Im Fall der Dresdner Asylposse um Anna de Assis ist die Vorgehensweise der Abschiebungsgegner sogar noch viel unverfrorener. Hier wird nämlich nicht einmal mehr behauptet, dass bei ihrer Abschiebung in das Herkunftsland Folter oder Tod drohe, sondern hier wird mit der angeblichen Traumatisierung des kleinen Leandro de Assis argumentiert, der damit einmal mehr zum Spielball der materiellen Interessen seiner Mutter wird. Die schwere Traumatisierung, von der in den Medien zu lesen war, soll das Resultat des knapp zweistündigen Aufenthaltes des Jungen beim Dresdner Kinder- und Jugendnotdienst sein, wo der Junge unter der Aufsicht fachkundigen Personals stand. Hier muss man einfach mal sagen, so bärbeißig und schreckenerregend sind sächsische Verwaltungsbeamte nun wirklich nicht, dass schon ein kürzester Kontakt mit ihnen zu tiefen Traumatisierungen führen würde. Wenn dem wirklich so wäre, würde jeder Sachse, der schon einmal mit der Polizei zu tun hatte, irgendwelche Traumatisierungen davontragen. Das ist natürlich mitnichten so.
Die NPD-Fraktion fordert die Wiederherstellung staatlicher Autorität bei der Exekution des Asylrechtes und die unverzügliche Abschiebung der Asylschmarotzerin Anna de Assis.
Frau de Haas, ich fordere Sie auf, in der Ausübung Ihres Amtes nicht länger geltende Gesetze und deren Vollzug infrage zu stellen. Es ist definitiv nicht Ihre Aufgabe, Geist und Buchstaben des Gesetzes infrage zu stellen, nur um den Vorgaben der Moralmafia Genüge zu leisten. Sie wissen genau, dass eine Ausweisung nur dann ihre abschreckende Wirkung entfaltet, wenn sie unmittelbar nach entsprechendem Gerichtsurteil erfolgt und bis zur Abschiebung nicht noch Jahre ins Land ziehen. Es ist beschämend, was Sie hier zur organisierten Praxis des
Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das Thema Asylrecht eingehen. Es gibt ständig voreilige Rufe nach einer Verschärfung des Asylrechts und geradezu einen Überbietungswettbewerb, der von AfD und anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften natürlich händereibend beobachtet wird. Mit dieser auch von Ihnen angezettelten Debatte und dem Ruf nach mehr Abschiebung und einer Asylrechtsverschärfung treiben Sie Wählerstimmen in die Arme von Populistinnen und Populisten.
Das finde ich total fatal und falsch. Was Sie fordern, ist zudem noch inhaltlich völliger Blödsinn. Natürlich ist die Abschiebung straffälliger Asylbewerber auch heute schon möglich. Aber Sie brauchen eine Verurteilung dafür. Sie brauchen die Voraussetzung dafür. Ich finde, man muss auch klar benennen: Natürlich kann nicht jeder Asylbewerber abgeschoben werden. Das gilt beispielsweise, wenn sein Leben im Herkunftsland bedroht ist. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, mit der Verbreitung von diesem billigem Populismus endlich aufzuhören.
Zweitens. Eine Abschiebung in den drohenden Tod durch Verfolgung oder Krieg stellt de facto eine Todesstrafe dar. Wollen wir das? Das Asylrecht ist ein Menschenrecht – denken Sie an die Genfer Kon
Die Dringlichkeit begründet sich aus der Sache heraus. In mindestens zwei der drei Fälle laufen Haftbeschwerden, über die noch nicht beschieden ist. Einer der Jungen ist bereits abgeschoben worden. Wir haben guten Grund zur Vermutung, dass er dort, wo er jetzt ist, kein Dach über dem Kopf hat. Nach Italien abschieben heißt oftmals in die Obdachlosigkeit abgeschoben zu sein. Die Abschiebung eines Zweiten droht nach Irland.
Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, und zwar einen Entschließungsantrag, der lautet: „Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri“.
Meine Damen und Herren, ich will nicht in die inhaltliche Diskussion einsteigen. Aber wir wollen, dass Sie noch 14 Tage warten. Nachdem diese Familie schon 16 Jahre lang gewartet hat, wird es doch möglich sein, die Abschiebung um 14 Tage zu verschieben, um dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, am 1. Juni sachgerecht in die Diskussion einzutreten und eine Entscheidung zu treffen. So könnte auch noch rechtzeitig eine Be
Ich komme aber zu dem hier in Rede stehenden Antrag der Fraktion der SPD: Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri. Wir schlagen Ihnen folgenden Weg vor. In der Mittagspause tagt der Petitionsausschuss. Nach unserer Erkenntnis liegt die Stellungnahme des Innenministeriums bereits vor.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, Frau Merk - das war in der Vergangenheit, auch in Ihrer Regierungszeit, so -: Selbst eine fehlende Stellungnahme verhindert in bestimmten Fällen, wenn sie sehr eindeutig sind, nicht eine Abschiebung. Auch das versuchen Sie ja immer wieder der Öffentlichkeit weiszumachen.
