Dieser Vorschlag, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, hat sicherlich einigen Charme, dürfte allerdings sogar die prall gefüllten Parteikassen der Altparteien sehr schnell überfordern. Denn wir reden im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mittlerweile von 22 Fernsehsendern, wir reden von 67 Radiosendern und wir reden auch von einem Internetkanal. Das alles wird von 25.000 Vollzeitmitarbeitern bedient, von denen einige nicht nur astronomische Gehaltssummen einstreichen – der Intendant des WDR verdient 367.000 Euro per anno,
zwangsgebührenfinanziert –, sondern deren Personalkosten und Altersvorsorge einen erheblichen Teil der Ausgaben ausmachen. Wir sprechen hier für die kommenden Jahre von sage und schreibe 2,73 Milliarden Euro jährlich allein für den Personalaufwand und die betriebliche Altersvorsorge.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, manch einer spricht bereits spöttisch davon, dass es sich bei den Öffentlich-Rechtlichen um Versorgungswerke mit angeschlossenen Sendeanstalten handeln würde.
Dieses überteuerte System, das sich in sehr, sehr fragwürdiger Art und Weise in den letzten Jahren immer weiter ausgebreitet hat und immer neue Einnahmensummen fordert, ist grundsätzlich zu erneuern. Wer kann daran einen Zweifel hegen?
Die zentralen Stichpunkte einer Reform müssen unserer Meinung nach sein: erstens die Verschlankung, zweitens die Einführung einer nutzungsabhängigen Gebühr und drittens die parteipolitische Neutralität. Im Sinne dieser Stichpunkte freuen wir uns auf eine sachliche Diskussion zu unserem Antrag. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren Abgeordneten, werte Besucher auf der Tribüne! Ich begrüße insbesondere die Regelschule Breitenworbis aus dem Eichsfeld!
Dem Antrag der AfD-Fraktion entnehme ich im Wesentlichen zehn Forderungen. Hierzu möchte ich für meine Fraktion wie folgt Stellung nehmen, eher stichpunktartig.
Die erste AfD-Forderung: Kündigung der im Antrag genannten Rundfunkstaatsverträge – a bis g. Meine Stellungnahme lautet: Nein, keine Kündigung durch den Freistaat Thüringen in Form eines Alleingangs, sondern kooperative Zusammenarbeit der Länder wie bisher; keine illusorischen Weltveränderungen, die bundesweit ohnehin nicht konsensual sind.
Zweite AfD-Forderung: Grundlegende Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Meine Antwort: Nein, keine grundlegende Neuordnung, sondern ständige Analyse der jeweiligen Situation
in einer sich rasch wandelnden, von Digitalisierung und Internet zunehmend geprägten Medienwelt. Deshalb sind ständig Anpassungen und Optimierungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig sowie je nach Erforderlichkeit auch medienrechtlich staatsvertragliche Reformen und Novellierungen. Im Übrigen verweise ich auf den Auftrag der MPK vom Oktober 2016, wonach bis zum 31. März 2018 von der Rundfunkkommission der Länder unter Beteiligung der KEF, der öffentlichrechtlichen Sendeanstalten und externer Sachverständiger ein Konzept zur Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zu den geplanten Reformen vorzulegen ist.
Die dritte AfD-Forderung – die Zusammenlegung und Verkleinerung bisheriger Sendeanstalten – und die vierte Forderung – mehr regionale, heimatbezogene Informationen – packe ich gleich zusammen: Diese beide Forderungen – Fusion und Reduzierung von Sendeanstalten bei gleichzeitig mehr regionalen und heimatbezogenen Informationen – sind erfahrungsgemäß kaum realisierbar, da nahezu mit jeder Zentralisierung ein Verlust von regionaler und lokaler Identität einhergeht.
Unabhängig davon: Radio Bremen oder Saarländischer Rundfunk beispielsweise sollten nicht unser Thema sein. Eine Fusion von ARD und ZDF ist auch – ohne ein Prophet zu sein – nicht mehrheitsfähig.
Fünfte AfD-Forderung – Sportberichterstattung in angemessenem Umfang –: Nahezu genauso lange, wie es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, gibt es diese Diskussion. Die bis heute nicht geklärte Frage lautet: Was ist angemessen? Auf diese Antwort werden wir aber aufgrund divergierender Interessen erfahrungsgemäß noch lange warten.
