Michael Neumann
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sportausschuss wurde bereits in der vergangenen Woche verabredet, dass der vorliegende Antrag an den Ausschuss überwiesen werden soll und wir dort die ausführliche und intensive Erörterung aller für Olympia und Paralympia relevanten Drucksachen auch in der kommenden Legislaturperiode in der bereits eingeübten Transparenz fortsetzen. Ich begrüße dieses Verfahren ausdrücklich. Der Hamburger Senat und ich persönlich stehen für ein transparentes Verfahren, was allein dadurch deutlich wird, dass alle Unterlagen, die die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele betreffen, im Transparenzportal online einzusehen sind, sodass sich alle Bürgerinnen und Bürger wie natürlich auch alle Abgeordneten informieren können.
Von der ersten Frage des Deutschen Olympischen Sportbunds bis heute wurde stets öffentlich über den aktuellen Sachstand berichtet. Wichtige Informationen werden im Internet für alle jederzeit nachlesbar bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sind in die Beantwortung der 13 Fragen des Deutschen Olympischen Sportbunds einbezogen worden. Aktuell werden für Januar und Februar drei Bürgerwerkstätten geplant, um den Hamburgerinnen und Hamburgern das Wort zu geben, sie zu informieren, zu beteiligen und ihre Ideen und Anregungen aufzunehmen. Was den Zeitpunkt angeht: Man muss eben auch etwas haben, worüber man diskutieren kann. Von daher ist es eine Frage des Zeitpunktes, wann so etwas möglich ist. Wir sollten nicht ohne Grundlage reden, sondern mit, und die wollen wir dann zur Diskussion stellen.
Sollte sich der DOSB für Hamburg als Bewerberstadt entscheiden, sind diese drei Bürgerwerkstätten nur der Auftakt für einen breit angelegten Diskussions- und Beteiligungsprozess, der die gesamte Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger miteinbeziehen wird. In diesem Sinne haben wir auch in der parlamentarischen Begleitgruppe des Projekts Olympia für Hamburg informiert und vertrauensvoll
zusammengearbeitet. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken.
Umso unverständlicher – und aus meiner Sicht vielleicht sogar unangemessen – ist der zu diskutierende Antrag mit seinen inhaltlichen Aussagen. Selbstverständlich wurden im Sommer des vorigen Jahres die Antworten Hamburgs auf die 13 Fragen des DOSB auch der Hamburgischen Bürgerschaft formal zur Kenntnis gegeben, und dasselbe gilt für die Antworten des Senats auf die 13 Fragen von NOlympia. Das gebietet der Respekt vor dem Parlament, das an der Antwort zu Frage 8 direkt beteiligt war. Ebenso selbstverständlich steht in der Drucksache, dass damit erste Antworten auf das bürgerschaftliche Ersuchen gegeben werden und im weiteren Verfahren nach laufenden Prüfungen und Klärungen weitere Antworten folgen werden. Zu keinem Zeitpunkt wurde seitens des Senats gesagt, dass es keine weiteren Antworten geben werde oder wir sogar, wie in Ihrem Antrag angedeutet, Antworten verweigern.
Natürlich würde ich Ihnen gern eine abschließende Zahl nennen, was die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele im Jahr 2024 auf Heller und Pfennig kosten wird, aber wir haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Frau Timmermann hat es angesprochen, und wir haben es sehr offen im Sportausschuss diskutiert: Wir werden keine über den Daumen gerechnete Zahl nennen, die zu diesem Zeitpunkt niemals seriös sein kann und alle halbe Jahre nach oben korrigiert werden muss. Wir werden bis zum Frühjahr die wesentlichen Kostenpositionen identifizieren, die Finanzierungswege skizzieren und jeden Schritt zu jedem Zeitpunkt transparent gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit machen.
Das Finanzkonzept und die Planungen für die olympischen und die paralympischen Stätten werden kontinuierlich präzisiert und erläutert. Dabei orientieren wir uns an der Kostenaufstellung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in London 2012. Hier haben sich die Verantwortlichen in der Anfangsphase viel Zeit für eine detaillierte Kostenermittlung genommen – eine Entscheidung, die sich im weiteren Prozess ausdrücklich ausgezahlt hat. London hat sowohl den zeitlichen als auch den finanziellen Rahmen eingehalten und gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung gewährleistet, ist mithin Vorbild. In Hamburg begleitet übrigens bereits in dieser frühen Phase der Rechnungshof den Planungsprozess. Erfahrung und Expertise der Fachleute in unserem Rechnungshof fließen in die Erarbeitung eines tragfähigen Finanzkonzepts ein. Das ist sehr gut, und ich bin dem Rechnungshof dafür sehr dankbar.
Von Beginn an hat der Senat zu jedem Zeitpunkt deutlich gemacht, dass die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen zu keiner höheren Verschuldung Hamburgs führen darf oder wird, mithin die Schuldenbremse gilt. Genauso gilt, dass die Spiele nicht über Einschnitte im Sozial-, Bildungs- oder anderen Bereichen des Haushalts finanziert werden und auch nicht durch umfangreiche Privatisierungen. Und natürlich wird Hamburg die Spiele nicht allein finanzieren. Der Bund, das IOC und die deutsche Wirtschaft werden mit im Boot sein, wenn es darum geht, in unserer Stadt Olympische und Paralympische Spiele in und für Deutschland auszurichten.
Ich will noch einmal eine Zahl nennen, die vielleicht nicht in das ideologisch geprägte Bild mancher passt: Das IOC zahlt alleine Rio de Janeiro 1,5 Milliarden US-Dollar für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele. Das zeigt, dass auch das IOC sich an der Finanzierung beteiligt. Wenn wir vor der Frage stehen, ob wir dieses Geld haben wollen für Hamburgs Infrastruktur oder nicht, kann ich als Sportsenator nur sagen: Wir können dieses Geld auch sehr gut gebrauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Hamburgerinnen und Hamburger zu einer Entscheidung über die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Spiele aufgerufen werden, dann sollen sie zu diesem Zeitpunkt genau nachvollziehen können, wo die Stadt mit ihren Planungen, Prüfungen und Kostenplänen steht. Alle in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenen Fraktionen haben ebenso wie der Senat stets deutlich gemacht, dass die Hamburgerinnen und Hamburger verbindlich darüber entscheiden werden, ob Hamburg sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele bewerben soll. Hamburg wird nur im Falle eines positiven Bürgervotums gemeinsam mit dem DOSB für Deutschland in das internationale Bewerbungsverfahren eintreten.
Daran ändert auch nichts, dass der DOSB für seine eigene Meinungsbildung Meinungsumfragen in Hamburg und in einer weiteren Stadt durchführen wird, um die Stimmungslagen in diesen beiden Städten einschätzen zu können. Diese Stimmungslage wird ein Entscheidungskriterium für den DOSB sein. Das ist ein gutes Recht des DOSB, es ändert aber nichts daran, dass die abschließende Entscheidung im Rahmen eines Referendums durch die Hamburgerinnen und Hamburger getroffen wird. Welcher Zeitpunkt dafür der richtige ist, ist mit dem DOSB zu besprechen, mit den Bürgerschaftsfraktionen zu diskutieren und vor allen Din
gen klug zu wählen, denn wir werden einen Letter of Intent gegenüber der internationalen Sportorganisation abgeben müssen, und ich halte viel davon, dass wir die Hamburgerinnen und Hamburger vorher um ihre Meinung bitten und uns nicht verpflichten und hinterher vom Volk zurückgepfiffen werden. Von daher ergibt sich eine gewisse Logik für den September, aber ich sage noch einmal: Das ist dann in Ruhe zu diskutieren und zu entscheiden, wenn wir die Ehre haben, deutscher Austragungsort zu sein.
Dass DIE LINKE als Teil der Hamburgischen Bürgerschaft und damit des gesetzgebenden Verfassungsorgans den Senat auffordert, einen Entwurf für die gesetzlichen Grundlagen eines solchen Referendums vorzulegen, finde ich, mit Verlaub, interessant. Als langjähriger, überzeugter und leidenschaftlicher Abgeordneter kann ich das kaum nachvollziehen. Aus meiner Sicht ist es hohe Aufgabe des Parlaments, unsere Verfassung zu ändern. Die Gespräche dazu laufen bereits auf den entsprechenden Ebenen. Es zeugt aus meiner Sicht von wenig Zutrauen in die eigene Kompetenz, Herr Yildiz, wenn Sie hier den Senat um Hilfe bitten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die olympische Idee und ihre Botschaft von der Völkerverständigung über Kulturen und Religionen hinweg ist heute wichtiger denn je; wir haben das in der Aktuellen Stunde sehr ernsthaft diskutiert. Der friedliche Wettstreit der Jugend der Welt in unserer Stadt hätte eine unglaubliche Signalwirkung weit über unser Land hinaus. Der Modernisierungsschub, der mit Olympischen und Paralympischen Spielen verbunden wäre, würde der ganzen Stadt und der ganzen Region, auch dem Hamburger Hafen, zugutekommen. Die Weiterentwicklung des Mittleren Freihafens und die effizientere Flächennutzung sind Bausteine für die Zukunftsfähigkeit unseres Hafens. Um es auch in diesem Haus einmal sehr eindeutig gesagt zu haben, auch an diejenigen, die es vermutlich nie verstehen können oder wollen: Es werden als Ersatzflächen für die Betriebsverlagerungen keine Flächen im Hafenerweiterungsgebiet Moorburg in Anspruch genommen. Das habe ich nicht nur schriftlich, sondern auch mehrfach mündlich und heute hier noch einmal gegenüber dem Parlament erklärt, und ich bitte auch um Redlichkeit, in Zukunft so damit umzugehen.
Kurz und gut: Die Chancen für den Breiten- und den Leistungssport, die Stadtentwicklung oder den barrierefreien Ausbau der hamburgischen Infrastruktur, um nur einige Punkte zu nennen, sind Ih
nen wohl alle sehr gut bekannt. Diese Chance, die wahrhaft einmalig ist, gilt es jetzt zu ergreifen. Gleichzeitig sind mögliche Risiken seriös zu identifizieren und nachvollziehbar auszuschließen. Das ist eine Herausforderung, der wir uns heute vor der Wahl, aber nach dem 15. Februar, so hoffe ich, gemeinsam auch nach der Wahl mit heißem Herzen, aber vor allen Dingen mit hamburgisch-kaufmännisch kühlem Kopfe widmen werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zu Ende gehende Jahr 2014 war für alle mit den Aufgabenstellungen der Inneren Sicherheit befassten Akteure ein Jahr mit ganz besonderen Herausforderungen.
Die Kolleginnen und Kollegen unserer Polizei wie unserer Feuerwehr, die Kollegen des Verfassungsschutzes wie auch die ehrenamtlichen Kräfte in Hilfsorganisationen und freiwilligen Feuerwehren haben auch in Zeiten schwieriger und besonders belastender Einsätze ihre absolute Professionalität, ihr Engagement und ihre nicht nachlassende Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Dafür, und das möchte ich nicht nur tun, weil es Tradition ist, sondern aus voller Überzeugung, sage ich nicht nur als Senator, sondern auch als Bürger dieser Stadt – ich glaube, im Namen des ganzen Hauses – herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen.
Besonders hervorzuheben sind auch die Leistungen aller, die sich den besonderen Belastungen durch den Zuzug von Asylsuchenden in Hamburg gestellt haben. Damit meine ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohner-Zentralamtes, aber auch die vielen, vielen Menschen, die sich ehrenamtlich engagiert haben und dabei mitgeholfen haben, Hamburg als eine aufnehmende, als eine warmherzige und eine offene Stadt zu präsentieren. Dafür möchte ich Ihnen auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken.
Die Entwicklungen und Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten zeigen sowohl in Hamburg als auch in anderen Teilen der Welt, dass wir es uns nicht leisten können, Freiheit und Sicherheit als selbstverständlich anzusehen. Der Erhalt der Einsatzfähigkeit unserer Vollzugs- und Einsatzbereiche und die Entwicklung der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt sind unbedingt erforderlich und bedürfen deshalb auch eines entsprechend ausfinanzierten Haushalts.
All denjenigen, die glauben, man könne bei der Inneren Sicherheit kürzen oder den Personalbestand in den Vollzugs- und Einsatzdiensten reduzieren, um so scheinbar zusätzliche finanzielle Spielräume für andere Projekte zu erhalten, sei gesagt, dass solche Überlegungen angesichts der Herausforderungen im Bereich des Inneren grob fahrlässig sind.