Die Familie lebt hier seit 16 Jahren; ihr Lebensmittelpunkt ist Westerstede. Die meisten Kinder sind hier geboren; sie sprechen Deutsch. Der Vater wurde wegen sexueller Nötigung und wegen Körperverletzung gegenüber seiner Frau zu einer höheren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahre 2004 wurde er zu Recht ausgewiesen und abgeschoben. Erst nach seiner Abschiebung konnte seine Familie aufatmen. Nun trat zutage, dass er sich nicht nur an der Frau, sondern auch an den Mädchen vergriffen hatte. Es schlossen sich Behandlungen der Mutter und einer Tochter an.
Die Familie ist vor einigen Jahren vom jesidischen Glauben zum christlichen Glauben übergetreten. Sie hat viele Jahre von Sozialhilfe bzw. ergänzender Sozialhilfe gelebt. Nach Abschiebung des Mannes fand man einen erheblichen Geldbetrag sowie Hochzeitsgoldschmuck der Frau. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Sozialhilfebetrugs erhoben. Das Gericht hat aber bisher die Hauptverhandlung nicht zugelassen, weil es erheblichen Klärungsbedarf sieht. Das ist auch verständlich, da die Ehefrau, die mit 15 Jahren zwangsverheiratet wurde, des Lesens und Schreibens im Wesentlichen nicht mächtig ist, schon gar nicht in der lateinischen Schreibweise. Deshalb hat ihr Mann alle Behördengänge unternommen und alle Anträge selbst gestellt, sodass sie nicht mitbekam, was ihr Mann gemacht hat. Somit hat das Gericht auch zu klären, wer den Sozialhilfebetrug begangen hat. Solange keine Verurteilung erfolgt ist, gilt in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass nach der Abschiebung des Herrn Bacho, der seine Ehefrau und Kinder misshandelt haben soll,
deutlich geworden ist, dass sich beispielsweise die Abschiebung in ganz anderer Weise zugetragen hat, als Sie es immer wieder anführen. Die Frau hat sich von ihm verabschiedet und hat ihm Geld gegeben. Eine Tochter hat ihn in den Arm genommen, ihn kaum losgelassen, sich ihm vor die Füße geworfen. Ich denke, das macht keine Tochter, die unmittelbar davor von ihm misshandelt worden ist.
Tagesordnungspunkt 45: Einzige (abschließende) Beratung: Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2893 - Eingabe 2845
Wie heute Morgen vereinbart, hat sich der Petitionsausschuss in der Zwischenzeit mit dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2893 - Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri und der den gleichen Sachverhalt betreffenden Eingabe 2845 befasst.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2893 - Aussetzung der Abschiebung der Familie Zimeri wurde zurückgezogen. So ist mir dies von der SPD-Fraktion mitgeteilt worden.
Ich erwähne das Einzelschicksal der 15-jährigen Kistaman. Sie hat in Regensburg die Mittelschule besucht und sich gemeinsam mit ihrer Mutter hier hervorragend integriert. Eine Abschiebung stand bevor. Diesen Fall haben wir an die Härtefallkommission überwiesen. Dann ist er positiv beschieden worden. Deshalb mein Dank an die Härtefallkommission für die großartige Zusammenarbeit!
Die Grünen spielen sich immer wieder als vermeintliche Datenschutzpartei auf, fordern nach den Ereignissen in Köln aber mehr Videoüberwachung und eine Intensivierung des Datenaustausches. Sogar die Linken fallen um und fordern im Bund mehr Abschiebung.
Frau Kollegin Hopfmann! Wir haben uns auf der Innenministerkonferenz in Bremen auch über die Situation der Roma aus verschiedenen Bereichen des ehemaligen Jugoslawien unterhalten. Es ging dabei insbesondere um die Bereiche Kosovo, Serbien und Montenegro. Bezüglich des Kosovo haben wir einvernehmlich festgestellt, dass derzeit eine Abschiebung von Minderheiten nur mit Zustimmung von UNMIK möglich ist. Das bedeutet, dass sie momentan nicht möglich ist, weil die UN-Mission sagt, dass Minderheiten derzeit im Kosovo nur in besonderen Ausnahmefällen untergebracht werden können.
Herr Abgeordneter Pastörs, seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, Rückübernahmeersuchen für alle ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter kosovarischer Herkunft an die Republik Kosovo zu stellen. Dies ermöglicht grundsätzlich auch die Rückführung von Kosovo-Roma. Bislang bestand hier nur die Möglichkeit der Abschiebung von Straftätern. Die Rückführung von Kosovo-Albanern war andererseits bereits vorher möglich.
Vorteile im Verfahren sind die einfache Entscheidung durch Umkehr der Beweislast; die Asylanträge sind damit grundsätzlich erst einmal offensichtlich unbegründet. Es gibt verkürzte Rechtsfristen, Rechtsschutzfristen. Es gibt verkürzte Entscheidungsfristen von jeweils nur einer Woche. Es gibt ein schriftliches Verfahren, eine Ausreisepflicht binnen einer Woche. Auch die Aussetzung der Abschiebung darf nur angeordnet werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen.
