Wenn ich über die Beißstatistik und die Zahlen rede, dann ist es so, dass wir dabei dann auch nur von den sachgemäß angemeldeten Hunden reden. Das sind die mit den zumindest zum größten Teil verantwortungsvollen Halterinnen und Haltern, mit den Halterinnen und Haltern, die ihren Hund kennen und mit ihm umzugehen wissen, die ihn so sozialisiert haben, dass er eben nicht gefährlich ist, Herr Kellner. Das sind auch die, die fast klaglos diese exorbitant hohen Hundesteuern bezahlen, weil sie nämlich Tierfreunde und -freundinnen sind, weil sie den Hund als ein Familienwesen und nicht wie im Gesetz als Sache behandeln, und, Herr Kellner, das sind auch die, die die Kosten für den Wesenstest in Kauf nehmen werden. Und das sind auch die Hundehalterinnen und -halter, die den Wesenstest bestehen werden und damit ganz praktisch nachweisen, dass diese Rasseliste ein falsches Instrument ist.
Meine Damen und Herren, wir reden mit dem Gesetzentwurf leider nicht von Halterinnen und Haltern, die sich Hunde anschaffen, ohne die dafür nötige Sachkunde mitzubringen, beispielsweise Menschen, die sich einen Labrador-Retriever in die Familie holen, weil er als sehr kinderlieb und familienfreundlich bekannt ist, die aber seine richtige Sozialisation mit Menschen und Tieren vernachlässigen, die in der Erziehung ihres Hundes nicht konsequent sind, weil er ja so freundlich guckt und immer schön mit dem Schwanz wedelt, die dem Bedürfnis des Hundes nach Bewegung und Beschäftigung nicht gerecht werden und sich dann wundern, wenn der Hund eben nicht als Familienhund funktioniert und möglicherweise aggressiv wird. Auch Labrador-Retriever sind in der Beißstatistik ganz weit oben. Die Interessengemeinschaft der berufenen Sachverständigen formuliert als Grundsatz – das will ich auch noch einmal zitieren –: „Im allgemeinen Umgang und Handling der Hunde (unabhängig von der Rassezugehörigkeit) muss es immer auch um die physische und psychische Befähigung und die Forderung an den Hundehalter und Führer gehen, sodass der benannte Hund innerhalb und/oder außerhalb seines eingefriedeten Besitztums jederzeit so geführt und beaufsichtigt werden muss/sollte, dass Menschen, andere Tiere oder Sachen nicht verletzt oder anderweitig geschädigt werden können. Für die Haltung, das Führen von Hunden in der Öffentlichkeit (aller Rassen und/oder Mischlinge) befürworten die Thüringer Sachverständigen die Einführung eines sogenannten ‚Hundeführerscheins‘ für alle Hundehalter.“
Dem kann sich, meine Damen und Herren, die Linksfraktion anschließen und dies würden wir auch gern im zuständigen Innenausschuss beraten und zu der vorgeschlagenen Anhörung möglicherweise neben den Sachverständigen auch Vertreterinnen der niedersächsischen und/oder der schleswig-holsteinischen Landesregierungen einladen, die erst vor wenigen Jahren den Hundeführerschein eingeführt haben.
