Hans Joachim Werner

Appearances

15/10 15/12 15/20 15/25 15/29 15/30 15/34 15/35 15/55 15/58 15/61 15/63 15/64 15/66 15/67 15/73 15/81 15/89 15/98 15/109 15/110 15/127

Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Erst einmal sage ich ein herzliches Dankeschön für das Lob und die Blumen an unseren Vorsitzenden. Ich rate aber zum Abwarten; denn, Herr Kollege König, die Legislaturperiode ist noch nicht zu Ende.
Eines ist richtig, und ich kann den Bericht unseres Vorsitzenden weitgehend unterschreiben. Das Klima ist bei uns sehr gut. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass wir in dieser Legislaturperiode nur noch ganz wenige ausländerrechtliche Fälle zu bearbeiten haben; über solche Fälle haben wir uns in früheren Jahren immer gefetzt.
Gut ist auch, dass, was schon sehr lange überfällig war, endlich die Härtefallkommission eingesetzt wurde. Ich sage ausdrücklich: Es ist schade, dass sich die Staatsregierung so lange dagegen gewehrt hat, die Härtefallkommission in Bayern als letztem Bundesland einzuführen. Wir haben inzwischen für viele Petenten, die noch vor drei, vier Jahren gnadenlos abgeschoben worden wären, etwas tun können. Ich glaube, das ist gut so.
Was mir nicht so gut gefällt wie unserem Vorsitzenden, ist die geringe Zahl der Berücksichtigungen. Es ist nicht so, dass wir vorgeschlagen hätten, dass zum Beispiel 10 % oder 15 % der Petitionen zu einer Berücksichtigung führen müssten. Aber die genannten 2 % sind schon etwas mager. Ich habe manchmal den Eindruck, die Vertreter der Staatsregierung fürchten einen Berücksichtigungsbeschluss wie der Teufel das Weihwasser. Etwas mehr Selbstbewusstsein des Ausschusses würde uns guttun.
eine beschränkte Einwirkungsmöglichkeit. Uns ist es nicht möglich, in die Unabhängigkeit der Gerichte einzugreifen. Das stößt bei den Petenten nicht immer auf Verständnis.
Kollege Pschierer vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie berichtet von Schwerpunkten der Petitionen zu geplanten Windanlagen, zum Bau von Umgehungsstraßen sowie von 93 Eingaben von mehr als 1000 Petenten im Zusammenhang mit den Beratungen zum Landesentwicklungsprogramm im Jahr 2006. Dazu wurden fünf Ortstermine durchgeführt. Es gab Petitionen zu den Ladenöffnungszeiten und zum Schutz des Sonntags.
Kollege Professor Dr. Waschler vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichtet von Petitionen zur Lernmittelfreiheit und zum Büchergeld. Zunächst kamen die Petitionen von den Eltern. Später kamen Petitionen von Sachaufwandsträgern, die vom Freistaat Bayern mehr Geld haben wollten, nachdem die Abgabe seitens der Staatsregierung freigestellt worden war. Natürlich gab es auch Eingaben zum achtjährigen Gymnasium und zu den Teilhauptschulen I.
Kollege Spaenle berichtet insbesondere von Eingaben zur Vollzugspraxis der Gebühreneinzugszentrale und verweist darauf, dass der Ausschuss noch im Juli dieses Jahres eine Anhörung zu diesem Themengebiet durchführen wird.
Kollege Ettengruber berichtet aus dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit einerseits von Eingaben zu kommunalen Angelegenheiten, aber auch zum Themenbereich innere Sicherheit. Zu kommunalen Angelegenheiten gab es zahlreiche Eingaben gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer. Es gab auch wieder viele Eingaben, die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitungsanlagen zum Inhalt hatten. Das sind für den Ausschuss schwierige Fälle, zumal wenn es sich um Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung handelt, wo der Staat keine Einwirkungsmöglichkeit hat.
Auf dem Gebiet der inneren Sicherheit und Ordnung lag der Schwerpunkt bei Beschwerden gegen Maßnahmen von Polizeibeamten sowie gegen Anordnungen der Sicherheitsbehörden im Zuge des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes.
Soweit dieser bunte Strauß von Themen und Schwerpunkten aus den Fachausschüssen. Natürlich gäbe es dazu noch vieles auszuführen. Dies will ich aber nicht tun.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Nicht nur bei den erfolgreichen Petitionen, sondern gerade auch bei den Fällen, in denen wir das negative Ergebnis der Verwaltung nur bestätigen konnten, sind die sorgsame Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten mit den Bürgeranliegen und die in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle einstimmige Beschlussfassung ein unverzichtbarer Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land. Dieser eher unscheinbare Dienst für die Bürger bringt trotz aller Kleinarbeit oft mehr Befriedigung
dass der eine 3,5 Stunden in der Woche länger arbeiten muss als der andere, und das praktisch für das gleiche Geld.
In vielen Polizeidienststellen, meine Damen und Herren, ist buchstäblich Feuer unterm Dach. Es herrscht eklatanter Personalmangel. Ersatz steht nicht zur Verfügung, weil die Ausbildungszahlen drastisch zurückgefahren wurden. Jetzt dämmert’s langsam auch der Staatsregierung, nachdem vor Ort Protest laut wird. Die Staatsregierung kann aber im Moment nichts machen, weil keine fertig ausgebildeten Polizisten vorhanden sind. So fällt heuer beispielsweise in Ingolstadt, aber auch anderenorts die im September übliche Zuteilung neuer Kräfte aus. Ich wundere mich nur noch, was für eine Personalplanung das ist.
Meine Damen und Herren, Polizeiführer machen sich inzwischen sogar schon Sorgen um die Sicherheitslage. Trotzdem werden Petitionen aus diesem Bereich regelrecht abgeschmettert.
Als besonders gravierend haben sich die hektischen Aktivitäten der Staatsregierung im Bildungsbereich erwiesen mit der Folge, dass die Zahl der Petitionen spürbar angestiegen ist. Das betrifft zum Beispiel Petitionen gegen die Schließung von Teilhauptschulen. Mehrere Gemeinden haben sich bereits an uns gewandt. Sie haben Millionen in ihre Teilhauptschulen investiert und stehen jetzt vor leeren Klassenzimmern. Mit ihren Petitionen sind sie samt und sonders abgeblitzt. Wenn das so weitergeht, wird es bald auch die ersten Petitionen gegen die Schließung von ganzen Hauptschulen geben. Hunderte sind in ihrem Bestand gefährdet.
Ein besonders trauriges Kapitel war die Sache mit dem Büchergeld. Viele, viele Eltern beharrten auf der Lernmittelfreiheit und reichten Petitionen gegen das Büchergeld ein. Diese Petitionen wurden zwar negativ beschieden, letztlich aber führte der anhaltende Protest doch noch zum Einlenken bei der Mehrheit dieses Hauses. Das Büchergeld ist inzwischen abgeschafft. Das ist auch ein Verdienst der Bürgerinnen und Bürger.
Ein an der Zahl der Petitionen ablesbares Fiasko ist die Einführung des G 8. Auch in diesem Fall erlebten wir den Bruch eines hoch und heilig abgegebenen Wahlversprechens aus dem Wahlkampf 2003. Vor der Wahl hieß es noch „Machen wir nicht!“, und nach der Wahl konnte es Ihnen gar nicht schnell genug gehen. Zahlreiche Eltern, Lehrer und Schüler reichten daraufhin Petitionen ein. Zu miserabel vorbereitet war das Projekt. Es fehlte an Räumen, es fehlte an Lehrern, es fehlte an Schulbüchern, und es fehlte an vielem mehr. Woran es nicht fehlte, war der Stress für Schüler, Lehrer und Eltern.
Es geht in der Regel doch nicht um Parteipolitik, sondern um Bürgeranliegen. Wenn man Bürgeranliegen berücksichtigen will, muss man vielleicht auch mal alle Fünfe gerade sein lassen. Das schadet dem Ansehen des Hohen Hauses mit Sicherheit nicht.
Kontroverse Diskussionen waren in unserem Ausschuss rar gesät. Sie haben sich aber in andere Ausschüsse verlagert. Auslöser war dafür die Politik der Staatsregierung in den vergangenen fünf Jahren. Immer häufiger demonstrieren die Bürger, dass sie mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Das fordert Petitionen geradezu heraus.
Die Bürger versuchen, eine aus ihrer Sicht verfehlte Politik mit Hilfe von Petitionen zu korrigieren. Manchmal gelingt dies sogar.
Die Schwerpunkte der Petitionen, die zu gegen die Interessen der Bürger gerichteten Entscheidungen von Staatsregierung und Landtagsmehrheit eingereicht wurden, lagen ganz deutlich in den Bereichen des Bildungsausschusses, des sozialpolitischen Ausschusses und des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Sie sind vorhin schon angesprochen worden. Meine Bewertung sieht allerdings etwas anders aus.
Der ehemalige Ministerpräsident Edmund Stoiber – ich habe den Eindruck, viele von Ihnen sind froh, dass er nicht mehr da ist – war bekanntlich mit der Losung angetreten: Sparen, reformieren, investieren. Aber herausgekommen ist: Ausbeuten, zementieren, anzapfen. Was das Ausbeuten betrifft, so ist für die Beschäftigten des Freistaats, insbesondere für die Beamten, die Arbeitszeitverlängerung herausgekommen.
Zementiert werden sollen die überkommenen Strukturen im Bildungswesen.
Das Anzapfen gilt für die vom Bund für die Kleinkinderbetreuung zur Verfügung gestellten Mittel zum Beispiel für Ausbaumaßnahmen an Gymnasien, weil man das eigene Geld des Freistaates dafür nicht verwenden wollte.
Die Einführung der 42-Stunden-Woche für Beamte hat eine wahre Flut an Petitionen ausgelöst, meine Damen und Herren. Mehr als 2000 Beamte wandten sich in ihrer Not an den Landtag. Ihnen war vor der Landtagswahl 2003 versprochen worden, dass die Arbeitszeit eben nicht verlängert würde. Zwei Monate später war das Makulatur und die 42-Stunden-Woche eingeführt. 5000 Arbeitsplätze hat das gekostet mit zum Teil gravierenden Folgen zum Beispiel bei der Polizei, zum Beispiel bei der Steuerfahndung, um nur zwei Bereiche zu nennen. Letzteres kostet übrigens 1 Milliarde Euro an entgangenen Steuereinnahmen pro Jahr, meine Damen und Herren.