Solcherlei Gedankenspiele ignorieren das berechtigte Sicherheitsbedürfnis der Menschen in unserer Stadt, und deshalb stellt die Innere Sicherheit auch in dem vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2015 und 2016 eine klare Priorität dieses Senats dar. Es bleibt dabei, dass wir auch im kommenden Haushalt keine Stelle im Bereich des Vollzugs und der Einsatzdienste streichen werden. Polizeivollzug und Feuerwehreinsatzdienst bleiben weiterhin unantastbare Schonbereiche. Es bleibt auch dabei, dass wir keine Feuerwachen und keine Polizeikommissariate schließen werden.
Der vorgelegte Haushaltsplan-Entwurf schafft vielmehr die Voraussetzung dafür, dass auch die Einsatz- und Einstellungsoffensiven für Nachwuchskräfte bei Polizei und Feuerwehr unvermindert weitergeführt werden können. Auch hier haben wir einiges erreicht. Allein bei unserer Polizei haben wir gut 1000 Polizistinnen und Polizisten eingestellt und damit mehr als 100 Polizisten über den Bedarf ausgebildet, also ein kleines demografisches
Polster geschaffen. Dies setzen wir konsequent so fort.
So haben wir in diesem Jahr bereits 25 Polizistinnen und Polizisten zusätzlich eingestellt, also 275, und werden die Ausbildungszahlen weiter steigern, um die Altersabgänge rechtzeitig auszugleichen. Das gilt nicht nur für unsere Polizei, sondern ausdrücklich auch für unsere Feuerwehr.
Die Wiedereinführung der Heilfürsorge für unsere Beamten im Vollzugsdienst, die mir persönlich immer besonders am Herzen lag, haben wir abgeschlossen und auch im vorliegenden Haushalt für die kommenden Jahre finanziell abgesichert.
Ich will noch einmal eine Zahl nennen, die vielleicht eindrucksvoll deutlich macht, was wir in den letzten vier Jahren geleistet haben. Wir haben, wie Sie wissen, bei der Hamburger Polizei 7700 Vollzugsstellen. In diesem Bereich haben wir fast 2900 Beförderungen in den letzten vier Jahren durchgeführt. Ich glaube, das macht auch deutlich, welchen Stellenwert die Innere Sicherheit für diesen Senat und für diese Bürgerschaft hat.
Im Rettungsdienst unserer Feuerwehr sehen wir auch in diesem Haushalt gute Möglichkeiten vor, kurzfristig auf steigende Fallzahlen reagieren zu können, und das ausdrücklich auch mit Personalverstärkungen. Die Personalräte unserer Feuerwehr und Polizei haben mir jedenfalls auf den jeweiligen Personalversammlungen attestiert, dass ich das "ordentlich hinbekommen" hätte, so der Personalrat der Polizei einschließlich des Kollegen Lenders, der, glaube ich, Ihre Nachfolge antreten soll, Herr van Vormizeele. Und auch die Feuerwehr hat in der Personalversammlung deutlich gesagt: Herr Neumann, Sie und Ihre Partei werben zurzeit mit dem Slogan "Versprochen und gehalten". Für die Feuerwehr können wir feststellen, dass das stimmt. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Aber auch für die operativen Bereiche des Verfassungsschutzes gilt selbstverständlich, dass wir mit diesem Haushalt keine Einschnitte vornehmen werden.
Als außerordentlich erfreuliches Signal begrüße ich es, dass die SPD-Fraktion weitere Anträge in diese Haushaltsberatungen eingebracht hat, mit denen zusätzliche Planungen für die Weiterentwicklung der baulichen Infrastruktur der Polizei und der Feuerwehr angeschoben und auch ermöglicht werden. Wir investieren rechtzeitig in Feuerwachen- und -wehren sowie unsere Polizeikommissariate. Insbesondere freut es mich, dass wir auf diese Weise ausdrücklich das bereits erfolgreich laufende Pro
gramm zur Sanierung von Gebäuden der freiwilligen Feuerwehren fortsetzen können.
Angegangen sind wir auch die notwendige Ausstattung unserer Feuerwehr mit Löschbooten. Für die gesamte Ersatzbeschaffung von Booten setzen wir zukünftig nicht mehr auf einzelne Beschaffungen, die jeweils von Nutzern im Amt allein angestoßen und ausfinanziert werden müssen. Vielmehr werden wir durch ein gezieltes Flottenmanagement für alle Bereiche, die für ihre Aufgabenwahrnehmung Boote, schwimmende Einheiten benötigen, eine gemeinsame Beschaffungsstrategie auflegen und entsprechende Synergieeffekte nutzen. Die SPD-Fraktion hat hierzu einen ersten Antrag vorgelegt, der es erlaubt, mit der Anschaffung eines sogenannten großen Löschbootes für unsere Feuerwehr endlich zu beginnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht verschweigen, dass auch der vorgelegte Haushalt für den Einzelplan 8.1 globale Minderkosten enthält, die wir aus dem Gesamtrestevolumen der Innenbehörde und der Sportbehörde jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres ablösen werden. Das zeigt, dass auch der Einzelplan 8.1 weiterhin einem engen Ausgaberahmen unterliegt und auch die Innenpolitik einen Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse in verantwortungsvoller Weise erbringt. Gerade vor diesem Hintergrund freut es mich, dass es gelungen ist, einen Haushalt aufzustellen, der einerseits nicht über maßvolle Ausgabensteigerungen hinausgeht, andererseits aber alle Weichenstellungen enthält, um die Sicherheit weiter zu gewährleisten und die Einsatzkräfte gezielt zu stärken, denn beides liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Gestatten Sie mir abschließend vielleicht noch eine persönliche Anmerkung. Dieser Haushalt ist aus meiner Sicht eine sehr ordentliche Grundlage, um meine Arbeit als Innensenator auch in den nächsten Jahren fortzusetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Herausforderungen des Landessportamts bestanden auch im Jahre 2014 darin, die gesamtstädtischen Interessen bei der Sportentwicklung zu wahren und die Rahmenbedingungen für den organisierten und den nicht organisierten Sport zu verbessern. Priorität hatte dabei die Koordination und die Umsetzung der Dekadenstrategie, die vom Senat nachhaltig unterstützt und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sportamts mit nicht nachlachlassendem Engagement verfolgt wird. Dafür an dieser Stelle mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der Sportverwaltung.
Gleichzeitig haben die Akteure des Hamburger Sports und die Projektgruppe Olympia für Hamburg eine mehr als anspruchsvolle Interessenbekundung für die Durchführung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele in Hamburg erarbeitet und, wie ich finde, äußerst erfolgreich auf den Weg gebracht. Das Bewerbungskonzept zeigt eindrucksvoll und sehr glaubwürdig, dass eine langfristige, auf Dauer angelegte Strategie notwendig ist, um Hamburg im nationalen, aber auch internationalen Wettbewerb erfolgreich zu präsentieren und zu positionieren. Ich sage allen Fraktionen Dank für die Unterstützung auf diesem Wege; ich nenne nur die kritische Begleitung der Dekadenstrategie oder die Konzeption für Paralympische und Olympische Sommerspiele in Hamburg.
Es zeichnet unsere Stadt aus, dass wir ein hohes Maß an Geschlossenheit nach außen deutlich machen, sei es in der Politik, sei es in der Bürgerschaft oder im Kreis der Akteure des Sports: Olympiastützpunkt, Hamburger Sportbund oder auch Handelskammer. Dies ist etwas, was ich als Voraussetzung bezeichne, um erfolgreich zu sein. Ich bitte und werbe dafür, dass diese Geschlossenheit erhalten bleibt und wir uns nicht durch den anstehenden Wahlkampf von dieser sehr klugen Strategie abbringen lassen.
Denn auch hier gilt: Mit heißem Herzen aber kühlem Kopfe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Haushalt 2015/2016 wird der größte Teil der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Sportfördervertrags 2015/2016 an den Hamburger Sportbund und den Hamburger Fußball-Verband ausge
zahlt werden. Damit wird die Sportförderung in Hamburg auch in den kommenden zwei Haushaltsjahren sichergestellt. Wir haben die Fördersumme um 2,5 Millionen Euro auf 10,9 Millionen Euro erhöht. Das bedeutet eine Steigerung von 23 Prozent – eine einmalige Leistung, auch im Vergleich zu vielen anderen Politikfeldern.
Diese Steigerung um die besagten 23 Prozent macht deutlich, welchen Stellenwert wir dem organisierten Sport beimessen. Dieses Geld kommt der Förderung der Vereine und der Verbände, der Sportlerinnen und Sportler zugute. Das ist eine kluge, eine richtige und eine gute Entscheidung. Daneben bleibt die Förderung des für die Vereine essentiellen und für den Sport sehr wichtigen Ehrenamts eine wichtige Säule des Sportfördervertrags.
Ein weiterer Schwerpunkt ist beispielsweise auch die bereits angesprochene Schwimmzeitenregelung. Ein deutlich erhöhter finanzieller Bedarf der Vereine und Verbände – Ursache vorwiegend die gestiegenen Energie- und Personalkosten bei Bäderland Hamburg – macht Anpassungen im Haushalt unumgänglich. Durch die Erhöhung des Ansatzes werden Schwimmzeiten und Nutzungskontingente für die Sportlerinnen und Sportler abgesichert.
Darüber hinaus freue ich mich, dass die SPD Fraktionsanträge aus dem Bereich Sport in die Haushaltsberatungen mit eingebracht hat. Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sanierungsfonds, der Antrag zur Förderung der Inklusion im Sport und die Auflage eines Förderkredits für Sport- und Kulturstätten sind wichtige und richtige Zeichen für die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Sports.
Die Erhöhung der Sanierungsmittel für Sportstätten auf 4,5 Millionen Euro stärkt ausdrücklich die sportliche Infrastruktur. Dies bedeutet im Ergebnis nicht nur einen Gewinn für die Sporttreibenden auf den sanierten Sportanlagen, sondern gleichzeitig eine Unterstützung für die Vereine und Verbände und damit des Ehrenamts schlechthin.
Das Thema Inklusion möchte ich als eine Herzensangelegenheit vieler hier im Saale bezeichnen. Mit dem Bau der bundesweit ersten barrierefreien Sporthalle hat Hamburg als Ganzes, als Stiftung, aber auch mit der Investition von Steuermitteln ein deutliches Zeichen gesetzt und besetzt damit die Vorreiterrolle im Bereich Inklusion und Sport in Deutschland.
Aber diese Vorreiterrolle will und muss verteidigt und ausgebaut werden. Daher ist es umso wichtiger, nicht nachzulassen, sich auf den Erfolgen nicht auszuruhen, sondern so weiterzumachen. Dies kann auch mit kleineren Beiträgen bewerk
stelligt werden. Gerade im Bereich Inklusion und Integration kann auch mit kleinen Mitteln etwas erreicht werden, die hier vielfach stark wirken. Aus diesem Grund ist der Antrag "Hamburg 2020 – Sport für alle fördern!" richtig und ein kluger Antrag.
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die wohlgesetzten und wahrhaftigen Worte der Abgeordneten Blömeke zum Engagement des Sportsenators, auf die der eine oder andere von Ihnen eingegangen ist.
Abschließend möchte ich noch eine Einladung aussprechen. Da ich meine Prüferlizenz als Abnahmeberechtigter für das Deutsche Sportabzeichen verlängert habe, lade ich das ganze Hohe Haus ein – gerade die Kolleginnen und Kollegen der CDU, aber natürlich auch die Mitglieder der anderen Fraktionen –, als Ausdruck Ihrer Olympiabegeisterung bei mir die Prüfung zum Deutschen Sportabzeichen abzulegen. Ich lade Sie alle herzlich ein; ich übernehme auch Ihre Prüfungsgebühren. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Innenausschuss und auch hier in der Ham
burgischen Bürgerschaft haben wir uns sehr intensiv mit dem Komplex NSU und den Bezügen zu Hamburg auseinandergesetzt. Dennoch möchte ich eingangs dieser Debatte und meines Beitrags noch einmal wiederholen, dass diese Geschichte in unserem Land, eine beispiellose Mordserie an Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln, aber auch an einer Polizistin, eine Mahnung und eine Aufforderung an uns alle bleibt. Politik und Behörden, aber auch die Zivilgesellschaft bleiben aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Derartiges künftig zu verhindern und die anerkannten und erkannten Missstände zu beheben, die diese erschütternde Tatserie ermöglicht oder auch begünstigt haben. Es bleibt, gerade auch hier in Hamburg, die Schmach, die Ermordung eines Hamburger Bürgers nicht aufgeklärt zu haben.
