klare Position. Die Anfrage der FDP-Fraktion hat allein die Fragestellung: Wie gehen wir mit Straftätern um? In dieser Frage hat der Senat eine sehr dezidierte Meinung.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im letzten Jahr hier im Plenum über dieses Thema nicht nur einmal, sondern mehrfach diskutiert. Ich persönlich habe damit überhaupt kein Problem, darüber immer und immer wieder mit Ihnen zu diskutieren; ich habe aber ein Problem damit, wie Sie hier immer wieder mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten umgehen, nämlich als eine Lösung dafür, ausreisepflichtige Menschen schneller in die Maghrebstaaten abschieben zu können. Diese Rechnung – sichere Herkunftsländer gleich mehr Abschiebung gleich mehr Sicherheit – geht nicht auf. Das ist eine völlig falsche Erwartungshaltung, die Sie hier einnehmen.
Ich muss jetzt erst die Frage von Herrn Stotko beantworten. – Deshalb darf ich Ihnen kurz die Rechtslage erklären: Für die Beobachtung des Gefährders Amri war ausschließlich Nordrhein-Westfalen zuständig. Für die Strafverfolgung des notorischen Mehrfachtäters Amri war Nordrhein-Westfalen zuständig. Und auch für die Abschiebung des abgelehnten Asylbewerbers Amri war Nordrhein-Westfalen und niemand anders zuständig. So ist die Rechtslage!
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass Sie viele Fundstellen in verschiedenen Medien finden, wo es einen Dreiklang gab. Es war bisher niemals die Rede davon – Frau Bekeris hat das heute hier zum ersten Mal gesagt –, dass es möglicherweise auch eine Beratung ohne den Duktus "Und dann erfolgt die Abschiebung" geben könnte. Bisher war das kein Thema, und die Diakonie hat aus meiner Sicht zu Recht gesagt, für diesen Dreiklang lasse sie sich nicht einspannen.
pflichtiger Ausländer ist verpflichtet, das Bundesgebiet zu verlassen. Kommen die betreffenden Drittstaatsangehörigen dieser Verpflichtung nicht nach, so wird die Abschiebung angedroht und, wenn nicht freiwillig, auch staatlich vollzogen. Damit ist die Rechtslage völlig eindeutig, auf europäischer wie auch auf deutscher Rechtsgrundlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Weltweit sind fast 21 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Die Illegalität ist das Druckmittel, Menschen gnadenlos auszubeuten, sei es im Haushalt, in der Pflege, in Restaurants, auf Baustellen oder in Bordellen. Oft bekommen die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen keinen Lohn. Sie haben niemanden, an den sie sich wenden können, und schweigen aus Angst vor einer Abschiebung.
Das Land befindet sich noch im Aufbau. Im Juli letzten Jahres wurde ein allgemeiner Nationalkongress gewählt. Teile des Landes sollen noch unter der Gewalt von Milizen sein. Das Auswärtige Amt hat Libyen für Touristen als Gefahrenland deklariert. Insofern kann man sich darüber streiten, ob eine Abschiebung im humanitären Sinne akzeptabel wäre. Italien hat die Flüchtlinge aus Libyen aufgenommen und ihnen nicht nur ein Aufenthaltsrecht gewährt, sondern, wie wir hörten und lasen, ihnen auch sogenannte Fremdpässe ausgehändigt, mit denen sie sich im gesamten Schengener Raum aufhalten können. Die Flüchtlinge berichten, dass sie in Italien in temporären Unterbringungen untergebracht waren, bis diese einfach geschlossen wurden. Sie bekamen 500 Euro in die Hand gedrückt und wurden in den Norden geschickt; Letzteres dementiert die italienische Regierung aktuell. Wenn Italien aber tatsächlich eine Weiterleitung der Flüchtlinge in den Schengener Raum betrieben hat, dann ist das ein Skandal, um Herrn van Vormizeeles Worte zu wiederholen. Nach dem Dubliner Abkommen ist bekanntlich der Mitgliedsstaat, der die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, für die Prüfung des Asylantrags zuständig.
Sie müssen die Möglichkeit haben, sich an die zuständigen Behörden zu wenden, ohne dabei Angst zu haben, Konsequenzen daraus zu tragen wie zum Beispiel eine Abschiebung. Die Opfer brauchen Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Schutz, Unterkünfte und medizinische sowie psychische Betreuung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion möchte ich zunächst ausdrücklich unsere Bestürzung, unsere Wut und unsere Empörung über die Abschiebung der vietnamesischen Familie aus Hoya ausdrücken.