Es ist eine paradoxe Situation: Da sitzen sich in einem Büro an ihren Schreibtischen ein Angestellter und ein Beamter gegenüber und verrichten die gleiche Arbeit, nur
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich heute – so hoffe ich jedenfalls – um 23.00 Uhr nachts heimkomme, kann ich mich im lokalen Fernsehen noch aktuell über das informieren, was heute den ganzen Tag über in der Region für viele Zuschauer an Interessantem geschehen ist. Ich finde, das ist eine hervorragende Leistung, die unsere lokalen Fernsehsender vielen Zuschauern anbieten. Wir wissen aus der Funkanalyse, wie sehr diese lokalen Fernsehsender gefragt sind. Die Bayern haben sie buchstäblich in ihr Herz geschlossen; das kann man so sagen. Sie schimpfen zwar manchmal über das eine oder andere, was man auch nachvollziehen kann, aber im Grunde möchten sie es nicht mehr missen.
Das hat uns im Bayerischen Landtag trotz aller Skepsis in den letzten zwanzig Jahren dazu veranlasst, nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, über das, was man üblicherweise in der Privatwirtschaft erwartet, hinaus zu suchen. Allerdings, Herr Kollege Stockinger, Sie haben gesagt, das Anliegen der CSU sei es, den Anbietern eine Sicherheit zu gewähren. Aber das tun Sie jetzt gerade nicht. Wir haben jetzt zum dritten Mal eine auslaufende Lösung, eine Übergangslösung. Eigentlich ist mir als gelerntem Journalist bei dieser Steuerfinanzierung gar nicht so wohl. Ich könnte auf bayerisch sagen: Eigentlich graust es mir davor.
Ich sehe aber für eine Übergangszeit keinen anderen Weg, nachdem das Gutachten, welches die Staatskanzlei und BLM gemeinsam in Auftrag gegeben haben, eindeutig festgestellt hat, dass es ohne weitere Transferleistungen beim besten Willen nicht geht. Es gibt Gründe dafür, warum man in Sachsen 30 Euro für eine Sekunde erzielt, aber bei uns in Bayern nicht einmal die Hälfte. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Wenn das so ist, können Sie sich noch so sehr bemühen, Sie werden nicht mehr erzielen. Das war überzeugend. Und deswegen meine mit großem Bauchgrimmen versehene Zustimmung zu dieser Übergangslösung, finanziert im Wesentlichen – abgesehen davon, dass noch ein gewisser Teil an Teilnehmerentgelten zur Verfügung steht – aus Steuermitteln.
Es ist sicher richtig, dass lokales Fernsehen in Bayern in höchst unterschiedlicher Qualität produziert wird. Aber es
wird lokales Fernsehen produziert. Wo könnten wir denn sonst einen Fernsehbericht über die Eröffnung eines Kindergartens, eine Reportage über ein Fußball-Bezirksligaspiel oder einen Bericht aus einer Stadtratssitzung ansehen, wenn nicht in diesem lokalen Fernsehen?
Wollen Sie es dem Bayerischen Rundfunk überlassen, dass der jeden Tag aus mindestens 45 Stadtratssitzungen in ganz Bayern berichtet? Ich stelle mir dabei den notwendigen Finanzaufwand vor. Ich komme dann auf wesentlich höhere Summen, als die neun Millionen Euro, von denen jetzt die Rede ist.
Wir wollen, dass auch in Zukunft die Menschen in Bayern im Fernsehen lokal über die wichtigsten Ereignisse informiert werden. Ich füge hinzu: Wir wollen, dass das ausdrücklich in einer höheren Qualität als bislang geschieht. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Erlöse aus dem Verkauf der Werbung nicht ausreichen. Wer sich in den regionalen Werbemärkten etwas auskennt und weiß, wie vielfältig sich die unterschiedlichsten Medien um den nicht unbeschränkt vorhandenen Werbekuchen bemühen, weiß schon lange, dass die einzelnen Sender dazu nicht in der Lage sind. Ich sage ausdrücklich: Das darf nicht dazu führen, dass wir die Sender komplett aus ihrer wirtschaftlichen Verantwortung entlassen, dass die sich sozusagen bequem zurückziehen und sagen: Wir haben da einen hübschen Betrag, vielleicht reicht der uns sogar, um in einer bestimmten Qualität zu produzieren und ansonsten lassen wir es gut sein.
Also so haben wir nicht gewettet. Die lokalen Fernsehsender sind natürlich aufgerufen, ihre eigenen Anstrengungen bei der Akquisition von Werbung zu verstärken und eine höhere Finanzierungsquote zu erzielen.
Jetzt ist es aber so, das Gesetz ist noch gar nicht verabschiedet – das machen wir vielleicht in 20 Minuten –, da haben schon die Verteilungskämpfe eingesetzt. Die Regierungsbezirke, in denen es nur einen Sender gibt, gegen die, wo es mehrere Sender gibt, die großen Sender gegen die kleinen.
Viele fühlen sich benachteiligt. Nun entscheiden wir heute nicht konkret über die Verteilung dieser neun Millionen Euro. Das wird Aufgabe der BLM sein. Das geschieht sicher auf der Grundlage dieses Gesetzes. Ich gehe davon aus, Herr Professor Ring, dass sich der Medienrat einmal grundsätzlich mit dieser Problematik in den nächsten Monaten auseinandersetzen wird und dass wir nachvollziehbare Kriterien für die Verteilung dieser Gelder entwickeln. Ich habe Verständnis dafür, wenn zum Beispiel München TV sagt: Wir produzieren ein Vielfaches der geforderten Sendezeit in hoher Qualität, aber unsere Förderung soll jetzt überproportional gekürzt werden. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn Oberfranken TV sagt: Wir müssen alleine den gesamten Regierungsbezirk versorgen. Das geht eben nicht mit den geförderten 200 Minuten. Da bliebe lokale Berichterstattung auf der Strecke. Wenn es in der Oberpfalz zwei Sender gibt, dann können die 400 Minuten berichten, und die Oberfranken werden mit 200 Minuten abgespeist.
Meine Damen und Herren, ich glaube aber, dass sich für dieses Problem eine Lösung finden lassen kann. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und wir fangen schon zu interpretieren an.
Ich darf Artikel 23 Absatz 8 des Gesetzentwurfs zitieren, da heißt es:
Bei der Festlegung der Höhe der Förderung berücksichtigt die Landeszentrale insbesondere die Größe des jeweiligen Versorgungsgebietes.
Größe heißt nach meiner Interpretation nicht nur die Anzahl der angeschlossenen Haushalte, sondern eben auch die tatsächliche Größe des gesamten Regierungsbezirks. Da sollten Wege gefunden werden, wie man das berücksichtigt. Das bedeutet wahrscheinlich für die Oberfranken auch einen höheren Aufwand zur technischen Verbreitung des Programms. Auch das steht ausdrücklich als Förderkriterium im Gesetzentwurf. Es wird auch abgestellt auf die Möglichkeiten des Anbieters, das Programm selbst zu finanzieren. Da tut sich vielleicht in der Metropolregion München oder Nürnberg ein Fernsehsender, obwohl es in der Vergangenheit nicht immer so war, etwas leichter als im wirtschaftlich benachteiligten Oberfranken. Es sollte in aller Ruhe überlegt werden, wie man aus diesem Dilemma herauskommt.
Ich habe erwähnt, dass eines der wichtigsten Dinge sein wird, in der Zeit bis zum Ende des Jahres 2009 – ich bezeichne das ausdrücklich noch einmal als Galgenfrist, die noch nicht Sicherheit geschaffen hat – irgendwann zu einer tragfähigen und endgültigen Lösung zu kommen.
Da kann ich mir persönlich eine Gebührenfinanzierung durchaus gut vorstellen. Ich weiß, dass das eine Menge technischer Probleme aufwirft. Ich weiß, dass eigentlich Einstimmigkeit unter den Bundesländern herzustellen ist. Ich habe im Moment noch keine rechte Vorstellung, wie das zu bewerkstelligen sein wird. Es gibt noch technische Probleme mit den Datensätzen. Am einfachsten wäre es wahrscheinlich, wenn man das zusammen mit der Rundfunkgebühr machen könnte. Aber auch da gibt es große Probleme. Die Zeit, die wir zur Verfügung haben, um zu einer endgültigen Lösung zu kommen, diese zwei Jahre, ist nicht allzu lange. Dies ist aber notwendig und auch berechtigt, weil für mich zweifelsfrei feststeht, dass das, was diese lokalen Fernsehsender in Bayern machen, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Grundversorgung mit Information ist. Wenn man etwas nach diesen 20 Jahren Erfahrung sagen kann, dann ist es das. Wir hätten keine Chance, neben den Zeitungen so breit über lokale Ereignisse im Fernsehen informiert zu werden, wenn es diese Struktur in Bayern nicht gebe.
Ich habe heute gehört, dass Professor Stockinger ausdrücklich gesagt hat: Das darf aber nicht zulasten des Bayerischen Rundfunks gehen. Da haben Sie Recht. Ich habe das bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf im
Frühjahr dieses Jahres auch gesagt. Da ist auf Ihrer Seite noch gefeixt worden. Inzwischen höre ich, es soll eine Entschließung des Landtags geben, in der genau steht, dass das eben nicht zulasten des Bayerischen Rundfunks gehen darf.
Ich glaube, diese Sache ist sowieso erledigt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Entscheidung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – KEF –, die den Finanzbedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten festlegt, nicht übergangen werden darf. Deswegen können wir gar nicht sagen, wir knapsen davon etwas für das lokale Fernsehen ab. Nein, das muss sicher in Form einer zusätzlichen Gebührenlösung geschehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das lokale Fernsehen genießt eine hohe Akzeptanz in Bayern, auch beim Nutzer. Deswegen sollte es unser aller gemeinsame Aufgabe sein, nach einer Lösung zu suchen, wie wir dauerhaft und nachhaltig auch in Zukunft lokales Fernsehen in Bayern empfangen können.
Frau Kollegin Gote, ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass Ihre Argumentation auf einer falschen Annahme beruht.
Sie haben darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht das Teilnehmerentgelt für verfassungswidrig erklärt hat. Das hat es genau nicht getan.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass das Teilnehmerentgelt unter den Bedingungen des Bayerischen Mediengesetzes verfassungswidrig ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass das Teilnehmerentgelt durchaus verfassungskonform sein könnte, wenn das Bayerische Mediengesetz anders formuliert würde. Eine solche Lösung glauben wir jetzt gefunden zu haben. Deswegen stürzt Ihre Argumentation in sich zusammen.
Eines möchte ich Ihnen auch noch sagen: In den lokalen Fernsehsendern arbeiten sehr viele Nachwuchsjournalisten engagiert mit.
