Protocol of the Session on November 1, 2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf dient der Ratifizierung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Die genannten sechs Länder haben im Jahr 1997 einen Staatsvertrag über das Gemeinsa

me Krebsregister beschlossen. Sie kamen damit der Verpflichtung aus dem Krebsregistergesetz des Bundes nach, epidemiologische Krebsregister zu errichten.

Das Gemeinsame Krebsregister in Berlin ist das epidemiologische Krebsregister der sechs an dem Staatsvertrag beteiligten Länder. Aufgabe dieser Krebsregister ist es, bevölkerungsbezogen das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von Krebserkrankungen zu beobachten und insbesondere statistisch auszuwerten. Seit der ersten Änderung dieses Vertrags im Jahr 2006 hat sich weiterer Änderungsbedarf ergeben. Diesen umzusetzen dient der nach der Unterrichtung des Landtags nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen am 2. Mai 2017 unterzeichnete Zweite Änderungsstaatsvertrag. Der Änderungsbedarf ergibt sich zum einen aus dem Bundeskrebsregisterdatengesetz vom 10. August 2009, das den epidemiologischen Krebsregistern der Länder Aufgaben zuweist, die landesgesetzlicher Regelungen bedürfen. Des Weiteren ist eine Kooperationsvereinbarung des Deutschen Kinderkrebsregisters zum retrospektiven Datenaustausch mit dem Gemeinsamen Krebsregister in Vorbereitung. Für den geplanten Datenaustausch bedarf es ergänzender Regelungen in dem Staatsvertrag.

Schließlich sieht das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz vom 3. April 2013 einige neue Aufgaben für die Krebsregister der Länder vor. Der mit diesem Gesetz eingefügte neue § 65c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verpflichtet die Länder zur Einrichtung klinischer Krebsregister auf Landesebene. Die hierfür erforderlichen landesrechtlichen Bestimmungen enthält der Ihnen ebenfalls heute in der Drucksache 6/4649 vorgelegte Entwurf eines Thüringer Krebsregistergesetzes.

Aufgabe der klinischen Krebsregister ist es im Gegensatz zu den epidemiologischen Krebsregistern, personenbezogen möglichst vollzählig und vollständig die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich diagnostizierten Krebsneuerkrankungen zu registrieren. Durch die Auswertung der dabei gewonnenen Daten soll die onkologische Versorgung verbessert werden. Hierfür bedarf es auch eines Abgleichs mit den in den zuständigen Stellen der Länder vorhandenen Meldedaten. Diesen Abgleich soll, um Synergien zu nutzen, das gemeinsame Krebsregister übernehmen. Aufseiten des Landes wird in Absprache mit dem Thüringer Finanzministerium und dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales der Meldedatenabgleich durch das Thüringer Landesrechenzentrum realisiert werden.

In vier Ländern ist der Staatsvertrag bereits ratifiziert worden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die erste Beratung zum Gesetzentwurf und rufe die zweite Beratung zum Gesetzentwurf auf. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das kann ich auch nicht erkennen.

Damit schließe ich die zweite Beratung zum Gesetzentwurf und wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/4612 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen aus dem Hause und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Solche kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in Drucksache 6/4612 in zweiter Beratung angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Abgeordneten des Hauses. Zur Sicherheit: Gegenstimmen? Stimmenenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf mit den anwesenden Stimmen des Hauses angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zur Förderung von Gewaltschutzräumen und zur Prävention gegen häusliche Gewalt Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4655 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Damit eröffne ich die Beratung. Hier hat sich Abgeordnete Herold zu Wort gemeldet. Gibt es weitere Wortmeldungen?

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Da müs- sen Sie gucken, wir haben eine Wortmel- dung!)

Frau Holzapfel von der Fraktion der CDU hat sich zu Wort gemeldet. Bitte, Frau Holzapfel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, es ist nach wie vor notwendig, auf die Gewalt gegen Frauen insbesondere als Opfer häuslicher Gewalt öffentlich aufmerksam zu machen. Die Ächtung von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt gegen Frauen, mittlerweile auch gegen Männer, hat merklich Fortschritte gemacht. Trotzdem ist Gewalt

nach wie vor ein Thema, das im gesellschaftlichen Diskurs tabuisiert, verharmlost oder ignoriert wird. Dieser Gewalt vorzubeugen und von Gewalt betroffenen Frauen, Kindern und Männern Schutz und Hilfe zu bieten, ist Aufgabe, die der Staat wahrzunehmen hat.