Schauen wir uns einmal exemplarisch die Lage in Marokko an. Hier wurde übrigens eine Abschiebung gestoppt, weil für die Sicherheit der mitfliegenden Beamten vor Ort nicht garantiert werden konnte – supersicher!
Ausschlussgrund Nr. 2: Abschiebehaft. - Machen Sie sich nichts vor: Es wird wieder der Tag kommen, an dem eine Frau, ein Mann, ein Jugendlicher aus der Abschiebehaft um ein Bleiberecht bittet. Müssen wir wieder darauf hoffen, dass sich ein Pilot weigert, die Abschiebung umzusetzen, obwohl sogar ein parlamentarisches Gremium wie der Petitionsausschuss in diesem Fall um eine Aussetzung gebeten hat? - Das ist doch paradox, meine Damen und Herren.
Sie haben sich entschieden: Sie wollen doch eine Härtefallkommission. - Dann nutzen Sie auch den Spielraum, sonst werden Sie, Herr Minister Schünemann, mit dieser Kommission wieder scheitern; denn unzählige Menschen in Niedersachsen - das haben sie durch ihre Stellungnahmen zu der Verordnung deutlich gemacht - werden sich gegen die Ausschlusskriterien und für ihre von Abschiebung bedrohten Nachbarn, Mitschülerinnen oder Kirchengemeindemitglieder engagieren, und sie werden für die Ausschlusskriterien kein Verständnis aufbringen. Der öffentliche Druck wird bleiben.
Ich will zu der Frage der Abschiebung und zu der Frage, wer wann die meisten Abschiebungen vorgenommen hat, gar nicht viel sagen. Ich stelle nur fest, Frau Merk, dass es manchmal, wenn man in der Opposition ist, sehr viel einfacher ist, hier mit moralischem Überlegenheitsdünkel so zu tun, als wären die anderen die Unmenschlichen.
Ganz zum Abschluss komme ich noch auf eines zu sprechen, was mich, wie ich offen zugebe, nervt. Frau Merk, Sie haben hier gerade noch einmal dargestellt, dass Sie seinerzeit beinahe aus dem Kabinett geflogen wären, weil Sie sich für Asylfragen eingesetzt hätten. Sie haben mir vorgeworfen, ich versuche nur abzuschieben, ich sei inhuman, unchristlich usw. Angesichts dessen weise ich darauf hin, was Sie ausweislich des Protokolls über eine Landtagsdebatte einmal zum Thema Abschiebung gesagt haben, als die damalige Opposition Ihnen unterstellt hatte, dass Sie auf diesem Gebiet nicht rigoros genug vorgingen. AlmMerk, Niedersächsischer Landtag, 12. Wahlperiode, 78. Plenarsitzung, 18. März 1993 - ich zitiere wörtlich -:
Sie sind für uns aber nicht unbedeutend, was die Einzelschicksale angeht, die dahinter stehen; denn das, was die Flüchtlinge nach ihrer Abschiebung aus Niedersachsen im Kongo erwartet, müssen wir hier ansprechen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beläuft sich derzeit auf 48,9 Jahre. Die Kindersterblichkeit liegt bei 100 auf 1 000 Lebendgeburten. 48,3 % der Bevölkerung ist null bis 14 Jahre alt. Das ist fast die Hälfte der gesamten Bevölkerung. Der Anteil der 15- bis 64jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt 49,2 %. Der Anteil der über 65jährigen beläuft sich auf nur noch 2,5%. Die Verwaltung funktioniert nicht. Die medizinische Hilfe funktioniert nicht. Die Justiz funktioniert nicht. Es gibt die Subsistenzwirtschaft. Die Arbeitslosigkeit liegt bei fast 100 %. Not, Hunger und Elend prägen das Land. Krieg und Bürgerkriege haben das Land über Jahrzehnte hinweg zerrüttet. Es ist im Chaos versunken. Warlords bestimmen in großen Teilen das Schicksal der Bevölkerung. Kindersoldaten erleiden traumatische Schicksale.
Sie haben eben noch einmal bestätigt, dass Sie wissen, wie die Situation im Kongo ist. Sie haben aber offenbar die Scheu, die Abschiebung nicht wenigstens für sechs Monate auszusetzen. Das ist wirklich bedauerlich. Der Punkt, den ich noch einmal deutlich zu machen versucht habe, ist dieser: Es geht nicht mehr, dass man sich ewig zurückzieht und sagt: Lasst die mal machen. Ich habe damit nichts zu tun. - Sie haben etwas damit zu tun. Sie entscheiden hier.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Frage der Abschiebung eine ganz klare Kompetenzzuweisung; die Kompetenz liegt grundsätzlich beim Bund. Die Lageeinschätzung erfolgt über das Auswärtige Amt und über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Im Zuwanderungsgesetz ist nun eine einzige Möglichkeit eingeräumt worden - ich war bei den Verhandlungen über dieses Gesetz dabei; deshalb kenne ich die Regelung sehr genau -: Es gibt die Möglichkeit eines sechsmonatigen Abschiebestopps, allerdings nur dann, wenn sehr kurzfristig