Im Sommer haben die vorerst letzten Untersuchungsausschüsse in Sachsen und Thüringen ihre Berichte vorgelegt und in Bezug auf Hamburg keinerlei neue Erkenntnisse gebracht. Bereits im Frühjahr hat der Senat seine eigene umfangreiche Aufarbeitung des NSU-Komplexes und des Mordes in Hamburg vorgelegt. Der Bericht des Senats geht ein auf die Erkenntnisse zu der Tat in Hamburg, den gesamten NSU-Komplex und seine Aufarbeitung im Bund, aber auch in den Ländern, und dies vor allem mit Blick auf die Hamburger Bezüge und die Hamburger Folgerungen aus diesen Erkenntnissen. Wir haben uns dabei auch eingehend mit den verschiedenen Untersuchungsberichten und ihren Empfehlungen befasst. Diese Empfehlungen umfassen und betreffen unsere Polizei, den Verfassungsschutz, aber auch die Justiz, die bemerkenswerterweise von keinem Redner an dieser Stelle angesprochen worden ist, deren Zusammenarbeit und Informationsaustausch sowie zahlreiche andere Themen in unterschiedlichen Aspekten.
Wir haben abgeschlossene, laufende und künftig geplante Maßnahmen in Hamburg und in der Bund-Länder-Zusammenarbeit mit Hamburger Beteiligung im Ausschuss vorgestellt. Außerdem sind wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei eingegangen, das im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden und damit auch für Reformmaßnahmen in diesem Bereich außerordentlich wichtig ist, denn wir hatten mit einer Diskussion begonnen, wo man den Eindruck hatte, man wolle am besten gleich Polizei und Verfassungsschutz unter einem Dach organisieren. Das war die erste und, wie ich fand, überzogene, zum Teil hektisch wirkende Reaktion in der Politik, insbesondere in Berlin. Jetzt ist mit dem entsprechenden Gesetz beziehungsweise dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts da jedenfalls eine klare Grenze und eine klare Linie gezogen worden. Dabei ging es auch immer wieder um die Bezüge des NSU-Komplexes zu Hamburg und um mögliche Kritik an dem
Vorgehen, dem Agieren oder auch Nichtagieren der Hamburger Behörden.
In diesem Zusammenhang bin ich immer wieder auch nach der Gesamtbewertung des Senats zu diesem Komplex gefragt worden, und das will ich heute nicht schuldig bleiben, wie ich es auch im Ausschuss nicht schuldig geblieben bin. Hamburg und die Hamburger Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden waren nach sämtlichen bisher bekannten Untersuchungen im Kreis der Tatortländer beziehungsweise der Ermittlungsbeteiligten im NSU-Komplex kein Schwerpunkt der Ermittlungsund Aufklärungstätigkeit insgesamt, kein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden und kein Schwerpunkt oder gar Ursprung zentraler Fehler, kritikwürdiger Praxis, insbesondere bei Einsetzen und Führung von V-Leuten, zentraler Versäumnisse oder des Versagens in der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden. Dabei geht es mir nicht darum zu sagen, Hamburg sei gut weggekommen – das ist eine irreführende Betrachtung und Beurteilung –, sondern es geht darum festzustellen, welche Mängel es in Hamburg gegeben hat und wie wir dagegen vorgehen können. Mir geht es darum, Klarheit zu schaffen, wo es Fehler gab, wo diese Fehler gemacht worden sind und welche Ursachen sie hatten. Deshalb ist das Thema, ob man gut wegkommt oder nicht gut wegkommt, für mich von keinerlei Bedeutung.
Den deutschen Sicherheitsbehörden ist es über mehr als zehn Jahre lang nicht gelungen, den NSU und seine Unterstützer zu entdecken und die Tatserie aufzuklären. Das ist und bleibt für unser Land, für jede Polizistin, für jeden Polizisten, für jeden Staatsanwalt und für jeden Verfassungsschützer, aber auch für diejenigen, die politisch Verantwortung tragen wie ich, beschämend, aber das lag mit Sicherheit nicht an mangelndem Willen oder fehlendem Engagement. Solche Vorwürfe waren zu hören und wurden immer wieder wiederholt. Aber was Hamburg angeht, sind sie nicht zutreffend, und das gilt ausdrücklich für unsere Polizei, unseren Verfassungsschutz und die Staatsanwaltschaft in Hamburg.
Dennoch muss festgehalten werden, dass die Aufklärung nicht gelungen ist. Das muss Ursachen haben und daran muss gearbeitet werden und ist auch gearbeitet worden. Der jetzt vorgelegte Bericht geht auch auf die Vorwürfe gegen Hamburger Behörden ein, und da ist festzustellen, dass es in Hamburg kein großes zentrales Versagen gegeben hat, keine eine Ursache oder zentrale Fehlentscheidungen, aber es hat Mängel, Schwächen und eine konzentrierte Sicht auf die OK-Ermittlungshypothese gegeben und auch hier nicht immer die gebotene Sensibilität im Umgang mit den Angehö
rigen der Opfer, die darunter massiv gelitten haben. Wir haben im Ausschuss über jeden einzelnen Vorwurf berichtet, wir haben ihn für uns nachgearbeitet und haben uns auch entsprechend so im Ausschuss auf Nachfrage und auch auf eigenen Wunsch geäußert.
Zu dem schwerwiegendsten Vorwurf möchte ich an dieser Stelle jedoch ausdrücklich etwas sagen, weil er auch heute hier wiederholt worden ist. Es ist der Vorwurf eines institutionellen Rassismus in den Sicherheitsbehörden. Die Mehrheitsvoten des Bundestagsuntersuchungsausschusses machen sich diesen Vorwurf ausdrücklich nicht zu eigen, aber er steht im Raum und wird auch immer wieder von einer Minderheit vorgetragen. Auch die hier angesprochene einzelne Äußerung eines Hamburger Kriminalbeamten wird immer wieder als Beleg herangezogen. Aber ich sage Ihnen sehr deutlich und unmissverständlich, es gibt weder den typischen männlichen Migranten noch den typischen Hamburger Kriminalbeamten oder, wenn Sie sich umschauen, den typischen Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten. Deswegen sollte man aus einer einzelnen, sicherlich dummen Äußerung nicht auf den Berufsstand schließen. Den Vorwurf des Rassismus weise ich hier jedenfalls im Namen meiner Mitarbeiter ausdrücklich zurück.
Auch der Vorwurf, die Sicherheitsbehörden seien – Zitat – "auf dem rechten Auge blind gewesen", lässt sich nicht halten, auch wenn die Aufdeckung des NSU nicht gelungen ist. Der Untersuchungsausschuss im Bundestag macht sich diesen immer wieder gehörten Vorwurf ebenfalls nicht zu eigen, gleichwohl die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden bei der Extremismusbekämpfung verbessert werden musste. Sie wird auch in Zukunft verbessert werden müssen, und zwar in engen, rechtsstaatlichen Grenzen und unter Beachtung des Trennungsgebots. Hier stehen noch weitere Reformen und Verbesserungsvorschläge im Raum, und Herr Abaci hat auch darauf Bezug genommen, dass wir uns verständigt haben, über die Ergebnisse der nächsten Frühjahrsinnenministerkonferenz dann wiederum im Innenausschuss zu berichten. Einiges ist bereits umgesetzt worden, insbesondere im Bereich des Daten- und Informationsaustausches ist aber noch einiges zu prüfen und auch entsprechend gesetzlich zu regeln. Dabei wiederum sind die Vorgaben des Verfassungsgerichts für den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und den Nachrichtendiensten zu beachten, die den Zielkonflikt zwischen Aufklärungsinteresse einerseits und rechtsstaatlichen Normen andererseits deutlich machen.
Abgesehen von solchen – aus meiner Sicht unberechtigten – pauschalen Vorwürfen, hat es ohne jeden Zweifel zahlreiche einzelne und strukturelle
Defizite bei der Aufklärung des NSU-Komplexes und der Tatserie gegeben. Die Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus der Innenministerkonferenz und der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags haben diese Defizite klar benannt und fast 70 Empfehlungen für Reformmaßnahmen ausgesprochen. Vieles davon ist bereits umgesetzt, anderes ist in Arbeit, und Weiteres wird noch geprüft und umgesetzt. So hat die Bundesregierung im Frühsommer einen Bericht zur Umsetzung von Maßnahmen des Bundes unter Führung des Bundes vorgelegt, und auch die Länder haben seit 2011 bereits umfangreiche Maßnahmen zur Aufarbeitung des NSU-Komplexes ergriffen. Hamburg hat sich und wird sich auch in Zukunft aktiv daran beteiligen; ich will einige Beispiele nennen.
Wir beteiligen uns am neuen gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum sowie der Rechtsextremismusdatei, und die ersten Erfahrungen mit dieser neuen Form der Zusammenarbeit sind sehr gut. Auch bei der bundesweiten Überprüfung ungeklärter Straftaten und offener Haftbefehle gegen rechtsmotivierte Straftäter ist Hamburg mehr als aktiv dabei. Die Überprüfung ungeklärter Tötungsdelikte ist in Hamburg gegenwärtig abgeschlossen. Weitere ungeklärte Gewaltdelikte, zum Beispiel Sprengstoffdelikte, werden jetzt weiter überprüft. Hamburg war federführend bei der Arbeitsgemeinschaft zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen, zum Beispiel in der Zusammenarbeit des Bundesamtes mit den Landesämtern, im Informationsaustausch und in der Aus- und Fortbildung, die den Verfassungsschutz in Deutschland neu aufgestellt hat. Bund und Länder haben ihre Regelungen für die Anwerbung und zum Einsatz von V-Leuten überarbeitet und eine gemeinsame Strategie und einen gemeinsamen Standard entwickelt. Gerade in diesem Bereich hat der NSUKomplex deutliche Defizite aufgezeigt, wenn auch, und das betone ich, nicht in Hamburg. Mehrere einschlägige Dienstvorschriften des Verfassungsschutzes hier in Hamburg wurden überarbeitet und mit den zuständigen parlamentarischen Gremien nach einer ausführlichen Erörterung abgestimmt. Zuletzt hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem eine Änderung des Strafgesetzbuches vorsieht. Dieser hat das Ziel, rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Tatmotive bei der Strafzumessung ausdrücklich zu berücksichtigen. Damit greift die Bundesregierung eine Initiative aus Hamburg konkret auf.
Zu den Schwerpunkten der laufenden beziehungsweise anstehenden Arbeit auf Bundes- und Landesebene gehören die Harmonisierung der rechtlichen Regelungen zur Informationsübermittlung zwischen Sicherheitsbehörden, die übereinstimmend gefordert wurde, die Überprüfung der Regelungen und die Entwicklung von Standards für die
Anwerbung und zum Einsatz von V-Leuten, wo entsprechend Mängel aufgetreten sind, sowie die Fortsetzung der Überprüfung ungeklärter schwerer Straftaten auf mögliche rechtsmotivierte Hintergründe, rechtliche Änderungen in den Verfassungsschutzgesetzen oder auch in den Regelungen zur Zusammenarbeit von Polizeien, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzbehörden in Strafverfahren sowie die Verstärkung beziehungsweise Verstetigung von Präventionsprogrammen und eine weitere Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen den Rechtsextremismus sowie Demokratieförderung. Hamburg wird sich an den genannten und weiteren Initiativen mehr als aktiv beteiligen. Mit zwei weiteren Initiativen zur Beratung von jungen Einsteigern in Rechtsextremismus beziehungsweise von älteren, bereits fester in der Szene verankerten Rechten hat die Sozialbehörde, hat der Senat hier zuletzt wichtige Initiativen ergriffen, bei denen auch eng mit der Innenbehörde zusammengearbeitet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staat – wir – haben es nicht geschafft, zehn Menschenleben zu schützen. Es ist nicht gelungen, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Der Hintergrund dieser Tat hat uns, da bin ich sicher, alle erschüttert und hat in diesem Land etwas verändert. Aber auch die gescheiterten Ermittlungen über viele Jahre haben uns betroffen gemacht. Diese Erkenntnis und auch die Erschütterung über diese Taten und die Unfähigkeit, sie aufzudecken und zu ermitteln, bleiben. Dies hat bei Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund das Vertrauen in die Sicherheits- und die Strafverfolgungsbehörden stark erschüttert. Es ist an uns, sich dieses Vertrauen zurückzuerarbeiten durch die Reform des Verfassungsschutzes und der Zusammenarbeit der Polizeien und Staatsanwaltschaften. Aber auch die Beseitigung erkannter Mängel ist der richtige Ansatz.
