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Die große Koalition hat vielleicht die Chance, bei diesem Thema auch ideologische Hürden abzubauen. Die große Koalition hat sich vorgenommen, die großen integrationspolitischen Herausforderungen anzunehmen und sich endlich den Aufgaben zu stellen. Das Leitmotiv im Koalitionsvertrag von CDU und FDP lautet: Migration steuern - Integration fördern. Der entscheidende Satz im Berliner Koalitionsvertrag, der ja wahrlich lang genug geraten ist, lautet:

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rung in den wichtigsten Herkunftssprachen, gezielte Fortführung der Sprachförderung in der Schule - denn überproportional viele Schüler ausländischer Herkunft verlassen die Schule leider ohne Abschluss -, besondere Förderung durch Alphabetisierungsmaßnahmen, eine Sonderform des Berufsvorbereitungsjahres mit hohem Anteil an Deutsch als Zweitsprache, Sprachförderung an den Hochschulen und Hochschulveranstaltungen zu den Themen Integration und Migration. Ich könnte vieles mehr nennen. Das ist eine beeindruckende Bilanz. Es war undifferenziert und unehrlich, wie Sie hier gegenüber der Landesregierung argumentiert haben.

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Die Träger haben heute schon vielfältige Möglichkeiten, über Gruppentypen und Strukturen in Abstimmung mit dem Jugendamt zusätzliches Personal für verlängerte Öffnungszeiten, die Betreuung von Kindern in bestimmten schwierigen Betreuungssituationen, die Migration und die Leitungsfreistellung zu generieren. Auch das ist in Abstimmung mit dem Jugendamt heute schon alles möglich. Man kann sagen, dass unsere Kommunen in sehr guter und verantwortungsvoller Weise bei ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe unterstützt werden. Qualität hat nichts mit Gebühren zu tun. Das hat damit zu tun, wo man die politischen Schwerpunkte setzt.

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Trotzdem sind Menschen mit Migrationshintergrund einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Zum Teil lässt sich das dadurch erklären, dass sie auch stärker von Armut betroffen sind. Sozial benachteiligte Menschen haben weniger die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu fördern. Sie sterben früher, sind häufiger krank und erkranken auch leider schwerer. Es sind also die Gründe und Umstände von Migration, die krank machen. Es sind die Lebensbedingungen und die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, die zu einem schlechteren Gesundheitszustand führen können. Aber auch Rassismus und Diskriminierung können krank machen.

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Teilweise wird in der Praxis die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit Verweis auf die Passpflicht verweigert. Zeugen, die bestätigen, dass eine Botschaft sich weigerte, einen Pass auszustellen, wird ebenso misstraut wie den Betroffenen selbst. Die Anwendung einer Ablehnung des Asylantrags als öffentlich unbegründet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt auch dazu, dass Bleiberecht entgegen der Intention der Regelung nicht möglich wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, mithilfe des Verteilungssystems werden Flüchtlinge auf einzelne Bundesländer verteilt. Nach der Verteilung werden die Unterlagen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugestellt zur Bearbeitung. Asylsuchende erhalten eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Nach ihrer Anerkennung erhalten Menschen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, eine befris

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Deshalb lehnen wir eine Zuwanderung, die darauf gerichtet ist, die Freizügigkeit unseres Landes auszunutzen, ab und plädieren dafür, die Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme zu verringern. Auch dies ist ein Satz aus der Koalitionsvereinbarung.

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Was das kritisierte Asylverfahren anbelangt, müssen Sie sich an den Bund wenden; denn für diese Verfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verantwortlich.

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Deshalb ist das auch kein guter Beitrag im Sinne einer positiven Debatte; denn wir müssen auch die Ängste der Menschen wahrnehmen, die es wegen diesem Missbrauch gibt. Wir müssen in die Diskussion einsteigen und dieser negativen Debatte den Nährboden entziehen. Wir brauchen eine positive Debatte zur Migration und eine positive Willkommenskultur. Dafür steht die CDU.

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Migration; die Arbeit ändert sich, unser Alltag ändert sich, und auch unsere Gesellschaft verändert sich.

