Es geht, auch darüber muss man sich im Klaren sein, hier nicht um Menschen, die bei der Rückkehr in ihr ursprüngliches Heimatland verfolgt wären. Das wäre ja bereits beim Asylverfahren schon Gegenstand gewesen und hätte dann sicherlich zu einem gesicherten Aufenthaltsrecht hier bei uns geführt. Es geht zu einem Großteil um Menschen, die seit Jahren unauffällig und gut integriert in Deutschland leben, die die deutsche Sprache beherrschen und deren Kinder hier geboren oder zumindest aufgewachsen sind und hier zur Schule gehen oder gegangen sind. Für uns von der FDP geht es bei einer Neuregelung des Bleiberechts vor allem um die Belange dieser gut integrierten Ausländer. Unsere Gesellschaft insgesamt kann kein Interesse an einer
Lösung kann allerdings nur
Deswegen, glaube ich, werden wir eine Lösung finden müssen, die auch diesen Interessen der Kinder und Jugendlichen Rechnung trägt, aber gleichzeitig, betone ich noch einmal, geht es auch darum, die Maßnahmen zur
Falsch ist auch die Behauptung, in Billwerder hätten tatsächlich nur diejenigen gesessen, die wir ohnehin in den offenen Vollzug getan hätten. Bis zu der Ausbruchsserie stimmte es überhaupt nicht, dass in Billwerder nur Straftäter mit kurzer Freiheitsstrafe gewesen wären. Das wurde danach korrigiert. Bis dahin wurde tatsächlich dieses Risiko gefahren, auch Straftäter, die einen triftigen Grund zur Flucht gehabt hätten, weil sie zum Beispiel von
Das wollen wir nicht. Wir wollen Förderung für jedes Kind und nicht
(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Sagen Sie das einmal den Förderschulen, dass sie
Besondere Priorität – und die CDU-Fraktion steht hier voll dahinter – hat die Ausweisung und
Im Bereich des Asylkapitels aus dem Einzelplan 03 fordern wir insbesondere, die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, aber auch für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf das gesetzlich festgelegte und damit rechtmäßige Maß zurückzuführen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir damit erreichen, meine Damen und Herren. Ich sage Ihnen hier noch einmal klipp und klar: Wirklich politisch Verfolgte sollen hier in Brandenburg politisches Asyl bekommen - nicht jedoch Wirtschaftsflüchtlinge oder Asylschwindler. Daher fordern wir in einem weiteren Änderungsantrag, die Kosten für Rückführung und
tragen also eine Aussetzung der
Wir GRÜNEN fordern die Staatsregierung auf, nicht nur die
Am 7. Juni 2004 lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg mit unanfechtbarem Beschluss einen auf das Verbot der
Zur rechtlichen Lage im vorliegenden Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren: Aufgrund des rechtskräftig am 22. Juli 2003 abgeschlossenen Asylerstverfahrens von Frau Mahmud ist diese gemäß § 42 des Ausländergesetzes vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Frau Ahmed Mahmud ist deshalb abzuschieben, da sie die freiwillige Ausreise verweigert. Das Gesetz eröffnet der Ausländerbehörde kein Ermessen hinsichtlich des Ob oder des Zeitpunktes der
Abschiebeversuche scheiterten an ihrem Widerstand. Am 21.05.2004 stellte ihre Anwältin einen Asylfolgeantrag. Am selben Tag wollte sie sich in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg aus Angst vor der
Aber es gibt auch einen zweiten Grund. Das ist die Unsicherheit der Lage in Eritrea, die ja schon beschrieben worden ist. Mit den Erkenntnissen, die wir heute haben, also Stand Juni 2004, kann diese
Wir können in diesem Fall aus dem Verständnis unserer Parlamentsarbeit und aus dem Verständnis, wie wir mit Eingaben umzugehen haben, hier nicht formale Gründe vorschieben, sondern Sie sollten wirklich Ihr Gewissen prüfen und von dieser
ist. Ich will drei Bereiche darstellen: erstens Eritrea, zweitens Aussetzung und Verweisung an den Bundestag und drittens Möglichkeit der
Erstens: Die Situation in Eritrea wird nicht von Landesbehörden des Freistaats Bayern beurteilt, sondern von Bundesbehörden. Es ist die Verantwortung der Bundesregierung mit Bundesaußenminister Joschka Fischer und Bundesinnenminister Otto Schily, dass ein Abschiebestopp nach Eritrea nicht besteht. Auch heute besteht kein Abschiebestopp. Die
Darum, muss ich sagen, wäre die natürlichste Folge zu sagen: Die Frau wird aus der Haft entlassen. Jeder von Ihnen weiß aber, was dann die natürlichste Folge ist: Die Frau würde untertauchen. Darum muss ich sagen, das kann auch nicht richtig sein. Das wäre auch nicht das erste Mal, sondern wir haben mehrere solcher Fälle. Ich verkenne nicht, dass das alles erschütternde Fälle sind, und ich weiß, dass diese junge Frau – das sage ich knallhart – nicht Wirtschaftsflüchtling ist, sondern Armutsflüchtling. Das soll man nicht oberflächlich abtun, sondern das sind alles ganz entsetzlich schwierige Fragen. Das Ganze ist ziemlich perspektivlos. Die Frau wäre nur kurze Zeit in Eritrea, wenige Wochen oder Monate. Sie hat im Sudan gelebt, sie hat in Libyen gelebt. Sie hätte wie viele andere auch in Drittländer ausreisen können, zum Beispiel in den Sudan oder nach Libyen. Sie kann auch zu einem kurzen Aufenthalt nach Eritrea. Dort sind die Grenzkontrollen nicht so wie bei uns, zum Beispiel in Richtung Tschechien, sondern dort existiert eine größere Freizügigkeit. Aber das kann sie nicht und will sie nicht. Bei der