Ja, zu Hungerlöhnen, aber das muss verbessert werden. Dazu wird auch diese Regelung einen Beitrag leisten. Wenn wir nachhaltig für Wirtschaftlichkeit sorgen, werden auch diese Sender in der Lage sein, bessere Löhne zu zahlen. Ihnen aber in Bausch und Bogen vorzuwerfen, sie
würden schlechtes Fernsehen machen, ist gerade gegenüber diesen jungen Leuten, die mit sehr viel Engagement arbeiten, ausgesprochen ungerecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Zeitler, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Mitglied des Petitionsausschusses waren. Wenn ja, dann muss das schon ungefähr 83 Jahre her sein; denn dieses Verfahren, das Sie vorgeschlagen und selbst schon praktiziert haben, ist bei uns im Petitionsausschuss nicht üblich. Wir achten in erster Linie darauf, dass die Behörden nach Recht und Gesetz vorgehen.
Wir achten dabei natürlich darauf, dass der Spielraum für die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich ausgenutzt wird. Im vorliegenden Fall gibt es diesen Spielraum eben nicht. Wenn einer mitten im Wald eine Halle schwarz errichtet, dann muss er sie eben wieder abreißen. Das Spielchen, der Petent sei nicht Herr Hartwich, sondern Herr Wopperer, sollten Sie sich sparen. Es kann doch niemand auf dem Grund und Boden eines anderen nach Belieben bauen. Schon gar nicht können Sie eine Privilegierung konstruieren.
Sie haben auf die Vernunft abgestellt: Ich bin dafür, auch diesen Fall mit Vernunft zu betrachten. Ich möchte mir deshalb erlauben, aus der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung zu zitieren, in der eindeutige Feststellungen getroffen werden, zum Beispiel, dass das Vorhaben in der Schutzzone des Naturparks Steinwald liegt. Da macht man so etwas nicht.
Auch in Bayern darf nicht schwarz gebaut werden. Der Landtag darf nachträglich ebenso wenig einen Schwarzbau sanktionieren.
Sie sagen, es wäre vernünftig, wenn Herr Wopperer so vorgehe. Ich will Ihnen sagen, was die Staatsregierung dazu sagt:
Selbst wenn Herr Wopperer privilegiert wäre, würde das Vorhaben an dieser Stelle nicht zustimmungsfähig sein, weil es nämlich seinem Betrieb gar nicht dient.
Das steht wörtlich so in der Stellungnahme. Es heißt weiter:
Ein vernünftiger Landwirt
weil Sie von Vernunft gesprochen haben –
würde landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich so nicht errichten.
Die Halle ist nämlich über einen Kilometer von seiner Hofstelle entfernt und eben nicht zentral zu den landwirtschaftlichen Flächen des Herrn Wopperer gelegen.
Die Zufahrt ist im Winter nur eingeschränkt nutzbar,
Haben Sie schon einmal Holz im Sommer geschlagen? –
was eine landwirtschaftliche Zufahrt erheblich erschwert. Ein vernünftiger Landwirt würde eine Maschinenhalle darüber hinaus nicht, wie im vorliegenden Fall geschehen, in fünf baulich unterschiedlich gestaltete Einzelgebäude aufteilen.
Ich zitiere immer noch aus der Stellungnahme der Staatsregierung. Ich bin sehr dankbar für diese wirklich hervorragende Stellungnahme.
Auch die Holzlege ist über die mangelnde Zuordnung zum Betrieb des Herrn Wopperer wegen des nur schuldrechtlichen Pachtvertrags mit Herrn Hartwich planungsrechtlich nicht zulässig.
Meine Damen und Herren, wenn wir das machen, wie wollen wir dann in Zukunft einem Petenten, der im Außenbereich etwas bauen will, sagen: Tut uns leid, das geht nicht? – Den Grundsatz der Gleichbehandlung müssen wir beachten.
Deswegen weiß ich nicht, was der Ortstermin bringen soll. Sie kennen es schon, Sie sind wild entschlossen, sich durchzusetzen. Ich kann mir zwar eine Halle im Wald nicht vorstellen, aber ich kann mir vorstellen, dass ich es mir nicht anschauen muss, um zu sagen: Im Wald baut man solch eine Halle nicht. Deshalb ist Ihr Vorgehen total daneben.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ebenfalls schwerpunktmäßig mit der Zukunft des lokalen Fernsehens in Bayern auseinandersetzen. Gestern und heute fi nden die Lokalrundfunktage in Nürnberg statt. Dort wurde gestern die neueste Funkanalyse vorgestellt. Ein Ergebnis war, dass den 15 Sendern, auf die der Minister hingewiesen hat, von über 90 % der Nutzer Glaubwürdigkeit attestiert wird. Die Nutzer halten diese Sender für modern, professionell und bestätigen Ihnen einen guten Auftritt. Wir haben also in Bayern eine hohe Zustimmung zu unseren lokalen Fernsehsendern. Sie haben eine hohe Reichweite.
Das heißt, die Bürger akzeptieren das lokale Fernsehen. Sie schätzen auch die Vielfalt, die dadurch ein Stück größer geworden ist. Aber die wirtschaftlichen Bedingungen sind schwierig. Vielfalt bedeutet auch, dass sich viele um den vorhandenen Werbekuchen streiten. Seit der Vorlage des Gutachtens, auf das heute schon hingewiesen wurde, wissen wir, dass sich in Bayern deswegen nicht so hohe Preise beim Verkauf von Werbezeiten erzielen lassen. Das bedeutet, dass die lokalen Fernsehsender auf andere Einnahmequellen angewiesen sind. Nach mehr als 20 Jahren Erfahrung mit lokalem Fernsehen wissen wir, ohne das geht es leider nicht.
Steuermittel und Medienfi nanzierung passen nicht zusammen. Für einen Übergangszeitraum – jedenfalls solange, bis eine dann hoffentlich endgültige Lösung gefunden wird – ist es dennoch der richtige Weg. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Eigentlich ist es eine Zumutung für die lokalen Fernsehsender, wiederum hingehalten zu werden. Das ursprüngliche Teilnehmerentgelt sollte auslaufen, dann wurde es verlängert, langsam abgeschmolzen – wiederum keine
Planungssicherheit –, jetzt folgt als dritter Schritt erneut eine Übergangslösung. Wichtig ist, dass das Damoklesschwert einer auslaufenden Förderung endlich von den Sendern genommen wird; sie brauchen Planungssicherheit. Davon hängen immerhin 800 Arbeitsplätze ab, sind 800 Familien betroffen. Neben den Inhabern der Sender sind vor allem auch viele jüngere Mitarbeiter mit ihren Familien betroffen.
Die ganze Diskussion hat beim Mediengiganten in Bayern, dem Bayerischen Rundfunk große Aufregung ausgelöst. In der Vorlage der Staatsregierung heißt es, dass die Staatsregierung eine Gebührenlösung anstrebt. Den Vertretern des Bayerischen Rundfunks haben sich die Nackenhaare aufgestellt. Ich kann einer Lösung durchaus etwas abgewinnen, dass diejenigen, die diese Medien nutzen und offensichtlich auch mit der Qualität zufrieden sind, etwas dafür bezahlen. Deswegen kann ich mir eine Zukunftslösung, die das umfasst, durchaus vorstellen.
Ich behaupte seit vielen Jahren und lasse mir das auch nicht nehmen, die lokalen Fernsehsender tragen in ganz wesentlichem Maße zur Grundversorgung der Bevölkerung bei. Wir hätten keine Chance, im Fernsehen in dieser Intensität aus Stadt- und Gemeinderäten Berichte zu sehen, wenn dies nicht die lokalen privaten Fernsehsender übernehmen würden. Der Bayerische Rundfunk wäre überhaupt nicht in der Lage, selbst wenn er es wollte, in dieser Intensität zu berichten. Gewisses Verständnis für die Bedenken des Bayerischen Rundfunks habe ich aber dennoch. Deswegen sage ich im Hinblick auf die hoffentlich bald beginnende Diskussion über die Frage der Zukunft, wie auch immer die Regelung aussieht: Sie darf nicht fi nanziell zulasten des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks gehen.
Man muss das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns wird niemand vorwerfen können, dass wir es deswegen machen, damit wir dort vorkommen. Das ist defi nitiv nicht der Fall.
Ich möchte nur auf eine bayerische Besonderheit hinweisen. Wir hatten einmal ein Volksbegehren zur Rundfunkfreiheit. Das hat bis heute Auswirkungen auch auf die lokale Fernsehlandschaft. Das lokale Fernsehen wird nämlich unter öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet. Verantwortlich ist die öffentlich-rechtliche BLM. Das unterscheidet uns von den anderen Ländern. Das rechtfertigt nach meiner Überzeugung auch eine spätere Gebührenlösung, die aber, wie gesagt, nicht zulasten des öffentlich-rechtlichen Bayerischen Rundfunks gehen darf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Kollege Winter hat gerade die falsche Rede vorgelesen.
Ich glaube, das Thema, zu dem er gesprochen hat, stand vor 14 Tagen auf der Tagesordnung, aber das kann schon einmal passieren.
„Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann gründ’ ich einen Arbeitskreis.“ Sie kennen dieses sattsam bekannte Sprichwort. Sie wandeln es nur leicht ab: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, dann schimpfe ich über Ausländer und setze das Thema auf die Tagesordnung.
Eben, deswegen. Da sehen Sie einmal, wie verfehlt die ganze Sache ist. Meine Damen und Herren von der CSU, ich kann schon verstehen, dass Sie in den letzten Monaten etwas abgelenkt waren und deswegen vielleicht nicht so ganz mitbekommen haben, was – übrigens unter Mitwirkung der CSU-Abgeordneten – im Bundestag verabschiedet worden ist. Jetzt stellen Sie das alles infrage. Mich wundert das insofern nicht, als Ihnen das Thema „Ausländer“ schön langsam abhanden zu gehen droht. Wir hatten in Deutschland gerade noch etwas über 20 000 Asylbewerber. Zu Ihren Glanzzeiten, als Sie gegen Ausländer polemisiert haben, waren es über 300 000; da hat man mit dem Thema noch punkten können, aber jetzt gibt es gerade noch 20 000 Asylbewerber.
Deswegen ist das jetzt etwas ganz anderes.
Ich habe zum Beispiel Reden von Ihnen in Ingolstadt gehört, für welche die Bewertung, die ich jetzt vorgenommen habe, noch viel zu milde wäre; da hätten Sie sich noch etwas ganz anderes anhören müssen.
Herr Innenminister, die Sache ist in Berlin doch schon entschieden. Vielleicht verstehen Sie es, wenn ich es Ihnen so sage: Sie kommen zu einem Spiel des 1. FC Nürnberg erst zur zweiten Halbzeit, in der ersten Halbzeit hat der Gegner 1 : 0 geschossen, dann können Sie auch nicht sagen, die sollen noch einmal von vorne anfangen, weil ich das erst jetzt mitbekommen habe.