Dialog ist aber der zweite Ansatz. Der Senat hat bei vielen Gelegenheiten – und wird dies fortsetzen – mit Vertreterinnen und Vertretern der Migrantenverbände oder auch dem Integrationsbeirat gesprochen und berichtet, und wir werden diesen Dialog weiterhin konstruktiv fortsetzen. Aus meiner Sicht bleibt der vorgelegte Bericht jedenfalls eine solide Grundlage, sich dieses Vertrauen zurückzuerarbeiten, aber eben auch deutlich zu erkennen – ich finde, es ist wirklich ein sehr kluges Wort gewesen, das Herr van Vormizeele hier aufgegriffen hat und das Herr Abaci geprägt hat –, dass der Rechtsstaat nicht fehlerfrei ist. Aber er hat die Kraft, sich zu seinen Fehlern zu bekennen und all das Notwendige zu tun, damit dies nie wieder geschehen mag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Deutsche Olympische Sportbund – es gibt ihn seit 2006, das Nationale Olympische Komitee ist damals aufgelöst worden – hat entschieden, sich für 2024 oder 2028 um die Austragung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele zu bewerben. Das ist eine gute, das ist eine richtige Entscheidung für unser Land.
Aus Sicht des DOSB können nur zwei Regionen Austragungsorte solcher Olympischer und Paralympischer Sommerspiele sein, und das sind Berlin und Hamburg. Der DOSB hat sich entschieden, mit einer Stadt anzutreten, denn ein olympisches Dorf soll die Gemeinschaft aller Sportlerinnen und Sportler repräsentieren, und es macht wenig Sinn, zwei oder drei olympische Dörfer in Berlin und Hamburg oder gar noch am Segelstandort vorzuhalten. Das wäre exakt das Gegenteil dessen, was das IOC mit seiner olympischen Idee, wie ich finde, auch richtig vertritt.
Die Tatsache, dass der Deutsche Olympische Sportbund Hamburg für eine Region hält, die in der Lage ist, Olympische und Paralympische Sommerspiele durchzuführen, ist auch das Ergebnis der Sportpolitik der letzten zehn Jahre in unserer Stadt und damit vor allem ein Kompliment an die Sportlerinnen und Sportler, die Vereine und Verbände in Hamburg. Ich finde, das verdient Respekt.
Der Vorschlag des DOSB fügt sich aber auch in den Zeitrahmen der von uns gemeinsam beschlossenen Hamburger Dekadenstrategie ein, die vom Hamburger Sportbund, dem Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein, der Handelskammer und der Stadt gemeinsam erarbeitet und vom Senat als Teil seines Arbeitsprogramms übernommen wurde. Diese Vorgehensweise ist im Übrigen in Deutschland einmalig und sicher mit ein Grund,
weshalb der DOSB in besonderer Weise auf unsere Stadt schaut.
Ziel der Dekadenstrategie war von Anfang an – und ist es auch heute noch –, Hamburg bis 2020 so aufzustellen, dass wir uns erfolgreich um jede nationale wie internationale Sportgroßveranstaltung bewerben können. Deshalb dürfen wir uns durch die Diskussion um Olympische Sommerspiele auch nicht vom eingeschlagenen Weg der Dekadenstrategie abbringen lassen. Das eine ist die kontinuierliche und verlässliche Weiterentwicklung des Sportstandorts Hamburg, das andere ist, ergänzend dazu, eine mögliche Olympiabewerbung. Mit der Entscheidung des DOSB erkennt dieser den in Hamburg eingeschlagenen Weg zum einen an, zum anderen fügt sich seine Vorgehensweise nahtlos in unsere Dekadenstrategie ein. Damit ist ein weiterer Beweis für die Richtigkeit unseres von allen hier im Parlament gemeinsam eingeschlagenen Weges in der Hamburger Sportpolitik erbracht.
Der Deutsche Olympische Sportbund hat sich entschieden – auch das ist eine kluge Entscheidung –, keinen erneuten Beauty Contest, also keinen Schönheitswettbewerb zwischen den möglichen Austragungsstandorten durchzuführen, sondern beiden Städten einen identischen Fragenkatalog vorzulegen. Diese 13 Fragen haben wir fristgerecht zum 31. August vollumfänglich beantwortet und gleichzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank all denjenigen sagen, die dabei mitgemacht haben: der Zukunftskommission, dem Sport, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung und natürlich auch den Verfasserinnen und Verfassern der fast 350 Vorschläge im Internet. Mein Dank geht auch an die Fraktionsvorsitzenden und die sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher für die sehr enge und sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in der parlamentarischen Begleitgruppe.
Das jetzt vorgestellte Hamburger Konzept für die Austragung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele in unserer Stadt ist sowohl städtebaulich als auch infrastrukturell und vor allem sportpolitisch bisher auf große Zustimmung gestoßen, und das nicht nur in Hamburg. Trotzdem geht es in den nächsten Wochen und Monaten darum, in den verschiedensten Formen und Foren die Diskussion über das Hamburger Konzept zu suchen, um es weiterzuentwickeln und Kritikpunkte aufzunehmen. Deshalb werden wir natürlich auch die 13 Fragen der Olympiakritiker nicht nur ernst nehmen, sondern sie auch beantworten. Anfang dieser Woche habe ich die Diskussionsreihe "Spiele im Dialog" mit einer Veranstaltung in der Stiftung Alsterdorf gestartet. Wir werden diese Foren auch mit anderen Partnerinnen und Partnern in der ganzen Stadt und den verschiedensten Facetten
Olympischer und Paralympischer Sommerspiele fortsetzen.
Denn je mehr man sich mit der faszinierenden Idee der Konzeption von kompakten Spielen im Herzen Hamburgs beschäftigt, desto mehr fängt man auch Feuer für die Idee von Olympischen und Paralympischen Spielen in unserer Stadt. Stadtentwicklungspolitisch fügt sich die Nutzung des Überseequartiers und des Kleinen Grasbrooks in die großen Entwicklungslinien "Sprung über die Elbe" nach Süden und Wachstum entlang von Elbe und Bille nach Osten organisch ein. Ein neuer, attraktiver Stadtteil mit gut 4000 neuen Wohnungen, ein Drittel davon geförderter Wohnungsbau, der weitere Ausbau der ÖPNV-Linien, Investitionen in die Sportanlagen des Breiten- und des Spitzensports, schlüssige Nachnutzungskonzepte für das Olympiastadion, die Olympiahalle und das Olympiaschwimmbad und das Ganze in einem Radius von 10 Kilometern um die Hamburger Innenstadt sind ein einmaliges Angebot an die olympische Bewerbung. Deshalb glaube ich, dass auf der einen Seite Hamburg Olympia ganz viel geben kann, dass aber auch diese Chance auf Olympische und Paralympische Spiele ganz viel unserer Stadt geben kann.
Unser Angebot, unser Konzept sieht vor, grandiose Sommerspiele in einem demokratischen, sozialen Rechtsstaat durchzuführen, die die Menschen wieder an die olympischen Werte glauben lassen; Vorbild sind natürlich die Spiele in London 2012. Ich bin dankbar, dass uns beispielsweise Transparency International in diesen Fragen berät und zur Seite steht. Dass dies notwendig ist, hat auch der Präsident des IOC erkannt und deshalb seinen Reformprozess 2020 initiiert. Wenn Thomas Bach damit erfolgreich ist – und ich habe keine Zweifel daran, dass er erfolgreich sein wird –, dann ist das Hamburger Konzept genau das Angebot, das die olympische Bewegung international braucht.
Vielleicht gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang eine letzte Bemerkung, ein wenig auch bezugnehmend auf den Tenor der Links-Fraktion. Nehmen wir einmal fiktiv an, dass die formulierten Vorwürfe gegen das IOC zutreffen würden,
dann stellt sich trotzdem die Frage, was wir gemeinsam bereit sind zu tun, um die wunderbare olympische Idee und ihre Werte wieder auf ihren Kern zurückzuführen. Da reicht es eben nicht aus, sich darauf zu reduzieren, Kritik zu üben, denn die Begeisterung für den Spitzensport, für Olympia und für Paralympische Spiele ist riesig in unserer Stadt, aber auch in unserem Land. Ich erinnere nur an den Empfang unserer Sportlerinnen und Sport
ler nach den Spielen von London bei uns im Hafen und in diesem Rathaus. Nicht ohne Grund möchte und wird der DOSB dies 2016 für die Rückkehrer aus Rio in Hamburg wiederholen. Gerade deshalb müssen wir Hamburgerinnen und Hamburger nun aber auch den zweiten Schritt tun: nicht nur Kritik üben, sondern auch einen aktiven Beitrag für die olympische und paralympische Bewegung leisten. Genau das ist die Hamburger Chance. Wir bieten dem DOSB wie dem IOC ehrliche, offene und demokratische Sommerspiele im Herzen unserer Stadt an. Wir bieten Olympia 2.0 an. Damit will ich die Kritik nicht als unberechtigt erscheinen lassen, aber Kritik alleine reicht nicht aus, das ist zu wenig. Hamburg will mehr. Wir wollen gestalten, wir wollen Verantwortung übernehmen. Deshalb lade ich alle ein, mitzumachen und diese einmalige Chance für unsere Stadt, aber auch für die olympische und paralympische Bewegung zu nutzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir in diesen Wochen auf die Krisenherde rund um unser Land und um Europa schauen, dann scheint die Welt wahrhaft aus den Fugen geraten zu sein, seien es die Angriffe auf Israel und Gaza, die Annektion der Krim oder die Kämpfe im Osten der Ukraine. Krieg in Europa 100 Jahre nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs, vor Jah
ren noch unvorstellbar und etwas, was wir für unmöglich gehalten haben. Ganz besonders erschüttern uns die Nachrichten aus dem Irak und aus Syrien. Mit unvorstellbarer Brutalität ist die Terrorgruppe ISIS auf dem Vormarsch, ermordet Frauen, Männer und Kinder und zu Zehntausenden sind Menschen auf der Flucht. Erschüttert ist jeder, der diese Nachrichten liest und der vor allem diese Bilder sieht.
Aber Erschütterung allein reicht dabei nicht aus. Deshalb hilft Deutschland dabei, akute Not zu lindern durch Notunterkünfte, Lebensmittel, Medikamente und andere Hilfsgüter, die unsere Bundeswehr nach Erbil fliegt. Aber letztlich setzt die Wirksamkeit unserer humanitären Hilfe ein sicheres Umfeld voraus, und dazu muss der brutale Vormarsch der ISIS gestoppt werden.
Die kurdischen Peschmergas stehen im Kampf gegen die ISIS vor einem Gegner, der ihnen an Brutalität, an Hemmungslosigkeit, aber auch an technologischer Ausrüstung zum Teil weit überlegen ist. Um sich diesem Feind wirkungsvoll entgegenstellen zu können, fordern diese kurdischen Kämpfer von uns nicht nur humanitäre, sondern auch militärische Unterstützung. Für Konflikte wie diesen gibt es aber keine Schwarz-Weiß-Lösungen. Es steht auf der einen Seite unser Prinzip, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern, denn Waffen bergen immer Gefahren, und sie können in die falschen Hände gelangen. Andererseits gilt es aber auch, Menschenleben zu schützen und die Sicherheit der Menschen in der Region zu festigen. Wir dürfen uns diesen Herausforderungen nicht entziehen, sondern müssen diese Widersprüche aushalten, abwägen und entscheiden. Leicht machen dürfen wir es uns niemals, weder durch ein kategorisches Ja noch durch ein vorschnelles Nein. Verantwortung tragen wir am Ende für unser Nichthandeln genauso wie für unser Handeln.
In Krisengebiete wie die Ukraine, Syrien und Libyen liefern wir keine Waffen, und das aus guten Gründen. Vieles spricht aber dafür, dass die Krise im Nordirak, in Syrien ganz anders gelagert ist. Einerseits ist die ISIS eine völlig neuartige Form der Bedrohung, eine rücksichtslose Terrortruppe, die ein wachsendes Territorium kontrolliert, andererseits steht ihr mit der kurdischen Regionalbehörde eine relativ stabile Struktur gegenüber. Die Kurden sind in der Region das wichtigste Bollwerk gegen diese Mörderbanden von ISIS. Und werden sie überrannt, sind nicht nur Tausende von Menschenleben, sondern auch die Stabilität der gesamten Region in akuter Gefahr, verbunden mit erheblichen Sicherheitsrisiken auch für uns hier in Europa. Die Bundesregierung hat deshalb den Beschluss gefasst, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern die militärische Ausrüstung der
Kurden in ihrem Kampf gegen ISIS zu verbessern. In den kommenden Tagen wird unsere Bundeswehr unter anderem Schutzwesten und Helme auf den Weg bringen. In einem zweiten Schritt werden Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, und drittens soll eine weitere Ausrüstungshilfe auch in Form von Bewaffnung geleistet werden.