Erstaunt bin ich in letzter Zeit über Veröffentlichungen in den Medien über sexuelle Übergriffe auf Schauspielerinnen, Schauspieler, Models, ja, selbst Politikerinnen sind offenbar Opfer sexueller Handlungsweisen. Wir haben in den vergangenen 20 Jahren in Thüringen ein gut funktionierendes Hilfesystem aus Frauenhäusern, Interventionsstellen, Hilfetelefonen und zahlreichen anderen Institutionen etabliert. Die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt wurden im Jahr 2002 und als Fortschreibung im Frühjahr 2006 im Kabinett beschlossen. Damit hat die Thüringer Landesregierung ein deutliches Zeichen gesetzt. Gewalt wird im familiären Bereich nicht akzeptiert, sondern zieht staatliche Sanktionen für den Täter bzw. für die Täterin nach sich. Die Opfer häuslicher Gewalt werden vor weiterer Gewalt geschützt. Allen Familienmitgliedern muss ein Leben ohne Gewalt ermöglicht werden.

Thüringen ist im Vergleich mit anderen Ländern mit der im Jahr 2008 in Kraft getretenen Thüringer Frauenhausförderverordnung zur Unterstützung von Frauenschutzeinrichtungen sehr gut aufgestellt. Danach werden die Frauenschutzeinrichtungen vom Land mit 1,0 VbE und Sachkosten kofinanziert, wenn die Kommune ihrerseits die Finanzierung von einer VbE in einer Leistungsvereinbarung mit der Frauenschutzeinrichtung sicherstellt. Rechtsgrundlage dieser Förderung ist das Thüringer Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Förderung von Frauenhäusern. Allen Opfern häuslicher Gewalt stehen die vier Interventionsstellen des Landes zur Verfügung. Interventionsstellen stellen eine Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt dar. Sie arbeiten proaktiv und bieten allen Opfergruppen, egal ob weiblichen oder männlichen Opfern, eine schnelle psychosoziale und rechtliche Kurzzeitberatung. Derzeit gibt es außerdem ein Pilotprojekt für den Umgang mit männlichen Opfern häuslicher Gewalt, Projekt „A4“. Im Rahmen dieses Projekts soll geklärt werden, wie Zugänge zu Hilfen für Betroffene sinnvoll gestaltet werden können, welche Bedarfe innerhalb der Zielgruppe bestehen und ob vorhandene Beratungsstrukturen sinnvoll und nutzbar sind. Die Ergebnisse des Projekts werden im Frühjahr 2018 erwartet. Für die CDU-Fraktion ist der Schutz aller Opfer häuslicher Gewalt ein wichtiges Anliegen, seien es Männer oder Frauen. Aus diesem Grund unterstützen wir das Pilotprojekt „A4“. Über die Notwendigkeit von Veränderungen des derzeitigen Hilfesystems muss gegebenenfalls nach Abschluss dieses Projekts und der entspre

chenden Auswertung nachgedacht und gehandelt werden. Zu diesem Zweck über eine Novelle des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern nachzudenken bzw. eine neue gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, ist deutlich verfrüht. Aus diesem Grund lehnen wir das Ansinnen/den Antrag der AfD ab. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Herold, Fraktion der AfD, das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, immer wieder werden Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Viele denken heutzutage dabei nur an Frauen oder zunächst an Frauen. Manche denken mit einem Tunnelblick so sehr an Frauen, dass sie alle anderen möglichen Opfer völlig aus dem Blick verlieren und bisher noch nie irgendwas dafür getan haben, diesen Opfern zu helfen, außer merkwürdige und wahrheitswidrige Pressemeldungen in die Welt zu setzen.

(Beifall AfD)

Mit dem hier von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Förderung von Gewaltschutzräumen und der Prävention von häuslicher Gewalt greifen wir ein Thema auf, das von höchster Relevanz ist, dabei aber seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten von den Altparteien, und da besonders im linken Lager, einseitig parteiisch und fachlich völlig unzureichend behandelt wird.