Um das, was Sie sagen, geht es gar nicht. Herr Uhl wurde heute schon genannt.
Er hat gesagt, er stehe zu dem Kompromiss, und zeigte sich überrascht von der Behauptung, die Regelung sei hinter dem Rücken der Länder verabschiedet worden. Dann sagt er wörtlich: Die Länder, also auch Bayern, waren in jeder Etappe beteiligt. Herr Innenminister, wenn Sie den Menschen am Hasenbergl sagen, die SPD wolle eine neue Zuwanderung in unsere Sozialsysteme, dann werde ich den Menschen am Hasenbergl sagen, dass die CSU diese Regelung mit verabschiedet hat und diese Regelung jetzt umgesetzt wird, um nichts anderes geht es.
Das ist eine vernünftige Regelung, meine Damen und Herren. Die Menschen wollen nicht in unsere Sozialsysteme einwandern, sie sind nämlich schon seit vielen Jahren da; darauf wurde schon hingewiesen.
Ich bin gebürtiger Münchner, ich weiß das ganz gut, Herr Kollege Weidenbusch, vielleicht sogar besser als Sie. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie dort schon einmal waren.
Diese Menschen wollen nicht mehr auf unser Sozialsystem angewiesen sein, sondern sie wollen sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Was passiert dann? – Sie zwingen sie jetzt dazu, Nettoempfänger unseres Sozialsystems zu sein.
Sie werden dann, wenn diese Regelung greift, von Nettoempfängern zu Nettozahlern. Ich glaube, dagegen können doch gerade Sie von der CSU überhaupt nichts haben. Das ist eine supervernünftige Regelung.
Es geht jetzt nur um eines: Es geht darum, für diese Menschen, die in ständiger Angst und in ständiger Gefahr leben, Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn Sie sich die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ansehen – Gott sei Dank ist sie so, wie sie ist –, dann erkennen Sie, dass die Chancen dieser Menschen, Arbeit zu fi nden, immer besser werden. Bald wird der Vorrang deutscher Arbeitnehmer überhaupt keine Rolle mehr spielen. Es ist allerhöchste Zeit, diese Regelung durchzusetzen.
Eine Bemerkung zum Schluss: Sie stellen die Verhältnisse so dar, als existiere ein Zwist zwischen denen, die Geld sparen wollen, indem sie die Ausländer aus Deutschland heraus haben wollen, und denen, die behaupten, wir hätten genug und die Leute könnten bleiben. Das ist überhaupt nicht der Fall. Wir sind uns hinsichtlich des Zieles einig. Es geht doch bloß noch um eine Frist, über die wir uns streiten. Der Kompromiss sieht ein paar Monate länger vor, als Sie es wollen. Es ist ein Streit um des Kaisers Bart.
Ich komme auf das zurück, was Herr Kollege Volkmann eingangs gesagt hat: Ihnen geht es darum, Ihre Wahlchancen im kommenden Jahr zu verbessern. Das wird Ihnen aber angesichts des Schlamassels, in das Sie sich in den letzten Monaten selbst hineingeritten haben, nicht gelingen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu Ihrer Freude feststellen, dass wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen werden, und zwar nicht, weil wir Ihre Initiative so gut fänden, sondern weil wir der Meinung sind, dass die Fernsehlandschaft, so wie sie sich in Bayern erfreulicherweise in den letzten 20 Jahren entwickelt hat, zu erhalten und, wenn möglich, sogar weiterzuentwickeln ist.
Zu diesem Gesetzentwurf wäre eigentlich gar nicht so viel zu sagen, wenn Sie nicht bei der Reduzierung der Kanalbelegung weit über das Ziel hinausgeschossen wären. Die Universaldienstleistungsrichtlinie hätte einen derart krassen Einschnitt nicht erfordert. Ich will Ihnen kurz erläutern, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, sondern wir uns dazu enthalten werden: Wir Abgeordnete sind in den vergangenen Jahren immer wieder mit Klagen von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert worden, wenn Netzbetreiber bestimmte Programme aus der Kanalbelegung herausgenommen hatten. Wenn man jetzt im Zuge der Must-Carry-Regelung die Zahl der Programme reduziert, stellt sich die Frage, welche Programme aus der Kanalbelegung herausgenommen werden. Darüber machen wir uns große Sorgen. Ich stelle fest, dass Sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Deshalb können wir Ihnen nicht zustimmen und werden uns zu diesem Gesetzentwurf insgesamt enthalten.
Ausdrücklich zustimmen können wir Ihrem Änderungsantrag. Ich war etwas überrascht, dass die CSU doch noch in die Gänge gekommen ist; lange Zeit hat es gar nicht danach ausgeschaut. Ich hätte in den letzten Wochen schon fast darauf gewettet, dass das Ergebnis 51 zu 51 lauten würde, wenn Sie in der Fraktion darüber abstimmen.
Sie sagen, der CSU sei dies ein so großes Anliegen. Ich wundere mich, wie Sie die Staatsregierung – wenn Sie es überhaupt geschafft haben – mit ins Boot geholt haben. Ich erinnere mich, wie geradezu bocksbeinig – verzeihen Sie den Ausdruck, Herr Minister – sich Staatsminister Sinner bis in die jüngste Vergangenheit geäußert hat und wie Sie die Ergebnisse des Gutachtens, das Prof. Dr. Stockinger erwähnt hat, heruntergeredet haben. Vielleicht ist es dem Engel Aloisius gelungen, die Staatsregierung zumindest in dieser Frage klüger zu machen. Mit Ihrem Vorgänger wäre darüber überhaupt nicht zu reden gewesen. Das muss man feststellen. Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann hätte zum 1. Januar 2007 eine weitere Reduzierung stattgefunden, und die Regelung wäre, wie geplant, ausgelaufen. Die Folge wäre ein Massensterben bayerischer Lokalfernsehsender gewesen. Gott sei Dank haben Sie das noch spitzgekriegt.
Ich glaube, dass jetzt noch genügend Zeit ist, unter Beachtung der Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts nach Lösungen zu suchen. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht eben nicht festgestellt hat, dass das Teilnehmerentgelt verfassungswidrig wäre, sondern dass die Regelungen im Bayerischen Mediengesetz es verfassungswidrig machen. Also müssen wir das Mediengesetz ändern. Damit können wir dann – in welcher Form auch immer – nach Möglichkeiten suchen, um die lokale Fernsehstruktur in Bayern zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie haben also unsere Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. Zum Gesetzentwurf werden wir uns allerdings der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Vielleicht sollte man im Zuge eines lebendigeren Parlaments eine Abstimmung in der Fragestunde vorsehen.
Herr Staatssekretär, haben die bei der Sitzung des Arbeitskreises „Absiedlung Moos“ am 4. Juli in Burgheim für die Zeit nach der Sommerpause angekündigten Gespräche des Umweltministeriums mit den 13 vom HQ 100 betroffenen Mooser Bürgern über ihre Absiedlung bereits begonnen, wenn ja, mit welchem Ergebnis wurden sie geführt, und ist geplant, auch mit den übrigen seit 1999 immer wieder vom Hochwasser betroffenen Dorfbewohnern Gespräche über deren Absiedlung zu führen?
Herr Staatssekretär, es haben also bislang noch keine Gespräche mit den Betroffenen stattgefunden?
Ja, das weiß ich.
Herr Staatssekretär, hält die Staatsregierung am Ziel der Gesamtabsiedlung des Ortes Moos, aller 41 betroffenen Anwesen fest?
Herr Staatssekretär, wie hoch waren die Aufwendungen für den Hochwasserschutz in Bayern im Jahr 2005, aufgeschlüsselt nach Mitteln des Freistaates einschließlich der Mittel aus der Abwasserabgabe, Mitteln des Bundes, der Europäischen Union sowie der Beteiligten, und welche Maßnahmen sind mit diesen Mitteln im Jahr 2005 umgesetzt worden?
Herr Staatssekretär, wäre es angesichts der Tatsache, dass sich der Bund, die EU und die beteiligten Gemeinden in zunehmendem Maße an der Finanzierung beteiligen und wir es bedauerlicherweise mit weiteren Hochwasserereignissen zu tun haben werden, nicht angebracht, aufgrund der sich stabilisierenden Haushaltslage die Eigenmittel des Freistaates aufzustocken?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Antrag ins Plenum hochgezogen, weil er uns von grundsätzlicher Bedeutung dafür erscheint, wie es mit dem Hochwasserschutz in Bayern weitergehen soll. Daraus mögen Sie schon ersehen – ich räume das auch für meine Person ein –, dass bis Ende der Neunzigerjahre auf diesem Gebiet Fehler gemacht wurden. Ich selbst habe meinen Teil gelernt, frei nach Konrad Adenauer: Sie wollen dem lieben Gott nicht verbieten, dass er mich klüger macht. So habe auch ich daraus gelernt.
Das Wichtigste, was wir aus den Hochwasserereignissen der letzten sechs Jahre bis in die jüngste Gegenwart hinein zu lernen haben, ist: Wir müssen unsere Flüsse einschließlich der Nebenfl üsse als Gesamtsystem erkennen.
Beim Hochwasserschutz müssen wir von der Mündung bis zur Quelle die notwendigen Konsequenzen ziehen. Wir reden heute über das berühmt gewordene Hochwasserdorf Moos. Dieser Ort leidet darunter, dass in der Vergangenheit nicht immer die notwendigen Konsequenzen gezogen wurden. Moos ist in den letzten sechs Jahren – auf bayerisch gesagt – dreimal „abgesoffen“, weil am Flussoberlauf Maßnahmen ergriffen wurden, die dort zwar zum Hochwasserschutz beigetragen haben. Das Wasser sucht sich aber dann an anderer Stelle einen Ausweg. Das geschieht genau auf Höhe dieses Hochwasserdorfes Moos an der Donau. Die Menschen dort stellen sich die Existenzfrage. Ich komme darauf gleich noch zu sprechen.
Im ersten Punkt unseres Antrags fordern wir, bei künftigen Absiedelungen aus Hochwassergebieten neben den Gebäuden auch die Grundstücke in die Entschädigungsregelung aufzunehmen. Nach meiner Auffassung sind Absiedlungen gerade angesichts der aktuellen Ent
wicklung in Moos gut dazu geeignet, nicht nur die Menschen vor den Gefahren des Hochwassers zu schützen, sondern auch einen Beitrag dazu zu leisten, weiter stromabwärts an dichter besiedelten Gebieten für einen besseren Hochwasserschutz zu sorgen. Diese Absiedelungen müssen allerdings wesentlich stärker gefördert werden als in der jüngsten Vergangenheit. Es reicht nicht aus, die Menschen damit abzuspeisen, dass man den Verkehrswert ihrer Häuser ermittelt, einen Abschlag für die Lage im Hochwassergebiet vornimmt und davon zwischen 50 und 65 % ersetzt wird. Die Menschen werden dem aufgrund ihrer fi nanziellen Situation nicht zustimmen können; sie sind dazu nicht in der Lage.