Klar ist dabei aber: Militärische Aufrüstung und Ausrüstung ist keine Strategie. Auf längere Sicht kommt es darauf an, den Mörderbanden von ISIS den Nährboden zu entziehen. Das erfordert mindestens dreierlei: erstens eine Zentralregierung in Bagdad, die alle Gruppen des Landes repräsentiert, zweitens die politische Stabilisierung von Syrien und drittens, den Zufluss von Geld und Kämpfern an ISIS aus dem Ausland zu stoppen.
Die fürchterliche Krise im Irak zeigt erneut, dass der Irakkrieg der USA falsch war. Er hat zum Gegenteil des Gewünschten geführt, er hat die Spannung in der Region erhöht. Deshalb war unser damaliges Nein, das deutsche Nein zu diesem völkerrechtswidrigen Krieg, richtig.
Wir dürfen es uns aber in dieser Haltung nicht bequem machen. Wir dürfen nicht zusehen, wenn Bevölkerungsgruppen von fanatischen Terroristen brutal unterdrückt, vertrieben und ermordet werden. Hierbei sind auch wir Hamburgerinnen und Hamburger gefordert. Wir wollen Flüchtlingen helfen, sei es vor Ort oder in unserer Stadt. Und hier hat Hamburg bisher außerordentliches geleistet und will es auch in Zukunft tun. Die Erstaufnahmekapazitäten sind in den letzten 30 Monaten von 70 auf mehr als 2000 Plätze ausgebaut worden. Die Unterstützung vor Ort ist, bei aller Kritik, immer wieder beeindruckend. Besonders ältere Menschen, die während und nach dem Zweiten Weltkrieg selbst Opfer von Krieg und Vertreibung wurden, können sich noch sehr gut erinnern, wie sie in Hamburg Aufnahme und eine neue Heimat gefunden haben. Auch deshalb packen sie mit an und helfen bei der Aufnahme und der Integration von Flüchtlingen in unserer Stadt. Dafür zolle ich, dafür zollt der Senat diesen Menschen großen Respekt, und ich sage Dank.
Wir müssen aber darüber hinaus auch dafür Sorge tragen, dass nicht weiter Menschen aus unserem Land in unserem Land radikalisiert werden und den Weg über die Türkei nach Syrien und in den Irak suchen und finden, um dort als Kämpfer oder, wie "DER SPIEGEL" schreibt, als Selbstmordattentäter ihr Ende zu finden. Hier werden wir alle rechtlich möglichen und zulässigen Wege zur Ausreiseverhinderung beschreiten. Wir werden die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden weiter intensi
vieren und jede Möglichkeit nutzen, Ausreisen zu verhindern.
Und wenn ich sage, alles rechtlich zu Gebot Stehende und alles, was unser Rechtsstaat möglich macht, dann gilt das natürlich auch für die Verbotsmöglichkeiten von Organisationen und Organisationsstrukturen, sei es in Hamburg, sei es in unserer Republik. Wir nehmen diesen Kampf im Rechtsstaat mit rechtsstaatlichen Mitteln auf und werden ihn auch erfolgreich zu Ende führen.
Gleichzeitig haben wir das Beratungsnetzwerk Islamismus in der Federführung der Sozialbehörde initiiert, um präventiv Radikalisierung zu bekämpfen. Natürlich sind alle Organisationen, alle Communities herzlich eingeladen, daran mitzutun, denn es ist eine gemeinsame Hamburger Aufgabe, dieser Herausforderung zu begegnen.
Wir müssen aber auch selbst eine friedliche Gesellschaft bleiben, auch und gerade im Angesicht solcher Bedrohungen und Gewaltexzesse. Das bedeutet für mich, dass wir bei allen unterschiedlichen politischen und religiösen Vorstellungen respektvoll und würdig miteinander umgehen, genauso wie wir die Flüchtlinge in unserer Stadt vor Anfeindungen und Übergriffen schützen müssen. Auch hier werden wir mit aller Konsequenz gegen diejenigen, die unser Recht brechen, vorgehen. Dazu gehört auch, dass wir entschlossen und entschieden jedweder Form von Antisemitismus, Antiislamismus oder Antiziganismus als Gesellschaft, aber auch jeder Einzelne von uns, entgegentreten werden, denn das Privileg, in einer sicheren, sozialen und demokratischen Gesellschaft leben zu dürfen, wird uns vielleicht gerade in Zeiten solcher Konflikte erst richtig bewusst. Bewusst wird uns aber auch, dass wir tagtäglich dafür arbeiten müssen, diesen guten Weg beizubehalten, und dass diese Werte und Überzeugungen es auch wert sind, verteidigt zu werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute die Beschaffungsentscheidung für die Flagge getroffen. Sie kostet 119 Euro bei FahnenFleck, und sie ist jetzt bestellt worden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe diese Debatte sehr aufmerksam verfolgt, auch die zum Teil sehr unterschiedlichen Sichtweisen der Fraktionen und der der Sprecherinnen und Sprecher, wie sie vielleicht gerade im letzten Beitrag zum Ausdruck gekommen ist. Mir scheint an dieser Stelle wichtig zu sein, daran zu erinnern, was Hamburg eigentlich zu der besonderen, liberalen und offenen Stadt gemacht hat, die sie heute ist: Es ist die Bereitschaft, uns in unserer Unterschiedlichkeit hinzunehmen, manchmal auch zu ertragen, auch wenn es schwerfällt. Diese stolze, liberale Haltung fußt auf einem gesellschaftlichen Konsens, nämlich darauf, dass es ein Mindestmaß an Grundüberzeugungen in unserer Stadt gibt, die die Grundlage dafür sind, die liberale Offenheit zu ermöglichen. Unsere Demokratie lebt von Konsensbereitschaft, davon, seine Meinung eben nicht absolut zu stellen und aus dieser Perspektive den politischen Mitbewerber zur totalen Aufgabe seiner Position zwingen zu wollen. Es geht also darum, sich möglichst nicht extrem in den Diskurs einzubringen, sondern die Verantwortung für die gemeinsame Grundlage wahrzunehmen. Dazu gehört konkret, dass natürlich in Parks und Grünanlagen nicht über Wochen kampiert und öffentlicher Raum quasi privatisiert und in Besitz genommen wird, sodass die anderen Bürgerinnen und Bürger diese Anlagen nicht mehr nutzen können. Dazu gehört auch, dass sowohl das geltende Demonstrationsrecht als auch das Bannmeilengesetz akzeptiert wird. Dazu gehört, dass eine rechtsstaatlich denkende und handelnde Polizei, wenn sie unsere Regeln angemessen durchsetzt, nicht verleumdet oder gar als Nazis beschimpft wird.
Dazu gehört, dass Menschen, die Hilfe und Unterstützung einfordern, das geltende Aufenthaltsrecht akzeptieren und sich daran halten, dass sie ihren Namen nennen und ihre Fluchtgeschichte schildern. Denn erst die Akzeptanz, das Einhalten von
und das Eintreten für die Regeln unserer Gesellschaft machen es möglich, ja schaffen die Voraussetzung dafür, unterschiedliche Lebensentwürfe auszuhalten. Dabei ist es nicht die Aufgabe des Staats oder gar eines Senators, sich in die Lebensentwürfe der Menschen einzumischen. Es ist aber die Aufgabe des Senats, der Verwaltung, auch aller Abgeordneter, das Einhalten der Regeln wirksam und angemessen durchzusetzen – ganz im Geiste Rosa Luxemburgs, die sinngemäß sagte, die Freiheit des Einzelnen ende dort, wo die Freiheit des anderen beginne. In dieser Tradition, in dieser Haltung steht dieser Senat.
Natürlich gefällt nicht jedem alles in unserer Stadt. Manche empfinden alternative Lebensentwürfe als genauso schwer erträglich wie andere einen bürgerlichen Lebensentwurf ablehnen. Dass es bei Ihnen zu Irritationen führt, wenn ein Innensenator in diesem Parlament den Satz sagt, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die Freiheit des einen dort ende, wo die Freiheit des anderen beginne, liegt eher an Ihnen, weniger an mir.
Wir haben in unserer Stadt alternative Lebensentwürfe, die manche als schwer erträglich empfinden, genauso wie andere wiederum bürgerliche Lebensentwürfe für sich ablehnen. In einer Stadt wie Hamburg, in einer kraftstrotzenden, vitalen, weltoffenen Metropole, müssen wir Wellingsbüttel genauso ertragen wie die Schanze, und das wollen wir auch.
Das geht aber nur, wenn wir für unseren gesellschaftlichen Konsens eintreten, wenn wir uns zu ihm bekennen und ihn unabhängig von kurzfristiger parteipolitischer Opportunität auch offensiv vertreten. Wir müssen eine Stadtgesellschaft sein, die zusammensteht in den Zeiten der Herausforderungen, die nicht ihr Heil in der Pointierung und in Populismus sucht, sondern das Gemeinsame betont, auch wenn in Einzelfragen unterschiedliche Grundauffassungen bestehen. Friedlicher, gewaltfreier Diskurs gehört zu unserer Demokratie, keine Frage, aber wir müssen den verschiedenen populistischen Versuchungen widerstehen.
Seien wir also das bunte Hamburg, ebenso wie wir das entschlossene Hamburg sind, das für Recht und Gesetz, das für unsere Regeln einsteht. Meiner tiefen Überzeugung nach bedingt beides einander, und beides macht Hamburg zu der Stadt, in der wir alle gemeinsam gern leben. Dafür steht dieser Senat, und ich hoffe, dafür steht auch die Bür
gerschaft als Institution in unserer Stadt. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Drucksache wird an den Ausschuss überwiesen, sodass wir noch genügend Gelegenheit haben, aufkommende Fragen Ihrerseits zu beantworten. Zu der konkreten Nachfrage des Kollegen von der CDU, was Bolzplätze und Freizeitanlagen angeht, verweise ich auf Seite 6, rechte Spalte. Auch dort haben wir entsprechende Regelungswirkung vorgesehen, sodass Bolzplätze, wie von Ihnen befürchtet, nicht herausfallen werden, sondern sie werden genauso gehandhabt. Wobei man in Bezug auf die Ertüchtigung von Anlagen sagen muss – was auch in den Debattenbeiträgen genannt worden ist –, dass Bolzplätze äußerst selten vom Tennenzustand in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Von daher ist der Altanlagenbestand und Altanlagenschutz dort vielleicht in dem Maße gar nicht so notwendig wie für große Sportanlagen.
Ich will die Gelegenheit nutzen zu erläutern, weil das auch ein Thema war, warum es nun diese Bundesratsinitiative gibt. Es kam, ich glaube von der Kollegin der FDP, die Frage, warum man denn der Bundesregierung nicht richtig traue. Zum einen haben Sie Erfahrung mit der vorherigen Bundesregierung, der konnte man in der Frage auch nicht richtig trauen, weil sie es nicht vermocht hat; Punkt 1.
Punkt 2: Wir haben bereits seit Jahren das Gespräch darüber auf Bundesebene geführt, und wir haben auch mit anderen Bundesländern das Gespräch darüber geführt. Deswegen ist insbesondere die Länderöffnungsklausel von entscheidender Bedeutung, da sich die Situation in Flächenbun
desländern völlig anders darstellt als in Metropolregionen beziehungsweise in Stadtstaaten. Mein bayerischer Innenminister- und Sportkollege würde kurzerhand sagen, das ist doch kein Problem, dann baut halt den Sportplatz am Dorfrand. Ich versuche dann den Kollegen aus Rheinland-Pfalz oder Bayern zu erklären, dass Hamburg erstens kaum mehr Dörfer hat und zweitens die Ränder der Dörfer bereits in die Siedlungsgebiete der Nachbarregionen übergehen. Der Unterschied zwischen Langenhorn und Norderstedt ist eben überhaupt nicht mehr wahrnehmbar. Wir haben ein Siedlungskonglomerat, und die einfache Antwort, wie sie in Flächenländern häufig gegeben wird, die Sportanlagen an den Rand zu legen, kann in Hamburg nicht funktionieren. Und ich will deutlich sagen, das soll auch nicht funktionieren, denn Sportanlagen sollen dort sein, wo Menschen sind. Ich kann den Menschen in der Innenstadt nicht anbieten, nach Bergedorf zu fahren.