Sechste AfD-Forderung – keine Zuständigkeit für Massenunterhaltungssendungen –: Massenunterhaltungssendungen könnten meines Erachtens durchaus ein Ansatzpunkt für einen Regulierungsbedarf sein.
Siebte AfD-Forderung – Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks absichern –: Hier verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag und die in der Folge ausgelösten Umsetzungs- bzw. Novellierungsprozesse der übrigen Rundfunkstaatsverträge.
Achte Forderung – Verzicht auf das Internetprogramm „Junges Angebot“ –: Sie meinen das Onlineangebot „funk“, das seit dem 1. Oktober 2016 ausgestrahlt wird. Kurz und knapp: Im Zeitalter der
Konvergenz und Crossmedialität der Medien ist dieses Angebot mehr als angemessen. Es ist darüber hinaus meiner Meinung nach überaus sinnvoll.
Vielleicht noch: Eines habe ich vermisst. Beim Lesen des Antrags habe ich befürchtet, dass im nächstfolgenden Satz auch noch die Abschaffung des KiKA gefordert wird; zweifelsfrei, das wäre noch die Steigerung gewesen.
Neunte AfD-Forderung – Abschaffung des Rundfunkbeitrags –: Die Einführung des Rundfunkbeitrags am 1. Januar 2013 ist das Ergebnis eines jahrelangen Arbeitsund Abstimmungsprozesses. 16 Landesregierungen, 16 Landesparlamente, die MPK, die Rundfunkkommission sowie zahlreiche Medienwissenschaftler und -rechtler haben daran mitgewirkt, bis dieser Prozess im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag letztendlich endete. Zudem verweise ich auf das Gutachten von Prof. Dörr et al. von Oktober 2016, wonach der Gesetzgeber eine Vorsorgepflicht hat, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag in der dualen Rundfunkordnung erfüllen kann. Dieser Funktions- bzw. Programmauftrag beinhaltet auch eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Im Übrigen blieben die 17,98 Euro im Monat – anfangs noch Rundfunkgebühr und seit 2013 Rundfunkbeitrag – über sechs Jahre konstant und wurden ab dem Frühjahr 2015 bekanntlich um 48 Cent je Monat reduziert.
Zehnte Forderung – Verzicht auf Werbung –: Ja, durchaus eine diskutable Forderung. Auch diesbezüglich wird es nach Vorlage des Strukturoptimierungs- bzw. Reformkonzepts bis zum 31. März 2018 sicherlich einen Vorschlag geben.
Meine Damen, meine Herren – nach alledem –, die Forderungen der AfD sind meines Erachtens in großen Teilen fachlich nicht fundiert; insbesondere die Forderung nach Kündigung von sieben Medienstaatsverträgen bis zum Jahresende – also in drei Wochen – ist völlig irreal. Die CDU-Fraktion wird deshalb diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD hat sich scheinbar zu einer medienpolitisch bundesweiten Generaloffensive auf den öffentlichrechtlichen Rundfunk entschlossen. Sie hat in zahl
reichen Landtagen – so auch hier – einen Antrag eingebracht, der es sich grundsätzlich zur Aufgabe gemacht hat, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen und letztendlich infrage zu stellen und abzuschaffen. Der Antrag und die Reden gaukeln über die Tatsache von notwendigen Veränderungsprozessen in der Medienlandschaft, aber auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine Schieflage im dualen Rundfunksystem vor, die nach Auffassung der AfD durch Kündigung und Neuverhandlung der Rundfunkstaatsverträge einschließlich einer radikalen Eingrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu lösen sei.
Trotz dieser Nebelbomben, eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anzustreben, wissen wir, welche Ziele die politischen Freunde der AfD in Europa mit einer Umstrukturierung der Medienlandschaft bezwecken. Rechtspopulisten in Ungarn, Polen oder auch die Vorgehensweise in der Türkei zeigen deutlich, dass einerseits die öffentliche Meinungsbildung durch die jeweils Regierenden stärker kontrolliert bzw. abgeschafft und andererseits Pressefreiheit und die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, von Medienschaffenden diffamiert werden sollen und jederzeit durch staatliche Einflussnahme eingeschränkt werden können. In diesem Fahrwasser, meine Damen und Herren der AfD, befindet sich das Verhalten und die Handlung von Ihnen einschließlich dieses Antrags.