Deswegen müssen Absiedlungen stärker gefördert werden. – Sie sagen, das gehe aus fi nanziellen Gründen nicht. Wir haben einmal nachgefragt, wie viele Absiedelungsfälle es seit 1950 überhaupt gegeben hat. Es waren genau 296 Fälle in 56 Jahren. Da wollen Sie mir sagen, –
dass das den Freistaat überforderte, wenn er nicht nur den Verkehrswert der Gebäude ersetzte, sondern auch einen Ausgleich für die Grundstücke schaffte. Das ist ein Armutszeugnis für ein Land mit 12 Millionen Einwohnern. Wir sind offenbar nicht in der Lage, wenige hundert dringende Absiedlungsfälle zu regeln, weil Sie sagen, das Geld dafür sei nicht vorhanden. Tut mir Leid, dafür fehlt mir jedes Verständnis.
In den vergangenen 15 Jahren waren es nur etwas 100 Absiedelungsfälle. Das würde nicht einmal den Haushalt des Saarlandes überfordern, wenn man in diesem Fall auch für die Grundstückswerte entschädigte. Im Übrigen ist das früher so gemacht worden. Von den 296 Absiedelungsfällen, von denen ich gerade gesprochen habe, wurden bei mehr als einem Drittel die Grundstücke vom Freistaat Bayern aufgekauft oder es haben sich andere Käufer gefunden. Sicher, die Grundstücke wurden zum Preis landwirtschaftlicher Flächen verkauft. Das ist aber ein Kompromiss, den die Grundstückseigentümer akzeptieren müssen. Wenn diese wenigstens wie für landwirtschaftliche Flächen entschädigt werden, dann ist das immer noch besser als gar nichts zu bekommen. Ohne eine Entschädigung für den Grundstückswert sind die meisten nicht in der Lage, abzusiedeln.
Sie haben vor einigen Jahren – fast pathetisch – Ihr Hochwasserschutzprogramm 2020 gefeiert. Über 2 Milliarden Euro sollen dafür in den nächsten 15 bis 20 Jahren ausgegeben werden. Ich berufe mich auf Zahlen der Staatsregierung – schade nur, dass das zuständige Ministerium scheinbar völlig uninteressiert an dieser wichtigen Frage ist.
Vielleicht ist er williger als die Umweltexperten. Das wäre schön, Herr Staatssekretär.
Ich will Ihnen jetzt die Zahlen nennen; diese sind nämlich rückläufi g. In den letzten drei Jahren sind die Mittel für den Hochwasserschutz in Bayern rückläufi g: 2003 131 Millionen, 2004 119 Millionen und im vergangenen Jahr 112 Millionen. Wenn das so weitergeht, kann ich mir ausrechnen, wann es überhaupt keine Mittel mehr für den Hochwasserschutz geben wird. Aber, und das ist das Schöne an der ganzen Sache, der Hochwasserschutz in Bayern wird nicht allein durch den Freistaat Bayern fi nanziert, obwohl das natürlich glasklar eine Aufgabe des Freistaates ist. Der Freistaat Bayern zieht sich immer mehr aus der Finanzierung zurück. Seit 1999 sind die eigenen Aufwendungen des Freistaates Bayern inklusive der Abwasserabgabe von 75,9 Millionen Euro auf im letzten Jahr noch 63 Millionen Euro zurückgegangen. Das geschah, obwohl wir wissen, dass Hochwasserereignisse immer mehr zunehmen und hundertjährliche Hochwasser bei uns in Bayern in der letzten Zeit im Zweijahres- oder im Dreijahresrhythmus aufgetreten sind. Diese Mittel werden der Aufgabe, vor der wir stehen, nicht gerecht.
In den 63 Millionen Euro für den Hochwasserschutz waren im vergangenen Jahr noch 10 Millionen Euro enthalten, die im Vorgriff auf die Programme 2006, 2007 und 2008 eingeplant waren. Diese 10 Millionen Euro sind also schon weg und stehen damit für Maßnahmen in den nächsten drei Jahren nicht mehr zur Verfügung.
Kräftig aufgestockt wurden hingegen die Mittel, die der Bund uns zur Verfügung stellt. Die EU – man höre und staune – hat im vergangenen Jahr 24 Millionen Euro aufgewendet. Auch der Anteil, den die Betroffenen – das sind in der Regel die Kommunen – selber leisten, ist gestiegen. Während sich also alle anderen stärker engagieren, fährt der Freistaat seine eigenen Mittel zurück; das ist eine völlig unangemessene Politik. Ich hätte mir gewünscht, dass die Mittel, die die EU zur Verfügung stellt, zusätzlich in den Hochwasserschutz gefl ossen wären und sich der Freistaat mit diesem Geld nicht eigene Aufwendungen spart. Denn dafür sind diese Gelder nicht bereitgestellt worden. Wenn der Freistaat seine eigenen Aufwendungen, einschließlich der Mittel aus der Abwasserabgabe auf dem gleichen Niveau halten würde, wäre es ein Leichtes, die notwendigen Kosten für eine Entschädigung der Grundstückseigentümer aufzubringen.
Ich komme zu Punkt zwei unseres Antrags, dem berühmten Sonderfall Moos. Ich fordere nicht, dass man hinsichtlich der Entschädigung über den Anteil von 65 % hinausgeht, der in vergleichbaren Fällen erbracht wird. Was aber Moos zu einem Sonderfall macht, ist die Tatsache, dass ein Dorf dieser Größenordnung komplett – alle knapp 40 Haushalte mit etwas über 100 Menschen – bereit ist abzusiedeln und dass es eine Möglichkeit gibt, dieses Dorf komplett auf ein Grundstück abzusiedeln, das nur gut einen Kilometer entfernt ist. Es stellt sich die Frage, zu welchen Bedingungen dies möglich ist. Es ist möglich, wenn der Freistaat zu einer Entschädigung im üblichen Rahmen im Hinblick auf den Verkehrswert der Häuser bereit ist, die Gemeinde einen entsprechenden
Anteil leistet – diese Forderung würde ich durchaus unterstützen – und wenn man bereit ist, den Eigentümern die Grundstücke abzukaufen. Es darf aber nicht so sein, dass der Freistaat Bayern bei der Überlassung der Grundstücke in dem neuen Gebiet, das derzeit noch für die Zwecke eines staatlichen Versuchsgutes genutzt wird, einen hohen Preis erzielen und einen Gewinn machen will. Wenn man diese Grundstücke für einen vernünftigen Preis zur Verfügung stellt, dann sind die Menschen bereit und in der Lage abzusiedeln. Das wäre doch ein wunderbares Experiment zum Erhalt der Dorfstruktur. Es muss doch in Bayern noch eine Rolle spielen, gewachsene Dorfgemeinschaften zu erhalten, soweit es sie noch gibt, soziale Strukturen zu erhalten und vor allen Dingen die schlimmen psychischen Folgen beim Verlust der alten Heimat – Moos ist seit dem 14. Jahrhundert besiedelt – in engen Grenzen zu halten. Wenn man ein bisschen guten Willen aufbringt, kann man eine Lösung fi nden, bei der nicht gleich landauf, landab die Bürger in 100 anderen Ortschaften schreien, sie wollten das Gleiche auch haben. Es handelt sich hier um einen Sonderfall. Wenn es in den nächsten 50 Jahren mit den Absiedlungen so weiter geht, wie das in den vergangenen 50 Jahren der Fall war, dann ist das für ein Land wie Bayern, das immerhin in diesem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt hat, zu schultern. Sie müssen sich nicht sehr weit bewegen, es ist nur ein sehr kleiner Schritt, aber diesen zu tun, waren Sie in der jüngsten Vergangenheit nicht bereit.
Zum letzten Punkt unseres Antrags: Es gibt zahlreiche Ortschaften – auch entlang der Donau –, in denen eine Absiedlung nicht in Frage kommt, weil sie zu groß sind, weil die Bedingungen schwierig sind und weil es problematisch ist, einen technischen Hochwasserschutz in Form eines Deiches zu errichten. Warum soll man in diesen Fällen nicht prüfen, ob der Freistaat Bayern Maßnahmen fördern kann, wenn die Menschen bereit sind, für den Objektschutz ihrer Häuser selbst etwas zu tun? Unter Umständen spart man sich sogar Kosten, weil eine Deichlösung viel aufwendiger wäre als Objektschutz. Wir fordern nur, solche Maßnahmen zu prüfen und nicht einmal das zuzugestehen waren Sie in den Ausschüssen bereit.
Ich meine, dieses Thema ist zu wichtig geworden. Es berührt die Existenz von Menschen, die an unseren Flüssen wohnen. Ich bitte Sie, deren Existenzängste nicht zu unterschätzen. Es ist doch nicht zuviel verlangt, diese Umstände wenigstens in die Prüfung einzubeziehen. Ich bitte Sie nochmals – das ist die letzte Gelegenheit im Plenum des Bayerischen Landtags –, diesen Anträgen zuzustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Freistaats nicht überfordern würde. Sie könnten sehr viel dazu beitragen, dass sich zahlreiche Menschen, die in Bayern an Flüssen leben, die immer wieder Überschwemmungen verursachen, keine Existenzsorgen mehr machen müssten.
Herr Staatsminister, Sie haben die gleichen Zahlen genannt wie ich. Allerdings ist die Interpretation unterschiedlich. Würden Sie zugestehen, dass die Mittel, die der Freistaat Bayern selber aufgebracht hat, von 75,9 Millionen Euro im Jahre 1999 auf 63 Millionen Euro im Jahre 2005 zurückgegangen sind und dass das Niveau von durchschnittlich 115 Millionen Euro nur deshalb aufrecht erhalten werden konnte, weil vor allen Dingen die Europäische Union, aber auch der Bund und die Gemeinden stärkere Lasten getragen haben?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Fraktionsvorsitzende der CSU hat es für richtig gehalten, eingangs auf die Gräueltaten des Nationalsozialismus hinzuweisen. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Herrmann, verbietet sich aber jeder Vergleich mit nationalsozialistischen Umtrieben.
Das ist eine nicht hinzunehmende Verharmlosung dessen, was damals passiert ist. Es ist eine völlig unangemessene Überbewertung eines Vorgangs wie den, über den wir jetzt reden.