(Beifall AfD)

Spätestens seit dem Ende des Ersten Weltkriegs mit Millionen von Toten, meist männlichen Geschlechts, befindet sich die Familie in Deutschland und Europa in der Dauerkrise.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was?)

Verstärkt wurde diese Entwicklung durch Verlauf und Ende des Zweiten Weltkriegs und die im 20. Jahrhundert oft hart und mit Gewalt gegen das Leben geführten ideologischen Auseinandersetzungen. Dabei waren zwar häufig Männer die aktiven Täter, aber eben auch massenhaft Opfer. Viele Familien haben durch diese Ereignisse Väter, Brüder und Söhne verloren. Nicht wenige Familien wurden durch diesen Blutzoll und die daraus folgenden seelischen und sozialen Folgen dauerhaft dysfunktional. Und wenn Sie da drüben das lustig finden, lesen Sie Fachliteratur!

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ich finde es nicht lustig!)

Während sich nun die aufkommende Frauenrechtsbewegung intensiv mit den Bedürfnissen und Rechten von Frauen und Mädchen beschäftigte und dabei zumindest in unserer westlichen, christlich abendländisch geprägten Welt beachtliche Erfolge erzielen konnte, sind die Bedürfnisse und Probleme der Männer in der Gesellschaft und in den Familien sowohl im gesellschaftlichen Diskurs als auch im politischen Handeln immer mehr in den Hintergrund getreten. In Thüringen stellt sich die Situation so dar, dass wir seit Jahren in der Statistik einen ziemlich konstanten Anteil von etwa 20 Prozent bei den Opfern häuslicher und innerfamiliärer Gewalt haben, die dezidiert dem männlichen Geschlecht angehören, und zwar dem männlichen und keinem von den 59 anderen. Dabei handelt es sich immerhin um 500 bis 600 Opfer allein im Hellfeld der Polizeistatistik. Dunkelfeldstudien zu diesem Thema gibt es nicht. Der politische Wille zur Aufklärung begnügt sich hier mit Mutmaßungen über ein veraltetes Rollenverständnis der betroffenen Männer. Nur circa 11 Prozent der von häuslicher Gewalt betroffenen Männer werden durch Kriseninterventionsberatung überhaupt erreicht. Bei den Frauen beträgt dieser Anteil in den letzten Jahren konstant über 90 Prozent. Schon an dieser Stelle müsste dringend angesetzt werden, um zu ermitteln, warum so wenig männliche Gewaltopfer überhaupt eine qualifizierte Beratung bekommen. Der Hinweis auf das männliche Rollenverständnis, das Hilfsbedürftigkeit mit Schwäche und Versagen gleichsetzt, erscheint mir vollkommen unzureichend. Es ist meiner Meinung nach sehr unangebracht, den Opfern von Straftaten die Schuld am staatlichen Desinteresse zuzuschieben. Das staatliche Interesse am Schicksal männlicher Gewaltopfer erschöpft sich bisher in der befristeten Zuweisung von 60.600 Euro für ein Kleinforschungsprojekt, dass sich mit den Opfern innerfamiliärer und Beziehungsgewalt beschäftigen soll. Bezeichnenderweise hatte der Trägerverein mit einem rein weiblich dominierten Vorstand für dieses Vorhaben keinerlei personelle Ressourcen. Er musste dazu erst zwei Männer mit je einer halben Stelle einstellen. Diese Herren dürfen nun unter weiblicher Leitung erforschen, ob überhaupt und in welchem Umfang männliche Opfer innerfamiliärer Gewalt der staatlichen Zuwendung bedürfen.

Nun könnte sich die Landesregierung nach sorgfältigem Studium der Literatur zum Thema und der Kenntnisnahme erfolgreicher Initiativen zum Thema „Gewaltschutzwohnungen“ aus Leipzig, aus Berlin und aus Baden-Württemberg ersparen, an dieser Stelle das Rad noch einmal zu erfinden.