Meine Damen und Herren, die Linksfraktion bleibt dabei: Das Problem ist am oberen Ende der Leine. Gefährliche Hunde werden durch Menschen gemacht. Es sind die Menschen, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Halterkunde und Sachverstand im Umgang mit ihren Hunden vorbeugen und abwehren können. Ein Gesetz, welches dies regelt, wäre nicht nur ein sicherheitspolitisches Instrument, sondern es diente auch dem in § 1 des Tierschutzgesetzes formulierten Tierwohl. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, im Juni 2000 wird ein Kind in Hamburg von zwei Hunden des unter anderem wegen Waffenbesitzes und schwerer Körperverletzung vorbestraften Ibrahim Külünk, 26 Jahre, getötet. Külünk war im April innerhalb von acht Tagen dreimal angezeigt worden, weil sein Pittbull andere Hunde angegriffen hat. Das Bezirksamt Hamburg und der zuständige Amtstierarzt beschließen daraufhin einen Maulkorb- und Leinenzwang für den Hund und wollen den Bescheid schriftlich zustellen, was aber daran scheitert, dass ihnen der genaue Wohnort des Hundehalters nicht bekannt ist. Also unternehmen sie nichts. Hätte man damals bestehende Gesetze angewandt, hätte das Unglück verhindert werden können. Da bekommt der Begriff „Schreibtischtäter“ eine ganz neue, traurige Qualität. 48 Stunden, nachdem die Hunde den Jungen getötet haben, beschließt Hamburg eine neue Hundeverordnung. Die Boulevardpresse nimmt dies zum Anlass, um eine noch nie dagewesene Hetzkampagne gegen sogenannte Kampfhunde zu starten. Populistisch sind sich Politiker jeder Couleur seltsam einig und übertrumpfen sich mit Superlativen. „Wilde Bestien wie Tiger und Löwen“ werden da an der Leine geführt. „Zwei Tonnen Beißkraft“ usw. hörte man tagtäglich. Auch willkürlich gewählte Rassen, zum Beispiel gar nicht existierende Rassen wie dieser Kettenhund, also Bandog, oder diese „Köterrasse“ von Malik Karabu
lut, oder Hunde, die so verbreitet sind wie Indianer auf der Schwäbischen Alb, zum Beispiel der Tosa Inu, geraten ins Kreuzfeuer. Die Politiker und die Presse schüren die Angst der Bevölkerung derart, dass es zu Übergriffen gegen Hundehalter und Hunde kommt. Elf Tage nach Volkans Tod gehen drei Männer mit Eisenstangen auf einen 21-Jährigen und dessen maulkorbtragenden American Staffordshire los.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was haben wir heute? Wir haben ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tiergefahren. Sie alle haben es in den letzten Jahren mitbekommen, dass es eine große Diskussion über die Gefährlichkeit dieser Rasseliste-Hunde gibt. Beide Fronten stehen sich verhärtet gegenüber und sind nicht bereit, aufeinander zuzugehen. Auch uns als AfDFraktion erreichen mehrmals im Monat E-Mails und Briefe von Menschen, die der einen oder anderen Seite angehören. Nach zahlreichen Gesprächen mit Hundeverbänden, Tierärzten, Bürgerinitiativen und besorgten Bürgern sind wir zu dem Standpunkt gekommen, dass nicht der Hund, sondern vielmehr der Hundehalter das eigentliche Problem ist.
Dieser ist es, der die Gefährdung durch den Hund immer ausschließen muss, und es fehlen bisher noch geeignete Regeln, die potenziell gefährlichen Hundehalter auszuschließen. Wir teilen das Ansinnen der Regierung, den Wesenstest des Hundes näher zu definieren und auszuführen, sind aber auch der Meinung, dass § 6 dieses Gesetzes die Behörden in die Pflicht nimmt, die Zuverlässigkeit und Eignung des Hundeführers zu überprüfen und bei nicht vorhandener Eignung schnellstens zu entziehen bzw. nicht zu erteilen.
Nach unserer Überzeugung sind maximal 10 Prozent der Bevölkerung geeignet, bestimmte Hunderassen zu führen. Aus diesem Grund freuen wir uns auf die Auseinandersetzung mit den zahlreichen Befürwortern und Gegnern einer Hunderasseliste im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und ich beantrage die Überweisung an diesen Ausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kellner, es wäre mir an dem Punkt auch lieber gewesen, wenn jemand anderes aus der CDU gesprochen hätte, weil jetzt noch mal deutlich geworden ist, dass Sie gesagt haben, die
SPD hat seinerzeit diesem Gesetz mit zugestimmt. Das ist wohl wahr, aber nicht alle. Es gibt ganz selten „die CDU“, „die SPD“ und wen auch immer. Ich kann mich noch an den netten Kollegen aus Ihrer Fraktion erinnern, der dagegen gestimmt hat. Ich habe auch dagegen geredet, denn – und deswegen kann ich mich auch diesem Satz anschließen, den Frau Berninger gesagt hat – wenn eine Rasseliste unsinnig ist, um Menschen vor Gefahren zu schützen, dann brauchen wir sie nicht. Und diese Rasseliste ist Unsinn, absoluter Unsinn. Frau Berninger hat in aller Deutlichkeit gesagt, dass Hunde, die nicht auf dieser Rasseliste stehen, mindestens genauso oder teilweise sogar mehr Beißattacken mit sich bringen. Das liegt – auch das haben schon alle Vorredner gesagt – nun mal nicht an dem Vierbeiner, sondern das liegt an dem Zweibeiner, der den Hund nicht vernünftig erzieht. Jeder Hund kann durch Zucht oder durch falsche Erziehung zu einem bösartigen Tier gemacht werden, überhaupt gar keine Frage. Deswegen ist die Frage, wie man mit der Situation umgeht, dass wir eigentlich mehr das Auge auf den Halter haben müssen, weniger auf den Hund und schon gar nicht eine Rasse von vornherein als gefährlich bezeichnen sollten. Frau Berninger hat schon sehr viele Beispiele dazu genannt. Im Übrigen haben Sie, Herr Kellner, diejenigen der benachbarten Bundesländer aufgelistet, die noch Rasselisten haben. Es gibt beispielsweise Schleswig-Holstein, wo die Rasseliste abgeschafft wurde, weil sie gesagt haben, es funktioniert an diesem Punkt nicht. Ich will noch mal eins vorwegnehmen, damit das nicht irgendwo in irgendeiner Diskussion in den falschen Hals kommt: Kein Mensch, der gegen die Rasseliste ist, möchte, dass irgendein Kind, ein Erwachsener – wer auch immer – von einem Hund gebissen wird.