Dabei können wir, glaube ich, sehr schnell Einigkeit erzielen. Respekt vor religiösen Überzeugungen ist etwas, was bei uns von außerordentlich hoher Wichtigkeit ist, und deswegen sollte er auch Verfassungsrang haben. Dieser Hinweis auf unsere Verfassung ist wichtig.
Wir sind uns also darin einig, dass wir die Verletzung religiöser Gefühle ablehnen. Da haben die Katholiken mich als evangelischen Christen, der sich seiner jüdischen Wurzeln sehr wohl bewusst ist, genauso auf ihrer Seite, wie das Buddhisten, Moslems und Anhänger von Naturreligionen von mir erwarten können.
Ich füge hinzu, dass ich mich auch dagegen wehren würde, Atheisten der Lächerlichkeit preiszugeben, weil sie für ihre Person eine andere Entscheidung getroffen haben, als ich sie für mich oder Herr Kollege Herrmann sie für sich getroffen hat.
Ich fürchte allerdings, dass die eingangs von mir beschriebene Einigkeit nicht mehr vorhanden ist, wenn es um die Konsequenzen aus der geplanten Ausstrahlung eines Machwerks wie „Popetown“ geht. Dazu ist nämlich nach meiner Auffassung das Presserecht nicht geeignet, schon gar nicht das Strafrecht.
Herr Kollege Herrmann, Sie weisen darauf hin, dass Sie Anzeige erstattet haben. Dann sind Sie offensichtlich der Meinung, dass die geltenden Gesetze schon ausreichen, um hier tätig zu werden. Dann braucht es dafür allerdings keine Verschärfung der Gesetze.
Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Kritiker dieses Filmchen höchstens vom Hörensagen kennen, und Sie rufen gleich nach schärferen Gesetzen. Sie kennen vielleicht das Werbeplakat. Ich fi nde es richtig, dass das zurückgezogen wurde, weil es nicht angeht, Werbung für so einen Film zu machen. Wissen Sie, welches die größte Chance ist, dass diese Sendung nicht mehr ausgestrahlt wird? – Dass sich das bei der ersten Ausstrahlung vielleicht 0,0003 Promille anschauen. Sie werden sehen, wie schnell MTV dann diese Sendung wieder absetzt. Ich fürchte allerdings, dass die CSU mit ihrer hektischen Umtriebigkeit in dieser Sache in allen bundesdeutschen Medien für MTV eine völlig kostenlose Werbung betrieben und dadurch Neugierde geweckt hat,
sodass dadurch die Zahl der Zuschauer potenziert wird, und dafür dürften Ihnen die Macher von „Popetown“ ein Dankesschreiben schicken, Herr Kollege Herrmann.
Lassen Sie doch die Zuschauer selbst entscheiden, ob sie die Serie anschauen wollen oder nicht!
Ich sehe darin sogar eine Chance, damit einen Anstoß zu geben, auch wieder über religiöse Werte zu sprechen.
Ich habe vor Ostern im Fernsehen eine Umfrage gesehen. Dabei sind junge Leute danach gefragt worden, was Ostern überhaupt bedeute. Ein junges Mädchen hat gesagt, da sei Christus geboren worden. Es besteht also ein Handlungsbedarf. Derart provozierende Sendungen wie „Popetown“ könnten, wenn man es richtig anstellt, dazu geeignet sein, eine solche Diskussion auszulösen.
Da Jesus Gegenstand dieser Sendung ist, appelliere ich an Sie: Nehmen Sie sich ein Beispiel an Jesus! Was hat dieser Mann für eine Souveränität gehabt. Er war sich seiner Sache absolut sicher. Er hat einmal gesagt: Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun. Natürlich wissen auch die Macher von „Popetown“ nicht, was sie tun; denn sie haben nur ein Interesse, nämlich „Kohle zu machen“, wie das die jungen Leute, die die Sendung ansehen, ausdrücken würden. Jesus hätte wesentlich souveräner reagiert, als Sie dazu in der Lage waren. Sie helfen doch den Machern von „Popetown“ beim Geldmachen. Wo waren denn die Proteste, als ein Film über Jesus ausgestrahlt wurden, der nichts anderes ist als eine ganz brutale Verherrlichung von Gewalt?
Aber natürlich kommt man mit den Mitteln der Rechtsaufsicht und des Strafgesetzes nicht gegen derartige Filme an. Genauso wenig werden Sie das im Fall von „Popetown“ schaffen. Sie helfen, den Weg dafür zu ebnen, dass ein solcher Film, den sich Jugendliche genüsslich reinziehen, auch noch zum Kult wird. 90 % der Jugendlichen hätten von „Popetown“ überhaupt nichts mitbekommen. Jetzt aber ist so viel Werbung dafür gemacht worden, dass sich das schon jeder aus Neugierde ansehen wird. Wenn das Ergebnis dann ist, dass es ausreicht, den Film einmal gesehen zu haben, soll mir das recht sein. Sie können aber nicht mit den Mitteln des Strafgesetzbuches dagegen vorgehen. Ich vermute hinter Ihren Aktivitäten aber noch etwas anderes. Sie fürchten, als kleinster Partner der großen Koalition etwas unterzugehen, und suchen sich jetzt Nischen, in denen Sie sich noch austoben können.
Im Fall „Popetown“ haben Sie sich dafür allerdings das völlig falsche Mittel ausgesucht. Ich bin mit Ihnen darin einig: Wenn ich Programmverantwortlicher wäre, würde ich so etwas nicht ausstrahlen. Aber ich habe viel von Jesus gelernt. Ich bin mir meiner religiösen Überzeugung absolut sicher. Ich weiß, dass natürlich auch deutsche
Bischöfe, die diese Sendung kritisieren, ihrer religiösen Überzeugungen absolut sicher sind. Sie haben aber offensichtlich Bedenken, ob alle Angehörigen der Kirchen ihrer religiösen Überzeugungen ebenso sicher sind. Deswegen glauben Sie, dass eine Sendung wie „Popetown“ Schaden verursachen könnte.
Ich glaube, der Hebel müsste anderswo angesetzt werden, nicht durch das Aussprechen von Verboten und nicht durch Mittel des Strafrechts. Das ist der völlig falsche Weg. Wir wissen das doch seit der Prohibition in Amerika. Nie ist so viel gesoffen worden wie in dem Zeitraum, als Alkohol in Amerika verboten war. Genau denselben psychologischen Effekt werden Sie jetzt wieder erzielen.
Deshalb lassen Sie uns ernsthaft darüber diskutieren, welche Rolle heutzutage religiöse Überzeugungen spielen. In diesem Zusammenhang komme ich auf die Einigkeit zu sprechen, die ich anfangs betont habe. Wir haben zum Beispiel morgen beim interfraktionellen Frühstück vielleicht die Gelegenheit, auch über dieses Thema zu reden. Das ist der richtige Ort, sich ernsthaft damit auseinander zu setzen. Zum Mittel der parteipolitischen Profi lierung sind religiöse Überzeugungen am wenigsten geeignet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, speziell liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss! Ich bedanke mich zunächst einmal auch ausdrücklich bei unserem Vorsitzenden für die Berichterstattung. Er hat mir den Bericht vorab zur Verfügung gestellt. Deswegen kann ich ohne weiteres sagen, dass das ein gemeinsamer Bericht ist, wenn wir auch in der einen oder anderen Einzelfrage vielleicht etwas andere Nuancen vertreten, auf die ich noch zu sprechen kommen werde.
Mir liegt auch daran, ein paar Worte über das Klima im Ausschuss zu verlieren, das ich selbst als sehr angenehm empfi nde. Ich habe jetzt selbst einen Überblick über einen Zeitraum von etwa acht Jahren – so lange gehöre ich dem Petitionsausschuss schon an. Ich muss sagen, dass das Klima nicht immer so war.
Von allen Seiten ist man aufeinander zugegangen. Ich glaube, das ist im Interesse einer sachgerechten Behandlung der Bürgeranliegen auch richtig. Vielleicht liegt dies auch mit daran, dass wir in dieser Legislaturperiode wesentlich weniger ausländerrechtliche Petitionen hatten, als das in der Vergangenheit der Fall war. Nach meiner Erinnerung hat sich in der Vergangenheit der Streit in der Auseinandersetzung im Wesentlichen immer an ausländerrechtlichen Petitionen entzündet. Inzwischen ist auch aufseiten der Mehrheit im Petitionsausschuss durchaus eine differenziertere Betrachtungsweise eingekehrt. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in meiner ersten Legislaturperiode in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit einmal einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst hätten. In der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode ist das bereits passiert. Wir haben zwar nur einmal einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst, wir haben aber auch Würdigungsbeschlüsse gefasst und haben in mehreren Fällen ein Bleiberecht ermöglicht. Aus unserer Sicht ist das noch unzureichend, aber immerhin etwas.
Jetzt komme ich zu meiner ersten kritischen Anmerkung, was die Mehrheit des Hauses betrifft. Wir fordern seit geraumer Zeit die Einrichtung einer Härtefallkommission, um ganz besonderen ausländerrechtlichen Fällen in positiver Weise abhelfen zu können. Obwohl es zwischendurch einmal anders aussah, wird das von der Mehrheits
fraktion immer noch gescheut. Insbesondere wird zwischen der Härtefallkommission und dem Petitionsausschuss ein Konfl iktpotenzial gesehen. Ich habe diese Bedenken nicht. Ich meine, dass es einige ganz besondere Fälle gibt.Der Herr Vorsitzende hat ja in seinem Beitrag selbst auf einen solchen besonderen Fall hingewiesen, nämlich auf den Angehörigen der chinesischen Falun Gong Sekte, der das Land verlassen musste. Wir waren der Meinung, dass diese Petition hätte berücksichtigt werden müssen. Die Mehrheit war anderer Auffassung. Der gute Mann befi ndet sich inzwischen in China im Arbeitslager. Auch darauf ist hingewiesen worden. Meine Damen und Herren, Sie können von uns nicht verlangen, dass wir die Hand zur Abschiebung eines Falun Gong Angehörigen heben, wenn wir doch wissen, dass er sofort nach der Ankunft in China in einem Arbeitslager verschwindet. Das können Sie von uns nicht verlangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, dass nur etwa 1,7 % der Petitionen berücksichtigt werden. Mich ärgert fast ein klein wenig, dass es im Petitionsausschuss selbst mit 0,9 % sogar noch weniger Petitionen sind. Ich habe den Eindruck, als würden es die Vertreter der Staatsregierung geradezu als Teufelszeug empfi nden, wenn der Petitionsausschuss einmal einen Berücksichtigungsbeschluss fasst; etwas Schlimmeres kann man ihnen offensichtlich gar nicht antun. Ich meine, bei uns muss ein Umdenken stattfi nden, wenn wir auch – das muss ich zugeben – in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren das eine oder andere Mal mit einem Würdigungsbeschluss etwas erreicht haben oder dem Erledigungsbeschluss eine Maßgabe hinzugefügt haben. Ich gebe unserem Vorsitzenden insofern Recht: Für die Bürger ist nur wichtig, was unter dem Strich herauskommt – auf welchem formalen Weg wir dazu kommen, ist eine andere Sache.