Deshalb habe ich bereits im vorigen Jahr eine einstimmige Beschlusslage der Sportministerkonferenz in dieser Frage herbeigeführt, will aber auch nicht verhehlen, dass es, unabhängig übrigens von Parteien und Koalitionen, Fachkompetenzfragen sind. Umweltpolitiker sehen diese Frage völlig anders als Sportpolitikerinnen oder auch Stadtentwicklungspolitiker. Deshalb ist die Grenze der Diskussion nicht an Parteien oder Koalitionen festzumachen, sondern an den Interessen der einzelnen Fachbereiche.
Da ich spüre, dass das Interesse an dieser Debatte nicht zunimmt, will ich meinen Beitrag beenden und hoffe – ich werbe zumindest dafür –, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bei Ihren Fraktionen in anderen Bundesländern, aber vor allen Dingen bei der Bundestagsfraktion dafür werben, dass wir das, was der Bundesrat am 23. erstmals beraten und auch beschließen wird, dann im Bundestag auch umgesetzt bekommen. Die entscheidende Stellschraube ist aus meiner Sicht die Öffnung für die Bundesländer, damit wir spezifisch auf die Situation in unserer Stadt ausgerichtete Regelungen treffen können. In Bayern oder im Saarland soll man gern andere treffen, aber wir wollen für Hamburg entscheiden, was für Hamburg gut ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes, im Grundsatz zu sagen, dass Deutschland und der deutsche Sport sich für die Ausrichtung von Olympischen Sommerspielen bewerben kann und bewerben muss, ist eine Entscheidung getroffen worden, die ich im Grundsatz für Deutschland für richtig halte. Ich glaube nämlich, die Bundesrepublik Deutschland muss den Anspruch an sich selbst haben, Austragungsort solcher Weltspiele zu sein. So, wie es bei der Fußballweltmeisterschaft gewesen ist im Jahre 2006, an das wir uns heute noch sehr freudig erinnern, muss es auch möglich sein, dass Deutschland, sich selbst ernst nehmend, in der Lage sein muss, wann auch immer Olympische Spiele im Sommer durchzuführen.
Der DOSB hat seinerseits für sich entschieden, dass er in der Frage eines möglichen Standortes, aber auch des Zeitpunktes noch Beratungsbedarf hat. Die Frage ist also, sich für die Spiele 2024 zu bewerben oder 2028, und diese Entscheidung hat der DOSB noch nicht getroffen.
Die zweite Entscheidung, die er zu treffen hat, ist, mit welcher Stadt er in Deutschland an den Start gehen möchte. Und dass hier eine Hauptstadt fast schon ein geborener Austragungsort ist, ist, wenn man sich anschaut, wo Olympische Spiele stattgefunden haben, eigentlich der Normalzustand. Deshalb will ich ausdrücklich sagen, die Tatsache, dass Berlin und Hamburg auf Augenhöhe vom
DOSB genannt worden sind, ist ein Riesenkompliment an die Stadt, und darauf können wir zu Recht bescheiden stolz sein.
Ich glaube, dass dieses Kompliment an unsere Stadt das Ergebnis auch der Lehren der letzten gescheiterten Bewerbung ist, das Ergebnis der Sportpolitik der letzten zehn Jahre. Es ist aus meiner Sicht auch das Ergebnis von richtiger Bescheidenheit und Zurückhaltung. Natürlich kann man trefflich darüber streiten, und niemand kann sich dagegen wehren, was unter dem Begriff "hanseatisch" eigentlich zu verstehen ist. Ich verstehe jedenfalls unter "hanseatisch" mehr Sein als Schein und nicht, großspurig zu sein, sondern Substanz zu liefern. Deshalb ist der Ansatz, den wir in den letzten Jahren gewählt haben – auch mit der Dekadenstrategie –, mit der Wirtschaft und dem Sport gemeinsam ein Entwicklungskonzept für den Hamburger Sport zu entwickeln und umzusetzen, der richtige Weg gewesen. Ich denke, es entspricht mehr unserer hanseatischen Zurückhaltung, Substanz zu liefern statt mit schillernden Seifenblasen zu kokettieren.
Der erste Anspruch, den Hamburg haben muss, ist: mehr Sein als Schein.
Das Zweite ist, dass der DOSB selbst seinen Fahrplan für sich entwickelt hat, und der sieht vor, das ist kein Geheimnis, auf der Mitgliedervollversammlung im Dezember 2014 eine Entscheidung darüber zu treffen, wann an den Start gegangen wird und wenn, mit welcher deutschen Stadt. Daraus ergeben sich viele kritische Fragen, die in der Debatte auch schon breiten Raum eingenommen haben. Aber es ergeben sich auch für Hamburg aus meiner Perspektive und aus der Perspektive des Senats ungeheure Chancen. Man darf jetzt aber nicht ob der großen Chancen die kritischen Fragen hinten anstellen und mit einer großen Geste wegwischen, sondern man muss sich dem ernsthaft stellen. Es geht darum, wie wir mit diesen kritischen Fragen umgehen. Nämlich unabhängig davon, wie das Parlament sich am Ende entscheiden wird, was für eine Art von Referendum oder Volksabstimmung es geben wird, ist klar, dass die Menschen auf ihre Fragen Antworten benötigen.
Ich mische mich in den Entscheidungsprozess des Parlaments nicht ein, das steht mir als Senator nicht zu.
Wenn das Parlament den Senat auffordert, dann geben wir Hinweise dazu, dessen seien Sie gewiss.
Aber ich will deutlich sagen – das ist auch eine Forderung des Deutschen Olympischen Sportbundes –, dass am Ende ein entscheidendes Kriterium ist, dass man Olympische Spiele in einer deutschen Stadt will, in der sie auch gewollt sind. Deswegen ist eine Bürgerbeteiligung dringend notwendig, ebenso die Beantwortung aller kritischen Fragen. Deshalb sage ich herzlichen Dank für den Antrag aus dem Parlament, denn er hilft uns, uns noch besser vorzubereiten. Er steht auch unter der Überschrift – und das ist in den verschiedenen Debatten deutlich geworden –: Vor dem Wagen kommt das Wägen. Das Wägen wollen wir anständig und ordentlich machen und den Menschen ein Ergebnis vorstellen, über das sie sich am Ende, abstimmend, ein Meinungsbild machen können.
Gern wird darüber gesprochen, wie das IOC sich weiterzuentwickeln hat; auch der Antrag lässt sich darauf ein. Ich glaube, dass sich das IOC mit den Dingen, die Thomas Bach entwickelt und vorgeschlagen hat und auch zur Diskussion innerhalb des IOC angeregt hat, auf einem guten Weg befindet. Ob es aber am Ende wirklich zu den Entscheidungen kommt, ob Thomas Bach sich mit seinen Vorschlägen durchsetzen wird, das bleibt abzuwarten, das müssen auch wir abwarten. Auch auf der Grundlage werden die Hamburgerinnen und Hamburger sich dann entscheiden, Ja zu Olympia zu sagen oder auch Nein, wenn wir denn in Hamburg überhaupt die Chance dazu bekommen.
Von daher sollten wir auf die Karte Thomas Bach setzen. Er hat Vorschläge gemacht, das IOC weiterzuentwickeln. Aus meiner Sicht sind es richtige Hinweise und richtige Veränderungen, und wir sollten aus Hamburger Sicht Thomas Bach dort die Daumen drücken.
Ich habe eine Bitte und einen Appell, das würde ich auch wiederum unter die Überschrift "hanseatisch" setzen. Die Hamburgerinnen und Hamburger zeichnen sich in besonderer Weise durch hohe Emotionalität aus. Sie erinnern sich alle an den Olympiaempfang vor zwei Jahren, der wirklich ein Geschenk für die Stadt, aber auch für die Olympioniken gewesen ist. Das heißt, wir haben ein heißes Herz und eine große Begeisterung für Olympische Spiele und für Olympioniken. Wir sind aber auch gute Kaufleute und müssen uns an diese Tradition erinnern. Deshalb ist die Überschrift dieser jetzigen Phase zum Thema Olympia: "Mit heißem Herz, aber kühlem Kopf". – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die in Rede stehende Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 13. März 2014 enthält eine wertfreie Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels – ich zitiere – "aus humanitären Gründen" nach dem Aufenthaltsgesetz. Dies gilt insbesondere auch für die Möglichkeit der Anordnung eines Gruppenbleiberechts durch die obersten Landesbehörden nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz. Das Papier enthält auch den zutreffenden Hinweis, dass die Anordnung zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Inneren bedarf.
Auf aus meiner Sicht irreführende Art und Weise suggeriert DIE LINKE unter Hinweis auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Kleine Anfrage, dass das Bundesinnenministerium einem Einvernehmen mit einem gruppenbezogenen Bleiberecht aufgeschlossen gegenüberstehe. Dieses ist ausdrücklich unzutreffend. In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung vielmehr ausdrücklich Folgendes klar – ich zitiere aus der Bundestagsdrucksache die Antwort auf Frage 10 –:
"Aus Sicht der Bundesregierung besteht keine Veranlassung, den Betroffenen, die be
reits in Italien Schutz gefunden haben, einen humanitären Aufenthalt […] zu gewähren."
Zitatende.
Unter Berufung auf Berichte des Auswärtigen Amtes und des UNHCR sowie auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vertritt die Bundesregierung ausdrücklich die Auffassung – ich zitiere erneut –:
"[…] dass in Italien grundsätzlich ein angemessener Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet ist."
und
"[…] dass in Italien keine systemischen Mängel im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegen."
Zitatende.
Das ist die Antwort auf die Fragen 1 und 11.
Soweit es mir und auch Ihnen bekannt ist, besteht diese Auffassung des Bundesministeriums des Inneren auch nach der zurückliegenden Bundestagswahl fort. So heißt es beispielsweise in einem aktuellen Antwortschreiben des BMI, bezogen auf ein Gruppenbleiberecht nach der entsprechenden Anordnungsbefugnis des Bundes gemäß Paragraf 23 Absatz 2 – ich zitiere wieder –:
"Im Fall der von Ihnen genannten Flüchtlinge liegen die Voraussetzungen des Paragrafen 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz nicht vor, da es politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich geradewegs entgegensteht, Personen, deren Flüchtlingsstatus durch einen anderen EUStaat anerkannt wurde, einen Aufenthalt aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen zu gewähren."
Zitatende.
Soweit die Bundesregierung.
Die Befugnis der obersten Landesbehörden nach Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, ein gruppenbezogenes Bleiberecht anzuordnen, ist insbesondere für Fallkonstellationen gedacht, bei denen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren und den übrigen Ländern pauschal eine gruppenbezogene, dringende Schutzbedürftigkeit unterstellt werden kann. Das wäre beispielsweise aktuell im Fall der syrischen Flüchtlinge der Fall.
Es ist ausdrücklich kein Instrument der obersten Landesbehörden, Individualentscheidungen des für die Durchführung der Asylverfahren einschließlich der Verfahren nach der sogenannten DublinVerordnung zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu umgehen oder gar zu unterlaufen. Und die ständige Forderung, eine politische
Lösung zu finden, ist genau so eine Forderung, sich nämlich nicht an Recht und Gesetz zu halten, sondern mit dem Mäntelchen des politischen Lösungsansatzes Recht und Gesetz zu brechen.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im vergangenen Jahr in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass in Italien grundsätzlich ein angemessener Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet ist und dass einer Rücküberstellung nach Italien keine menschenrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Dies entspricht im Übrigen auch der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Auch ein Bericht des UNHCR bestätigt, dass die staatlichen Aufnahmeeinrichtungen in Italien insgesamt in der Lage sind, dem Aufnahmebedarf nachzukommen. Anders als im Falle Griechenland gibt es gegenüber Italien eben keine Empfehlung des UNHCR, von Rückstellungen dorthin generell abzusehen.
Ich habe mehrfach auf diesem Podium gesagt, auch einmal unter dem Vorwurf Frau Fegebanks, ich würde mich als Innensenator hinter Recht und Gesetz verstecken, dass ich es nicht nur für rechtlich geboten halte, das Verhalten der Bundesregierung wie auch das Verhalten in Hamburg als richtig zu empfinden, sondern ausdrücklich sage, dass ich es auch politisch für richtig halte.