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Wenn wir vom Wandel sprechen, dürfen wir vom Offensichtlichen nicht schweigen: Zu den kontroversesten Veränderungen unserer Gesellschaft gehört die Zuwanderung. Brandenburg wird vielfältiger, nicht erst, aber besonders seit den Fluchtbewegungen des Jahres 2015. Und es stimmt: Dadurch wird das Land oft reicher, manchmal aber auch konfliktreicher. Das hat viele Menschen verunsichert und unser Land teilweise sogar gespalten. Gerade beim Streitthema Migration kommt es darauf an, alte Gegensätze zu überwinden und der Rhetorik der Extreme eine Politik der Mitte entgegenzusetzen. Brandenburg war seit jeher ein weltoffenes Land, und Brandenburgs Zukunft hängt davon ab, dass wir ein weltoffenes Land bleiben. Doch gerade wer Weltoffenheit will, muss auch Regeln des Zusammenlebens mögen und diese Regeln konsequent verteidigen. Nur so können wir Hetze und Extremismus den Boden entziehen. Unsere Koalition ist dazu fest entschlossen.

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Meine Damen und Herren, ich möchte auf ein anderes Thema zu sprechen kommen, welches uns in der vergangenen Wahlperiode intensiv bewegt hat: die Migration und der Flüchtlingszuzug, die gerade im Jahr 2015 und den nachfolgenden Jahren zu sehr vielen Debatten und Anstrengungen hier im Land geführt haben. Brandenburg hat in Würdigung seiner Geschichte im Sinne der Nächstenliebe und Gastfreundschaft gehandelt. Hierbei gilt die Anerkennung nicht uns hier im Landtag, dafür, dass wir dafür die Rahmenbedingungen geschaffen haben, sondern den Kommunen und Ehrenamtlern, die all das gestemmt haben. Es waren die Initiativen vor Ort, es waren die Kommunen, die diese Kraftanstrengungen im - ich nenne es einmal so - operativen Bereich zu vollbringen hatten.

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… eingezäunte Weihnachtsmärkte, Sicherheitsdienste in Krankenhäusern und ein Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Ich frage Sie - auch Sie von den Linken -: Nehmen Sie all das nicht wahr? Nehmen Sie nicht wahr, dass die fortdauernde Migration unseren Nationalstaat und mit ihm die soziale Sicherheit und demokratische Teilhabe infrage stellt und dass vor allem die Schwächsten in Deutschland den Preis dieser Migrationspolitik zahlen?

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Ich kann an dieser Stelle von meiner Tätigkeit im Beirat für Migration und Integration des Landkreises Barnim berichten, wo wir auch ein syrisches Mitglied haben, Herrn Meri, der sehr stolz darauf ist, gewählt zu sein und dort nicht nur seine Landsleute, sondern die Migranten im Landkreis Barnim insgesamt zu vertreten. Er berichtet immer - lassen Sie es mich so formulieren - sehr anschaulich über seine Fluchterfahrung. Er bringt seine Fähigkeiten ein und arbeitet im Beirat sehr aktiv mit. Er ist mit seiner Frau und seinem Sohn hergekommen und weiß sehr

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Wir haben dafür Sorge getragen, dass das Ehrenamt gestärkt wird, auch das Ehrenamt derjenigen, die eben nicht Bürger einer Gemeinde sind, sodass ehrenamtliche Aufgaben insbesondere auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger möglich sind, was nach der bisherigen Gemeindeordnung nicht ging. Das ist auch ein Beitrag zur Migration und Integration.

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Der dualen Ausbildung kommt im Kampf gegen den Fachkräftemangel eine ganz zentrale Bedeutung zu. Sie ist in der Lage, junge Menschen zu besseren Bildungsabschlüssen zu führen und für ihre Ausbildungsreife zu sorgen. Neben anderen wichtigen Maßnahmen wie guten wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen oder den besseren Bedingungen für ältere Arbeitnehmer und für Frauen kommt vor allem der Migration von Fachkräften nach Deutschland und nach Rheinland-Pfalz eine ganz besondere Bedeutung zu.

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ebenso mit den Themen Integration und Migration auseinandersetzen.

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Klar ist auch, dass seit dem 28. April vom BAMF (Anm.: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) keine Asylanträge aus Syrien mehr bearbeitet wer

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Landesgesetz zur Erweiterung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3293 – Erste Beratung

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Bedauerlicherweise dürfen nicht alle Migrantinnen und Migranten in Rheinland-Pfalz auch bei den Kommunalwahlen wählen; umso wichtiger ist an dieser Stelle die Funktion der kommunalen Beiräte für Migration und Integration, um eine Anlaufstelle zu haben und um sich auch für die Interessen der Migrantinnen und Migranten, der Menschen mit Migrationshintergrund, in den Kommunen einzusetzen.