Das wäre der dritte
Die Frau hat versucht, das Recht zu missbrauchen, und hat sich ihrer
Ich habe volles Verständnis für diesen starken Überlebenswillen. Dass sie sich dann erfolgreich gegen Ihre
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage noch einmal deutlich: Es gibt keinen Abschiebestopp nach Eritrea. Die Bundesregierung könnte das heute durchsetzen. Dazu braucht sie nicht einmal eine förmliche Anordnung. Sie könnte im Zusammenwirken zwischen dem Bundesaußenminister und dem Bundesinnenminister sagen, der BGS werde demnächst mit der eritreischen Vertretung keine
Der BGS hatte die
Sie haben die Zahl von 2000 Personen genannt, die insgesamt ausreisepflichtig sind. Wir behandeln doch nicht jeden Fall im Eingabenausschuss. Hier muss sich politisch darüber verständigt werden, dass das automatisch gemacht wird. Bevor die
Alles, was mit Eritrea zu tun hat, wird von Bundesbehörden gemacht; die
Ich halte es für erstaunlich, dass im Petitionsverfahren gesagt wurde: Wir wollen nicht das Recht, sondern eine Gewissensentscheidung, die über das Recht hinausgeht, und eine Gnadenentscheidung. – Jeder weiß doch, dass es da keine Gnadenentscheidungen gibt! Ich selbst habe einmal vorgeschlagen, ein Gnadenrecht für den Landesinnenminister einzuführen. Dann hätte ich immer so entschieden, wie ich es für richtig halte. Aber das gibt es im Rechtsstaat nicht. Im Rechtsstaat gilt eben Artikel 19 Absatz 4. Sie wissen das doch ganz genau. Deshalb meine ich: Es kann nicht richtig sein, wenn Sie heute nicht sagen, dass Sie die Politik des Außenministers für nicht verständlich halten. Er muss nämlich mit den Leuten wieder reden. Er sagt: So schlimm ist es nicht, dass wir nicht mehr miteinander reden könnten. – Schließlich gibt es eine deutsche Vertretung in Eritrea, und ich appelliere eindringlich an jeden, der es wirklich ernst meint, dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der
Zu 1 und 2: In einem aktuellen Petitionsvorgang ist im Fachreferat eine entsprechende Notiz über die Parteizugehörigkeit eines Landrats gefertigt worden. Vorausgegangen war, dass trotz einer entsprechenden Weisung des Ministeriums eine rechtlich zwingend gebotene Aufenthaltsbeendigung durch den Landrat ausgesetzt worden war, nachdem sich der als Berichterstatter benannte Abgeordnete schriftlich an den Landrat gewandt und um eine wohlwollende Prüfung nachgesucht hatte. Dieses Anliegen wurde auch im Namen eines örtlichen Bundestagsabgeordneten vorgebracht. Vor der Entscheidung über das weitere aufsichtsbehördliche Vorgehen sollte erkundet werden, was den Landrat bewogen haben könnte, entgegen der Mitteilung des Ministeriums, dass der Petition in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung zukomme, so zu entscheiden. Die Initiative des Abgeordneten erfolgte, obwohl ihm als Berichterstatter im Petitionsausschuss bekannt war, dass die
Die zweite Aufgabe, die ich der Ausländerbehörde zuschieben möchte, ist das Weitertragen dieser Informationen an die Innenministerkonferenz. Ich weiß nicht, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der SPD, mit diesem Bericht umgegangen sind. Ich habe mir erlaubt, meine Fraktionskolleginnen von den Grünen in den anderen Landtagen über diese Reise zu informieren. Dort gibt es genau die gleichen Probleme, wie wir sie haben. Und ich habe mir auch erlaubt, das Auswärtige Amt zu informieren. Ich bin nicht optimistisch, dass das große Auswirkungen haben wird. Aber wir könnten diese Initiative gemeinsam voranbringen und wenn Sie genau das Gleiche tun, wenn Sie die anderen Länderparlamente über unsere Reise informieren und ihnen die Kenntnisse, die wir jetzt haben, auch zukommen lassen, dann kann es auch eine Innenministerkonferenz geben, die sicher nicht "
Herr Minister Schünemann, ich fordere Sie auf, die Forderungen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände, von Migranten- und Flüchtlingsverbänden an ein Bleiberecht umzusetzen! Stellen Sie sicher, dass die Schutzsuche im Kirchenasyl und die Ausschöpfung des Rechtswegs, der in diesem Rechtsstaat jeder Person offensteht, nicht als vorsätzliche Hinauszögerung oder Behinderung der
Der Vorwurf der Täuschung oder der Behinderung der