Ein pauschales Bleiberecht zugunsten der sogenannten "Lampedusa in Hamburg" ohne hinreichende Erkennbarkeit einer konkreten Schutzbedürftigkeit, allein aufgrund der von Betroffenen als unzureichend empfundenen Lebensbedingungen in Italien und ohne hinreichende Erkennbarkeit einer konkreten Schutzbedürftigkeit aufgrund der Lebensumstände in ihren afrikanischen Herkunftsländern – und zu Ghana hat Herr van Vormizeele alles völlig richtig gesagt – ist aus fachlicher Sicht, aber auch aus politischer Sicht nicht verantwortbar. Es wäre dann auch gegenüber anderen Flüchtlingen nicht vermittelbar, weshalb diese auf den im europäischen und deutschen Recht grundsätzlich vorgeschriebenen Weg einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit verwiesen werden. Auch der Umstand eines Aufenthalts in Italien als gruppenbleiberechtsbegründendes Merkmal kann aus meiner Sicht nicht akzeptiert werden, ohne aus Gleichbehandlungsgründen dann allen Flüchtlingen mit Voraufenthalt in Italien ein Bleiberecht in Hamburg zubilligen zu müssen.
Unabhängig von einem pauschalen, gruppenbezogenen Bleiberecht bleibt es bei den rechtlichen Möglichkeiten einer individuellen – und ich betone: individuellen – aufenthaltsrechtlichen Perspektive nach den EU-rechtlichen und bundesgesetzlichen Vorgaben. Ob diese Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, muss individuell in jedem Einzelfall ge
prüft werden, denn Aufenthaltsrechte von Ausländern sowie staatliche Leistungen beruhen auf bundesgesetzlichen Vorgaben, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, nicht zuletzt an die Klärung der Identität.
Frau Möller, wenn Sie sagen, Sie wollten eine politische Lösung, dann wirken Sie mit dem Senat gemeinsam darauf hin, denn es gibt eine sehr einfache Lösung. Die Menschen müssen zum Einwohner-Zentralamt gehen, sie müssen ihre Identität angeben und ihre Fluchtgeschichte schildern, und dann gibt es einen klar strukturierten, im Übrigen auch sozial und finanziell abgesicherten Status in Hamburg und eine rechtliche Prüfung, ob es eine Zukunftsperspektive in Hamburg gibt. Das ist aber die Voraussetzung, um dieses individuelle Recht nutzbar zu machen. Und wenn wir gemeinsam, Frau Möller, vielleicht auch DIE LINKE, daran arbeiten, die Menschen nicht zu motivieren, auf Dinge zu hoffen, die sie nicht erreichen werden, sondern sich auf den Weg, den unser Rechtsstaat vorgesehen hat, einzulassen, dann werden wir für viel mehr Menschen als die, die wir bisher erreicht haben, eine gute Lösung finden. Aber von der Offenbarung der Identität und den Schilderungen der Fluchtgründe kann und wird dieser Senat nicht abgehen.
Schlussendich gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass natürlich in unserem Rechtsstaat gegen jede Entscheidung der Behörden, sei es des Bundesamtes, des Einwohner-Zentralamtes oder einer Ausländerbehörde, der Rechtsweg zu unabhängigen Gerichten geöffnet ist, um die entsprechende Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidungen überprüfen zu lassen. Auch dort bitte ich um Mithilfe und nicht um das Erzeugen falscher Hoffnungen. Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat, in dem es jedem offensteht, seine Rechte zu verteidigen. Aber dazu gehört es eben, seinen Namen zu sagen und die Gründe für seine Flucht offenzulegen, aber nicht pauschal ein Aufenthaltsrecht zu fordern. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird Sie wenig überraschen, dass der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag zur Wiedereinführung der Heilfürsorge für unsere Feuerwehrund Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten etwas ist, über das ich mich außerordentlich freue.
Diese Freude wird auch dadurch getragen, dass, wenn ich mir den Verlauf der Debatte anschaue, eine breite Mehrheit der Auffassung ist – wir haben in diesem Punkt nahezu Einstimmigkeit im Hause –, dass wir das unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig sind. Das ist nach all den Debatten, die wir hier schon geführt haben, ein sehr gutes Signal, und dafür möchte ich mich ganz herzlich beim Parlament bedanken.
Bedanken deshalb, weil es mir persönlich als Senator von Anfang an wichtig gewesen ist, die Ungleichbehandlung bei der Heilfürsorge zu verringern, die vom Vor-Vorgängersenat eingeleitete Aussteuerung von Kolleginnen und Kollegen aus dem alten Heilfürsorgesystem hinein in das Beihilfesystem zurückzuholen und damit eine Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Dieses Thema – einige Abgeordnete haben es angesprochen – hat wesentlich auch mit der Frage Motivation, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Attraktivität des Polizei- und Feuerwehrvollzugs zu tun. Das ist wichtig, weil wir natürlich in einer Konkurrenzsituation zu unseren Nachbarländern sind. Unabhängig davon ist es aber auch eine Frage des Anstands, dass es sich einfach gehört, den Kolleginnen und Kolleginnen eine anständige Krankenversorgung sicherzustellen. Das war meine Motivation, deswegen sehen Sie mich heute glücklich und freudig am Rednerpult.
Ich habe lange mit den Gewerkschaften darüber gesprochen. Wir werden eine Regelung treffen – vorausgesetzt, die Bürgerschaft stimmt dem zu –, die sich an dem orientiert, was SchleswigHolstein macht. Und wir werden eng mit Schleswig-Holstein zusammenarbeiten, um eine Gleichheit zu erreichen und auch, was die Bearbeitung und die Nutzung von Software angeht, Standards zu setzen.
Denn man muss sagen, dass das, was in der Vergangenheit gemacht wurde, schlichtweg nicht den Standards entspricht, die ich jedenfalls für richtig halte. Da haben wir großen Nachholbedarf und können von Schleswig-Holstein lernen.
Gleichzeitig wollen wir für die Heilfürsorgeberechtigten den Eigenbeitrag von 1,4 Prozent des Grundgehalts beibehalten; das ist für diejenigen, die über die Jahre damit gelebt haben, auch normal. Und das gilt für alle ab dem 1. Oktober 2014 neu eingestellten Kräfte.
Den Kolleginnen und Kollegen, die seit 2005 unter anderen Bedingungen – Beihilfe statt Heilfürsorge – in Polizei oder Feuerwehr eingetreten sind, wollen wir ein achtzehnmonatiges Fenster für ihre Entscheidung anbieten, damit sie individuell prüfen können, was für sie die günstigere Variante ist: in der Beihilfe zu bleiben oder in die Heilfürsorge zu wechseln. Auch das ist mit den Gewerkschaften so besprochen.
Für alle anderen Kollegen, die vor dem 31. Dezember 2004 Beamte oder Beamtinnen bei der Polizei oder der Feuerwehr geworden sind, bleibt alles beim Alten. Da wird sich nichts ändern. Auch das ist ein wichtiges Signal. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Es handelt sich um eine Verbesserung für die ab 2005 beschäftigten Kolleginnen und Kollegen; rückwirkend wird sich nichts ändern. Das ist nicht bei allen politischen Entscheidungen in der Vergangenheit immer der Fall gewesen.
Ich bin froh und dankbar, dass wir das heute debattieren und Sie den Antrag entsprechend überweisen, möchte Ihnen aber noch eine Information geben, damit es zu keinen Missverständnissen kommt. Natürlich warten die Kolleginnen und Kollegen auf Informationen. Deshalb habe ich – unabhängig von dem Beschluss der Bürgerschaft, der irgendwann in irgendeiner Form gefällt wird – eine entsprechende Rechtsverordnung vorbereiten lassen, eine hamburgische Heilfürsorgeverordnung zu erstellen. Ich bitte es mir nachzusehen, dass wir schon parallel zum Parlament in der Behörde arbeiten, um das Ziel 1. Oktober erreichen zu können. Wir werden auch, abgestimmt mit den Berufsverbänden und den Gewerkschaften in Polizei und Feuerwehr, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Informationsgesprächen bereits über das neue Angebot informieren. Ich bitte das aber seitens des Parlaments nicht misszuverstehen. Wir wollen dem Parlamentsbeschluss nicht vorgreifen, sondern nur die Kolleginnen und Kollegen so gut wie möglich informieren und jede Unsicherheit, die es bei diesem wichtigen Thema Krankenversicherung gibt, vermeiden. Ich spreche das hier so offen an, damit es hinterher in der politischen Diskussion nicht missverstanden wird.
Einen letzten Appell habe ich noch. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 1. Oktober 2014 die Heilfürsorge für diejenigen angeboten wird, die dann die Ausbildung verlassen. Wir haben allerdings die Situation, dass bereits acht Wochen vorher 75 Nachwuchskräfte die Polizeiakademie oder die Feuerwehrakademie verlassen. Hier sollten wir im Rahmen der Beratungen im Innenausschuss eine Möglichkeit finden, dass diese Kolleginnen und Kollegen nicht gezwungen werden, für acht Wochen in das Beihilfesystem zu gehen, bevor sie in die freie Heilfürsorge wechseln können. Das können wir aber sehr gut im Ausschuss besprechen und den Gesetzentwurf an dieser Stelle weiterentwickeln.
Ich jedenfalls sage ganz herzlichen Dank. Sie können sich nicht vorstellen, was diese Debatte und was vor allem am Ende dann die Entscheidung für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet. Das ist für die Hamburger Polizei und die Hamburger Feuerwehr ein wirklich wichtiger und großer Augenblick. Deshalb sage ich danke an das Parlament für diese in Aussicht gestellte Entscheidung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anmeldungen zur heutigen Aktuellen Stunde sind nahezu allumfassend – von der Forderung, politische Fragen politisch zu lösen bis hin zur Solidarität mit unserer Polizei. Die bisherigen Debattenbeiträge haben diese Fragen, diese aus meiner Sicht Selbstverständlichkeiten auch in Teilen versucht zu beantworten. Gestatten Sie mir die eine oder andere Grundsatzbemerkung.
Erstens: Wenn Sie, Frau Schneider, zitieren, dann bitte ich Sie, auch richtig zu zitieren. Machen Sie nicht den Fehler wie Herr zu Guttenberg oder an
dere, die ihre Doktorarbeit zurückgeben mussten, und zitieren Sie richtig. Ich habe gesagt und sage das auch weiterhin: In Hamburg werden politische Fragen natürlich politisch gelöst. Deshalb verstehe ich den Appell der Linkspartei in erster Linie als einen Appell gegen Straf- und Gewalttäter, die politische Fragen missbrauchen, um damit ihre Gewaltexzesse zu verbrämen.
Zweitens: Es gibt in unserer Stadt keine politische Frage und keinen politischen Streit, der es auch nur im Ansatz rechtfertigen würde, Gewalt anzuwenden.
Das ist die Gretchenfrage, die wir alle gemeinsam beantworten müssen. Aus meiner Sicht ist unser politisches, aber auch unser Rechtssystem stark und verlässlich genug, um politische Fragen eben politisch und damit auch rechtsstaatlich zu lösen beziehungsweise zu klären.
Drittens möchte ich deutlich sagen, dass es aus meiner Sicht keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen politischen Lösungen auf der einen und rechtsstaatlichen auf der anderen Seite geben darf, denn unsere Demokratie kann, ja darf nur im Rahmen von Recht und Gesetz sich bewegen, gleichwohl dieses Recht politisch und mithin parlamentarisch-demokratisch legitimiert ist. Wer glaubt, dass man hinter einer sogenannten politischen Lösung eine rechtswidrige Lösung quasi verstecken könne, der ist auf dem Holzweg.
Auch deshalb ist es gut, dass wir für die Menschen aus Afrika, die über Libyen und Italien ihren Weg nach Hamburg gesucht haben, gemeinsam mit der Nordkirche ein klares rechtsstaatliches Verfahren vereinbart haben, auf das sich die Menschen aus der St.-Pauli-Kirche auch eingelassen haben. Andere Städte und Kommunen haben sich auf andere Wege eingelassen. Ich aber glaube auch in der Rückschau, dass unser Hamburger Weg, nämlich der rechtsstaatliche Weg, der einzig richtige gewesen ist.
Er ist richtig und er ist vor allen Dingen fair gegenüber all den Tausenden von Flüchtlingen, die sich wie selbstverständlich auf diesen rechtlichen Weg eingelassen haben und auch auf diesem Weg ihr Recht bekommen. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die ihren Namen verweigern und die verweigern, Auskunft über ihre Fluchtgeschichte zu geben, anders, besser behandelt werden als all die anderen Tausenden von Flüchtlingen, die zu Recht in Hamburg und in Deutschland Zuflucht suchen.