(Beifall AfD)

Auch könnte sich die Landesregierung bei ihrem eigenen Wort nehmen, das da hieß: Schon ein ein

(Abg. Holzapfel)

zelnes Diskriminierungsopfer rechtfertige und erfordere staatliches Handeln. Nichts anderes als Ungleichbehandlung, Vernachlässigung und Diskriminierung ist es, wenn es in Thüringen bisher keine den Frauenhäusern vergleichbaren Angebote für Männer gibt, die zum Schutz vor innerfamiliärer Gewalt, ausgeübt von wem auch immer, vorübergehend Schutz, Beratung und Hilfe in staatlich geführten und finanzierten Schutzräumen finden können. Männer in gewaltbelasteten Lebenssituationen haben bisher überhaupt keinerlei Optionen, die über private Hilfe oder Eigeninitiative hinausgehen.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch über- haupt nicht!)

Es gibt für Männer auch bei den Kommunen keinerlei offizielle Hilfsangebote. Sie sind auf Unterstützung im Freundeskreis,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Notquartiere auf eigene Rechnung oder den Bezug einer eigenen Wohnung angewiesen, sofern sie das finanziell bewältigen können. Familienväter werden damit oft gezwungen, ihre Kinder im Stich zu lassen, obwohl sie das überhaupt nicht möchten. Schutzwohnungen für Väter mit ihren Kindern, verbunden mit entsprechenden Hilfsangeboten, wären dort angebracht, wo mit Krisenintervention und therapeutischen Angeboten die Familien befriedet und damit erhalten werden könnten. Zerfallene Familien sind ja bekanntlich auch ein Armutsrisiko; nicht zuletzt entstehen daraus familienpolitische Folgekosten.

Diesen Risiken wollen wir mit unserem vorgelegten Gesetzentwurf begegnen und halten es auf Basis der jetzt schon bundesweit bekannten Datenlage für angebracht, in dem kommenden Haushalt genügend finanzielle Mittel einzustellen bzw. diese umzuwidmen, um den von Gewalt betroffenen Männern den ihnen nach dem Gebot der Gleichbehandlung zustehenden Schutz auch zukommen zu lassen. Da die Situation seit Jahren konstant ausreichende Opferzahlen nachweist, halten wir es hier für angebracht, hier nicht der üblichen Aufschieberitis mit Arbeitskreisen, Studiengruppen und runden Tischen zu folgen, sondern jetzt schon zu handeln, um eine weitere Verschlechterung der Lage der Opfer zu beenden. Die von uns geforderte Finanzierung dieser Vorhaben kann kostenneutral erfolgen, wenn die Landesregierung aufhört, gleichbehandlungswidrig Frauenzentren finanziell zu fördern. Diese Frauenzentren sollten genauso wie alle anderen eingetragenen Vereine behandelt werden mit allen rechtlichen, finanziellen Folgen, die eingetragene Vereine zu beachten haben. Eine einseitige Förderung dieser Frauenzentren bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Interessen und Bedürfnisse von Männern, die Opfer physischer oder strukturel

ler Gewalt in häuslichen Beziehungen geworden sind, ist weder zeitgemäß noch fair

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wissen Sie denn überhaupt, was ein Frauen- zentrum ist?)

noch entspricht sie dem Gleichheitsgedanken. Frauenyogagruppen sind genauso viel oder wenig förderwürdig wie der Karnevalsverein mit seinem Männerballett oder der Verein für Scheidungsväter. Mit der Schaffung von Gewaltschutzräumen wollen wir ein gesellschaftliches Zeichen setzen. Der Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt darf nicht davon abhängig sein, wie viele Personen sich in der Vergangenheit um Hilfe bemüht haben. Er muss neutral und chancengleich für alle Opfer von Gewalt gewährleistet werden. Genau das tut das bestehende Gesetz zur Chancengleichheit nicht. Darum bitten wir um eine konstruktive Debatte im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie im Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort hat jetzt Abgeordnete Stange von der Fraktion Die Linke.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will Ihnen keine Illusion vorgaukeln, der konstruktiven Debatte sowohl im Gleichstellungsausschuss als auch im Sozialausschuss werden wir uns natürlich verweigern. Das sage ich eindeutig, und zwar mit einer intensiven Begründung.

(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Was für eine Überraschung!)

Frau Herold, ich habe mir die Mühe gemacht und habe in das Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl hineingeschaut. Das ist einfach gruselig. Da sehe ich und lese ich eine rückwärtsgewandte Frauen- und Familienpolitik manifestiert.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gott sei Dank!)

Die kann man nicht noch in Form eines solchen Gesetzentwurfs im Ausschuss beraten.