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pe in Rheinland-Pfalz. Nichtsdestotrotz halten wir es an dieser Stelle für richtig, auch diese ausdrücklich mit dem aktiven Wahlrecht für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration zu versehen. Staatenlose sind beispielsweise Palästinenserinnen und Palästinenser, die aus dem Libanon kommen, die teilweise schon in der vierten Generation Flüchtlinge sind, aufgrund dieser Situation staatenlos sind und mit dem vorliegenden dann eingespeisten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf ebenfalls das Wahlrecht bekommen sollten.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf stellt nur einen ganz kleinen Ausschnitt dessen dar, was die vorgeschlagenen Änderungen im weiteren Verfahren auch an anderer Stelle sein sollen. Hier im Gesetzentwurf geht es um Anpassungen in der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung hinsichtlich des aktiven Wahlrechts zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration.

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Es können dann zusätzlich nach der Wahl bis zu einem Drittel der Stärke noch einmal Mitglieder berufen werden, was sich als besonders segensreich erwiesen hat, weil die Verzahnung in den kommunalen Räten und den Beiräten für Migration und Integration in allen Kommunen wesentlich besser geworden ist. Das war das große Ziel dieser Reform.

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Ich erinnere übrigens an die Aktuelle Stunde von heute Nachmittag. In den Beiräten für Integration und Migration haben wir einen Frauenanteil von 40 %. Vielleicht sollten wir da einmal in die Lehre gehen, damit wir es auch in unseren kommunalen Räten hinbekommen. Dort liegen wir unter 20 % und dümpeln zwischen 16 % und 17 % Frauenanteil dahin.

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Herr Klein hat es schon herausgestellt, ein besonderes Anliegen ist den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre. Wir haben darüber schon einige Debatten geführt. Es ist nicht unpassend. Es ist kein politischer Spielball, und es ist kein Spielchen, im Gegenteil. Es ist eine konsequente Umsetzung unseres Koalitionsvertrages und unseres einhelligen Willens, dass wir die jungen Menschen mit in die Verantwortung nehmen; denn sie sind reif dazu. Das können wir im Bereich der Beiräte für Integration und Migration machen; denn sie wurden 2009 bzw. 2008 aus dem kommunalen Wahlrecht ausgeklinkt. Damit können wir hier eine Regelung durchsetzten.

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Wir freuen uns auf die weitere Diskussion. Wir hoffen sehr darauf, dass wir Sie, werte CDU, auf dem Weg mitnehmen können, sodass wir einvernehmlich und einhellig vielleicht im Rahmen des nächsten Plenums nach der Ausschussberatung zu einer Entscheidung in Richtung Änderung der Wahlberechtigung für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration kommen.

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1994, vor genau 20 Jahren, fanden in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal landesweit die Wahlen zu den damals sogenannten Ausländerbeiräten statt. Seitdem hat das Land die Struktur der Beiräte ständig weiterentwickelt. 2009 gab es die große Reform und die Umbenennung in die Beiräte für Migration und Integration. Diese Reform hat die Integrationsbeiräte und die kommunale Integrationspolitik insgesamt gestärkt. Sie hat das Engagement in den Beiräten attraktiver gemacht. Sie hat die Beiräte so enger an die Entscheidungsstrukturen der Kommunen eingebunden, und sie hat das Wahlrecht auf Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie auf Eingebürgerte ausgeweitet.

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Am 23. November 2014 werden die Beiräte für Migration und Integration erneut gewählt. Sie sind inzwischen ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Kommunen. Sie sind ein wichtiger Baustein für die politische Partizipation der Migrantinnen und Migranten; denn wir dürfen nicht vergessen, viele der Migrantinnen und Migranten

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Sie sind weit mehr als ein bloßer Ersatz für fehlendes Kommunalwahlrecht. Das zeigen die Ergebnisse der Enquete-Kommission „Integration und Migration“ und der Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“.

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Die Beiräte für Migration und Integration sind Fachgremien für alle Fragen der Integration in ihren Kommunen. Sie unterstützen, und sie beraten. Sie sind Partner bei der Erstellung kommunaler Integrationskonzepte und Motoren in der interkulturellen Öffnung. Sie bauen Brücken zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite und den Einwohnern mit Migrationshintergrund sowie deren Vereinen auf der anderen Seite. Sie sind wichtige Partner im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung sowie beim Einsatz für mehr politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund. Das alles sind Aufgaben, die vor dem Hintergrund steigender Zuwanderung immer wichtiger werden.

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Der Gesetzentwurf ist zudem ein wichtiges Signal zur Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler. In 60 rheinland-pfälzischen Kommunen sind in diesem Jahr Beiräte für Migration und Integration zu wählen. Die Landesregierung fördert auch dieses Jahr die Wahlen finanziell und unterstützt auf diese Weise die Beiräte.