Wir haben aber auch in den vergangenen Wochen eine Eskalation der Gewalt erlebt. Straftäter, die sich hinter vermeintlich politischen Motiven verstecken, haben Polizistinnen und Polizisten durch ihr kriminelles Handeln in Lebensgefahr gebracht und dabei schwer verletzt. Selbst die anonymen Interviewpartner im "Spiegel" haben ausgesagt, dass es niemanden gebe, der beabsichtige, die Rote Flora zu räumen. Man habe eben nur zeigen wollen, was passieren könne und werde, wenn jemand nur auf den Gedanken käme. Unabhängig davon, dass der Senat sich nicht erpressen lässt, ist dies mehr als eine bemerkenswerte Aussage, die erschreckend deutlich macht, worum es Teilen der Demonstranten am 21. Dezember letzten Jahres ging. Es ging ihnen um nichts anderes als Gewalt – Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und Gewalt gegen unsere friedliche Gesellschaft.
Damit wurde der vorläufige Tiefpunkt einer traurigen Entwicklung erreicht, die aus meiner Sicht vor Jahren ihren Ausgangspunkt genommen hat, als es nämlich modisch und normal wurde, Polizistinnen und Polizisten gezielt auch sprachlich zu entmenschlichen und sie als "Bullen" zu bezeichnen. Die Mitglieder des Innenausschusses können sich gut an das höhnische Lachen eines großen Teils der Zuschauerinnen und Zuschauer in unserer letzten Sitzung erinnern, als ich diesen Punkt angesprochen habe. Es wird eben nicht mehr von Menschen gesprochen, die ihr Leben und ihre Gesundheit einsetzen, um unsere Freiheiten und auch das Grundrecht auf gewaltlose und friedliche Demonstrationen zu schützen, sondern es wird von Robocops gesprochen. Von dieser in Teilen der Gesellschaft normal gewordenen sprachlichen Entmenschlichung ist es eben auch nicht mehr weit, Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten einzusetzen und – ich zitiere –:
"[…] die Bullen Steine fressen zu lassen […]"
oder darüber zu fabulieren, wie schön es sei – erneutes Zitat –
"sie mit Molotowcocktails in Brand zu setzen".
Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Gewaltorgien zu geißeln, sondern auch den Alltag unserer Polizei im Auge zu behalten, denn es sind nicht nur die in den Medien und von uns besonders wahrgenommenen Demonstrationen oder Angriffe auf Polizeikommissariate, sondern die Belastung im täglichen Dienst. Auch hierbei geht es nicht nur um unsere Polizistinnen und Polizisten, es geht beispielsweise auch um unsere Feuerwehrleute, die seit Jahren in immer stärkerem Maße solchen Anfein
dungen und Angriffen ausgesetzt sind. Auch deshalb hat der Senat erhebliche Mühen aufgewandt, die Situation der Kollegen zu verbessern: mit dem Erhalt aller 7700 Vollzugstellen bei unserer Hamburger Polizei, mit der kompletten Übernahme des Tarifabschlusses – etwas, was nur Bayern und Hamburg leisten –, mit der kontinuierlichen Einstellung von 250 neuen Polizistinnen und Polizisten jedes Jahr –wir werden in diesem Jahr, in 2014, den tausendsten neuen Kollegen begrüßen können –, mit der Bezahlung eines jeden Polizeischülers der Polizeiakademie vom ersten Tag an, mit der Wiedereinführung des gestrichenen Weihnachtsgeldes und der Ergänzung um Kinderzuschlag, mit dem nun endlich angemessenen Umgang mit den von PTBS betroffenen Kolleginnen und Kollegen, mit der Einführung der Heilfürsorge oberhalb des Krankenversorgungsniveaus der gesetzlichen Krankenversicherung und seit vergangenem Dienstag mit der weiteren Verbesserung der persönlichen Schutzausstattung, der höheren Sicherheit für Einsatzfahrzeuge, der Alarmhundertschaften sowie der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für eine rechtlich abgesicherte und vor allem für die Kollegen berechenbaren Beförderungssystematik.
Ich will deutlich sagen, dass all dies leider notwendig war, weil Vorgängersenate ihrer Verpflichtung zur Fürsorge gegenüber den Kolleginnen und Kollegen nicht angemessen gerecht geworden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zurück zu den Ereignissen der vorigen Woche. Diese Straftäter stellen durch ihr Verhalten nicht nur das Gewaltmonopol unserer Gesellschaft infrage, sondern sie gefährden Menschen und verletzen diejenigen, die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen und mit ihrem persönlichen Einsatz die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger garantieren. Deshalb ist ein Angriff auf unsere Polizistinnen und Polizisten und auf unsere Feuerwehrleute nicht ein Angriff auf irgendjemanden, sondern ein Angriff auf uns alle, auf die gesamte Gesellschaft, ein Angriff auf unsere Gesellschaft auch deshalb, weil sie es damit vielen friedlichen Demonstranten unmöglich machen, ihren Protest kundzutun. Das können und das dürfen wir Demokratinnen und Demokraten nicht zulassen.
Bei der Auseinandersetzung mit den Geschehnissen der vergangenen Wochen spielt es auch keine Rolle, aus welchem politischen Lager die Täter kommen oder welchem sie sich selbst zurechnen. Entscheidend ist vielmehr das klare Bekenntnis der Zivilgesellschaft gegen Gewalt und das aktive Eintreten für unsere demokratische freiheitliche Ord
nung und damit für das friedliche Demonstrationsrecht, aber eben auch für unsere Polizei.
Wir hatten eine lange Kette von Straftaten zu beklagen. Auch Kolleginnen und Kollegen in der Bürgerschaft sind das Ziel angeblich politisch motivierter Straftaten geworden. Fenster von Abgeordnetenbüros wurden eingeschlagen oder beschmiert. Es gab Überfälle auf die Privathäuser und Wohnungen mit Farbbeuteln oder Steinen. Es gab den Angriff am 17. Dezember 2013 mit einem aus dem Boden gerissenen Straßenverkehrsschild auf einen Streifenwagen des PK 16 mit entsprechend verletzten Kollegen. Es gab den Angriff am 20. Dezember 2013 auf die Davidwache mit der Zerstörung von Fensterscheiben und sechs Funkstreifenwagen und mit verletzten Kollegen. Es gab die Gewalt am 21. Dezember während der Demonstration mit mehr als 160 verletzten Polizistinnen und Polizisten, und es gab die erheblich verletzten Kollegen am 28. Dezember 2013, erneut im Zusammenhang mit dem PK 15.
In diesem Zusammenhang – das ist mir wichtig, weil ich heute aus den Medien erfahren habe, dass es dazu Fragen gibt – sei nur erwähnt, dass diesen Sachverhalt natürlich die Hamburger Staatsanwaltschaft aufklärt und selbstverständlich Herrin des Verfahrens ist. Lieber Herr Müller, das ist nicht nur beim "Tatort" so, das ist auch in Hamburg so. Mich macht allerdings ein bisschen nachdenklich, wenn der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN seine juristische Fachkompetenz aus den Sendungen der ARD bezieht. Es ist nicht nur in Drehbüchern des "Tatorts" so, es ist Recht und Gesetz, und das wird in Hamburg konsequent befolgt.
Diese Reihe von Anschlägen, Straftaten und Angriffen hat mich auf Beratung mit der Polizei hin im Januar veranlasst, der Einrichtung eines sogenannten Gefahrengebiets zuzustimmen. Ich bin auch jetzt davon überzeugt, dass es in der damaligen Situation die richtige Entscheidung war, da es infolge der Straftaten und der Bedrohungslage angemessen und geboten war; aber ich will der späteren Debatte am heutigen Tage nicht vorgreifen.
Gestatten Sie mir als langjähriges Mitglied dieses Hauses den Hinweis, dass ich als verantwortlicher Senator für unsere Polizei und unsere Feuerwehr keinerlei Verständnis dafür habe, dass es den Fraktionen in diesem Haus nicht möglich war, sich auf eine Erklärung gegen Gewalt als politisches Mittel, mithin gegen Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zu verständigen.
Es gab entsprechende Entwürfe, und ich will sagen, dass ich enttäuscht davon bin. Dass dieses
Thema nun von verschiedenen Seiten als politischer Streitgegenstand missbraucht wird, ist kein gutes Zeichen für die politische Kultur dieses Hauses und ist vor allem ein verheerendes Zeichen für unsere Polizei. Das haben die Polizistinnen und Polizisten Hamburgs nicht verdient.
Gern.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben meine Antwort vorweggenommen. Der Hamburger Senat hat eine klare Haltung zum Thema Gewalt,
die der Bürgermeister und die Senatoren zum Ausdruck gebracht haben.
Ich stelle nur fest, dass es bisher nicht gelungen ist, eine einmütige Haltung der Bürgerschaft dazu zu entwickeln, und das bedauere ich ausdrücklich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotzdem ist die Solidarität gerade der Bürgerinnen und Bürger nach den jüngsten Ereignissen tief beeindruckend. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit herzlich dafür bedanken, wie die Hamburgerinnen und Hamburger zu ihrer Polizei stehen.
Unsere Gesellschaft und insbesondere Parteien, Gewerkschaften, Verbände und Institutionen können auf die traurigen Ereignisse der vergangenen Woche eigentlich nur eine Reaktion zeigen: ein breites Bündnis der Solidarität mit den Menschen bei unserer Feuerwehr und Polizei und eine klare Ächtung jeder Form der Gewalt. Das ist nicht nur der Wunsch eines verantwortlichen Senators, das ist auch meine Erwartung als Bürger an dieses Parlament. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber diskutieren wir heute? Wir diskutieren über eine gesetzlich klar geregelte polizeiliche Maßnahme, die bei den parlamentarischen Beratungen im April 2005 von den angehörten Sachverständigen in keiner Weise beanstandet wurde, die von der schwarz-grünen Koalition beibehalten wurde – sie war nicht einmal Gegenstand des Koalitionsvertrags – und die vom Verwaltungsgericht Hamburg im Oktober 2012 gebilligt wurde. Ich finde es gut, dass wir eine sehr sachliche Diskussion führen, anders als vielleicht in der Aktuellen Stunde.
Betrachten wir die Entwicklung der lageabhängigen Kontrollen, dann müssen wir uns die Regelung in Paragraf 4 Absatz 2 des Datenverarbeitungsgesetzes der Polizei vor Augen führen, die es seit 2005 gibt. Wenn wir umgangssprachlich von Gefahrengebieten in der Zeit vor 2005 sprechen, dann handelt es sich um Gebiete, in denen im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept St. Georg von 1995 und dem ergänzenden Konzept "Sichere Innenstadt" von 1998 die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität intensiviert wurden. Das heißt auf gut Deutsch: Diese Befugnisse hat unsere Hamburger Polizei im Bereich St. Georg seit 1995. Ich habe an keiner Stelle, weder in Zeiten von Rot-Grün noch während der Alleinregierung oder der Koalition von Schwarz-Grün Kritik an diesem Gefahrengebiet innerhalb St. Georgs gehört. Ich habe nie davon gehört, dass dort Menschenrechte außer Kraft gesetzt worden seien. Es ist ein Teil der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt, die funktioniert, die einen guten Beitrag leistet. Aus meiner Sicht macht das deutlich, dass in den letzten Tagen eine Diskussion geführt wurde, die, wie der Bürgermeister es vorhin gesagt hat, nicht die Realität in unserer Stadt widerspiegelt.
Darüber hinaus gibt es seit 1995 die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten diese lageabhängigen Kon
trollen durchzuführen. Das ist eine Gesetzesänderung, die die Kollegen der CDU damals mit ihrer Mehrheit so beschlossen haben.
Habe ich mich versprochen?
Verzeihen Sie. Sie waren Justizsenator, Sie wissen, was unter Schwarz-Grün alles möglich war, Herr Steffen. Danke für den Hinweis; es war 2005.
Was heißt das? Das heißt, unsere Polizei kann in solchen Gebieten Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Dinge in Augenschein nehmen. Es darf eben nicht …
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Meine Damen und Herren! Der Senator hat mich darauf hingewiesen, dass nach seinem akustischen Verständnis ein nichtparlamentarisches Wort gefallen ist. Ich habe das selber nicht gehört und darum habe ich es auch nicht gerügt. Ich kann das nicht weiter aufklären. – Herr Senator, fahren Sie bitte fort.