Kein Mensch will das. Wir alle wollen, dass jeder geschützt ist und dass dafür auch die Rahmenbedingungen gegeben werden. Es ist unsinnig, da auch andere Hunde beißen, die nicht auf der Rasseliste stehen, diese Beißattacken dann weniger in der Öffentlichkeit ein Thema werden und man von vornherein Hunde als bösartig bezeichnet, auch von den Haltern, die ordentlich mit ihren Hunden umgehen, die tatsächlich auch Familienmitglieder sind, die mit Kindern hervorragend umgehen können und eigentlich von sich aus überhaupt keine Bösartigkeit mit sich bringen. Deswegen finde ich, dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber – da schließe ich mich insbesondere auch Frau Berninger an – aus meiner Sicht nicht weitgehend genug. Wir müssen, insbesondere im Innenausschuss – und ich setze da ganz besonders auf die Anhörung von Experten von Vereinen und Verbänden, die uns auch in dieser Frage noch weiterhelfen können –, ein vernünftiges Gesetz gestalten, das tatsächlich ein Gesetz zum Schutz der
Bevölkerung, der Menschen ist – aber nicht, indem ich von vornherein sage, der eine beißt, der andere nicht. Der Hund selbst liest meistens die Rasseliste nicht. Der weiß nicht, ob er draufsteht oder nicht. Insofern muss man da mehr mit den Haltern reden und sich um die Halter kümmern.
Ich hoffe und wünsche, dass wir da eine sachgerechte Diskussion führen können. Ich hoffe auch, dass dann im Innenausschuss eine sehr umfängliche Anhörung erfolgt, in die wir alle die mit jahrelanger Erfahrung oder auch, weil sie die Sachen studiert, gelernt haben, und zum Beispiel auch Züchter mit einbinden, dass wir ganz viele Leute zusammenholen, die uns an diesem Punkt weiterhelfen können, damit wir ein vernünftiges Gesetz gestalten. Ich darf Sie ganz herzlich darum bitten, dass wir hier nicht Dinge gegeneinander ausspielen. Es wird immer so leicht gesagt: Wer hier dieses Gesetz nicht haben will, der akzeptiert eben, dass Tiere beißen. Das ist auf keinen Fall so.
Ein letzter Satz noch: Frau Berninger hat dazu gesagt, dass auch ein Hundeführerschein vonseiten der Linksfraktion eine akzeptable Variante wäre. Man kann durchaus über den Hundeführerschein diskutieren, mir erscheint er aber in bestimmten Situationen auch nicht zielführend. Ich gehe mal davon aus, ich hatte das seinerzeit auch in der Pressemitteilung geschrieben, wenn eine ältere Dame einen kleinen Hund hat und dann noch mal gefordert wird für ihren – ich überspitze jetzt mal – Chihuahua einen Hundeführerschein zu machen, dann weiß ich nicht, ob es an dem Punkt sinnvoll ist. Darüber müssen wir diskutieren, denn es ist dann wirklich die Frage, ob ich Menschen mit 80 sage: Du hast dein Leben lang schon einen Hund gehabt und jetzt musst du aber bitte für den kleinen Hund auch noch einen Führerschein ablegen. Wobei – das will ich auch gleich sagen – auch die kleinen Hunde beißen können, da gebe ich recht. Das Problem liegt bei den Hundehaltern, die für ihre Hunde Verantwortung tragen und die sich mühen müssen, dass es zu keinen bösartigen Beißattacken kommt. In diesem Sinne erhoffe ich eine sehr umfassende und eine umgängliche Diskussion zu diesem Thema, die nicht mit dem Finger auf den jeweils anderen zeigt. Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Frage des Thüringer Gesetzes zur Abwendung von Tiergefahren haben wir schon in der letzten Legislatur lange, lange, lange hier im Thüringer Landtag diskutiert. Dabei haben wir uns, glaube ich, nichts geschenkt, auch mit Anwürfen, aber auch mit der Frage, welche Möglichkeiten es hier alternativ geben sollte. Ich habe mit – ich kann das nur bestätigen, was Frau Pelke eben gesagt hat – Verwunderung, Herr Kellner, Ihre feste Position hier wahrgenommen, die Sie so in der letzten Legislatur oder als das Gesetz auf den Weg gebracht wurde, meiner Meinung nach nicht vertreten haben.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir alle wussten, dass diese Rasseliste, dass dieses Gesetz zumindest mit einigen Fragezeichen auf den Weg gebracht wird. Trotzdem war die Mehrheit damals davon überzeugt und hat es auf den Weg gebracht, hat aber auch gleich die Evaluierung mit hineingeschrieben, die wir im letzten Jahr durch den Innenminister hier hören konnten, der uns darüber vorgetragen hat und die uns zur Kenntnis gegeben worden ist.