Ich kann Ihnen sagen, dass dies in Niedersachsen nicht die Praxis ist. Deshalb möchte ich gerne die Fälle sehen, bei denen nicht begleitete Kinder und Jugendliche vor ihrer Abschiebung in Haft genommen worden sind. Das kann ich zurückweisen. Wie gesagt: In Ausnahmefällen, wenn sie mehrfach
- Wenn diese Minderjährigen straffällig geworden sind und eine Gefährdung besteht, kann es sein, dass sie vor einer Abschiebung in Abschiebehaft genommen worden sind. Aber dabei - so ist mir das dargestellt worden - handelt es sich um Einzelfälle.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines möchte ich vorausschicken: Wir würden die Härtefallkommission nicht so kritisieren, wenn die Vorgaben andere wären, unter denen sie zu handeln hat. So geht es beispielsweise um das Thema, das wir heute angesprochen haben: Warum soll es nicht möglich sein, dass ein Härtefallverfahren auch noch angestrengt werden kann, kurz bevor jemand für die Abschiebung ins Flugzeug gesetzt wird? Das wäre die Lösung.
Es sind also nicht nur wir, die wir gegen die Abschiebung der Familie gekämpft haben. Ich hoffe, dass das noch Konsequenzen hat.
Ein weiterer Punkt, Herr Bachmann: Es ist schlichtweg nicht machbar - das gibt es übrigens in keinem anderen Bundesland -, dass man bis zur letzten Sekunde ein Härtefallersuchen stellen kann. Stellen Sie sich das vor! Sie würden nicht eine einzige Aufenthaltsbeendigung durchführen können; denn die Betroffenen könnten noch direkt vor dem Flieger ein solches Ersuchen stellen, und dann müsste die Abschiebung sofort eingestellt werden. Das heißt, Sie hätten überhaupt keine Chance mehr.
- Das ist logisch. Gucken Sie sich an, wie lang die Verfahren sind! Bis tatsächlich die Abschiebung erfolgt, hat man genügend Zeit, ein Härtefallersuchen zu stellen.
Aber tun Sie mir bitte einen Gefallen: Erzählen Sie nicht dem Parlament, dass die Härtefallkommission den Fall nicht unterstützt habe! Sagen Sie die Wahrheit! - Die Wahrheit ist: Die Mehrheit der Mitglieder dieser Härtefallkommission wollte diese Abschiebung verhindern.
So musste während einer nächtlichen Abschiebung ein neunjähriger Sohn seinen Eltern die Anweisungen der Polizei übersetzen, weil kein Dolmetscher anwesend war. In einem anderen Fall wurden Flüchtlingskinder von der Polizei aus der Schule abgeführt,
Unabhängig davon habe ich verstanden, dass unser Bürgermeister gegen getrennte Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist, aber die Frage lautet doch: Was ist eigentlich mit der Verkürzung der Dauer der Aussetzung der Abschiebung, mit der Verlängerung einschließlich Residenzpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen für offensichtlich unbegründete Fälle? Die Frage ist des Weiteren: Wie ist eigentlich die Abschiebepraxis, die Rückführungspraxis in Bremen?
Wir wissen, dass die Demonstration am 31. Mai 2017 zunächst friedlich verlief und dann von linksautonomen Gruppen massiv gestört wurde. In dem Bericht des Innenministeriums steht, dass Abschiebungen nur dann vorgenommen werden, wenn der betroffene Ausländer an anderen Orten nicht angetroffen wird und ansonsten die Abschiebung scheitern würde.
Der Verlauf des Einsatzes ist nicht der eigentliche Gegenstand unseres Antrags. Uns geht es nur um die grundsätzliche Frage der Abschiebung von Schülern aus Bildungseinrichtungen. Die Schulen haben einen Bildungsauftrag wahrzunehmen. Gerade in Berufsschulen besteht noch ein besonderes Konfliktpotenzial. In der Schule sollen der soziale Schulfrieden und die Sicherung eines guten Schulklimas im Vordergrund stehen. Das wurde auch von dem CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer so gesagt, der die Aktion als alles andere als sensibel bezeichnete und hinzufügte, so etwas solle nicht mehr passieren.
lers in einer Berufsintegrationsklasse. Viele von ihnen sind noch im Verfahren. Sie haben eine unklare Aufenthaltsperspektive. Zumindest haben sie die Sorge, dass das Verfahren nicht so verläuft, wie sie es sich erhoffen. Das belastet sie. Käme dann auch noch die Angst vor einer Abschiebung unmittelbar in der nächsten Stunde hinzu, dann kann man eigentlich den Bildungserfolg abhaken. Der Erhalt des Schulfriedens ist existenziell für erfolgreiches Lernen.