Meine Damen und Herren, eine – wie auch immer – Einschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder ein Abschneiden von technischen und inhaltlichen Entwicklungsmöglichkeiten und somit die Aushebelung des dualen Rundfunksystems in unserem Land lehnen wir strikt ab.
Meine Damen und Herren, die AfD will, dass die Regierung beauftragt wird, mit den anderen Ländern die Rundfunkstaatsverträge neu zu verhandeln. Es geht Ihnen – so behaupten Sie – um eine Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Doch Ihr Handlungsauftrag ist – freundlich ausgedrückt – äußerst unkonkret. Sie fordern ein Zusammenlegen und Verkleinern bisheriger Sendeanstalten. Wer soll denn da mit wem zusammengelegt werden – der MDR mit dem rbb oder mit dem Bayerischen Rundfunk oder mit dem Saarländischen Rundfunk? Oder soll der MDR verkleinert werden? Welche Programme soll er dann einstellen?
Sie, meine Damen und Herren von der AfD, fordern eine tatsächlich ausgewogene politische Meinungsbildung. Abgesehen davon, dass der Rundfunk dazu nur Beiträge liefert, dass ein öffentlicher Mei
nungsprozess sowie ein subjektiver Meinungsprozess für Menschen ermöglicht werden – wann ist denn das Angebot für Sie tatsächlich ausgewogen? Wer definiert denn das – Frau Petry, Herr Höcke, Herr Brandner oder der von Ihnen immer wieder angeführte – ich betone –: der Bürger?
Sie fordern eine Sportberichterstattung im angemessenen Umfang. Derzeit hat der Sport im Ersten und im Zweiten Deutschen Fernsehen einen Anteil von 6 bis 8 Prozent, in den Dritten ist es mitunter sogar wesentlich geringer. Wie viel Sport darf es sein? Oder geht es Ihnen um die Kosten, die der Sport ausmacht? Wollen Sie, dass die Kosten für die Sportübertragung anteilig gestrichen oder gesenkt werden? Wenn das so ist, wollen Sie, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk vielleicht weniger Fußballübertragungen gibt, dass die Sportvereine weniger Geld für die Übertragungsrechte bekommen, die, die es notwendig haben. Sie fordern die Staatsferne des Rundfunks und schlagen gleichzeitig vor, dass die Sender in Zukunft über Steuern, also aus dem Staatshaushalt finanziert werden sollen. Ich frage Sie: Kann so der Staat nicht besser Einfluss auf den Rundfunk nehmen, indem er die Mittelflüsse kontrolliert? Sie fordern, das Jugendprogramm wieder einzustellen. Warum? Soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk von der Jugend abgekoppelt werden? Soll er nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen und Nutzungsmuster reagieren dürfen? Glauben Sie, dass Sie dafür eine Zustimmung aller Länder bekommen, nachdem diese sich in umfangreichen Beratungen und Verhandlungen darauf geeinigt hatten? Sie behaupten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Nachrichten-Online-Angebot tief auf das Gebiet der Printmedien vorgedrungen ist. In aller Klarheit: Online ist Online und Print ist Print. Was stimmt, ist, dass sich Rundfunkunternehmen und Presseunternehmen im Internet begegnen, da sie beide im Internet Angebote offerieren. Doch der Onlinebereich war nie ein originärer Bereich der Printmedien. Doch während ARD, ZDF und Deutschlandradio bis heute keine Zeitung machen, unterbreiten immer mehr Verlage immer mehr audiovisuelle Angebote. Leider sagen Sie bewusst nicht klar und deutlich, was Sie wollen. Sie wollen keine Lösung. Sie wollen Stimmungsmache, so wie Kollege Höcke das hier vorn getan hat – Wesensbestandteil Ihrer Politik.
Meine Damen und Herren, nochmals ein Gedanke zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Ich kann mir eigentlich, wie schon geäußert, nicht vorstellen, dass Sie, meine Damen und Herren der AfD, einen steuerfinanzierten Beitrag bevorzugen. Wie der namhafte Medienrechtler Prof. Dieter Dörr in einem Interview feststellt, fehlte erstens die finanzverfassungsrechtliche Ermächtigung für Rundfunksteuern, zum anderen aber – und das scheint mir we