Darüber hinaus – das darf man nicht vergessen – geht es in diesem Gesetz nicht nur um Hunde, sondern es geht um alle gefährlichen Tiere. Eine Thüringer Zeitung hat es uns in dieser Woche ins Stammbuch geschrieben, dass wir natürlich auf alle anderen gefährlichen Tiere auch einen Blick haben, auch verantwortlich damit umgehen müssen und uns darüber im Klaren sein müssen, dass hier natürlich Kontrolle, Sachkunde und die Überprüfung dessen wichtige Punkte sind. Da sind wir noch nicht am Ende der Debatte, da müssen wir noch vieles tun.
Tierschutz, ob es nun um Hunde oder andere möglicherweise gefährliche Tiere geht, muss natürlich immer in Einklang mit körperlicher Unversehrtheit und natürlich auch dem Leben der Menschen gebracht werden. Das war der Ansatzpunkt, unter dem wir diskutiert haben hier im Thüringer Landtag und auf die Rasseliste gekommen sind. Sicherlich, die Rasseliste ist umstritten. Klar ist aber auch, dass ein Dackel, ein Chihuahua natürlich eine andere Form von Gefährlichkeit haben als ein Husky, ein Schäferhund oder eben ein Bullterrier oder Pitbullterrier. Das muss in Einklang gebracht werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich glaube, dass das der Grundsatzgedanke, den dieses Gesetz nun nach seiner Änderung vertritt, ist, nämlich dass wir mutmaßlich gefährliche Tiere haben und dass diese Tiere mit ihrem gut erzogenen Halter und der damit genossenen guten Erziehung und Ausbildung, die diese Tiere haben, dann vorführen und darlegen können, dass sie nicht gefährlich
sind, mit der Folge, dass sie dann auch von den wesentlichen Sanktionen dieses Gesetzes verschont bleiben sollen. Ich glaube, das ist der richtige Weg, mit dieser Frage umzugehen, das ist der richtige Weg, den wir hier in Thüringen weiter beschreiten sollten, und jede weitere Evaluierung wird uns dann zeigen, ob wir hiermit auch tatsächlich Erfolg haben, ob Beißvorfälle zurückgehen und ob es uns gelingt, meine sehr verehrten Damen und Herren, den Schutz unserer Bevölkerung, insbesondere von Kindern und älteren Menschen, hier tatsächlich voranzubringen. Mit Blick darauf freue ich mich auf die Debatten in unserem Ausschuss. Ich glaube nicht, dass der Ausschuss für Infrastruktur und Forsten der richtige Ausschuss ist, sondern dass der Innenund Kommunalausschuss der Ausschuss ist, in dem wir uns mit dem Thema befassen sollten. Ich denke, dass wir eine wichtige und gute Debatte haben werden, zum Beispiel zu folgendem Punkt – und der ist mir ganz wichtig, hier auch noch mal einzubringen –: Wenn wir uns darauf verständigen, einen Wesenstest auf den Weg zu bringen und damit das Tier auch von den Sanktionen zu befreien, dann müssen wir darüber nachdenken, ob der jetzige Absatz 5 des § 3 und dort der letzte Satz, das letzte Wort hat doch die Behörde, ob wir den nicht wirklich noch mal überdenken müssen. Ich denke, wer sein Kind – Entschuldigung! –, wer sein Tier
zu einem solchen Wesenstest anmeldet, muss dann auch die Sicherheit haben, wenn dieser Wesenstest bestanden ist, dass sie/er von diesen Sanktionen befreit werden kann und nicht am Ende noch ein Amt darüber zu entscheiden hat. Ich freue mich auf die Debatte in unserem Innenausschuss.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung vom Abgeordneten Fiedler, CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht dass jemand denkt, ich will nun meinem Kollegen Kellner hier irgendwo widersprechen,
ich zumindest noch mal vielleicht auch einige Dinge beitragen, um das nicht einfache Thema zu klären.