Ich darf auch auf folgenden Vorgang hinweisen. Wir hatten in einer Baurechtsangelegenheit einen Würdigungsbeschluss gefasst, obwohl wir ganz deutlich gesagt haben, dass der betreffenden Familie zum Baurecht verholfen werden muss. Nach einem Ortstermin haben wir aber nur einen Würdigungsbeschluss gefasst. Was hört man jetzt aber vonseiten der Regierung von Oberbayern? – Dieser Beschluss war viel zu milde; das ist nur ein Würdigungsbeschluss, und wir sind nicht bereit, ihm zu folgen; etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Landtag Berücksichtigung beschlossen hätte. Das lasse ich mir, ehrlich gesagt, von der Regierung von Oberbayern nur äußerst ungern vorhalten. Das wird dazu führen, dass wir künftig eben häufi ger auf einen Berücksichtigungsbeschluss bestehen werden.
Ich weiß, wenn wir uns in der Sache einig sind, dass das die CSU-Kollegen genauso ärgert, weil sie sich dann oftmals gegen die eigene Staatsregierung nicht durchsetzen können. Im Interesse der Bürger ist dies eigentlich ärgerlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch aufpassen, dass wir – gerade in Fragen des Bau
rechtes – die Grundsätze der Gleichbehandlung einhalten. Folgendes ist passiert – das ist noch gar nicht so lange her –: Im Dezember haben wir bei Enthaltung der SPD einen Berücksichtigungsbeschluss zu einem privilegierten Bauvorhaben gefasst, und zwar gegen den Willen der Gemeinde. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Der Landtag hat daraufhin einen Berücksichtigungsbeschluss gefasst, obwohl unmittelbar an die landwirtschaftlichen Gebäude angrenzend ein Wohnhaus vorhanden war, das der Petent vermietet hatte. Jetzt, aktuell haben wir wieder eine ähnliche Petition. Dazu gibt es eine ablehnende Stellungnahme der Staatsregierung. Ein Nebenerwerbslandwirt will auch ein neues Betriebsleiterhaus errichten. Das wird ihm mit der Begründung verweigert, er hätte ja in dem Haus, in dem die Austrägler wohnen, im Obergeschoss noch eine Wohnung frei, die derzeit vermietet ist. Man kann nicht dem einen unter Hinweis auf eine vermietete kleinere Wohnung etwas verweigern, was man einem anderen, der ein ganzes Haus vermietet hat, zugestanden hat. Das, meine Damen und Herren, glaube ich, ist mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mich überkommt manchmal ein ungutes Gefühl bei der Behandlung von Petitionen aus dem Strafvollzug. Wir haben bei solchen Petitionen nicht einen einzigen Berücksichtigungsbeschluss, Würdigungsbeschluss oder Materialbeschluss gefasst. In den Stellungnahmen der Staatsregierung heißt es in schöner Regelmäßigkeit – man kann darauf wetten, dass das darin steht –, dass sich aus der Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt, die eingeholt wurde, ergibt, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Bei der Vielzahl der Petitionen aus dem Strafvollzug kann ich das einfach nicht ganz nachvollziehen. Was die Gefangenen beklagen, ist nicht alles an den Haaren herbeigezogen.
Ich verstehe unsere Aufgabe im Petitionsausschuss auch als kleinen, sicher bescheidenen Beitrag, für einen menschenwürdigen Strafvollzug zu sorgen.
Ich hätte deswegen gern bessere Möglichkeiten, solchen Beschwerden nachzugehen. Vielleicht wäre ein Weg dazu, dass wir uns enger mit den Gefängnisbeiräten kurzschließen, um dann konkreten Beschwerden nachzugehen. Ich habe einen Hinweis darauf, dass vielleicht doch die eine oder andere Beschwerde berechtigt ist: Es gibt in Bayern große Strafanstalten, von denen wir so gut wie keine Petitionen erhalten. Es gibt aber auch Anstalten, aus denen sehr viele Petitionen kommen. Das kann doch nicht nur an den Gefangenen liegen. Das muss doch auch an der Strafanstalt selbst liegen. Dieser Frage würde ich gerne weiter nachgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahl der Ortstermine wurde schon angesprochen. Seitens des Vorsitzenden gibt es das Bestreben, die Zahl der Ortstermine zu verringern. Ich glaube, dass 65 Ortstermine in zweieinhalb Jahren nicht übertrieben viel sind. Ich halte es auch für keinen gleichwertigen Ersatz, kleinere Ortstermine durchzuführen. Sinn der Ortstermine ist es nämlich nicht, sich die Sache vor Ort anzusehen und zu schauen, ob es
passt oder nicht. Sinn der Ortstermine ist, dass einmal alle Beteiligten zusammenkommen und sich an einen Tisch setzen. In Bayern gibt es das Sprichwort: Des miteinander reden macht d’Sach aus. Das ist das eigentlich Wertvolle an den Ortsterminen. Wir haben schon sehr viel Positives für die Bürger erreicht, und zwar im Einvernehmen mit der Staatsregierung und den örtlichen Behörden.
Ich meine deshalb, wir sollten verantwortungsvoll mit dem Instrument der Ortstermine umgehen. Ich kann mich während meiner acht Jahre an einen unsinnigen Ortstermin erinnern. Das war jedoch nur einer von 50. Das ist zu verschmerzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte noch kurz zur Fortentwicklung des Petitionsrechts Stellung nehmen. Wir haben gerade eine Novellierung des Petitionsgesetzes in Arbeit. Bestandteil unseres Vorschlages wäre es auch gewesen, E-Mail-Petitionen zu vereinfachen. Wir halten es für einen Unsinn, diese Petitionen mit der Bitte zurückzuschicken, sie noch einmal in Papierform einzureichen und zu unterschreiben. Das moderne Medium Internet sollte auch für Petitionen genutzt werden können. Wir sollten es aber nicht nur ermöglichen, E-Mail-Petitionen einzureichen. Die Möglichkeiten des Internets gehen weit darüber hinaus. Das muss noch wesentlich stärker berücksichtigt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich möchte am Schluss meines Redebeitrags den Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss Dank sagen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unserem Ausschussbetreuer, Herrn Klotz. Ich bedanke mich außerdem bei Herrn Miller und schließe in diesen Dank alle Mitarbeiter des Landtagsamtes ein, die sich in anderen Ausschüssen mit Petitionen befassen. Hier herrscht eine menschlich sehr angenehme Zusammenarbeit. Es ist jederzeit fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und Hilfsbereitschaft zu spüren. Dafür meinen herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, das Unternehmen Eon an den Kosten des Hochwasserschutzes bzw. der Absiedelung von Hochwasseropfern zu beteiligen, und ist sie bereit, auf das Unternehmen einzuwirken, um eine Kostenbeteiligung zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Nutzen, den Eon aus dem Bau von Staustufen und anderen Regulierungsmaßnahmen an bayerischen Flüssen zieht, durch die sich die Hochwassersituation für viele Ortschaften verschärft hat?
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben eingeräumt, dass es stromabwärts durch derartige Stauseen durchaus zu negativen Folgen kommen kann und dass dann durch Deichbaumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen für einen verbesserten Schutz gesorgt werden sollte. Wenn ein Deichbau nicht infrage kommt, aber objektiv gesehen Ortschaften, die in solchen Gebieten liegen, gerade in den letzten Jahren immer wieder unter schlimmen Hochwasserereignissen zu leiden haben, müsste das dann nicht zu einem Umdenken führen, dass man gemeinsam mit den Betreibern der Staustufen versucht, eine Verbesserung der
Situation für die Menschen zu erreichen, und sei es, dass man Mittel zur Verfügung stellt?
Herr Staatssekretär, welche Verpfl ichtungen seitens des Freistaats ergeben sich gegenüber der Familie Z. in Moos, Gemeinde Burgheim, aus der vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erteilten Baugenehmigung für deren Haus, in der ausdrücklich festgestellt wurde, dass das zu bebauende Grundstück hochwasserfrei ist?
Herr Staatssekretär, wenn wir davon ausgehen, dass es dieses Gutachten gibt – ich selbst habe die Formulierung schwarz auf weiß in dem Baugenehmigungsbescheid gesehen, ich werde mir den Bescheid auch noch mal besorgen und Ihnen zukommen lassen –, wenn wir also davon ausgehen, dass das Gutachten richtig ist und das Wasserwirtschaftsamt damals eingeschaltet war, frage ich Sie, welche Ereignisse haben aus Sicht der Staatsregierung dazu geführt, dass das Grundstück heute nicht mehr hochwasserfrei ist, zumal in den letzten sechs Jahren die ganze Ortschaft erheblich von Hochwasser betroffen war?
Herr Staatssekretär, halten Sie es für denkbar, dass durch Hochwasserschutzmaßnahmen, die weiter stromaufwärts an der Donau durchgeführt wurden und die dort liegenden Ortschaften vor Hochwasser schützen, dazu führen, dass stromabwärts, wo ein derartiger Schutz noch nicht vorhanden ist, die Hochwasserereignisse umso stärker sind?
Herr Staatssekretär, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Festlegung, dass das Grundstück hochwasserfrei ist, höchstens in einem Gutachten enthalten sein kann. Glauben Sie nicht, dass, auch wenn es für die Baugenehmigung rechtlich nicht bindend ist, dennoch eine politisch-moralische Verpfl ichtung besteht, wenn man die Bürger sozusagen schon in Sicherheit gewiegt hat, verstärkt etwas für die spezielle Problematik dieses Hochwasserdorfes Moos zu tun?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Kollege Alexander König noch da ist. Müssen Sie heute gar nicht zum Zug, Herr König? Ich kann mich noch gut an die eindrucksvolle Debatte vor Jahresfrist erinnern, als Sie zuerst ans Rednerpult und dann zum Zug gestürmt sind und zwischendurch noch den Satz gesagt haben, die CSU habe keine Position und deswegen könnten Sie dem Antrag nicht zustimmen und außerdem müssten Sie jetzt zum Zug. Das war schon eine mehr als angemessene Behandlung dieses schwierigen Themas. Ich hoffe aber, dass wir heute schon einen Schritt weiter sind. Die gesetzlichen Grundlagen – das wissen wir – sind geschaffen und es wird höchste Zeit, dass wir hier in Bayern Vollzug melden.