Ich komme zum Berichtsantrag der SPD: Zu den Themenbereichen Integration, Zuwanderung, Asylrecht, Abschiebung, Resettlement oder zur Flüchtlingspolitik wirft das Informationssystem des Landtags für die 17. Legislaturperiode 87 Vorgänge als Treffer aus. Es ist eine Menge, was wir hier in insgesamt 27 Plenartagungen und in noch viel zahlreicheren Ausschusssitzungen beraten haben. Zu den jeweils getroffenen Beschlüssen kann uns niemand vorwerfen, es habe in den gut zweieinhalb Jahren der Koalition aus CDU und FDP keine Veränderung gegeben. Im Gegenteil, wir haben als Koalition in der 17. Legislaturperiode mehr umgesetzt als manch andere Regierung in früheren Jahren. Der Minister hat dies vorhin im Einzelnen aufgezählt.
Jetzt aber zum Grundlegenden. Wie das Wahlergebnis vom 24. September gezeigt hat, erwarten unsere Bürger von der Politik, dass vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber auch abgeschoben werden. Im Normalfall sollte ein Asylbewerber eigentlich freiwillig ausreisen, sodass nicht immer die Zwangsmaßnahme Abschiebung erfolgen muss. Leider ist das Durchlaufen aller rechtlichen Möglichkeiten momentan Usus geworden. Deswegen dauern die Asylverfahren auch so lange, sodass uns zum Schluss wieder vorgeworfen wird: Jetzt sind die Leute drei bis vier Jahre da und integriert. Daran tragen wir nur zum Teil Verantwortung.
In Ihrem Antrag wird auch wiederholt der Vorwurf erhoben, dass man aus Ausbildungsstätten abschiebe. Wir haben die 3+2-Regelung. Es wird niemand aus einer Ausbildungsstätte abgeschoben; aber Sie schreiben das zum wiederholten Mal in Ihre Anträge. Ich bitte Sie, das endlich einmal zu akzeptieren. "Abschiebung aus Integrationskursen" schreiben Sie. Der Antrag suggeriert, dass wir Abschiebungen aus Integrationskursen vornehmen. Das stimmt nicht. Ausländer, die sich in Integrationskursen befinden, haben in der Regel einen Titel, und wir können sie überhaupt nicht abschieben.
Doch. Frau Schulze, Sie haben offensichtlich eine andere Einstellung; aber so steht es in Ihrem Antrag. Definieren Sie doch einmal, was Sie als Bildungsmaßnahme bezeichnen. Eine Bildungsmaßnahme ist nirgends erfasst. Es ist einfach eine komplette Verweigerung der Abschiebung.
Ganz klar ist – und ich glaube, wir sind uns in einigen Dingen einig –: Ich weiß, dass sowohl das Innenministerium als auch unsere Landtagsfraktion sowie, glaube ich, der komplette Landtag Abschiebungen aus Schulen nur in absoluten Ausnahmesituationen wollen. Sie sagten vorhin, wir hätten ein politisches Exempel statuiert. Das war kein politisches Exempel, sondern es war eine Abschiebung.
Der Mann war nirgendwo anders greifbar als in der Schule. Aber Sie stellen es so dar, als ob die böse CSU gesagt habe: Um ein Exempel zu statuieren, gehen wir jetzt in die Schule und holen diesen Menschen aus dem Schulbetrieb heraus. – Das ist einfach nicht wahr, sondern es war eine Abschiebung, das ist ganz klar. Es war ein Flieger organisiert worden, und dieser Mann hat zu diesem verbracht werden müssen. Das ist die Realität.
Ich möchte zusammenfassen: Bayern hält sich an Bundesrecht. Übrigens handhaben es alle anderen Bundesländern genauso, aus Schulen nur als Ultima Ratio abzuschieben, aber ich betone nochmals: als allerletzte Möglichkeit. Darin sind wir uns einig und liegen gar nicht so weit auseinander. Die Schaffung weiterer Schutzräume kann nicht zielführend sein; denn sonst wird Abschiebung faktisch unmöglich. Das kann es einfach nicht sein. Und eine Art Schulasyl würde zu Recht Unfrieden stiften. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.