Wir alle wissen, dass wir wirklich alle in dem Widerspruch stehen: auf der einen Seite Gesundheit – und da schweben nun fast jedem immer erst mal Kinder vor – und auf der anderen Seite eben auch die Hundehalter und die Tiere, die da infrage stehen. Wenn ich mich recht entsinne, sind sogar damals die Hunde in die Verfassung in Thüringen mit aufgenommen worden. Ich weiß gar nicht, wo das steht, aber ich entsinne mich dunkel, dass darüber etwas drinsteht – ich muss da noch mal nachschauen.
Meine Damen und Herren, mir geht es einfach darum – und das haben einige Redner ja schon gesagt –: Nichts, was es einmal gibt, kann nicht noch besser werden. Ich denke, das sollte uns alle antreiben, dass wir einfach überlegen, wie sich das Ganze bisher bewährt hat. Wir haben uns damals auch alle wirklich ganz schön an dem Gesetz beteiligt. Und, Frau Berninger
ach, hier ist sie! –, ich will nicht von manch menschlichen Regungen dabei erzählen. Wer eben dann eingefleischter Tierliebhaber ist – ich sage bewusst, eingefleischter, also ganz besonders –, der hat da manche Dinge anders betrachtet als vielleicht der eine oder andere. Ich meine, wenn ich mich teilweise im Thüringer Landtag umgucke, da guckt mir auch an der einen oder anderen Ecke ein Hund entgegen. Ich hatte noch keine Angst vor irgendeinem, der da irgendwo war. Aber das ist sicher Ansichtssache, die dort ist.
Ich will einfach nur noch mal deutlich machen, dass wir das wirklich sehr ernst nehmen und dass es auch eine Entwicklung gibt. Das ist ja auch gesagt worden, dass in Schleswig-Holstein die Rasseliste abgeschafft worden ist. Ich gebe zu, ich war nie ein Freund der Rasseliste – das gebe ich unumwunden zu, von Anfang an. Aber wir haben uns damals dann zu einem Kompromiss durchgerungen, indem wir gesagt haben, wir nehmen die Bundesrasseliste – die hatten, glaube ich, die wenigsten drin – und deswegen ist das damals so entstanden. Ich will das einfach nur ganz sachlich auf den Tisch legen – es ist schon von meinem Kollegen Kellner angerissen worden –: Manch einer, Kollegin Pelke, den wir gut kennen, wollte da die etwas schwereren Hunde usw., das lassen wir alles beiseite. Wir haben das damals irgendwo gelöst.
Ich erinnere mich auch sehr daran, wir hatten damals viele Anzuhörende, unter anderem waren wir in Weimar bei Herrn Kümmel, ich glaube, ein ausgewiesener Hundefachmann, der uns da einiges mit auf den Weg gegeben hat. Ich glaube, man muss sich jetzt wirklich ohne Vorbehalte in die gan
ze Geschichte noch mal hineinbegeben. Man könnte ja denken, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung von der eigenen Koalition schon fast zerrissen ist. Aber ich denke, wir werden uns gemeinsam noch mal dem Thema widmen, damit wir dort vielleicht zu einer vernünftigen Lösung kommen, die der Zeit angemessen ist – es entwickelt sich ja vieles weiter.
Dabei sollten wir zumindest von vornherein verhältnismäßig unvoreingenommen hineingehen. Ich denke, das ist abhängig, wie jeder geprägt wurde – jemand, der schon mal von einem Hund gebissen wurde, macht in der Regel sein Leben lang um den Hund einen großen Bogen. Aber ich denke, die Tatsache, dass viele Menschen im Land – ich sage es jetzt mal aus meiner Sicht – leider mehr Hunde halten als Kinder bekommen – ist schon teilweise bedauerlich. Ich würde es mir umgedreht wünschen. Das passt Ihnen wohl nicht, Frau Henfling?