Ich möchte noch einmal ganz kurz in Erinnerung rufen, um welche Menschen es eigentlich geht. Da ist die Familie mit drei Kindern aus einem Bürgerkriegsgebiet, seit 12 Jahren in Bayern, bestens integriert, die Kinder gehen in die Schule und sind sauber erzogene Schüler, die Eltern arbeiten fl eißig und haben unter Umständen noch nie Sozialhilfe bezogen, sind in ihre örtliche Gemeinschaft integriert. Der CSU-Bürgermeister wendet sich an den Landtag und fordert, die Familie müsse dableiben, die Frauen-Union organisiert Petitionen mit 1200 Unterschriften und fordert, die Familie müsse dableiben. Dann wird die Angelegenheit im Petitionsausschuss behandelt und die lapidare Aussage heißt: Wir haben leider keine gesetzliche Möglichkeit.
Oder: das junge Mädchen, nach zehn Jahren Aufenthalt in Deutschland, in Bayern, inzwischen eine junge Frau, als minderjähriges Kind alleine aus Äthiopien in unser Land eingereist, auch gut integriert. Der Arbeitgeber setzt sich vehement für sie ein, die Nachbarn setzen sich vehement für sie ein. Die Antwort im Petitionsausschuss: Es fehlt leider die gesetzliche Grundlage. Oder der Angehörige – es ist gerade kurz angesprochen worden – der Falun Gong-Sekte für den sich viele in Bayern einsetzen und für den keine gesetzliche Grundlage für eine Abhilfe gesehen wird, befi ndet sich jetzt wieder in China, und zwar in einem Arbeitslager, in das er gesteckt wurde, kaum dass er den Fuß auf chinesischen Boden gesetzt hatte.
Ich vergesse auch nicht Ihre Krokodilstränen in Bezug auf die humanitäre Seite dieses Falles. Sie betonen immer ausdrücklich, Sie sähen die menschliche Tragweite und es wäre Ihnen ein Anliegen, diesen Menschen zu helfen, aber leider könnten Sie das nicht, weil es keine gesetzliche Grundlage – früher im Ausländergesetz jetzt im Aufenthaltsgesetz – gebe. Wenn es mehr ist als Heuchelei, dann müssten Sie doch bitte jetzt, nachdem wir in anderen Bundesländern praktische Erfahrungen mit Härtefallkom
mission haben, sagen: Es ist höchste Zeit, das zu machen.
Ich weiß auch, dass Sie, Herr Minister Beckstein in der Diskussion über das Aufenthaltsgesetz gesagt haben, Sie sähen in einem ganz bestimmten Punkt einen Handlungsbedarf, nämlich bei Härtefällen. Auch Sie haben die menschliche Tragweite dieser Fälle erkannt. Dann kann es doch nur diese eine Konsequenz geben, schleunigst diese Härtefallkommission ins Leben zu rufen.
Ich weiß, dass daran im Innenministerium seit Wochen und Monaten gearbeitet wird. Ich möchte nicht behaupten, dass fi eberhaft daran gearbeitet wird, aber es wird daran gearbeitet. Herr Staatsminister Dr. Beckstein, es wäre schön, wenn Sie nachher am Rednerpult sagen würden: Jawohl, wir sind soweit. Wir können diese Härtefallkommission ins Leben rufen. Bei der Ausgestaltung wird es sicher Gesprächsbedarf geben. Sie wissen aber, dass dafür eine einfache Verordnung genügt.
Ich kann Ihre Bedenken bezüglich der Rechte der Bürger, den Petitionsausschuss anzurufen, nicht ganz nachvollziehen. Nach meiner Auffassung bleibt das Petitionsrecht der Bürger unberührt. Dieses Recht kann man ihnen nicht nehmen. Sie können den Petitionsausschuss anrufen, wann immer sie wollen. Deswegen meine ich, dass Sie einen Popanz aufbauen, indem Sie sagen, dass dies nicht vereinbar sei und noch geprüft werden müsste. Sie schieben hier ein Argument vor, um die ganze Sache zu verzögern. Angesichts der menschlichen Tragweite dieser Thematik ist das kein angemessenes Verhalten.
Ich meine, es ist allerhöchste Zeit. Wir werden Ihrem Antrag – obwohl ein Berichtsantrag heute, am 16. Februar 2006, eigentlich nicht mehr angemessen ist – zustimmen. Wir haben nichts dagegen, wenn alsbald über die Erfahrungen der anderen Bundesländer mit Härtefallkommissionen berichtet wird.
Wir hätten jedoch die herzliche Bitte, dass Sie Ihrerseits unserem Antrag zustimmen, es sei denn, Herr Staatsminister Dr. Beckstein würde am heutigen Tage erklären, dass er eine Härtefallkommission einsetzen wolle. Darüber würde ich mich sehr freuen. Ich würde auch nicht sagen, dass Sie unter dem Druck der Opposition etwas schneller in die Gänge gekommen seien, als zunächst erhofft. Im Interesse der Sache würde ich eine solche Erklärung sehr begrüßen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über Menschen, die in Nöten sind, und deren Schicksale. Diese Menschen sind zum Teil seit zehn, fünfzehn und mehr Jahren hier. Diese Personen sind voll integriert und akzeptiert, und sie stehen auf eigenen Füßen, haben aber doch das riesige Problem, dass ihr Aufenthalt nicht gesichert ist. In dieser Situation gab es nun in Hessen eine Initiative, die in der Sitzung der Innenministerkonferenz vergangene Woche leider gescheitert ist. Bayern hätte da zusammen mit Hessen die Gelegenheit gehabt, wenn Sie dieser Initiative zugestimmt hätten, wieder einmal vorne zu sein. Sie sind doch immer so gerne vorne. Hier hätten Sie einmal die Möglichkeit gehabt, in Sachen Menschlichkeit vorne zu sein.
Leider haben Sie diese Möglichkeit nicht genutzt.
Es lohnt sich jedoch ein kritischer Blick auf den uns vorliegenden Antrag, sofern er nicht sowieso schon – zumindest in Bezug auf den Bericht durch die Erklärungen des Herrn Staatsministers – erledigt ist.
In Punkt 1 des Antrags wollen Sie wissen, was den Herrn Staatsminister dazu bewogen hat, bei der Innenministerkonferenz dem Vorstoß Hessens nicht zu folgen. Die GRÜNEN haben in ihrem Antrag nicht gerade die schärfste Waffe im parlamentarischern Betrieb angewandt. Ich betone das ausdrücklich vor dem Hintergrund unserer Diskussion in der letzten Plenarsitzung vor 14 Tagen. Da haben wir nämlich einen konkreten Antrag gestellt in der Hoffnung, dass, wenn der Bayerische Landtag zustimmt, dies auch das Verhalten des Herrn Innenministers bei der Innenministerkonferenz beeinfl usst. Wir haben einen konkreten Vorschlag darüber gemacht, wie ein Bleiberecht eingeräumt werden kann. Die GRÜNEN haben, wenn ich mich recht erinnere, diesem konkreten Antrag nicht zugestimmt,
stellen aber nun, 14 Tage später, einen Berichtsantrag.
In Punkt 2 wollen Sie von der Landesregierung wissen, was sie unternommen hat oder noch zu unternehmen gedenkt, um hier eine Regelung zu schaffen. Wir sind doch hier nicht in der Fragestunde des Bayerischen Landtags, sondern behandeln den Tagesordnungspunkt „Dringlichkeitsanträge“.
Ein Dringlichkeitsantrag sollte Lösungen unterbreiten, aber nicht Fragen stellen.
Nachdem unser Antrag vor 14 Tagen leider abgelehnt wurde, möchte ich eine konkrete Anregung geben. Es ist gut, wenn nun als Konsequenz aus der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die im nächsten Jahr nach Lösungen sucht. Aber wir stehen auch im Petitionsausschuss natürlich in diesen Fragen immer wieder vor Problemen. Deswegen meine ich, ist es überfällig, was der Bayerische Landtag zu Beginn dieses Jahres leider Gottes abgelehnt hat, nämlich eine Härtefallkommission einzurichten.
Das wäre doch die eigentliche Konsequenz aus dem Scheitern der Innenministerkonferenz.
Dieser Antrag ist leider Gottes nicht viel mehr als weiße Salbe. Der entscheidende Satz steht eigentlich in der Begründung: „Es ist aus humanitären Gründen dringend erforderlich, schon lange hier zumeist mit Kindern lebenden Flüchtlingen eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.“ Diesen Satz kann man voll und ganz unterschreiben. Dieser Satz ist richtig, aber es gilt, daraus auch die richtige Konsequenz zu ziehen, aber die Konsequenz kann nicht sein, immer weiter Fragen zu stellen.
Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten, laden Sie aber herzlich ein, einen konkreten Antrag zu stellen, für den Sie dann sicher unsere Zustimmung erhalten können.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Wie beurteilt die Staatsregierung das Verhalten des Kultusministeriums, das dem Lehrer Robert B. einen nach der Urlaubsverordnung möglichen Sonderurlaub für staatspolitische Zwecke verweigert hat, obwohl der Beamte auf Vorschlag des Bayerischen Fußballverbands von der Staatskanzlei zur Teilnahme an einer Delegationsreise in die chinesische Partnerprovinz Bayerns, Guangdong, eingeladen worden war?
Herr Staatssekretär, hat das Kultusministerium in dieser Frage Rücksprache mit der Staatskanzlei genommen?
Herr Staatssekretär, Sie scheinen die Motivation für meine Frage missverstanden zu haben.
Ich habe eine weitere Zusatzfrage: Trifft es zu, dass sich der Herr Staatsminister persönlich mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt und den Schulrat aufgefordert hat, die Dienstbefreiung nicht zu gewähren?
Herr Staatssekretär, ich muss meine Frage präzisieren. Ich wollte wissen, ob der Kultusminister interveniert hat. Wenn Sie es nicht wissen, dann sagen Sie eben, dass Sie es nicht wissen.
Frau Präsidentin, diese Namensverwechselung hat mich bei einer Landtagswahl schon einmal 371 Stimmen gekostet. Zu diesem Zeitpunkt hatten mir dann 16 Stimmen zum Einzug in den Landtag gefehlt. Deswegen bin ich da etwas empfindlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem unser Plenarsaal noch einigermaßen gut gefüllt ist, empfehle ich Ihnen, gleich dazubleiben und eventuell die Kolleginnen und Kollegen, die noch draußen sind, hereinzuholen, weil wir nämlich auch zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragen.
Unter Umständen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich ausdrücklich, dass auch der geschätzte Herr Kollege König da ist und heute offensichtlich nicht zum Zug muss, sodass wir uns dann mit der gebotenen Ernsthaftigkeit mit diesem Thema auseinander setzen können.